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DE168793C - - Google Patents

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Publication number
DE168793C
DE168793C DENDAT168793D DE168793DA DE168793C DE 168793 C DE168793 C DE 168793C DE NDAT168793 D DENDAT168793 D DE NDAT168793D DE 168793D A DE168793D A DE 168793DA DE 168793 C DE168793 C DE 168793C
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DE
Germany
Prior art keywords
line
relay
circuit
long
subscriber
Prior art date
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Active
Application number
DENDAT168793D
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English (en)
Publication of DE168793C publication Critical patent/DE168793C/de
Active legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M9/00Arrangements for interconnection not involving centralised switching
    • H04M9/002Arrangements for interconnection not involving centralised switching with subscriber controlled access to a line, i.e. key telephone systems

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Devices For Supply Of Signal Current (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
Um Gesprächsverbindungen zwischen den verschiedenen Abteilungen von Geschäfts-, Industrie- oder ähnlichen Lokalen schnell herzustellen, haben die sogenannten Linienwähler beträchtliche Verwendung gefunden. Die bisher bekannten Systeme dieser Art mit ungestörtem Verkehr sind indessen ziemlich kompliziert, und auch die Betriebssicherheit und die Handhabung der Systeme lassen vielfach zu wünschen übrig.
Der Zweck der vorliegenden Erfindung ist nun, eine Femsprechanlage dieser Art herzustellen, bei welcher die Bedienung des Systems für die einzelnen Teilnehmer mögliehst einfach wird, wobei gleichzeitig die Apparatanordnung möglichst einfach ausfällt und Betriebsstörungen daher nach Möglichkeit ausgeschlossen sind. Die Erfindung bezweckt ferner, eine ungestörte Verbindung zwischen je einem der Teilnehmerapparate der Anlage und einem beliebigen Apparat einer anderen Fernsprechanlage durch Vorrichtungen nach demselben Prinzip herstellen zu können.
Die Fernsprechapparate der Anlage, deren Anzahl beliebig sein kann, werden in der bei diesen Systemen üblichen Weise mit je einem Schaltapparat versehen, der nach dem Klinkenprinzip oder auch in sonst geeigneter Weise ausgeführt sein kann. Ferner werden die Fernsprechapparate in bekannter Weise mittels Vielfachleitungen verbunden, welche durch sämtliche Apparate parallel hindurchgehen und an die Klinken oder an entsprechende Stromschlußstücke in den Schaltapparaten angeschlossen sind. Die Schaltapparate können mit den Fernsprechapparaten zusammengebaut oder auch für sich, unabhängig von letzteren, ausgeführt werden.
Um ungestörten Verkehr bei solchen Systemen zu ermöglichen, hat man schon die Verwendung einer derartigen Schaltung der einzelnen Fernsprechapparate (z. B. Kurzschluß oder Unterbrechung des Gesprächsstromkreises) vorgeschlagen, daß diese für gewöhnlich in unwirksamen Zustand versetzt sind, wobei ein rufender Teilnehmer nur dadurch imstande ist, seinen Fernsprechapparat in wirksamen Zustand zu versetzen, daß er sich auf eine nicht besetzte Leitung einschaltet. Zu diesem Zwecke wird bei jedem Teilnehmerapparat ein Relais oder dergl. vorgesehen, das die genannte Schaltung bei seiner Erregung aufhebt, welche Erregung lediglich bei Einschaltung auf eine nicht besetzte Leitung stattfindet.
Die vorliegende Erfindung bezweckt nun, neue Bedingungen für die Beeinflussung des genannten Relais zu beschaffen, wodurch eine wesentliche Vereinfachung der Apparateanordnung ermöglicht wird. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Anordnung derart getroffen, daß der Stromkreis des Einschaltrelais über eine beliebige Klinke des Schaltapparates und über den dieser Klinke entsprechenden Teilnehmerapparat geschlossen werden kann, wenn dieser nicht besetzt ist. Beim Anschließen an einen schon besetzten Apparat bleibt dagegen der Apparat des Rufenden unwirksam. Bei einem angerufenen Apparat dagegen wird durch die Einschaltung auf die eigene Leitung der Teilnehmerapparat in wirksamen Zustand versetzt.
Wird die Anlage mit einem gewöhnlichen Fernsprechamt oder einer anderen Fernsprechanlage durch eine oder mehrere Fernleitungen verbunden, die an entsprechende Klinken oder dergl. in den Schaltapparaten der einzelnen Teilnehmerapparate angeschlossen sind, so werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, um bei Einschaltung eines Teilnehmerapparates an die Fernleitung einen wirksamen
ίο oder nicht wirksamen Anschluß zu erhalten, je nachdem diese Leitung unbesetzt oder besetzt ist. Zu diesem Zwecke wird in der Fernleitung ein Relais oder dergl. eingeschaltet, das bei unbesetzter Leitung die Erregung der Einschaltrelais der einzelnen Teilnehmerapparate ermöglicht, gleichzeitig aber selbst wirksam wird und die wirksame Einschaltung anderer Teilnehmerapparate an dieselbe Leitung verhindert.
Die Erfindung ist auf der beiliegenden Zeichnung schematisch veranschaulicht worden. Dieselbe zeigt zwei Teilnehmerapparate Nr. ι und Nr. 2 mit zugehörigen Schaltapparaten. Die Teilnehmer besitzen je eine Klinke 1 bezw. 2 für die beiden Teilnehmerapparate, eine Fernsprechamtsleitung 3,4 mit zugehöriger Klinke 5 bezw. 6, eine Einschaltklinke 7 bezw. 8 für jeden der beiden Teilnehmerapparate und je einen Stöpsel 9 bezw. 10.
Zur Beschreibung der Verwendung des Systems im allgemeinen wird zunächst angenommen, daß ein Apparat des Systems in Gesprächsverbindung mit einem anderen Apparat desselben Systems gesetzt werden soll.
Der rufende Teilnehmer stöpselt zu diesem Zwecke die dem anzurufenden Apparate entsprechende Schaltklinke und sendet einen Rufstrom aus. Um zu erkennen, ob der Rufstrom bei dem gewünschten Apparat anlangt bezw. ob der Rufstromkreis geschlossen ist, wird in diesem Stromkreise zweckmäßig ein z. B. mit Sternscheibe oder dergl. versehenes Signal 46 in bekannter Weise verwendet. Wenn beim Anruf die Leitung als unbesetzt angegeben wird, so hebt der Rufende das Mikrotelephon ab und wartet die Meldung ab. Beim gerufenen Apparat ist die eigene Klinke 7 bezw. 8 zu stöpseln, das Mikrotelephon abzuheben und Antwort zu geben. Nach Beendigung des Gesprächs werden die Mikrotelephone in gewöhnlicher Weise wieder angehängt. Bei Gesprächen innerhalb der Anlage ist, wie leicht ersichtlich, kein Schlußsignal erforderlich, da das Gespräch bezw. die Abschaltung keinen dritten berührt. Beim Apparat des Anrufenden soll nach Beendigung des Gesprächs der Stöpsel in die eigene Schaltklinke eingesetzt werden, damit der Apparat bei einem Anruf sofort Antwort geben kann. Dies ist jedoch, wie weiter unten auseinandergesetzt werden wird, nicht unbedingt nötig, denn das Rufsignal wird unabhängig davon, ob der Stöpsel in eine Klinke eingesetzt ist oder nicht, vom gerufenen Apparat empfangen. Es kann jedoch bei einem Anruf des Apparates keine Antwort gegeben werden, bevor der Stöpsel in die eigene Klinke eingesetzt wurde.
Um den Verkehr des Teilnehmers eines Fernsprechamtes mit je einem der Teilnehmer des Linienwählersystems zu ermöglichen, wird ein beliebiger Apparat dieses Systems in bekannter Weise als Empfangsapparat für von außen kommende Anrufsignale ausgebildet, indem dieser Apparat mit einem in die Fernleitung eingeschalteten Wecker versehen wird, welchem durch einen die Fernleitung durchfließenden Induktorstrom in Tätigkeit gesetzt wird. Der Stöpsel dieses Empfangsapparates wird dann in die gewünschte Klinke eingesetzt. Da vermutlich die größte Anzahl von Rufsignalen zu diesem Empfangsapparat vom Fernsprechamt kommen werden, so wird der Stöpsel bei diesem Apparat zweckmäßig stets in die dem Amt entsprechende Klinke eingefügt. Ein unumgängliches Erfordernis ist dies jedoch nicht, denn das Signalgeben ist davon unabhängig. Nachdem das Mikrotelephon abgehoben ist, wird die Meldung bezüglich des gewünschten Teilnehmerapparates des Systems empfangen. Der die Vermittlung bedienende Teilnehmer stöpselt die Klinke des verlangten Apparates, gibt ein Rufsignal und meldet das gewünschte Gespräch an. Der zuletzt Angerufene stöpselt nun die dem Amt entsprechende Klinke und ist damit mit dem Teilnehmer des Fernsprechamtes in Verbindung. Nach Beendigung des "Gesprächs wird das Schlußsignal mittels Induktors in gewöhnlicher Weise gegeben und dann der Stöpsel in die eigene Klinke übergeführt.
Wünscht dagegen ein Teilnehmer des Linienwählersystems einen Teilnehmer des Fernsprechamtes anzurufen, so stöpselt der Rufende die Klinke der Amtsleitung und schickt einen Rufstrom aus. Hierdurch kommt der Rufende bei unbesetzter Amtsleitung mit dem Amt in Verbindung, und letzteres besorgt die weitere Verbindung mit dem gewünschten Amtsteilnehmer. Im übrigen ist das Verfahren dasselbe wie oben.
Zur Erläuterung der Anordnung und Wirkungsweise des Systems sind nachstehend einig'e Beispiele gegeben.
Zunächst soll angenommen werden, daß der Apparat Nr. 2 den Apparat Nr. 1 anruft.
Der Stöpsel 10 des Apparates Nr. 2 wird in die Klinke 1 eingeführt. Dabei kommen die verschiedenen Stromschlußstücke des Stöpsels mit den entsprechenden Federn der Klinke 1, die Feder 11 der Klinkenhülse mit dem Kontakt 12 in Verbindung. Nun wird der In-
duktor 13 gedreht, welcher so eingerichtet ist, daß er zwischen 14 und 15 Kontakt bildet. Infolgedessen wird folgender Stromkreis geschlossen : Von der Batterie 16 über die Klemmen 17, Feder 14, Kontaktfeder 15 des Induktors 13, Klemmen 18 Wicklung 19 des Relais 20 vom Apparat Nr. 2, Federn 21 und 22 des genannten Relais, Klemme 23, Hülse 24 des Stöpsels 10, lange Feder 25 der Klinke 1, dann über Leitung 26 nach dem angerufenen Apparat Nr. 1, lange Feder 27 der Einschaltklinke 7 dieses Apparates, Klemmen 28, Feder 29 vom Umschalter 30 des Fernsprechapparates, Kontakt 31, Klemmen 32 und Leitung 33 (Erdleitung) nach der Batterie 16 zurück.
Beim angerufenen Apparat wird der angegebene Stromkreis geschlossen, unabhängig davon, ob der Stöpsel 9 desselben in eine Klinke eingesetzt ist oder nicht. Man kann daher einen beliebigen, nicht besetzten Apparat im System anrufen, ohne Rücksicht darauf, ob und wo der Stöpsel bei demselben eingefügt ist.
Wäre der angerufene Apparat besetzt gewesen, so würde der genannte Stromkreis nicht geschlossen gewesen sein, weil dann der Umschalter 30 des angerufenen Apparates sich in anderer Lage befunden haben, würde, so daß kein Kontakt zwischen 29 und 31 besteht.
Beim Schließen des angegebenen Batteriestromkreises zieht das Relais 20 des Apparates Nr. 2 seinen Anker an, so daß nun der Stromkreis von der Relaiswicklung 19 über Feder 21, Kontakt 34, Feder 11 und Kontakt 12 der Klinke 1, Klemmschraube 35 und Leitung 33 zur Batterie 16 geschlossen wird.
Der Induktorstrom nimmt folgenden Weg: Vom Induktor 13 über Klemmen 36, Kontakt 37 des Relais 20, Feder 38, Klemme 23, Hülse 24 des Stöpsels 10, lange Feder 25 der Klinke 1, und von hier über Leitung 26 nach der langen Feder 27 der Einschaltklinke 7 des angerufenen Apparates Nr. 1, durch die Klemmen 28, Wecker 39, Klemmen 40, kurze Feder 41 der Klinke 7, von hier über Leitung 42 nach der kurzen Feder 43 der Klinke 1 des anrufenden Apparates, Stöpselspitze 44, die Klemmen 45, Signal 46, Feder 47 und Kontakt 48 des Umschalters 49 zum Induktor 13 zurück.
Da der Rufstromkreis geschlossen wird, wenn das Relais 20 des anrufenden Apparates sich in wirksamer Lage befindet, so kann der Weckerstrom lediglich unter der Voraussetzung ausgeschickt werden, daß das genannte Relais stromführend ist, wenn also der angerufene Apparat nicht besetzt ist.
Da der Wecker des anrufenden Apparates beim eigenen Induktorstrom nicht ertönt, wie sich aus dem oben angegebenen Rufstromkreise ergibt, so erfolgt die Meldung des besetzten oder unbesetzten Apparates beim Aussenden des Induktorstromes in bekannter Weise durch das Signal 46, welches beeinflußt wird, wenn der Induktorstrom hindurchgeht. Statt des gezeichneten Sternscheibensignals kann selbstverständlich auch ein anderes geeignetes Signal verwendet werden.
Sobald die Umdrehung des Induktors 13 aufhört,, wird der Relaisstromkreis zwischen 14 und 15 unterbrochen, so daß das Relais 20 in seine unwirksame Lage zurückkehrt. Wird darauf das Mikrotelephon beim anrufenden Apparat abgehoben, so wird indessen der Relaisstromkreis wieder geschlossen, und zwar bei Feder 50 und Kontakt 51 des Umschalters 49, welche mit Feder 14 und Kontakt 15 parallel geschaltet sind. Dabei ergibt sich folgender Stromkreis: Von der Batterie 16 über Klemmen 17, Feder 50 und Kontakt 51 des Umschalters 49, Klemmen 18, Wicklung 19 des Relais 20, Feder 21, Kontakt 22, Klemme 23, Hülse 24 des Stöpsels 10, lange Feder 25 der Schaltklinke 1, und von hier über Leitung 26, lange Feder 27 der Einschaltklinke 7 des angerufenen Apparates, Klemmen 28, Feder 29 und Kontakt 31 des Umschalters 30, Klemme 32 und Leitung 33 zur Batterie 16 zurück.
Nachdem das Relais 20 seinen Anker angezogen hat, geht der Strom von der Relaiswicklung 19 durch Feder 21, Kontakt 34, Feder 11 und Kontakt 12 der Klinke 1 und Klemme 35 zur Batterie zurück.
Die erwähnten Stromschlußkontakte 14, 15 und 50,51 an dem Induktor 13 bezw. dem Umschalter 49 können selbstverständlich auch durch andere geeignete Stromschlußvorrichtungen zum Schließen des Relaisstromkreises ersetzt werden.
Beim angerufenen Apparat Nr. 1 wird der Stöpsel 9 in die Einschaltklinke 7 eingesetzt und das Mikrotelephon abgehoben. Das Relais 52 dieses Apparates wird hierbei indessen nicht stromführend, weil an dem rufenden Apparat die Stromschlußfeder 53 an dem entsprechenden Kontakt 54 nicht anliegt, wobei vorausgesetzt wird, daß der Anrufer sein Mikrotelephon schon abgehoben hat.
Bei dem Einführen des Stöpsels 9 in die Einschaltklinke 7 wird der Kontakt zwischen Feder 55 und Kontakt 56 der- Klinke unterbrochen. Hierdurch wird beim Telephon des angerufenen Apparates ein Kurzschluß unterbrachen, welcher gewöhnlich, wie folgt, vorhanden ist: Vom einen Pol der Induktionsspule 57 über die Klemmen 58, Kontakt 56 und Stromschlußfeder 55 der Klinke 7, Kontakt . 59 und Feder 60 des Relais 52 nach Klemme 61. Dahingegen wurde beim rufenden Apparat der fragliche Kurzschluß an der
Feder 38 und dem Kontakt 621 des Relais 20 unterbrochen, als dieses Relais seinen Anker anzog.
Aus vorstehendem ergibt sich, daß ein Teilnehmer, welcher sich auf in Gesprächsverbindung miteinander stehende Apparate einschaltet, das Gespräch nicht mithören kann, weil sein Telephon den oben erwähnten Kurzschluß behält, so daß die Gesprächsströme, die bei einer solchen Einschaltung aus der gestöpselten Leitung abgezweigt werden, in erster Linie ihren Weg über diesen Kurzschluß nehmen, ohne das Telephon merkbar zu beeinflussen.
Um zu ermöglichen, daß ein Fernsprechamt seine Teilnehmer mit je einem der Apparate des Linienwählersystems verbinden kann, ist, wie oben erwähnt, in dem Linienwählersystem ein Apparat in bekannter Weise mit einem besonderen Wecker 62 ausgestattet, um die Rufsignale des Amtes zu erhalten. Von diesem Apparat werden dann die Gespräche im Linienwählersystem verteilt. In der Fernleitung ist ferner ein Relais 63 oder dergl. vorgesehen, welches eine Stromschlußstelle, entsprechend der Stromschlußstelle am Umschalter 30 bezw. 49 der einzelnen Fernsprechapparate, enthält und bei Besetzung der Fernleitung erregt wird, so daß die genannte Stromschlußstelle unterbrochen und die wirksame Einschaltung anderer Teilnehmerapparate verhindert wird. Dieses Relais 63 wird zweckmäßig derart in Verbindung mit dem Wecker 62 angeordnet, daß derselbe bei seiner Erregung den Wecker 62 avisschaltet, wenn die Fernleitung von einem Teilnehmer der Anlage besetzt wird, um zu verhindern, daß der genannte Wecker beim Signalgeben an das Amt kling'elt.
Der besondere Wecker 62 und dessen Relais 63 sind in der Zeichnung an dem Apparat Nr. ι angebracht. Wird ein Weckerstrom von dem Amt in die Leitung 3, 4 gesendet, so geht derselbe über Leitung 3, Feder 64 und Kontakt 65 des Relais 63, Wecker 62 und Leitung 4, wobei der Wecker ertönt. Nun wird die der Leitung 3,4 entsprechende Klinke 5 gestöpselt und die Meldung betreffend den gewünschten Apparat im Linienwählersystem empfangen. Der Empfänger des Anrufes vom . Amt stöpselt danach wie gewöhnlich die dem gewünschten Teilnehmer entsprechende Klinke, ruft ihn an und macht ihm von dem gewünschten Gespräch Mitteilung. Nun führt der gewünschte Teilnehmer seinen Stöpsel aus seiner Einschaltklinke nach der dem Amte entsprechenden Klinke, z. B. 6, und ist dadurch mit dem Teilnehmer des Amtes in Verbindung.
Bei der Stöpselung der dem Amt entsprechenden Klinke wird beim Apparat Nr. 1 nach Abheben des Mikrotelephons folgender Stromkreis geschlossen: Von der Batterie 16 über Leitung 66, Klemmen 67, Feder 68 und Kontakt 69 des Umschalters 30, Klemmen 70, Wicklung 71 des Relais 52, Feder 72 und Kontakt 73, Klemme 61, Hülse 74 des Stöpsels 9, lange Feder 75 der Klinke 5, Kontakt 76 und Feder yy des Relais 63 und von hier über Leitung 33 nach der Stromquelle 16 zurück. Nachdem das Relais 52 seinen Anker angezogen hat, fließt der Strom von der Relaiswicklung 71 über Feder 72, Kontakt 78, Feder 79, Kontakt 80 der Klinke 5, Wicklung 81 des Relais 63 und von hier über Leitung 33 zur Batterie 16 zurück. Die Stromkreise sind im wesentlichen dieselben, wenn sich ein anderer Apparat an die Leitung 3,4 einschaltet.
Das Relais 63 des Weckers 62 zieht nun seinen Anker an. Dabei werden die Kontakte innerhalb des Relais unterbrochen und der Wecker ausgeschaltet. Die Voraussetzung dafür, daß sich ein Teilnehmer an die Amtsleitung einschalten kann, ist, daß der Strom- kreis seines Relais 52 über die genannten Kontakte 76, yy des Relais 63 geschlossen werden kann. Diese Kontakte werden aber unterbrochen, sobald ein Apparat die genannte Leitung besetzt hat. Es ist daher klar, daß sich ein zweiter Apparat nicht auf die genannte Leitung einschalten kann, so daß auch in diesem Fall ein Mithören ausgeschlossen ist. Dasselbe gilt in bezug auf den Anruf nach dem Amte von einem Apparat, wenn die Amtsleitung besetzt ist, was ohne weiteres ersichtlich ist.
Ist das Gespräch beendet, so werden die Mikrotelephone in gewöhnlicher Weise wieder angehäugt und das Schlußsignal mittels des Induktors gegeben. Solange der Induktor des Apparates im Linienwählersystem gedreht wird, ist das Relais 63 zufolge des Stromschlusses an dem vom Induktor beeinflußten Stromschließer 14, 15 stromführend und der Wecker 62 daher ausgeschaltet.
Wird das beschriebene Linienwählersystem ohne Verbindung mit einem Amt verwendet, so kann der Anruf mittels BatteriestiOmes bewirkt werden, andernfalls aber ist der Anruf mittels Induktorstromes zu empfehlen. Im ersteren Falle ist, wie erwähnt, kein Schlußsignal erforderlich, im letzteren wird das Schlußsignal mittels des Induktors wie beim Verkehr mit einem gewöhnlichen Amte bewirkt.

Claims (5)

  1. Patent-An Sprüche:
    I. Linienwählersystem, bei welchem jeder einzelne Fernsprechapparat, der für gewöhnlich durch eine entsprechende
    -— s
    Schaltung (ζ. B. Kurzschluß) in unwirksamem Zustande gehalten wird, nach Einschaltung des Apparates an eine nicht besetzte Teilnehmerleitung mit Hilfe eines am Apparate des Anrufers vorgesehenen Relais oder dergl. (52 bezw. 20) in wirksamen Zustand gesetzt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß der Erregerstromkreis des genannten Relais von dem Zustande der gestöpselten Teilnehmerleitung dadurch abhängig gemacht worden ist, daß der genannte Stromkreis über die gestöpselte Leitung und eine am gewünschten Teilnehmerapparate nur bei besetztem Apparate offene Stromschlußstelle (49 bezw. 30) geschlossen wird und dadurch das Relais in Tätigkeit versetzt, während das genannte Relais bei Einschaltung an eine besetzte Teilnehmerleitung zufolge der Unterbrechung seines Erregerstromkreises an der genannten Stromschlußstelle (49 bezw. 30) des entsprechenden Teilnehmerapparates nicht anspricht, so daß eine wirksame Einschaltung des einzuschaltenden Apparates nicht erfolgt.
  2. 2. Linienwählersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die jeden Apparat in unwirksamem Zustande haltende Schaltung auch bei der Einschaltung des Apparates auf die eigene Leitung dadurch aufgehoben werden kann, daß das Schaltstück (Stöpsel 9 bezw. 10) dabei eine zu der genannten Schaltung gehörende Stromschlußstelle (55,56) beeinflußt, die bei jedem Apparat lediglich an der der eigenen Leitung entsprechenden Einschaltklinke (7 bezw. 8) vorhanden ist.
  3. 3. Linienwählersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ruf-Stromkreis jedes Apparates gleichfalls von dem an jedem Apparat vorgesehenen Relais oder dergl. (52 bezw. 20) derart abhängig ist, daß der Rufstromkreis erst dann geschlossen wird, wenn der Stromkreis des Relais durch Schaltung an einen nicht besetzten Apparat über die Stromschlußstelle (49 bezw. 30) am genannten Apparat geschlossen wird, so daß demzufolge ein beliebiger, nicht besetzter Apparat unbehindert gerufen werden kann, während dagegen ein Rufsignal an einen besetzten Apparat nicht ausgeschickt werden kann.
  4. 4. Linienwählersystem nach Anspruch 1, bei welchem zur Verbindung der einzelnen Apparate des Systems mit einer beliebigen Fernsprechanlage besondere Klinken oder dergl. (5 bezw. 6) in den Schaltapparaten der einzelnen Teilnehmerapparate vorgesehen sind, an welche Klinken eine oder mehrere Fernleitungen (3, 4) angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Stromkreis des Einschaltrelais (52 bezw. 20) bei Einschaltung eines Apparates
    an die Fernleitung über die Fernleitungsklinke (5 bezw. 6) des Schaltapparates und ein in die Fernleitung (3, 4) eingeschaltetes Relais (63) geschlossen werden kann, wenn die Fernleitung unbesetzt ist, welches Relais (63) bei seiner dabei stattfindenden Erregung die Stromkreise der übrigen Apparatrelais über die Fernleitung (3,4) unterbricht, so daß eine wirksame Einschaltung der anderen Apparate auf die bereits besetzte Fernleitung ausgeschlossen ist.
  5. 5. Linienwählersystem nach Anspruch 1 und 4, bei welchem einer der Apparate des Linienwählersystems als Empfangsapparat für Anruf signale von außen durch die Fernleitung (3,4) ausgebildet ist, indem in der Fernleitung bei dem genannten Apparate ein Wecker oder dergl. (62) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Relais (63) der Fernleitung an dem genannten Empfangsapparate angebracht und derart angeordnet ist, daß das genannte Relais (63) den Wecker (62) dieser Leitung ausschaltet, wenn dasselbe bei der Einschaltung eines Apparates an die Fernleitung (3, 4) erregt wird. '
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
    Berlin, gedruckt in öer Reichsdruckerei.
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