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DE1685780U - Beigabe-etikett mit gebrauchsanweisung od. dgl. fuer markenartikel und sonstige waren. - Google Patents

Beigabe-etikett mit gebrauchsanweisung od. dgl. fuer markenartikel und sonstige waren.

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Publication number
DE1685780U
DE1685780U DE1954L0011216 DEL0011216U DE1685780U DE 1685780 U DE1685780 U DE 1685780U DE 1954L0011216 DE1954L0011216 DE 1954L0011216 DE L0011216 U DEL0011216 U DE L0011216U DE 1685780 U DE1685780 U DE 1685780U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
label
haberdashery
instructions
goods
paper
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1954L0011216
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Carl Leruth & Cie
Original Assignee
Carl Leruth & Cie
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Carl Leruth & Cie filed Critical Carl Leruth & Cie
Priority to DE1954L0011216 priority Critical patent/DE1685780U/de
Publication of DE1685780U publication Critical patent/DE1685780U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

JOSEF SCHMETZ
"ααΚΪΪΤ BUs 63334*4 3.^ £
. SO - Fernruf 321 92
Carl Le ruth. & C ie« in Aachen
Gebr auchsmus ter -Anmeldung
Beigabe-Etikett mit Gebrauchsanweisung o« dgl» für Markenartikel
und sonstige Waren.
Die Hersteller von Markenartikeln und sonstigen Waren auf des Sektor Nährmittel, Wasch-, und Reinigungsmittel, Bedarfsgegenstände des täglichen. Lebens usw« gehen mehr und mehr dazu über, ihren Packungen lose Gebrauchsanweisungen bzw. Rezeptvorschriften beizugeben., die neben, den sack- und fachlichen Anweisungen für den Gebrauch des betreffenden. Artikels auch die Marke des Artikels und/oder den Hamen, des Herstellers wiedergeben und dadurch der Werbung dienea sollen, indem sie immer wieder auf das in Rede stehende Fabrikat hinweisen«
Wie die Erfahrung und Beobachtungen gezeigt haben, wirft aber die Hausfrau meistens nur ein^n flüchtigen Blick auf diese Gebrauchsanweisungen bzw» Rezeptvorschrift en und sieht sich nicht veranlasst» dieselben gut aufzubewahren und von Zeit z$ Zeit wieder zu Rate zu ziehen;» wodurch einerseits der eigentliche Sinn dieser Anweisungen nicht erfüllt und demnach das -" Fabrikat nicht zweckentsprechend angewendet wird, was noch im Endergebnis zu falschen Rückschlüssen auf den Artikel führen kann. Bes weiteres wird infolge dieser Nichtbeachtung der Beigabe die gleichzeitig mit ihr beabsichtigte Werbewirkung nicht erzielt*
Zweck der vorliegenden Feuerung ist es, diesem unbefriedigenden. Zustand abzuhelfen»
Es wird dies durch, ein Beigabe-Etikett mit Gebrauchsanweisung o. dgl« für Markenartikel und sonstige, insbesondere für den Haushalt bestimmte Waren erreicht, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass das gewünschte Beschriftungen und/oder Bebilderungen aufweisende Etikett gleichzeitig als Träger für Kurzwaren, wie Näh-, Steck* oder Sicherheitsnadeln, Knöpfe, üruckknöpfe, Garn, Bänder o. dgl. ausgebildet ist,
Ein derartiges Etikett lässt sich in verschiedenen Formen ausführen. So kann es aus einem Blatt bestehen, auf dessen einen Seite die Beschriftungen und Bebilderungen vorgesehen und auf dessen anderen Seite die Kurzwaren befestigt sind· Bs kann auch aus zwei oder mehr, vorzugsweise in Form eines Heftchens, zusammenhängenden Blättern bestehen, die aussen und/oder innen am gewünschten Brück aufweisen und auf wenigstens einer Innenseite die Kurzwaren tragen· Nach einer weiteren Ausführung kann das Etikett als Täschchen ausgebildet sein, das aussen die Beschriftungen, und/oder Sebilderungen aufweist und innen lose oder auf einem Tragblatt befestigt die Kurzwaren enthält.
Bin derartiges Beigabe-Etikett veranlasst die Hausfrau, es wegen der von ihm dargebotenen Kurzwaren sorgfältig aufzuheben und es, wenn sie die Kurzwaren benötigt, immer wieder in die Hand zu nehmen. Dabei wird sie von selbst stets auf die Gebrauchsanweisung oder Bezeptvorschrift sowie auf die Marke des Artikels und/oder auf den Hamen des Herstellers hingewiesen* Das Etikett erfüllt also weitgehendst den alt ihm verbundenen Zweck der Werbung und der Beachtung der Gebrauehsvorschrift für die Ware.
In der Zeichnung sind zwei vorzugsweise Ausführungen von Beigabe-Etiketten gemäss dem Gebrauchsmuster dargestellt, und zwar zeigt Abb. 1 ein Etikett in Eorm eines zweiblätterigen Heftchens und Abb. 2 ein solches in Form eines Täschchens.

Claims (1)

  1. PÄ.463334-Z8.54
    Das Etikett gemäss Abb. Λ besteht aus einem Stück Papier
    Hef teilen , - «■, Λ , *. . *. oder Pappe, das zu einemAaus zwei Blättern a und b gefalzt ist. Das Etikett kann mit der üblichen Schnur c zum Anhängen an ieik Yerkaufsartikel versehen sein. Auf den. Aussenseiten aer Blätter a und b können der Käme des Herstellers und/oder die Marke der Ware und/oder gewünschte Werbetexte aufgedruckt sein« Auf der Innenseite des Blattes a befindet sich die Gebrauchs anweisung oder Hezeptvorschrift und auf die Innenseite des Blattes b ist ein mehrere Nadeln tragender Steckstreifen d aus Papier, Stoff, Metallfolie ό. dgl» aufgeklebt.
    Das Etikett gemäas Abb. 2 bildet ein Täschchen f aus Papier oder sonstigem geeignetem. Werkstoff, in weiches Kurzwaren eingefüllt oder» wie gezeigt, auf einem Papier-, Tuchoder üetallfolienstreifen g befestigt eingeschoben werden können« Die Werbetexte oder «bilder und die Gebrauchsanweisung oder Sezeptvorsehrift sind auf die Aussenseiten des Täschchens aufgedruckt*
    Schutz-Ansprüche:
    Ί. Beigabe-Etikett mit Gebrauchsanweisung .©* dgl* für Markenartikel und sonstige Waren, insbesondere für den Haus* halt, dadurch^gekennzeichnet, dass das gewünschte Beschriftungen und/oder Bebilderungen aufweisende Etikett gleichzeitig als Träger "für Kurzwaren, wie Häh-, Steck- oder Sicherheitsnadeln, Knöpfe» Druckknopf et Garn, Bänder ο· dgl. ausgebildet ist.
    2* Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es aus einem Blatt besteht, auf dessen einen Seite die Beschriftungen und Bebilderungen vorgesehen und auf dessen anderen Seite die Kurzwaren befestigt sind. -
    3» Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es aus zwei oder mehr, vorzugsweise in Form eines Heftchens, " zusammenhängenden Blättern besteht, die aus sen und/oder innen den gewünschten Druck aufweisen und auf wenigstens einer Innen· seite die Kurzwaren tragen·
    4· Etikett nach Anspruch. 1, dadurch, gekennzeichnet, dass es aus einem Täschchen besteht, das aussen die Beschriftungen und/oder Bebilderungen aufweist und innen lose oder auf einem Tragblatt befestigt die Kurzwaren enthält.
    Aachen, den 31. Juli 195*
    für: Carl Leruth Si Cie.
    Patentanwalt
DE1954L0011216 1954-08-02 1954-08-02 Beigabe-etikett mit gebrauchsanweisung od. dgl. fuer markenartikel und sonstige waren. Expired DE1685780U (de)

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