DE1665674C - Kreuzschienenverteiler - Google Patents
KreuzschienenverteilerInfo
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Description
Die Erfindung bezieh, sich ;jf einen Kreuzschienenverteiler.
Kreuzschienenverteiler bestehen aus mindestens zwei unter rechtem Winkel zueinander
ausgerichteten, in parallelen Ebenen angeordneten Scharen von gegeneinander isolierten, leitfähigen
Kontaktschienen, die zwischen isolierenden Platten montiert sind. Die in zu den Ebenen der Scharen leitfähiger
Kontaktschienen und der Isolierplatten unter rechtem Winkel ausgerichteten Löcher in den Isolierplatten
und Kontaktschienen gestatten durch Einstekken von Kontaktstiften die Herstellung leitender Verbindungen
zwischen jeweils einer Kontaktschiene der einen und einer Kontaktschiene der anderen Schar
(USA.-Patentschrift 2 613 287).
Obwohl die Technik über Mittel verfügt, Lochabstände in den leitfähigen Streifen bzw. Isolierplatten
genau einzuhalten, sind diese Maßnahmen äußerst kostspielig, und der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Kreuzschienenverteiler zu schaffen, bei dem die Einhaltung vorgeschriebener Lochabstände
unter weit geringerem Kostenaufwand möglich ist.
Die Erfindung geht aus von einem Kreuzschienenverteiler, dessen von gelochten Isolierplatten getragene
Kreuzschienen als gelochte Blechstreifen ausgebildet sind, deren Lochränder die in die Löcher der
Isolierplatten eintretenden Kontaktbuchsen bilden (deutsches Gebrauchsmuster 1 727 662). Bei dieser
bekannten Ausbildung ist die Einhaltung der Lochabstände um so kritischer, als die Blechstreifen mit
den daran gebildeten Kontaktbuchsen in sämtlichen Löchern einer zugeordneten tragenden Isolierplatte
zentriert werden sollen.
Die genannte Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß aus den Blechstreifen zwischen je
zwei benachbarten Buchsen eine zur Verbindungslinie der Mittelpunkte der Buchsen quergerichtete, federnd
nachgiebige Rippe gebildet ist.
Diese federnde Nachgiebigkeit des Blechstreifens gestattet eine Anpassung des Abstandes zwischen
zwei benachbarten Buchsen des Streifens an den gegebenen Lochabstand der Isolierplatte, so daß bei der
Herstellung der Blechstreifen auf kostspielige Maß-
nahmen zur Aufrechterhaltung eines genauen Lochabstandes
verzichtet werden kann. Da es außerdem möglich ist, die die Blechstreifen tragenden Isolierplatten
serienweise herzustellen, kann auf Jie präzise Übtreinstimmung der Lochabstande einer einzelnen
ίο Isolierplatte verachtet werden, denn es kommt lediglich
darauf an, daß die Lochmuster in den Isolieri iatten identisch sind, so daß einander zugeordnete Löcher
der Isolierplatten im zusammengebauten Zustand zwangläufig fluchten; Ein ohne hohe Anforde-
rangen an die Präzision der Lochabstände hergestellter Blechstreifen läßt sich dank der Elastizität der
Rippe ohne weiteres an die gegebenen Lochabstände der Isolierplatte anpassen, auch wenn diese Lochabstände untereinander nicht präzise gleich sind.
Vorteilhafterweise kann eine solche quergerichtete, federnd nachgiebige Rippe auch zwischen einer Lötfahne
und einer Buchse vorgesehen sein, so daß auch an dieser Stelle eines Blechstreifens die Anpassungsfähigkeit
gegeben ist.
Nach einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung können die Isolierplatten Aussparungen zur Aufnahme
der Rippen an den Blechstreifen aufweisen.
Diese Maßnahme gestattet ein Eintreten der aus der Ebene der Blechstreifen vorspringenden Rippen
in pine Isolierplatte, so daß eine gedrungene Bauweise
des Kreuzschienenverteilers ermöglicht wird.
In der Zeichnung sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt.
Fig. 1 zeigt ausschnittsweise einen Längsschnitt durch den Kreuzschienenverteiler;
F i g. 2 und 3 sind perspektivische Darstellungen zweier Ausführungsformen von !^lochstreifen;
F i g. 4 ist eine perspektivische Ansicht einer Isolierplatte mit Aussparungen für die Aufnahme von
Rippen;
F i g. 5 zeigt eine zweite Ausführungsform eines Kreuzschienenverteilers gemäß der Erfindung;
F i g. 6 ist eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Blechslreifens und
F i g. 7 zeigt eine Ausfiihrungsform einer Einzelkontaktbuchse
mit einer Rippe und einer Lötfahne.
Der in F i g. 1 und 2 im Schnitt dargestellte Kreuzschienenverteiler
besteht aus vier Platten 10, 11, 12, 13 aus Isoliermaterial, die in parallelen Ebenen angeordnet
sind. Die Isolierplatten 11 und 13 tragen je eine Schar paralleler Blechstreifen gemäß F i g. 2. In
den Blechstreifen sind Löcher vorgesehen, deren Ränder die Buchsen 16 bilden, die in die Löcher der
Isolierplatten 11, 13 eingesetzt sind und die durch Umbördeln der freien Kanten an den zugeordneten
Platten befestigt sind. Zwischen je zwei benachbarten Buchsen 16 ist eine zur Verbindungslinie der Mittelpunkte
der Buchsen quergerichtete, federnd nachgiebige Rippe 19 gebildet, die eine bequeme Anpassung
der Abstände zwischen benachbarten Buchsen 16 an die Abstände zwischen den zugeordneten Löchern in
den Isolierplatten 11,13 gestattet. Diese Anpassungsfähigkeit ermöglicht es, bei der Herstellung der Löcher
in den Isolierplatten sowie in den Blechstreifen auf hohe Anforderungen an die Präzision der Lochabstände
zu verzichten.
Die Platten 10 und 12 weisen Öffnungen 20 auf, die mit den Buchsen an den einzelnen Kreuzunes-
punkten der Blechstreifen fluchten. Am Ende jedes
Streifens ist an der Platte 11 ein Zuleitungsstift, wie 21, eine Klemme od. dgl. angelötet.
Zur Herstellung der leitenden Verbindung zwischen zwei fluchtenden Buchsen 16 der Platten 11 S
und 13 dienen an sich bekannte federnde Kontaktstifte.
F i g. 3 zeigt eine zweite Ausfuhrungsform eines
Blechstreifens, bei der die Rippen 29 aus ucr Ebene des Blechstreifens aach oben heraustraten. Die Platte
30 zur Aufnahme von Blechstreifen gemäß F i g. 3 weist, wie Fi g. 4 zeigt, Löcher 31 für die Aufnahme
der Buchsen 16 und Aussparungen 32, 33 für die Aufnahme der Rippen 29 auf. Die Aussparungen 32
liegen zu den Aussparungen 33 unter rechtem Winkel. Die gleiche Platte ist also wahlweise zur Anbringung
einer Schar paralleler Blechstreifen geeignet, die in der einen oder der anderen der zwei Richtungen
ausgerichtet ist, so daß die Rippen 29 nur die Aussparungen 32" oder die Aussparungen 33 einnehmen, ac
während die übrigen Aussparungen 33 oder 32 unge-
Sgfzeict eine zweite Ausführungsform des
KreulchienenverteUers gemäß der Erfnidun*, *e
nur drei Isolierplatten aufweht. Die Hohe der Bucn
n 36 in der Platte 37 ist kiemer ab die Dicke aer
HSHSiI
Die Enden der Blechstreifen sind zu umgebogenen
F?gSfiSdi» Buchsen aus aufgebogeen
46 gebildet sein, die durch rechteckige den IsoUerplatten hindurcbgesteckt und an
h Umbielen der freien Kanten vernietet
Seine Rippe 50 zwischen einer Einzel-
16 ufd einer Lötfahne Sl. Die Rippe kann
inline Aussparung der Isolierplatte eintre-
Hierzu 1 Blatt Ze;chnungen
Claims (3)
1. Kreuzschienenverteiler, dessen von gelochten Isolierplatten getragene Kreuzschienen als gelochte
Blechstreifen ausgebildet sind, deren Lochränder die in die Löcher der Isolierplatten eintretenden
Kontaktbuchsen bilden, dadurch gekennzeichnet, daß aus den Blechstreifen (15) zwischen je zwei benachbarten Buchsen (16)
eine zur Verbindungslinie der Mittelpunkte der Buchsen quergerichtete, federnd nachgiebige
Rippe (19,29) gebildet ist.
2. Kreuzschienenverteiler nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine quergerichtete, federnd
nachgiebige Rippe (50) zwischen einer Lötfahne (51, Fig. 7) und der ihr benachbarten
Buchse (16).
3. Kreuzschienenverteiler nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß cne Isolierplatten (10, 11, 12, 13, 30) Aussparungen (32,
33) zur Aufnahme der Rippen (19, 29 bzw. 50) an den Blechstreifen (15) aufweisen.
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