DE1657443U - Briefumschlag mit selbstklebegummierung. - Google Patents
Briefumschlag mit selbstklebegummierung.Info
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- Lieferungs-undZahlungsbedingungen.
- Unseren Angeboten, unseren Rechnungen Ihrem Auftrag liegen folgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde:
1. Die Lieferung erfolgt nur auf Grund dieser Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, die der Auftraggeber hiermit als für sich bindend anerkennt. - 2. Preise : Die Preise sind in Deutscher Mark (N%) festgesetzt. Wechsel werden u. ü. V., unter Berechnung der Diskontspesen und Stempelkosten, in Zahlung genommen. Alle Preise für Briefumschläge verstehen sich, wenn nichts anderes ausdrücklich bemerkt ist, ohne jeden Druck.
- 3. Alle Angebote und Preise gelten freibleibend. An Stelle einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristiger Lieferung die ausgestellte Rechnung treten.
- 4. Zahlungen : Bei Barzahlungen innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto, bei Barzahlungen innerhalb 14 Tagen 1% Skonto gewährt. Eine Zahlung .. innerhalb 30 Tagen wird netto abgerechnet. Bei Zahlung vermittels Akzepten oder Handelswechseln wird ein Skonto nicht gewahrt.
- 5. Versand : Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Sendungen im Werte von @@ 100,- erfolgen frachtfrei Station des Empfängers. Bei Sendungen unter 100,-sowie bei Post- und Expreßsendungen gehen Verpackung, Fracht- und Portokosten zu Lasten des Empfängers. Kisten werden mit @@ 20,- belastet, die nach frachtfreier Rücksendung voll gutgeschrieben werden. Collico-Kisten sind sofort nach Erhalt, unter Verwendung des dem Frachtbrief beigefügten Collico-Begleitscheines B, zurückzusenden. Frachtkosten entstehen hierbei nicht. Alle durch Nichtbeachtung dieser
Vorschrift entstandenen Spesen lehnen wir grundsätzlich ab. Wir müssen uns vorbe- halten bei verspäteter Rucksendung der Collico-Kisten den uns entstehenden-Met- betrag in Rechnung zu stellen. 6. Umschläge und Taschen mit Druck : Femdrucke'bis zu 3"/o werden mitberechnet. Die erforderlichen Druckstocke sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen oder werden. bei Beschaffung durch uns bill berechnet.'''''-. 7. Fensierbriefumsduãge werden BiaschinenfaIIend geliefert. Diebei der Fabrikation, an- fallende zweite Wahl ist vom Besteller mit 10°/o Nachlaß zu übemehmen. 8. Mängelrügen aller'Art'sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware (bei Nichterkennen des Mangels unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens-... ., jedoch innerhalb 4. Wochen, nach Erhalt der Ware) geltend zu : machen. Bei fristge- redit erhobenen und-berechtigten Mängelrügen übernehmen wir die VerpSichtung zur. kostenlosen Ersatlieferung, unter Ausschluß aller darüber hinausgehenden Anspruche. -der Zahlung. &us1Z1 1-leine Geedchts- Mängelrügen berechtigen nicht zum Aufschub'der Zahlung.-Für kleine Gewichts- und Farbabweichungen wird, entsprechend den Vorbehalten der Papierfabriken, keine Gewähr übernommen.-Bei Estraanfertigungen behalten wir uns Mehr-oder Minder- quantum bis zu lO"io vor. 9. Lieferpflicht : Ereignisse höherer Gewalt befreien von der Lieferungsp. llicht. 10. Ausbunff : Ungünstige Auskünfte, die uns nach Vertragsschluß über Ruf und Zahlung fähigkeit des Käufers zugehen, ebenso Zahlungsverzug des Käufers, sowie alle wesen- lichen Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, berechtigen uns zum Rück- tritt von allen Vereinbarungen. Offene Rechnungen sind dann sofort zur Zahlung fällig. Von Besteller, mit denen wir noch nicht gearbeitet haben, erbitten wir Auf- gabe von Bank- oder Håndelsreferenzen, sonst setzen wir Einverständnis mit Nach- nahmelieferung voraus. - 11. Vorbehalt : Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und zwar auch für den Fall der Weiterveräußerung, da eine Weiterveräußerung für uns als Hersteller erfolgt. Wechsel oder Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Die Ware darf vor endgültiger Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung tritt an deren Stelle der erzielte Kaufpreis, über den unser Käufer nicht verfügen darf. Der Käufer verzichtet auf die Rechte nach 28 der V. 0.'-Es wird vereinbart, daß der Käufer die ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware entstehenden Forderungen an den Verkäufer abtritt. Ein nach 273 BGB. begründetes Zurückbehaltungsrecht wird vorbehalten.
, i, *.- 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Koblenz. Beschreibung des Gegenstandes Es handelt sich um Briefumschläge mit Selbstklebegummier=g. Im Gegen. satz uden allgemein gebräuchlichen Briefumschlägen sindim vorlie- genden, PaU* sowohl die Innenseite der Oberklappe als auch dàr obere Rand der Unterklappe mit einer selbatklebenden Smstierong versehen. Beim Zuklappen der Oberklae verschltest sieh der Briefumschlag sofort von selbst. Das bisher notwendige Anfeuchten der Oberklappe oder die Benutzung einer Briefumschlagverachließsaachine wird dadurch hinfällig. ßC : m1ZA1iS1-mJR , , die Umschläge abweichend von den bisher gebrlluohliohen gowohl an der die Umechl§ge ab he chen S Oberklappe wie auch an der Unterklappe mit einer selbstklebendsa Gmmierun versehen aina adS aich die Briefumschläge beim Zuklappen der Oberklappe von selbst verschließen. \
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| DE1953ST003477 DE1657443U (de) | 1953-02-26 | 1953-02-26 | Briefumschlag mit selbstklebegummierung. |
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| DE1953ST003477 DE1657443U (de) | 1953-02-26 | 1953-02-26 | Briefumschlag mit selbstklebegummierung. |
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|---|---|
| DE1657443U true DE1657443U (de) | 1953-06-18 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1953ST003477 Expired DE1657443U (de) | 1953-02-26 | 1953-02-26 | Briefumschlag mit selbstklebegummierung. |
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|---|---|
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- 1953-02-26 DE DE1953ST003477 patent/DE1657443U/de not_active Expired
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