DE1874463U - Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss. - Google Patents
Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss.Info
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E02—HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
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- E02D3/00—Improving or preserving soil or rock, e.g. preserving permafrost soil
- E02D3/02—Improving by compacting
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Description
Betr.: Beschreibung zum Antrag Gebrauchsmuster-Schutz
Tubenversehraubung mit 2 Gelenkbändern und Kugelverschluß
Als Verschraubung für Tuben sind allgemein Schraubkappen aus Kunststoff oder Metall bekannt.
Diese Kappen müssen beim Gehrauch der Tuben abgeschraubt und
beiseite gelegt werden, wobei dann meistens die Kappen verloren gehen, sodaß die Tuben nicht mehr vorschriftsmäßig
geschlossen sind. Der Inhalt läuft somit aus, oder vertrocknet.
Die Neuerung bezieht sich auf einen Verschluß, der beim
Gebrauch der Tube,nur um etwa 1 bezw« 2 Umdrehungen zurückgeschraubt
wird, dann aber durch seitliche Bewegung der Kugel, die Tubenöffnung freigegeben ist.
Die Neuerung ist auf der Zeichnung durch Abb. 1
1.) Gesamtansicht der Tube
2.) Seitenansicht und Querschnitt
3.) Ansicht von oben
dargestellt.
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Verkaufs-, Ueferungs- und Zahlungsbedingungen umseltlg
1. Angebote sind freibleibend. ?;._. _
2. Abschlösse erfolgen nur auf Grund dieser Bedingungen, deren Inhalt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung,
(auch in den Fällen, in denen der Kunde bei der Bestellung seine Bedingungen als allein maßgebend bezeichnet)
als anerkannt gilt. Nebenabreden, wie Zusagen von Vertretern, müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Die Preise verstehen sich ab Fabrik ausseht. Verpackung for Ihre Rechnung und Gefahr, und sind freibleibend. Im
Falle von Material- und Lohnsteigerung usw. behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu erhöhen.
4. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und bei frachtfreier Rocksendung mit*/« des berechneten Wertes
gutgebracht.
5. Von uns angefertigte Werkzeuge bleiben stets unier Eigentum und werden, da dieselben nur zum Teil berechnet,
niemals herausgegeben.
6. Es ist die Sache des-Bestellers, sich zu vergewissern, ob die uns zur Fertigung übertragenen Teile nidjt Patent- oder
Musterschutzrechte dritter Personen verletzen. For alle Ansprüche haftet uns der Auftraggeber. ......
7. Die von uns gegebenen Lieferfristen sind stets nur als annähernd zu betrachten. Lieferungsverzögerungen oder
Unmöglichkeiten, welche durch Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinenbruch, Arbeitseinstellungen, Feuer
oder aus anderen Ursachen entstanden, entbinden uns von der Pflicht zur Lieferung.
8. Betreffs Einhaltung der vorgeschriebenen Maße behalten wir uns einen durch die Fabrikation gebotenen Spielraum
vor. Werden besondere Anforderungen an genaue Maßhaltigkeit gestellt, so sind diese in jedem Einzelfalle bei
der Bestellung ausdrücklich anzugeben. · ■ '
9. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich
zu unserer Kenntnis gelangen und nur insoweit, als sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet.
Bruch wird nicht vergütet, da die Ware sorgfältig verpackt wird.
10. Bei begründeten Bemängelungen nehmen wir die unverarbeitete'mangelhafte Ware zurOck und liefern dafür unentgeltlich
Ersatz in guter Ware. Weitergehende Ansprüche wie Vergütung von Schaden, Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen und dergl. lehnen wir ausdrücklich ab. *
Tl. Die Zahlung hat nach Übereinkommen zu erfolgen, nicht an Vertreter oder Reisende, und zwar in bar ohne Abzug,
unabhängig vom Recht'der Mängelrüge Wir behalten uns vor, bei Veränderungen, insbesondere Verschlechterung
in den geschäftlichen Verhältnissen des Bestellers, z. B. Einstellung oder Verzögerung .der Zahlungen und dergl.,
Sicherheiten zu verlangen oder von der Lieferung zurückzutreten. Ferner sind wir berechtigt, in diesem Falle für alle
weiteren Sendungen Barzahlung gegen Rechnung vor Absendung der Ware zu verlangen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen und Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentumsrechten
— sämtlichen von uns gelieferten Erzeugnissen vor. Der Käufer ist bis dahin auch nicht berechtigt, sie an Dritte zu ver-
' pfänden oder zu Obergeben. Schecks und Wechsel werden erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung angesehen.
Bei Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug des Bestellers ist dieser .verpflichtet, uns auf Verlangen die
noch nicht bar bezahlte Ware sofort zurückzugeben. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware bedeutet nicht ohne weitere^ gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts vom Vertrage. Der Käufer ist verpflichtet,
unsere Erzeugnisse nach Empfang und die aus ihnen hergestellten Waren gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl
ausreichend zu versichern.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieben weiterverarbeiten. Wir erwerben
jedoch an den aus der Verarbeitung entstandenen Ware das Eigentum bzw. im Falle der Verbindung mit nicht uns
gehörenden Sachen das Miteigentum gemäß §§ 947 und 948 BGB. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus Veräußerungen
oder aus einem sonstigen Rechfsgrunde hinsichtlich der von uns gelieferten Erzeugnisse oder hieraus hergestellten,
nachdem vorangegangenen Satze in unser Eigentum übergegangenen Waren jetzt oder später zustehenden
Forderungen an uns sicherheitshalber ab.
12. Zahlungsbedingungen':
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum (Rechnungsdatum gleich Versanddatum). An Skonto werden
gewährt bei Barzahlung innerhalb 14Tagen nach Rechnungsdatum 2%. Als Barzahlung gelten nur Zahlungen in
Bargeld, öbeweisungen oder Schecks. Bei Wechselzahlungen wird Skonto nicht gewährt. Die Wechsel- und
Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in jeweils
üblicher Höhe zu berechnen.
13. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für bereits bestehende Abschlüsse und fürsolche Abschlüsse, bei welchen
nicht ausdrücklich auf die Verkaufsbedingungen Bezug genommen worden ist.
14. Für alle aus dem Geschäft mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile, sowohl für Lieferung als
auch für Zahlung Hemer i. W. als Erfüllungsort. — Als Gerichtsstand wird für beide Teile das Amtsgericht
Menden MBBvereinbart.
15. Gegenbestätigung. — Sollten wir nach 3 Tagen keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, so halten wir Sie mit
unserer Auftragsbestätigung in allen Teilen einverstanden.
Claims (1)
- ijeituichlnh. Waldemar MaietzMETALLWARENFABRIK / LEUCHTEN{Stanz-Zieh-Preß-A.- und E.-Schweißbetrieb)
L .. J Bankkonten: An das Ihr Zeichen Ihre Nachrldit vom ■■'"" Unser Zeichen Volksbank Menden e. G. m. b. H., Nr. H 92 Deutsche Patentamt M/We. Stadt-Sparkasse Menden Nr. 1292 Postscheckkonto: Amt Dortmund Nr. 54934 8 München 2 Fernruf: Sammelnummer 2887
Betrieb I u. Büro: Hemer, an derSteinert 1Zweibrückenstr. 12 Betrieb II: Menden, An der WalkenmOhle ® HEMER i. W. Schließfach 267 Tag 5« April 1963 Betr«: Schutzanspruch zur Gebrauchsmuster-Anmeldung lubenverschraubung mit 2 Gelenkbändern und Kugelvers chljiß
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEH44499U DE1874463U (de) | 1963-04-08 | 1963-04-08 | Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss. |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE1874463U true DE1874463U (de) | 1963-06-20 |
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ID=33143188
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEH44499U Expired DE1874463U (de) | 1963-04-08 | 1963-04-08 | Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss. |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE1874463U (de) |
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1963
- 1963-04-08 DE DEH44499U patent/DE1874463U/de not_active Expired
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