[go: up one dir, main page]

DE1874463U - Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss. - Google Patents

Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss.

Info

Publication number
DE1874463U
DE1874463U DEH44499U DEH0044499U DE1874463U DE 1874463 U DE1874463 U DE 1874463U DE H44499 U DEH44499 U DE H44499U DE H0044499 U DEH0044499 U DE H0044499U DE 1874463 U DE1874463 U DE 1874463U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
menden
office
goods
hemer
tube fitting
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEH44499U
Other languages
English (en)
Inventor
Waldemar Maletz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Heinrich Herrmann & Co
Original Assignee
Heinrich Herrmann & Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Heinrich Herrmann & Co filed Critical Heinrich Herrmann & Co
Priority to DEH44499U priority Critical patent/DE1874463U/de
Publication of DE1874463U publication Critical patent/DE1874463U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D3/00Improving or preserving soil or rock, e.g. preserving permafrost soil
    • E02D3/02Improving by compacting
    • E02D3/046Improving by compacting by tamping or vibrating, e.g. with auxiliary watering of the soil

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Agronomy & Crop Science (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Paleontology (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)

Description

Betr.: Beschreibung zum Antrag Gebrauchsmuster-Schutz Tubenversehraubung mit 2 Gelenkbändern und Kugelverschluß
Als Verschraubung für Tuben sind allgemein Schraubkappen aus Kunststoff oder Metall bekannt.
Diese Kappen müssen beim Gehrauch der Tuben abgeschraubt und beiseite gelegt werden, wobei dann meistens die Kappen verloren gehen, sodaß die Tuben nicht mehr vorschriftsmäßig geschlossen sind. Der Inhalt läuft somit aus, oder vertrocknet.
Die Neuerung bezieht sich auf einen Verschluß, der beim Gebrauch der Tube,nur um etwa 1 bezw« 2 Umdrehungen zurückgeschraubt wird, dann aber durch seitliche Bewegung der Kugel, die Tubenöffnung freigegeben ist. Die Neuerung ist auf der Zeichnung durch Abb. 1
1.) Gesamtansicht der Tube
2.) Seitenansicht und Querschnitt
3.) Ansicht von oben
dargestellt.
Heinrich H?vf;
!ah. W
Metal'ft'jr
HEME«JWtffand
( Maletz/)
Cq,
Verkaufs-, Ueferungs- und Zahlungsbedingungen umseltlg
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote sind freibleibend. ?;._. _
2. Abschlösse erfolgen nur auf Grund dieser Bedingungen, deren Inhalt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, (auch in den Fällen, in denen der Kunde bei der Bestellung seine Bedingungen als allein maßgebend bezeichnet) als anerkannt gilt. Nebenabreden, wie Zusagen von Vertretern, müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Die Preise verstehen sich ab Fabrik ausseht. Verpackung for Ihre Rechnung und Gefahr, und sind freibleibend. Im Falle von Material- und Lohnsteigerung usw. behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu erhöhen.
4. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und bei frachtfreier Rocksendung mit*/« des berechneten Wertes gutgebracht.
5. Von uns angefertigte Werkzeuge bleiben stets unier Eigentum und werden, da dieselben nur zum Teil berechnet, niemals herausgegeben.
6. Es ist die Sache des-Bestellers, sich zu vergewissern, ob die uns zur Fertigung übertragenen Teile nidjt Patent- oder Musterschutzrechte dritter Personen verletzen. For alle Ansprüche haftet uns der Auftraggeber. ......
7. Die von uns gegebenen Lieferfristen sind stets nur als annähernd zu betrachten. Lieferungsverzögerungen oder Unmöglichkeiten, welche durch Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinenbruch, Arbeitseinstellungen, Feuer oder aus anderen Ursachen entstanden, entbinden uns von der Pflicht zur Lieferung.
8. Betreffs Einhaltung der vorgeschriebenen Maße behalten wir uns einen durch die Fabrikation gebotenen Spielraum vor. Werden besondere Anforderungen an genaue Maßhaltigkeit gestellt, so sind diese in jedem Einzelfalle bei der Bestellung ausdrücklich anzugeben. · ■ '
9. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich zu unserer Kenntnis gelangen und nur insoweit, als sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Bruch wird nicht vergütet, da die Ware sorgfältig verpackt wird.
10. Bei begründeten Bemängelungen nehmen wir die unverarbeitete'mangelhafte Ware zurOck und liefern dafür unentgeltlich Ersatz in guter Ware. Weitergehende Ansprüche wie Vergütung von Schaden, Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen und dergl. lehnen wir ausdrücklich ab. *
Tl. Die Zahlung hat nach Übereinkommen zu erfolgen, nicht an Vertreter oder Reisende, und zwar in bar ohne Abzug, unabhängig vom Recht'der Mängelrüge Wir behalten uns vor, bei Veränderungen, insbesondere Verschlechterung in den geschäftlichen Verhältnissen des Bestellers, z. B. Einstellung oder Verzögerung .der Zahlungen und dergl., Sicherheiten zu verlangen oder von der Lieferung zurückzutreten. Ferner sind wir berechtigt, in diesem Falle für alle weiteren Sendungen Barzahlung gegen Rechnung vor Absendung der Ware zu verlangen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen und Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentumsrechten
— sämtlichen von uns gelieferten Erzeugnissen vor. Der Käufer ist bis dahin auch nicht berechtigt, sie an Dritte zu ver-
' pfänden oder zu Obergeben. Schecks und Wechsel werden erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung angesehen.
Bei Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug des Bestellers ist dieser .verpflichtet, uns auf Verlangen die
noch nicht bar bezahlte Ware sofort zurückzugeben. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware bedeutet nicht ohne weitere^ gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts vom Vertrage. Der Käufer ist verpflichtet,
unsere Erzeugnisse nach Empfang und die aus ihnen hergestellten Waren gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl
ausreichend zu versichern.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieben weiterverarbeiten. Wir erwerben jedoch an den aus der Verarbeitung entstandenen Ware das Eigentum bzw. im Falle der Verbindung mit nicht uns gehörenden Sachen das Miteigentum gemäß §§ 947 und 948 BGB. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus Veräußerungen oder aus einem sonstigen Rechfsgrunde hinsichtlich der von uns gelieferten Erzeugnisse oder hieraus hergestellten, nachdem vorangegangenen Satze in unser Eigentum übergegangenen Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen an uns sicherheitshalber ab.
12. Zahlungsbedingungen':
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum (Rechnungsdatum gleich Versanddatum). An Skonto werden gewährt bei Barzahlung innerhalb 14Tagen nach Rechnungsdatum 2%. Als Barzahlung gelten nur Zahlungen in Bargeld, öbeweisungen oder Schecks. Bei Wechselzahlungen wird Skonto nicht gewährt. Die Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in jeweils üblicher Höhe zu berechnen.
13. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für bereits bestehende Abschlüsse und fürsolche Abschlüsse, bei welchen nicht ausdrücklich auf die Verkaufsbedingungen Bezug genommen worden ist.
14. Für alle aus dem Geschäft mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile, sowohl für Lieferung als auch für Zahlung Hemer i. W. als Erfüllungsort. — Als Gerichtsstand wird für beide Teile das Amtsgericht
Menden MBBvereinbart.
15. Gegenbestätigung. — Sollten wir nach 3 Tagen keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, so halten wir Sie mit unserer Auftragsbestätigung in allen Teilen einverstanden.

Claims (1)

  1. ijeituich
    lnh. Waldemar Maietz
    METALLWARENFABRIK / LEUCHTEN
    {Stanz-Zieh-Preß-A.- und E.-Schweißbetrieb)
    L .. J Bankkonten: An das Ihr Zeichen Ihre Nachrldit vom ■■'"" Unser Zeichen Volksbank Menden e. G. m. b. H., Nr. H 92 Deutsche Patentamt M/We. Stadt-Sparkasse Menden Nr. 1292 Postscheckkonto: Amt Dortmund Nr. 54934 8 München 2 Fernruf: Sammelnummer 2887
    Betrieb I u. Büro: Hemer, an derSteinert 1
    Zweibrückenstr. 12 Betrieb II: Menden, An der WalkenmOhle ® HEMER i. W. Schließfach 267 Tag 5« April 1963
    Betr«: Schutzanspruch zur Gebrauchsmuster-Anmeldung lubenverschraubung mit 2 Gelenkbändern und Kugelvers chljiß
DEH44499U 1963-04-08 1963-04-08 Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss. Expired DE1874463U (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DEH44499U DE1874463U (de) 1963-04-08 1963-04-08 Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss.

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DEH44499U DE1874463U (de) 1963-04-08 1963-04-08 Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1874463U true DE1874463U (de) 1963-06-20

Family

ID=33143188

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DEH44499U Expired DE1874463U (de) 1963-04-08 1963-04-08 Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss.

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE1874463U (de)

Similar Documents

Publication Publication Date Title
US20120078768A1 (en) Method and system for managing commodity transactions
Burman Practical aspects of inventory and receivables financing
Gibbons Tax effects of basing international business abroad
Bienbaum Article 9-A Restatement and Revision of Chattel Security
US7827078B2 (en) Method and system for managing commodity transactions
DE1874463U (de) Tubenverschraubung mit zwei gelenkbaendern und kugelverschluss.
Arasaratnam Indian merchants and their trading methods (circa 1700)
DE1874462U (de) Tubenentleerer aus stahldraht.
Plumb The Tax Recommendations of the Commission on the Bankruptcy Laws: Income Tax Liabilities of the Estate and the Debtor
Australia Terms of trade
Goldston et al. Documents of Title--Article 7 of the Uniform Commercial Code
Foster The Proposed Uniform Commercial Code: A New Bottle for Old and New Wines
Barnes The Sales Contract-Seller's Remedies
DE1752595U (de) Ecken-profiliergeraet.
Martin et al. Personnel for the Administration of State Income Tax Laws
DE1709248U (de) Fenster aus kurststoff mit isoliereinlage.
DE1745019U (de) Beton-unterzugschaler.
Huston et al. Collection and Enforcement of State Consumption Excise Taxes
Robinson Some Doubtful elements of cost
DE1885217U (de) Buch-schutzeinband mit verstellbarem ruecken.
Foy Inventory Accounts and the General Accountant; NACA Bulletin, Vol. VII, No. 11, February 1, 1926, Section 1
Steinmeyer Developments in the Law of Documents of Title
Death Association Members Offered an Expanded Life Insurance Program
Ehling Unresolved confirmation differences at termination of field work
Sells Cost Accounting