DE1640735C3 - Fußarmatur für Kabel-Endverschlüsse - Google Patents
Fußarmatur für Kabel-EndverschlüsseInfo
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Description
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Es ist schon seit langem bekannt, Mehrleiterkabel mit einzeln ummantelten Adern in der Weise abzuschließen,
daß sogenannte Einleiter-Endverschlüsse an den Enden der einzeln umhüllten Adern (Leiter) aufgesetzt
werden. Auch bei sogenannten Dreileiter-Einmantelkabeln werden Einleiter-Endverschlüsse für die
einzelnen Adern verwendet, nachdem sie aus einer auf dem Kabelmantelende aufgesetzten Aufteilungskappe
(Spreizkappe) einzeln herausgeführt und einzeln mit besonderen Mantelstücken versehen sind. Diese Anordnungen
sind nicht nur für Ein- und Mehrleiterkabel mit Metallmänteln, sondern auch für solche mit Kunststoffmänteln
bekannt.
Es bestehen genormte Vorschriften für den Mindestabstand (auch Phasenmittenabstand genannt) der blanken
Anschlußbolzen, die entweder unmittelbar aus dem neuerdings vorzugsweise aus durchsichtigen Isolierstoffen
bestehenden Isolatoren der Endverschlüsse herausragen oder auf die Enden der aus den Isolatoren herausgeführten
und mit besonderen Isolierschläuchen umhüllten Kabelleiter aufgesetzt sind.
Diese Mindestabstände sind von der Höhe der Betriebsspannungen abhängig; sie können bei Dreileiteranlagen
dadurch erreicht werden, daß die Endverschlüsse an den Ecken eines Dreiecks oder, was üblicher
ist, in einer Ebene nebeneinander angeordnet werden, wobei die Endverschlüsse oder gegebenenfalls die
aus ihnen herausgeführten Leiterenden vertikal parallel zueinander oder unter Schrägstellung der beiden äußeren
Endverschlüsse oder Leiterenden angeordnet sein können.
Mit diesem letztgenannten Fall beschäftigt sich die Erfindung; sie geht davon aus, daß die Fußarmaturen
der Endverschlüsse an Wänden, Gestellen od. dgl. häufig unter Zwischenschaltung einer gemeinsamen
Grundplatte für alle drei Endverschlüsse eines Mehrleiterkabels befestigt werden. Dabei sind zur Erstellung
des genormten Anschlußbolzenabstandes für jede Spannungsreihe eine besondere Größe der Grundplatten
und verschiedene Abstände der in ihnen angebrachten Befesligungslöcher erforderlich. Dies gilt auch für
den Fall der Sdirägstellung der beiden äußeren Endverschlüsse
und ist ein großer Nachteil bezüglich des Anlagenbaues, der Montage und der Lagerhaltung.
Es ist ferner die Einzelbefestigung von mehreren Kabelendverschlüssen
in elektrischen Schaltanlagen. Verteileranlagen od. dgl. in paralleler oder falls gewünscht
winkliger Stellung zueinander aus den DT-PS 4 91 231 und 4 Q4 525 bekannt Nach ihnen werden die einzelnen
Endverschlüsse mit ihren Fußarmaturen auf ihnen zugeordneten einzelnen kreisbogenbildenden Trägern befestigt
auf denen sie in Querrichtung beliebig gegeneinander verschoben oder versetzt werden können, um
auf diese Weise den gewünschten Phasenmittelabstand zu erzielen. Jeder Endverschluß sitzt dabei auf einem
ihm allein zugeordneten Träger. Die Notwendigkeit von mehreren kreisbogenbildenden zusätzlichen Trägern
bei diesen bekannten Anordnungen ist ebenfalls ein großer Nachteil bezüglich des Anlagenbaues, der
Montage und Lagerhaltung.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, alle zusätzlichen ßefestigungsorgane für die Fußarmaturen der
Endverschlüsse in den Schalt- und Verteileranlagen od dgl. außer den in ihnen ohnehin vorhandenen Wänden
Schienen od. dgl. zu vermeiden und dennoch jede gewünschte parallele oder winklige Stellung der Endverschlüsse
zueinander zu ermöglichen und zu sichern.
Die Erfindung geht dabei davon aus, daß es aus der US-PS 18 59 249 an sich bekannt ist, eine Fußarmatur
eines Kabeiendverschlußes mit einer seitlich mittig angesetzten Lasche zu versehen, für deren Befestigung an
Tragorganen zwei Rundlöcher dienen.
Die Erfindung besteht darin, daß die neue Kabelendverschlußarmatur
mit einer winklig von ihr abstehenden Lasche mit einer Kronenverzahnung ihres Randes
und mit einem zentralen Langloch versehen ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beiden Figuren der Zeichnung dargestellt, nämlich in
F i g. t in Seitenansicht und in F i g. 2 in Vorderansicht. Die Form des Endverschlußes ist nur als Beispiel zu
verstehen und deshalb nur im Umriß gezeichnet.
Aus dem z. B. durchsichtigen Isolatorgehäuse 1 des Endverschlusses steht der blanke Anschlußbolzen 2
heraus. In den erweiterten Fuß 3 des Isolatorgehäuses ist von unten her die Fußarmatur 4 eingesetzt, durch
die das Ende des Einleiterkabels 5 in den Endverschluß eingeführt ist. Seitlich an der Fußarmatur 4 sitzt die
winklig von ihm abstehende Lasche 6, deren etwas hervorstehender Rand 7 durch eine Krunenverzahnung
geriffelt ist. Das zentrale Langloch in der Lasche ist mit 8 bezeichnet.
Jeder in dieser Weise ausgerüstete Endverschluß kann infolge dieser Anordnung sowohl in der Höhe (in
Richtung der Längsachse des Endverschlußes) verschoben als auch seitlich um einen gewünschten Winkel 9
verdreht werden, wie dies in F i g. 2 strichpunktiert dargestellt ist. Die Fußarmatur 4 mitsamt der angeformten
Lasche 6 kann aus Metall oder einem schlagfesten Isolierstoff (Kunststoff) bestehen und z. B. in Spritzgußverfahren
hergestellt werden.
Die Erfindung ermöglicht die Befestigung der Endverschlüsse mit oder ohne zwischengeschaltete Grundplatten,
vorgelochte Schienen od. dgl. in einheitlicher Ausführung an jeder gewünschten Stelle von elektrischen
Schaltanlagen, Verteileranlagen od. dgl. Die Erfindung kann jedoch dadurch noch weiter ausgestaltet
werden, daß der Form der Laschen 6 entsprechende einzelne Gegenstücke 10 vorgesehen werden, deren
Rand ebenfalls durch eine Kronenverzahnung geriffelt ist und die in einheitlicher Ausführung hergestellt und
an den gewünschten Stellen auf den Wänden, Schienen od. dgl. gesondert befestigt werden. Sie dienen dazu,
insbesondere die beiden äußeren EndverschlQsse in ihrer
verdrehten Stellung besonders genau und sicher durch den gegenseitigen Eingriff der Kronenverzahnung
festzuhalten. Ein solches einzelnes Gegenstück ist in F i g. 1 gestrichelt dargestellt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Kabelendverschluß-Fußarmatur zur Einzelbe- ^
festigung von mehreren Endverschiüssen in elektn- sehen Schaltanlagen, Verteileranlagen od. dgl. in
paralleler oder falls gewünscht winkliger Stellung zueinander, dadurch gekennzeichnet, daß
eine wie an sich bekannt an der Armatur (4) angesetzte Lasche (6) winklig von ihr abstehend mit
einer Kronenverzahnung (7) ihres Randes und einem zentralen Langloch (8) versehen ist.
2. Fußarmatur nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein ebenfalls mit einer Kronenverzahnung
versehenes, der Form der Lasche (6) entsprechendes Gegenstück (10) zu ihr.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEK0063709 | 1967-10-25 | ||
| DEK0063709 | 1967-10-25 |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1640735A1 DE1640735A1 (de) | 1970-10-29 |
| DE1640735B2 DE1640735B2 (de) | 1975-07-17 |
| DE1640735C3 true DE1640735C3 (de) | 1976-02-26 |
Family
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