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DE1534777C - Einsteckverbindung fur Profilteile einer Wand , Säulen , Ortgang oder Fen sterverkleidung - Google Patents

Einsteckverbindung fur Profilteile einer Wand , Säulen , Ortgang oder Fen sterverkleidung

Info

Publication number
DE1534777C
DE1534777C DE1534777C DE 1534777 C DE1534777 C DE 1534777C DE 1534777 C DE1534777 C DE 1534777C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
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profile
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut 7900 Ulm Botzenhart
Original Assignee
Wieland Werke Ag, 7900 Ulm
Publication date

Links

Description

Die Erfindung betrifft eine Einsteckverbindung für Profilteile einer Wand-, Säulen-, Ortgang- oder Fensterverkleidung, bei der mindestens ein Federelement teilweise zwischen zwei an dem einen Profilteil angeordneten Halteschenkeln gehalten ist und der überstehende Teil des Federelementes in eine Ausnehmung des anderen Profilteiles unter Spannung eingreift.
Eine Einsteckverbindung dieser Art ist aus der USA.-Patentschrift 2 867 856 bekannt. Dort besteht das Federelement aus einem Federstahlbügel, dessen Enden zwischen die beiden Halteschenkel eingesteckt sind, während der Bügelrücken in die Ausnehmung des anderen Profilteiles eingreift und am Boden dieser Ausnehmung anliegt. Das den Federstahlbügel haltende Profilteil wird zur Befestigung am anderen Profilteil unter Zusammendrücken des Federstahlbügels verschoben, bis es mit seinem dem Federstahlbügel entgegengesetzten Ende unter leichter Verdrehung in einen Rastsitz am anderen Profilteil eingeschwenkt werden kann und in diesem Rastsitz durch den gespannten Federstahlbügel gehalten wird.
Bei dieser Konstruktion wird es als nachteilig angesehen, daß das als Federstahlbügel ausgebildete Federelement bei Belastungen quer zum Federungsweg nicht ausreichend geführt ist, so daß in dieser Richtung eine unerwünschte seitliche Verschiebung des den Federstahlbügel tragenden Profilteiles gegenüber dem anderen Profilteil erfolgen kann. Daher ist es auch nicht möglich, den Federstahlbügel durch ein Federelement zu ersetzen, das in an sich bekannter Weise aus elastisch nachgiebigem streifenförmigem Gummi oder Kunststoff besteht, da ein solches Federelement quer zum Federungsweg keine ausreichende Steifigkeit besitzt, sondern sich bei Querbelastungen umbiegen würde. Andererseits ist aber eine solche Ausbildung des Federelements aus streifenförmigem Gummi oder Kunststoff bei Einsteckverbindungen der eingangs genannten Art wünschenswert, um eine gleichmäßige Verteilung des Federdruckes längs der Profilteile erreichen und in einfacher Weise die Größe des Federweges und der Federkraft bestimmen oder verändern zu können.
Zwar ist nach dem Gebrauchsmuster 1 861 687 eine Einsteckverbindung bekannt, bei welcher eine Entlastung der Federelemente quer zum Federweg verwirklicht ist. Jedoch wird diese Entlastung dadurch erreicht, daß die Federelemente als in Hülsen geführte Spiralfedern ausgebildet sind und nicht über die Hülsen vorstehen, sondern auf ebenfalls in den Hülsen teleskopärtig geführte Stempel wirken, die ihrerseits in die Ausnehmung des anderen Profilteiles eingreifen. Ein Ersatz dieser Spiralfedern durch elastisch nachgiebigen streifenförmigen Gummi oder Kunststoff bringt offensichtlich nicht die gewünschten Wirkungen, wenn die in der bekannten Einsteckverbindung durch die Hülsen und die darin geführten Stempel bewirkte Entlastung des Federelementes quer zum Federweg erhalten bleiben soll. Abgesehen davon erfordert die bekannte Einsteckverbindung eine Vielzahl der beschriebenen Teleskopeinrichtungen, verteilt über die Länge der Profilteile. Das bedeutet hinsichtlich Herstellung und Montage einen erheblichen Aufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einsteckverbindung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß ein weiches Federelement bei Beanspruchungen quer zum Federweg ausreichend abgestützt ist, jedoch bei der Montage ein Verschwenken eines Profilteiles gegenüber dem anderen Profilteil oder Bauteil leicht möglich ist.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Ausnehmung als Einschubtasche ausgebildet ist, in die der überstehende Teil des Federelementes, das in an sich bekannter Weise aus elastisch nachgiebigem streifenförmigem Gummi oder Kunststoff besteht, mit seitlichem Spielraum eingesetzt
ίο ist, und daß die Außenseiten der Halteschenkel eine spitz zulaufende Anschlagleiste aufweisen, deren gegenseitiger Spitzenabstand der lichten Weite der Einschubtasche entspricht.
Durch die direkte Anlage der Anschlagleisten an den Seitenwänden der Einschubtasche ergibt sich die gewünschte Abstützung der beiden Profilteile quer zum Federungsweg des Federelementes, ohne daß diese Anschlagleisten die Schwenkbewegung behindern, die zum Einrasten des einen Profilteiles am anderen erforderlich ist. Vielmehr können die Anschlagleisten gleichsam die Drehachse für diese Schwenkbewegung bilden. Die Federelemente können dabei in Richtung des Federungsweges verhältnismäßig lang gewählt werden, was für gewisse Konstruktionen von Bedeutung ist. Die so erreichte Querentlastung des Federelementes ermöglicht dessen Ausbildung aus elastisch nachgiebigem streifenförmigem Gummi oder Kunststoff mit dem Vorteil, daß Federungsweg und Federkraft in einfacher Weise ohne konstruktive Anderungen der Profilteile verändert werden können. Die Federelemente können je nach Bedarf aus einem Gummi- oder Kunststoffband herausgeschnitten werden. Wünscht man, mit wenig Kraftaufwand einen großen Federungsweg zu überbrücken und ist für die Erhaltung des Rastsitzes eine große Federkraft nicht erforderlich, so wählt man Gummi- oder Kunststoffstreifen geringer Länge, die mit Abstand voneinander zwischen die Halteschenkel eingeschoben werden. Die Gesamtlänge der Streifen ergibt dann aneinandergereiht nur einen Bruchteil der gesamten Profillänge. Ist dagegen eine stärkere Federkraft erforderlich und nimmt man bei der Montage in Kauf, daß das zu befestigende Profilteil zum Einrasten am anderen Profilteil stärker angedrückt werden muß, so kann man aus den gleichen Gummi- oder Kunststoffbändern längere Streifenstücke herausschneiden, ohne dabei die übrige Konstruktion verändern zu müssen.
Im folgenden ist die Erfindung an Hand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
A b b. 1 die Einsteckverbindung bei einer Ortgangverkleidung,
A b b. 2 die Einsteckverbindung bei einer Wand- oder Säulenverkleidung,
A b b. 3 die Einsteckverbindung bei einer Fensterrahmenkonstruktion.
In A b b. 1 ist mit 1 das festmontierte Profilteil bezeichnet. An ihm befinden sich zwei Halteschenkel 2, welche eine Nut 12 bildend die aus elastisch nachgiebigem streifenförmigem Gummi oder Kunststoff bestehenden Federelemente 3 halten. Die nach außen gerichteten Anschlagleisten sind mit 5 bezeichnet. Die Nase 4 dient zum Einrasten.
Das andere, abnehmbare Profilteil ist mit 6 bezeichnet. Die Nase 7 rastet hinter der Nase 4 ein. Der Flansch 8 und die Deckfläche 9 bilden zusammen mit der sich an den Federelementen abstützenden Anlage
10 die Einschubtasche 11, in welche die Halteschenkel 2 mit ihren Anschlagleisten 5 hineinpassen.
Die Befestigung des abnehmbaren Profilteiles 6 vollzieht sich folgendermaßen:
Über die Halteschenkel 2 und die Anschlagleisten 5 wird die Einschubtasche 11 des Profilteiles 6 geschoben, wobei das Profilteil 6 mit der Nase 7 nach links herausgeschwenkt sein muß, so daß die Nase 7 neben der Nase 4 liegt. Diese Verschwenkung des Profilteiles 6 erfolgt im wesentlichen um die Spitze der Anschlagleisten 5 ohne Verklemmen oder Verbiegen des Profilteiles. Das Profilteil 6 wird dann in Pfeilrichtung gegen die Wirkung der Federelemente 3 heruntergedrückt, daß ein Einrasten der Nase 7 hinter der Nase 4 möglich wird, worauf das Profilteil 6 losgelassen wird. Der Einrastvorgang ist beendet; eine feste und doch lösbare Verbindung ist hergestellt.
Im Ausführungsbeispiel nach Abb. 2 sind der Haltewinkel 16 und der Haltewinkel 18 mit der Wand 20 fest verbunden. Die abnehmbaren Wandverkleidungsteile sind mit 15 bzw. 19 bezeichnet. An den Wandverkleidungsteilen befindet sich der Flansch 8, der zusammen mit der Deckfläche 9 und der Anlage 10 die Einschubtasche 11 bildet. An den abnehmbaren Wandverkleidungsteilen sind die beiden Halteschenkel 2 mit ihren beiden Anschlagleisten 5 angeformt. Die Halteschenkel 2 bilden die Nut 12, während am anderen Ende des Wandverkleidungsteiles 19 die Nase 7 als Gegenstück zur Nase 4 dient. Die Federelemente sind wieder mit 3 bezeichnet.
A b b. 3 zeigt eine Fensterrahmen- oder Sprossenkonstruktion, wobei die Federelemente entsprechend A b b. 1 am Halteprofil befestigt sind und die zu befestigende Verkleidung aus zwei Teilen besteht, an deren Zusammentreffen eine hakenförmige Fugendeckung angebracht ist.

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Einsteckverbindung für Profilteile einer Wand-, Säulen-, Ortgang- oder Fensterverkleidung, bei der mindestens ein Federelement teilweise zwisehen zwei an dem einen Profilteil angeordneten Halteschenkeln gehalten ist und der überstehende Teil des Federelementes in eine Ausnehmung des anderen Profilteils unter Spannung eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausneh- mung als Einschubtasche (11) ausgebildet ist, in die der überstehende Teil des Federelements (3), das in an sich bekannter Weise aus elastisch nachgiebigem streifenförmigem Gummi oder Kunststoff besteht, mit seitlichem Spielraum eingesetzt ist, und daß die Außenseiten der Halteschenkel (2) eine spitz zulaufende Anschlagleiste (5) aufweisen, deren gegenseitiger Spitzenabstand der lichten Weite der Einschubtasche (11) entspricht.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

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