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Sicherungsvorrichtung an einer Kreissäge Die Erfindung bezieht sich
auf eine Sicherungsvorrichtung an einer Kreissäge, die aus einer die Säge teilweise
abdeckenden Schutzhaube besteht, welche an einem um einen Tragzapfen schwenkbaren
Arm befestigt ist, wobei der Abstand der Tragzapfenachse von der Kreissägenachse
veränderbar ist.
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Die praktische Anwendung einer bekannten Sicherungsvorrichtung dieser
Art hat gezeigt, daß ihr Nachteile anhaften. Durch die Anbringung der bekannten
Sicherungsvorrichtung seitlich des Werktisches der Sägemaschine behindert sie die
Bedienungsperson derart, daß ein unbeabsichtigtes Verstellen der Sicherungsvorrichtung
nicht ausgeschlossen ist. Darüber
hinaus erforlert das Einstellen
der Sic:-rung,svorrichtung auf die Dicke der zu sägenden .`i:@t¢ryalien eine Vielzahl
von Handgriffen, die vielfach Veranlassung, sind, beim Sägen auf die Sicherungavorric.h:tung
zu verzichten u.-.d sie abzumontieren.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicrerung,svorrichtung
der erwähnten Art zu schaffen, welche die :.achteile der bekannten Vorrichtungen
erfindung sgemä@- dadurch beseitigt, daß das Jelenk zwischen dem Tragarm der Schutzhaube
und der ;Schutzhaube fixierbar und das Gelenk an einem um einen Festpunkt einer
Stützsäule schwenkbaren Stellhebel angeordnet ist.
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Auf diese Neise lä.ßt sich eine besonders einfache Sicherungsvorrichtung
erzielen, die sich sogar während des Sä.gevoröanges von der Bedienungsperson auf
die erforderliche Höhe in bezug auf den Nerktisch einstellen läßt, ohne daß die
Bedienungsperson ihren Arbeitsplatz verlassen muß, sich etwa auf die andere Seite
des Werktisches begeben muß. Die Vorrichtung nach der Erfindung läßt sich außerdem
als ganze in der Flucht des Kreissäasblattes anbringen, wodurch eine Platzersparnis
erzielt wird. Besonders vorteilhaft ist es aber, daß für die Höheneinstellung der
Sicherungsvorrichtung ein einziger Bewegungsvorgang genügt, der sich aus zwei ineinander
übergehenden Handbewegungen zusammensetzt. Die günstige Anordnung in bezug auf den
Werktisch und das Kreissägeblatt bringt es auch mit sich, daß eine vorübergehende
Person nicht unbeabsichtigt eine Verstellung
| .der Sicherungsvorrichtung verursacht oder diese sogar aus |
| der 'Betriebstellung herausbringt. |
| in weiterer Au#;,-estaltung des Erfindungsgedankens kann vor- |
| f#esehnn sein, dak der Tragarm der Schutzhaube an einem Ende |
| eine kreisbc.-enförmig ausgebildete Führung aufweist, an |
| der der Stellhebel fixierbar ist, der seinen Schwenkpunkt |
| an der Stützsäule aufweist. .Fach einer Au:äfäzlrun-sform |
| gemäß der Erfindung Kann der Stellhebel an seinem freien |
| Ende mit einem Jclraubenrewinde versehen sein, auf welches |
| eine mit einem handgrifr versehene Mutter aufgeschraubt |
| ist, durch deren Festziehen der Stellhebel in einer be- |
| stim:.nTen Stellung an der gekrümmten FUhrung fixierbar ist. |
| ::ach einer zweckmäßigen Ausgestaltung ktinn der Traw:arm |
| der Schut7naube nahe der Schutz:@:aabe ein @a@,er@u@-e auf- |
| weise::, an welchem der Stellhebel mit eine: verbreiterten |
| Ende schwenkbar gelagert ist. |
In weiterer Ausestaltung der Erfindung kann vcrgese::en sein, daß der Stellhebel
mit einem gewisser Abstand von seinem mit dem Schraubengewinde versehener. Ende
ein Lagerauge aufweist, mit welche:.. er a= Ende der Stätzsäule angelenkt ist.
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Dabei ist es erfindungsgemäß zweckmäßig, das Schwenklager des Stellhebels
an der Stützsäule als Gleitlaxer auszubilden, welches eine Nachstellung erlaubt
und eine gute Fixierung
der Schutzkar-@e in den verschiedenen Stellungen
zum Sägeblatt gewährleistet.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 in der Seitenansicht eine mit einer Sicherungsvorrichtung versehenen
Kreissäge und Fir. 2 die Sicherungsvorrichtung nach Fig. 1, deren Schutzhaube in
einer anderen Stellung gegenüber der Stellung nach Fig. 1 fixiert ist. In den Figuren
sind bezeichnet mit 1 der Merktisch, bzw. das Gestell der Sägemaschine, mit 2 das
Sägeblatt in x`orm einer Kreissäge und mit 3 das Spreizmesser, welches dazu dient,
ein Einklemmen des Sägeblattes 2 in dem in das zu sägende *ll:aterial eingebrachten
SäJeschnitt zu verhindern. Mit 7 ist der Tragarm der Schutzhaube 5 bezeichnet. Der
Tragarm 7 ist für seine Anlenkung an dem Stellhebel 9 mit dem Lagerauge 8 versehen.
Der Stellhebel 9 ist an seinem Anlenkende mit der Verbreiterung 10 versehen,
die ebenso wie das Lagerauge mit einer Lagerbohrung versehen ist, in die der Zapfen
11 greift, womit das Gelenk zwischen dem Tragarm 7 und dem Stellhebel 9 hergestellt
ist. An dem von der Schutzhaube 5 abgekehrten Ende weist der Tragarm 7 die gebogene
Führung 12 auf.
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Das dem Lagerauge 8 abgekehrte Ende des Stellhebels 9 ist mit einem
Gewinde versehen, auf das eine Mutter 14 mit dem
,Handgriff 13 aufgeschraubt
ist. Nahe dem mit Gewinde versehenen Ende des Stellhebels 9 ist das Lagerauge 15
vorgesehen, in welches das als Zapfen 17 ausgebildete Ende der Stützsäule 16 greift.
Das Lagerauge 15 kann in seinem Zusammenwirken mit dem Zapfenende 17 als Gleitlager
ausgebildet sein. Wenn die Schutzhaube 5 aus der in Fig. 1 dargestellten Stellung
in die Stellung nach Fig. 2 übergeführt werden muß, z.B. dann, wenn stärkeres Material
durchzusägen ist, was-in den Fig. 1 und 2 durch einen senkrechten Pfeil angedeutet
ist, so wird zunächst die Mutter 14 mit Hilfe des Handgriffes 13 gelöst. Die Schutzhaube
5 läßt sich dann durch Schwenken um die Zapfen 11 und 17 durch zwei ineinander
übergehende Bewegungen von Hand in Richtung des gezeigten Pfeiles nach Fig. 2 aufwärts
in die dargestellte Stellung verbringen, in welcher die Fixierung erfolgt, indem
durch Schwenken am Handgriff 13 die Mutter 14 an der gebogenen Führung 1:2 festgespannt
wird. Wie auch aus den Figuren hervorgeht, ist die Sicherungsvorrichtung durch eine
robuste Konstruktion gebildet und sehr platzsparend. Die Stützsäule 16 kann unmittelbar
seitlich angeordnet werden, so daß sich die Sicherungsvorrichtung übersichtlich
und leicht bedienen läßt. Während des Sägevorganges befindet sich die Sicherungsvorrichtung
vorwiegend im Bereich des Sägeschnittes und wird gewissermaßen durch
das
zu sägende Material selbst geschützt. Es besteht auch keine Gefahr, daB eine Person
im Vorbeigehen an die Sicherungsvorrichtung anstößt, so daß eine ungewollte Verstellung
der Schutzhaube 5 -unmöglich ist. Der Ansatz 6, der auch anders als dargestellt
geformt sein kann, kann als Hebelarm dienen, indem die Schutzhaube 5 durch. ein
am Ansatz 6 angreifendes Werkstück nach lösen der :gut er 14 aufwärts bewegt wird
derart, daß die Schutzhaut. 5 stets das Sägeblatt 2 abdeckt, wobei der Tragarm ?
als Gegengewicht dienen kann. In diesem Falle wird die Schutzraube 5 praktisch ohne
Kraftaufwand durch das am Ansatz 6 angreifende Werkstück durch dessen Vorw' @tsführen
angehoben, wobei das Gegengewicht die Entlastung bilde t, und die Schutzhaube vermag
nach dem Sägevorgang, falls sie ein geringes Übergewicht hat, auf' den Sägetisch
1 zurückzukehren.