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DE1509858C - Halterung eines vorgefertigten Türfutters - Google Patents

Halterung eines vorgefertigten Türfutters

Info

Publication number
DE1509858C
DE1509858C DE1509858C DE 1509858 C DE1509858 C DE 1509858C DE 1509858 C DE1509858 C DE 1509858C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door frame
masonry
lining
door
plaster
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Schmitt, Emil, 8702 Güntersleben

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Halterung eines vorgefertigten Tu rf utters aus Holz, Schicht- oder Preßstoff, Kunststoff od. dgl. am Mauerwerk, wobei die Gesamtbreite des Türfutters größer als die Mauerwerksdicke einschließlich des Putzes und das Futter aus einem furnierten Fachwerk sowie auf dessen äußeren Futterstreben angebrachten Abschlußleisten gebildet ist.
Bisher wurden die Fertigtürfutter ebenso wie die erst bei dem Einbau zusammengesetzten Bekleidungen mit Nägeln; od. dgl. /aiii, Mauerwerk befestigt, wobei oftmals nur'eine schlechte: Halterung erreicht. wurde. Üblicherweise traten dann die Nägelköpfe nach einiger Zeit deutlich sichtbar nr Erscheinung.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, sind Türfutter entwickelt worden, die an der Baustelle aus winkel- oder L-förmigen Teilen zusammengefügt werden. Zunächst wird ein Seitenteil des Türfutters. mittels eines Winkeleisens am Mauerwerk befestigt und dann die übrigen Türfutterteile in dieses Seitenteil derart eingeschoben und verleimt, daß der Befestigungswinkel verdeckt wird.
Für diese Befestigungsweise sind jedoch aus Stabilitätsgründen sowie wegen der erforderlichen tiefen Einstecknuten nur massive Türverkleidungen geeignet, die überdies an Ort und Stelle sorgfältig eingepaßt, zusammengepreßt und verleimt werden müssen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, für ein in der Fabrik fertiggestelltes Türfutter, das aus einem furnierten Fachwerk besteht und dessen Gesamtbreite größer als die Mauerwerksdicke ist, eine einfache, jedoch nicht sichtbare Befestigung am Mauerwerk zu ermöglichen. ..·.,..
Die Lösung der gestellten "Aufgabe erfolgt bei einer Halterung für einen Rahmen der eingangs beschriebenen Art dadurch, daß die Halterung durch beidseitig angeordnete Winkel gebildet ist, die nach dem Aufbringen des Putzes verdeckt sind, daß die Winkel mit jeweils einem parallel zur Wandebene angeordneten Schenkel am Mauerwerk befestigt sind und daß die anderen senkrecht dazu nach außen gerichteten, parallel zur Futterrückseite angeordneten " Schenkel Bohrungen aufweisen, durch die Schrauben od. dgl. in die äußeren Futterstreben des Türfutters eingreifen.
Die erfindungsgemäße Halterung wird an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 im Horizontalschnitt ein gemäß der Erfindung am Mauerwerk befestigtes Türfutter mit Fertigverkleidung, einschließlich des angeschlagenen Türblattes und
F i g. 2 die Ansicht eines rechtwinkligen Stoßes des vertikal angeordneten Türfutters mit dem horizontalen Teil. ,. . ,. ..
In Fig. 1 ist'das'iviäuerwerk'mitlj der"Putz;-desr55-: Mauerwerks mit 2 und das Türfutter aus Holz, Holzfachwerk od. dgl. aus Schicht-, oder Preßstoff- oder Kunststoff mit 3 bezeichnet. Das .Türfutter 3, welches etwa die Breite des Mauerwerks 1 einschließlich des Putzes 2 hat, weist ein Absperrfurnier 4 auf. Auf dem Türfutter 3 ist zum Türblatt· 10 hin'außerdem eine Abschlußleiste 5 aufgesetzt, während an der gegenüberliegenden Seite ein Aufleimer 6 angeordnet is.tv Auf der dem Türdurchgang zugewendeten Seite ist"ein'Edelfuriiier'7·aufgeleimt. Die Futterstreben oder das Blindholz im eigentlichen Futter ist mit 3 δ bezeichnet.
Wie beschrieben, stehen die Abschlußleiste 5 und der Aufleimer 6 über den Putz z. B. 25 mm vor, jedoch kann auch das Futter 3 selbst, entweder auf der einen Seite oder auf beiden Seiten, über den Putz hinausragen, wie das in Fig. 1 bei, dem Aufleimer 6 an der Zierseite dargestellt ist. :
Zur Halterung des Türfutters mit den Bekleidungen dienen Winkel 8 sowie Schrauben 9 und Nägel 9 a. Es genügt, von diesen Winkeln auf jeder Seite je vier Stück, verteilt auf die Höhe des vertikalen Futters, anzubringen, so daß ein gesamtes Türfutter im ganzen acht derartige Halterungen aufweist.
. : Diese" Befestigungseisen sind nicht sichtbar, unter Putz angebracht, und sie fehlen üblicherweise an dem horizontalen Türfutter 3 α des Türfutters, wie weiter unten dargelegt.
Das Türblatt 10 ist mittels des Türscharniers oder Bandes 11 an der Abschlußleiste 5 angeschlagen. Zusätzlich können Zierleisten 12 in dem ,Winkel, der durch die Abschlußleiste 5 bzw. den Aufleimer 6 mit dem Verputz 2 gebildet wird, angeordnet sein.
Die serienmäßige Herstellung des Türfutters erfolgt jeweils in solchen Breiten, daß sie jedem übliehen Mauerwerk: angepaßt Mstf- z. B. solchem von 12, 24 oder 30 cm Breite.
In dem Schnitt nach Fig. 2 ist die Verbindung zwischen einem vertikalen Türfutter 3 und dem horizontalen Futter 3 ά '"dargesteiit;! die allein durch ein nach- außen nicht sichtbäfeS-'-Verbindungsmittel 13 zusammengehalten werden., ;Es. erübrigt sich.. daher eine besondere Verankerung* öcler Befestigung des horizontalen Futters 3a im^Mauerwerk. K;
- Bei dieser Fig. 2 ist der-Auf leimer 6 nicht dargestellt, ebenso nicht dje ,verdeckte Abschlußleiste 5. Der Klarheit halber sind'auch'die der Befestigung dienenden Winkel 8 fortgelassen, jedoch das mit dem Türblatt 10 furnier- oder notfalls auch farbmäßig übereinstimmende Edelfurnier7 zu sehen.
Die beschriebene Halterung ermöglicht also eine einfache und sehr solide Verankerung eines aus Futterstreben in" der Fabrik- hergestellten Türfutters im Mauerwerk, ohne daß irgendwelche Halterungselemente sichtbar sind oder am'Laufe der Zeit sichtbar hervortreten können. Durch die nach außen gerichteten Schenkel des Winkels wird in vorteilhafter Weise erreicht, daß die ,Schrauben od. dgl. stets in volles Holz eingreifen. Die Halterung eignet sich auch für hochwertige, z. B. edelfurnierte Türfutter.

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Halterung'"eines' vorgefertigten Türfutters aus Holz, Schicht- oder Preßstoff, Kunststoff od. dgl. am Mauerwerk, wobei die Gesamtbreite des Türfutters größer als die· -Mauerwerksdicke ein-, . schließlich des, Putzes ist und das Futter aus :; !'■'einem- furnierten:· Fachwerk sowie au£; dessen äußeren Futterstreben ·, angebrachten Abschlußleisten gebildet ist, da durchgekennzeichnet, daß die Halterung durch beidseitig angeordnete Winkel (8) gebildet ist, die nach dem Aufbringen · des Putzes! verdeckt sind, daß die Winkel (8)· mit jeweils einem' parallel zur Wandebene angeordneten Schenkel am Mauerwerk befestigt sind und daß die anderen, senkrecht dazu nach außen gerichteten, parallel zur Futterrückseite angeordneten Schenkel Bohrungen aufweisen, durch die Schrauben (9) od. dgl. in die äußeren Futterstreben (3 b) des Türfutters eingreifen.

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