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Verfahren zum KUlilhalten von verpacktem gekühltem Gut in einem Transportbehälter.
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Gekühlt es Gut wird für den Transport üblicherweise in Folie verpackt
in dicht verschließbare Transportbehälter mit isolierten Umfassungswänden gebracht.
Zweckmässig wird der Transportbehälter in dem Kühlraum, in dem das Gut heruntergekühlt
wurde, beschickt und geschlossen, um die Kälteverluste möglichst klein zu halten.
Wegen des damit verbundenen Zwischentransportes sollte der Transportbehälter möglichst
leicht sein. Es ist anzustreben, daß das Gewicht des Behälters nur einen Teil des
Kühlgutgewichtes ausmacht.
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Setzt man das Gewicht des Transportbehälters durch eine entsprechend
dünne Isolierstoffschicht an den Behälterwänden herab, so ist damit auch die mögliche
Transportdauer, d.h. die Transportdauer bis zur noch zulässigen Erwärmung des Gutes
herabgesetzt. Zusätzliche Kühlvorrichtungen, wie Kälrtespeicher oder periodisch
arbeitende Absorptionsapparate,
zur Verlängerung der möglichen ranaportdauer
erhöhen wiederum das Transportgewicht.
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Beläßt man zwischen dem Kühlgutpaket und den BVehälterwinden einen
Hohlraum, so wirkt dieser, obwohl Luft an sich ein sehr schlechter Wärmeleiter ist,
nicht zusätzlich isolierend. Im Gegenteil wird durch die infolge des Transportgefälles
vom Kühlgut zur Behälterwand bedingte starke Luftzirkulation der Wärmettransport
vom Kühigut zur Behälterwand verstärkt und dadurch der Kälteverlust vergrößert.
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Aufgabe der Erfindung ist es, mit einem leichten Transportbehalter
eine große maximale Transportdauer zu erzielen. Das wird gemäß der Erfindung dadurch
erreicht, daß nach dem Schließen des Behälters ein zwischen den I3ehälterwänden
und dem Kiihlgut paket belassener Hohlraum durch Einspritzen eines großporigen Kunststoffschaumes
ausgefüllt wird. Hierdurch wird der Hohlraum zwischen den Behälterwänden und dem
Kühlgutpaket zu einer zusätzlichen Isolationsschicht, weil durch Aufteilung des
Hohlraumes in eine Vielzahl kleiner Zellen eine den Wärmetransport begUnstigende
Luftzirkulation nicht zustande kommen kann.
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Vorzugsweise wird der geschlossene Behälter vor dem Einschäumen des
Kuststoffes so weit wie möglich evakuiert. Dadurch ergeben sich für das Einsohäumen
des Kunststoffes günstige Bedingungen, und außerdem wird, da die Poren des Kunstatoffachaumes
nur verdünnte Luft einschließen, die Isolationswirkung noch gesteigert.
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-BevorzugR wird ein an sich bekannter Schaumstoff verwendet,
der
in freier Luft zerfällt. Dann kann nach Öffnen des Behälters der Schaumstoff weggekehrt
werden. Auch in diesem Zusammenhang ist das Evakuieren des Hohlraumes ein Vorteil,
weil das Zerfallen des Kunststoffschaumes nach dem Öffnen des Behälters durch den
äußeren Luftdruck beschleunigt wird.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung soll Uber das KEhlgutpaket
in dem Transportbehälter ein doppelwandiger Sack aus elastisch dehnbarer Folie gestülpt
und in dessen Mantelhohlraum der Kunststoff eingeschäumt werden. Der doppelwandige
Sack schmiegt sich nach dem Einschäumen des Kunststoffes den Behälterwänden 1 und
dem Kühlgutpakte an, so daß der Kunststoffschaum, wie es die Erfindung vorschreibt,
den ganzen Hohlraum zwischen den Behälterwänden und dem Kühlgutnaket ausfüllt.
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Wird der Kunststoffschaum gegen Vakuum eingespritzt, so ist sowohl
der Mantelhohlraum des Sackes als auch der Hohlraum zwischen dem Kühlgutpaket und
den Behälterwänden zu evakuieren, Die Erfindung schließt es nicht aus, ftlr längerdauernde
Transporte in an sich bekannter Weise zu sätzliche Kühlvorrichtungen, wie z. B.
mit eutektischer Sole gefüllte Kältespeicherplatten, in den Behälter zu geben, fUr
deren Aufnahme in dem Behälter entsprechend Hohlräume geschaffen werden müssen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt im Senkrechtschnitt einen Transportbehälter,
der
aus einem niedrigen Unterteil 1 und einem hohen Oberteil 2 besteht0 Beide Behälterteile
haben Doppelwände, die aus Blech, Kunststoff oder Holz bestehen können und eine
Isolationsstofffüllung 3 bzw. 4 enthalten. Bei geschlossenem Behälter ist die mit
5 bezeichnete Stoßfuge zwischen den beiden Behält erteilen 1 und 2 gegebenenfalls
unter Zwischenlage eines Dichtungßringes abgedichtet. Zweckmässig sind li2 zum dichten
Zusammenhalten der beiden Behälterteile nicht dargestellte an sich bekannte Spannverschlüsse
vorgesehen.
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Der Behälterteil 1 enthält einen in ihm festsitzenden Rahmen 6, der
den ganzen Lichtraum des Behälterunterteils füllt und aus Kunststoff, Holz oder
sonst einem spezifisch leichten Werkstoff bestehen kann. Der Rahmen 6, der unmittelbar
oder unter Zwischenlage einer Platte 7 auf dem Boden des Behälterunterteile 1 aufsitzt,
überragt den oberen Rand des Behälterunterteile und bildet die Auflage für eine
Platte 9 auf die das Kühlgutpaket 10 aufgesetzt ist. Die Platte 9 ist in bekannter
Weise als nach einer Seite offener Hohlkörper ausgebildet, um in sie beim Einsetzen
und Herausnehmen des Kühlgutpakets mit dem Greifer eines Gabelstaplers einfahren
zu können.
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Das von einer Kunststoffolie 11 umgebene Kühlgutpaket 10 wird so bemessen,
daß zwischen ihm und den Wänden des Xransportbehälters 1, 2 ein Hohlraum 12 verbleibt.
Dieser Hohlraum wird mit einem großporigen Kunststoffschaum ausgefüllt. Hierzu ist
in der Wand des Behälterunterteils 1 eine Anschlußöffnung 13 für die Einschäumapparatur
vorgesehen. Eine zweiter öffnung 14 in der Wand des Behälterunterteils 1 dient dem
Anschluß einer
Absaugleitung zur Erzeugung eines Vakuums in dem
geschlossenen Behälter vor dem Einschäumen des Kunststoffe.. Die Öffnungen 13 und
14 münden in nach dem Hohlraum 12 offene Aussparungen 15 und 16 des Rahmens 6.
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In die Hohlräume 17 des Rahmens 6 können für längerdauernde Transporte
Kältespeicherplatten eingesetzt werden.
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Das Beispiel Fig. 2 stimmt in allen wesentlichen Binzelheiten mit
dem vorstehend Beschriebenen überein. Die entsprechenden Teile und Hohlräume sind
mit den gleichen Bezugezeichen sersehen. Zusätzlich ist ein doppelwandiger Sack
18 aus elastisch dehnbarer Kunststoffolie vorgesehen. Dieser wird vor dem Aufsetzen
des Behälteroberteils 2 von oben her über das in den Behälterunterteil 1 mit selner
Tragplatte 9 eingesetzte Kühlgutpaket 10 gestülpt und mit an aeinem Rand vorgesehenen
Mundsttloken 19 und 20 in in dem Rahmen 6 vorgesehene Anschlußöffnungen gesteckt,
die mit den Anschlußöffnungen 13 und 14 in der Wand des Behälterunterteils 1 Verbindung
haben. Die Öffnung 14 für den Vakuumanschluß steht außerdem über besondere nicht
dargestellte Aussparungen des Rahmens 6 mit den den Sack 18 umgebenden Teilen des
Hohlraumes 12 in Verbindung, so daß auch diese Hohlräume abgesaugt werden. Der Sack
18 wird beim Einschöumen des Kunststoffes aufgeblasen und schmiegt sich den Behälterwänden
und dem Kühlgutpaket an.