DE1500817A1 - Befestigungselement mit einem Schaft und einem dessen Querschnitt ueberragenden Kopf - Google Patents
Befestigungselement mit einem Schaft und einem dessen Querschnitt ueberragenden KopfInfo
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- F16B13/00—Dowels or other devices fastened in walls or the like by inserting them in holes made therein for that purpose
- F16B13/12—Separate metal or non-separate or non-metal dowel sleeves fastened by inserting the screw, nail or the like
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Description
Zur Offenlegung neu abgefasste 1500817
Unterlagen!
DIpI, Ing.Fr. Thalmann
DIpI. Ing. H. Schmitt
78 Freiburg I. Qrsg.
Karlstraße 23, Tel. 3 21 SO
P 15 OO 817.O Akte S 66
Max Langensiepen Korn.Ges., Emmendingen Schm/Bi/B
Befestigungselement mit einem Schaft und einem dessen Querschnitt überragenden Kopf -
Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement mit einem Schaft
und einem dessen Querschnitt überragenden Kopf zum Halten von durchlochbaren oder durchlochten Gegenständen mit vorgegebener
Anpreßkraft, insbesondere zum Halten von etwas druckempfindlichen Platten, nach Patent Nr (Aktenzeichen: P 15 00 8l4.7).
Als Befestigungselemente dieser Art sind Schrauben bekannt; dabei sind aber Schraubenzieher bzw. Schraubenschlüssel mit Drehmomentenbegrenzung
notwendig, um eine vorgegebene Anpreßkraft zu erzielen. Mittels eines vorgegebenen Anziehmomentes ist die
Anpreßkraft jedoch nur sehr ungenau festzulegen, da Nebeneinflüsse
wie Gewindereibung, Reibung des Kopfes auf der Unterlage usw. nur abgeschätzt werden können. Vor allem ist die Anbringung
dieser Befestigungselemente aufwendig.
Es besteht daher die Aufgabe, ein einfaches Befestigungselement zu schaffen, bei dem derartige Nachteile vermieden werden. Dazu
schlägt die Erfindung im wesentlichen vor, daß bei einem Be-
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festigungselement der eingangs erwähnten Art der Kopf federndelastisch und der Schaft stiftartig ausgebildet sind. Dadurch
ist das Befestigungselement leicht anzubringen und der Bereich, in welchen die von ihm erzeugte Anpreßkraft fällt, ist im voraus
bekannt bzw. vorzugeben.
Der Kopf kann tellerartig gewölbt sein, wobei die öffnung der
Wölbung zu dem zu befestigenden Gegenstand hingerichtet ist. Das Befestigungselement kann vorzugsweise aus Kunststoff bestehen.
Dadurch wird die Herstellung sehr billig. In besonderen Fällen kann das Befestigungselement aus Metall oder aus einer
Kombination von Kunststoff und Metall bestehen; z.B. kann in besonderen Fällen das Innere des Schaftes, der Schaftkern,
aus Festigkeitsgründen aus Metall bestehen, während die übrigen Teile des Befestigungselementes aus Kunststoff hergestellt sind.
Dann lässt sich das Befestigungselement auch gut in eine widerstandsfähige Wand od.dgl. ähnlich wie ein Nagel einschlagen. Es
kann zweckmässig sein, daß der Schaft zur Vergrößerung der Knicksteifigkeit und der reibenden bzw. haftenden Oberfläche
des Befestigungselementes in einem Verankerungsgegenstück mit Verstärkungsrippen versehen ist. Um ein unerwünschtes Lösen
der Verbindung zu vermeiden, können die Spitze und/oder der Schaft widerhakend ausgebildet sein. Gegebenenfalls kann man
das Befestigungselement mit einem als Verankerungsgegenstück dienenden, ortsfest anbringbaren Dübel versehen.
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens wird eine Ausführung vorgeschlagen, bei der der den Kopf tragende Schaft dübelartig
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ausgebildet ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schaft als Spreizdübel ausgebildet ist. Durch Vorspreizung kann dabei
eine bessere Montierbarkeit erreicht werden, da ein vorgespreizter Dübel schon nach dem Einstecken einer axialen Verschiebung
Widerstand entgegensetzt, also eine vorläufige labile Vorspannung des erfindungsgemäßen Kopfes ermöglicht, bevor die
endgültige Verankerung durch Einschlagen eines Domes od.dgl. erfolgt. Dieser Dorn kann zweckmässigerweise in Einschlagstellung
über wenigstens einen dünnen Steg mit dem Schaft verbunden sein. Dadurch erhält man ein einstückiges, leicht zu handhabendes Teil.
Außerdem dient die Kraft zum Zerreißen des Steges gleichzeitig zum Nachspannen des federnd-elastischen Kopfes.
Weitere Einzelheiten der Erfindung seien anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt;
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Befestigungselementes, Pig. 2 eine Ansicht auf den Kopf des Befestigungselementes,
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Schaft des Befestigungselementes,
Fig. 4 ein Beispiel der Befestigung eines durchlochten Gegenstandes
mit dem erfindungsgemäßen Befestigungselement, Pig. 5 ein Befestigungselement in spreizdübelartiger Ausführung
und
Fig. 6 die Befestigung einer Platte mit dem spreizdübelartigen Befestigungselement nach Figur 5.
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Das Befestigungselement 1 nach Figur 1 besteht aus einem Stück
und besitzt am äußeren Ende einen Kopf 2, an den sich ein stift- oder nagelartiger Schaft 3 anschließt; dieser setzt sich in einer
Spitze 4 fort. Aus dem Kopf 2 steht nach außen eine Aufschlagfläche 5 vor.
Nach einem wesentlichen Merkmal der Erfindung ist der Kopf 2
federnd-elastisch ausgebildet. Er hat im AusfUhrungsbeispiel
stirnseitig eine kreisrunde Form und ist tellerartig gewölbt, wobei die öffnung der Wlbung zu dem zu befestigenden Gegenstand
P hingerichtet ist. Aus Platzgründen kann die Umrißform des Kopfes 2 z.B. rund, oval bzw. eckig oder in Form eines oder
mehrerer aufgespreizter Lappen ausgebildet sein. Dabei kann die Querschnittsform des Kopfes 2 beliebig sein, z.B. bogenförmig
(vgl. Fig. l), gewellt oder auch dachförmig. Der Kopf 2 des Befestigungselementes
1 kann auch eben sein und dadurch vorgespannt werden, daß er in eine Vertiefung hineingeschlagen wird.
Wichtig ist, daß der Kopf 2 in der Befestigungsstellung eine vorgegebene Vorspannung aufweist. Deren Bereich kann im voraus
durch Messungen ermittelt oder aus der Elastizität und der Form des Kopfes 2 berechnet werden.
Der Schaft 3 ist mit vier Verstärkungsrippen ^b, welche je
um 90 versetzt sind, versehen und verjüngt sich leicht nach
der Spitze 4 zu. Zwischen dem Schaft 5 und der Spitze 4 befindet
sich ein Zwischenstück 6. Die Spitze 4 besitzt an ihrer zum Schaft 3 zugewandten Seite eine über das Zwischenstück 6
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vorspringende Kante 7j welche eine widerhak/ienartige Punktion
ausüben kann. Um mit dem erfindungsgemäßen Befestigungselement 1 eine durchloohte Platte P mit vorgegebener Anpreßkraft gegen
eine Wand 8 zur Anlage zu bringen, schlägt man es an einer vorgesehenen
Stelle so weit ein, bis der Kopf 2 ander Oberfläche 9 der zu befestigenden Platte P glatt anliegt (Figur 4). Als Befest
igungsgegenstück in der Wand 8 dient hier ein Dübel 10.
Die Figuren 5 und 6 zeigen eine gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel abgewandelte Ausführungsform, bei welcher als Bezugszeichen entsprechender Teile die selben Ziffern verwendet und
hinten mit dem Zusatz "1" versehen sind. Der Schaft 31 hat die Form eines Spreizdübels, Kopf 21 und
Schaft 31 weisen also eine Bohrung B auf, in welche man einen
Dorn D einschlagen kann, wodurch das Befestigungselement 11 in an sich bekannter Weise verankert wird. Der Schaft 31 ist
vorgespreizt. Dadurch ist eine axiale Verschiebung des Dübels in der Bohrung, auch bevor der Dorn D eingeschlagen ist, erschwert
und eine vorläufige, labile Vorspannung des federndelastischen Kopfes 21 möglich.
Der Kopf 21 kann an dem Schaft 31 angespritzt sein.
Der Kopf 21 kann an dem Schaft 31 angespritzt sein.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß durch Ausbildung des Kopfes und Auswahl des Werkstoffes ein gewünschter
Anpreßkraftbereich vorgegeben werden kann; außerdem ist das Befestigungselement leicht herstellbar und seine Befestigung oft
so einfach wie die eines Nagels. Dazu kommt noch, daß man jederzeit in einfacher Weise kontrollieren kann, ob die gewünsdte
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Vorspannung noch vorhanden ist.
Das ist der Fall, wenn der Kopf in vorgesehener Weise an der Platte P anliegt, z.B. in den AusfUhrungsbeispielen nach
Figur 4 und Figur 6, wenn der Kopf 2 glatt an der Oberfläche 9 der zu befestigenden Platte P anliegt.
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Claims (12)
1. Befestigungselement mit einem Schaft und einem dessen Querschnitt überragenden Kopf zum Halten von durchlochbaren
oder durchlochten Gegenständen mit vorgegebener Anpreßkraft, insbesondere zum Halten von etwas druckempfindlichen
Platten, nach Patent Nr (Aktenzeichen:
P 15 OO 814.7), dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (2)
federnd-elastisch und der Schaft (J>) stiftartig ausgebildet
sind.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (2) tellerartig gewölbt ausgebildet
ist, wobei die öffnung der WBLbung zu dem zu befestigenden
Gegenstand (P) hingerichtet ist.
3. Befestigungselement nach Anspnuch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sein Kopf (2) von der Befestigungsstellung durch elastische Verformung eine vorgegebene
Vorspannung aufweist.
4. Befestigungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 und 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Befestigungselement (l) aus Kunststoff besteht.
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Umerlagen (Art. 7 5>
- A0S. a Nr. 1 Satz 3 des Änderung««.
5. Befestigungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3 und 7 bis 9» dadurch gekennzeichnet,
daß das Befestigungselement (l) aus Metall besteht.
6. Befestigungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3 und 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Befestigungselement (1) aus einer Kombination von Kunststoff und Metall besteht.
7. Befestigungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (3) zur Vergrößerung der Knicksteifigkeit und der reibenden
bzw. haftenden Oberfläche des Befestigungselementes (l) mit Verstärkungsrippen (3b) versehen ist.
8. Befestigungselement nach Anspruch 1 bis J, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spitze (4) und/oder derSchaft (3) widerhakend ausgebildet sind.
9· Befestigungselement nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß bei ihm als Verankerungsgegenstück ein Dübel (10) od.dgl. vorgesehen ist.
10. Befestigungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der den
Kopf (21) tragende Schaft (31) dübelartig ausgebildet ist.
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11. Befestigungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6 und Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (31) spreizdübelartig ausgebildet ist.
12. Befestigungselement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Dorn (D) in Einschlagstellung
über wenigstens einen dünnen Steg mit dem Schaft (31)
verbunden ist.
Patentanwalt
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Applications Claiming Priority (2)
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| DEL0053764 | 1966-06-03 | ||
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- 1966-07-27 DE DE19661500817 patent/DE1500817A1/de active Pending
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1967
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