DE1573895C - Verfahren zur Scherprüfung von Werkstoffen - Google Patents
Verfahren zur Scherprüfung von WerkstoffenInfo
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Description
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Scherprüfung von Werkstoffen mittels einer plattenförmigen
Probe, aus der ein kreisförmiges Kernstück herausgeschert wird.
Bei den Scherprüfungen von Werkstoffen sind im wesentlichen fünf Möglichkeiten bekannt:
Die Prüfung mittels Torsionsproben,
die Prüfung mit Schermessern für langgestreckte, an ihren Enden eingespannte Proben,
die Prüfung mit Stanzwerkzeugen bei plattenförmigen Proben,
die Prüfung ohne die Verwendung irgendwelcher Scherwerkzeuge an plattenförmigen Proben mit
in bestimmter Art und Weise gelegten Einschnitten und schließlich
die Prüfung ohne die Verwendung besonderer Scherwerkzeuge für langgestreckte Proben.
Diese bekannten Verfahren haben jedoch den Nachteil, daß beim Einsatz irgendwelcher Torsions- oder
Scherwerkzeuge unerwünschte, ungleichmäßige und unübersichtliche Spannungsverhältnisse im Scherquerschnitt
und seiner Umgebung auftreten. Bei langgestreckten Proben besteht außerdem der Nachteil,
daß bei den Schubmessungen noch eine Reihe experimenteller Schwierigkeiten auftreten, die sich darin
äußern, daß die erforderlichen Messungen nur mit Ablenkspiegeln erfolgen können, wenn sie eine hinreichende
Genauigkeit 3μΓκτεΐ8εη sollen.
Die Nachteile der bekannten Verfahren werden dadurch beseitigt, daß für eine plattenförmige Scherprobe
ein kreisförmiger zylindrischer Scherquerschnitt mit wesentlich klareren Spannungsverhältnissen als
bisher geschaffen wird, und zwar insbesondere dann, wenn die Scherkräfte am Rand dieser Kerben angreifen.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Kernstück oben und unten durch zwei übereinanderliegende
Ringkerben gleichen Kerbdurchmessers begrenzt wird, die Scherkräfte auf dem Rand dieser
Kerben angreifen und die Verbindungsgerade dieser Angriffspunkte der Scherkräfte mit der vertikalen
Achse der Probe einen Winkel von 45° bildet.
Vorzugsweise wird an der Unterseite des herauszuscherenden
Kernstücks der Probe eine Vorrichtung für Schubmessungen angeordnet. Mit Vorteil ist an
der einen Seite der Probe ein Ultraschallkopf angebracht, mit dessen Hilfe bei der Aufnahme von Scherdiagrammen
auf einem Oszillografen der Beginn der Werkstoffzerstörung beobachtet bzw. elektronisch
signalisiert wird.
Die Erfindung läßt die verschiedensten Ausführungsmöglichkeiten zu, eine davon ist in der Zeichnung
dargestellt, und zwar zeigt
F i g. 1 die Scherprüfung von Probeplättchen mit doppelseitiger Ringkerbe,
F i g. 2 das Scherdiagramm von einem weich geglühten Stahl C 15 mit HB 30/2,5 = 121 kp/mm2,
F i g. 3 das Scherdiagramm von einem perlitischen Gußeisen GGL 25 mit HB 30/2,5 = 234 kp/mm2.
In F i g. 1 bedeutet 1 die plattenförmige zu untersuchende Probe mit den zwei übereinanderliegenden
Ringkerben 8, 9, die innerhalb der Probenplatte ein Kernstück 10 mit der Scherhöhe h begrenzen, das vom
Druckstempel 2 mit schmalem Auflagerand und kleinem Führungstift in der Mitte bei der Prüfung eines
Werkstoffs herausgeschert wird.
Probe 1 liegt hierbei auf einem Auflageklotz 3 mit einer ersten kleineren Aussparung für das herauszudrückende
Kernstück 10 der Probe und einer zweiten größeren Aussparung für eine unterhalb der Probe
anzubringende Schubmeßvorrichtung 11. Die auf dem oberen Kerbenrand des Kernstücks und dem
unteren Kerbenrand der Probenplatte angreifenden Scherkräfte liegen auf einer Geraden 7, die mit der
Probenachse einen Winkel von 45° bildet. Die Schubmeßvorrichtung kann aus einer einfachen mit einer
Schraube 5 befestigten Meßuhr 4 oder aus einem elektrischen Induktivgeber bestehen, deren Füllstift
in beiden Fällen aber nur die Unterseite des herauszuscherenden Kernstücks berühren darf.
Diese letzte Forderung muß nämlich bei obigen Schubmessungen erfolgen, weil andernfalls, wenn beispielsweise
Schubmessungen allein zwischen dem Druckstempel 2 und dem Auflageklotz 3 erfolgen,
auch die jeweiligen Eindrückungen des Druckstempels 2 auf der Oberseite der Probe 1 mitgemessen
würden, die keinesfalls zur obengenannten allein interessierenden Scherhöhe h gehören. Dasselbe betrifft
natürlich die Eindrückungen von Schermessern oder Lochstanzwerkzeugen bei den bekannten übrigen
Scherprüfungen, wodurch im allgemeinen irgendwelche Schubmessungen an solchen Proben illusorisch
werden.
Eine ähnliche Betrachtung der Fehler bei Schubmessungen, wie sie am Mittelteil einer Scherprobe
durch die Eindrückungen von Druckstempeln, Schermessern oder Lochstanzwerkzeugen entstehen, ist
aber auch für die eventuellen Formänderungen am Außenrand oder den weiter außen liegenden Enden
einer Scherprobe anzustellen. Im vorliegenden Falle wurden solche äußeren Formänderungen an einer
Probe zunächst jedoch nicht bemerkt; sei es vielleicht wegen der immer voreilenden größeren Verschie-
bungen von Werkstoffteilchen längs der Scherhöhe h einer Probe oder sei es auch wegen der immer wesentlich
geringeren Flächendrücke am Außenrand einer solchen Probe, was schließlich zur erlaubt erscheinenden
Vernachlässigung solcher möglicher Außenrand-Formänderungen führte.
Der Wert genauerer Schubmessungen an solchen Scherproben mit doppelseitigem Ringkerb besteht
dabei vor allem in einer besseren Kennzeichnung der physikalischen Eigenschaften eines Werkstoffs, als
es bisher bei Zugproben und vielen anderen Proben möglich war. Der Grund hierfür ist offenbar in erster
Linie die wohldefinierte Zweiachsigkeit der Beanspruchung eines Werkstoffelements bei der vorliegenden
Scherprüfung, während bei einer Zugprüfung nur mit dem Vorherrschen einer einachsigen Beanspruchung
gerechnet wird.
Bei den mit den neuen Scherproben genauer zu kennzeichnenden physikalischen Eigenschaften eines
Werkstoffs handelt es sich hierbei:
1. um eine Ermittlung der Scher- oder Fließgrenzen T5;
2. um die Angabe eines Schermoduls S' bis zum Erreichen von rs;
3. um die Auffindung eines noch näher zu definierenden Formenänderungsbehinderungsfaktors / im
elastischen Bereich des Werkstoffs;
4. danach um den Verlauf der Spannungs-Schub-Kurve im plastischen Bereich des Werkstoffs und
5. um die Bestimmung eines maximal erreichbaren Schubes bei einer Scherfestigkeit rR, sobald der
Beginn der Werkstofftrennung in dem auf Scherung beanspruchten Querschnitt erfolgt.
Der Beweis, daß bereits ähnliche genauere Schubmessungen, ausgeführt an zylindrischen Scherproben
mit umlaufendem Kerb, einen guten Einblick in die charakteristischen Eigenschaften eines Werkstoffs gegeben
haben, wurde schon in verschiedenen früheren Veröffentlichungen des Erfinders erbracht. Bis dato
handelte es sich aber dabei nur um zylindrische gekerbte langgestreckte Proben in verhältnismäßig komplizierten,
gelenkigen Einspannungsvorrichtungen, mit denen wohl eine Reihe guter Ergebnisse erzielt werden
konnte, die aber den Prüfer immer einen noch größeren Material- und Zeitaufwand kostete, was eine allgemeinere
Verbreitung solcher Schubmessungen verhinderte. Das neue oben beschriebene Scherprüfverfahren
mit plattenförmigen kleineren und viel leichter und rascher herzustellenden Proben mit zwei
übereinanderliegenden Kerben verringert diese Kosten aber nun sehr, und dies schon allein deswegen, weil
jetzt noch eine sehr einfache Probenauflage mit Druckstempel ohne jede Gelenke erforderlich ist.
Dabei hat das neue Verfahren mit plattenförmigen doppelseitig gekerbten Proben aber nicht nur eine
Vereinfachung und Verbilligung bei der Probenherstellung und Prüfungsausführung zur Folge, sondern
durch eine erhöhte Meßgenauigkeit auch noch eine wesentliche Bereicherung in der Zahl der Erkenntnisse
gebracht, was im folgenden noch etwas näher erläutert werden soll. Die bis dato mit langgestreckten zylindrischen
gekerbten Proben erzielten Erkenntnisse beschränkten sich im wesentlichen auf eine Verbesserung
der Bestimmung' von Fließgrenzen, wobei über den gleichzeitig hierbei ermittelten Schermodul vorläufig
jedoch nur sehr vage Angaben gemacht werden konnten. Gerade in letzterer Beziehung läßt sich aber
jetzt die Spannungs-Schub-Kurve des Verfahrens mit der neuen plattenförmigen Probe mit doppelseitigen
Ringkerben viel besser deuten, wenn zusätzlich der bereits obengenannte Formänderungsbehinderungsfaktor
/ eingeführt wird. Nur im Idealfalle eines zähen Werkstoffs ist nämlich damit zu rechnen, daß
eine solche Formänderungsbehinderung / entfällt, d.h., daß dieser /-Faktor dann gleich 1 wird, was
gerade bei der vorliegenden Probe mit allseitig sich gut abstützenden Werkstoffteilchen im Scherquerschnitt
leicht festzustellen ist.
Um zu einer eindeutigen Definition eines solchen /-Faktors zu gelangen, ist deshalb für die Schubverformung
der neuen Probe zunächst einmal der hierbei sich ergebende Gleitwinkel γ = -j- genauer zu
untersuchen, der sich in diesem Falle, reine Schubverhältnisse zugrunde legend,
a) aus der Werkstoffzusammendrückung <5; = -=- h
und
b) aus dem äußeren meßbaren Schub δα zusammensetzt,
dem dann als Formänderungsbehinderungsfaktor die Zahl / hinzuzufügen ist, so daß sich
jetzt ergibt
δγ = S1 + f · δα = -γ ■ h + f · δα.
Setzt man in dieser Gleichung jetzt nur noch öy = yd ein und für γ, gemäß Hockschem Gesetz
■für Schub den Quotienten aus der jeweils vorliegenden Schubspannung τ und dem Schermodul S, so erhält
man durch leichte Umformung für einen solchen Schermodul S schließlich:
S =
τ(ά- h/2)
worin also zur Bestimmung von S alle Größen bis auf den Wert von / genau anzugeben wären, nämlich
die Schubspannung τ — -ψ bei P als Scherkraft und
F als Scherquerschnitt nah, der Kerbdurchmesser d und die Scherhöhe h durch Messung am besten durch
Meßmikroskop und öa durch Messung mittels Meßuhr
oder Induktivgeber gemäß F i g. 1.
Der noch offene Faktor / wäre also auf diesem Wege allein mit Hilfe einer Scherprobe, von der man
ihren wahren Schermodul S zunächst noch nicht kennt, überhaupt nicht zu ermitteln. Dafür kann man aber
diesen Faktor /nun auch als ein besonderes kennzeichnendes Bindeglied zu anderen Werkstoffprüfungen
betrachten, wofür sich dann als einfachste Beziehung sofort diejenigen zwischen dem Schermodul S und dem
Elastizitätsmodul E anbietet, da bekanntlich im Idealfalle
£ = 2,6 S wird.
Legt man also dieses Idealverhältnis auch im vorliegenden Fall für den Wert / = 1 fest, so ergibt sich
ganz einfach:
2,6,
wobei also
C'
τ (d - h/2)
mit der doppelseitig gekerbten neuen Probe und der Elastizitätsmodul E nur mit Hilfe einer zweiten
Probe zu bestimmen sind; sei es, daß für E eine Zug-
oder Biegeprobe benutzt wird, oder sei es, daß ein anderes bekanntes Bestimmungsverfahren für £ vereinbart
wird.
Wie richtig eine solche Definition für einen Formänderungsbehinderungsfaktor
/ an der neuen Scherprobe war, wird man allerdings erst im Laufe der Zeit ermessen, wenn man in Zukunft die verschiedenen
Werkstoffe auch noch mit einer bestimmten Gütezahl / zur Kennzeichnung ihrer jeweiligen Formbeständigkeit
versieht, über die rein praktische Bedeutung dieser Gütezahl hinaus ist aber ein solcher
/-Wert auch noch deshalb besonders bemerkenswert, weil er in diesem Falle schon aus dem rein elastischen
Bereiche eines Werkstoffs eine Zahl liefert und Aussagen gestattet, die bisher nur unter Hinzuziehen des
plastischen Werkstoffbereichs zu erhalten waren und deshalb auch im wesentlichen nur auf dieses Gebiet
bezogen wurden.
In den in F i g. 2 und 3 dargestellten Fällen handelte es sich um ein und dieselbe Probengröße von rund
30 mm Außendurchmesser, 10 mm Gesamthöhe, 3 mm Scherhöhe und einem Kerbdurchmesser von 15 mm
bei einem Kerbradius von 0,25 mm. Um an ihnen die Scherdiagramme aufzunehmen, wurde eine normale
Zerreißmaschine verwendet, die stufenweise von 200 zu 200 kp auf Druck belastet wurde, wobei als Probenauflage
mit Druckstempel die in Fig. 1 abgebildete Vorrichtung verwendet wurde.
Wie die Scherdiagramme in F i g. 2 und 3 zeigen, kann man also mit gleichen Proben sowohl für die
zähen wie für die spröderen Werkstoffe eine Fließgrenze bzw. eine Schergrenze ts sehr gut erkennen und
bei dem weichen C-15-Stahl sogar hier, ähnlich wie bei einer Zugprobe, sehr deutlich eine obere und untere
Fließgrenze.
Bei den aus diesen Diagrammen erhaltenen Schermodulen S' = f-S für C-15-Stahl = 7432kp/mm2
und für das graue Gußeisen GGL 25 = 4760 kp/mm2 war der /-Wert im ersteren Falle gleich 1 und im letzteren
gleich 1,37.
Darüber hinaus zeigten die beiden Scherdiagramme aber auch an ihrem plastischen Werkstoffbereich einen
sehr aufschlußreichen unterschiedlichen Verlauf, wobei beim Stahl C 15, bezogen auf die Scherhöhe h, ein
maximaler Schub von 78,3% und beim Gußeisen GGL 25 ein solcher von nur 5,1% erreicht wurde.
Auch für die Bestimmung des maximalen Schubs sowie der zu diesem Schub gehörenden Scherfestigkeit
wurde in diesem Falle bei den vorliegenden Proben ein neuartiger Weg beschritten, indem nämlich zur
Anzeige des Beginns der Werkstofftrennungen, wenn sich beim maximalen Schub im Kerbgrund der Probe
die ersten kleinen Risse zeigen, ein Ultraschallgerät mit kleinem 5-mm-0-Schallkopf 6 benutzt wurde, der
seitlich an der Probe, wie es gleichfalls aus der F i g. 1 zu ersehen ist, angebracht wurde, indem hierfür ein
Haltering mit Fixierschraube verwendet wurde, der wegen seiner Einfachheit in F i g. 1 nicht mehr eingezeichnet
wurde. Eine solche besondere Anzeigevorrichtung für den Beginn einer Werkstofftrennung
mit Bildung kleinerer Risse im Kerb wird im vorliegenden Falle vor allem bei den Werkstoffen mit einem
/-Wert > 1 erforderlich, da bei diesen Werkstoffen die gegenseitige Abstützung der kleinsten Teilchen
rechts und links vom Scherquerschnitt mit steigender Beanspruchung immer mehr zunimmt, so daß schließlich
bei Höchstbeanspruchung ein Spannungsanstieg selbst dann noch erfolgt, nachdem im Kerbgrund
bereits kleinere Risse entstanden sind. Dabei ist dieser übergang zur Rißbildung im Kerbgrund bei Höchstbeanspruchung
auf einem Scherdiagramm unmittelbar durch eine gleichfalls eintretende, etwas beschleunigte
Schubzunahme der Probe meist nicht klar zu erkennen, wohl aber gut mit einem Ultraschallgerät,
was ebenfalls durch Beobachtung solcher Risse mittels Mikroskop bei 10- bis 20facher Vergrößerung leicht
nachzuweisen ist. Schon das Annähern an den Beginn der Werkstofftrennung erkennt man auf dem Bildschirm
eines Ultraschallgeräts meist sehr deutlich, indem nämlich dann die Schwingungsamplitude des
Schallechos aus dem Bereich der Scherhöhe der Probe einen ziemlich schnell erfolgenden überraschenden Anstieg
aufweist, wonach man dann nicht mehr lange zu warten braucht, bis wiederum ein Abfall dieser Amplitude
eintritt, den Beginn der Rißbildung im Kerb anzeigend.
Mit einer klaren Definition des maximalen Schubs bei der vorliegenden neuen Scherprobe war hierbei
auch eine eindeutige Definition für eine maximale Scherfestigkeit τκ gegeben, wobei hier der Scherfestigkeit
τ der Index R beigefügt wurde, um auch gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß nicht immer bei einem
maximalen Schub sogleich ein Lastabfall an einer Zerreißmaschine erfolgt, sondern daß es sich in diesem
Falle um eine beginnende sichtbar werdende Werkstofftrennung handelt, die mittels eines Ultraschallgeräts
festgestellt worden ist.
Zusammenfassend ist also festzustellen, daß das beschriebene neue Verfahren zur Scherprüfung von
Werkstoffen, anwendbar in gleicher Weise sowohl bei sehr zähen wie bei spröderen Werkstoffen, eine
Fülle von Werkstoffaussagen gestattet, die in dieser Zahl und dieser Eindeutigkeit und Genauigkeit mit
geringfügigsten Mitteln mit einem anderen Werkstoffprüfverfahren kaum zu erwarten sind.
Dabei ist das obengenannte Verfahren natürlich in gewissem Umfange auch noch änderungsfähig,
sei es, daß die in Fig. 1 beschriebene Druckbeanspruchung der Probe nicht von oben, sondern vor.
unten oder auch von der Seite her erfolgt, oder sei es, daß man aus der Druckvorrichtung durch Umleitung
der angreifenden Scherkräfte eine Zugvorrichtung macht, wenn nur die Probenform mit doppelseitigen
Ringkerb beibehalten wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Verfahren zur Scherprüfung von Werkstoffen mittels einer plattenförmigen Probe, aus der ein
kreisförmiges Kernstück herausgeschert wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernstück
(10) oben und unten durch zwei übereinanderliegende Ringkerben (8, 9) begrenzt wird, die
Scherkräfte auf dem Rand dieser Kerben angreifen und die Verbindungsgerade (7) der Angriffspunkte
der Scherkräfte mit der vertikalen Achse der Probe einen Winkel von 45° bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des herauszuscherenden
Kernstücks (10) der Probe eine Vorrichtung (4, 5) für Schubmessungen angebracht wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Seite der Probe
ein Ultraschallkopf (6) angebracht wird, mit dessen Hilfe bei der Aufnahme von Scherdiagrammen auf
einem Oszillografen der Beginn der Werkstoffzerstörung beobachtet bzw. elektronisch signalisiert
wird.
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