DE1570119B2 - Verfahren zur Herstellung genießbarer Wursthüllen mit verbesserten Festigkeitseigenschaften - Google Patents
Verfahren zur Herstellung genießbarer Wursthüllen mit verbesserten FestigkeitseigenschaftenInfo
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Description
40
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung genießbarer, durchscheinender und glasklarer,
nichtkollagene faserige Füllstoffe, wie Cellulose, enthaltender, mittels Ammoniak und reduzierenden
Zuckern gehärteter, aus ungekalkten tierischen Hautkollagenfibrillen bestehenden Wursthüllen mit verbesserten
Festigkeitseigenschaften.
Die erfindungsgemäß hergestellten Hüllen eignen sich insbesondere zur Abfüllung von Wurstemulsionen
und weisen neben ihrem glasklaren durchscheinenden Aussehen besondere physikalische
Eigenschaften auf, wie beispielsweise eine verbesserte Naßreißfestigkeit und eine besondere Quellungs- und
Deformationsbeständigkeit. Außerdem ist die Hülle, was insbesondere bei Wurstwaren in Gewicht fällt,
genießbar. Die Wursthülle eignet sich insbesondere zur Herstellung von Wiener und Frankfurter
Würstchen.
Bisher wurden diese Wurstarten entweder unter Verwendung von natürlichen Hüllen oder nicht genießbaren
Cellulosehüllen hergestellt, die die Fleischemulsion während des Räucherns und des Kochens
zusammenhielten. Die nicht genießbaren Cellulosehüllen mußten vor dem Verpacken zum Verkauf von
den Wienern entfernt werden. Das dabei erhaltene Erzeugnis ist in der Fleischindustrie als »hautlose«
Wiener bekannt.
Es ist schon lange ein Bedürfnis, extrudierte Kollagenhüllen hierfür zu verwenden, die eßbar, nicht
toxisch und ausreichend fest sind, um der Behandlung während des Füllens, Verknüpfens, Räucherns,
Waschens und Kochens standzuhalten. Es ist inzwischen vorgeschlagen worden, eßbare Hüllen für
Schweinewürste durch Extrudieren eines röhrenförmigen Körpers aus einer flüssigen Masse aus gequollenen
Kollagenfäserchen, Härten dieser Röhre im feuchten Zustand und Trocknen der so gebildeten
Kollagenhülle herzustellen. Ein Verfahren zur Herstellung solcher Kollagenhüllen ist in der USA.-Patentschrift
3 123 482 beschrieben.
Extrudierte Kollagenhüllen, die sich für die Herstellung von frischen Schweinewürsten eignen, können
nicht in zufriedenstellender Weise zur Herstellung von Wiener oder Frankfurter Würstchen verwendet
werden. Dies rührt von den Verschiedenheiten bei der Bearbeitung der Schweinewürste und
der Wiener her. So kann eine Fleischemulsion für Schweinewürste abgefüllt, die Hülle in einer Famco-Verknüpfungsmaschine
durch Verdrehen verknüpft und ohne gekocht zu werden zum Verkauf gelangen. Würste der Wiener oder Frankfurter Art dagegen
werden in einem Ty-Verknüpfer verknüpft, auf einen Stock aufgezogen, mehrere Stunden bei etwa 48 bis
etwa 77 oder 82° C gehalten, einige Minuten mit heißem Wasser von etwa 82 bis 88° C gespült und
dann mit kaltem Wasser einige Minuten nachgespült. Der Verbraucher kann dieses Erzeugnis durch Eintauchen
in heißes Fett braten, d. h., die Frankfurter Würstchen werden in ein Speiseöl getaucht, das eine
Temperatur bis zu 177° C aufweist. Manchmal sind solche Frankfurter Würstchen vor dem Kochen gekühlt
oder gar gefroren, so daß die Hülle großen thermischen Spannungen und Drücken durch Dampf
oder Dampfbildung unterworfen wird. Es ist daher verständlich, daß eine Hülle, die zur Herstellung von
Frankfurter Würstchen verwendet wird, eine hohe Festigkeit in feuchtem Zustand haben muß, um die
anschließende Behandlung im Verknüpfer auszuhalten.
Ein weiteres Erfordernis für die Hülle von Frankfurter Würstchen besteht darin, daß sie nicht faltig
werden darf oder sich während des Räucherns oder des heißen oder kalten Spülens, das auf das Räuchern
folgt, vom Fleisch löst. Mit anderen Worten, die Hülle muß ausreichend elastisch und nicht dauernd
verformbar sein, so daß die Spannung während des Raucher- und Spülvorganges nicht nachläßt.
Nach Kühlen nach dem Räuchern zieht sich das Fleisch etwas zusammen, es wird dichter, und die
Hülle muß ebenfalls schrumpfen, oder das Enderzeugnis hat ein schlechtes Aussehen.
Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß eine viel bessere Hülle für Wiener Würstchen nach dem Verfahren,
das in der USA.-Patentschrift 3 123 482 beschrieben ist, hergestellt werden kann, wenn an Stelle
des Alaunhärtungsmittels eine verdünnte Lösung von Ammoniak verwendet wird. Die Verwendung von
Ammoniak an Stelle von Alaun ergibt eine Hülle, die brüchiger ist und während der Bearbeitung schwieriger
zu handhaben ist.
Aber die Schwierigkeit bei der Herstellung wird durch die Verbesserung im Aussehen und dem üblichen
Bearbeiten der fertigen Hülle mehr als kompensiert.
Zahlreiche Laboratoriums- und Betriebsversuche
haben gezeigt, daß bei Verwendung einer Ammoniaklösung an Stelle einer Alaunhärtungslösung im oben
beschriebenen Verfahren das Erzeugnis näher an das Aussehen der natürlichen Hülle herankommt. Dieser
Unterschied ist besonders nach dem Füllen, Verknüpfen, Räuchern und Kochen deutlich.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß man eine aus ungekalkten tierischen Häuten
hergestellte flüssige Masse aus gequollenem Kollagen mit einem Feststoffgehalt von etwa 3,2 bis
4 Gewichtsprozent mit wäßrigem Ammonsulfat koaguliert, in Röhrenform extrudiert, den röhrenförmigen
Körper mit einer 0,15- bis 10%igen Ammoniumhydroxydlösung härtet und mit einer 0,005 bis
0,08%igen, reduzierenden Zucker enthaltenden Lösung plastifiziert und die Hülle anschließend etwa
12 bis 24 Stunden einer Trockenbehandlung bei Temperaturen bis etwa 80° C in einer Trockenkammer
unterwirft.
In die gequollene Kollagenmasse können 5 bis 42 Gewichtsprozent Fasermaterial, wie Cellulose, bezogen
auf die im Extrusionsgemisch vorhandenen Feststoffe, eingebettet werden. Der reduzierende
Zucker im Plastifizierbad kann durch eine 0,25- bis l°/oige natürliches Holzrauchkondensat enthaltende
Lösung ersetzt werden, und schließlich kann man eine Vortrocknung von 8 Stunden bei 35 bis 80° C
durchführen.
Das Ammoniakhärtungsbad kann von etwa 0,15 bis 10% Ammoniumhydroxyd und von etwa 1 bis
10% eines Salzes, wie Ammoniumsulfat oder Ammoniumlactat, enthalten. Um die Naßreißfestigkeit
und Elastizität der mit Ammoniak gehärteten Hülle zu verbessern, ist es zweckmäßig, der Hülle kleine
Mengen eines reduzierenden Zuckers zuzusetzen, wie in der USA.-Patentschrift 3 151 990 beschrieben ist.
Die Menge des verwendeten reduzierenden Zuckers beträgt jedoch nur etwa ein Zehntel der Menge, die
für die mit Alaun gehärteten Hüllen erforderlich ist. Tatsächlich kann die Zuckerbehandlung vollständig
weggelassen werden, wenn die mit Ammoniak gehärtete Hülle über eine längere Zeitspanne hitzegehärtet
wird, d. h. etwa 24 Stunden bei 26,8° C.
Geeignete Zucker für die Behandlung mit Ammoniak gehärteter Wursthüllen sind reduzierende
Zucker, die eine freie Aldehyd- oder Ketongrurppe enthalten, die nicht in Glucosidbindung mit anderen
Molekülen steht. Beispiele solcher reduzierender Zucker sind Erythrose, Threose, Arabinose, Ribose,
Xylose, Cyclose, Fucose, Mannose, Glucose (Dextrose), Galactose, Fructose (Laevulose) u. dgl. Diese
Zucker können der Kollagenwursthülle am bequemsten in Form verdünnter Lösungen zugesetzt werden.
Die Menge des in der Lösung vorhandenen Zuckers hängt von der Quellzeit der Hülle in der Lösung
und der Reaktionsfähigkeit des verwendeten Zuckers ab und kann von etwa 0,02 zu etwa 0,08 % variieren.
Es ist zweckmäßig, den reduzierenden Zucker dem Plastifizierbad zuzusetzen, das dem Waschvorgang
folgt und das letzte Bad ist, bevor die Hülle getrocknet wird.
Andererseits kann der reduzierende Zucker im Plastifizierbad durch eine Rauchlösung ersetzt werden,
die von Holzrauchdampf herrührt. Rauchwürzlösungen enthalten eine große Anzahl von Acetyl-,
Phenol- und Carbonyl-(Aldehyd-)Verbindungen, die mit Kollagen reagieren und die physikalischen Eigenschaften
der fertigen Hülle verbessern. Die chemischen Bestandteile der Rauchwürze sind einem Artikel
von Hollenbeck und Mariηe 11 i, »Proceedings
of the Fifteenth Research Conference«, herausgegeben von der Research Council of the
American Meat Institute Foundation of the University of Chicago, Seite 67 (1963), zu entnehmen.
Die in diesem Aufsatz beschriebenen Raucherzeugnisse haben sich bei der Behandlung oder Bearbeitung
der ammoniakgehärteten Hüllen gemäß der Erfindung als brauchbar erwiesen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der Wursthüllen wird aus der folgenden Beschreibung,
den Beispielen und den Zeichnungen offenbar.
F i g. 1 stellt die Wiedergabe einer Dehnungslinie einer Hülle gemäß der Erfindung, die an Hand eines
Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts ermittelt wurde, dar;
F i g. 2 und 3 sind ähnliche Dehnungslinien, unterscheiden sich aber von derjenigen in F i g. 1 durch
die Größe und Temperatur der untersuchten Hüllenprobe.
In der Beschreibung und den Beispielen sind alle Mengen in Gewichtsteilen angegeben, wenn nichts
anderes gesagt ist.
Beispiel 1
Herstellung von ammoniakgehärteten Hüllen
Herstellung von ammoniakgehärteten Hüllen
Frische Ochsenhäute wurden mit kaltem Wasser bei 13° C oder weniger in einer rotierenden Trommel
10 bis 24 Stunden lang gewaschen. Nach dem Waschen wurden die Häute mit einer Schabemaschine
entfleischt und das Haar und die Epidermis mit einem horizontalen Bandmesser abgeschnitten.
Diese vorläufige Reinigung wurde mit Standardgerbereigeräten durchgeführt.
Das verbleibende Haar und die schlecht gereinigten Teile wurden von Hand abgeschnitten und weggeworfen.
Fünf Hautteile wurden zusammengelegt. Diese Hautbündel wurden dann in Abschnitte von
3,23 bis 25,80 cm2 zerschnitten und in einer Fleischhackmaschine in drei Durchgängen zu einem Brei
verarbeitet. Jeder aufeinanderfolgende Durchgang wurde durch ein feineres Zerkleinerungsgerät gegeben.
Der erste und zweite Durchgang erfolgte durch 18- bzw. 8-mm-Löcher. Der letzte Zerkleinerungsvorgang
wurde durch 1,5-mm-Löcher vorgenommen. Es ist zweckmäßig, den Brei während
des Zerkleinerns unter 20° C zu halten. Dies kann durch Zugabe von zerkleinertem Eis zu den Häuten
geschehen, so wie diese in die Hackmaschine eingeführt werden.
Zehn und sechs Zehntel Teile dieser zerkleinerten Haut (27% Hautfeststoffe) wurden dann mit
27,2 Teilen Leitungswasser von 16° C verdünnt, um 37,8 Teile einer glatten Aufschlämmung zu erhalten,
die 7,6 trockene Feststoffe enthielt. Eine l,46%ige Dispersion von Hartholzcellulose wurde durch Zugabe
von 2,75 Teilen Cellulose zu 186 Teilen Wasser hergestellt und dieser Brei 21A- Stunden gerührt. Zu
diesem Zeitpunkt gab es keine Cellulosefaseranhäufungen mehr und 36,82 Teile der Dispersion wurden
ausgewogen und mit 0,98 Teilen 80%iger Milchsäure vermischt.
Die Cellulosedispersion, die Milchsäure enthielt (37,8 Teile insgesamt), wird zu einem gleichen Gewicht
Hautbrei (37,8 Teile) zugegeben, sorgfältig gemischt und über Nacht stehengelassen. Die säuregequollene
Kollagenfäserchenmasse und die Cellulosefasern wurden weiter in einem Homogenisator
dispergiert, beispielsweise in einem Manton-Gaulin-Homogenisator (Modell 125-K-5 BS), der mit einem
Zweistufenventil ausgerüstet war und mit einem Druckabfall von 105 Atm. pro Stufe betrieben wurde.
Die gequollene Kollagenmasse wurde durch ein 0,175-mm-Filtersieb filtriert und, wie im Beispiel 2
der USA.-Patentschrift 3 123 482 beschrieben, in Form einer röhrenförmigen Hülle extrudiert, so daß
eine gewisse Orientierung der Kollagenf äserchen quer zur Extrudierungsrichtung erzielt wurde. Dies kann
teilweise durch Aufblähen der Hülle erfolgen, wenn diese die Düse verläßt. Eine als brauchbar gefundene
Extrudiervorrichtung ist in der USA.-Patentschrift 3 122 788 beschrieben.
Die Extrudiergeschwindigkeit ist so gewählt, daß etwa 9,4 ecm der gequollenen Kollagenextrudiermasse
eine Hülle von 30 cm bilden, und die extrudierte Röhr wird in der Extrudiersäule aufgebläht,
so daß sie eine Schlauchweite von 35 mm in dem wäßrigen System aufweist.
Nachdem diese Röhre die Extrudiersäule verlassen hatte, wurde sie 14 Sekunden mit einem wäßrigen
Ammoniumsulfatbad behandelt, das 40% Ammoniumsulfat enthielt und mit Ammoniumhydroxyd
auf pH 7,0 eingestellt war. Anschließend wurde die Hülle 8 bis 18 Minuten mit einer Ammoniumsulfatlösung
von einer Dichte von 1,070 bis 1,085 und einem pH von 6,0 bis 7,5 vorgewaschen.
Dann wurde die röhrenförmige Hülle 8 bis 18 Minuten mit einer wäßrigen Lösung behandelt, die
1,3% Ammoniumhydroxyd und 10% Ammoniumsulfat enthielt. Dann wurde die Hülle 40 bis 80 Minuten
mit Wasser gewaschen und 6 bis 12 Minuten mit einer Lösung plastifiziert, die 5% Glycerin und
1 °/o niedrigviskose Carboxymethylcellulose enthielt. Die Hülle wurde aufgebläht und in einem schnellen
Luftstrom getrocknet und anschließend in einem Ofen mit Druckluft hitzegehärtet, wobei die Temperatur
während einer Zeitspanne von 12 Stunden langsam von 40 auf 80° C erhöht wurde. Die Hitzebehandlung
bei 80° C wurde weitere 12 Stunden fortgesetzt. Die Hülle wurde dann gekühlt und eine
Woche oder länger bei 24° C und 60 bis 75% relativer Feuchtigkeit behandelt.
Die nach diesem Verfahren hergestellte Hülle hatte einen einheitlichen Durchmesser und eine einheitliche
Wanddicke. Die Wand der Hülle war ein glatter und kontinuierlicher Film von etwa 0,025 mm Dicke,
und über die Wand der Hülle waren Cellulosefasern dispergiert, die der ursprünglichen Kuhhautmasse bei
Herstellung der Kollagenmasse zugesetzt wurden. Die Kollagenfäserchen bewirken, daß die Wand der
Hülle zusammenhängt, um eine Membran zu bilden, die die glasartige Beschaffenheit einer Glashaut aufweist,
aber im Gegensatz zu dieser nicht durchsichtig ist.
Physikalische Eigenschaften
der ammoniakgehärteten Hülle
der ammoniakgehärteten Hülle
Nach dem Verfahren hergestellte Hüllen wurden in einem Instron-Reißfestigkeitsprüfgerät untersucht,
um bestimmte physikalische Eigenschaften zu ermitteln. Das Instron-Reißfestigkeitsprüfgerät ist eine
Vorrichtung, die in der Lage ist, eine Probe einer Zugbelastung zu unterwerfen und gleichzeitig die
Dehnungslinie der geprüften Probe auf einem Registrierstreifen aufzuzeichnen. Das Instron-Gerät, das
zur Ermittlung der unten angegebenen Daten verwendet wurde, war für die Untersuchung von extrudierten
Kollagenhüllen angepaßt, indem die Klemmen des Gerätes in einen isolierten Kasten eingeschlossen
wurden, der mit Frischdampf gefüllt werden konnte, um die Probe bei 99° C zu halten. Alle
bei 99° C untersuchten Hüllen wurden 3 Minuten durch Tränken in einem Fleischemulsionsextrakt vorbehandelt.
Dieser Extrakt wurde wie folgt hergestellt:
ίο Ein Gemisch von einem Gewichtsteil gemahlenem
Wurstfleisch und 2 Gewichtsteilen Wasser wurde sorgfältig in einem Waring-Mischer vermengt und der
Wasserextrakt vom Fleisch durch Filtrieren abgetrennt. Der so erhaltene Fleischemulsionsextrakt
wurde bis zum Siedepunkt erhitzt, um bestimmte wasserlösliche Proteine zu koagulieren, und dann ein
zweites Mal filtriert, um eine klare gelbe Lösung zu erhalten, die zur Vorbehandlung der zu untersuchenden
Hüllen verwendet wurde.
Das Stück einer Hülle von 10,2 cm, das 3 Minuten in dem Fleischemulsionsextrakt getränkt worden war,
wurde zwischen die Backen des Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts geklemmt, derart, daß die Länge der
zwischen den beiden Backen aufgehängten Hülle 7,6 cm betrug. Die Backen des Instron-Gerätes wurden
dann 2,5 cm voneinander entfernt festgelegt und Frischdampf in den isolierten Kasten geleitet, der die
Probe und die Backen des Gerätes umgab. Die Temperatur der zu prüfenden Hüllenprobe wurde während
des gesamten Vorganges bei 99° C gehalten.
3 Minuten, nachdem der Dampf in den isolierten Kasten, der die zu prüfende Hüllenprobe umgab,
geleitet worden war, wurden die Klemmen des Instron-Reißfestigkeitsprüfgerätes
pro Minute mit einer Geschwindigkeit von 2,5 cm auseinanderbewegt, bis die Hülle zerriß. Während die Backen des Gerätes
in Bewegung waren, wurde der Zug oder die Spannung, die durch die Hülle ausgeübt wurde, und die
Entfernung zwischen den sich bewegenden Backen mittels eines Stiftes auf Koordinatenpapier kontinuierlich
aufgezeichnet. F i g. 1 ist die Wiedergabe einer Dehnungslinie einer Instron-Reißfestigkeitsprüfgerät-Aufzeichnung.
Die Verschiebung entlang der Ordinate entspricht der Entfernung beim Trennen der Backen des Gerätes in Zentimeter. Die Verschiebung
entlang der Abszisse entspricht der Last an den Backen oder der durch die Hülle ausgeübten
Spannung als Gewicht.
Mit einer einzigen Dehnungslinie können fünf wichtige physikalische Eigenschaften der untersuchten
Hülle gemessen werden. Aus F i g. 1 ist ersichtlich, daß keine Spannung aufgezeichnet wird, bis die
Klemmen 3,7 cm auseinanderbewegt sind. Diese Entfernung vom Schnittpunkt der Z-Achse und der
Y-Achse (keine Verschiebung) bis Punkt 10 ist ein Maß der Länge der Hülle nach dem Bedampfen
während 3 Minuten; und die ursprüngliche Länge
7.6 cm minus der Entfernung vom Ausgangspunkt zu Punkt 10 ist die Änderung der Länge auf Grund des
Schrumpfens, die in der Beschreibung mit AL bezeichnet ist. In F i g. 1 entspricht Δ L 7,6 cm minus
3.7 oder 3,9 cm.
Aus dem Anstieg der Kurve 10-11 in F i g. 1 ist ersichtlich, daß die Dehnung in Längeneinheit zu
Gewicht == 3,43 ist. Dieser Wert, der auf dem reziproken Wert des Young-Moduls bezogen ist, wird
in der Beschreibung mit ε bezeichnet.
In F i g. 1 zeigt der Punkt 12 den plötzlichen Zer-
reißpunkt der Hülle, wobei die Spannung plötzlich
auf 0 abfällt. Der Punkt 12 ist ein Maß der Spannung oder der angelegten Kraft an dem Zerreißpunkt.
Die Hülle, deren Dehnungslinie in F i g. 1 dargestellt ist, zerriß unter einer Belastung von
0,267 kg. Die Kraft, die dazu erforderlich war, unter den oben beschriebenen Versuchsbedingungen die
Hülle zu zerreißen, wird in der Beschreibung als Warmreißfestigkeit bezeichnet.
Die Kurve 10-12 in F i g. 1 geht durch den Punkt 13, an dem die Entfernung zwischen den Klemmen
der ursprünglichen Länge der zwischen den Klemmen aufgehängten Hülle entspricht (7,6 cm). Die
Verschiebung dieses Punktes 13 von der Y-Achse ist ein Maß der ausgeübten Spannung, wenn die Hülle
auf ihre Originallänge gedehnt wird. Diese Kraft, die in F i g. 1 dargestellt ist und 0,209 kg beträgt,
wird in der Beschreibung als Schrumpfspannung bezeichnet.
Die Kurve 12-14 in F i g. 1 schneidet die Y-Achse bei 7,7 cm und zeigt an, daß die Hülle direkt vor dem
Zerreißen eine Länge von 7,7 cm hatte. Die Länge der Hülle an diesem Zerreißpunkt, dividiert durch die
ursprüngliche Länge der zwischen den Klemmen aufgehängten Hülle, multipliziert mit 100 (7,7 cm
+ 7,6 cm · 100) wird in der Beschreibung als Wiedererholung in Prozent bezeichnet. Bei dem in F i g. 1
dargestellten Versuch ist diese Wiedererholung in Prozent der Hülle 101.
Das Instron-Reißfestigkeitsprüfgerät kann auch zur Bestimmung der Quellung, der Verformung, des
Moduls und der Naßfestigkeit von Hüllen bei Zimmertemperatur verwendet werden. Bei diesem Versuch
waren die geprüften Hüllen nicht mit' der Fleischemulsion behandelt. Versuchsproben der
Hülle wurden hergestellt, indem Abschnitte von 5,0 cm, 1,3 cm breit abgeschnitten wurden, derart,
daß die Längsrichtung der Versuchsprobe (5,0 cm) parallel zu der Achse der Hülle verlief. Andere
Proben wurden durch Abschneiden von 5,0-cm-Abschnitten hergestellt, wobei die Längsabmessung der
Probe senkrecht, d. h. quer zur Achse der Hülle, verlief. Auf diese Weise können die physikalischen
Eigenschaften der Hülle parallel und quer zur Extrudierrichtung ermittelt werden.
Ein Abschnitt der Hülle von 5,0 cm Länge und 1,3 cm Breite wurde zwischen die Backen des Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts
so geklemmt, daß die Länge der Hülle, die zwischen den zwei Backen aufgehängt war, 2,5 cm betrug. Die Backen des Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts
wurden dann 2,5 cm voneinander entfernt eingestellt und die Hüllenprobe mit destilliertem Wasser besprüht.
Zwei Minuten, nachdem die Versuchsprobe mit Wasser getränkt worden war, wurden die Klemmen
des Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts auseinanderbewegt, und zwar mit einer Geschwindigkeit von
2,5 cm pro Minute, bis die Entfernung zwischen den sich bewegenden Backen 3,1 cm betrug. Dann wurde
die Bewegung der Backen unterbrochen.
_ Die Kurve 15-16 in F i g. 2 ist die Wiedergabe einer Dehnungslinie einer Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts-Auswertung, die mit einer feuchten Hülle erhalten wurde, die von 2,5 auf 3,1 cm bei Zimmertemperatur gedehnt wurde. Es ist ersichtlich, daß bis zu einer Entfernung der Backen von 2,7 cm (Punkt 15) voneinander keine Spannung aufgezeichnet wurde. Diese Entfernung, 2,7 cm, ist die Länge der Hülle, nachdem diese mit Wasser angefeuchtet worden war, und diese Entfernung minus der ursprünglichen Länge 2,5 cm · 100 ist die gegenwärtige Quellung, die stattfindet, wenn die Hülle durchgefeuchtet ist. Aus F i g. 2 kann die prozentuale Quellung berechnet werden, die 2,7 cm — 2,5 cm · 100 oder 14 entspricht.
_ Die Kurve 15-16 in F i g. 2 ist die Wiedergabe einer Dehnungslinie einer Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts-Auswertung, die mit einer feuchten Hülle erhalten wurde, die von 2,5 auf 3,1 cm bei Zimmertemperatur gedehnt wurde. Es ist ersichtlich, daß bis zu einer Entfernung der Backen von 2,7 cm (Punkt 15) voneinander keine Spannung aufgezeichnet wurde. Diese Entfernung, 2,7 cm, ist die Länge der Hülle, nachdem diese mit Wasser angefeuchtet worden war, und diese Entfernung minus der ursprünglichen Länge 2,5 cm · 100 ist die gegenwärtige Quellung, die stattfindet, wenn die Hülle durchgefeuchtet ist. Aus F i g. 2 kann die prozentuale Quellung berechnet werden, die 2,7 cm — 2,5 cm · 100 oder 14 entspricht.
Aus dem Anstieg der Kurve 15-16 in F i g. 2 ist zu ersehen, daß die Beanspruchung nach Länge und
ίο Gewicht der Spannung 1,48 ist. Dieser Wert, der auf
den reziproken Wert des Young-Moduls bezogen ist, wird in der Beschreibung mit M bezeichnet (Modul
der feuchten Hülle bei Zimmertemperatur).
Die Backen des Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts werden dann umgekehrt bewegt, so daß sie sich
innerhalb von 2,5 cm bewegen, wobei die gesamte Spannung nachgelassen wird. Dann werden die Bakken
des Instron-Reißfestigkeitsprüfgeräts wieder mit einer Geschwindigkeit von 2,5 cm pro Minute auseinanderbewegt,
bis die Hülle zerreißt. Die so erhaltene dritte Dehnungslinie ist in F i g. 3 dargestellt,
aus deren Kurve die Verformung und die Naßreißfestigkeit
gemessen werden können.
Aus F i g. 3 ist ersichtlich, daß keine Spannung aufgezeichnet wird, bis die Klemmen bis auf 2,8 cm
auseinanderbewegt werden (Punkt 17). Diese Entfernung ist das Maß der Länge der Hülle, nachdem
diese durchgefeuchtet, 22% gedehnt und dann entspannt worden war. Diese Entfernung minus der ursprünglichen
Länge 2,5 cm ist die Änderung der Länge, hervorgerufen durch die Quellung sowie die
Verformung unter Dehnung und wird in der Beschreibung als kombinierte Quellung und Verformung
bezeichnet.
Die prozentuale Verformung kann aus den F i g. 2 und 3 berechnet werden, indem die Länge
der Probe nach dem Quellen (angegeben bei Punkt 15 und F i g. 2) von der Länge der Probe, nachdem
diese durchgefeuchtet war, um 22% gedehnt und entspannt wurde (Punkt 17 in F i g. 3). So entspricht
die prozentuale Verformung der in den F i g. 2 und 3 dargestellten Probe einer prozentualen Verformung
von 2,8 cm — 2,7 cm · 12 oder 8.
Punkt 18 in F i g. 3 gibt den plötzlichen Zerreißpunkt der Hülle an, wobei die Spannung plötzlich
auf 0 abfällt. Dieser Punkt 18 ist das Maß der Spannung
oder der angelegten Kraft am Zerreißpunkt. Die Hülle, die eine in F i g. 3 dargestellte Dehnungslinie aufwies, zerriß unter einer Kraft von 0,300 kg.
Die Kraft, die zum Zerreißen der feuchten Probe bei Zimmertemperatur unter den oben beschriebenen
Versuchsbedingungen erforderlich war, wird in der Beschreibung als Naßzugfestigkeit bezeichnet.
Die Hüllen gemäß dem Verfahren der Erfindung haben folgende kennzeichnende Eigenschaften, wenn sie, wie oben beschrieben, in einem Instron-Reißfestigkeitsprüfgerät untersucht werden:
Die Hüllen gemäß dem Verfahren der Erfindung haben folgende kennzeichnende Eigenschaften, wenn sie, wie oben beschrieben, in einem Instron-Reißfestigkeitsprüfgerät untersucht werden:
Die Änderung der Länge auf Grund der Schrumpfung A L beträgt etwa 2,5 cm bis etwa 5,1 cm.
Die Dehnung in Längeneinheit zum Gewicht der Belastung, E, beträgt etwa 1,0 bis etwa 10,0. Dieser
Versuch wurde bei 99° C durchgeführt.
Die Warmreißfestigkeit beträgt etwa 0,136 kg bis etwa 0,635 kg.
Die Schrumpfspannung beträgt etwa 0,136 kg bis etwa 0,454 kg.
Die Wiedererholung in Prozent beträgt etwa 80 bis etwa 150.
409 515/311
Die kombinierte Quellung und Verformung, die für die Füllungs- und Verknüpfungseigenschaften
der Hülle am wichtigsten sind, betragen etwa 5,5 bis etwa 16 °/o.
Der Modul M bei Zimmertemperatur (entweder S quer oder parallel zur Extrudierungsrichtung gemessen)
beträgt etwa 0,3 bis etwa 1,5.
Die Naßzugfestigkeit (entweder quer oder parallel zur Extrudierungsrichtung gemessen) beträgt etwa
0,318 bis 0,771 kg. Dieser Versuch wurde bei Zimmertemperatur durchgeführt.
Die Berstfestigkeit beträgt mindestens etwa 5,54 bis 12,70 kg pro 6,45 cm2. Die Berstfestigkeit ist der
Luftdruck als Gewichtseinheit pro Quadratzentimeter, der zum Platzen der trockenen extrudierten
Kollagenhüllen benötigt wird, die eine Wanddicke von 0,025 mm aufweisen. Die Werte der Berstfestigkeit
wurden im vorliegenden Fall in einem Perkins-Mullen-Prüfgerät (Modell C) ermittelt. Flüssigkeit
dehnt sich unter gleichmäßig ansteigendem Druck gegen ein dehnfähiges Gummidiaphragma und gleichzeitig
in einen Bourdon-Druckmesser aus. Das zu prüfende Material wird sorgfältig auf eine Metallplatte
geklemmt, durch welche sich das Diaphragma durch eine kreisförmige Öffnung gegen 6,45 cm2 seiner
Fläche ausdehnen kann. Wenn die Probe unter Druck verformt wird, nimmt das Diaphragma den
genauen Umriß des Materials an, verteilt gleichmäßig den Druck über die gesamte Prüffläche und
ragt in jede Fehlerstelle oder schwache Stelle hinein, um sie hier zum Bersten oder Brechen zu bringen.
Wenn der Druck im Augenblick des Berstens abfällt, registriert das Meßgerät den höchsten erreichten
Druck, um den genauen Druck zur Zeit des Berstens festzuhalten.
Es wurde gefunden, daß die Naßreißfestigkeit einer Kollagenhülle durch die Fleischemulsion, mit
der sie gefüllt ist, erheblich beeinflußt wird und daß ein bedeutender Wert für die Naßreißfestigkeit erhalten
werden kann, wenn die Hülle vor dem Prüfen mit einem Citrat-Stearat-Puffer behandelt wird. In
der Beschreibung werden die durch das folgende Verfahren durchgeführten Zugfestigkeitsbestimmungen
als gepufferte Naßreißfestigkeit bezeichnet.
Die gepufferte Naßreißfestigkeit der Hülle wird durch Falten von etwa 12,7 cm, einmal in der Länge,
bestimmt, so daß ein Band von etwa 0,365 cm bis 1,27 cm Breite und 12,70 cm Länge gebildet wird.
Diese Probe wurde fest mit einem Chatillon-Höchstanzeigefederdruckmesser und einer motorgetriebenen
Einspannklemme verbunden, die mit Filz belegten Klemmen versehen war, um eine Beschädigung des
Filmes zu vermeiden. Etwa 2,5 bis 3,8 cm der gefalteten Hülle wurde zwischen den Federdruckmesser
und die Spannklemme aufgehängt und einem Reißversuch unterworfen. Die zwischen dem Federdruckmesser
und der motorgetriebenen Klemme aufgehängte Länge der Hülle wurde durch Behandlung
mit einer Pufferlösung weich gemacht, die durch Dispergieren von zwei Teilen Natriumcitrat und
einem halben Teil Natriumstearat in 1000 Teilen Wasser hergestellt und mit Zitronensäure auf einen
pH von 7,5 eingestellt wurde. Diese Lösung täuschte die Wirkung der Berührung mit Fleischemulsion vor.
60 Sekunden nachdem der Film mit dem Citrat-Stearat-Puffer angefeuchtet worden war, wurde die
motorgetriebene Klemme auseinandergezogen mit einer Geschwindigkeit von etwa 0,5 cm pro Sekunde,
bis der Film zerriß. Die durchschnittliche maximale Kraft, die für die »gepufferte Naßreißfestigkeit« für
das Erzeugnis gemäß Beispiel 1 aufgezeichnet wurde, betrug 1,81 kg.
Die Elastizität der Hülle gemäß Beispiel 1 wurde durch Klemmen eines 25,4-cm-Abschnittes der Hülle
ermittelt, derart, daß die abgeflachte Röhre mit 200 g belastet wurde. Die Röhre wird in dem oben beschriebenen
Citrat-Stearat-Puffer 30 Sekunden lang getränkt, während sie unter der Spannung von 200 g
war und wurde dann 30 Sekunden mit 800 g belastet. Zu dieser Zeit wurde die Länge der gedehnten Hülle
aufgezeichnet. Die Spannung wurde entfernt und die Länge wieder aufgezeichnet, nachdem 30 Sekunden
für die Erholung der Elastizität gewährt wurden. Der Unterschied zwischen der Länge der gedehnten Hülle
und ihrer Länge nach 30 Sekunden nachdem die Spannung entfernt worden war, wurde als Elastizität
der Hülle angegeben. Die Elastizität des beschriebenen Erzeugnisses (Durchschnitt von fünf Bestimmungen)
betrug 4,8 cm.
Die Neigung dieser Hülle zu bersten und sich von der Wurstmasse (Frankfurter) abzulösen, wenn sie
in heißes öl gegeben wird, wurde durch folgenden Versuch bestimmt:
Zwei kurze Abschnitte der Hülle wurden in Längsrichtung abgeschnitten, um zwei Filme zu erhalten,
die 30 Sekunden in Leitungswasser gespült wurden. Die beiden feuchten Filme wurden geglättet und geschüttelt,
um überschüssiges Wasser zu entfernen und wurden dann zwischen Metallplatten zusammengeklammert.
In der Mitte einer jeden Metallplatte wurde ein Loch von 1,6 cm im Durchmesser angeordnet,
die nach Zusammenklemmen der Platten aufeinander paßten und beide Lagen des Kollagenfilmes
freigaben.
Die zusammengeklemmten Platten mit dem Film wurden 4 Minuten lang in heißes Speiseöl getaucht,
um das Wasser, das durch den Film absorbiert war, zu verdampfen. Die Verdampfungsgeschwindigkeit
hängt von der Temperatur des heißen Öles ab und der Film platzt, wenn die Verdampfungsgeschwindigkeit
erheblich über die Geschwindigkeit ansteigt, mit der das Wasser durch den Film entweicht. Filme
von Kollagenwursthüllen gemäß diesem Beispiel, die etwa 20 Gewichtsprozent Cellulosefasern, bezogen
auf die Kollagenfeststoffe enthalten, platzen in Öl, das auf 160° C erhitzt wird, sie platzen jedoch nicht
bei 149° C.
Verwendung der ammoniakgehärteten Hülle
Die Hülle gemäß Beispiel 1 wurde mit einer Standard-Frankfurter-Emulsion
gefüllt und Ty-verknüpft. Die so erhaltenen Frankfurter wurden wie folgt geräuchert:
Die Ketten wurden in einen Ofen bei Zimmertemperatur gebracht. Luft wurde mit einer Geschwindigkeit
von 60,9 m pro Minute in Zirkulation gebracht und dann eingeleitet, bis die Temperatur der feuchten
Würste 50,50C erreichte. Diese Temperatur wurde
aufrechterhalten, und die Temperatur der getrockneten Würste wurde während der nächsten 40 Minuten
auf 6O0C angehoben. An diesem Punkt wurde Hartholzrauch eingeführt und die Temperatur auf
51,70C Naßmasse und 55,60C Trockenmasse angehoben.
Diese Bedingungen wurden 30 Minuten aufrechterhalten und dann die Temperatur auf 73,9° C
Trockenmasse und 60° C Naßmasse für 15 Minuten
erhöht. Die Rauchbehandlung wurde dann unterbrochen und die Ketten mit Wasser bei 71° C besprüht
und dann 20 Minuten lang bei 73,70C mit Dampf
behandelt. Zum Schluß wurden die Ketten auf 26,7° C durch Besprühen mit kaltem Wasser gekühlt
und in einen kalten Raum gebracht, um über Nacht zu frieren.
Es wurde eine Hülle in genau der gleichen Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben, mit der Ausnahme,
daß sie einem längeren Hitzehärtungszyklus unterworfen wurde. Die aus dem Plastifizierbad
kommende Hülle wurde gebläht und in einem schnellen Luftstrom getrocknet. Sie wurde in einem Druckluftofen
hitzegehärtet, in dem die Temperatur langsam von 40° C auf 80 C innerhalb einer Zeitspanne
von 12 Stunden gehoben wurde. Die Hitzebehandlung wurde wetere 24 Stunden fortgesetzt. In diesem
Fall betrug die gepufferte Naßreißfestigkeit 2,39 kg ao und die »Elastizität« betrug 3,81 cm. Diese Hülle
zeigte ebenfalls zufriedenstellende Ergebnisse, wenn sie unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen
gefüllt, verknüpft, geräuchert und gekocht wurde.
Eine Hülle wurde in genau der gleichen Weise, wie in Beispiel 1 beschrieben, hergestellt mit der Ausnahme,
daß eine 3,2%>ige Dispersion von Hartholzcellulose an Stelle der l,46°/oigen Dispersion gebildet
wurde, indem 6,0 Teile Cellulose zu 685 1 Wasser zugegeben wurden. Das verwendete Ammoniakhärtungsbad
enthielt 0,7 °/o Ammoniumhydroxyd an Stelle von 1,5 % und 5%> Ammoniumsulfat an Stelle
von 10%.
Diese Hülle hatte eine gepufferte Naßreisfestigkeit von 1,9 kg und eine Elastizität von 3,8 cm. Auch
diese Hülle ergab zufriedenstellende Ergebnisse, wenn sie unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen
gefüllt, verknüpft, geräuchert und gekocht wurde.
Eine Hülle wurde gemäß dem Verfahren nach Beispiel 1 hergestellt, wobei an Stelle der l,42%igen
Cellulosedispersion eine 3,2%ige Dispersion verwendet wurde. Das ammoniakhärtende Bad enthielt
0,15% Ammoniumhydroxyd und 5% Ammoniumsulfat.
Die Hülle hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 1,9 kg und eine Elastizität von 4,32 cm. Auch
diese Hülle zeigte gute Ergebnisse, wenn sie unter den Bedingungen gemäß Beispiel 1 gefüllt, verknüpft,
geräuchert und gekocht wurde.
55 Beispiel 5
Eine Hülle wurde gemäß dem Verfahren nach Beispiel 1 mit einer 3,2%igen Dispersion aus Cellulose
(42% Cellulose, bezogen auf die Kollagenfeststoffe) hergestellt. Die Kollagenmasse wurde mit
einer Geschwindigkeit von 7,4 g pro 30,5 cm der Hülle an Stelle von 9,4 g pro 30,5 cm extrudiert und
das Ammoniakbad enthielt 0,5% Ammoniumhydroxyd und 5 % Ammoniumsulfat.
Die Hülle hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 1,9 kg und eine Elastizität von 3,81 cm. Beim
Füllen, Verknüpfen, Räuchern und Kochen unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen zeigte
diese Hülle ebenfalls zufriedenstellende Ergebnisse.
Eine Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 mit einer 3,2°/oigen Dispersion aus Cellulose
hergestellt. Die Kollagenmasse wurde mit einer Geschwindigkeit von 7,4 g pro 30,5 cm extrudiert.
Das ammoniakhärtende Bad enthielt 0,5% Ammoniumhydroxyd und 5% Ammoniumsulfat. Das Plastifizierbad
enthielt 0,085% Dextrose außer 5% Glycerin und 1 % Carboxymethylcellulose.
Die Hülle hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 2,36 kg und eine Elastizität von 2,90 cm. Die
Hülle zeigte auch zufriedenstellende Ergebnisse, wenn sie unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen
gefüllt, verknüpft, geräuchert und gekocht wurde.
Diese Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
1 mit einer 3,2%igen Dispersion aus Hartholzcellulose hergestellt. Das Ammoniakhärtungsbad
enthielt 0,7% Ammoniumhydroxyd und 5% Ammoniumsulfat. Das Plastifizierbad enthielt 0,02%
Dextrose, sowie 5% Glycerin und 1% Carboxymethylcellulose.
Die Hülle hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 2,18 kg und eine Elastizität von 4,1 cm. Auch
diese Hülle zeigte zufriedenstellende Ergebnisse, wenn sie unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen
gefüllt, verknüpft, geräuchert und gekocht wurde.
Eine Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 mit einer 3,2%igen Dispersion aus Hartholzcellulose
hergestellt. Das Ammoniakhärtungsbad enthielt 10% Ammoniumhydroxyd und 10% Ammoniumsulfat.
Das Plastifizierbad enthielt 0,08% Dextrose, 5% Glycerin und 1% Carboxymethylcellulose.
Diese Hülle hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 2,63 kg und eine Elastizität von 4,32 cm.
Diese Hülle zeigte zufriedenstellende Ergebnisse, wenn sie unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen
gefüllt, verknüpft, geräuchert und gekocht wurde.
Eine Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 hergestellt mit der Ausnahme, daß das
Plastifizierbad 0,25% einer wäßrigen Lösung natürlicher Holzrauchwürzen, 0,2% Natriumbicarbonat,
5% Glycerin und 1% Carboxymethylcellulose enthielt. Die Hülle wurde luftgetrocknet, aber keiner
Hitzehärtungsbehandlung unterworfen.
Die Hülle hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 3,22 kg und eine Elastizität von 3 cm. Sie zeigte
zufriedenstellende Ergebnisse, wenn sie unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen gefüllt, verknüpft,
geräuchert und gekocht wurde.
Eine Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 hergestellt, wobei jedoch das Plastifizierbad
0,5% einer Lösung von Holzrauchwürzen, 0,2% Natriumbicarbonat, 5% Glycerin und 1% Carbocy-
methylcellulose enthielt. Die Hülle wurde luftgetrocknet,
aber keiner Hitzehärtungsbehandlung unterworfen.
Sie hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 3,18 kg und eine Elastizität von 2,9 cm. Die Ergebnisse,
die das Füllen, Verknüpfen, Räuchern und Kochen unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen
ergaben, waren zufriedenstellend.
Eine Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 hergestellt, mit Ausnahme der Zusammensetzung
des Plastifizierbades, das 1,0% einer Lösung von Holzrauchwürzen, 0,2% Natriumbicarbonat,
5% Glycerin und 1% Carboxymethylcellulose enthielt. Die Hülle wurde luftgetrocknet, aber nicht
hitzegehärtet.
Sie hatte eine Naßreißfestigkeit von 3,18 kg und eine Elastizität von 2 cm. Die Hülle wurde unter den
Bedingungen nach Beispiel 1 gefüllt, verknüpft, geräuchert und gekocht und zeigte ebenfalls zufriedenstellende
Ergebnisse.
Eine Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 hergestellt, wobei jedoch die zur Herstellung
der Extrusionsmasse verwendete Cellulosedispersion 2,5% Cellulose anstatt 1,45% Cellulose
enthielt. Die Hülle wurde extrudiert, fertiggestellt und in einem Druckluftofen gehärtet, wobei die Temperatur
langsam über eine Zeitspanne von 12 Stunden von 40 auf 8O0C erhöht und die Hitzebehandlung
weitere 24 Stunden fortgesetzt wurde.
Die Hülle hatte eine gepufferte Naßreißfestigkeit von 2,43 kg und eine Elastizität von 3,7 cm. Die
ίο Hülle ergab zufriedenstellende Ergebnisse beim Füllen,
Verknüpfen, Räuchern und Kochen mit Frankfurter-Emulsion.
Eine Hülle wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 hergestellt, wobei eine 3,2%ige Cellulosedispersion
verwendet und die Kollagenmasse mit einer Geschwindigkeit von 6 g pro 30,5 cm extrudiert
wurde. Die so erhaltene Hülle wurde in einer wäßrigen Lösung gehärtet, die 0,7% Ammoniumhydroxyd
und 5 % Ammoniumsulfat enthielt. Sie hatte eine Schlauchweite von 28 mm und ergab zufriedenstellende
Ergebnisse, wenn sie mit einer frischen Schweinewurstemulsion gefüllt, verknüpft und gekocht
wurde.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Verfahren zur Herstellung genießbarer, durchscheinender und glasklarer, nichtkollagene
faserige Füllstoffe, wie Cellulose, enthaltender, mittels Ammoniak und reduzierenden Zuckern
gehärteter, aus ungekalkten tierischen Hautkollagenfibrillen bestehenden Wursthüllen mit
verbesserten Festigkeitseigenschaften, dadurch gekennzeichnet, daß man eine aus ungekalkten
tierischen Häuten hergestellte flüssige Masse aus gequollenem Kollagen mit einem
Feststoffgehalt von etwa 3,2 bis 4 Gewichtsprozent mit wäßrigem Ammonsulfat koaguliert,
in Röhrenform extrudiert, den röhrenförmigen Körper mit einer 0,15 bis lO°/oigen Ammoniumhydroxydlösung
härtet und mit einer 0,005 bis O,O8°/oigen, reduzierenden Zucker enthaltenden
Lösung plastifiziert und die Hülle anschließend etwa 12 bis 24 Stunden einer Trockenbehandlung
bei Temperaturen bis etwa 80° C in einer Trockenkammer unterwirft.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die gequollene Kollagenmasse
5 bis 42 Gewichtsprozent Fasermaterial, wie Cellulose, bezogen auf die im Extrusionsgemisch
vorhandenen Feststoffe, eingebettet worden sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der reduzierende Zucker im
Plastifizierbad durch eine 0,25 bis l°/oige natürliches Holzrauchkondensat enthaltende Lösung
ersetzt werden kann.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Vortrocknung von
8 Stunden bei 35 bis 80° C durchführt.
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