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DE1430780C - Kastenaufbau für Nutzfahrzeuge - Google Patents

Kastenaufbau für Nutzfahrzeuge

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Publication number
DE1430780C
DE1430780C DE19621430780 DE1430780A DE1430780C DE 1430780 C DE1430780 C DE 1430780C DE 19621430780 DE19621430780 DE 19621430780 DE 1430780 A DE1430780 A DE 1430780A DE 1430780 C DE1430780 C DE 1430780C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flange
wall
profile
plate
side walls
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19621430780
Other languages
English (en)
Other versions
DE1430780A1 (de
Inventor
Hans; Letzel Karl; Bsirske Leo; 7032 Sindelfingen Froitzheim
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Daimler Benz AG
Original Assignee
Daimler Benz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler Benz AG filed Critical Daimler Benz AG
Publication of DE1430780A1 publication Critical patent/DE1430780A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1430780C publication Critical patent/DE1430780C/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft einen Kastenaufbau für Nutzfahrzeuge, dessen zwischen Eck- und Mittelsäulen befindliche Stirn- und Seitenwände aus einzelnen gleichliegenden, unter sich gleich oder im wesentlichen gleich ausgebildeten Preßprofilplatten zusammengesetzt sind, wobei die Länge der Wandabschnitte der Seitenwände auf die Breite der Stirnwände abgestimmt ist. Infolge der Verwendung unter sich gleicher oder im wesentlichen gleicher Teile läßt sich eine sehr wirtschaftliche Fertigung des Aufbaus erreichen.
Bei einem bekannten kastenförmigen Aufbau dieser Art sind Stirn- und Seitenwände aus einzelnen hochkant gestellten Platten zusammengesetzt. Diese Bauweise erlaubt jedoch keine Variation der Bauhöhe, da die Höhe der einzelnen Platten mit derjenigen des Fahrzeugkastens identisch ist.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, bei Verwendung weitgehend gleicher Bauteile für Seitenwände und Stirnwände trotzdem je nach Anforderung Kastenaufbauten unterschiedlicher Höhe zu erhalten, ohne daß hierzu die für den Aufbau verwendeten Bauteile unterteilt werden müssen. Die Erfindung besteht demgemäß darin, daß die Länge jedes Wandabschnittes gleich oder ein Mehrfaches der Breite der Stirnwände ist und die Preßprofilplatten jedes Wandabschnittes und jeder Stirnwand, wie an sich bekannt, waagerecht angeordnet und übereinandergereiht sind.
Infolge der waagerechten Anordnung der Preßprofilplatten, die regelmäßig eine nur verhältnismäßig kleine Breite aufweisen, kann die Höhe des Aufbaus durch unterschiedliche Anzahl der hierfür verwendeten Platten variiert werden, so daß sowohl niedrige als auch hohe Kastenaufbauten unter Verwendung gleicher Teile hergestellt werden können.
Durch die besonders profilierte Ausbildung der Preßprofilplatten kann eine selbsttragende Bauart mit hoher Verwindungssteife erreicht werden. So ist nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung, bei der an den längslaufenden Kanten der Preßprofilplatten abgekantete Flansche zum gegenseitigen Verbinden vorgesehen sind, der eine längslaufende
ao Flansch jeder Preßprofilplatte gegenüber ihrem anderen längslaufenden Flansch verlängert, wobei dieser in einem nach außen offenen gegenläufig gebogenen U-Profil endet und an jedem Stirnende,.jeder Preßprofilplatte ein nach innen abgekanteter Flansch vor-
a5 gesehen ist.
Um die Herstellung des Aufbaus noch wirtschaftlicher zu gestalten, können sowohl die Ecksäulen unter sich als auch die Mittelsäulen unter sich gleich ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die beiden Seitenwandüngen jeder Säule mehrfach abgesetzt und enden jeweils in einem die Preßprofilplatten abstützenden Außenflansch, wobei die beiden Außenflansche durch ein Schließblech miteinander verbunden sein können.
Die Erfindung wird durch die Kombination aller Merkmale des Anspruches 1 bestimmt. Die Ansprüche 2 bis 4 sind als echte Unteransprüche zu Verstehen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt. Hierbei zeigt
F i g. 1 ein Nutzfahrzeug mit einem Kastenaufbau, von der Seite gesehen,
Fig. 2 das Nutzfahrzeug von Fig. 1 in der Ansicht von hinten,
F i g. 3 bis 5 Schnitte entsprechend den Linien ΠΙΠΙ, IV-IV und V-V in F i g. 1, in etwas größerer Darstellung,
F i g. 6 einen Schnitt entsprechend der Linie VI-VI in F i g. 5, ebenfalls in größerer Darstellung,
Fig. 7 bis 11, Schnitte entsprechend den Linien in F i g. 2 in etwas größerer Darstellung, jedoch F i g. 9 ohne die Fahrzeugwände und gegenüber den anderen Schnitten in noch größerer Darstellung.
Der in der Seitenansicht etwa rechteckförmig ausgebildete Wagenkasten eines Nutzfahrzeuges mit seitlich abgebogenem Dach 15 ist mit seinem Bodenrahmen 17 auf einem üblichen Fahrgestellrahmen 18 in geringem Abstand vom Fahrerhaus aufgesetzt (F i g. 1). Seine Seitenwände 19 und 19' sind in ein-
zelne, unter sich gleiche Wandabschnitte 29 und 20' unterteilt, die für sich wiederum dieselbe Größe wie jede Fahrzeugstirnwand aufweisen, also in Höhe und Breite so groß wie seine vordere und hintere Stirnwand 22 bzw. 23 sind (F i g. 3).
Die Wandabschnitte, beispielsweise 20 und 20', sind sämtlich gleichartig gestaltet, so daß die einzelnen Abschnitte der Seitenwände 19 und 19' sowohl unter sich als auch mit der vorderen Stirnwand 22
oder der hinteren Stirnwand 23 jederzeit ausgetauscht werden können.
Eine besondere Vereinfachung wird dadurch erzielt, daß die Türöffnung 24 gleich groß wie der einzelne Wandabschnitt 20 bzw. 20' gestaltet ist, wobei 5 der einzelne Türflügel 25 bzw. 25' jeweils halb so breit wie jeder Wandabschnitt 20 oder 20' bzw. halb so breit wie die hintere (23) oder die vordere Stirnwand 22 ist.
Die Seitenwände 19 und 19' und die Stirnwände 22 und 23 erstrecken sich von dem etwa waagerecht angeordneten Bodenrahmen 17 aufrecht bis zum Dach 15. Der Bodenrahmen 17 besteht im wesentlichen aus seitlichen Kastenlängsträgern 26, die mit mehreren, im Querschnitt nach oben offenen, hutförmigen xs Querträgern 27 (F i g. 3) jeweils etwa im rechten Winkel fest verbunden sind. Die Kastenlängsträger 26 sind aus zwei Schalen 28 und 28' mit nach innen und unten gerichteten Flanschen 26' und 26" zu Hohlträgern zusammengesetzt. Sie stoßen jeweils auf die Ecksäulen 29, 30 und 30', mit denen sie, wie auch mit jeder Mittelsäule 31, fest verbunden sind (s. zum Beispiel F i g. 9).
Die Säulen 29 bis 31 tragen das Dach 15, das auf ihnen und den oberen Enden jeder Seitenwand 19 und 19' und auf jeder Stirnwand 22 und 23 ruht. Das Dach 15 weist einen Dachrahmen 32 auf (F i g. 3), dessen hohle Dachrandträger 33 ebenfalls aus zwei mit der offenen Seite aufeinandergesetzten Schalenträgern 34 und 35 bestehen. Von dem oberen Schalenträger 35 ragen im Querschnitt etwa hutförmig ausgebildete Dachquerträger 36 etwa rechtwinklig ab, die in leichtem Bogen die beiden Seitenwände 19 und 19' überbrücken.
Die nach oben offenen Dachquerträger 36 sind von einer Seitenwand 19 zur anderen 19' mit einer Dachhaut 37 bespannt, deren seitliche Enden 37' nach einer Abkröpfung 38 mit dem unteren Schalenträger 34 jeweils seitlich zu einer Regenrinne 39 verschweißt sind.
Bodenrahmen 17 und Dach 15 sind in ähnlicher Form bekannt. Das Wesentliche des neuen Wagenkastens besteht in der Ausbildung der Wände 19 und 19' sowie 22 und 23 und der sie stützenden Säulen 29 bis 31.
Jeder Wandabschnitt 20 bzw. 20' ist aufgebaut aus mehreren, hochkant aufeinander angeordneten, einheitlichen Preßprofilplatten 40, 40' und 44, die unter sich gleich ausgebildet sind und sich schwach nach außen wölben. Sie erstrecken sich in Längsrichtung des Fahrzeuges und sind etwa waagerecht übereinandergesetzt. Sie weisen gefalzte Ränder oder Flansche 41 und 42 auf, indem jede Preßprofilplatte 40 bzw. 40' an ihrem einen längslaufenden Flansch 41 kurz nach innen abgebogen, während sie an ihrem anderen längslaufenden Flansch 42 länger nach innen abgebogen und gegenläufig gefalzt ist unter Bildung eines zur Hohlseite der Plattenwölbung offenen U-Profils43(Fig. 3).
Die äußere Schale 28 des Kastenlängsträgers 26 des Bodenrahmens 17 ist an ihrem oberen Rand nach oben zu einem etwa hutförmigen Profil 45 hochgekröpft. Der innenliegende Flansch 26' der äußeren Schale 28 liegt auf dem gleichfalls nach innen abgebogenen Flansch der inneren Schale 28' des Kastenlängsträger 26 des Bodenrahmens 17 auf, die beide von dem stumpf gegen die innere Schale 28' stehenden Querträger 27 getragen werden. Auf dem Flansch 26' stützen sich die äußeren Bohlen 27' des Fahrzeugbodens ab. Außerdem bildet der Flansch 26' den Auflageflansch zur Befestigung der später näher erläuterten Außenflansche 50 der Säulen 29, 30 und 31 und eines Innenwandbleches 51.
Auf dem breiteren, außenliegenden Oberteil 45' des Trägers 26 ist eine Preßprofilplatte 40' mit dem kurz abgebogenen, hier untenliegenden längslaufenden Flansch 41 eingefügt. Auf dem breiteren längslaufenden Flansch 42 dieser Preßprofilplatte 40' ist eine ähnliche Preßprofilplatte 44 in gleicher Höhe jedoch ohne breiteren längslaufenden Flansch 41 als Zwischenplatte aufgesetzt.
Über die Preßprofilplatte 44 sind weitere, mit der untersten Preßprofilplatte 40' gleiche Preßprofilplatten 40, jedoch mit untenliegendem breiterem längslaufendem Flansch 42 und obenliegendem kurzem längslaufehdem Flansch 41 bis in Höhe des unteren Schalenträgers 34 des Dachrandträgers 33 aufgereiht. Dieser Schalenträger 34 ist an seinem inneren Rand in gleicher Weise wie der Kastenlängsträger 26 mit einer etwa hutförmigen Ausprägung versehen^ die nach unten gerichtet ist. An dem breiten, äußeren Randteil 34' wird von unten der kurze längslaufende Flansch 41 der oberen Preßprofilplatte 40 befestigt.
Der breitere längslaufende Flansch 42 oder Falzrand aller Preßprofilplatten 40 und 40' endet innen in der gleichen lotrechten Längsebene wie die Außenseite des inneren Steges der hutförmigen Ausprägung der beiden Schalen von Kasten- bzw. Dachrandträger 26 bis 33. Jede der Preßprofilplatten 40, 40' und 44 ist an ihren beiden seitlichen Längsenden mit nach innen abgekanteten Flanschen 46 an je zwei Säulen 29, 30, 30' bzw. 31 befestigt (F i g. 3, 7 und 8).
Die jeweils am Dachrahmen 32 angeflanschten Säulen 29 bis 31 sind aus im wesentlichen unter sich gleichen Einzelteilen zusammengesetzt. Jede Säule 29 bis 31 ist als Kastenprofil mit entgegengesetzt gleich und doppelt abgekröpften Seitenwänden 47 bzw. 47' ausgebildet, wodurch der Querschnitt, z. B. der Mittelsäule 31, einem Hutprofil mit etwa auf halber Profilhöhe abgesetztem Kopfteil 48 (F i g. 4) gleicht.
Die nach innen offene Mittelsäule 31 wird von einem aufrecht hochlaufenden Schließblech 49 abgedeckt, das auf den innen seitlich vorstehenden, von . unten nach oben durchlaufenden Außenflanschen 50 der abgekröpften Seitenwände 47 aufgelegt ist. Über dem nach außen gerichteten U-Profil 43' der unteren Preßprofilplatte 44 ist ein Innenwandblech 51 (F i g. 3) als Schutzwand und zur weiteren Versteifung der Wandabschnitte 20 bzw. 20' über die ganze Länge der Seitenwand 19 bzw. 19' durchgehend eingehängt und wie die Außenflansche 50 und das Schließblech 49 der Säulen 29, 30, 30' und 31 mit dem inneren Steg des hutförmigen Profils 45 der oberen Schale 28 fest verbunden. Das Schließblech 49 bedeckt die Außenflansche 50 und schließt die Mittelsäule 31. Ähnliche Innenwandbleche 51 können auch an den oberen Preßprofilplatten 40 eingehängt sein.
Die Deckelwand 52 des Kopfteiles 48 der Mittelsäule 31 endet unten auf dem oberen, nach innen hutförmigen Profil 45 der Schale 28 des Kastenlängsträgers 26 und ragt nach außen über die Ebene der Außenwölbung der Preßprofilplatten 40, 40' und 44 hinaus.
Zur einwandfreien Sicherung und Abstützung der hochbeanspruchten Mittelsäulen 31 ist die Schale 28 in ihrem hutförmigen Profil 45 irn Bereich der Mittel-
säulen 31 mit einer Durchbrechung 31' versehen (F i g. 5 und 6). Am Rand der Durchbrechung 31' sind Flansche jeweils nach innen gebogen und an den nach unten durchlaufenden Säulenwänden angeheftet, beispielsweise der äußere Flansch 53 des hutförmigen Profils 45 an der Deckelwand 52 und die Flansche 54 und 54' an den Seitenwänden 47 der Mittelsäulen 31 (F i g. 5). Die Seitenwände 47 sind mit schräg nach unten abgebogenen Flanschen 55 und 55' auf dem schräg nach unten gerichteten Teil der inneren Schale 28' (Fig. 3) befestigt.
Das Schließblech 49 endet auf dem inneren lotrechten Rand des Oberteils 45' der Schale 28, während die Deckelwand 52 der Mittelsäule 31 bis zum unteren Flansch der beiden Schalen 28 und 28' weiterläuft, wobei ihr Ende 52' von diesem im Flansch 26" eingefaßt wird (F i g. 5).
In einer von der Mittelsäule 31 etwas abgewandelten Ausführung sind die Ecksäulen 29, 30 und 30' ausgebildet. Beide Ecksäulen 29, 30 und 30' zeigen bis auf die Türscharniere den gleichen Aufbau; ihr Querschnitt ist in Fig. 7 bis 9 abgebildet, in Fig. 9 ohne Wandteile. Daraus geht hervor, daß ihre Seitenwände 47' wie die Seitenwände 47 der Mittelsäule 31 profiliert sind. Sie sind wie diese zu einer lotrechten Mittelebene symmetrisch ausgebildet, wobei im Falle der Ecksäulen 29, 30 und 30' die Mittelebene unter einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsrichtung verläuft.
Bei diesen Eck-säulen 29, 30 und 30' ist das Schließblech 49' (Fig. 7 und 8) mittig im rechten Winkel als Winkelschiene abgebogen. Das Schließblech 49' stößt in der Ebene des inneren Flansches 26' des Kastenlängsträgers 26 (F i g. 3 und 9) mittels zweier Flanschteile 57 und 57', die durch Abbiegen entsprechend geformter Teile des Schließbleches 49' gebildet sind und beim Biegen des Schließbleches 49' in der lotrechten Symmetrieebene zwei durch einen schmalen Schlitz 56 getrennte, etwa dreieckförmig nach innen gerichtete Flanschteile 57 und 57' eines gemeinsamen Flansches bilden, auf eine untere Abdeckplatte 58, welche in derselben Höhe wie der lotrechte Wandteil der inneren Schale 28' angeordnet ist und wie diese oben einen waagerecht nach innen gerichteten Flansch 58' aufweist, der den Flansch 26' des Wandabschnitts 20 und der vorderen Stirnwand 22 fortführt (F i g. 9).
Statt der Anordnung .einer besonderen Abdeckplatte 58 kann der aufrechte Wandungsteil der inneren Schale 28' schräg bis zur anderen der beiden etwa senkrecht zueinander stehenden Seitenwände 47' fortgesetzt sein. Die Abdeckplatte 58 oder statt ihrer der verlängerte Wandungsteil der Schale 28' verdecken hierbei den sonst offenen Winkelgründ zwischen den Kastenlängsträgern 26 einer Seitenwand und einer Stirnwand, die dadurch auch an dieser Stelle miteinander verbunden werden. Die feste Verbindung zwischen den Kastenlängsträgern 26 und der Abdeckplatte 58 stellt an beiden Seitenwänden 47' der Ecksäule 29 je ein Anschlußflansch 60 her. Dieser setzt den in der Ebene des Flansches 26' endenden Außenflansch 50 schräg abgewinkelt nach unten fort und ist auf der äußeren Seite der Abdeckplatte 58 befestigt (F i g. 9).
Der Kopfteil 52" der Ecksäule 29 (Fig. 9) ist in seiner Mitte abgerundet und führt ebenfalls vom Dachrandträger 33, an dem er mit nach außen abgebogenen, kurzen Flanschen befestigt ist, bis herab auf die Ebene des inneren Flansches 26' unter Bildung eines ebenfalls nach innen gerichteten Kopfteilflansches 59, der im Bereich der Eckrundung etwa auf die Hälfte verkürzt ist.
Der Kopfteilflansch 59 ist mit einem etwa waagerecht nach innen abgebogenen, gleichfalls eingeschlitzten Plattenteil 61 an dessen mittlerer Durchbrechung 62 rundverschweißt. Der Plattenteil 61 bildet das obere, nach innen abgebogene Ende eines wie die Schale 28 des Bodenrahmens 17 entgegengesetzten und in ihrer Ebene verlaufenden Rundstücks 63. Das Rundstück 63 ist unten zur Versteifung etwa in der aufrechten Ebene der Kopfteilwand 52" nach innen abgekantet und weist in gleicher Weise wie die äußere Schale 28 einen nach unten weisenden Flansch (entsprechend dem Flansch 26") auf.
Sämtliche Säulen 29, 30, 30' und 31 können aus Gründen einfacher Fertigung nach unten geöffnet sein, jedoch ist ohne weiteres das Anbringen eines entsprechend angeflanschten Abdeckbleches an den herausragenden Flanschen oder Enden der Seitenwände 47, 47' oder an der Abdeckplatte 58 bzw. an der. Kopfteilwand 52" möglich. Die als Rückwand dienenden beiden Türflügel 25 und 25^ sind mit je einem Winkelscharnierpaar 64, 64' um die hinteren Ecksäulen 30 und 30' schwenkbar gelagert (F i g. 2 und 8). Die Seitenwände 47' der Ecksäulen 29, 30 und 30' sind zu diesem Zweck innen mit an sich bekannten Versteifungsplatten versehen. Die Höhe, Breite und Stärke der Türflügel sind gegenüber den Wandabschnitten 20 bzw. 20' zur Unterbringung der erforderlichen, federnden Abdichtungsmittel etwa um deren Abmessungen bei geschlossenem Türflügel 25 bzw. 25' geringer ausgeführt.
Außerdem ist die Abkantung 46' an den Enden der Türflügel 25 und 25' allseitig schräg zur Türmitte geneigt. In die dadurch gebildete Rinne greift jeweils seitlich als Zarge jeden Türflügels 25 bzw. 25' und gleichfalls oben und unten eine gleiche Abkantung eines die Tür als Falz begrenzenden Einfaßblechs 65 ein. Die äußeren freien Enden.65' des Einfaßblechs bilden eine Rinne zur Aufnahme der üblichen federnden Abdichtmittel (Gummi od. dgl,).
Der quer abgebogene Streifen 66 des Einfaßbleches 65 jedes Türflügels 25 bzw. 25' in Nähe der Ecksäulen 30 und 30' bildet mit dem ebenfalls quer verlaufenden Streifen 66' (Fig. 10) am freien Türflügelende zusammen mit den ebenfalls außen, doch unmittelbar unter den Streifen 66 und 66' angeordneten und mit diesen fest verbundenen, hochgeführten Streifen 67 (Fig. 11) der oberen und unteren Einfaßbleche einen festen Türrahmen. Jeder Türflügel 25 und 25' ist oben und unten durch eine Abbiegung 67' des Streifens 67 eingefaßt.
Etwa in der Mitte der untersten Preßprofilplatte 40 des Türflügels 25' ist ein üblicher Stangenverschluß 68 angeordnet mit je einem Handgriff 69 innen und außen. Die Stangenenden 70 hintergreifen im Schließzustand den unteren Schalenträger 34 des Daches 15 an seiner nach unten vorragenden hutförmigen Ausprägung und ebenso den Kastenlängsträger 26 an dem hutförmigen Profil 45 seiner äußeren Schale28 (Fig. 11).
Zum Festhalten von Abdichtstreifen ist an der freien Zarge des schloßfreien Türflügels 25 ein mit einer seitlich vorragenden Abkantung versehener Türfalz 71 angeordnet (F i g. 10). .
Erforderlichenfalls kann die vordere Stirnwand 22
noch durch Aufpunkten etwa dreier, hutförmig ausgebildeter, über die ganze Wandhöhe im Abstand hochgeführter Profilstreben, zusätzlich ausgesteift sein. Diese Streben, wie auch sämtliche Abdichtmittel sind in der Zeichnung nicht dargestellt..
Da die Türöffnung 24 in den Abmessungen jedem
Wandabschnitt-20 bzw. 20' entspricht, können beide Türflügel 25 und 25' an jedem anderen Waudabschnitt angeordnet und zusätzlich zur Erleichterung der Belade- und Entnahmevorgänge eingesetzt sein, gegebenenfalls ist auch die vordere Stirnwand 22 mit zwei Türflügeln 25 und 25' versehen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Kastenaufbau für Nutzfahrzeuge, dessen zwischen Eck- und Mittelsäulen befindliche Stirn- und Seitenwände aus einzelnen gleichliegenden, unter sich gleich oder im wesentlichen gleich ausgebildeten Preßprofilplatten zusammengesetzt sind, wobei die Länge der Wandabschnitte der Seitenwände auf die Breite der Stirnwände abgestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge jedes Wandabschnittes (20 und 20') gleich oder ein Mehrfaches der Breite der Stirnwände (22 und 23) ist und die Preßprofilplatten (40, 40' und 44) jedes Wandabschnitts . und jeder Stirnwand, die an sich bekannt, waagerecht angeordnet und übereinandergereiht sind.
2. Kastenaufbau nach Anspruch 1 mit an den längslaufenden Kanten der Preßprofilplatten vorgesehenen abgekanteten Flanschen zum gegenseitigen Verbinden, dadurch gekennzeichnet, daß der eine längslaufende Flansch (42) jeder Preßprofilplatte (40 und 40') gegenüber ihrem anderen längslaufenden Flansch (41) verlängert ist und in einem nach außen offenen gegenläufig gebogenen U-Profil (43 und 43') endet und daß an jedem Stirnende jeder Preßprofilplatte ein nach innen abgekanteter Flansch (46) vorgesehen ist.
3. Kastenaufbau nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Ecksäulen (29, 30 und 30') unter sich als auch die Mittelsäulen (31) unter sich gleich ausgebildet sind.
4. Kastenaufbau nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenwände (47 bzw. 47') jeder Säule (29, 30, 30' und 31 usw.) mehrfach abgesetzt sind und jeweils in einem die Preßprofilplatten (40, 40' und 44) abstützenden Außenflansch (50) enden, die beide durch ein Schließblech (49 bzw. 49') miteinander verbunden sind.
DE19621430780 1962-09-20 1962-09-20 Kastenaufbau für Nutzfahrzeuge Expired DE1430780C (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DED0039881 1962-09-20
DED0039881 1962-09-20

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE1430780A1 DE1430780A1 (de) 1968-12-19
DE1430780C true DE1430780C (de) 1973-01-25

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