DE1425477B2 - Lager fuer in matelrohren zu lagernde isolierende leitungen - Google Patents
Lager fuer in matelrohren zu lagernde isolierende leitungenInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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- F16L—PIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
- F16L59/00—Thermal insulation in general
- F16L59/12—Arrangements for supporting insulation from the wall or body insulated, e.g. by means of spacers between pipe and heat-insulating material; Arrangements specially adapted for supporting insulated bodies
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Description
Die Erfindung betrif: ein Lager für in Mantelrohren
zu lagernde v.ihirohrleituneen zum Transport eines stark erhitz:;:; Mediums. Insbesondere für
Fernheizleitungin, in F:rm einer an dem Stahlrohr
zentrierend abgestützt und unverschiebbar gesicherten,
mindestens teilweise gegen radialen Wärmetransport isolierenden Gieitlaserhülse, die vollständig
aus Asbestzement ausgebildefist und durch am Stahlrohr
starr befestigte Mitnehmer gesichert ist, nach Patent 1 300 3S5.
Bei diesem Lager nach dem Hauptpatent wird die Gleitlagerhülse durch getrennte Teile einmal dem
Standrohr gegenüber zentriert und abgestützt und zum anderen axial auf dem Standrohr fixiert. Zur
Zentrierung und Abstützung dienen kurze Asbestzementringe, die zwischen Stahlrohr und Gleitlagerhulse
eingesetzt sind. Die axiale Festlegung erfolgt über auf dem Stahlrohr aufgeschweißte Mitnehmernocken.
Diese Ausführunssform ist relativ teuer, da besondere Asbestzementrohre hergestellt und dann
in Ringe zersägt werden müssen. Dabei entsteht auf Grund der Tatsache, daß die Schnittfuge etwa 5 bis
6 cm breit ist, viel Abfall. Das Zerschneiden der Rohre erfordert außerdem einen relativ hohen
Arbeitsaufwand.
Darüber hinaus ist es nur unter Schwierigkeiten möglich, Rohre aus Asbestzement mit engen Toleranzen
herzustellen. Da die Zentrierringe relativ genau passen sollen, muß man dementsprechend entweder
einen hohen fertigungstechnischen Aufwand treiben oder aber eine zusätzliche Bearbeitung der
inneren und äußeren Oberfläche der Zentrierringe vorsehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Lager nach dem Hauptpatent unter Vermeidung der
oben angedeuteten Nachteile so auszubilden, daß es billiger, fertigungstechnisch einfacher und mit geringerem
Arbeitsaufwand hergestellt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das Lager nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer
die Hülse zentrieren und abstützen.
Die Mitnehmer dienen dabei nicht nur zur axialen Festlegung der Gleitlagerhülse, sondern übernehmen
gleichzeitig die Funktion der nach dem Hauptpatent vorgesehenen Zentrierrinse, d. h., sie stützen und
zentrieren die Gleitlagerhülse auf dem Stahlrohr. Dementsprechend kann auf die Zentrierringe verzichtet
werden. Man spart auf diese Weise gerade diejenigen Einzelteile des Lagers ein, deren Herstellung
und Anpassung am aufwendigsten ist. Abgesehen davon vermindert sich die Anzahl der auf
Lager zu haltenden Einzelteile.
Da die Mitnehmer fest mit dem Stahlrohr verbunden werden und relativ hohe Kräfte aufnehmen
müssen, können sie praktisch nur aus Stahl gefertigt werden. Die dabei auftretenden Wärmeverluste sind
jedoch nicht höher als bei einer Verwendung von Zentrierringen, weil letztere im Gegensatz zu den
Mitnehmern mit einer wesentlich größeren Fläche am Stahlrohr anliegen.
Es ist bereits bekannt, Einrichtungen zur Aufrechterhaltung eines bestimmten Abstandes zwischen
einem Mantelrohr und einer Leitung auf dem Innenrohr über Schrauben zu verklammern (deutsche Patentschrift
S52CS4). im Preßsitz zu halten (USA.-Patcntschrift
2^14 090) oder als elastische Manschette zu befestigen (deutsche Auslegeschrift
073 815). Derartige Maßnahmen sind jedoch nicht dazu geeignet, bei einer Anordnung Verwendung zu
finden, bei der die Gleitlagerhülse aus Asbestzement besteht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Lagers nach der Erfindung bestehen die zentrierenden und
abstützenden Mitnehmer aus einem Metallwinkel, dessen einer auf das Stahlrohr flach aufgelegter
Flansch zwischen Stahlrohr und Gleitlagerhülse schiebbar ist, wobei durch die Breite des Flansches
ίο der Abstand der Hülse vom Stahlrohr ausgleichbar
ist. Diese Ausführungsform findet Anwendung, wenn in ein bestimmtes Mantelrohr ein relativ dickes Stahlrohr
eingebaut werden soll, wobei zwischen diesen beiden Rohren nur ein relativ geringer Platz für den
Einsatz der Gleitlagerhülse bleibt und die Distanz zwischen der Gleitlagerhülse und dem Stahlrohr
gering ist. Derartige Verhältnisse sind gegeben, wenn die das Stahlrohr umgebende Isolierschicht dünn sein
kann. Die Mitnehmer sind in einem solchen Fall ganz besonders einfach ausgebildet, da sie lediglich aus
kurzen Abschnitten eines Winkelprofils bestehen.
Bei größeren Abständen zwischen der Gleitlagerhülse und dem Stahlrohr können die durch das Gewicht
des Rohres auf die platten Kanten einwirkenden Druckkräfte ein zu großes Biegemoment erzeugen.
In einem solchen Fall wird in besonders vorteilhafter Weise eine Ausführungsform nach der Erfindung
verwendet, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die zentrierenden und abstützenden Mitnehmer
aus einem Metallwinkel bestehen, dessen einer achsparallel auf dem Stahlrohr stehender Flansch an
seinem der Gleithülse zugewendeten Ende in Richtung auf das Winkelinnere derart abgebogen ist, daß
er zwischen Stahlrohr und Hülse einschiebbar ist, und dessen anderer Flansch am Außenrand der Hülse
anliegt. Wiederum bestehen die Mitnehmer aus kurzen Abschnitten eines Winkelprofils, wobei lediglich
einer der Flansche abgebogen werden muß, um die vorgesehene Form auszubilden. Durch unterschiedlich
starkes Abbiegen kann eine Anpassung an vorhandene Einbaubedingungen erfolgen.
Vorzugsweise sind auf jeder Seite der Hülse 3 in Abständen von 120° angeordnete zentrierende und
abstützende Mitnehmer vorgesehen. Auf diese Weise bleibt die Berührungsfläche zwischen Stahlrohr und
Lager im Hinblick auf geringe Wärmeverluste so klein wie möglich. Lediglich bei großen Nennweiten
mit entsprechenden Gewichten kann eine größere Anzahl von Mitnehmer« erforderlich werden.
Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen beispielsweise dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 ein Lager mit einem großen Abstand zwischen dem Innenrand der Hülse und dem Außenrand
des Stahlrohres,
F i g. 2 einen Querschnitt durch das Rohr entlang der Linie II-II in Fig. 1,
F i g. 3 ein Lager mit kurzem Abstand zwischen dem Außenrand des Stahlrohres und dem Innenrand
der Hülse und
F i g. 4 einen Querschnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3,
F i g. 5 und 6 ein drittes Ausführungsbeispiel.
In dem Ausführungsbeispiel der F i g. 1 und 2 ist eine Hülse 2 gegenüber einem Stahlrohr 4 durch die zentrierenden und abstützenden Mitnehmer 6 in ihrer Stellung gehalten. Die Mitnehmer 6 bestehen aus einfachen, kurzen Stücken eines Winkelstahlprofils, das so auf das Rohr 4 aufgestellt ist, daß sich der eine
In dem Ausführungsbeispiel der F i g. 1 und 2 ist eine Hülse 2 gegenüber einem Stahlrohr 4 durch die zentrierenden und abstützenden Mitnehmer 6 in ihrer Stellung gehalten. Die Mitnehmer 6 bestehen aus einfachen, kurzen Stücken eines Winkelstahlprofils, das so auf das Rohr 4 aufgestellt ist, daß sich der eine
Flansch in Richtung der Längsachse des Rohres erstreckt.
Dieser Flansch 8 ist im Abstand des Abstandes des Innendurchmessers der Hülse und dem
Außendurchmesser des Rohres nach innen abgebogen, so daß das abgebogene Stück einen abstützenden
und zentrierenden Sitz für die Hülse 2 bildet. Der andere Flansch 10 des Mitnehmers ragt über den
Innendurchmesser der Hülse hinaus und liegt gegen den Außenrand der Hülse an, so daß sich diese auf
dem Rohr nicht verschieben kann.
Das Ausführungsbeispeil der F i g. 3 und 4 zeigt eine Hülse 2, die dieselben Abmessungen wie die
Hülse 2 in den F i g. 1 und 2 aufweist. Das Rohr 12, um das die Hülse bei diesem Ausführungsbeispiel angeordnet
ist, ist jedoch wesentlich dicker, so daß nur ein geringer Abstand zwischen dem Innenrand der
Hülse und dem Außenrand des Rohres verbleibt. Zur Abstützung, Zentrierung und Mitnahme der Hülse 2
sind darum nur ganz kurze, flach auf dem Rohr aufgelegte Eisenwinkel 14 vorgesehen. Der Stütz- und
Zentrierflansch 12 des Winkels 14 ist vorteilhafterweise etwas langer ausgebildet als der Mitnehmerflansch
18.
Das dritte Ausführungsbeispiel zeigt ein Rohr 20, das so dick ist, daß auf eine Zentrierung desselben in
der Hülse 2 verzichtet werden kann. Das Rohr 20 stützt sich dabei direkt auf die Hülse. Für diesen
Sonderfall bedarf es "keiner anderen Ausführungsi'orm für den Mitnehmer, weil hier derselbe Mitnehmer
14 der zweiten Ausführungsform verwendet werden kann. Bei diesem besonders einfachen Beispiel
werden die Mitnehmer 14 in umgekehrter Richtung auf dem Stahlrohr befestigt, wie bei dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 3 und 4. Außerdem brauchen lediglich zwei Mitnehmer auf jeder Seite
der Hülse 2 vorgesehen zu sein, während bei den beiden anderen Ausführungsformen vorteilhafterweise
auf jeder Seite drei Mitnehmer angeordnet werden.
Es wird hier noch darauf hingewiesen, daß der Abstand zwischen Stahlrohr und Mantelrohr auf
Grund der den praktischen Erfordernissen entsprechend notwendigen Isolierung 22 abhängt, die
an Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bestimmt werden kann. Dementsprechend sind auch die
Abstände zwischen Stahlrohr und Gleitlagerhülse verschieden, an die die Form der Mitnehmer angepaßt
wird. So ergibt sich das zweite und dritte Ausführungsbeispiel dann, wenn die das Stahlrohr umgebende
Isolierschicht 22 relativ dünn sein kann, was z. B. bei Rücklaufleitungen der Fall sein kann.
Claims (4)
1. Lager für in Mantelrohren zu lagernde Stahlrohrleitungen zum Transport eines stark erhitzten
Mediums, insbesondere für Fernheizleitungen, in Form einer an dem Stahlrohr zentrierend abgestützten
und unverschiebbar gesicherten, mindestens teilweise gegen radialen Wärmetransport
isolierenden Gleitlagerhülse, die vollständig aus Asbestzement ausgebildet ist und durch am Stahlrohr
starr befestigte Mitnehmer gesichert ist, nach Patent 1300 385, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mitnehmer (6, 14) die Hülse (2) zentrieren und abstützen.
2. Lager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrierenden und abstützenden
Mitnehmer (14) aus einem Metallwinkel bestehen, dessen einer auf das Stahlrohr (12) flach aufgelegter
Flansch (16) zwischen Stahlrohr (12) und Gleitlagerhülse (2) schiebbar ist, wobei durch die
Breite des Flansches (16) der Abstand der Hülse (2) vom Stahlrohr (12) ausgleichbar ist.
3. Lager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrierenden und abstützenden
Mitnehmer (6) aus einem Metallwinkel bestehen, dessen einer achsparallel auf dem Stahlrohr (4)
stehender Flansch (8) an seinem der Gleitlagerhülse (2) zugewandten Ende in Richtung auf das
Winkelinnere derart umgebogen ist, daß er zwischen Stahlrohr (4) und Hülse (2) einschiebbar
ist, und dessen anderer Flansch (10) am Außenrand der Hülse (2) anliegt.
4. Lager nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß auf jeder Seite der Hülse (2) drei in Abständen von 120° angeordnete zentrierende
und abstützende Mitnehmer (6, 14) vorgesehen sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
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Families Citing this family (2)
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|---|---|---|---|---|
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| AT391932B (de) * | 1983-10-31 | 1990-12-27 | Wolf Erich M | Rohrleitung |
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1963
- 1963-05-20 DE DE19631425477 patent/DE1425477B2/de active Pending
Also Published As
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