DE1400753C - Verbindungselement - Google Patents
VerbindungselementInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verbindungselement, bestehend aus einer Platte, aus der Zähne
derart herausgedrückt und gebogen sind, daß sie von beiden Seiten der Platte im wesentlichen senkrecht
vorstehen.
Derartige Verbindungselemente finden insbesondere bei der Verbindung von Holzteilen Verwendung,
die sich überlappen oder stumpf aneinanderstoßen.
Es sind Verbindungselemente der genannten Art bekannt, bei denen die von der einen Seite der Platte
vorstehenden Zähne gegen die von der anderen Seite der Platte vorstehenden Zähne versetzt sind, so daß
die Kräfte, die beim Einpressen des Verbindungselementes in die zu verbindenden Holzteile auf je
zwei benachbarte, sich in entgegengesetzter Richtung erstreckende Zähne ausgeübt werden, die Platte einer
Biegebeanspruchung unterwerfen. Um eine dadurch mögliche Verformung sowohl der Platte als auch der
Zähne und eine dadurch bedingte unzureichende Befestigung der zu verbindenden Teile zu vermeiden,
müssen die bekannten Verbindungselemente aus einer entsprechend dicken Platte hergestellt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verbindungselement der genannten Art zu schaffen, das bei
ausreichender Festigkeit der Zähne und bei Vermeidung jeder Biegebeanspruchung der Platte aus vergleichsweise
dünnem Blech herstellbar ist und damit eine beträchtliche Material- und Kostenersparnis ermöglicht.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß jeweils zwei einander zugeordnete Zähne
als ein durchgehend geradliniger Zahn ausgebildet sind.
Auf Grund dieser Ausbildung des Verbindungselementes übertragen die durchgehend geradlinigen
Zähne die beim Einpressen auftretenden Kräfte längs gerader Linien, so daß die Platte keinerlei Biegebeanspruchung
unterworfen wird und daher auch keine Verformung erfährt; ferner wird eine einwandfreie
Verbindung der Teile gewährleistet, und wegen der geringen Dicke der Platte ist auch die zwischen
den Teilen verbleibende Fuge dünn.
Die Zähne können in bekannter Weise V-förmigen Querschnitt haben.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform ist mindestens einer der beiden einander zugeordneten
Zähne nagelartig ausgebildet.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht einer Ausführungsform
eines Verbindungselementes gemäß der Erfindung,
F i g. 2 eine Draufsicht,
Fig. 3 eine Stirnansicht,
F i g. 4 eine Seitenansicht,
F i g. 5 eine schaubildliche Ansicht einer zweiten Ausführungsform,
F i g. 6 eine Draufsicht zu F i g. 5.
Bei dem in Fi g. 1 bis 4 dargestellten Verbindungselement 10 sind aus einer Blechplatte 12 in einer
ersten Reihe nagelartige Zähne 16 rechtwinklig zur einen Seite der Platte und pfeilartige Zähne 18 von
geringerer Länge rechtwinklig zur anderen Seite der Platte derart herausgedrückt, daß jeweils ein nagelartiger
Zahn 16 und ein ihm zugeordneter pfeilartiger Zahn 18 einen durchgehend geradlinigen Zahn 14
bilden.
In gleicher Weise sind aus der Blechplatte 12 in einer parallel zu ersten Zahnreihe verlaufenden
zweiten Reihe nagelartige Zähne 28 rechtwinklig zur einen Seite der Platte und pfeilartige Zähne 32 rechtwinklig
zur anderen Seite der Platte derart herausgedrückt, daß jeweils ein nageiförmiger Zahn 28 und
ein ihm zugeordneter pfeilartiger Zahn 32 einen durchgehend geradlinigen Zahn 30 bilden.
Die durchgehend geradlinigen Zähne 14 und 30 haben zur Erhöhung ihrer Festigkeit jeweils einen
ίο V-förmigen Querschnitt (Fig. 2), wobei die Spitze 19
des V bei den Zähnen 14 gegen das eine Ende der Platte 12 und die Spitze 33 des V bei den Zähnen 30
gegen das andere Ende der Platte 12 gerichtet ist.
Die beiden nach entgegengesetzten Seiten der Platte 12 gerichteten Zähne 16 und 18 jedes durchgehend
geradlinigen Zahnes 14 sind aus der Platte um jeweils 90° herausgedreht worden, so daß in der Platte
Schlitze 20 bzw. 22 belassen wurden.
Die Gestalt des nagelartigen Zahnes 16 jedes durch-
so gehend geradlinigen Zahnes 14 wird an seiner Wurzel
durch zwei vorher in die Platte eingestanzte rechteckige Löcher 24 bestimmt, während die Gestalt des
pfeilartigen Zahnes 18 an der Wurzel durch zwei vorher in die Platte eingestanzte runde Löcher 26 be-
s5 stimmt wird.
Das gleiche gilt für die durchgehend geradlinigen Zähne 30, die jeweils von zwei entgegengesetzt
gerichteten Zähnen 28 und 32 gebildet sind. Die Schlitze, die beim Ausstanzen der Zähne in der
Platte entstehen, sind mit 34 bzw. 36, die rechteckigen Löcher mit 38 und die runden Löcher mit
40 bezeichnet.
Wie insbesondere aus F i g. 2 ersichtlich ist, erstrecken sich die von den Zähnen 14 der ersten Zahnreihe
stammenden Schlitze 20, 22 zwischen die von den Zähnen 30 der zweiten Zahnreihe stammenden
Schlitze 34, 36, was ermöglicht, eine Platte von gegebener Größe mit einer größeren Anzahl von Zähnen
zu versehen.
Bei der in F i g. 5 und 6 wiedergegebenen Ausführungsform eines Verbindungselementes 50 sind aus
einer Blechplatte 52 mehrere nagelartige Zähne 56 rechtwinklig zur einen Seite der Platte und ebenfalls
nagelartige Zähne 58 von gleicher Länge rechtwinklig zur anderen Seite der Platte derart herausgedrückt,
daß jeweils ein Zahn 56 und ein ihm zugeordneter Zahn 58 einen durchgehend geradlinigen Zahn 54
bilden.
Die beiden einander zugeordneten Zähne 56 und 58 zur Bildung eines durchgehend geradlinigen
Zahnes 54 werden aus der Platte 52 gleichzeitig um jeweils 90° herausgebogen, und es werden in der
Platte Schlitze 60 bzw. 62 vorgesehen, die breiter als die Zähne 56 bzw. 58 sind. Die an der Wurzel jedes
Zahnes 54 verbleibenden Stege 64 dienen dazu, den Vorgang des gleichzeitigen Herausbiegens der beiden
einander zugeordneten, entgegengesetzt gerichteteten Zähne 56 und 58 zu ermöglichen, ohne daß die Zähne
abbrechen, wie dies der Fall sein würde, wenn solche Stege nicht vorhanden wären. Die Schlitze 60, 62
können abwechselnd gegeneinander versetzt angeordnet werden, so daß eine Platte von gegebener Größe
mit einer größeren Anzahl von Zähnen 54 versehen werden kann.
«5 Es ist vorteilhaft, die Zähne gestaffelt anzuordnen,
insbesondere bei der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 4, bei der nur ein Teil jedes Schlitzes breiter als
der zugehörige Zahn ist. Dabei können benachbarte
Zahnreihen nahe nebeneinander angeordnet werden, wodurch eine maximale Zahl von Zähnen an einer
Platte von gegebener Größe unterzubringen ist.
Die Platte 12 kann beispielsweise aus verzinktem Stahlblech von 1 mm Dicke bestehen, das Maß A zwisehen
den im Querschnitt V-förmigen Zähnen 14, 28 in zwei benachbarten Querreihen kann etwa 13 mm,
das Maß B zwischen der einen Fläche der Platte 12 und den Spitzen der nagelartigen Zähne 16,30 etwa
14 mm, das Maß C zwischen der anderen Fläche der Platte und den Spitzen der pfeilartigen Zähne 18, 32
etwa 8 mm, das Maß D zwischen den Mittellinien der Zähne in zwei benachbarte Längsreihen etwa 10 mm
und das Maß E, d. h. die Breite der Schlitze 20 und 34, etwa 3 mm betragen.
Claims (3)
1. Verbindungselement, bestehend aus einer Platte, aus der Zähne derart herausgedrückt und
gebogen sind, daß sie von beiden Seiten der Platte im wesentlichen senkrecht vorstehen, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils zwei einander zugeordnete Zähne als ein durchgehend geradliniger
Zahn ausgebildet sind.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne in bekannter
Weise V-förmigen Querschnitt haben.
3. Verbindungselement nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der
beiden einander zugeordneten Zähne nagelartig ausgebildet ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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