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DE1492401B2 - Sterilisiergeraet - Google Patents

Sterilisiergeraet

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Publication number
DE1492401B2
DE1492401B2 DE19641492401 DE1492401A DE1492401B2 DE 1492401 B2 DE1492401 B2 DE 1492401B2 DE 19641492401 DE19641492401 DE 19641492401 DE 1492401 A DE1492401 A DE 1492401A DE 1492401 B2 DE1492401 B2 DE 1492401B2
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DE
Germany
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cover
lid
pressure
arm
sterilizer
Prior art date
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Granted
Application number
DE19641492401
Other languages
English (en)
Other versions
DE1492401C (de
DE1492401A1 (de
Inventor
Johann; Huber Johann; 8000 München; Löffelmann Wolfgang 8942 Ottobrunn Koller
Original Assignee
M.M.M. Münchener Medizin Mechanik GmbH, 8000 München
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by M.M.M. Münchener Medizin Mechanik GmbH, 8000 München filed Critical M.M.M. Münchener Medizin Mechanik GmbH, 8000 München
Publication of DE1492401A1 publication Critical patent/DE1492401A1/de
Publication of DE1492401B2 publication Critical patent/DE1492401B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1492401C publication Critical patent/DE1492401C/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/26Accessories or devices or components used for biocidal treatment

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Apparatus For Disinfection Or Sterilisation (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Sterilisiergerät mit einer Sterilisierkammer mit mindestens einer Beschickungsöffnung und mit einem Deckel pro Öffnung zum gasdichten Verschließen der Kammer, welcher Deckel mittels eines Schließmechanismus, dessen Verschlußkräfte von der Mitte des Deckels aus cwi am Deckel schwenkbar befestigte Greifklauen zum lösbaren Eingreifen in entsprechende Ausnehmungen an der Sterilisierkammer übertragbar sind, an eine zwischen Deckel und Sterilisierkammer an A einer Dichtfläche rings um den Rand der Beschikkungsöffnung herumlaufende Dichtung anpreßbar und verriegelbar ist.
Aus der schweizerischen Patentschrift 304 559 ist ein Sterilisiergerät der vorstehend erläuterten Art bekannt, bei dem die Greifklauen des Schließmechanismus mittels einer durch ein Handrad von Hand verdrehbaren, in der Deckelmittel drehbar gelagerten Gewindespindel über ein Getriebe betätigbar sind. Dieses Sterilisiergerät gehört im übrigen in seinem Aufbau zu den bekannten Sterilisiergeräten, bei denen der Deckel vor jeder Beschickungsöffnung türartig auf- und zuklappbar an Scharnieren am Rand der Beschickungsöffnung angelenkt ist und bei denen der Schließmechanismus jedes Deckels als sogenannter Zentralverschluß ausgebildet ist. Ein derartiger Zentralverschluß weist eine etwa in Deckelmitte angeordnete, senkrecht zum Deckel verlaufende und an der Außenseite aus diesem herausragende Betätigungsspindel mit einem am herausragenden Ende befestigten Betätigungsorgan, beispielsweise einem Handrad, auf. An dem Deckel sind parallel zu diesem und strahlenartig nach allen Richtungen von der Dekkelmitte radial nach außen verlaufende Greifklauen
vorgesehen, welche durch ein Getriebe oder ein Hebelwerk mit der Betätigungsspindel verbunden sind. Nach Aufsetzen des Deckels auf die Beschickungsöffnung können die Greif klauen durch Verdrehen der Betätigungsspindel radial über den Rand des Deckels hinaus verschoben werden. Die Greifklauen greifen dann in entsprechende Ausnehmungen in der Sterilisierkammer ein, halten den Deckel in seiner Lage am Sterilisiergerät fest und pressen ihn gasdicht an eine rings um die Beschickungsöffnung herumlaufende Dichtung an. Ein Lösen des Deckels erfolgt durch Drehen der Betätigungsspindel in der anderen Richtung, wodurch die Riegel aus den Ausnehmungen in der Sterilisierkammer herausgezogen werden. Ein derartiger Schließmechanismus weist eine Reihe von schwerwiegenden Nachteilen auf. Er ist einmal wegen des komplizierten Aufbaus aus Betätigungsspindel, Getriebe oder Hebelwerk und Greifklauen konstruktiv sehr aufwendig und deshalb in der Herstellung teuer. Er ist sehr schwer, wodurch das Gewicht des Deckels stark erhöht wird und die Scharniere zur Aufhängung des Deckels an der Sterilisierkammer sehr kräftig ausgebildet sein müssen und daher teuer sind.
Diese bekannten Schließmechanismen sind nur von Hand unter Aufwand erheblicher Kräfte betätigbar. Dies ist für das Bedienungspersonal, beispielsweise für die weiblichen Arbeitskräfte in Krankenhäusern, sehr ermüdend und nimmt darüber hinaus eine erhebliche Bedienungszeit in Anspruch. Eine Mechanisierung der zur Betätigung der bekannten Verschlußeinrichtungen notwendigen Arbeitsgänge ist zwar grundsätzlich möglich, doch wird dadurch der Schließmechanismus derart kompliziert und deshalb störanfällig, daß der Betrieb unwirtschaftlich wird. Bei einer Mechanisierung des Schließmechanismus müßte eine Antriebsvorrichtung zur Betätigung der Spindel, beispielsweise ein Elektro-Getriebemotor auf den Deckel aufgesetzt werden, was wegen der notwendigen flexiblen Zuleitungen sehr umständlich und im täglichen Betrieb gefährlich wäre. Außerdem würde sich das Deckelgewicht dadurch noch weiter erhöhen. Zum Einbau in Sterilisiergeräte mit automatischem Arbeitsablauf sind die bekannten Schließmechanismen deshalb völlig ungeeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sterilisiergerät der eingangs erläuterten Art zu schaffen, bei dem der Schließmechanismus für den Deckel konstruktiv einfach, maschinell betätigbar und gleichzeitig als Träger für den Deckel ausgebildet ist, kurze Öffnungs- und Schließzeiten aufweist und bei geringem Kraftaufwand ausgezeichnet dichtet;
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Schließmechanismus mindestens einen etwa in der Mitte des Deckels angreifenden, von einer zum Überführen des Deckels in eine Schließstellung bzw. in eine Offenstellung dienenden Antriebseinrichtung angetriebenen, gleichzeitig als Träger für der Deckel dienenden Arm aufweist, der mit den Greifklauen zur Betätigung derselben in Wirkverbindung steht.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung muß der Deckel nicht mehr an Scharnieren am Sterilisiergerät schwenkbar angelenkt werden, sondern hängt frei an dem von einer Antriebseinrichtung antreibbaren Arm und wird von diesem zum Zwecke einer Beschickung der Sterilisierkammer ganz von der Beschickungsöffnung abgehoben und in eine die Beschickung der Kammer nicht störende Stellung gebracht. Die Betätigung des Schließmechanismus des Deckels und die Bewegung des Deckels erfolgen maschinell innerhalb kürzester Zeit. Der bisher notwendig, anstreigende und zeitraubende Kraftaufwand durch das Bedienungspersonal entfällt vollkommen. Die Antriebseinrichtung für den den Deckel tragenden Arm ist nicht am Deckel selbst, sondern ortsfest am Sterilisiergerät untergebracht. Bei einer Verwendung eines Elektromotors in der Antriebsvorrichtung entfallen deshalb beispielsweise alle flexiblen Zuleitungen. Zur Gewährung einer sehr guten Betriebssicherheit kann die Antriebseinrichtung nach außen vollkommen abgedeckt werden. Der erfindungsgemäße Schließmechanismus kann konstruktiv so ausgebildet sein, daß der Arm relativ zum Deckel in der senkrecht zu diesem stehenden Richtung über einen begrenzten Bereich verschieblich am Deckel angebracht ist. Auf diese Weise ist es möglich, daß der Arm nach dem Aufsetzen des Deckels auf die Beschickungsöffnung von der Antriebseinrichtung noch um einen geringen Betrag in Richtung auf die Sterilisierkammer zu in den Deckel hineingeschoben wird und bei dieser einfachen Transversalbewegung die am Deckel ange- brachten Greifklauen nach außen über den Rand des Deckels in Ausnehmungen in der Sterilisierkammer schiebt. Die Umsetzung der Relativverschiebung des Arms in eine Verschiebung der Greifklauen ist mit einfachen konstruktiven Mitteln erreichbar. Die bei den bekannten Schließmechanismen notwendige komplizierte Umsetzung der Drehbewegung der Betätigungsspindel in eine Transversalbewegung der Riegel entfällt. Insgesamt gesehen ist das erfindungsgemäße Sterilisiergerät in Aufbau und Herstellung einfach, und es ist zur Verwendung in Anlagen mit automatischem Arbeitsablauf besonders geeignet.
Mit Vorteil ist das Sterilisiergerät gemäß der Erfindung so ausgebildet, daß der Arm als etwa parallel zur Deckelaußenseite verlaufender Balken ausgebildet ist, der an seinem etwa in der Mitte des Deckels befindlichen Ende zur Wirkverbindung mit den Greifklauen einen Ansatz aufweist und an seinem anderen Ende über den Rand des Deckels hinausragt und biege- und drehsteif mit demjenigen Teil der Antriebseinrichtung in Verbindung steht, welches außerhalb der Sterilisierkammer in einer zur Ebene der Beschickungsöffnung senkrechten Richtung längsverstellbar gelagert ist und durch die Antriebseinrichtung hin- und herbewegbar und in jeder Stellung festhaltbar ist. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß der an der Außenseite des Deckels verlaufende Arm wenig Platz beansprucht und die Antriebseinrichtung mit der Betätigung des Arms neben der Sterilisierkammer im Gehäuse des Sterilisiergeräts untergebracht werden kann. Als Betätigung für den Arm kann im Falle einer hydraulischen Zylinder-Kolbeneinheit beispielsweise die Kolbenstange dienen. Bei dieser konstruktiven Ausführung wird das Sterilisiergerät sehr kompakt. Der Arm und ein Teil der Betätigung sind die einzigen außerhalb des Gehäuses des Sterilisiergeräts befindlichen bewegten Teile. Diese Teile können aber als glatte Körper ohne stark vorspringende Ecken gebaut werden und sind daher im Betrieb ungefährlich.
Ein besonders einfacher und wirksamer Schließmechanismus des Sterilisiergeräts gemäß der Erfindung wird dadurch bewerkstelligt, daß der Deckel als Platte ausgebildet ist, an deren Außenseite minde-
stens zwei entgegengesetzt und schräg nach außen gerichtete Stützhebel mit jeweils einem Ende um eine parallel zum Deckel verlaufende Achse schwenkbar gelagert sind, wobei an dem anderen Ende jedes Stützhebels in einem Druckgelenk ein Ende je eines Hebels angelenkt ist, dessen anderes Ende als Greifklaue ausgebildet ist und der vor dem Rand des Dekkels auf einem Widerlager aufliegt, und daß der Ansatz des Arms an den Druckgelenken angreift.
Bei dieser Anordnung ist jeweils ein Stützhebel mit einem an seinem äußeren Ende eine Greifklaue tragenden Hebel durch ein Druckgelenk zu einem von der Deckelrückseite weg nach außen geknickten Kniehebel verbunden. Durch zwangsweise Bewegung des Druckgelenks auf den Deckel zu wird der Kniegelenkhebel gestreckt und damit die Greifklaue nach außen geschoben, durch zwangsweise Bewegung des Druckgelenks vom Deckel weg wird der Kniegelenkhebel noch weiter eingeknickt und damit die Greifklaue zum Deckel hin zurückgezogen. Die Zwangsbewegung des Druckgelenks muß dabei durch Kräfte erfolgen, die senkrecht zum Deckel wirken. Nachdem der Arm durch die Antriebseinrichtung in einer zum Deckel senkrecht verlaufenden Richtung verstellbar ist, ist es mit Hilfe einfacher konstruktiver Mittel möglich, einen an dem Arm befestigten Ansatz auf die Druckgelenke einwirken zu lassen und damit die zum Bewegen des Deckels zum Öffnen und Schließen vorgegebene Transversalbewegung des Arms senkrecht zum Deckel gleichzeitig auch als Steuerbewegung zum Ver- und Entriegeln des Deckels im Sterilisiergerät zu benutzen. Im verriegelten Zustand des Deckels liegt jeder eine Greifklaue tragende Hebel mit dieser in einer Ausnehmung in der Sterilisierkammer an. Der Hebel wirkt dabei als Waagebalken, an dessen einem Arm am Ende im Druckgelenk eine vom Arm herrührende und auf den Deckel zu gerichtete Anpreßkraft und an dessen anderen Arm am Ende an der Greifklaue eine von der Auflagerung in der Ausnehmung der Sterilisierkammer herrührende, ebenfalls zum Deckel hin gerichtete Reaktionskraft wirkt. Der Hebel liegt zwischen seinen beiden Enden an einem Widerlager am Deckel auf. Dieses Widerlager überträgt die an den Enden des Hebels wirkenden Kräfte auf die Deckelplatte und preßt diese damit auf die Dichtfläche am Rand der Sterilisierkammer. Durch geeignete Wahl der Abstände zwischen Druckgelenk und Widerlager und zwischen Widerlager und Auflagestelle des Hebels in der Sterilisierkammer hat man es in der Hand, ein sehr günstiges und großes übersetzungsverhältnis der vom Arm herrührenden Kraft in die über das Widerlager in den Deckel eingeleitete Anpreßkraft zu erreichen. Durch geeignete Bemessung der Hebel ist es also mit dieser äußerst einfachen, robusten und betriebssicheren Konstruktion möglich, mit sehr geringen, von der Antriebsvorrichtung aufzubringenden Kräften auszukommen und dabei eine sehr starke Anpressung des Deckels an den Rand der Sterilisierkammer zu erreichen.
Eine besonders vorteilhafte Ausbildung des vorstehend beschriebenen Schließmechanismus ist dadurch gegeben, daß der Ansatz ein senkrecht zum Deckel gerichteter Bolzen ist, der an seinem vom Arm weg gerichteten Ende eine parallel zur Deckelplatte verlaufende Druckplatte trägt, die eine formschlüssige mit nur eine Parallelverschiebung der Druckgelenke relativ zur Druckplatte zulassende Verbindung mit den Druckgelenken aufweist. Mit Hilfe einer derartigen Druckplatte ist es auf einfache Weise möglich, die Druckgelenke mehrerer am Dekkel angeordneter Hebelpaare gleichzeitig und symmetrisch in Richtung auf den Deckel hin unter der Einwirkung der Armkraft verschieben zu können. Die Verschiebung der Druckgelenke in Richtung auf den Deckel hin ist nur möglich, wenn sie sich gleichzeitig parallel zur Druckplatte an dieser entlang nach außen verschieben können. Die Druckplatte dient in der erfindungsgemäßen Ausführung gleichzeitig als Gleitführung für die Druckgelenke. Durch das Entlanggleiten jedes Druckgelenks an der Druckplatte wird der Kniegelenkhebel, der aus dem durch das Druckgelenk verbundenen Hebelpaar gebildet wird, bei der Anpreßbewegung der Druckplatte gestreckt, und es wird die Greifklaue nach außen geschoben. Zum Lösen des Deckels aus seiner Verriegelung und zum Abheben wird der Arm in einer senkrecht vom Deckel weg verlaufenden Richtung bewegt. Damit die Druckgelenke bei dieser Bewegung ebenfalls vom Deckel weg bewegt werden und die Kniegelenkhebel zur Entriegelung des Deckels wieder stärker einge- ^ knickt werden, ist es notwendig, die Druckgelenke formschlüssig mit der Druckplatte zu verbinden, damit sich die Druckplatte bei der Bewegung des Arms vom Deckel weg nicht von den Druckgelenken abhebt.
Eine besonders günstige konstruktive Ausgestaltung, welche besonders leichtgängig, geräuscharm und nahezu wartungsfrei ist, wird dadurch erreicht, daß die Druckplatte an auf den Achsen der Druckgelenke drehbar befestigten Rollen anliegt und an ihrer zu den Rollen und zum Deckel hingewandten Seite als Bügel ausgebildete Verbindungen aufweist, welche die Rollen umfassen.
Die vorstehend beschriebene, formschlüssige Verbindung der Druckgelenke des Deckels mit der Druckplatte ist mit großem Vorteil so ausgebildet, daß sie mit einer Begrenzungseinrichtung, beispielsweise mit Anschlägen, versehen ist, welche eine Parallelverschiebung der Druckgelenke auf die Plattenmitte zu im Abstand von der über der Deckelmitte liegenden Mitte der Druckplatte begrenzen. Durch (ja diese Begrenzung der Verschiebbarkeit der Druckge- ™ lenke entlang der Druckplatte ist gewährleistet, daß bei einer vom Deckel weg gerichteten Bewegung des Arms die Druckgelenke nur so weit vom Deckel und gleichzeitig auf die Mitte der Druckplatte zu bewegt werden, daß die Greif klauen aus den Ausnehmungen in der Sterilisierkammer gezogen werden. Bei der weiteren Bewegung des Arms kommen die Druckgelenke an den an der Druckplatte befestigten Anschlägen zur Anlage. Durch diese Anschläge ist gewährleistet, daß die symmetrisch um die Druckplattenmitte angeordneten Druckgelenke niemals bis zur Druckplattenmitte aufeinander zu verschoben werden können. Die Druckplatte kann deshalb niemals so weit von der Deckelplatte weggezogen werden, daß die an der Deckelplatte und am Druckgelenk angelenkten Stützhebel in eine senkrecht Lage zur Deckel- und Druckplatte kommen.
Die senkrechte Lage muß unbedingt vermieden werden, damit beim Schließen des Deckels bei der Bewegung der Druckplatte auf die Deckelplatte zu die Stützhebel nicht zur falschen Seite hin nach unten gedrückt werden und sich dadurch der ganze Hebelmechanismus verklemmt. Beim Anheben des Deckels
hängt die Deckelplatte nur an den Stützhebeln, welche über die Druckgelenke formschlüssig mit der Druckplatte verbunden sind. Dadurch* daß die Druckgelenke durch die Anschläge an der Druckplatte im Abstand voneinander gehalten sind, pendelt die Deckelplatte auch im abgehobenen Zustand nicht frei an der Druckplatte hin und her, sondern ist durch die von der Mitte der Deckelplatte schräg nach außen zu verschiedenen Stellen der Druckplatte hin verlaufenden Stützhebel in einer Parallel-Lage zur Druckplatte gehalten. Es ist aber selbstverständlich möglich, zwischen Deckelplatte und Druckplatte noch zusätzliche Führungen anzuordnen, welche eine Abstandsänderung zwischen Druck- und Deckelplatte zulassen, jedoch eine Relativbewegung in jeder anderen Richtung, beispielsweise eine Relativverdrehung der beiden Platten, verhindern. Derartige Führungen können z.B. als Führungsbolzen ausgebildet sein, welche senkrecht auf der Deckelplatte befestigt sind und gleitend durch Führungsbohrungen in der Druckplatte hindurchragen.
Die Schließbewegung eines Deckels einer erfin-) dungsgemäßen Sterilisierkammer mit dem vorstehend beschriebenen Verschlußmechanismus geht in zwei Schritten vor sich. Zunächst wird der Deckel durch den Arm in Richtung auf die Sterilisierkammer zu bewegt, wobei die Greifklauen noch eingezogen sind und die Druckplatte sich im größtmöglichen Abstand von der Deckelplatte befindet. Nach dem Aufsetzen der Deckelplatte auf die Dichtfläche am Rand der Sterilisierkammer bewegt sich der Arm weiter in Richtung auf die Sterilisierkammer und verschiebt dabei die Druckplatte relativ zur Deckelplatte. Durch diese Relativverschiebung werden die Druckgelenke verstellt und damit die Greifklauen nach außen in Ausnehmungen in der Sterilisierkammer gedrückt. Die die Greif klauen tragenden Hebel stützen sich dabei auf die Widerlager an der Deckelplatte und drükken die Platte stärker an die Dichtfläche an der Sterilisierkammer an. Dabei wird die rings um die Beschickungsöffnung der Sterilisierkammer herumlaufende Dichtung verformt und eine gute Dichtwirkung erzielt. Der Antrieb des Arms durch die Antriebsein- ! richtung wird beispielsweise durch einen einstellbaren Anschlagschalter angehalten, sobald die Verriegelung des Deckels und ein dichter Verschluß der Sterilisierkammer erreicht ist. Die Feineinstellung des Anhaltezeitpunkts kann nach der Montage des Sterilisiergeräts vorgenommen und nach Bedarf beliebig nachgestellt werden. Das Öffnen der Sterilisierkammer erfolgt ebenfalls in zwei Schritten in umgekehrter Richtung: Zunächst bewegt sich die Druckplatte unter der Wirkung des Arms von der Deckelplatte weg nach außen und entriegelt damit den Deckel, anschließend hebt die Druckplatte über die Stützhebel die Deckelplatte von der Dichtfläche der Sterilisierkammer ab.
Eine konstruktiv robuste und herstellungstechnisch einfache Und wirtschaftliche Ausgestaltung ist dabei dadurch gegeben, daß die derDruckplattenmitte näher gelegenen Schenkel jedes eine Druckgelenkrolle umfassenden Bügels als die Parallelverschiebung der Druckgelenke relativ zur Druckplatte auf deren Mitte zu begrenzende Anschläge ausgebildet sind.
Um eine feinfühlig steuerbare, konstruktiv einfache und robuste Betätigung für die Bewegung des Arms zum Schließen und Öffnen des Deckels und eine betriebssichere und wirtschaftliche Antriebseinrichtung zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn der mit dem Arm verbundene bewegliche Teil der Antriebseinrichtung als ein senkrecht zur Beschickungsöffnung ausgerichtetes und längs seiner Achse in einer Längsführung verschiebbar und gegen Verdrehen um seine Achse gesichert im Sterilisiergerät gelagertes Rohr mit Innengewinde ausgebildet ist, welches durch eine in das Rohr eingeschraubte Gewindespindel längsverschiebbar ist, deren aus dem Rohr ragendes Ende am Sterilisiergerät drehbar gelagert und mit einem Antrieb versehen ist. An einem derartigen, mit Innengewinde versehenen Rohr, kann der Arm mit einfachen konstruktiven Mitteln biege- und drehsteif befestigt werden. Das Rohr mit Innengewinde wirkt als eine auf die Gewindespindel der Antriebseinrichtung aufgeschraubte Mutter. Durch geeignete Auswahl der Art und Steigung des Gewindes kann dieser Armantrieb sehr feinfühlig verstellbar und selbsthemmend ausgebildet werden. Der Elektromotor zum Antrieb der Gewindespindel kann als pol- und drehrichtungsumschaltbarer Elektromotor ausgeführt sein. Es ist dann möglich, den Arm zum Ver- und Entriegeln des Deckels langsam zu bewegen und das Hin- und Wegfahren des entriegelten Deckels zur und von der Sterilisierkammer mit größerer Geschwindigkeit durchzuführen. Der Elektromotor hat außerdem den Vorteil, daß er mit einfachen üblichen elektrischen Schaltungen und verstellbaren Anschlagschaltern zur Regelung der Armbewegung ausgezeichnet steuerbar ist. Der Motor kann in seiner Leistung klein gehalten werden, da durch die große Kraftübersetzung im Hebelmechanismus zwischen Druckplatte und Deckelplatte nur relativ geringe Betätigungskräfte für den Armantrieb erforderlich sind. Sobald der Deckel mit der Sterilisierkammer verriegelt ist, müssen vom Motor keine weiteren Anpreßkräfte mehr aufgebracht werden. Die Haltekräfte werden dann selbsttätig von der selbsthemmenden Spindel-Gewinderohr-Kombination des Antriebs übernommen. Um eine saubere Führung des Arms bei der Bewegung des Deckels auf die Sterilisierkammer zu und von dieser weg zu gewährleisten und um das Rohr mit dem Innengewinde überhaupt als längs der Spindel verstellbare Mutter verwenden zu können, ist es notwendig, daß das Rohr in einer parallel zu seiner Achse verlaufenden Führung längsverschieblich und gegen Verdrehen gesichert geführt ist. Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Sterilisiergeräts ist es durchaus möglich, diese Führung der Betätigung so auszubilden, daß der Arm nach dem Abheben des Deckels von der Sterilisierkammer sich zunächst senkrecht von der Beschickungsöffnung weg bewegt und anschließend in einem bestimmten Abstand von der Beschickungsöffnung um die Achse der Betätigung, beispielsweise des Gewinderohrs, um einen bestimmten Betrag geschwenkt wird. Für diese Schwenkbewegung ist nur ein zusätzlicher Antrieb, beispielsweise hydraulisch, pneumatisch oder elektromechanisch, vorzusehen.
Mit besonderem Vorteil kann das erfindungsgemäße Sterilisiergerät so ausgestaltet werden, daß es als sogenanntes Tischsterilisiergerät mit einer an ihrer Oberseite eine Beschickungsöffnung aufweisenden Sterilisierkammer ausgebildet ist und daß der Deckel horizontal verläuft und an einem in vertikaler Richtung verstellbaren Arm angebracht ist. Bei dieser Anordnung kann an der der Sterilisierkammer zugewandten Seite der Platte ein Traggestell mit mehre-
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ren Etagen befestigt werden. Zum Beladen des Traggestells mit dem Sterilisiergut kann der Deckel durch die Antriebseinrichtung stufenweise in die Sterilisierkammer abgesenkt werden, und zwar so, daß nacheinander alle Etagen des Traggestells mit der an der Oberseite des Tischsterilisiergeräts befindlichen Tischplatte in Übereinstimmung gebracht werden. Das Sterilisiergut kann dann nahezu ohne Kraftaufwand von dem Tisch auf die jeweilige Etage des Traggestells geschoben werden und muß nicht mehr angehoben werden. Das Traggestell senkt sich beim Schließen des Deckels vollständig in die Sterilisierkammer ein. Das Entladen des Traggestells erfolgt in der umgekehrten Richtung. Zum Be- und Entladen des Traggestells ist dieses von mindestens drei Seiten her von der Tischplatte des Sterilisiergeräts aus zugänglich, wenn man von der Seite, an der der Arm und die Betätigung des Arms verlaufen, absieht. Das Traggestell kann von einer Seite beladen und nach der anderen Seite hin entladen werden, so daß sich ein automatisch arbeitender Durchlaufbetrieb einrichten läßt. Bei dem bisher üblichen automatischen Durchlauf betrieb wurden »Tunnel-Sterilisiergeräte« verwendet. Bei diesen bekannten Geräten war an der Vorder- und Hinterseite je ein Deckel an Scharnieren um eine senkrecht Achse schwenkbar angelenkt und mit einem Zentralverschluß versehen. Diesen Tunnelgeräten gegenüber hat ein Tischsterilisiergerät den Vorteil, daß es nur eine Beschickungsöffnung aufweist und daher nur an einer Öffnung abgedichtet werden muß. Die bisher üblichen Deckel mit Zentralverschluß und Scharnieranlenkung sind aber bei Tischsterilisiergeräten nicht verwendbar, da das Abheben der schweren Deckel in vertikaler Richtung von der Beschickungsöffnung in der Bedienung viel zu umständlich und mit zu großem Kraftaufwand verbunden wäre.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben.
Es zeigt
F i g. 1 einen Vertikalschnitt durch ein erfindungsgemäßes Sterilisiergerät,
F i g. 2 einen Teilausschnitt aus dem Sterilisiergerät entsprechend der Schnittlinie H-II in F i g. 1,
F ig. 3 eine Draufsicht auf den Deckel mit Schließmechanismus des erfindungsgemäßen Sterilisiergeräts (wobei die Blechabdeckung weggelassen ist).
Das aus F i g. 1 ersichtliche Sterilisiergerät weist eine Sterilisierkammer 1 mit einer an deren Oberseite befindlichen Beschickungsöffnung 2 auf. Zum Verschließen der Sterilisierkammer 1 ist ein allgemein mit 3 bezeichneter Deckel vorgesehen. Dieser Deckel verläuft horizontal und ist zum Abdichten der Kammer 1 an seiner Unterseite mit einer rings um seinen Umfang herumlaufenden Dichtung versehen. Diese Dichtung besteht aus einem Silikonschlauch 4, der in einem nach unten offenen, einen etwa U-förmigen Querschnitt aufweisenden Blechprofil 5 gefaßt ist, das an der Unterseite des Deckels 3 angeschweißt ist. Der Silikonschlauch 4 ragt mit einem Teil seines Umfangs über die Ränder des Profils 5 hinaus. Beim Verschließen der Kammer 1 wird der Deckel 3 mit der Silikondichtung 4 auf eine um den Rand der Beschickungsöffnung 2 herumlaufende Dichtfläche 6 gepreßt. Dabei wird der Silikonschlauch 4 elastisch verformt und liegt dann nicht nur auf einer Mantellinie, sondern auf einem breiten Streifen auf der Dichtfläche auf. Bei der Verformung des Silikonschlauchs4 wird dieser teilweise in das Profil 5 hineingedrückt und stützt sich an dessen Wänden ab. Durch diese Konstruktion erträgt der Silikonschlauch relativ hohe Anpreßkräfte. Das Silikonmaterial ist temperaturfest, resistent gegen Chemikalien und Dämpfe und läßt sich wegen seiner elastischen Eigenschaften wechselnd belasten, ohne daß bleibende Verformungen auftreten.
ίο Der Schließmechanismus zum Anheben und Aufsetzen sowie zum Öffnen und Schließen des Dekkels 3 besteht aus einem etwa parallel zur Deckelaußenseite und horizontal verlaufenden, als Balken ausgebildeten Arm 7. An einem Ende 7' dieses Arms 7 ist ein Ansatz biege- und drehsteif befestigt, welcher in der Mitte des Deckels 3 angreift und zur Übertragung von senkrecht zum Deckel gerichteten Betätigungskräften und zur Steuerung des Schließmechanismus des Deckels dient. Das andere Ende 7" des Arms 7 ist mit der Betätigung einer weiter unten näher beschriebenen Antriebseinrichtung biege- und drehsteif verbunden und kann in einer senkrecht zu der Beschickungsöffnung 2 verlaufenden Richtung von der Sterilisierkammer 1 weg und auf diese zu bewegt werden.
Der Deckel 3 weist eine Platte 8 auf, welche als eigentliche Verschlußplatte für die Abdichtung der Sterilisierkammer 1 dient und an ihrer Unterseite die Dichtungen 4 trägt. An der von der Kammer 1 abgewandten Seite der Platte 8 sind sechs Paare von Stützhebeln 9 strahlenförmig nach außen und schräg von der Platte 8 weg gerichtet angeordnet, wobei ein Ende jedes Paars um je eine parallel zur Platte 8 verlaufenden Achse 10 schwenkbar angelenkt ist. Am anderen Ende jedes Stützhebelpaars 9 ist in einem Druckgelenk 11 ein Ende je eines Hebels 12 um eine horizontale Achse schwenkbar angebracht. Die von den Druckgelenken 11 abgewandten Enden der Hebel 12 sind als Greifklauen 13 ausgebildet. Jeder Hebel 12 liegt zwischen dem Druckgelenk 11 und der Greifklaue 13 auf je einem an der Platte 8 festgeschraubten Widerlager 14 längsverschieblich und schwenkbar auf. Die Widerlager 14 befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Greifklauen 13. An jedem Druckgelenk 11 ist ein Paar von Rollen 15 drehbar gelagert. An der von der Platte 8 abgewandten Seite der Rollen 15 liegt eine parallel zur Platte 8 und horizontal verlaufende Druckplatte 16 an den Rollen 15 an. Diese Druckplatte 16 ist am unteren Ende eines senkrecht zu ihr verlaufenden Bolzens 17 befestigt, beispielsweise angeschraubt. Das obere Ende des Bolzens 17 ist mit dem Ende T des Arms 7 dreh- und biegesteif verbunden. An der der Deckelplatte 8 zugewandten Seite der Druckplatte 16 sind Bügel 18 befestigt, beispielsweise angeschraubt, von denen je einer eine Rolle 15 umfaßt. Durch die Bügel 18 werden die Rollen 15 so geführt, daß sie sich nur parallel zur Unterseite der Druckplatte 16 verschieben lassen. Die Bügel 18 stellen eine formschlüssige Verbindung der Rollen 15 mit der Druckplatte 16 her, welche ein Abfallen der Rollen 15 von der Druckplatte 16 weg in Richtung auf die Deckelplatte 8 zu verhindert.
Das Schließen und Öffnen des Deckels und das Verriegeln des Deckels zum Abdichten der Sterilisierkammer 1 ist aus F i g. 1 ersichtlich. In dieser Figur ist der Deckel 3 in strichpunktierten Linien in von der Sterilisierkammer abgehobener Stellung ge-
zeichnet. Der Arm 7 ist durch die noch näher zu erläuternde Antriebseinrichtung in seine Öffnungsstellung gefahren. Die Deckelplatte 8 hängt an den Stützhebeln 9, welche über die Bügel 18 formschlüssig mit der Druckplatte 16 verbunden sind. Unter dem Eigengewicht der Deckelplatte 8 sind die an den Stützhebeln 9 angebrachten Druckgelenke 11 parallel zur Druckplatte 16 in eine Endstellung auf die Mitte der Druckplatte 16 zu verschoben und liegen in dieser Endstellung im Abstand von der Mitte an Schenkeln 18' der Bügel 18 an, welche als Anschläge wirken und die Bewegung der Druckgelenke 11 bzw. der Rollen 15 nach innen auf die Mitte der Druckplatte 16 zu begrenzen. Bei dieser nach innen verschobenen Stellung der Druckgelenke 11 liegen die Hebel 12, welche mit einem Ende an je einem Druckgelenk 11 angelenkt sind, mit ihrem eine Greifklaue 13 tragenden Ende auf je einem Widerlager 14 auf. Die Hebel 12 sind dabei so weit gegen die Mitte des Deckels 3 hin verschoben, daß die Greifklauen 13 nicht über den Rand der Deckelplatte 8 hinausragen. Zum Schließen der Sterilisierkammer wird der Deckel 3 durch Absenken des Armes 7 mit seiner Dichtung 4 auf die Dichtfläche 6 aufgesetzt.
Durch weiteres Abwärtsfahren des Armes 7 drückt die Druckplatte 16 anschließend die Druckgelenke 11 nach außen und bewegt sich dabei um einen geringen Betrag auf die Deckelplatte 8 zu. Durch die Auswärtsverschiebung der Druckgelenke 11 werden die Hebel 12 radial nach außen verschoben. Dadurch treten die Greifklauen 13 an den freien Enden der Hebel 12 über den Rand der Deckelplatte 8 hinaus und schieben sich in Ausnehmungen 19, welche in der Wand der Sterilisierkammer vorgesehen sind. Durch die von dem Arm 7 über den Bolzen 17 auf die Druckplatte 16 übertragene Druckkraft wirken in den Druckgelenken 11 senkrecht zur Platte 8 gerichtete Druckkräfte. Diese Druckkräfte pressen die Greifklauen 13 an die oberen Ränder der Ausnehmungen 19 an. Die Hebel 12 stützen sich dabei waagebalkenartig auf den Widerlagern 14 an der Deckelplatte 8 ab. Die auf die Widerlager 14 wirkenden Kräfte werden von diesen auf die Platte 8 übertragen und pressen die Platte 8 mit ihrer Dichtung 4 auf die Dichtfläche 6 der Sterilisierkammer. In F i g. 1 ist der Deckel 3 in Verriegelungsstellung in ausgezogenen Linien dargestellt. Die Größe der über die Widerlager 14 auf die Deckelplatte 8 eingeleiteten Kräfte hängt von dem Verhältnis des Abstands des Auflagerpunkts der Greifklaue 13 vom Widerlager 14 zum Abstand des Widerlagers 14 vom Druckgelenk 11 ab. Durch geeignete Wahl dieses Abstandsverhältnisses läßt sich eine sehr große Kraftübersetzung der vom Arm 7 auf die Druckplatte 16 übertragenen Kraft in die über die Widerlager 14 auf die Deckelplatte 8 übertragenen Druckkräfte erreichen. Es genügt daher eine relativ geringe Anpreßkraft des Arms 7, um den Deckel 3 in den Ausnehmungen 19 an der Sterilisierkammer zu verriegeln und um den Deckel mit ausgezeichneter Dichtwirkung an die Dichtfläche 6 am Rand der Sterilisierkammer anzupressen. Das Entriegeln und Abheben des Deckels 3 erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der Arbeitsgänge wie das Schließen des Deckels. Zunächst bewegt sich der Arm 7 nach oben und bewegt dabei die Druckplatte 16 relativ zur Platte 8 von dieser weg. Die Rollen 15, welche formschlüssig durch die Bügel 18 mit der Druckplatte 16 verbunden sind, werden dabei mit nach oben gezogen und verschieben sich gleich^ zeitig parallel zur Druckplatte 16 auf deren Mitte zu. Durch diese zwangläufige Bewegung der Rollen werden die Hebel 12 ebenfalls nach innen auf die Mitte des Deckels zu bewegt, und die Greifklauen 13 werden aus den Ausnehmungen 19 herausgezogen. Sobald dies geschehen ist, ist die Deckelplatte 8 entriegelt und wird nicht mehr an die Dichtfläche 6 angepreßt (1. Arbeitsgang). Um bei dem Entriegeln des
ίο Deckels und bei dem entgegengesetzt gerichteten Vorgang des Verriegeins eine saubere Führung der Druckplatte 16 relativ zur Deckelplatte 8 zu gewährleisten, sind an der Deckelplatte 8 Führungsstifte 20 befestigt, die senkrecht auf der Deckelplatte 8 stehen, durch Bohrungen in der Druckplatte 16 mit Gleitsitz hindurchragen und eine saubere Parallelführung der Platten 8 und 16 bei deren Relativbewegung gewährleisten. Bei der weiteren Bewegung des Arms 7 nach oben bewegt sich die Druckplatte 16 nach der Entriegelung des Deckels nur noch so lange relativ zur Deckelplatte 8 nach oben, bis die Rollen 15 an den Pfosten 18' der Bügel 18 zur Anlage kommen. Anschließend wird die Deckelplatte 8 durch den sich weiter nach oben bewegenden Arm 7 von der Dichtfläche 6 abgehoben, und der Deckel bewegt sich nach oben. Der vorstehend beschriebene Schließmechanismus ist konstruktiv sehr einfach, robust und daher betriebssicher. In Zusammenarbeit mit der Silikonschlauchdichtung läßt sich mit Hilfe des Schließmechanismus bei relativ geringen Anpreßkräften eine ausgezeichnete Abdichtung der Sterilisierkammer 1 auch dann erreichen, wenn das Sterilisiergerät mit sehr hohem Dampfdruck gefahren wird. Zur Vermeidung von Unfällen und zur Verhinderung der Verschmutzung ist der auf der Deckelplatte 8 angeordnete Verschlußmechanismus einschließlich der Druckplatte 16 durch eine Abdeckung 21 aus nicht rostendem Stahlblech geschützt. An der Deckelunterseite ist ein Traggestell 22 angeschraubt, das in drei Etagen übereinander horizontal verlaufende Tragflächen 23 aufweist. Dieses Traggestell dient zur Aufnahme des Sterilisierguts und wird beim Schließen des Deckels ganz in die Sterilisierkammer 1 eingefahren.
Als Betätigung für den Arm 7 dient ein senkrecht zur Beschickungsöffnung ausgerichtetes und außerhalb der Sterilisierkammer 1 verlaufendes Rohr 24. Am oberen Ende dieses Rohrs 24 ist das Ende 7" des Arms 7 biege- und drehsteif befestigt. Das Rohr 24 ist in einem fest mit dem Gehäuse 25 des Sterilisiergerätes verbundenen Gleitlager 26 längs seiner Achse verschieblich gelagert. Gegen Verdrehen um seine Achse ist das Rohr 24 gesichert. Zu diesem Zweck ist am unteren Ende des Rohrs 24 ein Arm 27 mit einem Ende befestigt, dessen anderes Ende eine parallel zum Rohr 24 verlaufende Führungsstange 28 gleitend umschließt. Die Führungsstange 28 ist fest mit dem Gehäuse des Sterilisiergeräts verbunden (s. F i g. 2). Dem Arm 27 diametral gegenüberliegend ist eine Führungsrolle 29 an dem Rohr 24 um eine senkrecht zum Rohr stehende Achse drehbar gelagert. Diese Führungsrolle 29 läuft zwischen zwei im Abstand voneinander und parallel zum Rohr 24 verlaufenden Führungsschienen 30. Durch die Führung des Arms 27 längs der Stange 28 und durch die Führung der Rolle 29 zwischen den Schienen 30 ist gewährleistet, daß das Rohr 24 sich nur längs seiner Achse in dem Lager 26 verschieben läßt und keine
Drehbewegung ausführen kann. Das Rohr 24 weist an seinem unteren Ende ein Innengewinde 31 auf, in welches von unten her eine Gewindespindel 32 eingeschraubt ist. Das unten aus dem Rohr 24 herausragende Ende der Gewindespindel 32 ist in einem allgemein mit 33 bezeichneten Lager gegen Längsverschiebung gesichert und um seine Achse drehbar gelagert. Das Lager 33 ist fest mit dem Gehäuse des Sterilisiergeräts verbunden. An dem aus dem Lager 33 unten herausragenden Ende der Spindel 32 ist eine Keilriemenscheibe 34 aufgekeilt. Über einen Keilriemen 35 ist die Riemenscheibe 34 von dem Elektromotor 36, der fest an dem Gehäuse des Sterilisiergeräts ängschraubt ist, antreibbar. Auf die Welle des Elektromotors 36 ist eine Kupplung 37 aufgesetzt, welche die den Keilriemen 35 antreibende Riemenscheibe 38 trägt. Mit Hilfe dieser Kupplung kann ein sehr rasches Anhalten und ein sanftes Anfahren des von der Spindel 32 in Verbindung mit dem Gewinderohr 24 gebildeten Antriebs für den Arm? erreicht werden. Durch Drehen der Spindel 32 in einer Richtung kann das Gewinderohr 24 nach oben verschoben werden, durch Drehen der Spindel 32 in der umgekehrten Richtung kann das Rohr nach unten bewegt werden. Durch einfaches Umsteuern des Elektromotors in seiner Drehrichtung ist es daher möglich, die Hub- und Senkbewegung des den Dekkel3 betätigenden Arms 7 auszuführen. Die Steuerung der Hebe- und Senkbewegung und das Anhalten des Antriebs in jeder gewünschten Stellung kann mit Hilfe bekannter, in ihrer Lage einjustierbarer, auf die Bewegung des Rohrs 24 reagierender Anschlagschalter in einem elektrischen Stromkreis zur Steuerung des Elektromotors 36 erfolgen.
Das vorstehend beschriebene, erfindungsgemäße Sterilisiergerät hat den Vorteil, daß der beschriebene Schließmechanismus ein vollkommen automatisches Absenken des Deckels, dampfdichtes Verriegeln desselben im Sterilisiergerät zum Zwecke des hermetischen Abschließens der Sterilisierkammer, Entriegeln und Abheben des Deckels zuläßt. Beim Abheben des Deckels kann dieser stufenweise in verschiedene Höhen gefahren werden, so daß nacheinander die Tragflächen 23 der einzelnen Etagen des Traggestells 22 mit der Tischfläche 39 des Sterilisiergeräts auf gleidies Niveau kommen, wodurch ein einfaches Herausnehmen des bereits behandelten Gutes und Einführen neuen Sterilisiergutes ohne Kraftaufwand und Anheben möglich ist. Vorteilhafterweise sind dabei die einzelnen Tragflächen 23 in horizontaler Richtang um einen bestimmten Betrag ausziehbar gestaltet, damit zwischen dem Rand der Tischfläche 39 an der Beschickungsöffnung und dem Rand der jeweiligen Tragfläche 23 keine Lücke entsteht.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Beispiel beschränkt. Beispielsweise kann als Antriebsvorrichtung an Stelle der ein Rohr mit Innengewinde verstellenden Gewindespindel auch ,-eine hydraulische Verstellvorrichtung mit einer Zylinder-Kolbeneinheit vorgesehen sein. Die Verstellung mittels Gewindespindel hat jedoch bei Ausbildung des Gewindes als selbsthemmendes Gewinde den Vorteil, daß nach dem Absenken und Verriegeln des Deckels die vom Inneren der Sterilisierkammer durch den Dampfdruck auf den Deckel wirkenden Kräfte nicht von der Antriebsvorrichtung, also vom Elektromotor 36, aufgenommen werden müssen, sondern von der Kombination Spindel—Gewinderohr direkt ins Gehäuse des Sterilisiergeräts eingleitet werden. Außerdem ist mit Hilfe der Gewindespindel eine sehr feinfühlige Lageeinsteilbarkeit des Deckels gegeben.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Sterilisiergerät mit einer Sterilisierkammer mit mindestens einer Beschickungsöffnung und mit einem Deckel pro Öffnung zum gasdichten Verschließen der Kammer, welcher Deckel mittels eines Schließmechanismus, dessen Verschlußkräfte von der Mitte des Deckels aus auf am Deckel schwenkbar befestigte Greifklauen zum lösbaren Eingreifen in entsprechende Ausnehmungen an der Sterilisierkammer übertragbar sind, an eine zwischen Deckel und Sterilisierkammer an einer Dichtfläche rings um den Rand der Beschickungsöffnung herumlaufende Dichtung anpreßbar und verriegelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließmechanismus mindestens einen etwa in der Mitte des Deckels (3) angreifenden, von einer zum Überführen des Deckels in eine Schließstellung bzw. in eine Offenstellung dienenden Antriebseinrichtung angetriebenen, gleichzeitig als Träger für der Deckel dienenden Arm (7) aufweist, der mit den Greifklauen (13) zur Betätigung derselben in Wirkverbindung steht.
2. Sterilisiergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (7) als etwa parallel zur Deckelaußenseite verlaufender Balken ausgebildet ist, der an seinem etwa in der Mitte des Deckels befindlichen Ende zur Wirkverbindung mit den Greifklauen (13) einen Ansatz aufweist und an seinem anderen Ende über den Rand des Deckels (3) hinausragt und biege- und drehsteif mit demjenigen beweglichen Teil der Antriebseinrichtung in Verbindung steht, welches außerhalb der Sterilisierkammer (1) in einer zur Ebene der Beschickungsöffnung (2) senkrechten Richtung längsverstellbar gelagert ist und durch die Antriebseinrichtung hin- und herbewegbar und in jeder Stellung festhaltbar ist. <o
3. Sterilisiergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel als Platte (8) ausgebildet ist, an deren Außenseite mindestens zwei entgegengesetzt und schräg nach außen gerichtete Stützhebel (9) mit jeweils einem Ende um eine parallel zum Deckel verlaufende Achse (10) schwenkbar gelagert sind, wobei an dem anderen Ende jedes Stützhebels (9) in einem Druckgelenk (11) ein Ende je eines Hebels (12) angelenkt ist, dessen anderes Ende als Greifklaue (13) ausgebildet ist und der vor dem Rand des Deckels (3) auf einem Widerlager (14) aufliegt, und daß der Ansatz des Armes (7) an den Druckgelenken (11) angreift.
4. Sterilisiergerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz ein senkrecht zum Deckel (3) gerichteter Bolzen (17) ist, der an seinem vom Arm (7) weggerichteten Ende eine parallel zur Deckelplatte (8) verlaufende Druckplatte (16) trägt, die eine formschlüssige mit nur eine Parallelverschiebung der Druckgelenke (11) relativ zur Druckplatte (16) zulassende Verbindung (8) mit den Druckgelenken (11) aufweist.
5. Sterilisiergerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (16) an auf den Achsen der Druckgelenke (11) drehbar befestigten Rollen (15) anliegt und an ihrer zu den Rollen (15) und zum Deckel (8) hingewandten Seite als Bügel (18) ausgebildete Verbindungen aufweist,! welche die Rollen (15) umfassen.
6. Sterilisiergerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die formschlüssige Verbindung der Druckgelenke (11) mit der Druckplatte (16) mit Anschlägen versehen ist.
7. Sterilisiergerät nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die der Druckplattenmitte näher gelegenen Schenkel (18') jedes eine Druckgelenkrolle (15) umfassenden Bügels (18) als die Parallelverschiebung der Druckgelenke (11) relativ zur Druckplatte (16) auf deren Mitte zu begrenzende Anschläge ausgebildet sind.
8. Sterilisiergerät nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Arm (7) verbundene bewegliche Teil der Antriebseinrichtung als ein senkrecht zur Beschickungsöffnung (2) ausgerichtetes und längs seiner Achse in einer Längsführung verschiebbar und gegen Verdrehen um seine Achse gesichert im Sterilisiergerät gelagertes Rohr (24) mit Innengewinde (31) ausgebildet ist, welches durch eine in das Rohr (24) eingeschraubte Gewindespindel (32) längsverschiebbar ist, deren aus dem Rohr (24) ragendes Ende am Sterilisiergerät drehbar gelagert und mit einem Antrieb versehen ist.
DE19641492401 1964-07-29 1964-07-29 Stenlisiergerat Expired DE1492401C (de)

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DEM0061916 1964-07-29

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DE1492401B2 true DE1492401B2 (de) 1973-01-25
DE1492401C DE1492401C (de) 1973-08-23

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