DE1492401B2 - Sterilisiergeraet - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sterilisiergerät mit einer Sterilisierkammer mit mindestens einer Beschickungsöffnung
und mit einem Deckel pro Öffnung zum gasdichten Verschließen der Kammer, welcher
Deckel mittels eines Schließmechanismus, dessen Verschlußkräfte von der Mitte des Deckels aus
cwi am Deckel schwenkbar befestigte Greifklauen
zum lösbaren Eingreifen in entsprechende Ausnehmungen an der Sterilisierkammer übertragbar sind,
an eine zwischen Deckel und Sterilisierkammer an A einer Dichtfläche rings um den Rand der Beschikkungsöffnung
herumlaufende Dichtung anpreßbar und verriegelbar ist.
Aus der schweizerischen Patentschrift 304 559 ist ein Sterilisiergerät der vorstehend erläuterten Art bekannt,
bei dem die Greifklauen des Schließmechanismus mittels einer durch ein Handrad von Hand verdrehbaren,
in der Deckelmittel drehbar gelagerten Gewindespindel über ein Getriebe betätigbar sind.
Dieses Sterilisiergerät gehört im übrigen in seinem Aufbau zu den bekannten Sterilisiergeräten, bei denen
der Deckel vor jeder Beschickungsöffnung türartig auf- und zuklappbar an Scharnieren am Rand der
Beschickungsöffnung angelenkt ist und bei denen der Schließmechanismus jedes Deckels als sogenannter
Zentralverschluß ausgebildet ist. Ein derartiger Zentralverschluß weist eine etwa in Deckelmitte angeordnete,
senkrecht zum Deckel verlaufende und an der Außenseite aus diesem herausragende Betätigungsspindel
mit einem am herausragenden Ende befestigten Betätigungsorgan, beispielsweise einem
Handrad, auf. An dem Deckel sind parallel zu diesem und strahlenartig nach allen Richtungen von der Dekkelmitte
radial nach außen verlaufende Greifklauen
vorgesehen, welche durch ein Getriebe oder ein Hebelwerk
mit der Betätigungsspindel verbunden sind. Nach Aufsetzen des Deckels auf die Beschickungsöffnung
können die Greif klauen durch Verdrehen der Betätigungsspindel radial über den Rand des
Deckels hinaus verschoben werden. Die Greifklauen greifen dann in entsprechende Ausnehmungen in der
Sterilisierkammer ein, halten den Deckel in seiner Lage am Sterilisiergerät fest und pressen ihn gasdicht
an eine rings um die Beschickungsöffnung herumlaufende Dichtung an. Ein Lösen des Deckels erfolgt
durch Drehen der Betätigungsspindel in der anderen Richtung, wodurch die Riegel aus den Ausnehmungen
in der Sterilisierkammer herausgezogen werden. Ein derartiger Schließmechanismus weist eine Reihe
von schwerwiegenden Nachteilen auf. Er ist einmal wegen des komplizierten Aufbaus aus Betätigungsspindel, Getriebe oder Hebelwerk und Greifklauen
konstruktiv sehr aufwendig und deshalb in der Herstellung teuer. Er ist sehr schwer, wodurch das Gewicht
des Deckels stark erhöht wird und die Scharniere zur Aufhängung des Deckels an der Sterilisierkammer
sehr kräftig ausgebildet sein müssen und daher teuer sind.
Diese bekannten Schließmechanismen sind nur von Hand unter Aufwand erheblicher Kräfte betätigbar.
Dies ist für das Bedienungspersonal, beispielsweise für die weiblichen Arbeitskräfte in Krankenhäusern,
sehr ermüdend und nimmt darüber hinaus eine erhebliche Bedienungszeit in Anspruch. Eine
Mechanisierung der zur Betätigung der bekannten Verschlußeinrichtungen notwendigen Arbeitsgänge
ist zwar grundsätzlich möglich, doch wird dadurch der Schließmechanismus derart kompliziert und deshalb
störanfällig, daß der Betrieb unwirtschaftlich wird. Bei einer Mechanisierung des Schließmechanismus
müßte eine Antriebsvorrichtung zur Betätigung der Spindel, beispielsweise ein Elektro-Getriebemotor
auf den Deckel aufgesetzt werden, was wegen der notwendigen flexiblen Zuleitungen sehr umständlich
und im täglichen Betrieb gefährlich wäre. Außerdem würde sich das Deckelgewicht dadurch noch weiter
erhöhen. Zum Einbau in Sterilisiergeräte mit automatischem Arbeitsablauf sind die bekannten Schließmechanismen
deshalb völlig ungeeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sterilisiergerät der eingangs erläuterten Art zu schaffen,
bei dem der Schließmechanismus für den Deckel konstruktiv einfach, maschinell betätigbar und
gleichzeitig als Träger für den Deckel ausgebildet ist, kurze Öffnungs- und Schließzeiten aufweist und bei
geringem Kraftaufwand ausgezeichnet dichtet;
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Schließmechanismus mindestens einen
etwa in der Mitte des Deckels angreifenden, von einer zum Überführen des Deckels in eine Schließstellung
bzw. in eine Offenstellung dienenden Antriebseinrichtung angetriebenen, gleichzeitig als Träger
für der Deckel dienenden Arm aufweist, der mit den Greifklauen zur Betätigung derselben in Wirkverbindung
steht.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung muß der Deckel nicht mehr an Scharnieren am Sterilisiergerät
schwenkbar angelenkt werden, sondern hängt frei an dem von einer Antriebseinrichtung antreibbaren Arm
und wird von diesem zum Zwecke einer Beschickung der Sterilisierkammer ganz von der Beschickungsöffnung
abgehoben und in eine die Beschickung der Kammer nicht störende Stellung gebracht. Die Betätigung
des Schließmechanismus des Deckels und die Bewegung des Deckels erfolgen maschinell innerhalb
kürzester Zeit. Der bisher notwendig, anstreigende und zeitraubende Kraftaufwand durch das Bedienungspersonal
entfällt vollkommen. Die Antriebseinrichtung für den den Deckel tragenden Arm ist nicht
am Deckel selbst, sondern ortsfest am Sterilisiergerät untergebracht. Bei einer Verwendung eines Elektromotors
in der Antriebsvorrichtung entfallen deshalb beispielsweise alle flexiblen Zuleitungen. Zur Gewährung
einer sehr guten Betriebssicherheit kann die Antriebseinrichtung nach außen vollkommen abgedeckt
werden. Der erfindungsgemäße Schließmechanismus kann konstruktiv so ausgebildet sein, daß
der Arm relativ zum Deckel in der senkrecht zu diesem stehenden Richtung über einen begrenzten Bereich
verschieblich am Deckel angebracht ist. Auf diese Weise ist es möglich, daß der Arm nach dem
Aufsetzen des Deckels auf die Beschickungsöffnung von der Antriebseinrichtung noch um einen geringen
Betrag in Richtung auf die Sterilisierkammer zu in den Deckel hineingeschoben wird und bei dieser einfachen Transversalbewegung die am Deckel ange-
brachten Greifklauen nach außen über den Rand des Deckels in Ausnehmungen in der Sterilisierkammer
schiebt. Die Umsetzung der Relativverschiebung des Arms in eine Verschiebung der Greifklauen ist mit
einfachen konstruktiven Mitteln erreichbar. Die bei den bekannten Schließmechanismen notwendige
komplizierte Umsetzung der Drehbewegung der Betätigungsspindel in eine Transversalbewegung der
Riegel entfällt. Insgesamt gesehen ist das erfindungsgemäße
Sterilisiergerät in Aufbau und Herstellung einfach, und es ist zur Verwendung in Anlagen mit
automatischem Arbeitsablauf besonders geeignet.
Mit Vorteil ist das Sterilisiergerät gemäß der Erfindung so ausgebildet, daß der Arm als etwa parallel
zur Deckelaußenseite verlaufender Balken ausgebildet ist, der an seinem etwa in der Mitte des Deckels
befindlichen Ende zur Wirkverbindung mit den Greifklauen einen Ansatz aufweist und an seinem anderen
Ende über den Rand des Deckels hinausragt und biege- und drehsteif mit demjenigen Teil der Antriebseinrichtung
in Verbindung steht, welches außerhalb der Sterilisierkammer in einer zur Ebene der
Beschickungsöffnung senkrechten Richtung längsverstellbar gelagert ist und durch die Antriebseinrichtung
hin- und herbewegbar und in jeder Stellung festhaltbar ist. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß
der an der Außenseite des Deckels verlaufende Arm wenig Platz beansprucht und die Antriebseinrichtung
mit der Betätigung des Arms neben der Sterilisierkammer im Gehäuse des Sterilisiergeräts untergebracht
werden kann. Als Betätigung für den Arm kann im Falle einer hydraulischen Zylinder-Kolbeneinheit
beispielsweise die Kolbenstange dienen. Bei dieser konstruktiven Ausführung wird das Sterilisiergerät
sehr kompakt. Der Arm und ein Teil der Betätigung sind die einzigen außerhalb des Gehäuses des
Sterilisiergeräts befindlichen bewegten Teile. Diese Teile können aber als glatte Körper ohne stark vorspringende
Ecken gebaut werden und sind daher im Betrieb ungefährlich.
Ein besonders einfacher und wirksamer Schließmechanismus des Sterilisiergeräts gemäß der Erfindung
wird dadurch bewerkstelligt, daß der Deckel als Platte ausgebildet ist, an deren Außenseite minde-
stens zwei entgegengesetzt und schräg nach außen gerichtete Stützhebel mit jeweils einem Ende um eine
parallel zum Deckel verlaufende Achse schwenkbar gelagert sind, wobei an dem anderen Ende jedes
Stützhebels in einem Druckgelenk ein Ende je eines Hebels angelenkt ist, dessen anderes Ende als Greifklaue
ausgebildet ist und der vor dem Rand des Dekkels auf einem Widerlager aufliegt, und daß der Ansatz
des Arms an den Druckgelenken angreift.
Bei dieser Anordnung ist jeweils ein Stützhebel mit einem an seinem äußeren Ende eine Greifklaue
tragenden Hebel durch ein Druckgelenk zu einem von der Deckelrückseite weg nach außen geknickten
Kniehebel verbunden. Durch zwangsweise Bewegung des Druckgelenks auf den Deckel zu wird der Kniegelenkhebel
gestreckt und damit die Greifklaue nach außen geschoben, durch zwangsweise Bewegung des
Druckgelenks vom Deckel weg wird der Kniegelenkhebel noch weiter eingeknickt und damit die Greifklaue
zum Deckel hin zurückgezogen. Die Zwangsbewegung des Druckgelenks muß dabei durch Kräfte
erfolgen, die senkrecht zum Deckel wirken. Nachdem der Arm durch die Antriebseinrichtung in einer zum
Deckel senkrecht verlaufenden Richtung verstellbar ist, ist es mit Hilfe einfacher konstruktiver Mittel
möglich, einen an dem Arm befestigten Ansatz auf die Druckgelenke einwirken zu lassen und damit die
zum Bewegen des Deckels zum Öffnen und Schließen vorgegebene Transversalbewegung des Arms senkrecht
zum Deckel gleichzeitig auch als Steuerbewegung zum Ver- und Entriegeln des Deckels im Sterilisiergerät
zu benutzen. Im verriegelten Zustand des Deckels liegt jeder eine Greifklaue tragende Hebel
mit dieser in einer Ausnehmung in der Sterilisierkammer an. Der Hebel wirkt dabei als Waagebalken,
an dessen einem Arm am Ende im Druckgelenk eine vom Arm herrührende und auf den Deckel zu gerichtete
Anpreßkraft und an dessen anderen Arm am Ende an der Greifklaue eine von der Auflagerung in
der Ausnehmung der Sterilisierkammer herrührende, ebenfalls zum Deckel hin gerichtete Reaktionskraft
wirkt. Der Hebel liegt zwischen seinen beiden Enden an einem Widerlager am Deckel auf. Dieses Widerlager
überträgt die an den Enden des Hebels wirkenden Kräfte auf die Deckelplatte und preßt diese damit
auf die Dichtfläche am Rand der Sterilisierkammer. Durch geeignete Wahl der Abstände zwischen
Druckgelenk und Widerlager und zwischen Widerlager und Auflagestelle des Hebels in der Sterilisierkammer
hat man es in der Hand, ein sehr günstiges und großes übersetzungsverhältnis der vom Arm
herrührenden Kraft in die über das Widerlager in den Deckel eingeleitete Anpreßkraft zu erreichen.
Durch geeignete Bemessung der Hebel ist es also mit dieser äußerst einfachen, robusten und betriebssicheren
Konstruktion möglich, mit sehr geringen, von der Antriebsvorrichtung aufzubringenden Kräften auszukommen
und dabei eine sehr starke Anpressung des Deckels an den Rand der Sterilisierkammer zu erreichen.
Eine besonders vorteilhafte Ausbildung des vorstehend beschriebenen Schließmechanismus ist dadurch
gegeben, daß der Ansatz ein senkrecht zum Deckel gerichteter Bolzen ist, der an seinem vom
Arm weg gerichteten Ende eine parallel zur Deckelplatte verlaufende Druckplatte trägt, die eine formschlüssige
mit nur eine Parallelverschiebung der Druckgelenke relativ zur Druckplatte zulassende
Verbindung mit den Druckgelenken aufweist. Mit Hilfe einer derartigen Druckplatte ist es auf einfache
Weise möglich, die Druckgelenke mehrerer am Dekkel angeordneter Hebelpaare gleichzeitig und symmetrisch
in Richtung auf den Deckel hin unter der Einwirkung der Armkraft verschieben zu können.
Die Verschiebung der Druckgelenke in Richtung auf den Deckel hin ist nur möglich, wenn sie sich gleichzeitig
parallel zur Druckplatte an dieser entlang nach außen verschieben können. Die Druckplatte dient in
der erfindungsgemäßen Ausführung gleichzeitig als Gleitführung für die Druckgelenke. Durch das Entlanggleiten
jedes Druckgelenks an der Druckplatte wird der Kniegelenkhebel, der aus dem durch das
Druckgelenk verbundenen Hebelpaar gebildet wird, bei der Anpreßbewegung der Druckplatte gestreckt,
und es wird die Greifklaue nach außen geschoben. Zum Lösen des Deckels aus seiner Verriegelung und
zum Abheben wird der Arm in einer senkrecht vom Deckel weg verlaufenden Richtung bewegt. Damit
die Druckgelenke bei dieser Bewegung ebenfalls vom Deckel weg bewegt werden und die Kniegelenkhebel
zur Entriegelung des Deckels wieder stärker einge- ^ knickt werden, ist es notwendig, die Druckgelenke
formschlüssig mit der Druckplatte zu verbinden, damit sich die Druckplatte bei der Bewegung des Arms
vom Deckel weg nicht von den Druckgelenken abhebt.
Eine besonders günstige konstruktive Ausgestaltung, welche besonders leichtgängig, geräuscharm
und nahezu wartungsfrei ist, wird dadurch erreicht, daß die Druckplatte an auf den Achsen der Druckgelenke
drehbar befestigten Rollen anliegt und an ihrer zu den Rollen und zum Deckel hingewandten Seite als
Bügel ausgebildete Verbindungen aufweist, welche die Rollen umfassen.
Die vorstehend beschriebene, formschlüssige Verbindung der Druckgelenke des Deckels mit der
Druckplatte ist mit großem Vorteil so ausgebildet, daß sie mit einer Begrenzungseinrichtung, beispielsweise
mit Anschlägen, versehen ist, welche eine Parallelverschiebung der Druckgelenke auf die Plattenmitte
zu im Abstand von der über der Deckelmitte liegenden Mitte der Druckplatte begrenzen. Durch (ja
diese Begrenzung der Verschiebbarkeit der Druckge- ™ lenke entlang der Druckplatte ist gewährleistet, daß
bei einer vom Deckel weg gerichteten Bewegung des Arms die Druckgelenke nur so weit vom Deckel und
gleichzeitig auf die Mitte der Druckplatte zu bewegt werden, daß die Greif klauen aus den Ausnehmungen
in der Sterilisierkammer gezogen werden. Bei der weiteren Bewegung des Arms kommen die Druckgelenke
an den an der Druckplatte befestigten Anschlägen zur Anlage. Durch diese Anschläge ist gewährleistet,
daß die symmetrisch um die Druckplattenmitte angeordneten Druckgelenke niemals bis zur Druckplattenmitte
aufeinander zu verschoben werden können. Die Druckplatte kann deshalb niemals so weit
von der Deckelplatte weggezogen werden, daß die an der Deckelplatte und am Druckgelenk angelenkten
Stützhebel in eine senkrecht Lage zur Deckel- und Druckplatte kommen.
Die senkrechte Lage muß unbedingt vermieden werden, damit beim Schließen des Deckels bei der
Bewegung der Druckplatte auf die Deckelplatte zu die Stützhebel nicht zur falschen Seite hin nach unten
gedrückt werden und sich dadurch der ganze Hebelmechanismus verklemmt. Beim Anheben des Deckels
hängt die Deckelplatte nur an den Stützhebeln, welche über die Druckgelenke formschlüssig mit der
Druckplatte verbunden sind. Dadurch* daß die Druckgelenke durch die Anschläge an der Druckplatte
im Abstand voneinander gehalten sind, pendelt die Deckelplatte auch im abgehobenen Zustand nicht
frei an der Druckplatte hin und her, sondern ist durch die von der Mitte der Deckelplatte schräg nach
außen zu verschiedenen Stellen der Druckplatte hin verlaufenden Stützhebel in einer Parallel-Lage zur
Druckplatte gehalten. Es ist aber selbstverständlich möglich, zwischen Deckelplatte und Druckplatte
noch zusätzliche Führungen anzuordnen, welche eine Abstandsänderung zwischen Druck- und Deckelplatte zulassen, jedoch eine Relativbewegung in jeder
anderen Richtung, beispielsweise eine Relativverdrehung der beiden Platten, verhindern. Derartige Führungen
können z.B. als Führungsbolzen ausgebildet sein, welche senkrecht auf der Deckelplatte befestigt
sind und gleitend durch Führungsbohrungen in der Druckplatte hindurchragen.
Die Schließbewegung eines Deckels einer erfin-) dungsgemäßen Sterilisierkammer mit dem vorstehend
beschriebenen Verschlußmechanismus geht in zwei Schritten vor sich. Zunächst wird der Deckel durch
den Arm in Richtung auf die Sterilisierkammer zu bewegt, wobei die Greifklauen noch eingezogen sind
und die Druckplatte sich im größtmöglichen Abstand von der Deckelplatte befindet. Nach dem Aufsetzen
der Deckelplatte auf die Dichtfläche am Rand der Sterilisierkammer bewegt sich der Arm weiter in
Richtung auf die Sterilisierkammer und verschiebt dabei die Druckplatte relativ zur Deckelplatte. Durch
diese Relativverschiebung werden die Druckgelenke verstellt und damit die Greifklauen nach außen in
Ausnehmungen in der Sterilisierkammer gedrückt. Die die Greif klauen tragenden Hebel stützen sich dabei auf die Widerlager an der Deckelplatte und drükken
die Platte stärker an die Dichtfläche an der Sterilisierkammer an. Dabei wird die rings um die Beschickungsöffnung
der Sterilisierkammer herumlaufende Dichtung verformt und eine gute Dichtwirkung
erzielt. Der Antrieb des Arms durch die Antriebsein- ! richtung wird beispielsweise durch einen einstellbaren
Anschlagschalter angehalten, sobald die Verriegelung des Deckels und ein dichter Verschluß der
Sterilisierkammer erreicht ist. Die Feineinstellung des Anhaltezeitpunkts kann nach der Montage des Sterilisiergeräts
vorgenommen und nach Bedarf beliebig nachgestellt werden. Das Öffnen der Sterilisierkammer
erfolgt ebenfalls in zwei Schritten in umgekehrter Richtung: Zunächst bewegt sich die Druckplatte
unter der Wirkung des Arms von der Deckelplatte weg nach außen und entriegelt damit den Deckel, anschließend
hebt die Druckplatte über die Stützhebel die Deckelplatte von der Dichtfläche der Sterilisierkammer
ab.
Eine konstruktiv robuste und herstellungstechnisch einfache Und wirtschaftliche Ausgestaltung ist
dabei dadurch gegeben, daß die derDruckplattenmitte näher gelegenen Schenkel jedes eine Druckgelenkrolle
umfassenden Bügels als die Parallelverschiebung der Druckgelenke relativ zur Druckplatte auf deren
Mitte zu begrenzende Anschläge ausgebildet sind.
Um eine feinfühlig steuerbare, konstruktiv einfache und robuste Betätigung für die Bewegung des
Arms zum Schließen und Öffnen des Deckels und eine betriebssichere und wirtschaftliche Antriebseinrichtung zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn der mit
dem Arm verbundene bewegliche Teil der Antriebseinrichtung als ein senkrecht zur Beschickungsöffnung
ausgerichtetes und längs seiner Achse in einer Längsführung verschiebbar und gegen Verdrehen um
seine Achse gesichert im Sterilisiergerät gelagertes Rohr mit Innengewinde ausgebildet ist, welches
durch eine in das Rohr eingeschraubte Gewindespindel längsverschiebbar ist, deren aus dem Rohr ragendes
Ende am Sterilisiergerät drehbar gelagert und mit einem Antrieb versehen ist. An einem derartigen, mit
Innengewinde versehenen Rohr, kann der Arm mit einfachen konstruktiven Mitteln biege- und drehsteif
befestigt werden. Das Rohr mit Innengewinde wirkt als eine auf die Gewindespindel der Antriebseinrichtung
aufgeschraubte Mutter. Durch geeignete Auswahl der Art und Steigung des Gewindes kann dieser
Armantrieb sehr feinfühlig verstellbar und selbsthemmend ausgebildet werden. Der Elektromotor
zum Antrieb der Gewindespindel kann als pol- und drehrichtungsumschaltbarer Elektromotor ausgeführt
sein. Es ist dann möglich, den Arm zum Ver- und Entriegeln des Deckels langsam zu bewegen und das
Hin- und Wegfahren des entriegelten Deckels zur und von der Sterilisierkammer mit größerer Geschwindigkeit durchzuführen. Der Elektromotor hat
außerdem den Vorteil, daß er mit einfachen üblichen elektrischen Schaltungen und verstellbaren Anschlagschaltern
zur Regelung der Armbewegung ausgezeichnet steuerbar ist. Der Motor kann in seiner Leistung
klein gehalten werden, da durch die große Kraftübersetzung im Hebelmechanismus zwischen
Druckplatte und Deckelplatte nur relativ geringe Betätigungskräfte für den Armantrieb erforderlich sind.
Sobald der Deckel mit der Sterilisierkammer verriegelt ist, müssen vom Motor keine weiteren Anpreßkräfte
mehr aufgebracht werden. Die Haltekräfte werden dann selbsttätig von der selbsthemmenden
Spindel-Gewinderohr-Kombination des Antriebs übernommen. Um eine saubere Führung des Arms
bei der Bewegung des Deckels auf die Sterilisierkammer zu und von dieser weg zu gewährleisten und um
das Rohr mit dem Innengewinde überhaupt als längs der Spindel verstellbare Mutter verwenden zu können,
ist es notwendig, daß das Rohr in einer parallel zu seiner Achse verlaufenden Führung längsverschieblich
und gegen Verdrehen gesichert geführt ist. Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Sterilisiergeräts
ist es durchaus möglich, diese Führung der Betätigung so auszubilden, daß der Arm nach
dem Abheben des Deckels von der Sterilisierkammer sich zunächst senkrecht von der Beschickungsöffnung
weg bewegt und anschließend in einem bestimmten Abstand von der Beschickungsöffnung um
die Achse der Betätigung, beispielsweise des Gewinderohrs, um einen bestimmten Betrag geschwenkt
wird. Für diese Schwenkbewegung ist nur ein zusätzlicher Antrieb, beispielsweise hydraulisch, pneumatisch
oder elektromechanisch, vorzusehen.
Mit besonderem Vorteil kann das erfindungsgemäße Sterilisiergerät so ausgestaltet werden, daß es
als sogenanntes Tischsterilisiergerät mit einer an ihrer Oberseite eine Beschickungsöffnung aufweisenden
Sterilisierkammer ausgebildet ist und daß der Deckel horizontal verläuft und an einem in vertikaler Richtung
verstellbaren Arm angebracht ist. Bei dieser Anordnung kann an der der Sterilisierkammer zugewandten
Seite der Platte ein Traggestell mit mehre-
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ren Etagen befestigt werden. Zum Beladen des Traggestells mit dem Sterilisiergut kann der Deckel durch
die Antriebseinrichtung stufenweise in die Sterilisierkammer abgesenkt werden, und zwar so, daß nacheinander
alle Etagen des Traggestells mit der an der Oberseite des Tischsterilisiergeräts befindlichen
Tischplatte in Übereinstimmung gebracht werden. Das Sterilisiergut kann dann nahezu ohne Kraftaufwand
von dem Tisch auf die jeweilige Etage des Traggestells geschoben werden und muß nicht mehr
angehoben werden. Das Traggestell senkt sich beim Schließen des Deckels vollständig in die Sterilisierkammer
ein. Das Entladen des Traggestells erfolgt in der umgekehrten Richtung. Zum Be- und Entladen
des Traggestells ist dieses von mindestens drei Seiten her von der Tischplatte des Sterilisiergeräts aus zugänglich,
wenn man von der Seite, an der der Arm und die Betätigung des Arms verlaufen, absieht. Das
Traggestell kann von einer Seite beladen und nach der anderen Seite hin entladen werden, so daß sich
ein automatisch arbeitender Durchlaufbetrieb einrichten läßt. Bei dem bisher üblichen automatischen
Durchlauf betrieb wurden »Tunnel-Sterilisiergeräte« verwendet. Bei diesen bekannten Geräten war an der
Vorder- und Hinterseite je ein Deckel an Scharnieren um eine senkrecht Achse schwenkbar angelenkt und
mit einem Zentralverschluß versehen. Diesen Tunnelgeräten gegenüber hat ein Tischsterilisiergerät den
Vorteil, daß es nur eine Beschickungsöffnung aufweist und daher nur an einer Öffnung abgedichtet
werden muß. Die bisher üblichen Deckel mit Zentralverschluß und Scharnieranlenkung sind aber bei
Tischsterilisiergeräten nicht verwendbar, da das Abheben der schweren Deckel in vertikaler Richtung
von der Beschickungsöffnung in der Bedienung viel zu umständlich und mit zu großem Kraftaufwand
verbunden wäre.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben.
Es zeigt
F i g. 1 einen Vertikalschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Sterilisiergerät,
F i g. 2 einen Teilausschnitt aus dem Sterilisiergerät
entsprechend der Schnittlinie H-II in F i g. 1,
F ig. 3 eine Draufsicht auf den Deckel mit Schließmechanismus des erfindungsgemäßen Sterilisiergeräts
(wobei die Blechabdeckung weggelassen ist).
Das aus F i g. 1 ersichtliche Sterilisiergerät weist eine Sterilisierkammer 1 mit einer an deren Oberseite
befindlichen Beschickungsöffnung 2 auf. Zum Verschließen
der Sterilisierkammer 1 ist ein allgemein mit 3 bezeichneter Deckel vorgesehen. Dieser Deckel
verläuft horizontal und ist zum Abdichten der Kammer
1 an seiner Unterseite mit einer rings um seinen Umfang herumlaufenden Dichtung versehen. Diese
Dichtung besteht aus einem Silikonschlauch 4, der in einem nach unten offenen, einen etwa U-förmigen
Querschnitt aufweisenden Blechprofil 5 gefaßt ist, das an der Unterseite des Deckels 3 angeschweißt ist.
Der Silikonschlauch 4 ragt mit einem Teil seines Umfangs über die Ränder des Profils 5 hinaus. Beim
Verschließen der Kammer 1 wird der Deckel 3 mit der Silikondichtung 4 auf eine um den Rand der Beschickungsöffnung
2 herumlaufende Dichtfläche 6 gepreßt. Dabei wird der Silikonschlauch 4 elastisch verformt
und liegt dann nicht nur auf einer Mantellinie, sondern auf einem breiten Streifen auf der Dichtfläche
auf. Bei der Verformung des Silikonschlauchs4 wird dieser teilweise in das Profil 5 hineingedrückt
und stützt sich an dessen Wänden ab. Durch diese Konstruktion erträgt der Silikonschlauch
relativ hohe Anpreßkräfte. Das Silikonmaterial ist temperaturfest, resistent gegen Chemikalien und
Dämpfe und läßt sich wegen seiner elastischen Eigenschaften wechselnd belasten, ohne daß bleibende
Verformungen auftreten.
ίο Der Schließmechanismus zum Anheben und Aufsetzen
sowie zum Öffnen und Schließen des Dekkels 3 besteht aus einem etwa parallel zur Deckelaußenseite
und horizontal verlaufenden, als Balken ausgebildeten Arm 7. An einem Ende 7' dieses
Arms 7 ist ein Ansatz biege- und drehsteif befestigt, welcher in der Mitte des Deckels 3 angreift und zur
Übertragung von senkrecht zum Deckel gerichteten Betätigungskräften und zur Steuerung des Schließmechanismus
des Deckels dient. Das andere Ende 7" des Arms 7 ist mit der Betätigung einer weiter unten
näher beschriebenen Antriebseinrichtung biege- und drehsteif verbunden und kann in einer senkrecht zu
der Beschickungsöffnung 2 verlaufenden Richtung von der Sterilisierkammer 1 weg und auf diese zu bewegt
werden.
Der Deckel 3 weist eine Platte 8 auf, welche als eigentliche Verschlußplatte für die Abdichtung der
Sterilisierkammer 1 dient und an ihrer Unterseite die Dichtungen 4 trägt. An der von der Kammer 1 abgewandten
Seite der Platte 8 sind sechs Paare von Stützhebeln 9 strahlenförmig nach außen und schräg
von der Platte 8 weg gerichtet angeordnet, wobei ein Ende jedes Paars um je eine parallel zur Platte 8 verlaufenden
Achse 10 schwenkbar angelenkt ist. Am anderen Ende jedes Stützhebelpaars 9 ist in einem
Druckgelenk 11 ein Ende je eines Hebels 12 um eine horizontale Achse schwenkbar angebracht. Die von
den Druckgelenken 11 abgewandten Enden der Hebel 12 sind als Greifklauen 13 ausgebildet. Jeder Hebel
12 liegt zwischen dem Druckgelenk 11 und der Greifklaue 13 auf je einem an der Platte 8 festgeschraubten
Widerlager 14 längsverschieblich und schwenkbar auf. Die Widerlager 14 befinden sich in
unmittelbarer Nachbarschaft der Greifklauen 13. An jedem Druckgelenk 11 ist ein Paar von Rollen 15
drehbar gelagert. An der von der Platte 8 abgewandten Seite der Rollen 15 liegt eine parallel zur Platte 8
und horizontal verlaufende Druckplatte 16 an den Rollen 15 an. Diese Druckplatte 16 ist am unteren
Ende eines senkrecht zu ihr verlaufenden Bolzens 17 befestigt, beispielsweise angeschraubt. Das obere
Ende des Bolzens 17 ist mit dem Ende T des Arms 7 dreh- und biegesteif verbunden. An der der Deckelplatte 8 zugewandten Seite der Druckplatte 16 sind
Bügel 18 befestigt, beispielsweise angeschraubt, von denen je einer eine Rolle 15 umfaßt. Durch die Bügel
18 werden die Rollen 15 so geführt, daß sie sich nur parallel zur Unterseite der Druckplatte 16 verschieben
lassen. Die Bügel 18 stellen eine formschlüssige Verbindung der Rollen 15 mit der Druckplatte 16
her, welche ein Abfallen der Rollen 15 von der Druckplatte 16 weg in Richtung auf die Deckelplatte 8 zu verhindert.
Das Schließen und Öffnen des Deckels und das Verriegeln des Deckels zum Abdichten der Sterilisierkammer
1 ist aus F i g. 1 ersichtlich. In dieser Figur ist der Deckel 3 in strichpunktierten Linien in
von der Sterilisierkammer abgehobener Stellung ge-
zeichnet. Der Arm 7 ist durch die noch näher zu erläuternde Antriebseinrichtung in seine Öffnungsstellung
gefahren. Die Deckelplatte 8 hängt an den Stützhebeln 9, welche über die Bügel 18 formschlüssig
mit der Druckplatte 16 verbunden sind. Unter dem Eigengewicht der Deckelplatte 8 sind die an den
Stützhebeln 9 angebrachten Druckgelenke 11 parallel zur Druckplatte 16 in eine Endstellung auf die Mitte
der Druckplatte 16 zu verschoben und liegen in dieser Endstellung im Abstand von der Mitte an Schenkeln
18' der Bügel 18 an, welche als Anschläge wirken und die Bewegung der Druckgelenke 11 bzw. der
Rollen 15 nach innen auf die Mitte der Druckplatte 16 zu begrenzen. Bei dieser nach innen verschobenen
Stellung der Druckgelenke 11 liegen die Hebel 12, welche mit einem Ende an je einem Druckgelenk 11
angelenkt sind, mit ihrem eine Greifklaue 13 tragenden Ende auf je einem Widerlager 14 auf. Die Hebel
12 sind dabei so weit gegen die Mitte des Deckels 3 hin verschoben, daß die Greifklauen 13 nicht über
den Rand der Deckelplatte 8 hinausragen. Zum Schließen der Sterilisierkammer wird der Deckel 3
durch Absenken des Armes 7 mit seiner Dichtung 4 auf die Dichtfläche 6 aufgesetzt.
Durch weiteres Abwärtsfahren des Armes 7 drückt die Druckplatte 16 anschließend die Druckgelenke
11 nach außen und bewegt sich dabei um einen geringen Betrag auf die Deckelplatte 8 zu. Durch die
Auswärtsverschiebung der Druckgelenke 11 werden die Hebel 12 radial nach außen verschoben. Dadurch
treten die Greifklauen 13 an den freien Enden der Hebel 12 über den Rand der Deckelplatte 8 hinaus
und schieben sich in Ausnehmungen 19, welche in der Wand der Sterilisierkammer vorgesehen sind.
Durch die von dem Arm 7 über den Bolzen 17 auf die Druckplatte 16 übertragene Druckkraft wirken in
den Druckgelenken 11 senkrecht zur Platte 8 gerichtete Druckkräfte. Diese Druckkräfte pressen die
Greifklauen 13 an die oberen Ränder der Ausnehmungen 19 an. Die Hebel 12 stützen sich dabei waagebalkenartig
auf den Widerlagern 14 an der Deckelplatte 8 ab. Die auf die Widerlager 14 wirkenden
Kräfte werden von diesen auf die Platte 8 übertragen und pressen die Platte 8 mit ihrer Dichtung 4 auf die
Dichtfläche 6 der Sterilisierkammer. In F i g. 1 ist der Deckel 3 in Verriegelungsstellung in ausgezogenen
Linien dargestellt. Die Größe der über die Widerlager 14 auf die Deckelplatte 8 eingeleiteten Kräfte
hängt von dem Verhältnis des Abstands des Auflagerpunkts der Greifklaue 13 vom Widerlager 14
zum Abstand des Widerlagers 14 vom Druckgelenk 11 ab. Durch geeignete Wahl dieses Abstandsverhältnisses
läßt sich eine sehr große Kraftübersetzung der vom Arm 7 auf die Druckplatte 16 übertragenen
Kraft in die über die Widerlager 14 auf die Deckelplatte 8 übertragenen Druckkräfte erreichen. Es genügt
daher eine relativ geringe Anpreßkraft des Arms 7, um den Deckel 3 in den Ausnehmungen 19
an der Sterilisierkammer zu verriegeln und um den Deckel mit ausgezeichneter Dichtwirkung an die
Dichtfläche 6 am Rand der Sterilisierkammer anzupressen. Das Entriegeln und Abheben des Deckels 3
erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der Arbeitsgänge wie das Schließen des Deckels. Zunächst bewegt sich
der Arm 7 nach oben und bewegt dabei die Druckplatte 16 relativ zur Platte 8 von dieser weg. Die Rollen
15, welche formschlüssig durch die Bügel 18 mit der Druckplatte 16 verbunden sind, werden dabei
mit nach oben gezogen und verschieben sich gleich^ zeitig parallel zur Druckplatte 16 auf deren Mitte zu.
Durch diese zwangläufige Bewegung der Rollen werden die Hebel 12 ebenfalls nach innen auf die
Mitte des Deckels zu bewegt, und die Greifklauen 13 werden aus den Ausnehmungen 19 herausgezogen.
Sobald dies geschehen ist, ist die Deckelplatte 8 entriegelt und wird nicht mehr an die Dichtfläche 6 angepreßt
(1. Arbeitsgang). Um bei dem Entriegeln des
ίο Deckels und bei dem entgegengesetzt gerichteten
Vorgang des Verriegeins eine saubere Führung der Druckplatte 16 relativ zur Deckelplatte 8 zu gewährleisten,
sind an der Deckelplatte 8 Führungsstifte 20 befestigt, die senkrecht auf der Deckelplatte 8 stehen,
durch Bohrungen in der Druckplatte 16 mit Gleitsitz hindurchragen und eine saubere Parallelführung der
Platten 8 und 16 bei deren Relativbewegung gewährleisten. Bei der weiteren Bewegung des Arms 7 nach
oben bewegt sich die Druckplatte 16 nach der Entriegelung des Deckels nur noch so lange relativ zur
Deckelplatte 8 nach oben, bis die Rollen 15 an den Pfosten 18' der Bügel 18 zur Anlage kommen. Anschließend
wird die Deckelplatte 8 durch den sich weiter nach oben bewegenden Arm 7 von der Dichtfläche
6 abgehoben, und der Deckel bewegt sich nach oben. Der vorstehend beschriebene Schließmechanismus
ist konstruktiv sehr einfach, robust und daher betriebssicher. In Zusammenarbeit mit der Silikonschlauchdichtung
läßt sich mit Hilfe des Schließmechanismus bei relativ geringen Anpreßkräften eine
ausgezeichnete Abdichtung der Sterilisierkammer 1 auch dann erreichen, wenn das Sterilisiergerät mit
sehr hohem Dampfdruck gefahren wird. Zur Vermeidung von Unfällen und zur Verhinderung der Verschmutzung
ist der auf der Deckelplatte 8 angeordnete Verschlußmechanismus einschließlich der
Druckplatte 16 durch eine Abdeckung 21 aus nicht rostendem Stahlblech geschützt. An der Deckelunterseite
ist ein Traggestell 22 angeschraubt, das in drei Etagen übereinander horizontal verlaufende Tragflächen
23 aufweist. Dieses Traggestell dient zur Aufnahme des Sterilisierguts und wird beim Schließen
des Deckels ganz in die Sterilisierkammer 1 eingefahren.
Als Betätigung für den Arm 7 dient ein senkrecht zur Beschickungsöffnung ausgerichtetes und außerhalb
der Sterilisierkammer 1 verlaufendes Rohr 24. Am oberen Ende dieses Rohrs 24 ist das Ende 7" des
Arms 7 biege- und drehsteif befestigt. Das Rohr 24 ist in einem fest mit dem Gehäuse 25 des Sterilisiergerätes
verbundenen Gleitlager 26 längs seiner Achse verschieblich gelagert. Gegen Verdrehen um seine
Achse ist das Rohr 24 gesichert. Zu diesem Zweck ist am unteren Ende des Rohrs 24 ein Arm 27 mit
einem Ende befestigt, dessen anderes Ende eine parallel zum Rohr 24 verlaufende Führungsstange 28
gleitend umschließt. Die Führungsstange 28 ist fest mit dem Gehäuse des Sterilisiergeräts verbunden
(s. F i g. 2). Dem Arm 27 diametral gegenüberliegend ist eine Führungsrolle 29 an dem Rohr 24 um eine
senkrecht zum Rohr stehende Achse drehbar gelagert. Diese Führungsrolle 29 läuft zwischen zwei im
Abstand voneinander und parallel zum Rohr 24 verlaufenden Führungsschienen 30. Durch die Führung
des Arms 27 längs der Stange 28 und durch die Führung der Rolle 29 zwischen den Schienen 30 ist gewährleistet,
daß das Rohr 24 sich nur längs seiner Achse in dem Lager 26 verschieben läßt und keine
Drehbewegung ausführen kann. Das Rohr 24 weist an seinem unteren Ende ein Innengewinde 31 auf, in
welches von unten her eine Gewindespindel 32 eingeschraubt ist. Das unten aus dem Rohr 24 herausragende
Ende der Gewindespindel 32 ist in einem allgemein mit 33 bezeichneten Lager gegen Längsverschiebung
gesichert und um seine Achse drehbar gelagert. Das Lager 33 ist fest mit dem Gehäuse des
Sterilisiergeräts verbunden. An dem aus dem Lager 33 unten herausragenden Ende der Spindel 32 ist
eine Keilriemenscheibe 34 aufgekeilt. Über einen Keilriemen 35 ist die Riemenscheibe 34 von dem
Elektromotor 36, der fest an dem Gehäuse des Sterilisiergeräts ängschraubt ist, antreibbar. Auf die Welle
des Elektromotors 36 ist eine Kupplung 37 aufgesetzt, welche die den Keilriemen 35 antreibende Riemenscheibe
38 trägt. Mit Hilfe dieser Kupplung kann ein sehr rasches Anhalten und ein sanftes Anfahren
des von der Spindel 32 in Verbindung mit dem Gewinderohr 24 gebildeten Antriebs für den Arm? erreicht
werden. Durch Drehen der Spindel 32 in einer Richtung kann das Gewinderohr 24 nach oben verschoben
werden, durch Drehen der Spindel 32 in der umgekehrten Richtung kann das Rohr nach unten
bewegt werden. Durch einfaches Umsteuern des Elektromotors in seiner Drehrichtung ist es daher
möglich, die Hub- und Senkbewegung des den Dekkel3 betätigenden Arms 7 auszuführen. Die Steuerung
der Hebe- und Senkbewegung und das Anhalten des Antriebs in jeder gewünschten Stellung kann
mit Hilfe bekannter, in ihrer Lage einjustierbarer, auf die Bewegung des Rohrs 24 reagierender Anschlagschalter
in einem elektrischen Stromkreis zur Steuerung des Elektromotors 36 erfolgen.
Das vorstehend beschriebene, erfindungsgemäße Sterilisiergerät hat den Vorteil, daß der beschriebene
Schließmechanismus ein vollkommen automatisches Absenken des Deckels, dampfdichtes Verriegeln desselben
im Sterilisiergerät zum Zwecke des hermetischen Abschließens der Sterilisierkammer, Entriegeln
und Abheben des Deckels zuläßt. Beim Abheben des Deckels kann dieser stufenweise in verschiedene Höhen
gefahren werden, so daß nacheinander die Tragflächen 23 der einzelnen Etagen des Traggestells 22
mit der Tischfläche 39 des Sterilisiergeräts auf gleidies
Niveau kommen, wodurch ein einfaches Herausnehmen des bereits behandelten Gutes und Einführen
neuen Sterilisiergutes ohne Kraftaufwand und Anheben möglich ist. Vorteilhafterweise sind dabei
die einzelnen Tragflächen 23 in horizontaler Richtang um einen bestimmten Betrag ausziehbar gestaltet,
damit zwischen dem Rand der Tischfläche 39 an der Beschickungsöffnung und dem Rand der jeweiligen
Tragfläche 23 keine Lücke entsteht.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Beispiel beschränkt. Beispielsweise kann
als Antriebsvorrichtung an Stelle der ein Rohr mit Innengewinde verstellenden Gewindespindel auch ,-eine
hydraulische Verstellvorrichtung mit einer Zylinder-Kolbeneinheit vorgesehen sein. Die Verstellung
mittels Gewindespindel hat jedoch bei Ausbildung des Gewindes als selbsthemmendes Gewinde
den Vorteil, daß nach dem Absenken und Verriegeln des Deckels die vom Inneren der Sterilisierkammer
durch den Dampfdruck auf den Deckel wirkenden Kräfte nicht von der Antriebsvorrichtung, also vom
Elektromotor 36, aufgenommen werden müssen, sondern von der Kombination Spindel—Gewinderohr
direkt ins Gehäuse des Sterilisiergeräts eingleitet werden. Außerdem ist mit Hilfe der Gewindespindel eine
sehr feinfühlige Lageeinsteilbarkeit des Deckels gegeben.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Sterilisiergerät mit einer Sterilisierkammer mit mindestens einer Beschickungsöffnung und
mit einem Deckel pro Öffnung zum gasdichten Verschließen der Kammer, welcher Deckel mittels
eines Schließmechanismus, dessen Verschlußkräfte von der Mitte des Deckels aus auf
am Deckel schwenkbar befestigte Greifklauen zum lösbaren Eingreifen in entsprechende Ausnehmungen
an der Sterilisierkammer übertragbar sind, an eine zwischen Deckel und Sterilisierkammer
an einer Dichtfläche rings um den Rand der Beschickungsöffnung herumlaufende Dichtung
anpreßbar und verriegelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließmechanismus
mindestens einen etwa in der Mitte des Deckels (3) angreifenden, von einer zum Überführen des
Deckels in eine Schließstellung bzw. in eine Offenstellung dienenden Antriebseinrichtung angetriebenen,
gleichzeitig als Träger für der Deckel dienenden Arm (7) aufweist, der mit den Greifklauen
(13) zur Betätigung derselben in Wirkverbindung steht.
2. Sterilisiergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (7) als etwa parallel
zur Deckelaußenseite verlaufender Balken ausgebildet ist, der an seinem etwa in der Mitte
des Deckels befindlichen Ende zur Wirkverbindung mit den Greifklauen (13) einen Ansatz aufweist
und an seinem anderen Ende über den Rand des Deckels (3) hinausragt und biege- und
drehsteif mit demjenigen beweglichen Teil der Antriebseinrichtung in Verbindung steht, welches
außerhalb der Sterilisierkammer (1) in einer zur Ebene der Beschickungsöffnung (2) senkrechten
Richtung längsverstellbar gelagert ist und durch die Antriebseinrichtung hin- und herbewegbar
und in jeder Stellung festhaltbar ist. <o
3. Sterilisiergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel als Platte
(8) ausgebildet ist, an deren Außenseite mindestens zwei entgegengesetzt und schräg nach
außen gerichtete Stützhebel (9) mit jeweils einem Ende um eine parallel zum Deckel verlaufende
Achse (10) schwenkbar gelagert sind, wobei an dem anderen Ende jedes Stützhebels (9) in einem
Druckgelenk (11) ein Ende je eines Hebels (12) angelenkt ist, dessen anderes Ende als Greifklaue
(13) ausgebildet ist und der vor dem Rand des Deckels (3) auf einem Widerlager (14) aufliegt,
und daß der Ansatz des Armes (7) an den Druckgelenken (11) angreift.
4. Sterilisiergerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ansatz ein senkrecht zum Deckel (3) gerichteter Bolzen (17) ist, der an seinem vom Arm (7)
weggerichteten Ende eine parallel zur Deckelplatte (8) verlaufende Druckplatte (16) trägt, die
eine formschlüssige mit nur eine Parallelverschiebung der Druckgelenke (11) relativ zur Druckplatte
(16) zulassende Verbindung (8) mit den Druckgelenken (11) aufweist.
5. Sterilisiergerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (16) an auf
den Achsen der Druckgelenke (11) drehbar befestigten Rollen (15) anliegt und an ihrer zu den
Rollen (15) und zum Deckel (8) hingewandten Seite als Bügel (18) ausgebildete Verbindungen
aufweist,! welche die Rollen (15) umfassen.
6. Sterilisiergerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die formschlüssige
Verbindung der Druckgelenke (11) mit der Druckplatte (16) mit Anschlägen versehen ist.
7. Sterilisiergerät nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die der
Druckplattenmitte näher gelegenen Schenkel (18') jedes eine Druckgelenkrolle (15) umfassenden
Bügels (18) als die Parallelverschiebung der Druckgelenke (11) relativ zur Druckplatte (16)
auf deren Mitte zu begrenzende Anschläge ausgebildet sind.
8. Sterilisiergerät nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der mit dem Arm (7) verbundene bewegliche Teil der Antriebseinrichtung als ein senkrecht zur Beschickungsöffnung
(2) ausgerichtetes und längs seiner Achse in einer Längsführung verschiebbar und gegen Verdrehen um seine Achse gesichert
im Sterilisiergerät gelagertes Rohr (24) mit Innengewinde (31) ausgebildet ist, welches durch
eine in das Rohr (24) eingeschraubte Gewindespindel (32) längsverschiebbar ist, deren aus dem
Rohr (24) ragendes Ende am Sterilisiergerät drehbar gelagert und mit einem Antrieb versehen
ist.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEM0061916 | 1964-07-29 | ||
| DEM0061916 | 1964-07-29 |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1492401A1 DE1492401A1 (de) | 1969-12-11 |
| DE1492401B2 true DE1492401B2 (de) | 1973-01-25 |
| DE1492401C DE1492401C (de) | 1973-08-23 |
Family
ID=
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE1492401A1 (de) | 1969-12-11 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |