DE1491815B - Ventilanordnung für Atmungsgeräte - Google Patents
Ventilanordnung für AtmungsgeräteInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ventilanordnung für Atmungsgeräte mit einem mit einem seitlichen
Zweigrohr versehenen Zuführungsrohr für das Atmungsgas und einem elastisch verformbaren, im
wesentlichen scheibenförmigen und den inneren Rand der Einmündungsöffnung des Zweigrohres abdeckenden
Rückschlagventil, das mit seiner Mitte an Teilen des Zuführungsrohres befestigt ist.
Bei einer bekannten Ventilanordnung für Atmungsgeräte, bei der eine seitliche Einmündungsöffnung
eines Zuführungsrohres mit einem in diesem befindlichen Rückschlagventil versehen ist, dient zur Festlegung
des Rückschlagventils am Zuführungsrohr ein mittlerer, die Einmündungsöffnung nach außen
durchsetzender Ansatz des Ventilkörpers, der eine die Einmündungsöffnung von außen überdeckende
durchbrochene Scheibe durchsetzt und an dieser Scheibe durch eine Kopfschraube festgelegt ist, die in
den Ventilkörper durch eine mittlere Bohrung der Scheibe von außen her eingeschraubt ist. Nachteilig
ist nicht nur der verhältnismäßig große Aufwand für das Rückschlagventil mit der besonderen äußeren
Haltevorrichtung und der Notwendigkeit einer entsprechend großen Ausbildung der Einmündungsöffnung
und des Rückschlagventils, damit durch die äußere Abdeckung der Einmündungsöffnung der
Einströmungswiderstand nicht unerwünscht vergrößert wird, sondern auch, daß die Halteschraube
des Ventils schlecht zugänglich ist, wenn an die Einmündungsstelle ein Zweigrohr anschließt, das dort
im Falle einer gewünschten zusätzlichen Zuführung eines Narkcsemittels erforderlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Ventilanordnung so zu vervollkommnen,
daß nicht nur ein vereinfachtes Rückschlagventil, sondern für eine zusätzliche Zuführung eines
Narkosemittels zugleich eine einfache diesbezügliche Anordnung geschaffen wird.
Die gestellte Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die in an sich bekannter Weise als
in ihrer Schließstellung an der Rohrinnenwandung flächig anliegende dünne Scheibe ausgebildete Ventilscheibe
im Bereich des freien Endes eines das Zuführungsrohr durchquerenden und mit diesem verbundenen,
als ein dünnes Zuführungsrohr für ein Narkosemittel
ausgebildeten Stiftes od. dgl. festgelegt ist.
Abgesehen davon, daß ein solcher Stift lediglich um einen kleinen Betrag in die Einmündungsstelle
der Zweigleitung hineinragt und der Öffnungsquerschnitt des Rückschlagventils durch keine ihn überdeckenden
weiteren Teile verringert wird, kann durch die gleichzeitige Ausbildung des Stiftes als ein dünnes
Zuführungsrohr auf eine besondere Zuführungseinrichtung für das Narkosemittel verzichtet werden.
Überdies ergibt sich durch die so geschaffene axiale Zuführung des Narkosemittels eine vorteilhafte
gleichmäßige Verteilung des zugeführten Narkosemittels über die Einmündungsöffnung des Zweigrohres
in das Zuführungsrohr.
Ausgestaltungen der Erfindung betreffen unterschiedliche konstruktive Einzelheiten des erfindungsgemäßen
Rückschlagventils.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht; es zeigt
F i g. 1 das Rückschlagventil in einem schematisch gehaltenen Axialschnitt,
F i g. 2 eine Ansicht einer etwas abgewandelten Ventilscheibe des Rückschlagventiles gemäß Fig. 1.
Gemäß Fig. 1 steht das eine Ende eines Zuführungsrohres
1 für das Atmungsgas eines im übrigen nicht dargestellten Atmungsgerätes über einen
Schlauch 2 mit einer (ebenfalls nicht dargestellten) Gesichtsmaske in Verbindung. An das Zuführungsrohr 1 schließt ein Zweigrohr 3 an, und sein anderes
Ende steht mit einem Gummibeutel 4 in Verbindung, der zusammengedrückt werden kann, wenn dem Patienten
Luft durch künstliche Beatmung zugeführt werden soll. Das Zuführungsrohr 1 ist von seiner dem
Zweigrohr 3 gegenüberliegenden Seite her von einem als ein dünnes Zuführungsrohr ausgebildeten Stift 5
durchsetzt, durch den ein Narkosemittel eingespeist werden kann.
Am inneren, koaxial zum Zweigrohr 3 bis in dessen Einmündungsöffnung hineinragenden Ende des
Stiftes 5 ist dieser mit einer äußeren Ringnute versehen, in die eine biegsame Scheibe 6 eingreift, die
eine gegen die Zweigleitung 3 schließende Ventilscheibe bildet. In der Ruhelage liegt die Scheibe 6
gegen die gekrümmte Innenfläche der Wandung des Zuführungsrohres 1 an.
Um einer Verdrehung oder falschen Einsetzung der Scheibe 6 vorzubeugen, kann diese gemäß F i g. 2
mit Aussparungen 7 versehen sein, in die irgendwelche Mittel zur Sicherung der Winkelstellung der
Scheibe 6 eingreifen können. Diese Mittel können bekannter Art sein und von der Wandung des Zuführungsrohres
1 ausgehen.
Die Zuführung des Narkosemittels in ein außerhalb des Zuführungsrohres 1 befindliches besonderes
Zweigrohr 3 geeigneter Länge bietet noch den weiteren Vorteil, daß die Zuführung des Narkosemittels
ohne die Erzeugung eines Überdruckes möglich ist, der sonst im Falle seiner Beaufschlagung der Außenseite
eines (nicht dargestellten) Ausatmungsventils dazu neigen könnte, der freien Ausatmung des Patienten
entgegenzuwirken.
Claims (3)
1. Ventilanordnung für Atmungsgeräte mit einem
mit einem seitlichen Zweigrohr versehenen Zuführungsrohr für das Atmungsgas und einem elastisch
verformbaren, im wesentlichen scheibenförmigen und den inneren Rand der Einmündungsöffnung
des Zweigrohres abdeckenden Rückschlagventil, das mit seiner Mitte an Teilen des Zuführungsrohres befestigt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die in an sich bekannter Weise als in ihrer Schließstellung an der
Rohrinnenwandung flächig anliegende dünne Scheibe (6) ausgebildete Ventilscheibe im Bereich
des freien Endes eines das Zuführungsrohr (1) durchquerenden und mit diesem verbundenen, als
ein dünnes Zuführungsrohr für ein Narkosemittel ausgebildeten Stiftes (5) od. dgl. festgelegt ist.
2. Ventilanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (5) die Ventilscheibe
(6) in einer zentralen Öffnung durchsetzt und die Ventilscheibe (6) in einer äußeren Ringnute
des Stiftes (5) gehalten ist.
3. Ventilanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventilscheibe
(6) an wenigstens einer ihrer beiden in Längsrichtung des Zuführungsrohres (1) gegenüberliegenden
Randstellen eine von einem mit dem Zuführungsrohr (1) verbundenen Haltemittel durchsetzte
Aussparung (7) aufweist.
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