DE1490809C - Kabelschutzmuffe, insbesondere fur Fernmeldekabel - Google Patents
Kabelschutzmuffe, insbesondere fur FernmeldekabelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kabelschutzmuffe, insbesondere für Fernmeldekabel, zur Aufnahme von
Einbauteilen aus mechanisch wenig widerstandsfähigem Material, beispielsweise von Innenmuffen aus
Blei.
In Kabel-, insbesondere Fernmeldekabelanlagen ist es bekannt, an den Verbindungs- und Abzweigstellen
sowie zum Einbau sonstiger Bauteile (z. B. Abgleichskondensatoren, Pupinspulen) aus Blei oder
einem ähnlichen, mechanisch wenig widerstandsfähigen Werkstoff hergestellte Muffen (Innenmuffen)
zu verwenden und diese durch äußere gußeiserne Schutzmuffen gegen mechanische Beschädigungen zu
schützen. Diese Schutzmuffen bestehen aus mehreren verschiedenen Teilen, nämlich einem Unterteil, einem
Oberteil, zwei Schellen, einem Vergußdeckel und zahlreichen Schrauben mit Muttern und Unterlegscheiben. Diese Teile müssen sämtlich bearbeitet und
sorgfältig gegen Korrosion geschützt werden, da die Muffen üblicherweise im Erdboden verlegt werden.
Die Herstellung derartiger Schutzmuffen ist daher sehr aufwendig.
Es sind bereits auch Schutzmuffen zum Schutz bzw. zur Umhüllung von Kabelmuffen bekannt (deutsches
Gebrauchsmuster 1828 740), die aus Kunststoff, insbesondere glasfaserverstärktem Kunststoff, bestehende
Halbschalen aufweisen, die mittels Bänder aus nicht korrodierendem Material (nichtrostendem
Stahl oder Kunststoff) zusammengehalten sind. Diese Muffen haben den Nachteil, daß die Verbindung der
Halbschalen mittels mehrerer Bänder montagetechnisch gesehen beim Zusammenbau und Auseinandernehmen
umständlich und zeitraubend und daher kostspielig ist.
Die Kabelschutzmuffe nach der Erfindung, die zwei gleiche Halbschalen aus einem mechanisch festen
und korrosionsbeständigen Kunststoff aufweist, vermeidet diese Nachteile der bekannten Schutzmuffen.
Sie ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch zwei über die konisch verjüngten Enden der Halbschalen
zu schiebende, ebenfalls aus mechanisch festem, korrosionsbeständigem Kunststoff, vorzugsweise dem
gleichen Kunststoff wie die Halbschalen, gefertigte Spannringe mit entsprechend konischer Innenfläche.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Schutzmuffe nach der Erfindung im auseinandergenommenen
Zustand perspektivisch dargestellt.
1 sind zwei gleiche Halbschalen aus einem mechanisch festen, korrosionsbeständigen Kunststoff, z. B.
einem glasfaserverstärkten Polyester-Kunstharz. Die vorzugsweise im Preßverfahren hergestellten Halbschalen
sind so gleichmäßig ausgebildet, daß sie im zusammengesetzten Zustand ohne weiteres, d. h.
ohne jede weitere zusätzliche Bearbeitung gut zusammenpassen.
Die beiden Halbschalen werden durch zwei über ihre abgesetzten und konisch verjüngten Enden zu
schiebende Spannringe 2, die an ihrer Innenfläche entsprechend konisch ausgebildet sind und gleichfalls
aus einem mechanisch festen, korrosionsbeständigem Kunststoff, z. B. dem der Halbschalen, hergestellt
sind, gegeneinandergepreßt und bilden somit ein geschlossenes Ganzes, das geignet ist, eine Innenmuffe
aus Blei oder anders gestaltete, mechanisch nicht genügend stabile Einbauteile gegen mechanische
Beschädigungen zu schützen. Der Konus an den verjüngten Enden der Halbschalen verläuft derart
flach (Neigungswinkel z. B. 4°), daß die aufgeschobenen Spannringe 2 durch Reibung an den
: Schalen fest haften. ·
Das Mittelstück der Halbschalen ist im Ausführungsbeispiel zylindrisch ausgebildet. Es kann gegebenenfalls
aber auch eine andere, den zu schützenden Einbauteilen entsprechende Form haben. Die
Längsränder der Halbschalen sind vorzugsweise im Mittelstück mit mehreren Aussparungen 3 und Erhebungen
4 versehen, die beim Zusammenfügen
ίο zweier Halbschalen genau ineinanderpassen und
zweckmäßigerweise so ausgebildet sind, daß keine radiale Verschiebung der Halbschalen gegeneinander
möglich ist. Die zur Muffenlängsachse senkrechten Ränder 3' bzw. 4' der Aussparungen und Erhebungen
können beispielsweise, wie in der Figur dargestellt, keilnutförmig bzw. keilförmig sein.
Die Halbschalen sind jeweils mit einer Eingußöffnung 5 versehen, die mit einem Verschlußpfropfen
6 aus Kunststoff verschlossen werden kann. Die Eingußöffnungen werden bei der Herstellung. der
Halbschalen gleich mit eingepreßt und erfordern keine nachträgliche Bearbeitung. Durch die Eingußöffnungen hindurch wird das Innere der Schutzmuffe
mit einer korrosionsbeständigen Vergußmasse ausgefüllt, um beispielsweise die zu Montagezwecken
bloßgelegten Kabelenden und auch die Einbauteile einwandfrei gegen Korrosion zu schützen. Die Halbschalen
sind ferner in der Nähe ihrer Enden jeweils mit zwei Bohrungen 7 und zugehörigen Verschlußpfropfen
8 versehen. Diese Bohrungen haben die Aufgabe beim Vergießen der in der Muffe vorhandenen
Luft die Möglichkeit zu geben, aus der Muffe zu entweichen. Dadurch wird erreicht, daß die Muffe
100 %ig mit der korrosionsbeständigen Masse ausgefüllt wird.
An Stelle der Bohrungen können gegebenenfalls auch Schlitze in den verjüngten konischen Enden der
Halbschalen vorgesehen werden. Diese Schlitze sind so bemessen, daß nur Luft entweichen kann, aber
keine Vergußmasse durchrinnt.
Die verjüngten konischen Enden der Halbschalen
: können mit eingeprägten Markierungen versehen
sein, so daß durch entsprechendes Kürzen der konischen Enden die Halbschalen für Kabel mit sehr
verschiedenen Durchmessern verwendet werden können.
Beide Halbschalen werden an den Innenflächen mit einer Trennschicht (z.B. Silikonschicht)versehen,
•um ein einwandfreies Öffnen der Schutzmuffe zu
gewährleisten. Diese Trennschicht verhindert ein Festkleben der Vergußmasse an den Innenseiten der
Halbschalen. s j-
Claims (7)
1. Kabelschutemuffe, insbesondere if ür Fernmeldekabel,
zur Aufnahme von Einbauteilen aus mechanisch wenig widerstandsfähigem Material,
beispielsweise von Innenmuffen aus Blei, mit zwei gleichen Halbschalen aus einem mechanisch
festen und korrosionsbeständigem Kunststoff, vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Polyester-Kunstharz,
gekennzeichnet durch zwei
über die konisch verjüngten Enden der Halbschalen (1) zu schiebende, ebenfalls aus mechanisch
festem, korrosionsbeständigem Kunststoff, vorzugsweise dem gleichen Kunststoff wie die
Halbschalen, gefertigte Spannringe (2) mit entsprechend konischer Innenfläche.
2. Kabelschutzmuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Konus an den verjüngten
Enden derart flach verläuft, daß die aufgeschobenen Spannringe (2) durch Reibung an den
Halbschalen (1) fest haften.
3. Kabelschutzmuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die konisch verjüngten
Enden der Halbschalen (1) mit Markierungen versehen sind, derart, daß durch Kürzen der konischen
Enden der Halbschalen deren Verwendung für Kabel verschiedenen Durchmessers möglich ist.
4. Kabelschutzmuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsränder der
Halbschalen (1), insbesondere im Mittelstück, mit mehreren Aussparungen (3) und Erhebungen (4)
versehen sind, die im zusammengefügten Zustand der Halbschalen ineinandergreifen.
5. Kabelschutzmuffe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (3' bzw.
4') der Aussparungen (3) bzw. Erhebungen (4) so (z. B. keilnut- bzw. keilförmig) ausgebildet sind,
daß keine radiale Verschiebung der Halbschalen (1) gegeneinander möglich ist.
6. Kabelschutzmuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (1)
jeweils mit einer durch einen Kunststoffpfropfen (6)· verschließbaren Einfüllöffnung (5) für die
Vergußmasse versehen sind.
7. Kabelschutzmuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (1)
jeweils mit durch Kunststoffpfropfen (8) verschließbaren Entlüftungsbohrungen (7) ode,r
-schlitzen versehen sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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