DE1490844C - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft Schutzkontaktstecker mit in Längsrichtung unterteiltem Gehäuse und in Flankennuten
der Gehäuseteile liegenden Randkontakten, welche über einen das Gehäuse durchquerenden und
den Nulleiter-Anschluß tragenden Steg miteinander verbunden sind.
Durch die deutsche Auslegeschrift 1 032 812 ist ein Schutzkontaktstecker bekanntgeworden, welcher bei
einfachem Aufbau eine besonders niedrige Bauhöhe des Steckergehäuses ermöglicht, wobei die Festlegung
des Schutzkontaktbüge.ls ohne zusätzliche Hilfsmittel'
erfolgen kann.
Bei dem Stecker gemäß der deutschen Auslegeschrift
1 032 812 handelt es sich um einen Schutzkontaktstecker mit in Längsrichtung unterteiltem Gehäuse, ι
bei dem jedes Gehäuseteil eine senkrecht zur Lärigsteilurtgsebene
verlaufende Durchbrechung aufweist, die an der Flanke eines jeden Gehäuseteils in eine
Nut mündet, so daß — im zusammengebauten Zustand — ein »Kanal« zur Aufnahme eines einteiligen, ao
selbstklemmend gehalterten und von den Anschlüssen der Steckerstifte isolierten Schutzkontaktbügels entsteht,
dessen Steg den Nulleiter-Anschluß trägt und dessen in den Flankennuten liegende Randkontakte
über den Steg in Richtung der Stirnfläche des as Steckergehäuses vorstehende, leicht einwärts gekrümmte
Haken bilden.
Weiterhin ist eine offenkundige Vorbenutzungsform (Stecker-Type 5202 der Firma Gebr. Merten,
527 Gummersbach) bekannt, die neben den Merk- 3<>
malen des Steckers nach der vorgenannten deutschen Auslegeschrift noch das weitere Merkmal aufweist,
daß die Durchbrechungen an den Gehäuseflanken auf der den Steg des Schutzkontaktbügels abstützenden,
rückwärtigen Wand eine nach der Kabelanschlußseite |35 zu schrägverlaufende Sturzfläche aufweisen.
Der Sinn dieser Maßnahme war offenbar der, daß der Schutzkontaktbügel sich einerseits mit den beiden
rückwärtigen Ecken an den schrägen Sturzflächen der Fensteröffnungen abstützen und sich gleichzeitig mit
den hakenförmigen Enden seiner Randkontakte am Rand der Stirnwand des Gehäuses festklemmen kann,
so daß eine sichere Festlegung im Gehäuse ermöglicht und zugleich eine gegenseitige Beweglichkeit der Gehäuseteile
verhindert werden sollte.
Bei dem bekannten Stecker liegt der Randerdungsbügel einfach in Form eines entsprechenden U-förmig
zurechtgebogenen Metallstreifens vor, so daß den schräg verlaufenden Sturzflächen nur die reichlich
abgerundeten Ecken des U-förmigen Schutzkontaktbügeis gegenüberstehen und eine präzise Festlegung
des Schutzkontaktbügels mit Hilfe der schrägen Sturzflächen nicht möglich ist, weil auf diesen die abgerundeten
Ecken des Schutzkontaktbügels ohne Schwierigkeiten gleiten können, also auch bei zusammengebautem
Stecker stets die Gefahr einer Verkantung des Schutzkontaktbügels gegeben ist. Auch
hat, weil der Randerdungsbügel einfach aus einem schmal gehaltenen Metallstreifen zurechtgebogen ist,
das so entstandene Gebilde keine allzu große "media* nische Festigkeit, so daß es keineswegs als konstruktiv
tragendes Element eines Steckers insbesondere dann benutzt werden kann, wenn die beiden Steckerhälften
aus weicher eingestelltem Kunststoffmaterial bestehen sollten.
Gegenüber diesem vorbekannten Stecker will die Erfindung einen Schutzkontaktstecker mit niedriger
Bauhöhe und Festlegung des Schutzkontaktbügels ohne zusätzliche Hilfsmittel verfügbar machen, dessen
Besonderheit in einer einfacheren, aber nichtsdestoweniger mechanisch hinreichend stabilen Ausführung
des Schutzkontaktbügels besteht, die gleichzeitig den Zusammenhalt der Gehäuseteile wirkungsvoll unterstützt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzkontaktbügel
gebildet ist durch einen hochkant stehenden Steg mit an beiden Enden vorgesehenen seitlich abgewinkelten
Randkontäkten und daß die der Stirnfläche des Gehäuses zuweisende Kante des Steges in gleicher
Richtung wie die Randkontakte abgewinkelt ist und zweckmäßig einen durch Rauhung oder Zahnung
griffig gemachten Rand bildet.
Dadurch, daß der Schutzkontaktbügel gebildet ist durch einen hochkant stehenden Steg mit an beiden
Enden vorgesehenen seitlich abgewinkelten Randkontakten, wird erreicht, daß* den schrägen Sturzflächen
scharfe Kanten gegenüberstehen, die sich in diese Sturzflächen eingraben können und so eine Verkantung
mit Sicherheit unterbinden, ferner wird. durch diesen hochkant stehenden Steg insbesondere
wegen der vorgesehenen, als Randkontakte dienenden seitlichen Abwinklungen eine hohe mechanische Stabilität
gegenüber Beanspruchungen verliehen, die ein Aufbiegen des U-förmigen Gebildes zur Folge hätten,
während durch das weitere erfindungsgemäße Merkmal, die der Stirnfläche des Gehäuses zuweisende
Stegkante in gleicher Richtung wie die Randkontakte abzuwihkeln, der Steg auch gegenüber seitlichen Verbiegungen
hoch widerstandsfähig wird, nichtsdestoweniger aber nicht mehr Raum zu seiner Unterbringung
benötigt, weil diese Abwinklung zur selben Seite hinweist wie die abgewinkelten Randkontakte. Die
Abwinklung trägt also nicht nur in wesentlichem Ausmaß zur Verstärkung und Versteifung des Schutzkontaktbügels
bei, sondern begrenzt auch im übrigen die Beweglichkeit des eingesetzten Schutzkontaktbügels
in Seitwärtsrichtung, wenn der Schutzkontaktbügel von einem durchlaufenden Kanal des Gehäuses
umschlossen ist. Die zweckmäßig vorgesehene Rauhung oder Zahnung des Randes der Abwicklung
kann dann, mit der Kanalwand in Eingriff kommen und eine zusätzliche, besonders sichere Festlegung
nicht nur des Schutzkontaktbügels im Gehäuse, sondern auch eine besonders sichere und zuverlässige
gegenseitige Fixierung der beiden Gehäuseteile bewirken.
In ihrer weiteren Ausbildung empfiehlt die Erfindung, daß der Nulleiter-Anschluß aus dem Steg des
Schutzkontaktbügels ausgeschnitten und seitwärts im wesentlichen in gleicher Richtung wie die Randkontakte
abgewinkelt ist. Der Nulleiter-Anschluß benötigt bei dieser Anordnung und Ausbildung keinen
zusätzlichen Raum und auch kein zusätzliches Material; insbesondere verursacht er keine Vergrößerung
der Bauhöhe des Steckergehäuses.
Zur Erleichterung des 'Zusammenbaus der Gehäuseteile
und des; Schutzkontaktbügels hat es sich als vorteilhaft erwiesen; daß di6 der Stirnfläche des
Gehäuses zuweisende Kante des Steges.zur Ermöglichung
einer relativen Verkantung zwischen den Gehäuseteilen und dem Schutzkontaktbügel zurückversetzt
ist. Diese Zurückversetzung erfolgt zweckmäßig unter Bildung von Schrägflächen.
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung soll an Hand der Zeichnung näher erläutert
werden. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 die Innenansicht eines Gehäuseteils,
F i g. 2 einen Längsschnitt durch das Gehäuse entsprechend Linie II-II der Fig. 1,
F i g. 3 eine Draufsicht auf den Schutzkontaktbügel. ■
Das Gehäuse des dargestellten Steckers ist in Längsrichtung'unterteilt und besteht demgemäß aus
den beiden Teilen 1 und 2, zwischen welchen die Steckerstifte 3 in üblicher Weise festgelegt sind. In
einer senkrecht zur Teilungsebene verlaufenden Richtung ist der Schutzkontaktbügel mit dem Nulleiter-Anschluß
4 angeordnet, der aus einem mittleren Steg 5 und den beiden abgewinkelten Randkontakten
6 besteht. Die den Steckerstiften 3 zuweisende Kante des Stegteils 5 ist zurückversetzt und bei 7 in
gleicher Richtung wie die Randkontakte 6 abgewinkelt. Der Rand der Abwinkelung 7 ist bei 8 mit einer
Rauhung oder Zahnung versehen. — Der Nullleiter-Anschluß
4 ist etwa in der gleichen Richtung wie die Randkontakte 6 abgewinkelt, so daß er nicht
wesentlich über die obere oder rückwärtige Kante des Steges S hinausragt.
Die beiden Gehäusehäiften sind an ihren Flanken
mit Fensteröffnungen 9 versehen, welche sich in die Flankennuten 10 der beiden Gehäuseteile öffnen. Die
Sturzflächen 11 der Fensteröffnungen 9 bestehen aus schrägen, ins Innere des Gehäuses ansteigenden Flächen
und erleichtern das Einsetzen des Schutzkontaktbügels.
Wie F i g. 1 erkennen läßt, liegt der Schutzkontaktbügel
bzw. der Stegteil 5 desselben in einem Kanal des Gehäuseteils 1, welcher sich in einem entsprechenden
Kanal des Gehäuseteils 2 fortsetzt und von der Stirnwand 12, den beiden Seitenwänden 13 und
der rückwärtigen oder oberen Wand 14 begrenzt ist. — Die Rauhung oder Zahnung 8 der Abwinkelung?
kann in die eine Seitenwand 13 des Kanals eindringen und im Verein mit den hakenförmigen
Enden 6 a der Randkontakte und der schrägen
Sturzflächen 11 die Festlegung des Schutzkontaktbügels bewirken. .
Die rückwärtige Begrenzung 14 des den Schutzkontaktbügel umschließenden Kanals ist ihrerseits als
Hohlkanal für die Aufnahme der die beiden Gehäuseteile verbindenden Schraube 15 ausgebildet. An Stelle
der Schraube könnte auch eine Vernietung oder irgendeine andere geeignete Verbindung vorgesehen
sein. Im übrigen kann die Verbindung so ausgebildet oder gestaltet sein, daß sie sich nachträglich nicht
mehr lösen läßt.
Im Bereich der Kabeleinführungsöffnung sind die beiden Gehäuseteile mit Klemmflächen 16 ausgestattet,
welche'eine Festlegung des Leiterendes ermöglichen und die Anbringung besonderer Zugentlastungsmittel
überflüssig machen. An die Kabeleinführungsöffnung schließt sich ein Hohlraum 17 an,
von welchem aus die Durchgänge 18 zu den Anschlußstellen der Steckerstifte 3 und der Durchgang 9
zu dem Nulleiter-Anschluß 4 führen.
Claims (4)
1. Schutzkontaktstecker mit in Längsrichtung unterteiltem Gehäuse, bei dem jedes Gehäuseteil
eine senkrecht zur Längsteilungsebene verlaufende Durchbrechung aufweist, die an der Flanke
eines jeden Gehäuseteils in eine Nut mündet, so daß — im zusammengebauten Zustand — ein
»Kanal« zur Aufnahme eines einteiligen, selbstklemmend gehalterten und von den Anschlüssen
der Steckerstifte isolierten Schutzkontaktbügels ensteht, dessen Steg den Nulleiteranschluß trägt
und dessen in den Flänkennuten liegende Randkontakte
über den Steg in Richtung der Stirnfläche des Steckergehäuses vorstehende, leicht einwärts gekrümmte Haken bilden, wobei die
-i Durchbrechungen an den Gehäuseflanken auf der den Steg des Schutzkontaktbügels abstützenden,
as rückwärtigen Wand eine nach der Kabelanschlußseite
zu schrägverlaufende Sturzfläche aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzbügel gebildet ist durch einen hochkant
stehenden Steg (5) mit an beiden Enden vorgesehenen, seitlich abgewinkelten Randkontakten (6)
und daß die der Stirnfläche (12) des Gehäuses (1, 2) zuweisende Kante des Steges (5) in gleicher
; Richtung wie die Randkontakte (6) abgewinkelt ist und zweckmäßig einen durch Rauhung oder
Zahnung griffig gemachten Rand bildet.
2. Stecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (1, 2) zwischen
dem Schutzkontaktbügel (5, 6) und der axialen, zweckmäßig als Zugentlastung ausgeführten Leitungseinführung
(16) liegende Hohlstege enthalten, welche bis zur Teilungsebene reichen und zur Aufnahme der zweckmäßig unlösbaren Verbindung
(15) der Gehäuseteile (1,2) dienen.
3. Stecker'ffäch Anspruch 1 oder 2, dadurch
. gekennzeichnet, daß der Nulleiter-Anschluß (4)
aus dem Steg (5) ausgeschnitten und seitwärts im wesentlichen in gleicher Richtung wie die Randkontakte
(6) abgewinkelt ist.
4. Stecker nach einem der Ansprüche 1 bis 3, so dadurch gekennzeichnet, daß die der Stirnfläche
- (12) des Gehäuses zuweisende Kante des Steges
(5) zur Ermöglichung einer relativen Verkantung
·<··*■ zwischen den Gehäuseteilen (1, 2) und dem
Schutzkontaktbügel (5, 6) zweckmäßig unter BiI-
dung von Schrägflächen zurückversetzt ist. .
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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