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DE1486202A1 - Verpackung aus zwei um einen Gegenstand herum an ihren Raendern miteinander verbundenen Blaettern oder Boegen - Google Patents

Verpackung aus zwei um einen Gegenstand herum an ihren Raendern miteinander verbundenen Blaettern oder Boegen

Info

Publication number
DE1486202A1
DE1486202A1 DE19651486202 DE1486202A DE1486202A1 DE 1486202 A1 DE1486202 A1 DE 1486202A1 DE 19651486202 DE19651486202 DE 19651486202 DE 1486202 A DE1486202 A DE 1486202A DE 1486202 A1 DE1486202 A1 DE 1486202A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
coating
sheets
packaging
sheet
coatings
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19651486202
Other languages
English (en)
Inventor
Lee Robert Lincoln
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Acme Backing Corp
Original Assignee
Acme Backing Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Acme Backing Corp filed Critical Acme Backing Corp
Publication of DE1486202A1 publication Critical patent/DE1486202A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/28Articles or materials wholly enclosed in composite wrappers, i.e. wrappers formed by associating or interconnecting two or more sheets or blanks
    • B65D75/30Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Composite Materials (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Wrappers (AREA)

Description

  • Verpackung aus zwei um einen Gegenstand herum an ihren Rändern miteinander verbundenen Blättern oder Bögen.
  • ================================================== Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf dichte nder verschweißte Verpackungen für einen sterilisierten oder nicht-sterilisierten Inhalt und betrifft insbesondere Verpackungen, die durch Abziehen oder Abschälen eines Teiles der Verpackung geöffnet werden, um den Inhalt der Verpackung freizulegen und zugänglich zu machen.
  • Hüllpackungen für sterilisierte Gegenstände oder Materialien, wie etwa chirurgische Instrumente3 Kleidungsstücke oder dgl., sind bereits vorgeschlagen worden. Derartige Verpackungen bestehen aus Blättern oder Bändern entsprechend, der Größe und Form, um die betreffenden Gegenstände oder Materialien zu umhüllen, wobei diese Blätter an ihren Rändern dicht verschlossen oder versiegelt sind.
  • Der Siegelwerkstoff besteht aus Harzbeschichtungen, die es ermöglichen, den Siegelvorgang mit Hilfe von heißen Formen, Walzen oder Stäben durchzuführen.
  • Bei den bekannten Verpackungen mit aufreißbarer oder aufschälbarer Siegelnaht ist die Bemessung der Haftkraft der Siegelnaht schwierig. Einerseits soll die Siegelnaht fest genug sein, so daß sie zeim Transport und bei der Lagerung der Verpackung geschlossen und unbeschädigt bleibt. Eine sehr feste Siegelnaht ist jedoch schwer aufzureißen, wenn die Verpackungsblätter zum Offnen der Verpackung voneinander abgerissen werden sollen, so daß das offenen der Verpackung schwierig ist.
  • Wenn andererseits die Siegelnaht eine geringere Haftfestigkeit hat, so daß das Öffnen der Verpackung leichter ist, dann genügt die Festigkeit dieser Siegelnaht häufig nicht den bei der Lagerung und eim Transport auftretenden Beanspruchungen; eine solche Siegelnaht ist für die meisten Verpackungsvorgänge nicht brauchbar. Druch die Schwierigkeiten beim Offnen der Siegelnaht wurde die Brauchbarkeit der Verpackung bisher sehr beeinträchtigt, insbesondere, wenn die Verpackung sterilisierte Gegenstände, wie etwa chirurgische Instrumente, Kleider oder dgl., enthält, die bei Bedarf schnell zugänglich sein müssen.
  • Demgemäß soll die Erfindung eine verbesserte Häll- oder Beutelverpackung schaffen, die an ihrem Ränd eine Siegelnaht aufweist, wobei diese Siegelnaht die Verpackungsteile verhältnismäßig dicht miteinander versiegelt und sehr fest ist gegen Kräfte, die im wesentlichen in der Ebene der miteinander versiegelten Flächen wirken, die jedoch leicht aufzureißen ist, wenn man die Verpackungsteile rechtwinklig zur Ebene der Siegelnaht auseinanderreißt; es soll also eine Verpackung geschaffen werden, die einerseits während des Transportes und während der Lagerung fest ist und andererseits durch Ablösung der Verpackungsteile voneinander mit wenigen Handgriffen geöffnet werden kann, so daß der Inhalt der Verpackung bei Bedarf schnell zugänglich ist.
  • Ferner soll die Erfindung eine verbesserte AufreiSverpackung schaffen, die aus zwei gegeneinander anliegenden Blättern besteht, wobei auf diesen Blättern ausgewählte Beschichtungen oder Überzüge angeordnet sind, die auf eine Wärmebehandlung ansprechen; mittels d-erartiger Beschichtungen können die Blätter an ihren Umfang durch Hitze miteinander versiegelt werden, so daß die Blätter fest aneinander haften und dennoch durch Abreißen der Blätter voneinander schnell getrennt werden können4 Ferner soll die vorliegende Erfindung eine verbesserte Aufreiverpackung schaffen, bei der die Verpackungsteile durch auf diesen Teilen angebrachte ausgewählte Überzüge oder Beschichtungen aneinander befestigt sind, wobei diese Überzüge oder Beschichtungen hinsichtlich ihrer Art und ihres Aufbaues derart aufeinander abgestimmt sind, daß eine Siegelnaht entsteht, die gegenüber den normalen, die Siegelnaht beanspruchenden Reete+F Kräften sehr widerstandsfähig ist und dennoch leicht und schnell aufgerissen werden kann, wenn man zum Öffnen der Verpackung Aufreißkräfte anwendet, die rechtwinklig zur Ebene der Siegelnaht gerichtet sind.
  • Weitere Aufgaben der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele angeführt oder ergeben sich aus dieser Beschreibung von selbst. In der folgenden Beschreibung wird auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen.
  • Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine Verpackung gemäß der Erfindung, wobei Teile der Verpackung weggebrochen sind.
  • Fig. 2 ist eine vergrößerte Teilaufsicht auf einen der Verpackungsteile-, die ein Element der Siegelnahtbeschichtung zeigt.
  • Fig. ist eine vergrößerte Teilauf sicht auf das andere Verpackungsteil, die ein anderes Element der Siegelnahtbeschichtung zeigt.
  • Fig. 4 zeigt in einem vergrößerten Querschnitt die einander gegenüberliegenden Verpackungsteile vor der Versiegelung.
  • Fig. 5 zeigt in einem der Fig. 4 ähnlichen Schnitt die Verpackungsteile nach der Versiegelung miteinander.
  • Fig. 6 zeigt in einem der Fig. 4 ähnlichen Schnitt eine andere Ausführungsform der Erfindung.
  • Fig. Y zeigt eine Draufsicht auf einen der Verpackungsteile bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
  • Fig.8 zeigt eine Draufsicht auf den anderen Verpackungsteil, der mit dem in Fig. 7 dargestellten Verpackungsteil zur Deckung gebracht werden soll.
  • Fig. 9 zeigt eine Teilaufsicht auf eine Verpackung gemaß einer anderen Ausführungsform der Erfindung und Fig.10 zeigt einen Schnitt nach der Linie 10-10 in Fig. 9.
  • Verpackungen mit aufreißbaren Siegelnähten sind normalerweise als Beutel- oder Hülipackungen ausgebildet, die aus zwei einander gegenüberliegend angeordneten Bändern oder Blättern aus Papier, Folie, Film oder dgl. hergestellt sind, wobei die Materialwahl im wesentlichen von dem zu verpackenden Gegenstand sowie davon abhängt, ob die Verpackung mehr oder weniger steril oder nicht steril sein soll.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung werden Jeweils zwei zu einer Verpackung zu verarbeitende Bänder oder Blätter auf einer ihrer Seiten mit aUsgewShlten Siegelwerkstoffen überzogen oder beschichtet, wobei diese Werkstoffe thermoplastische Harze oder andere geeignete Verschlußmittel umfassen. Die Überzüge oder Beschichtungen können sich über die ganze Oberfläche der Blätter oder Bänder erstrecken oder nur am äußersten Rand angeordnet sein, dort wo die Siegelnaht der fertigen Verpackung liegen soll; im letzteren Falle bringt man die Beschichtungen mittels schablonenartiger Formen oder Walzen auf, mit denen die Beschichtung Jeweils nur in den erwünschten Siegelnahtbereichen aufgetragen wird.
  • Auf einem der beiden Blätter, die eine Packung bilden sollen, wird eine Beschichtung aus einer Harzart angebracht, während auf dem anderen der beiden Blätter eine Beschichtung aus einem anderen Harz aufgetragen wird. Die beiden Harze -werden so ausgewählt, daß sie jeweils an den Blättern fest haften, auf die sie aufgetragen sind, daß Rernersdie Harzbeschichtung auf einem Blatt an der Oberfläche des anderen Blattes beim Herstellen der Siegelnaht haftet, daß aber die beiden Harze nie aneinander haften und auch nicht beim Herstellen der Siegelnaht zur Haftung miteinander kommen, Es hat sich gezeigt, daß die Verpackungsblätter zur Bildung einer ausgezeichneten, gegen Aufbrechen unter normalen Bedingungen- widerstandsfähigen Siegelnaht miteinander verbunden werden können, wobei diese Siegelnaht jedoch leicht und schnell aufzureißen ist, wenn die Blätter voneinander abgezogen werden. Eine derartige Siegelnaht wird erzielt, wenn man mindestens eine der Beschichtungen auf den beiden Blättern diskontinuierlich ausbildet, d. h. wenn man Löcher oder Unterbrechnungen in dieser Beschichtung vorsieht, so daß eine große Anzahl voneinander im Abstand liegender Flächenbereiche der Oberfläche desJenigen Blattes, das die betreffende Beschichtung trägt, freiliegt, d.h. nicht von der Beschichtung bedeckt ist. Wenn die Blätter dann miteinander versiegelt werden, haften sie nur an bestimmten, voneinander getrennten Stellen aneinander, nämlich an denjenigen Stellen, wo die auf dem anderen Blatt angeordnete Beschichtung durch die Löcher oder Unterbrechungen der diskontinuierlichen Beschichtung auf dem einen Blatt hindurch sich mit den freiliegenden Oberflächenbereichen dieses ersten Blattes verbindet.
  • In Fig. 1 ist eine Verpackung 10 dargestellt, die die vorliegende Erfindung verkörpert. Diese Verpackung besteht aus zwei aufeinanderliegenden deckungsgleichen Blättern, die einen zu verpackenden Gegenstand 1) einschließen; die Blätter sind mit den Bezugszeichen 11 und 12 bezeichnet. Der Gegenstand 1) kann irgendein steril zu verpackender Gegenstand sein, z,B, ein Skalpell für einen Ct)6irurgen, Bekleidungsstücke für einen Chirurgen oder dgl. Selbstverständlich kann Je nach den Umständen und Erfordernissen der Gegenstand 15 auch in nteht-steriler Form verpackt werden.
  • Die Blätter 11, 12 werden auf ihren Umfang miteinander verbunden, beispielsweise im Bereich einer Siegel- oder Verbindungsfläche 14 geringer Breite, die um den ganzen Umfang der Blätter herum verläuft. Die Siegelflächs liegt außerhalb der Ränder oder Kanten des Gegenstandes 13. Die Blätter 11, 12 werden zuvor im Bereich der Siegelfläche 14 mit bestimmten Mitteln beschichtet, die nachfolgend noch im einzelnen beschrieben werden. Während des Verpackungsvorganges werden die Blätter 11, 12 durch entsprechend erhitzte Formen, Walzen oder Stäbe miteinander versiegelt, die sich mit der Siegelfläche 14 decken oder dieser auf andere Weise folgen.
  • Vorzugsweise läßt man Teile der Blätter 11, 12 an einem Ende der Verpackung 10 unversiegelt, so daß Lappen 15, 16 entstehen, die man ergreifen und rechtwinklig zur Ebene der Siegelfläche 14 auseinanderziehen kann, um die Blätter voneinander abzuziehen und dadurch die Verpackung 10 auf zureißen, so daß der Gegenstand 13 freigelegt wird und leicht entnommen werden kann.
  • Auf einer Seite des Blattes 11 ist eine Beschichtung 17 aus einem bestimmten, auf Wärme ansprechenden Werkstoff vorgesehen, der nicht nur am Blatt 11, sondern auch am Blatt 12 haftet. Aus Fig. 2 ist zu erkennen, daß die Beschichtung 17 auf der ganzen Breite der Fläche 14 und auf dem ganzen Umfang des Blattes kontinuierlich ausgebildet ist. Die Beschichtung 17 wird auf das Blatt 11 mit einer geeigneten Be schichtungsform. oder -walze aufgetragen, so daß sie in der gewünschten Weise rund um das ganze Blatt 11 herum verläuft, wobei man an dem Ende der Verpackung 10, an dem der Lappen i5 gusgebildet ist, diese Beschichtung in herkömmlicher Weise in Form eines Winkels auftragen kann.
  • Auf eine Seite des Blattes 12 ist eine Beschichtung 18 aufgetragen, die aus einem Werkstoff besteht, der sich von dem Werkst ff der Beschichtung 17 unterscheidet; in ihrer äußeren Form entspricht die Beschichtung 18 der Beschichtung 17, so daß die beiden Beschichtungen sich decken, wenn die beiden Blätter 11, 12 deckend auSeinandergelegt werden. Die Beschichtung 18 ist diskontinuierlich ausgebildet, d.h. sie hat Löcher 19, so daß entsprechende, im Abstand voneinander befindliche OberflachXenteile 20 des Blattes 12 unbeschichtet sind0 Die diskontinuierliche Beschichtung 18 wird mit einer geeigneten Beschlchtungsform hergestellt, die ähnlich einer Druckwalze ausgebildet sein kann und entsprechend profiliert ist.
  • Die in Fig. 3 dargestellte Grundrißform der Beschichtung 18 auf dem Blatt 12 ist selbstverständlich nur beispielhaft gemeint; die Beschichtung 18 kann selbstverständlich auch anders geformte Löcher 19 aufweisen.
  • Die Größe und die besondere Anordnung der freiliegenden Oberflächenteile 20 des Blattes 12 kann man je nach der Eigenart des Blattes 12, der Haftung der Beschichtung 17 am Blatt 12 und in Abhängigkeit davon ändern, wie fest die Blätter 11 und 12 aneinander haften sollen und wie groß die Kraft sein soll, die erforderlich ist, um diese Blätter auseinanderzureißen.
  • Wenn die Blätter 11, 12 mit dem zwischen ien befindlichen Gegenstand 13 im Rahmen des Verpackungsvorganges genau deckungsgleich übereinandergelegt worden sind, liegen die am Rand der Blätter angeordneten Beschichtungen 17, 18 einander gegenüber und decken sich. Während des Siegelvorganges, der mit Hilfe herkömmlicher, erhitzter Formen, Walzen oder Stäbe durchgeführt wird, fließt der auf Wärmeeinwirkung ansprechende Werkstoff der Beschichtung 17 durch die Löcher 19 in der Beschichtung 18 hindurch, um an den freiliegenden Flächenteilen 20 des Blattes 12 anzuhaften und dadurch die Blätter 11 und 12 im Siegelflächenbereich 14 an einer Vielzahl von Stellen miteinander zu verbinden. Die @röße, Form und den Abstand der Löcher 19 in der Beschichtung 18 wählt man so, daß die angemessene Bindung zwischen den Blättern 11 und 12 zustande kommt.
  • Zur Herstellung der Beschichtungen 17, 18 verwendet man Werksto, die keine Bindung miteinander eingehen, d.h. die nicht aneinander haften, auch wenn sie sich während des Siegelvorganges und später in Berührung miteinander befinden und dabei ein ziemlich großer Temperaturbereich zur Anwendung kommt. Gemäß der Darstellung in Fig. 5 haften daher die Oberflächenteile 21 der Beschichtung 17, die sich mit den Oberflächenteilen 22 der Beschichtung 18 in Berührung befinden, nach der Vollendung des Siegelvorganges und der Fertigstellung der Verpackung nicht aneinander.
  • Wenn die Verpackung 10 geöffnet werden soll, um den Gegenstand 15 freizulegen, SQ so J kann man die Lappen 15, 16 ergreifen und auseinanderziehen, um so die Blätter 11, 12 voneinander abzureißen.
  • Die Lösung der Blätter 11, 12 voneinander durch die rechtwinklig zur Ebene der Siegelfläche angewendeten Aufreißkräfte wird dadurch erleichtert, daß die beiden Blätter 11, 12 im Siegelbereich 14 diskontinuierlich miteinander verbunden sind und außerdem die Beschichtungen 17, 18 an ihren Berührungsflächen nicht aneinander Gemäß haften. einer anderen, in Fig.6 dargestellten Ausführungsförm der Erfindung kann die Beschichtung 17! auf dem Blatt 11 sowie die Beschichtung 18' auf dem Blatt diskontinuierlich ausgeführt sein, d.h. Unterbrechungen oder Locher aufweisen. Hierbei müssen jedoch die Flächen 25 der Beschichtung 17t die Kanten oder Ränder der Flächen 24 der Beschichtung 18' übergreifen oder überlagern und die Beschichtungsbereiche 23 fließen während des Siegelvorganges durch die Öffnungen 25 in der Beschichtung 18t, um mit den voneinander im Abstand befindlichen Oberflächenbereichen 26 des Blattes 12 zur haftung zu kommen.
  • Bei der in Fig. 6 dargestellten Siegelnaht sieht man vorzugsweise vor, daß die Beschichtung 18' auf dem Blatt 12 aus einem Werkstoff hergestellt wird, der am Blatt 11 nicht haftet, d.h. der mit den freiliegenden Oberflächenbereichen 27 des Blattes 11 keine Bindung eingeht. Die Überlappung oder Überlagerung der Beschichtungsflächen 23, 24 kann durch korrekten Aufdruck der Jeweiligen Beschichtungen 171 und lS t auf die Blätter 11, 12 und deren richtige deckungsgleiche Anordnung aufeinander erzeugt werden.
  • Zum Beispiel wurde eine Verpackung 10 hergestellt, bei der das Blatt 11 aus Cellophan und das Blatt 12 aus Papier bestand. Auf eine Seite des Blattes 11 wurde eine Beschichtung 17 aus Polyäthylenharz niedriger Dichte aufgedruckt, wobei diese Beschichtung die ganze Siegelfläche 14 bedeckte. Auf eine Seite des Blattes 12 wurde eine diskontinuierliche, d.h. mit Unterbrechungen versehene Beschichtung 18 aufgedruckt, die aus einer Mischung gleicher Teile 1/2 Sekunde Nitrocellulose und Polyvinylacetat hergestellt war, der als Weichmacher Methylphtharlyläthylgllycolat und Isopropylacetat und Toluol als Lisungsmittel zugemischt war; alle Angaben beziehen sich auf das Gewicht.
  • Die Verpackung 10 wurde auf einer herkömmlichen Verpackungsmachine hergestellt, wobei der Gegenstand 13 zwischen die Blätter 11, 12 eingelegt und die Siegelnaht 14 mit entsprechend gestalteten Siegelbacken bei einer Siegeltemperatur von etwa 1650 C hergestellt wurde. Die Nähte der so hergestellten Verpackung blieben fest geschlossen, bis die Lappen 15, 16 in entgegengesetzte Richtung rechtwinklig zur Ebene der Siegirläche 14 auseinandergezogen wurden.
  • Selbstverständlich können die die Verpackung 10 bildenden Blätter 11, 12 aus Papier, Cellophan, Kunststoff-Folien, wie etwa Mylar oder dgl., Metallfolien, wie etwa Aluminiumfolien, und Stoffen in gewebter und ungewebter Form bestehen. Die Blätter 11, 12 werden entsprechend der Eigenart der herzustellenden Verpackung zusammengestellt. Die Beschichtungen 17, 18 oder 17?, 18' Werden paarweise derart zusammengestellt, daß sie keine Bindung niteinander eingehen, wenn sie sich bei Siegeltemperaturen oder bei Temperaturen, die während des Gebrauches der Verpackung auftreten, in Berührung miteinander befinden. Vorzugsweise wählt man die Werkoffe zur Herstellung der Beschichtungen derart, daß nur eine der Beschichtungen sich mit der Oberfläche des anderen Blattes verbindet oder an dieser haftet.
  • In dieser Weise kann man eine kontinuierliche, d.h. nicht unterbrochene Beschichtung aus Polypropylen mit einer diskontinuierlichen, d.h. mit Löchern oder Unterbrechungen versehenen Beschichtung aus einem vinylmischpolymer kombinieren, oder eine Polyäthylen-Beschichtung mit einer Celluloseacetat-Beschichtung, oder man kann elyle @eschichtung aus Polyäthylen mit niedrigem Schmelzpunkt mit einer Beschichtung kombinieren, die aus Polypropylen mit hohem Schmelzpunkt besteht. Auch kann man die gleiche Harzart in zwei miteinander kombinierten Beschichtungen verwenden, bei denen die Jeweiligen Komponenten einen unterschiedlichen Polymerisationsgrad, verschiedene Dichte, unterschiedlichen Schmelzpunkt oder andere unterschiedliche Eigenschaften haben, die bewirken, daß die Harze bei Berührung und Anwendung eines weiten Temperaturbereiches nicht aneinander haften.
  • Außer Polyäthylen und Polypropylen kann man zur Herstellung der ununterbrochenen Beschichtungen 17 oder 17t auch Polyvinylacetatchlorid-Mi schpolymer oder Polyvinylidenchlorid verwenden.
  • Typische Formeln für die unterbrochenen oder mit Löchern versehenen Beschichtungen ## 18 oder 18' sind: A) Polyvinylacetatchlorid-Mischpolymer 17,5 %, gemischte Fettamide 7,5 %, Methyläthylketon 75 %; B) Polyvinylacetatchlorid-Mischpolyrner (VYNS) 15, 0 %, Polyvinylacetatchlorid-Mischpolymer (VYHH) 8,75 %, gemischte Fettamide 1,25 ffi und 2-Nitropropan 75 %; C) 18/25 Centapoise RS Nitrocellulose 24,0 0, Polymethylacrylat 8,0 %, Zinkstearat 3,0 0, Methyläthylketon 50,0 % und Isopropylalkohol 15,0 %; D) cyclisierter Kautschuk (iliolite S-7) 10,0 0, Paraffinwachs 6,0 %, dimerisierte Harzsäuren (Dymere3r) 4,0 % und Toluol 80,0 %; E) Celluloseacetatbutyrat 9,8 8, Harnstoff-Formaldehydharz 16,5, Rohrzuckerester 11,3 %, Polymethylstyrol 6,4 %, Epoxyharz (Epon)856) 4,0 %, Silikonöl 0,05 , p-Toluolsulfonsäure/n-Butanol (50:50) 0,65 %, Toluol 24,5 %, Äthylalkohol 16,7 % und Isobutylalkohol 10,5 %. Die Verhältnisangaben in den obigen Formeln beziehen sich auf das Gewicht.
  • Die Beschichtungen 18 oder 18t kann man außer nach den oben angegebenen Formeln auch aus Stärke, Casein, einer Mischung aus Kaolin und Casein, Natriumsilikat oder Knochenleim herstellen. Es liegt auf der Hand, daß die miteinander zu paarenden Beschichtungen in manchen Fällen vertauscht werden können. So kann man das zur Herstellung der Beschichtungen 17 oder 17' verwendete Polyäthylen oder Polypropylen durch bestimmte, der oben unter A. bis E. angegebenen Zusammensetzungen ersetzen, in welchem Fall man die Beschichtungen 18 oder 181 entsprechend auswählt;, um die oben beschriebenen Kombinationen zu erzielen.
  • Wenn man die Blätter 11, 12 für den zu verpackenden Gegenstand 15 ausgewählt hat, wählt man also die geeigneten, auf den Siegelflächen 14 der Blätter anbringbaren Beschichtungen derart aus, daß (1) diese nicht aneinander haften, auch wenn sie sich in Berührung miteinander befinden und ein großer Temperaturbereich einschließlich der Siegeltemperatur zur Anwendung kommt; (2) eine Beschichtung an den Oberflächenteilen des anderen Blattes haften kann, das dem diese Beschichtung tragenden Blatt gegenüberliegt und (3) die andere Beschichtung nicht an dem ihr gegenüberliegenden, die andere Beschichtung tragenden Blatt haftet.
  • Die im Bereich der Siegelfläche 14 freiliegenden OberflächXenteile 20 des Blattes 12 können etwa 50 % der Gesamtfläche der Siegelfläche 14 ausmachen. Diese freiliegenden Oberflächenteile 20 können Jedoch auch etwa 25 % bis 75 s der gesamten Siegelfläche 14 ausmachen, Je nachdem, wie fest die beiden Blätter aneinander haften sollen und wie groß die Kraft sein soll, die zum Auseinanderreißen der Blätter aufgewendet werden muß.
  • Die Siegelbeschichtungeii 17, 1o sind in den Darstellungen nur auf der Siegelfläche 14 der Blätter 11 und 12 vorgesehen und entsprechend in ihren Abmessungen den Siegelbackeni -walzen oder -stäben; selbstverständlich kann man die Beschichtungen jedoch auch gleichmäßig auf der ganzen Oberfläche der Blätter 11, 12 oder der Bänder, aus denen diese Blätter hergestellt werden, anbringen. In diesem Falle kann man die beschichteten und gemäß der obigen Darstellung paarweise zusammengestellten Blätter zur Herstellung von Verpackungen benutzen, bei denen die Siegelflächen wechselnde Gestalt und Breite haben. Die am Rand umlaufende Siegelfläche 14 kann vollkommen rachteckige Form haben, ohne daß sie an einem Ende einen Winkelteil aufweist, wie das in Fig. 1 dargestellt ist; auch kann die Breite der Siegelfläche 14 entsprechend der Breitenausdehnung 13 des betreffenden zu verpackenden Gegenstandes bei ein und derselben Verpackung wechseln.
  • Die Blätter 11, 12 können in Form von fortlaufenden Bändern aus zwei ausgewählten Werkstoffen vorgesehen amin, wobei auf diesen Bändern in dauernder Wiederholung die Beschichtungen 17, 18 aufgetragen sind; die Beschichtungen 17 bzw. 18 für die einzelnen Verpackungen können dabei auf diesen Bändern nebeneinander oder hintereinander angeordnet sein. Diese Bänder können dann in (nicht dargestellte) Verpackungsmaschinen eingeführt werden, in denen die Gegenstände 15 richtig zwischen den Bändern und innerhalb der jeweiligen Siegelflächen angeordnet werden. Geeignete heiße Siegelbacken, -walzen oder -stäbe erzeugen dann in der Verpackungsmaschine die Verpackungen 10 kontinuierlich oder halbkontinuierlich./Um den Siegelvorgang zu erleichtern, insbesondere wenn heiße Walzen zur Bildung der Quersiegelnaht bei Verpackungen 10 verwendet werden, kann man die Beschichtungen auf den Blättern 11, 12 gemäß Fig. 7 anbringen.
  • Das Blatt 12 trägt eine Beschichtung 18, die rechteckige Form hat und mehrere Verpaekungsabschnitte aufweist. Jeder Beschichtungsabschnitt 18 weist Seitenflächen 30, 31 und Endflächen 32, 55 auf.
  • Die Beschichtung in den Flächen 30, 31 und 32 ist diskontinuierlich, d.h. mit Unterbrechungen oder Löchern versehen, so daß im Abstand voneinander liegende Oberflächenbereiche des Blattes 12 gemäß der obigen Beschreibung im Siegelbereich unbeschichtet sind. Die Endfläche 53 weist einen inneren quer verlaufenden Endteil 34 auf, der gleich den Flächen 30 - 32 diskontinuierlich beschichtet ist. Außerdem weist er einen äußeren quer verlaufenden Endteil 35 auf, in dessen Bereich die Beschichtung kontinuierlich ist, d.h. die Beschichtung weist keine Löcher oder Unterbrechungen auf. Das Werkzeug zum Auftragen der Beschichtung 18 ist entsprechend gestaltet, so daß es die diskontinuierlichen und die kontinuierlichen Beschichtungsteile 30 0-) 5 aufträgt.
  • Das gegenüberliegende Blatt 11 (Fig. 8) ist mit einer Beschichtung 17 verstehen, die sich in ihrer rechteckigen Form auf dem Blatt 11 wiederholt und mit der rechteckigen Beschichtung 18 auf dem Blatt 12 deckt. Die rechteckige Beschichtung auf dem Blatt 11 weist Seitenbereiche 56, 57 und Endbereiche 38, 39 auf, wobei sämtliche Beschichtungen in diesen Bereichen kontinuierlich sind, wie das oben im Zusammenhang mit Fig. 2 beschrieben wurde. Die Breite des Endbereiches 39 ist gleich der Gesamtbreite der Teile 54, 35 auf dem Blatt 12.
  • Beim Durchlauf der Blätter 11, 12 (Fig. 7 und 8) durch eine herkömmliche Verpackungsmaschine kann die Versiegelung der Enden der Verpackung 10 mit geheizten Walzen durchgeführt werden, die mit den Blättern in den Bereich, 54> 55, 39 und 53 in Berührung kolnmen.
  • Ende Auf diese Weise werden die Endbereiche 32, 58'an einem/der Verpackung miteinander versiegelt, während am anderen Ende der Verpackung der Bereich l 54 des Blattes 12 mit dem inneren Teil des Bereiches 39 auf dem Blatt 11 versiegelt wird. Auf diese Weise bleibt der Bereich 55 auf dem Blatt 12 unversiegelt mit dem äußeren Teil des Bereiches 59 auf dem Blatt 11 und es entstehen so Lappen zun Auseinanderreißen (ler beiden Verpackungsblätter, wenn der verpackte Gegenstand 15 freigelegt werden soll. Auf den Blätter 11, 12 sind mehrere Verpackungseinheiten nebeneinander und hintereinander vorgesehen; man kann diese einzelnen Verpackungseinheiten durch Perforationslinien 40 trennen, die während des Verpackungsvorganges in bekannter Weise hergestellt werden.
  • Die diskontinuierlichen Beschichtungen 18, 18' sind in den Darstellungen auf eines der die mit einer Aufreißversiegelung versehenen Verpackung bildenden Blätter aufgetragen; selbstverständlich kann man diese Beschichtungen 1, 18' auch unmittelbar auf die kontinulerlichen Beschichtungen 17, 17' in richtiger Lage für den Heißsiegelvorgang auftragen.
  • Eine Weitere Ausführungsform der Erfindung ist in den Fig. 9 und 10 dargestellt. Hier wird eine aufreißbare Siegelnaht zwischen zwei aufeinanderliegenden Verpackungsblättern 50, 51 in einem Siegelbereich 14 bestilnmter geometrischer Form hergestellt. In diesem Falle sind beide Blätter 50, 51 auf einer Seite auf ihrer ganzen Fläche mit einer thermoplastischen HarzschichtJ etwa aus Polyäthylen, versehen, so daß diese Beschichtungen 52, 53 einander gegenüberliegen, wenn die beiden Blätter aufeinandergelegt werden; die beiden Beschichtungen 52, r ;) sind auf der ganzen Fläche der Blätter kontinuierlich, d.h. ohne Unterbvechungen ausgebildet.
  • Eine Beschichtung 54 aus Silicium (organische Chlorsilane) ist auf eine der Beschichtungen 52, irl im Bereich der Siegelnaht 14 aufgetragen. Die Beschichtung 54 ist diskontinuierlich, d.h. sie weist Löcher oder Unterbrechungen auf, die iin geringen Abstand voneinander liegen. Beim Versiegeln der Blätter 50, 51 durch Hitzeanwendung verschmelzen die Beschichtungen 52, 53 im Siegelbereich 14 durch die Öffnungen in der Beschichtung 54 hindurch miteinander.
  • Da die Beschichtung 54 an den Beschichtungen 53, 55 nicht haftet, d.h. mit diesen keine Bindung eingeht, ist die Verbindung zwischen den Blättern 50, 51 im Siegelbereich 14 in denjenigen Bereichen unterbrochen, wolle Beschichtungen Ci2, 55 mit der Beschichtung 54 in Berührung sind, so daß eine aufreißbare Siegelnaht entsteht, mit der die Verpackung leicht und schnell geöffnet werden kann, wenn man die Lappen der Verpackung in entgegengesetzte Richtung auseinanderzieht.
  • Die zur Herstellung der Verpackung gemäß der erfindung verwendeten Blätter und Beschichtungen kann man so auswählen, daß der Verpackungsinhalt hach dem Verpackungsvorgang mittels Äthylen+ oder propylenoxyd in bekannter Weise sterilisiert werden kann. Patent an sprüche

Claims (1)

  1. Patentansprüche 1. i Verpackung, bestehend aus zwei im wesentlichen deckungsg'lvaichfn, um einer zu ver packenden Gegenstand serum an ihrer; Rändern druch Verb ndungsmittel miteinander verbundenen Blättern oder Bögen, dadruch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmttel aus mindestens in den Randbreichen (14) der beiden Blätter (11, 12) auf diesen einander gegenüberliegend angeordneten, auf Wärmeeinwirkung ansprechenden Beschichtungen (17, 18) bestehen, daß in mindestens einer dieser Beschichtungen (Id) im geringen Abstand voneinander liegende Löcher (19, 25) ausgebildet sind, in deren Bereich (20) das diese Beschichtung (13) tragende Blatt (12) unbeschichtet ist, und daß die auf dem anderen Blatt (11) angeordnete Beschichtung (17) im Bereich dieser Löcher (19) mit dem ersten Blatt (12) verbunden ist, während zwischen den beiden Beschichtungen (17, 13) im Bereich ihrer Berührungsflächen miteinander auch nach Anwendung verhältnismäßig hoher Temperaturen keine Bindung besteht.
    2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichlet, daß ivr Flächenanteil der Löcher (19) in der Beschichtung (18) eines Blattes (12) 15 - 75 % und vorzugsweise 50 % der Gesamtfläche dieser Beschichtung (14) beträgt.
    5. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Beschicatung (17t) des anderen Blattes (11) Löcher (27) aufweist, wobei die beschichteten Teile (25, 24) beider Blätter (11, 12) gegeneinander versetzt und einander überlappend angeordnet sind, und die Beschichtung (l«3') des einen Blattes (12) mit dem die andere Beschichtung (17t) tragenden Blatt (11) durch Wärmeeinwirkung verbindbar ist, während die Beschichtung (17') des anderen Blattes (11) nicht mit dem die Beschichtung (18') tragenden Blatt (12) verbindbar ist.
    4. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb der Verbindungsstelle (14) der beiden Blätter (11, 12) zumindest an einer Seite der Verpackung (10) überstehende, nicht miteinander verbundene Lappen (15, 16) der Blätter (11, 12) angeordnet sind.
    5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende (55) der Verpackung (10) außerhalb der die Verbindung der Blätter (11, 12) bildenden Beschichtungen (54, 59) beide Blätter (11, 12) mit einer ganzflächigen Beschichtung (55, 3'9) aus einem nicht miteinander verbindbaren Beschichtungswerkstoff versehen sind.
    6. Verpackung, bestehend aus zwei im wesentlichen deckungsgleichen, um einen zu verpackenden Gegenstand herum an ihren Rändern durch Verbindungsmittel miteinander verbundenen Blättern oder Bögen, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel aus mindeStens in den Randbereichen (14) beider Blätter (50, 51) auf diesen einander gegenüberlie gend a@ @geordneten, durch Wärmeeinwirkung miteinander erbindbaren Beschichtungen (52, 53) bestehen, wobei auf einer dieser Besehichtungen (53) eine weitere Druchbrechungen aufweisemde Schicht (54) angeordaet 1 , 11 s einem Werkstoff besteht, der zumindest mit einer der @e@ch@ch@ungen (52, 5S) nicht verbindba@ ist.
    7. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadruch gekennzeichnet, daß die Beschichtungen ads thermoplastisehem Werkstoff bestehen.
    ;3. Verpackung i-ach Anspruch 7, dadurch gekennzichent, daß die Beschichtungen aus thermoplastischem Harz Bestehen.
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