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Verpackung aus zwei um einen Gegenstand herum an ihren Rändern miteinander
verbundenen Blättern oder Bögen.
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================================================== Die vorliegende
Erfindung bezieht sich auf dichte nder verschweißte Verpackungen für einen sterilisierten
oder nicht-sterilisierten Inhalt und betrifft insbesondere Verpackungen, die durch
Abziehen oder Abschälen eines Teiles der Verpackung geöffnet werden, um den Inhalt
der Verpackung freizulegen und zugänglich zu machen.
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Hüllpackungen für sterilisierte Gegenstände oder Materialien, wie
etwa chirurgische Instrumente3 Kleidungsstücke oder dgl., sind bereits vorgeschlagen
worden. Derartige Verpackungen bestehen aus Blättern oder Bändern entsprechend,
der Größe und Form, um die betreffenden Gegenstände oder Materialien zu umhüllen,
wobei diese Blätter an ihren Rändern dicht verschlossen oder versiegelt sind.
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Der Siegelwerkstoff besteht aus Harzbeschichtungen, die es ermöglichen,
den Siegelvorgang mit Hilfe von heißen Formen, Walzen oder Stäben durchzuführen.
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Bei den bekannten Verpackungen mit aufreißbarer oder aufschälbarer
Siegelnaht ist die Bemessung der Haftkraft der Siegelnaht schwierig. Einerseits
soll die Siegelnaht fest genug sein, so daß sie zeim Transport und bei der Lagerung
der Verpackung geschlossen und
unbeschädigt bleibt. Eine sehr feste
Siegelnaht ist jedoch schwer aufzureißen, wenn die Verpackungsblätter zum Offnen
der Verpackung voneinander abgerissen werden sollen, so daß das offenen der Verpackung
schwierig ist.
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Wenn andererseits die Siegelnaht eine geringere Haftfestigkeit hat,
so daß das Öffnen der Verpackung leichter ist, dann genügt die Festigkeit dieser
Siegelnaht häufig nicht den bei der Lagerung und eim Transport auftretenden Beanspruchungen;
eine solche Siegelnaht ist für die meisten Verpackungsvorgänge nicht brauchbar.
Druch die Schwierigkeiten beim Offnen der Siegelnaht wurde die Brauchbarkeit der
Verpackung bisher sehr beeinträchtigt, insbesondere, wenn die Verpackung sterilisierte
Gegenstände, wie etwa chirurgische Instrumente, Kleider oder dgl., enthält, die
bei Bedarf schnell zugänglich sein müssen.
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Demgemäß soll die Erfindung eine verbesserte Häll- oder Beutelverpackung
schaffen, die an ihrem Ränd eine Siegelnaht aufweist, wobei diese Siegelnaht die
Verpackungsteile verhältnismäßig dicht miteinander versiegelt und sehr fest ist
gegen Kräfte, die im wesentlichen in der Ebene der miteinander versiegelten Flächen
wirken, die jedoch leicht aufzureißen ist, wenn man die Verpackungsteile rechtwinklig
zur Ebene der Siegelnaht auseinanderreißt; es soll also eine Verpackung geschaffen
werden, die einerseits während des Transportes und während der Lagerung fest ist
und andererseits durch Ablösung der Verpackungsteile voneinander mit wenigen Handgriffen
geöffnet werden kann, so daß der Inhalt der Verpackung bei Bedarf schnell zugänglich
ist.
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Ferner soll die Erfindung eine verbesserte AufreiSverpackung schaffen,
die aus zwei gegeneinander anliegenden Blättern besteht, wobei auf diesen Blättern
ausgewählte Beschichtungen oder Überzüge angeordnet sind, die auf eine Wärmebehandlung
ansprechen; mittels d-erartiger Beschichtungen können die Blätter an ihren Umfang
durch Hitze miteinander versiegelt werden, so daß die Blätter fest aneinander haften
und dennoch durch Abreißen der Blätter voneinander schnell getrennt werden können4
Ferner soll die vorliegende Erfindung eine verbesserte Aufreiverpackung schaffen,
bei der die Verpackungsteile durch auf diesen Teilen angebrachte ausgewählte Überzüge
oder Beschichtungen aneinander befestigt sind, wobei diese Überzüge oder Beschichtungen
hinsichtlich ihrer Art und ihres Aufbaues derart aufeinander abgestimmt sind, daß
eine Siegelnaht entsteht, die gegenüber den normalen, die Siegelnaht beanspruchenden
Reete+F Kräften sehr widerstandsfähig ist und dennoch leicht und schnell aufgerissen
werden kann, wenn man zum Öffnen der Verpackung Aufreißkräfte anwendet, die rechtwinklig
zur Ebene der Siegelnaht gerichtet sind.
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Weitere Aufgaben der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung
einiger Ausführungsbeispiele angeführt oder ergeben sich aus dieser Beschreibung
von selbst. In der folgenden Beschreibung wird auf die beiliegenden Zeichnungen
Bezug genommen.
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Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine Verpackung gemäß der Erfindung,
wobei Teile der Verpackung weggebrochen sind.
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Fig. 2 ist eine vergrößerte Teilaufsicht auf einen der Verpackungsteile-,
die ein Element der Siegelnahtbeschichtung zeigt.
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Fig. ist eine vergrößerte Teilauf sicht auf das andere Verpackungsteil,
die ein anderes Element der Siegelnahtbeschichtung zeigt.
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Fig. 4 zeigt in einem vergrößerten Querschnitt die einander gegenüberliegenden
Verpackungsteile vor der Versiegelung.
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Fig. 5 zeigt in einem der Fig. 4 ähnlichen Schnitt die Verpackungsteile
nach der Versiegelung miteinander.
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Fig. 6 zeigt in einem der Fig. 4 ähnlichen Schnitt eine andere Ausführungsform
der Erfindung.
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Fig. Y zeigt eine Draufsicht auf einen der Verpackungsteile bei einer
anderen Ausführungsform der Erfindung.
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Fig.8 zeigt eine Draufsicht auf den anderen Verpackungsteil, der mit
dem in Fig. 7 dargestellten Verpackungsteil zur Deckung gebracht werden soll.
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Fig. 9 zeigt eine Teilaufsicht auf eine Verpackung gemaß einer anderen
Ausführungsform der Erfindung und Fig.10 zeigt einen Schnitt nach der Linie 10-10
in Fig. 9.
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Verpackungen mit aufreißbaren Siegelnähten sind normalerweise als
Beutel- oder Hülipackungen ausgebildet, die aus zwei einander gegenüberliegend angeordneten
Bändern oder Blättern aus Papier, Folie, Film oder dgl. hergestellt sind, wobei
die Materialwahl im wesentlichen von dem zu verpackenden Gegenstand sowie davon
abhängt, ob die Verpackung mehr oder weniger steril oder nicht steril sein soll.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung werden Jeweils zwei zu einer Verpackung
zu verarbeitende Bänder oder Blätter auf einer ihrer Seiten mit aUsgewShlten Siegelwerkstoffen
überzogen oder beschichtet, wobei diese Werkstoffe thermoplastische Harze oder andere
geeignete Verschlußmittel umfassen. Die Überzüge oder Beschichtungen können sich
über die ganze Oberfläche der Blätter oder Bänder erstrecken oder nur am äußersten
Rand angeordnet sein, dort wo die Siegelnaht der fertigen Verpackung liegen soll;
im letzteren Falle bringt man die Beschichtungen mittels schablonenartiger Formen
oder Walzen auf, mit denen die Beschichtung Jeweils nur in den erwünschten Siegelnahtbereichen
aufgetragen wird.
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Auf einem der beiden Blätter, die eine Packung bilden sollen, wird
eine Beschichtung aus einer Harzart angebracht, während auf dem anderen der beiden
Blätter eine Beschichtung aus einem anderen Harz aufgetragen wird. Die beiden Harze
-werden so ausgewählt, daß sie jeweils an den Blättern fest haften, auf die sie
aufgetragen sind, daß Rernersdie Harzbeschichtung auf einem Blatt an der Oberfläche
des anderen Blattes beim Herstellen der Siegelnaht haftet, daß aber die beiden Harze
nie aneinander haften und auch nicht beim Herstellen der Siegelnaht zur Haftung
miteinander kommen,
Es hat sich gezeigt, daß die Verpackungsblätter
zur Bildung einer ausgezeichneten, gegen Aufbrechen unter normalen Bedingungen-
widerstandsfähigen Siegelnaht miteinander verbunden werden können, wobei diese Siegelnaht
jedoch leicht und schnell aufzureißen ist, wenn die Blätter voneinander abgezogen
werden. Eine derartige Siegelnaht wird erzielt, wenn man mindestens eine der Beschichtungen
auf den beiden Blättern diskontinuierlich ausbildet, d. h. wenn man Löcher oder
Unterbrechnungen in dieser Beschichtung vorsieht, so daß eine große Anzahl voneinander
im Abstand liegender Flächenbereiche der Oberfläche desJenigen Blattes, das die
betreffende Beschichtung trägt, freiliegt, d.h. nicht von der Beschichtung bedeckt
ist. Wenn die Blätter dann miteinander versiegelt werden, haften sie nur an bestimmten,
voneinander getrennten Stellen aneinander, nämlich an denjenigen Stellen, wo die
auf dem anderen Blatt angeordnete Beschichtung durch die Löcher oder Unterbrechungen
der diskontinuierlichen Beschichtung auf dem einen Blatt hindurch sich mit den freiliegenden
Oberflächenbereichen dieses ersten Blattes verbindet.
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In Fig. 1 ist eine Verpackung 10 dargestellt, die die vorliegende
Erfindung verkörpert. Diese Verpackung besteht aus zwei aufeinanderliegenden deckungsgleichen
Blättern, die einen zu verpackenden Gegenstand 1) einschließen; die Blätter sind
mit den Bezugszeichen 11 und 12 bezeichnet. Der Gegenstand 1) kann irgendein steril
zu verpackender Gegenstand sein, z,B, ein Skalpell für einen Ct)6irurgen, Bekleidungsstücke
für einen Chirurgen oder dgl. Selbstverständlich kann Je nach den Umständen und
Erfordernissen der Gegenstand 15 auch in nteht-steriler Form verpackt werden.
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Die Blätter 11, 12 werden auf ihren Umfang miteinander verbunden,
beispielsweise im Bereich einer Siegel- oder Verbindungsfläche 14 geringer Breite,
die um den ganzen Umfang der Blätter herum verläuft. Die Siegelflächs liegt außerhalb
der Ränder oder Kanten des Gegenstandes 13. Die Blätter 11, 12 werden zuvor im Bereich
der Siegelfläche 14 mit bestimmten Mitteln beschichtet, die nachfolgend noch im
einzelnen beschrieben werden. Während des Verpackungsvorganges werden die Blätter
11, 12 durch entsprechend erhitzte Formen, Walzen oder Stäbe miteinander versiegelt,
die sich mit der Siegelfläche 14 decken oder dieser auf andere Weise folgen.
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Vorzugsweise läßt man Teile der Blätter 11, 12 an einem Ende der Verpackung
10 unversiegelt, so daß Lappen 15, 16 entstehen, die man ergreifen und rechtwinklig
zur Ebene der Siegelfläche 14 auseinanderziehen kann, um die Blätter voneinander
abzuziehen und dadurch die Verpackung 10 auf zureißen, so daß der Gegenstand 13
freigelegt wird und leicht entnommen werden kann.
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Auf einer Seite des Blattes 11 ist eine Beschichtung 17 aus einem
bestimmten, auf Wärme ansprechenden Werkstoff vorgesehen, der nicht nur am Blatt
11, sondern auch am Blatt 12 haftet. Aus Fig. 2 ist zu erkennen, daß die Beschichtung
17 auf der ganzen Breite der Fläche 14 und auf dem ganzen Umfang des Blattes kontinuierlich
ausgebildet ist. Die Beschichtung 17 wird auf das Blatt 11 mit einer geeigneten
Be schichtungsform. oder -walze aufgetragen, so daß sie in der gewünschten Weise
rund um das ganze Blatt 11 herum verläuft, wobei man an dem Ende der Verpackung
10, an dem der Lappen i5 gusgebildet ist, diese Beschichtung in herkömmlicher Weise
in Form eines Winkels auftragen kann.
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Auf eine Seite des Blattes 12 ist eine Beschichtung 18 aufgetragen,
die aus einem Werkstoff besteht, der sich von dem Werkst ff der Beschichtung 17
unterscheidet; in ihrer äußeren Form entspricht die Beschichtung 18 der Beschichtung
17, so daß die beiden Beschichtungen sich decken, wenn die beiden Blätter 11, 12
deckend auSeinandergelegt werden. Die Beschichtung 18 ist diskontinuierlich ausgebildet,
d.h. sie hat Löcher 19, so daß entsprechende, im Abstand voneinander befindliche
OberflachXenteile 20 des Blattes 12 unbeschichtet sind0 Die diskontinuierliche Beschichtung
18 wird mit einer geeigneten Beschlchtungsform hergestellt, die ähnlich einer Druckwalze
ausgebildet sein kann und entsprechend profiliert ist.
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Die in Fig. 3 dargestellte Grundrißform der Beschichtung 18 auf dem
Blatt 12 ist selbstverständlich nur beispielhaft gemeint; die Beschichtung 18 kann
selbstverständlich auch anders geformte Löcher 19 aufweisen.
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Die Größe und die besondere Anordnung der freiliegenden Oberflächenteile
20 des Blattes 12 kann man je nach der Eigenart des Blattes 12, der Haftung der
Beschichtung 17 am Blatt 12 und in Abhängigkeit davon ändern, wie fest die Blätter
11 und 12 aneinander haften sollen und wie groß die Kraft sein soll, die erforderlich
ist, um diese Blätter auseinanderzureißen.
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Wenn die Blätter 11, 12 mit dem zwischen ien befindlichen Gegenstand
13 im Rahmen des Verpackungsvorganges genau deckungsgleich übereinandergelegt worden
sind, liegen die am Rand der Blätter angeordneten Beschichtungen 17, 18 einander
gegenüber und decken sich. Während des Siegelvorganges, der mit Hilfe herkömmlicher,
erhitzter Formen, Walzen oder Stäbe durchgeführt wird, fließt der
auf
Wärmeeinwirkung ansprechende Werkstoff der Beschichtung 17 durch die Löcher 19 in
der Beschichtung 18 hindurch, um an den freiliegenden Flächenteilen 20 des Blattes
12 anzuhaften und dadurch die Blätter 11 und 12 im Siegelflächenbereich 14 an einer
Vielzahl von Stellen miteinander zu verbinden. Die @röße, Form und den Abstand der
Löcher 19 in der Beschichtung 18 wählt man so, daß die angemessene Bindung zwischen
den Blättern 11 und 12 zustande kommt.
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Zur Herstellung der Beschichtungen 17, 18 verwendet man Werksto, die
keine Bindung miteinander eingehen, d.h. die nicht aneinander haften, auch wenn
sie sich während des Siegelvorganges und später in Berührung miteinander befinden
und dabei ein ziemlich großer Temperaturbereich zur Anwendung kommt. Gemäß der Darstellung
in Fig. 5 haften daher die Oberflächenteile 21 der Beschichtung 17, die sich mit
den Oberflächenteilen 22 der Beschichtung 18 in Berührung befinden, nach der Vollendung
des Siegelvorganges und der Fertigstellung der Verpackung nicht aneinander.
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Wenn die Verpackung 10 geöffnet werden soll, um den Gegenstand 15
freizulegen, SQ so J kann man die Lappen 15, 16 ergreifen und auseinanderziehen,
um so die Blätter 11, 12 voneinander abzureißen.
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Die Lösung der Blätter 11, 12 voneinander durch die rechtwinklig zur
Ebene der Siegelfläche angewendeten Aufreißkräfte wird dadurch erleichtert, daß
die beiden Blätter 11, 12 im Siegelbereich 14 diskontinuierlich miteinander verbunden
sind und außerdem die Beschichtungen 17, 18 an ihren Berührungsflächen nicht aneinander
Gemäß haften. einer anderen, in Fig.6 dargestellten Ausführungsförm der Erfindung
kann die Beschichtung 17! auf dem Blatt 11 sowie
die Beschichtung
18' auf dem Blatt diskontinuierlich ausgeführt sein, d.h. Unterbrechungen oder Locher
aufweisen. Hierbei müssen jedoch die Flächen 25 der Beschichtung 17t die Kanten
oder Ränder der Flächen 24 der Beschichtung 18' übergreifen oder überlagern und
die Beschichtungsbereiche 23 fließen während des Siegelvorganges durch die Öffnungen
25 in der Beschichtung 18t, um mit den voneinander im Abstand befindlichen Oberflächenbereichen
26 des Blattes 12 zur haftung zu kommen.
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Bei der in Fig. 6 dargestellten Siegelnaht sieht man vorzugsweise
vor, daß die Beschichtung 18' auf dem Blatt 12 aus einem Werkstoff hergestellt wird,
der am Blatt 11 nicht haftet, d.h. der mit den freiliegenden Oberflächenbereichen
27 des Blattes 11 keine Bindung eingeht. Die Überlappung oder Überlagerung der Beschichtungsflächen
23, 24 kann durch korrekten Aufdruck der Jeweiligen Beschichtungen 171 und lS t
auf die Blätter 11, 12 und deren richtige deckungsgleiche Anordnung aufeinander
erzeugt werden.
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Zum Beispiel wurde eine Verpackung 10 hergestellt, bei der das Blatt
11 aus Cellophan und das Blatt 12 aus Papier bestand. Auf eine Seite des Blattes
11 wurde eine Beschichtung 17 aus Polyäthylenharz niedriger Dichte aufgedruckt,
wobei diese Beschichtung die ganze Siegelfläche 14 bedeckte. Auf eine Seite des
Blattes 12 wurde eine diskontinuierliche, d.h. mit Unterbrechungen versehene Beschichtung
18 aufgedruckt, die aus einer Mischung gleicher Teile 1/2 Sekunde Nitrocellulose
und Polyvinylacetat hergestellt war, der als Weichmacher Methylphtharlyläthylgllycolat
und Isopropylacetat und Toluol als Lisungsmittel zugemischt war; alle Angaben beziehen
sich auf das Gewicht.
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Die Verpackung 10 wurde auf einer herkömmlichen Verpackungsmachine
hergestellt, wobei der Gegenstand 13 zwischen die Blätter 11, 12 eingelegt und die
Siegelnaht 14 mit entsprechend gestalteten Siegelbacken bei einer Siegeltemperatur
von etwa 1650 C hergestellt wurde. Die Nähte der so hergestellten Verpackung blieben
fest geschlossen, bis die Lappen 15, 16 in entgegengesetzte Richtung rechtwinklig
zur Ebene der Siegirläche 14 auseinandergezogen wurden.
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Selbstverständlich können die die Verpackung 10 bildenden Blätter
11, 12 aus Papier, Cellophan, Kunststoff-Folien, wie etwa Mylar oder dgl., Metallfolien,
wie etwa Aluminiumfolien, und Stoffen in gewebter und ungewebter Form bestehen.
Die Blätter 11, 12 werden entsprechend der Eigenart der herzustellenden Verpackung
zusammengestellt. Die Beschichtungen 17, 18 oder 17?, 18' Werden paarweise derart
zusammengestellt, daß sie keine Bindung niteinander eingehen, wenn sie sich bei
Siegeltemperaturen oder bei Temperaturen, die während des Gebrauches der Verpackung
auftreten, in Berührung miteinander befinden. Vorzugsweise wählt man die Werkoffe
zur Herstellung der Beschichtungen derart, daß nur eine der Beschichtungen sich
mit der Oberfläche des anderen Blattes verbindet oder an dieser haftet.
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In dieser Weise kann man eine kontinuierliche, d.h. nicht unterbrochene
Beschichtung aus Polypropylen mit einer diskontinuierlichen, d.h. mit Löchern oder
Unterbrechungen versehenen Beschichtung aus einem vinylmischpolymer kombinieren,
oder eine Polyäthylen-Beschichtung mit einer Celluloseacetat-Beschichtung, oder
man kann elyle @eschichtung aus Polyäthylen mit niedrigem Schmelzpunkt mit einer
Beschichtung kombinieren, die aus Polypropylen mit hohem
Schmelzpunkt
besteht. Auch kann man die gleiche Harzart in zwei miteinander kombinierten Beschichtungen
verwenden, bei denen die Jeweiligen Komponenten einen unterschiedlichen Polymerisationsgrad,
verschiedene Dichte, unterschiedlichen Schmelzpunkt oder andere unterschiedliche
Eigenschaften haben, die bewirken, daß die Harze bei Berührung und Anwendung eines
weiten Temperaturbereiches nicht aneinander haften.
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Außer Polyäthylen und Polypropylen kann man zur Herstellung der ununterbrochenen
Beschichtungen 17 oder 17t auch Polyvinylacetatchlorid-Mi schpolymer oder Polyvinylidenchlorid
verwenden.
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Typische Formeln für die unterbrochenen oder mit Löchern versehenen
Beschichtungen ## 18 oder 18' sind: A) Polyvinylacetatchlorid-Mischpolymer 17,5
%, gemischte Fettamide 7,5 %, Methyläthylketon 75 %; B) Polyvinylacetatchlorid-Mischpolyrner
(VYNS) 15, 0 %, Polyvinylacetatchlorid-Mischpolymer (VYHH) 8,75 %, gemischte Fettamide
1,25 ffi und 2-Nitropropan 75 %; C) 18/25 Centapoise RS Nitrocellulose 24,0 0, Polymethylacrylat
8,0 %, Zinkstearat 3,0 0, Methyläthylketon 50,0 % und Isopropylalkohol 15,0 %; D)
cyclisierter Kautschuk (iliolite S-7) 10,0 0, Paraffinwachs 6,0 %, dimerisierte
Harzsäuren (Dymere3r) 4,0 % und Toluol 80,0 %; E) Celluloseacetatbutyrat 9,8 8,
Harnstoff-Formaldehydharz 16,5, Rohrzuckerester 11,3 %, Polymethylstyrol 6,4 %,
Epoxyharz (Epon)856) 4,0 %, Silikonöl 0,05 , p-Toluolsulfonsäure/n-Butanol (50:50)
0,65 %, Toluol 24,5 %, Äthylalkohol 16,7 % und Isobutylalkohol 10,5 %. Die Verhältnisangaben
in den
obigen Formeln beziehen sich auf das Gewicht.
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Die Beschichtungen 18 oder 18t kann man außer nach den oben angegebenen
Formeln auch aus Stärke, Casein, einer Mischung aus Kaolin und Casein, Natriumsilikat
oder Knochenleim herstellen. Es liegt auf der Hand, daß die miteinander zu paarenden
Beschichtungen in manchen Fällen vertauscht werden können. So kann man das zur Herstellung
der Beschichtungen 17 oder 17' verwendete Polyäthylen oder Polypropylen durch bestimmte,
der oben unter A. bis E. angegebenen Zusammensetzungen ersetzen, in welchem Fall
man die Beschichtungen 18 oder 181 entsprechend auswählt;, um die oben beschriebenen
Kombinationen zu erzielen.
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Wenn man die Blätter 11, 12 für den zu verpackenden Gegenstand 15
ausgewählt hat, wählt man also die geeigneten, auf den Siegelflächen 14 der Blätter
anbringbaren Beschichtungen derart aus, daß (1) diese nicht aneinander haften, auch
wenn sie sich in Berührung miteinander befinden und ein großer Temperaturbereich
einschließlich der Siegeltemperatur zur Anwendung kommt; (2) eine Beschichtung an
den Oberflächenteilen des anderen Blattes haften kann, das dem diese Beschichtung
tragenden Blatt gegenüberliegt und (3) die andere Beschichtung nicht an dem ihr
gegenüberliegenden, die andere Beschichtung tragenden Blatt haftet.
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Die im Bereich der Siegelfläche 14 freiliegenden OberflächXenteile
20 des Blattes 12 können etwa 50 % der Gesamtfläche der Siegelfläche 14 ausmachen.
Diese freiliegenden Oberflächenteile 20 können Jedoch auch etwa 25 % bis 75 s der
gesamten Siegelfläche 14 ausmachen, Je nachdem, wie fest die beiden Blätter aneinander
haften sollen und wie groß die Kraft sein soll, die zum Auseinanderreißen
der
Blätter aufgewendet werden muß.
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Die Siegelbeschichtungeii 17, 1o sind in den Darstellungen nur auf
der Siegelfläche 14 der Blätter 11 und 12 vorgesehen und entsprechend in ihren Abmessungen
den Siegelbackeni -walzen oder -stäben; selbstverständlich kann man die Beschichtungen
jedoch auch gleichmäßig auf der ganzen Oberfläche der Blätter 11, 12 oder der Bänder,
aus denen diese Blätter hergestellt werden, anbringen. In diesem Falle kann man
die beschichteten und gemäß der obigen Darstellung paarweise zusammengestellten
Blätter zur Herstellung von Verpackungen benutzen, bei denen die Siegelflächen wechselnde
Gestalt und Breite haben. Die am Rand umlaufende Siegelfläche 14 kann vollkommen
rachteckige Form haben, ohne daß sie an einem Ende einen Winkelteil aufweist, wie
das in Fig. 1 dargestellt ist; auch kann die Breite der Siegelfläche 14 entsprechend
der Breitenausdehnung 13 des betreffenden zu verpackenden Gegenstandes bei ein und
derselben Verpackung wechseln.
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Die Blätter 11, 12 können in Form von fortlaufenden Bändern aus zwei
ausgewählten Werkstoffen vorgesehen amin, wobei auf diesen Bändern in dauernder
Wiederholung die Beschichtungen 17, 18 aufgetragen sind; die Beschichtungen 17 bzw.
18 für die einzelnen Verpackungen können dabei auf diesen Bändern nebeneinander
oder hintereinander angeordnet sein. Diese Bänder können dann in (nicht dargestellte)
Verpackungsmaschinen eingeführt werden, in denen die Gegenstände 15 richtig zwischen
den Bändern und innerhalb der jeweiligen Siegelflächen angeordnet werden. Geeignete
heiße Siegelbacken, -walzen oder -stäbe erzeugen dann in der Verpackungsmaschine
die Verpackungen 10 kontinuierlich oder halbkontinuierlich./Um den Siegelvorgang
zu
erleichtern, insbesondere wenn heiße Walzen zur Bildung der Quersiegelnaht bei Verpackungen
10 verwendet werden, kann man die Beschichtungen auf den Blättern 11, 12 gemäß Fig.
7 anbringen.
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Das Blatt 12 trägt eine Beschichtung 18, die rechteckige Form hat
und mehrere Verpaekungsabschnitte aufweist. Jeder Beschichtungsabschnitt 18 weist
Seitenflächen 30, 31 und Endflächen 32, 55 auf.
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Die Beschichtung in den Flächen 30, 31 und 32 ist diskontinuierlich,
d.h. mit Unterbrechungen oder Löchern versehen, so daß im Abstand voneinander liegende
Oberflächenbereiche des Blattes 12 gemäß der obigen Beschreibung im Siegelbereich
unbeschichtet sind. Die Endfläche 53 weist einen inneren quer verlaufenden Endteil
34 auf, der gleich den Flächen 30 - 32 diskontinuierlich beschichtet ist. Außerdem
weist er einen äußeren quer verlaufenden Endteil 35 auf, in dessen Bereich die Beschichtung
kontinuierlich ist, d.h. die Beschichtung weist keine Löcher oder Unterbrechungen
auf. Das Werkzeug zum Auftragen der Beschichtung 18 ist entsprechend gestaltet,
so daß es die diskontinuierlichen und die kontinuierlichen Beschichtungsteile 30
0-) 5 aufträgt.
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Das gegenüberliegende Blatt 11 (Fig. 8) ist mit einer Beschichtung
17 verstehen, die sich in ihrer rechteckigen Form auf dem Blatt 11 wiederholt und
mit der rechteckigen Beschichtung 18 auf dem Blatt 12 deckt. Die rechteckige Beschichtung
auf dem Blatt 11 weist Seitenbereiche 56, 57 und Endbereiche 38, 39 auf, wobei sämtliche
Beschichtungen in diesen Bereichen kontinuierlich sind, wie das oben im Zusammenhang
mit Fig. 2 beschrieben wurde. Die Breite des Endbereiches 39 ist gleich der Gesamtbreite
der Teile 54, 35 auf dem Blatt 12.
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Beim Durchlauf der Blätter 11, 12 (Fig. 7 und 8) durch eine herkömmliche
Verpackungsmaschine kann die Versiegelung der Enden der Verpackung 10 mit geheizten
Walzen durchgeführt werden, die mit den Blättern in den Bereich, 54> 55, 39 und
53 in Berührung kolnmen.
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Ende Auf diese Weise werden die Endbereiche 32, 58'an einem/der Verpackung
miteinander versiegelt, während am anderen Ende der Verpackung der Bereich l 54
des Blattes 12 mit dem inneren Teil des Bereiches 39 auf dem Blatt 11 versiegelt
wird. Auf diese Weise bleibt der Bereich 55 auf dem Blatt 12 unversiegelt mit dem
äußeren Teil des Bereiches 59 auf dem Blatt 11 und es entstehen so Lappen zun Auseinanderreißen
(ler beiden Verpackungsblätter, wenn der verpackte Gegenstand 15 freigelegt werden
soll. Auf den Blätter 11, 12 sind mehrere Verpackungseinheiten nebeneinander und
hintereinander vorgesehen; man kann diese einzelnen Verpackungseinheiten durch Perforationslinien
40 trennen, die während des Verpackungsvorganges in bekannter Weise hergestellt
werden.
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Die diskontinuierlichen Beschichtungen 18, 18' sind in den Darstellungen
auf eines der die mit einer Aufreißversiegelung versehenen Verpackung bildenden
Blätter aufgetragen; selbstverständlich kann man diese Beschichtungen 1, 18' auch
unmittelbar auf die kontinulerlichen Beschichtungen 17, 17' in richtiger Lage für
den Heißsiegelvorgang auftragen.
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Eine Weitere Ausführungsform der Erfindung ist in den Fig. 9 und 10
dargestellt. Hier wird eine aufreißbare Siegelnaht zwischen zwei aufeinanderliegenden
Verpackungsblättern 50, 51 in einem Siegelbereich 14 bestilnmter geometrischer Form
hergestellt. In diesem Falle sind beide Blätter 50, 51 auf einer Seite auf ihrer
ganzen
Fläche mit einer thermoplastischen HarzschichtJ etwa aus Polyäthylen, versehen,
so daß diese Beschichtungen 52, 53 einander gegenüberliegen, wenn die beiden Blätter
aufeinandergelegt werden; die beiden Beschichtungen 52, r ;) sind auf der ganzen
Fläche der Blätter kontinuierlich, d.h. ohne Unterbvechungen ausgebildet.
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Eine Beschichtung 54 aus Silicium (organische Chlorsilane) ist auf
eine der Beschichtungen 52, irl im Bereich der Siegelnaht 14 aufgetragen. Die Beschichtung
54 ist diskontinuierlich, d.h. sie weist Löcher oder Unterbrechungen auf, die iin
geringen Abstand voneinander liegen. Beim Versiegeln der Blätter 50, 51 durch Hitzeanwendung
verschmelzen die Beschichtungen 52, 53 im Siegelbereich 14 durch die Öffnungen in
der Beschichtung 54 hindurch miteinander.
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Da die Beschichtung 54 an den Beschichtungen 53, 55 nicht haftet,
d.h. mit diesen keine Bindung eingeht, ist die Verbindung zwischen den Blättern
50, 51 im Siegelbereich 14 in denjenigen Bereichen unterbrochen, wolle Beschichtungen
Ci2, 55 mit der Beschichtung 54 in Berührung sind, so daß eine aufreißbare Siegelnaht
entsteht, mit der die Verpackung leicht und schnell geöffnet werden kann, wenn man
die Lappen der Verpackung in entgegengesetzte Richtung auseinanderzieht.
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Die zur Herstellung der Verpackung gemäß der erfindung verwendeten
Blätter und Beschichtungen kann man so auswählen, daß der Verpackungsinhalt hach
dem Verpackungsvorgang mittels Äthylen+ oder propylenoxyd in bekannter Weise sterilisiert
werden kann. Patent an sprüche