DE1484015C - Zerleg und versetzbares Gebäude in verspannter Bauweise - Google Patents
Zerleg und versetzbares Gebäude in verspannter BauweiseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein zerleg- und versetzbares Gebäude in verspannter Bauweise mit einer Dachkonstruktion
und in einem Fundament gelagerten Stielen, an denen übereinander angeordnete Wandplatten
gehaltert sind.
Bei einem bekannten Gebäude dieser Art (deutsche Patentschrift 938 874) ist die Verspannung der Dachkonstruktion
mit den Stielen durch Zuganker bewerkstelligt. Die auf die Dachkonstruktion ausgeübten
Hauptkräfte (Eigengewicht, Verkehrs- und Nutzlast) sowie die auf das Dach und die Wände wirkenden
Windlasten werden über die Stiele in das Fundament eingeleitet. Die an den Stielen durch Anhängen außen
gehalterten Wandplatten können keine tragenden Funktionen übernehmen. Es ist weiter ein zerleg- und
versetzbares Gebäude mit einem die auftretenden Lasten auf das Fundament übertragenden Metallskelett
bekannt (französische Patentschrift 1 169008), bei dem die Stiele des Skeletts durch diagonal zueinander
verlaufende, einstellbare Zugmittel verspannt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein zerleg-
und vcrsetzbarcs Gebäude der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß die die Wandplatten haltenden
Stiele durch die auf die Dachkonstruktion ausgeübten Hauptkräfte, wie Eigengewicht, Verkehrs-"
und Schneelast sowie die auf das Gebäude wirkenden Windkräfte nicht beansprucht werden.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung darin, daß die Wandplatten an ihren lotrechten
Rändern mit hohe Festigkeit und Knicksteifigkeit aufweisenden Einfassungen versehen, mit
Spiel· zwischen den Stielen gelagert und durch an den oberen Enden der Einfassungen angreifende Spannelemente
gegen das Fundament verspannt sind. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß die Stiele nur so
. gering dimensioniert werden müssen, wie es für die Halterung während der Montage gerade noch erforderlich
ist. Das Gebäude kann zerlegt werden, ohne daß ein Einstürzen beim Lösen der Verspannungen
zu befürchten ist, da beim Lösen der Spannelemente die Wandplatten zwischen den Stielen gelagert
sind und einzeln von diesen abgenommen werden können. So ist es auch möglich, schadhaft gewordene
Wandplatten einzeln zu entfernen und durch andere zu ersetzen. Zu diesem Zweck ist es lediglich
erforderlich, die Verspannung der betreffenden Wandteilflächen zu lösen und die schadhaft gewordene
Wandplatte auszuwechseln, worauf die Verspannung wieder aufgebracht wird.
Dabei kann auf den Einfassungen von einem Stiel benachbarten Wandplatten ein Riegel aufgelegt sein,
an dem die Spannelemente angreifen. Die Einfassungen der Wandplatten können aus profiliertem Baustahl,
Leichtmetall od. dgl. bestehen und durch Kleben, Nieten oder Schrauben befestigt sein.
Auch können zwischen den übereinander angeordneten Wandplatten Dichtungsstreifen, vorzugsweise
aus elastisch nachgiebigem Werkstoff, angeordnet sein.
Ein Ausführungsbeispiel eines Gebäudes nach der Erfindung wird an Hand der Zeichnung erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 in Teilansicht die Zuordnung einer Dachkonstruktion
und mit Spiel zwischen Stielen gelagerte und gegen das Fundament verspannte Wandplatten,
Fig. 2 eine vergrößerte Teilansicht der Ausführungsform gemäß F i g. 1,
Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 1 in vergrößer-
tem Maßstabe. \
Bei dem zerleg- und versetzbaren Gebäude sind die Wandplatten 1 an ihren lotrechten Rändern mit
Einfassungen 2 hoher Festigkeit und Knicksteifigkeit versehen und mit Spiel zwischen Stielen 5 gelagert.
An den oberen Enden der Einfassungen 2 greifen an aufgelegten Riegeln 7 Spannelemente 6 an, welche
Wandplatten 1 gegenüber dem Fundament verspannen.
Zwischen den übereinander angeordneten Wandplatten 1 sind Dichtungsstreifen 14 angeordnet. Zur
Abdichtung der Trennspalte 2a zwischen den Wandteilflächen ist eine Verkleidung 15 vorgesehen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Zerleg- und versetzbares Gebäude in verspannter Bauweise mit einer Dachkonstruktion
und in einem Fundament gelagerten Stielen, an denen übereinander angeordnete Wandplatten gehaltcrt
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandplatten (1) an ihren lotrechten Rändern
mit hohe Festigkeit und Knicksteifigkeit aufweisenden
Einfassungen (2) versehen, mit Spiel zwischen den Stielen (5) gelagert und durch an
den oberen Enden der Einfassungen (2) angreifende Spannelemente (6) gegen das Fundament
(4) verspannt sind.
2. Gebäude nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf Einfassungen (2) von einem
Stiel (5) benachbarten Wandplatten (1) ein Riegel (7) aufgelegt ist, an dem die Spannelemente
(6) angreifen.
3. Gebäude nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfassungen (2) der
Wandplatten (1) aus profiliertem Baustahl, Leichtmetall od. dgl. bestehen und durch Kleben,
Nieten oder Schrauben befestigt sind.
4. Gebäude nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den übereinander
angeordneten Wandplatten (1) .Dichtungsstreifen (14), vorzugsweise aus elastisch
nachgiebigem Werkstoff, angeordnet sind.
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