DE1480519C - Sicherheitsreibungskupplung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Sicherheitsreibungskupplung für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft die Weiterbildung und Verbesserung einer Sicherheitsreibungskupplung mit
Reibscheiben, die mit einer vorgespannten, im degressiven Kennungsbereich wirksamen Tellerfeder
gegeneinandergepreßt sind und einer Spreizvorrichtung, welche die Federspannung in Abhängigkeit von
dem jeweils zur Übertragung anliegenden Drehmoment einstellt, nach Patent 1 211 874, für Kraftfahrzeuge
mit dem Ziel, die Vorteile der Kupplung nach dem genannten Patent auch bei einer fortschreitenden
Abnutzung der Reibbeläge aufrechtzuerhalten. Mit zunehmender Abnutzung der Reibbeläge tritt eine
unerwünschte Veränderung der Vorspannung der im degressiven Kennungsbereich wirksamen Tellerfeder
ein, welche die Konstanz des Produktes aus Reibbeiwert und Federspahnung stört.
Es ist eine Reibungskupplung mit einer oder mehreren Tellerringfedern zur Reibflächenanpressung bekannt,
bei der die Kennlinie der Tellerringfeder im Betriebsbereich überwiegend eine negative Charakteristik
aufweist, so daß bei dieser Kupplung die Reibflächenanpreßkraft bei neuen Reibbelägen kleiner ist
als bei abgenutzten Reibflächen. Die Anordnung der Tellerfedern muß dabei so getroffen sein, daß die Anpreßkraft
nach dem Scheitelpunkt über dem Weg
ίο nicht zu stark abfällt, sonst würde das Grenzdrehmoment
bei abgenutzten Reibbelägen auf einen unzulässig hohen Wert anwachsen. Die Aufgabe nach dem
Hauptpatent, nämlich das Grenzdrehmoment auch bei schwankendem Reibwert der Kupplungsbeläge
möglichst konstant zu halten, erfordert aber einen starken Abfall der Kennlinie nach dem Scheitelpunkt,
wie es sich aus der Beschreibung des Hauptpatentes ergibt. Infolgedessen ist die bei der vorliegenden Zusatzerfindung
gestellte Aufgabe mit der bekannten Kupplung nicht zu lösen.
Es ist eine weitere Reibungskupplung insbesondere für Kraftfahrzeuge bekannt, bei der eine oder mehrere
Rollglieder, z. B. Kugeln, an treibenden Kupplungsgliedern angeordnet sind, um bei einer Relativdrehung
der treibenden Kupplungsglieder zueinander den Eingriffsdruck der Kupplung zu erhöhen. Bei
dieser Kupplung ist es sowohl nach der Aufgabenstellung'als
auch nach der Bauart nicht möglich, die oben umrissene Aufgabe der Zusatzerfindung zu lösen.
Die Aufgabe, nämlich eine unerwünschte Änderung der Vorspannung der im degressiven Kennungsbereich
wirksamen Tellerfeder mit zunehmender Abnutzung der Reibbelägej.zu verhindern und damit
auch bei abgenutzten Reibbelägen weitgehend das Produkt aus Reibbeiwert und Federspannung konstant
zu halten, wird nach der Zusatzerfindung dadurch gelöst, daß die infolge der Abnutzung der
Kupplungsbeläge veränderte Spannung der Tellerfeder durch eine zusätzliche Feder bzw. Federgruppe
korrigiert wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß während des gesamten Abnutzungsweges das Produkt
aus Reibbeiwert und Federspannung konstant bleibt, weil die sich aus der Abnutzung ergebenden unerwünschten
Veränderungen der Vorspannung der Tellerfeder in jedem Falle durch die Gegenkraft der zusätzlichen
Feder bzw. Federgruppe ausgeglichen werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Zusatz-So
erfindung ist neben der Tellerfeder eine zweite Feder angebracht, die ebenfalls eine Tellerfeder sein
kann und mit fortschreitender Belagabnutzung eine wachsende Gegenkraft zur Tellerfeder liefert. Diese
wachsende Gegenkraft kompensiert die unerwünschte Veränderung der im degressiven Bereich arbeitenden
Tellerfeder, welche sich infolge der Abnutzung der Reibbeläge einstellt.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Zusatzerfindung
liefert eine zusätzliche Federgruppe eine Kraft, welche bei neuen Kupplungsbelägen zusätzlich
zur Kraft der Tellerfeder eine Höchstspannung hat, die sich mit fortschreitender Abnutzung des Reibbelages
abbaut. Auch hierbei wird die sich zunächst einstellende unerwünschte Veränderung der Vorspannung
der Tellerfeder korrigiert durch die von der zusätzlichen Federgruppe ausgeübte Kraft.
In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens werden bei einer Sicherheits-Reibungskupplung
mit zwei konzentrisch zur Kupplungsnabe angeordneten
Ringen, welche in ihren einander zugekehrten Stirnflächen mit Vertiefungen versehen sind, in denen
Kugeln ruhen. Die Kugeln werden durch die Vorspannung der Tellerfeder belastet. Mit diesem Merkmal
wird eine einfache Anordnung der Verstelleinrichtung zur Veränderung der Anpreßkraft in Abhängigkeit
vom Übertragungsmoment erzielt.
Schließlich kann auf einem Haltering an dem Kupplungskorb eine Zusatztellerfeder angebracht
sein, deren Spannung mit Hilfe von Regelmuttern einstellbar ist. Dieses Merkmal erleichtert die Montage
der Kupplung und ermöglicht eine genaue Einstellung der Kraft, welche die zusätzliche Tellerfeder
ausübt.
Der Kupplungskorb kann auch in symmetrisch angeordneten Vertiefungen drehfest eingelegte Muttern
tragen, an denen über Stellschrauben Federteller schwenkbar abgestützt sind. Hierdurch kann bei der
Ausführungsform der Sicherheits-Reibungskupplung, bei welcher eine zusätzliche Federgruppe die Veränderung
der Spannung der Anpreßfeder auf dem Abnutzungswege ausgleicht, die Montage der Kupplung
vereinfacht und die für eine zuverlässige Wirkung erforderliche Spannung der zusätzlichen Federgruppe
eingestellt werden.
AlIe Merkmale der Unteransprüche sollen nur zusammen
mit dem Merkmal des Hauptanspruches Schutz genießen. Durch Anwendung der Merkmale
der Zusatzerfindung wird bei einer Sicherheits-Reibungskupplung nach dem Hauptpatent auch mit fortschreitender
Abnutzung der Kupplungsbeläge die Konstanz des Produktes aus Reibbeiwert und Federspannung
bei schwankendem Reibbeiwert aufrechterhalten. Die Kupplung kann daher auch lange
Zeit ohne Überholung oder Nachstellung benutzt werden.
Die Zusatzerfindung wird an zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht geschnitten ein Ausführungsbeispiel;
Fig. 2 zeigt einen Teilschnitt in der Ebene A-B
aus Fig. 1; ·
F i g. 3 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel der Kupplung. '
Mit dem nabenförmigen Kupplungsteil 1 ist die Kupplungsscheibe 2 fest verbunden. Dieselbe wird
zwischen den Druckring 3 und die Planfläche 4 im Gehäuse 5 durch die Spannung der Tellerfeder 6 gepreßt.
Der Druckring 3 wird dabei axial in Richtung zur Planfläche 4 des Gehäuses 5 gedrückt.
Zwei konzentrisch zur Kupplungsnabe 1 angeordnete Ringe 9 und 10 sind an ihren einander zugekehrten
Stirnflächen mit Vertiefungen 7 bzw. 8 versehen, in denen Kugeln 11 gelagert sind. Der eine Ring 10
ist unmittelbar durch die axiale Spannung der Tellerfeder 6 beaufschlagt, welche im negativen Kennungsbereich
arbeilet. Die Schrägflächen in den Vertiefungen 7 und 8 sind mit der Kennung der Tellerfeder 6
in einer solchen Weise abgestimmt, daß eine Verdrehung der beiden Ringe 9 und 10 gegeneinander eine
Änderung der Spannung der Tellerfeder 6 zur Folge hat. Die Tellerfeder 6 ist durch Mitnehmer an ihrer
Innenbohrung mit dem Ring 10 drehfest gekuppelt und greift außen in Mitnehmer 15 bzw. 20 des
Druckringes 3 ein, so daß eine Drehung des Druckringes 3 auf den Ring IO übertragen wird. Der Ring 9
ist dagegen mit dem Gehäuse S über den Kupplungskorb 14 gekuppelt. Die Abstimmung der Schrägflächen
in den Vertiefungen 7 und 8 auf die Kennung der Tellerfeder 6 wird so gewählt, daß bei einer Anderung
der Spannung der Tellerfeder 6, hervorgerufen durch einen sich ändernden Reibwert des Kupplungsbelages,
das Produkt aus der Federspannung und dem Reibwert konstant bleibt.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist auf einem Haltering 16 eine zusätzliche Tellerfeder 17
angebracht, deren Spannung mit Hilfe von Regelmuttern 18 verstellt werden kann. Die Tellerfeder 17
wird so eingebaut, daß sie bei neuen Reibbelägen nur eine geringe Vorspannung hat.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 trägt der Kupplungskorb 14 in symmetrisch angeordneten Vertiefungen
115 drehfest eingelegte Muttern 116, in denen Stellschrauben 117 über Federteller 118 verschwenkbare
Schraubenfedern 19 abstützen. Diese sind bei neuem Kupplungsbelag vorgespannt und
stützen sich über die Stifte 20 gegen den Druckring 3 ab. Die Vorspannung der Schraubenfedern 19 wird
so gewählt, daß keine Kraft mehr auf den Druckring 3 abgegeben werden kann, wenn die Kupplungsbeläge so weit abgenutzt sind, daß eine Erneuerung,
erforderlich wird.
Die Wirkungsweise der Kupplung nach derZusatzerfindung
ist folgende: Wird die Spannung der TeI-lerfeder 6 durch Abnutzung an den Kupplungsbelägen
und die dadurch hervorgerufene Verschiebung des Druckringes 3 in axialer Richtung verändert, so
erfolgt eine Korrektur des Anpreßdruckes auf den Kupplungsbelag durch die Zusatzfedern 17 bzw. 19.
Bei dem Beispiel nach F i g. 1 wird die Zusatzfeder 17 mit zunehmender Abnutzung des Belages gespannt
und liefert eine wachsende Gegenkraft zur Spannung der Tellerfeder 6, so daß durch die Abnutzung
an den Kupplungsbelägen die Anpreßkraft nicht verändert werden kann. Bei dem Beispiel nach
F i g. 3 wird die Spannung der zunächst vorgespannten Schraubenfedern 19 mit zunehmender Abnutzung
des Kupplungsbelages abgebaut, so daß der sich mit zunehmender Belagabnutzung verstärkende Anpreßdruck
durch die Tellerfeder 6 und die zusätzlichen Schraubenfedern 19 ausgleicht.
Das Zusatzpatent gilt nur in Verbindung mit dem Hauptpatent.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Sicherheitsreibungskupplung für Kraftfahrzeuge mit Reibscheiben, die mit einer vorgespannten,
im degressiven Kennungsbereich wirksamen Tellerfeder gegeneinandergepreßt sind und
einer Spreizvorrichtung, welche die Federspannung in Abhängigkeit von dem jeweils zur Übertragung
anliegenden Drehmoment einstellt, nach Patent 1211 874, dadurch gekennzeichnet,
daß die infolge des Kupplungsverschleißes veränderte Spannung der Tellerfeder (6) durch
eine zusätzliche Feder (17) bzw. Federgruppe (19) korrigiert wird.
2. Sicherheitsreibungskupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß neben der Tellerfeder
(6) eine zweite Feder (17) angebracht ist, welche mit fortschreitender Belagabnutzung eine
wachsende Gegenkraft zur Tellerfeder (6) liefert (Fig. 1).
3. Sicherheitsreibungskupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche
Feder aus einer Federgruppe (19) besteht, die bei neuen Kupplungsbelägen (4) zusätzlich zur Kraft
der Tellerfeder (6) eine Höchstspannung liefert, welche sich mit fortschreitender Abnutzung des
Reibbelages abbaut (F i g. 3).
4. Sicherheitsreibungskupplung nach Anspruch 1, mit zwei konzentrisch zur Kupplungsnabe angeordneten
Ringen, welche an ihren einander zugekehrten Stirnflächen mit Vertiefungen versehen
sind, in denen Kugeln ruhen, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln (11) durch die Vorspannung
der Tellerfeder (6) belastet werden.
5. Sicherheitsreibungskupplung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine auf einem Haltering
(16) an dem Kupplungskorb (14) angebrachte zusätzliche Tellerfeder (17), deren Spannung mit
Hilfe von Regelmuttern (18) verstellt werden kann.
6. Sicherheitsreibungskupplung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kupplungskorb (14) in symmetrisch angeordneten Vertiefungen (115) drehfest eingelegte Muttern
(116) trägt, an denen über Stellschrauben (117) Federteller (118) schwenkbar abgestützt
sind.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEW0030759 | 1961-09-26 | ||
| DEW0030759 | 1961-09-26 |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1480519A1 DE1480519A1 (de) | 1970-08-06 |
| DE1480519C true DE1480519C (de) | 1973-07-12 |
Family
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