DE1475219C - Halteklammer in U-Form zum Befestigen an Bauteilen - Google Patents
Halteklammer in U-Form zum Befestigen an BauteilenInfo
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Description
Halteklammer nicht nur gegen ein Abziehen, sondern auch gegen ein Verkanten gesichert.
Die von den Schenkeln vorstehenden Halteeinrichtungen sind vorzugsweise zwischen den Zungen angeordnet
und durch jeweils eine an sich bekannte, aus einem Schenkel aufgebogene, bandförmige Schlaufe
und/oder durch eine an sich bekannte, nach außen erhabene ausgeprägte Fläche mit Ausnehmungen
gebildet. Dies bietet die Möglichkeit, unterschiedlichste Tragelemente an der Halteklammer zu befestigen.
Die bandförmigen Schlaufen können zur Aufnahme von Stangen dienen, welche ihrerseits mit
Ösen, Ringen, Haken od. dgl. in Verbindung stehen. In die Ausnehmungen, die in den nach außen erhaben
ausgeprägten Flächen liegen, können Haken eingehängt oder Bolzen eingesetzt werden. Auch kann man
die Ausnehmungen zum Einschrauben von Gewindebolzen verwenden. Es lassen sich dann ohne weiteres
unter anderem Abdeckplatten od. dgl. befestigen.
Die Anordnung von aufgebogenen, bandförmigen Schlaufen ist an sich bekannt (Handbook of Fastening
and Joining of Metal Parts, 1. Ausgabe, 1956, S. 484, F i g. B), jedoch lediglich in Verbindung mit flachen
Blechstreifen, welche mit Stiften verbunden werden sollen. Weiterhin ist es bekannt (österreichische
Patentschrift 186 920), eine Halteklammer mit einer Ausnehmung zu versehen, die in einer nach außen
erhaben ausgeprägten Fläche liegt und zur Aufnahme eines Gewindebolzens dient. Dabei muß jedoch das
zugehörige Bauteil eine Bohrung aufweisen, in welche die Halteklammer mit ihrem kürzeren, vor der Ausnehmung
endenden Schenkel eingreifen kann. Auch soll der Gewindebolzen die Bohrung des Bauteils
durchsetzen. Die Halteklammer wird also nicht reibschlüssig, sondern formschlüssig am Bauteil befestigt
und erfüllt im eigentlichen Sinne lediglich die Funktion einer gegen Verdrehen gesicherten Mutter.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal ist die Halteklammer nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet,
daß die vom Steg vorstehende Halteeinrichtung im wesentlichen auf gleiche Höhe mit den Halteeinrichtungen
der Schenkel liegt und ebenfalls durch eine an sich bekannte, aus dem Steg aufgebogene,
bandförmige Schlaufe gebildet ist. Man kann also auch den Steg zur Aufnahme eines stabförmigen
Tragelements verwenden.
Vorteilhafterweise sind die Schenkel mindestens auf einer Seite der bandförmigen Schlaufe durch
einen senkrecht zur Schlaufe verlaufenden Schnitt zur Erhöhung der Federelastizität der Halteeinrichtung
eingeschnitten. Damit kann das zugehörgie Tragelement besonders fest und sicher von der Halteeinrichtung
aufgenommen werden.
Die Halteklammer nach der Erfindung ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die aufgebogenen Randteile
der mit bandförmigen Schlaufen versehenen Schenkel in Verlängerung der Schlaufenachse mit
Ausnehmungen zum Zentrieren der durch die Schlaufen hindurchgehenden, weiteren Tragelemente versehen
sind. Die aufgebogenen Randteile stellen also keinen Begrenzungsanschlag für die Tragelemente dar,
so daß letztere mit großen Längenabschnitten durch die Schlaufen hindurchgeschoben werden können.
Vorzugsweise sind in axialem Abstand zu beiden Seiten der am Steg vorgesehenen Schlaufe vorstehende
Ansätze zum Zentrieren der durch die Schlaufe hindurchgesteckten, weiteren Tragelemente
angeordnet.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit der
Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer Halteklammer gemäß der Erfindung,
Fig.2 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht,
wobei jedoch die Oberseite der Halteklammer weggebrochen ist,
Fig.3 eine Seitenansicht der Halteklammer in befestigter Lage,
F i g. 4 einen Längsschnitt durch die Halteklammer in befestigter Lage unter Anbringung von zwei unabhängigen
Tragelementen,
F i g. 5 eine Rückansicht der Halteklammer in befestigter Lage unter Anbringung eines Tragelements
zum Aufhängen einer Mehrzahl von Leitungen oder Rohren,
F i g. 6 eine abgewandelte Seitenansicht entsprechend F i g. 3,
F i g. 7 eine Seitenansicht der Halteklammer in befestigter Lage zur Anbringung eines Telefonklemmenkastens,
F i g. 8 eine perspektivische Ansicht zweier Halteklammern in befestigter Lage beim Halten einer
Tafel.
Nach den Zeichnungen und insbesondere gemäß den F i g. 1 und 2 besteht eine Halteklammer A aus
einem Steg Z? und aus zwei im wesentlichen parallelen Schenkeln C und D aus Metallblech. Die Schenkel
sind gegenüber dem Steg abgewinkelt und laufen in freien Randteilen 10 und 11 aus. Letztere sind nach
außen auseinandergebogen, um das Aufstecken der Halteklammer auf eine Kante, einen Flansch oder
ein anderes Bauteil, an dem sie befestigt werden soll, zu erleichtern. Die Schenkel C und D sind an ihren
Seitenkanten mit einander ergänzenden Zungen 12, 13, 14 und 15 versehen, die aus den Seitenkanten der
Schenkel vorstehend und in freien Enden auslaufen, welche in einer im wesentlichen den Randteilen der
Schenkel entgegengesetzten Richtung verlaufend nach innen gebogen sind, wobei einander gegenüberliegende
freie Enden sich etwa in der Mitte zwischen den Schenkeln treffen. Die Zungen dienen zum sicheren
Erfassen eines Bauteiles, sobald die Schenkel C und D das Bauteil umfassen, wenn die Halteklammer
mit Schlägen aufgetrieben oder in anderer Weise auf das Bauteil aufgeschoben wird. Die Halteklammer ist
gehärtet, um sie fest, aber federnd nachgiebig zu machen. Die freien Enden der Zungen 12, 13,14 und
15 dienen dazu, sich in das Bauteil einzubeißen, und zu diesem Zweck sind ihre Kanten mit aufgebogenen
Haltekrallen 16 versehen.
Da die Zungen nach innen von den Schenkeln abgesetzt sind und sich etwa in der Mitte zwischen
den Schenkeln treffen, ergibt sich deutlich, insbesondere aus den Fig. 3, 4, 6 und 7, daß die Schenkel C
und D der Halteklammer im Abstand und etwa parallel zum Bauteil, an dem die Halteklammer zu
befestigen ist, verlaufen. Vorzugsweise sind die Randteile 10 und 11 der Schenkel etwas näher aneinandergerückt,
als es dem Abstand am Steg B entspricht, um einen sehr sicheren Druckeingriff der Zungen 12, 13,
14 und 15 mit dem Bauteil zu erzielen, auch im Hinblick auf die Tatsache, daß die freien Enden der Zungen
dicht aneinanderliegen und sich fast aufeinander abstützen, so daß die Halteklammer tatsächlich auf
Bauteilen mit einer sich in vernünftigen Toleranzen ändernde Dicke anbringbar ist. Die federnd nach-
giebige Eigenschaft der Halteklammer aus Federstahl ermöglicht es den Schenkeln, sich um einen
nennenswerten Betrag zu spreizen, während die noch stärker federnd nachgiebigen Zungen sich ebenfalls
um ein erhebliches Maß voneinander entfernen können.
Wenn die Halteklammer sicher auf einem Bauteil, beispielsweise einem Flansch, entsprechend den
F i g. 3 bis 8 befestigt ist, kann sie verschiedene Tragelemente aufnehmen, um diese aufzuhängen und/oder
Zusatzteile verschiedener Art abzustützen. Man erkennt, daß der obere Schenkel C geschlitzt und so
geformt ist, daß er die Befestigung einer Stange oder eines Schenkels eines Tragelements ermöglicht. Hierzu
ist eine Öffnung 17 nach außen aus der Ebene des Schenkels C durch Schlitze des Schenkels an zwei
voneinander entfernten Stellen geformt, zwischen denen eine Schlaufe 18 zur Bildung der Öffnung 17
herausgebogen ist. Entsprechend und vorzugsweise ist der Schenkel mit Schlitzen 19 und 20 versehen, die
rechtwinklig zu den die Öffnung 17 bildenden Schlitzen verlaufen, um einen nachgiebigen Bereich beiderseits
der Öffnung zu bilden. Man erkennt, daß die Öffnung 17 eine Minimalabmessung aufweist, um dem
etwa geringsten Durchmesser eines zu befestigenden Tragelements oder dessen Stange angepaßt zu sein,
während größere Durchmesser ebenfalls aufgenommen und sicher erfaßt werden, wobei in diesem Falle
das Metall des Schenkels C an jeder Seite der Öffnung nach unten nachgiebt, um die Aufnahme des
größeren Durchmessers und den sicheren Eingriff mit demselben zu ermöglichen. Mit der Öffnung 17
fluchtet eine Ausnehmung 21 im Randteil des Schenkels, während hinter der Ausnehmung der Schenkel
bei 22 leicht nach unten gebogen ist, so daß ein in die Öffnung von der Rückseite der Halteklammer
eingeführtes Tragelement entsprechend F i g. 4 fest von der Öffnung gehalten und auch am vorderen
Ende von den Kanten der Ausnehmung 21 erfaßt wird, so daß es gegen seitliche Bewegungen unter
Spannung oder irgendeiner Belastung gesichert ist.
Der untere Schenkel!) weist vorzugsweise eine nach außen erhaben ausgeprägte Fläche 23 mit zwei
Ausnehmungen 24 und 25 auf, deren Kanten nach innen bei 26 bzw. 27 eingebogen sowie genutet sind,
um ein Gewinde bzw. eine die jeweilige Ausnehmung umgebende Gewindekante zu schaffen. Auf diese
Weise können Gewindebolzen oder Schäkel verschiedener Durchmesser aufgenommen und befestigt
werden, wie es in den F i g. 4 und 7 dargestellt ist. Hierzu ermöglicht es der von den Zungen 14 und 15
zwischen der Innenfläche des Schenkels C und der unteren Fläche des Bauteiles, an dem die Halteklammer
angebracht ist, eingehaltene Abstand, den mit einem Schraubgewinde versehenen Bolzen einzuführen
und sicher zu befestigen, wobei die Befestigung bis zu einem gewissen Grade erforderlichenfalls
dadurch zu stabilisieren ist, daß der Bolzen an der Unterseite des Bauteiles entsprechend Fig.4 anliegt.
Schließlich ist der Steg B der Halteklammer mit einer Öffnung 28 durch Verformung und Ausdrücken
einer Schlaufe 28 λ nach außen versehen, während ein Teil des Metalls der Halteklammer an der Verbindung des Steges B mit den Schenkeln C und D leicht
nach außen aus der Ebene des Steges in Flucht und im wesentlichen rechtwinklig zum axialen Mittelpunkt
der Öffnung 28 zur Bildung von Ansätzen 29 und 30 vorgestreckt ist. Diese Ansätze sind in der gleichen
Richtung aus der Ebene der Schenkel, aus denen sie
ίο vorstehen, leicht gebogen, während ihre frei auslaufenden
Enden vorzugsweise ausgenommen sind, um Führungs- und Bißkanten zu bilden, die ein Tragelement
in Form eines Schäkels oder eine Stange erfassen, welches in diese eingesteckt ist und welches
in beiden Richtungen nach F i g. 6 aufgenommen
• werden kann. Dies dient in gleicher Weise zur sicheren Erfassung von durchgesteckten Tragelementen,
die innerhalb einer vernünftigen Toleranzbreite unterschiedlicher Durchmesser liegen, da die Ansätze 29
und 30 beim Einschlagen eines Tragelements in die Öffnung 28 federnd nachgeben.
Die Halteklammer kann an einem Bauteil, beispielsweise einem Flansch od. dgl., wahlweise derart
angebracht werden, daß der Schenkel C an einer Seite und der Schenkel D an der anderen Seite desselben
oder umgekehrt liegen, und sie erfüllt ihre Einbeiß- und Befestigungswirkung ohne Rücksicht darauf, ob
es sich um ein horizontales, ein vertikales oder ein schrägliegendes Bauteil handelt. Die Halteklammer
ist in den F i g. 3 bis 7 an horizontalen Bauteilen und in F i g. 8 an einem vertikal stehenden Bauteil angebracht.
Einige Beispiele für die Vielseitigkeit der Halteklammer sind in den F i g. 3 bis 8 dargestellt. In den
Fig.3, 4, 5 und 6 ist die Anbringung von verschiedenen
Kabeln, Rohren und Leitungsträgern veranschaulicht. F i g. 7 zeigt die Einfachheit bei der Anbringung
eines Telefonanschlußkastens E, während in F i g. 8 die leichte Befestigung von Tafeln F gezeichnet
ist. Selbstverständlich können zahlreiche andere Teile mit der Halteklammer befestigt und angebracht
werden.
Außerdem ist die Halteklammer nach der Erfindung sehr einfach herstellbar und eignet sich für eine
automatisierte Fertigung. Bei sehr niedrigen Kosten entsteht eine starke Halteklammer, die zusätzlich
durch Verrippung, wie dargestellt, verstärkt werden und jede vernünftige benötigte Last ohne abzufallen
aufnehmen kann. Weiterhin ist auf die schnelle Anbringung der Halteklammer an einem Bauteil und
ihre sehr schnelle Befestigung an diesem für notwendige Zusatzteile, für die eine Abstützung geschaffen
werden muß, hinzuweisen. Folglich wird mit der Halteklammer nach der Erfindung ein wirtschaftliches
und leicht anzubringendes Element geschaffen, das die bisherigen Schwierigkeiten sowohl im Hinblick
auf die Kosten wie auch auf die Anbringung von gegossenen Klemmen und anderen nachteiligen Elementen,
die den Regelfall und nicht die Ausnahme darstellen, beseitigt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Halteklammer in U-Form zum Befestigen Bauteile nach außen aufgebogen sind und von denen
an Bauteilen unterschiedlicher Wandstärke mit Zungen nach innen abgebogen sind, deren freie
einem Steg und mit im wesentlichen zueinander 5 Enden mit dem zu erfassenden Bauteil im Eingriff
parallel verlaufenden Schenkeln, deren Rand- stehen.
teile zum leichteren Aufsetzen auf die Bauteile Eine bekannte Halteklammer dieser Art (britische
nach außen aufgebogen sind und von denen Patentschrift 702 743) dient dazu, die Klemmwir-
Zungen nach innen abgebogen sind, deren freie kung einer Hohlprofilleiste aus Gummi zu erhöhen,
Enden mit dem zu erfassenden Bauteil im Ein- io welche auf eine Blechkante geschoben wird, um
griff stehen, dadurch gekennzeichnet, Türen und Kofferraumdeckel im Kraftfahrzeugbau
daß die freien Enden der Zungen (12, 13, 14, 15) abzudichten. Die Halteklammer ist dabei in das Hohl-
mit an sich bekannten aufgebogenen Haltekrallen profil der Leiste eingesetzt und wird von außen völlig
(16) versehen sind und daß mindestens einer der vom Material der Leiste umschlossen. Es besteht
Schenkel (C, D) und/oder der Steg (B) mit nach iß keine Möglichkeit, die Halteklammer zur Befestigung
außen vorstehenden Halteeinrichtungen (18, 28 a, beliebiger Tragelemente zu verwenden.
23) zur Aufnahme von weiteren Tragelementen Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,.die be-
versehen ist. kannte Halteklammer unter Vermeidung des oben
2. Halteklammer nach Anspruch 1, dadurch angedeuteten Nachteils so auszubilden, daß bei ergekennzeichnet,
daß die Zungen (12, 13, 14, 15) »o höhter Haltekraft verschiedenste Tragelemente an
an beiden Seitenrändern der Schenkel (C, D) aus- dem Bauteil, auf welches die Halteklammer aufgeschnitten
und aufeinander zu gebogen sind. gesetzt ist, befestigt werden können.
3. Halteklammer nach Anspruch 1 oder 2, da- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Halteklammer
durch gekennzeichnet, daß die von den Sehen- nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die
kein (C, D) vorstehenden Halteeinrichtungen zwi- as freien Enden der Zungen mit an sich bekannten,
sehen den Zungen (12, 13, 14, 15) angeordnet aufgebogenen Haltekrallen versehen sind und daß
sind und durch jeweils eine an sich bekannte, aus mindestens einer der Schenkel und/oder der Steg
einem Schenkel (C, D) aufgebogene, bandförmige mit nach außen vorstehenden Halteeinrichtungen zur
Schlaufe (18) und/oder durch eine an sich be- Aufnahme von weiteren Tragelementen versehen ist.
kannte, nach außen erhaben ausgeprägte Fläche 30 Die an den freien Enden der Zungen vorgesehenen
(23) mit Ausnehmungen (24, 25) gebildet sind. Haltekrallen bewirken, daß die Halteklammer nach
4. Halteklammer nach einem der Ansprüche 1 dem Aufsetzen eine besonders feste Verbindung mit
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die vom dem Bauteil eingeht. Die Halteklammer kann also
Steg (B) vorstehende Halteeinrichtung im wesent- auch schwere Lasten befestigen. Um diese Lasten
liehen auf gleicher Höhe mit den Halteeinrich- 35 anbringen zu können, sind die nach außen vortungen
(18, 23) der Schenkel (D, C) liegt und stehenden Halteeinrichtungen vorgesehen. Die Halteebenfalls
durch eine an sich bekannte, aus dem klammer wird damit äußerst vielseitig verwendbar.
Steg (B) aufgebogene, bandförmige Schlaufe (28 a) Beispielsweise kann man Kabel, Leitungen, Rohre,
gebildet ist. Abführungskästen, Anschlußkasten u. dig. insbeson-
5. Halteklammer nach einem der Ansprüche 1 40 dere an rinnenförmigen oder geflanschten Trägern
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel und anderen Bauteilen ohne Schwierigkeiten befe-(C,
D) mindestens auf einer Seite der bandför- stigen. Dabei ist die Halteklammer einfach und billig
migen Schlaufe (18) durch einen senkrecht zur in der Herstellung, da sie aus einer einfachen Platte
Schlaufe (18) verlaufenden Schnitt (19, 20) zur aus Federstahl gefertigt werden kann. Ihre Abmaße
Erhöhung der Federelastizität der Halteeinrich- 45 lassen sich ohne weiteres an unterschiedliche Stärken
tung eingeschnitten sind. . der Bauteile anpassen, wobei jede Halteklammer in
6. Halteklammer nach einem der Ansprüche 1 einem weiten Toleranzbereich verwendbar ist.
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die aufge- Zwar ist es bekannt (USA.-Patentschrift 3 021581),
bogenen Randteile (10, 11) der mit bandförmigen Halteklammern mit aufgebogenen Haltekrallen zu
Schlaufen (18) versehenen Schenkel (C, D) in 50 verwenden, jedoch dient die bekannte Vorrichtung
Verlängerung der Schlaufenachse mit Ausneh- lediglich zum Befestigen eines Schutzkontaktleiters
mungen (21) zum Zentrieren der durch die an einem zugehörigen Gehäuse. Auch sind die Halte-
Schlaufen (18) hindurchgesteckten, weiteren Trag- krallen nicht an den freien Enden von nach innen
elemente versehen sind. abgebogenen Zungen vorgesehen. Sie sitzen vielmehr
7. Halteklammer nach einem der Ansprüche 1 55 an den Kanten eines der Schenkel, und zwar in dem
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in axialem Bereich, in welchem dessen Randteil nach außen
Abstand zu beiden Seiten der am Steg (B) vor- aufgebogen ist. Daher sind die Haltekrallen zum
gesehenen Schlaufe (28 α) vorstehende Ansätze einen relativ kurz. Zum anderen werden sie nur in
(29, 30) zum Zentrieren der durch die Schlaufe einem sehr kleinen Toleranzbereich der Halteklam-(28
a) hindurchgesteckten, weiteren Tragelemente 6° mer wirksam.
angeordnet sind. Die Halteklammer nach der Erfindung ist weiterhin
dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen an bei-
den Seitenrändern der Schenkel ausgeschnitten und
aufeinander zu gebogen sind. Es stehen also die freien
' 65 Enden von vier Zungen über die daran vorgesehenen
Die Erfindung betrifft eine Halteklammer in Haltekrallen mit dem Bauteil in Verbindung, so daß
U-Form zum Befestigen an Bauteilen unterschied- ein sehr sicherer Sitz gewährleistet wird. Da die Zuri-
licher Wandstärke mit einem Steg und mit im wesent- gen an den Seitenkanten der Schenkel liegen, ist die
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