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DE1465648C - Elektrisches Steckkontaktelement - Google Patents

Elektrisches Steckkontaktelement

Info

Publication number
DE1465648C
DE1465648C DE1465648C DE 1465648 C DE1465648 C DE 1465648C DE 1465648 C DE1465648 C DE 1465648C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
contact
plug
contact element
electrical plug
base piece
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Georg 4950 Minden Kunz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wilhelm Harting Werk fuer Elektrotechnik und Mechanik
Original Assignee
Wilhelm Harting Werk fuer Elektrotechnik und Mechanik
Publication date

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Description

Vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Steckkontaktelement, welches an seinem die Steckeinrichtung tragenden Ende zum Aufstecken auf zungenförmige Gegenkontakte ausgebildet ist und an seinem entgegengesetzten linde einen Lötoder Krimpansatz für die anzuschließenden Leitungsadern bzw. den Leitungsdraht trägt.
Fs sind auf zungenförmige Gegenkontakte. wie Flachstifte od. dgl., aufsteckbare Kontaktelemente bekanntgeworden, bei denen die eigentliche Steckeinrichtung aus einer Metallplatte mit seitlich hochgestellten, einander gegenüberstehenden Schenkeln und aus diesen etwa halbkreisförmig gegeneinander, zur Metallplatte hin gerollten Flächen besteht. Die aufwiese Weise gebildeten Kontaktflächen sind der Boden der Metallplatte und die dieser mit einem Luftspalt gegenüberstehenden Schnittkanten der gerollten Flächen. In den Raum dieser Luftspalte wird, seitlich geführt von den hochgestellten Schenkeln, der zu steckende, als Flachstift ausgebildete Gegenkontakt eingeschoben, wodurch die Kontaktflächen der einwärts gerollten Schenkel entsprechend der Dicke des Gegenkontaktes federnd aufgebogen werden.
Bei diesen in großen Stückzahlen verwendeten Kontaktelementen werden die mit einer erheblichen Rauheit behafteten Schnittkanten als Kontaktflächen herangezogen, die die Oberfläche des Gegenkontaktes zerkratzen, und dieses.um so mehr, je weiter die gerollten Schenkelflächen in Abhängigkeit von der Dicke des Gegenkontaktes aufgebogen werden und dadurch ihre Schnittkanten nicht mehr flächig, sondern in einem spitzen Winkel mit ihrem Schnittgrat auf den Gegenkontakt einwirken. Die durch die Konstruktion bedingte steile .Federungscharakteristik der gerollten Schenkel macht infolge ihrer kurzen Federungslängen die Einhaltung enger Toleranzen für die Kontakt-Luftspalte fast unmöglich, zumindest aber äußerst schwierig. Hieraus folgt die in der Praxis auftretende große Streuung der Steck- und Trennkräfte derartiger Steckkontaktelemente, welches ihre Anwendung in Mehrfach-Steckverbindungen sehr erschwert. Ein für gute Steckverbindungen in bezug auf ihren Durchgangswiderstand zu fordernder Edelmetallüberzug auf sämtlichen Kontaktflächen durch Verwendung von edelmetallplattiertem Federblech ist bei dieser Bauart offensichtlich nicht möglich.
Eine Verbesserung dieser Bauart zeigt die bekanntgewordene USA.-Patentschrift 2 625 578, deren Steckkontaktalement ebenfalls mit einem Bodenstück versehen ist, welches mit einem an einer Seite durchlaufenden, seitlich aufgebogenen Schenkel zur Führung der einzubringenden Steckzunge ausgestattet ist, während an der anderen Seite aus zwei mit Abstand nacheinander angeordneten Schenkeln je eine quer zur Steckrichtung verlaufende Kontaktzunge herausgebogen ist, von denen die erste, sich bis annähernd zum durchlaufenden Schenkel der anderen Seite erstreckende Kontaktzunge zum Bodenstück leicht abwärts gebogen ist und federnd auf dem in den Kontaktraum zwischen dieser Kontaktzunge und dem Bodenstück einzuführenden Gegenkontakt aufliegt, während die andere, bis zur Mitte des Bodenstückes parallelgeführte und hier rechtwinklig abgekantete, mit einer Schrägkante versehene (Kontakt-)Zunge im wesentlichen als Raste fungiert und zum Eingriff in ein entsprechendes Rastloch des Gegenkontaktes bestimmt ist. Hierbei wird der Gegenkontakt verriegelt und kann erst nach Ansetzen eines Entriegelungswerkzeuges wieder aus dem Kontaktelement herausgezogen werden.
Bei einem anderen bekanntgewordenen Kontaktelement nach der französischen Patentschrift 1315 948 sind aus den beiden gegenüberliegenden Seiten des Bodenstückes zueinander versetzt angeordnete, zum Bodenstück hin, und zwar zu dessen Vorder- und
Rückseite, gebogene kurze Lappen als Kontaktzungen gebildet worden, die das Bodenstück-nur ein wenig überdecken und demgemäß .nur eine sehr harte Federung mit einer auf der Oberfläche der an beiden Seiten des Bodenstückes einführbaren Gegenkontakte kratzende Kontaktgabe, herrührend von ihren scharfen Kanten, ergeben.
Ein weiteres bekanntgewordenes Kontaktelement nach der französischen Patentschrift 1 330 870 sieht quer zur Steckrichtung verlaufende, aus einer Seite des Bodenstückes sich bis zum durchlaufenden Schenkel der anderen Seite erstreckende Kontaktzungen vor, die mit je zwei in Steckrichtung verlaufenden, zum Bodenstück weisenden, verrundeten Rippen zur Kontaktgabe mit dem einzuführenden Gegenkontakt ausgestattet sind. Hierbei ergeben sich jedoch an den beiden kontaktgebenden Rippen unerwünscht verschiedene Federungen bzw. Kontaktdrücke, die beim Einführen des Gegenkontaktes leicht zu dessen Verkantung und zudem, bei nur geringfügig in der Materialdicke voneinander abweichenden Gegenkontakten, zum gänzlichen Ausfall einer kontaktgebenden Rippe führen können. Bei diesen einseitig angeordneten Kontaktzungen mit je zwei kontaktgebenden Rippen lassen sich praktisch keine definierten Kontaktdrücke einstellen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein preisgünstig, auch aus edelmetallplattiertem Blech herstellbares Steckkontaktelement zu schaffen, dessen Steckteil durch genau definierbare Kontaktdrücke der quer zur Steckrichtung angeordneten Kontaktzungen sowie durch glatte Kontaktflächen ein leichtes und weiches, kratzfreies Einführen und werkzeugloses Herausziehen des Gegenkontaktes mit bestmöglicher Kontaktgabe bei vernachlässigbar geringer Streuung der Steck- und Trennkräfte gewährleistet, wodurch seine Anwendung auch bei Mehrfach-Steckverbindungen in vorteilhafter Weise gegeben ist.
Die Lösung dieser Aufgabe wird bei einem elektrischen Steckkontaktelement mit einem Befestigungsteil für die anzuschließende Zuleitung und einem Steckteil zum Einführen eines zungenförmigen Gegenkontaktes, bei dem das Steckteil aus einem Bodenstück mit mindestens einer von dessen Seite aus quer zur Steckrichtung gebogenen, schmalen, zum Bodenstück parallel oder abwärts verlaufenden, bis nahe an einen an der gegenüberliegenden Seite des Bodenstückes aufgebogenen Schenkel reichenden Kontaktzungen zur federnden Auflage auf einem zwischen dieser und dem Bodenstück einzuführenden Gegenkontakt besteht, erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Bodenstück zu beiden Seiten mit seitlich aufgebogenen, sich parallel gegenüberstehenden, mit ihm eine U-Form bildenden und in Längsrichtung des gesamten Steckteils ununterbrochen verlaufenden Schenkeln versehen ist, von denen jeder mindestens eine der Kontaktzungen trägt, die zur jeweils gegenüberliegenden Kontaktzunge entsprechend versetzt angeordnet ist.
Weitere Ausbildungen des erfindungsgemäßen Steckkontaktelementes bestehen darin, daß zu seiner Herstellung in an sich bekannter Weise einseitig edelmetallplattiertes Blech verwendet werden kann, dessen Plattierungsseite dem Kontaktraum zugekehrt ist, daß im Bodenstück in an sich bekannter Weise ein Durchbruch oder eine Warze als Rastelement für den mit komplementären Rastmitteln, z. B. einer Warze, versehenen Gegenkontakt angeordnet ist und, vorzugsweise für Mehrfach-Steckverbindungen, daß am Bodenstück in an sich bekannter Weise ein aus diesem nach unten herausgerissener Finger als Verankerungsmittel für die Anbringung in isolierenden Gehäusekammern vorgesehen ist.
An Hand der Zeichnung wird ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel mit einer Variante näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein elektrisches Steckkontaktelement mit angeschlossener Leitung in perspektivischer Ansicht, \ Fig. 2 eine Vorderansicht auf das Steckteil des Steckkontaktelementes,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Steckkontaktelement mit einer Variante,
Fig. 3a eine nach teilweisem Wegbrechen verdeckender Teile dargestellte Draufsicht auf das Steckteil des Steckkontaktelementes,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Steckkontaktelementes,
Fig. 4a einen Schnitt längs der Linie A-A' der Fig. 3.
In F i g. 1 ist ein Steckkontaktelement dargestellt, an dessen Bodenstück 1 im Steckteil zwei sich gegenüberstehende parallele Schenkel 2 und 3 zur Führung des Gegenkontaktes und zur Stabilisierung angebogen sind, aus denen wiederum je eine schmale Kontaktzunge 4 und 5, in bezug auf ihre Anbringung auf den Schenkeln gegeneinander versetzt, schräg nach innen zum Bodenstück 1 gebogen ist. Zur besseren Kontaktgabe am hier nicht dargestellten Gegenkontakt sind die bis nahe an den jeweils gegenüberliegenden Schenkel und bis in die Nähe des Bodenstückes reichenden freien Kontaktzungen-Enden 4 a und 5 α mit zum Bodenstück gerichteten Warzen 4 b und 5 b ausgestattet. Anschließend an dieses Steckteil läuft das Bodenstück 1 zum Befestigungsteil der angeschlossenen Leitung 6 spitz zu, flankiert von den Stabilisierungs-Schenkeln 7 und 8, die in den die Leiteradern 9 festquetschenden Krimpansatz 10 und daran in den die Leiterisolation festlegenden Klemmansatz 11 entsprechend geformt übergehen.
In den F i g. 2, 3, 3 a, 4 und 4 a des ohne angeschlossene Leitung, mit offenem Krimp- und Klemmansatz 10' und 11' dargestellten Steckkontaktelementes sind weitere Einzelheiten gezeigt. So ist in den F i g. 2, 3 und 4 a ein in den Kontaktraum 12 eingeführter Gegenkontakt in Form eines strichpunktiert gezeichneten Flachstiftes 13 dargestellt, der, von den Schenkeln 2' und 3' zur Führung flankiert, durch die federnden Kontaktzungen-Enden 4 a' und 5 a' bzw. deren Warzen 4 b' und 5 b' auf das Bodenstück 1' gedrückt wird. Wie man sieht, lassen sich infolge der relativ langen Kontaktzungen mit flacher Federungscharakteristik die Steck- und Trennkräfte in engen Toleranzen halten. Damit wird auch bei gleich dicken Gegenkontakten ein praktisch stets gleichbleibender Kontaktdruck erzielt. Die Güte der Kontaktgabe kann durch edelmetallplattiertes Blech noch gesteigert werden; hierbei liegt die plattierte Blechseite nach innen, dem Kontaktraum 12 zugewandt.
Um die Rüttelsicherheit der durch die Kontaktgabe an sich schon festen Steckverbindung zwischen dem Steckkontaktelement und seinem Gegenkontakt noch zu erhöhen, kann im Bodenstück 1, 1' ein Durchbruch 14, 14' angebracht werden, in den eine aus dem Flachstift 13 herausgedrückte Warze 15 nach dessen vollständiger Einführung in das Steckteil einrastet. Statt des Durchbruchs kann selbstverständ-
lieh auch eine Warze im Bodenstück angeordnet sein, die in einen entsprechenden Durchbruch des Gegenkontaktes nach dessen vollständiger Einführung in das Steckteil einrastet.
Als Ausführungsvariante für die Verwendung in Mehrfach-Steckverbindungen ist in den Fig. 3 und 4 a ein aus dem Bodenstück 1' eines erfindungsgemäßen Steckkontaktelementes herausgerissener Finger 16 dargestellt, der nach dem Einführen des mit angeschlossener Zuleitung versehenen Steckkontaktelementes in eine entsprechende Aufnahmekammer eines isolierenden Gehäuses einer Mehrfach-Steckverbindung hinter einem Auflaufnocken innerhalb einer Aussparung einrasten kann. Durch diese Maßnahme wird ein sicheres Verankern in derartigen Gehäusen erzielt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

Patentansprüche: ·
1. Elektrisches Steckkontaktelement mit einem Befestigungsteil für die anzuschließende Zuleitung und einem Steckteil zum Einführen eines zungenförmigen Gegenkontaktes, bei dem das Steckteil aus einem Bodenstück mit mindestens einer von dessen Seite aus quer zur Steckrichtung gebogenen, schmalen, zum Bodenstück parallel oder abwärts verlaufenden, bis nahe an einen an der gegenüberliegenden Seite des Bodenstückes aufgebogenen Schenkel reichenden Kontaktzunge zur federnden Auflage auf einem zwischen dieser und dem Bodenstück einzuführenden Gegenkontakt besteht, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenstück (1, 1') zu beiden Seiten mit seitlich aufgebogenen, sich parallel gegenüberstehenden, mit ihm eine U-Form bildenden und in Längsrichtung des gesamten Steckteils ununterbrochen verlaufenden Schenkeln (2, 3; 2', 3') versehen ist, von denen jeder mindestens eine der Kontaktzungen (4, 5; 4', 5') trägt, die zur jeweils gegenüberliegenden Kontaktzunge entsprechend versetzt angeordnet ist.
2. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Schenkeln abgebogenen Kontaktzungen (4, 5, 4', 5') an ihren freien Enden (4 a, 5 a, 4 α', 5 a') zum Bodenstück (1, 1') hin in an sich bekannter Weise ballig geformt bzw. mit Warzen (4 b, 5 b, 4b', 5b') versehen sind.
' 3. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zu seiner Herstellung in an sich bekannter Weise einseitig edelmetallplattiertes Blech verwendet werden kann, dessen Plattierungsseite dem Kontaktraum (12) zugekehrt ist.
4. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß im Bodenstück (1, Γ) in an sich bekannter Weise ein Durchbruch (14, 14') oder eine Warze als Rastelement für den mit komplementären Rastmittein, z. B. einer Warze (15), versehenen Gegenkontakt (13) angeordnet ist.
5. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, vorzugsweise für Mehrfach-Steckverbindungen, dadurch gekennzeichnet, daß am Bodenstück (1') in an sich bekannter Weise ein aus diesem nach unten herausgerissener Finger (16) als Verankerungsmittel für die Anbringung in isolierenden Gehäusekammern vorgesehen ist.

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