DE1465648C - Elektrisches Steckkontaktelement - Google Patents
Elektrisches SteckkontaktelementInfo
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Description
Vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches
Steckkontaktelement, welches an seinem die Steckeinrichtung tragenden Ende zum Aufstecken
auf zungenförmige Gegenkontakte ausgebildet ist und an seinem entgegengesetzten linde einen Lötoder
Krimpansatz für die anzuschließenden Leitungsadern bzw. den Leitungsdraht trägt.
Fs sind auf zungenförmige Gegenkontakte. wie Flachstifte od. dgl., aufsteckbare Kontaktelemente
bekanntgeworden, bei denen die eigentliche Steckeinrichtung aus einer Metallplatte mit seitlich hochgestellten,
einander gegenüberstehenden Schenkeln und aus diesen etwa halbkreisförmig gegeneinander,
zur Metallplatte hin gerollten Flächen besteht. Die aufwiese Weise gebildeten Kontaktflächen sind der
Boden der Metallplatte und die dieser mit einem Luftspalt gegenüberstehenden Schnittkanten der gerollten
Flächen. In den Raum dieser Luftspalte wird, seitlich geführt von den hochgestellten Schenkeln, der
zu steckende, als Flachstift ausgebildete Gegenkontakt eingeschoben, wodurch die Kontaktflächen der einwärts
gerollten Schenkel entsprechend der Dicke des Gegenkontaktes federnd aufgebogen werden.
Bei diesen in großen Stückzahlen verwendeten Kontaktelementen werden die mit einer erheblichen
Rauheit behafteten Schnittkanten als Kontaktflächen herangezogen, die die Oberfläche des Gegenkontaktes
zerkratzen, und dieses.um so mehr, je weiter die gerollten Schenkelflächen in Abhängigkeit von der
Dicke des Gegenkontaktes aufgebogen werden und dadurch ihre Schnittkanten nicht mehr flächig, sondern
in einem spitzen Winkel mit ihrem Schnittgrat auf den Gegenkontakt einwirken. Die durch die
Konstruktion bedingte steile .Federungscharakteristik
der gerollten Schenkel macht infolge ihrer kurzen Federungslängen die Einhaltung enger Toleranzen
für die Kontakt-Luftspalte fast unmöglich, zumindest aber äußerst schwierig. Hieraus folgt die in
der Praxis auftretende große Streuung der Steck- und Trennkräfte derartiger Steckkontaktelemente, welches
ihre Anwendung in Mehrfach-Steckverbindungen sehr erschwert. Ein für gute Steckverbindungen in
bezug auf ihren Durchgangswiderstand zu fordernder Edelmetallüberzug auf sämtlichen Kontaktflächen
durch Verwendung von edelmetallplattiertem Federblech ist bei dieser Bauart offensichtlich nicht möglich.
Eine Verbesserung dieser Bauart zeigt die bekanntgewordene
USA.-Patentschrift 2 625 578, deren Steckkontaktalement ebenfalls mit einem Bodenstück
versehen ist, welches mit einem an einer Seite durchlaufenden, seitlich aufgebogenen Schenkel zur Führung
der einzubringenden Steckzunge ausgestattet ist, während an der anderen Seite aus zwei mit Abstand
nacheinander angeordneten Schenkeln je eine quer zur Steckrichtung verlaufende Kontaktzunge herausgebogen
ist, von denen die erste, sich bis annähernd zum durchlaufenden Schenkel der anderen Seite erstreckende
Kontaktzunge zum Bodenstück leicht abwärts gebogen ist und federnd auf dem in den Kontaktraum
zwischen dieser Kontaktzunge und dem Bodenstück einzuführenden Gegenkontakt aufliegt,
während die andere, bis zur Mitte des Bodenstückes parallelgeführte und hier rechtwinklig abgekantete,
mit einer Schrägkante versehene (Kontakt-)Zunge im wesentlichen als Raste fungiert und zum Eingriff in
ein entsprechendes Rastloch des Gegenkontaktes bestimmt ist. Hierbei wird der Gegenkontakt verriegelt
und kann erst nach Ansetzen eines Entriegelungswerkzeuges wieder aus dem Kontaktelement herausgezogen
werden.
Bei einem anderen bekanntgewordenen Kontaktelement nach der französischen Patentschrift 1315 948
sind aus den beiden gegenüberliegenden Seiten des Bodenstückes zueinander versetzt angeordnete, zum
Bodenstück hin, und zwar zu dessen Vorder- und
Rückseite, gebogene kurze Lappen als Kontaktzungen gebildet worden, die das Bodenstück-nur ein
wenig überdecken und demgemäß .nur eine sehr harte Federung mit einer auf der Oberfläche der an
beiden Seiten des Bodenstückes einführbaren Gegenkontakte kratzende Kontaktgabe, herrührend von
ihren scharfen Kanten, ergeben.
Ein weiteres bekanntgewordenes Kontaktelement nach der französischen Patentschrift 1 330 870 sieht
quer zur Steckrichtung verlaufende, aus einer Seite des Bodenstückes sich bis zum durchlaufenden
Schenkel der anderen Seite erstreckende Kontaktzungen vor, die mit je zwei in Steckrichtung verlaufenden,
zum Bodenstück weisenden, verrundeten Rippen zur Kontaktgabe mit dem einzuführenden
Gegenkontakt ausgestattet sind. Hierbei ergeben sich jedoch an den beiden kontaktgebenden Rippen unerwünscht
verschiedene Federungen bzw. Kontaktdrücke, die beim Einführen des Gegenkontaktes
leicht zu dessen Verkantung und zudem, bei nur geringfügig in der Materialdicke voneinander abweichenden
Gegenkontakten, zum gänzlichen Ausfall einer kontaktgebenden Rippe führen können. Bei
diesen einseitig angeordneten Kontaktzungen mit je zwei kontaktgebenden Rippen lassen sich praktisch
keine definierten Kontaktdrücke einstellen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein preisgünstig, auch aus edelmetallplattiertem Blech herstellbares
Steckkontaktelement zu schaffen, dessen Steckteil durch genau definierbare Kontaktdrücke der quer
zur Steckrichtung angeordneten Kontaktzungen sowie durch glatte Kontaktflächen ein leichtes und weiches,
kratzfreies Einführen und werkzeugloses Herausziehen des Gegenkontaktes mit bestmöglicher Kontaktgabe
bei vernachlässigbar geringer Streuung der Steck- und Trennkräfte gewährleistet, wodurch seine
Anwendung auch bei Mehrfach-Steckverbindungen in vorteilhafter Weise gegeben ist.
Die Lösung dieser Aufgabe wird bei einem elektrischen Steckkontaktelement mit einem Befestigungsteil
für die anzuschließende Zuleitung und einem Steckteil zum Einführen eines zungenförmigen Gegenkontaktes,
bei dem das Steckteil aus einem Bodenstück mit mindestens einer von dessen Seite aus quer
zur Steckrichtung gebogenen, schmalen, zum Bodenstück parallel oder abwärts verlaufenden, bis nahe an
einen an der gegenüberliegenden Seite des Bodenstückes aufgebogenen Schenkel reichenden Kontaktzungen
zur federnden Auflage auf einem zwischen dieser und dem Bodenstück einzuführenden Gegenkontakt
besteht, erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Bodenstück zu beiden Seiten mit seitlich aufgebogenen,
sich parallel gegenüberstehenden, mit ihm eine U-Form bildenden und in Längsrichtung
des gesamten Steckteils ununterbrochen verlaufenden Schenkeln versehen ist, von denen jeder mindestens
eine der Kontaktzungen trägt, die zur jeweils gegenüberliegenden Kontaktzunge entsprechend versetzt
angeordnet ist.
Weitere Ausbildungen des erfindungsgemäßen Steckkontaktelementes bestehen darin, daß zu seiner
Herstellung in an sich bekannter Weise einseitig edelmetallplattiertes Blech verwendet werden kann,
dessen Plattierungsseite dem Kontaktraum zugekehrt ist, daß im Bodenstück in an sich bekannter Weise
ein Durchbruch oder eine Warze als Rastelement für den mit komplementären Rastmitteln, z. B. einer
Warze, versehenen Gegenkontakt angeordnet ist und, vorzugsweise für Mehrfach-Steckverbindungen,
daß am Bodenstück in an sich bekannter Weise ein aus diesem nach unten herausgerissener Finger als
Verankerungsmittel für die Anbringung in isolierenden Gehäusekammern vorgesehen ist.
An Hand der Zeichnung wird ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel mit einer Variante näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein elektrisches Steckkontaktelement mit angeschlossener Leitung in perspektivischer Ansicht,
\ Fig. 2 eine Vorderansicht auf das Steckteil des Steckkontaktelementes,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Steckkontaktelement mit einer Variante,
Fig. 3a eine nach teilweisem Wegbrechen verdeckender
Teile dargestellte Draufsicht auf das Steckteil des Steckkontaktelementes,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Steckkontaktelementes,
Fig. 4a einen Schnitt längs der Linie A-A' der
Fig. 3.
In F i g. 1 ist ein Steckkontaktelement dargestellt, an dessen Bodenstück 1 im Steckteil zwei sich gegenüberstehende
parallele Schenkel 2 und 3 zur Führung des Gegenkontaktes und zur Stabilisierung angebogen
sind, aus denen wiederum je eine schmale Kontaktzunge 4 und 5, in bezug auf ihre Anbringung auf
den Schenkeln gegeneinander versetzt, schräg nach innen zum Bodenstück 1 gebogen ist. Zur besseren
Kontaktgabe am hier nicht dargestellten Gegenkontakt sind die bis nahe an den jeweils gegenüberliegenden
Schenkel und bis in die Nähe des Bodenstückes reichenden freien Kontaktzungen-Enden 4 a
und 5 α mit zum Bodenstück gerichteten Warzen 4 b und 5 b ausgestattet. Anschließend an dieses Steckteil
läuft das Bodenstück 1 zum Befestigungsteil der angeschlossenen Leitung 6 spitz zu, flankiert von den
Stabilisierungs-Schenkeln 7 und 8, die in den die Leiteradern 9 festquetschenden Krimpansatz 10 und
daran in den die Leiterisolation festlegenden Klemmansatz 11 entsprechend geformt übergehen.
In den F i g. 2, 3, 3 a, 4 und 4 a des ohne angeschlossene Leitung, mit offenem Krimp- und Klemmansatz
10' und 11' dargestellten Steckkontaktelementes sind weitere Einzelheiten gezeigt. So ist in den
F i g. 2, 3 und 4 a ein in den Kontaktraum 12 eingeführter Gegenkontakt in Form eines strichpunktiert
gezeichneten Flachstiftes 13 dargestellt, der, von den Schenkeln 2' und 3' zur Führung flankiert, durch die
federnden Kontaktzungen-Enden 4 a' und 5 a' bzw. deren Warzen 4 b' und 5 b' auf das Bodenstück 1'
gedrückt wird. Wie man sieht, lassen sich infolge der relativ langen Kontaktzungen mit flacher Federungscharakteristik die Steck- und Trennkräfte in engen
Toleranzen halten. Damit wird auch bei gleich dicken Gegenkontakten ein praktisch stets gleichbleibender
Kontaktdruck erzielt. Die Güte der Kontaktgabe kann durch edelmetallplattiertes Blech noch gesteigert
werden; hierbei liegt die plattierte Blechseite nach innen, dem Kontaktraum 12 zugewandt.
Um die Rüttelsicherheit der durch die Kontaktgabe an sich schon festen Steckverbindung zwischen
dem Steckkontaktelement und seinem Gegenkontakt noch zu erhöhen, kann im Bodenstück 1, 1' ein
Durchbruch 14, 14' angebracht werden, in den eine aus dem Flachstift 13 herausgedrückte Warze 15
nach dessen vollständiger Einführung in das Steckteil einrastet. Statt des Durchbruchs kann selbstverständ-
lieh auch eine Warze im Bodenstück angeordnet sein, die in einen entsprechenden Durchbruch des Gegenkontaktes
nach dessen vollständiger Einführung in das Steckteil einrastet.
Als Ausführungsvariante für die Verwendung in Mehrfach-Steckverbindungen ist in den Fig. 3
und 4 a ein aus dem Bodenstück 1' eines erfindungsgemäßen Steckkontaktelementes herausgerissener
Finger 16 dargestellt, der nach dem Einführen des mit angeschlossener Zuleitung versehenen Steckkontaktelementes
in eine entsprechende Aufnahmekammer eines isolierenden Gehäuses einer Mehrfach-Steckverbindung
hinter einem Auflaufnocken innerhalb einer Aussparung einrasten kann. Durch diese
Maßnahme wird ein sicheres Verankern in derartigen Gehäusen erzielt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Elektrisches Steckkontaktelement mit einem Befestigungsteil für die anzuschließende Zuleitung
und einem Steckteil zum Einführen eines zungenförmigen Gegenkontaktes, bei dem das
Steckteil aus einem Bodenstück mit mindestens einer von dessen Seite aus quer zur Steckrichtung
gebogenen, schmalen, zum Bodenstück parallel oder abwärts verlaufenden, bis nahe an einen an
der gegenüberliegenden Seite des Bodenstückes aufgebogenen Schenkel reichenden Kontaktzunge
zur federnden Auflage auf einem zwischen dieser und dem Bodenstück einzuführenden Gegenkontakt
besteht, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenstück (1, 1') zu beiden Seiten
mit seitlich aufgebogenen, sich parallel gegenüberstehenden, mit ihm eine U-Form bildenden
und in Längsrichtung des gesamten Steckteils ununterbrochen verlaufenden Schenkeln (2, 3; 2',
3') versehen ist, von denen jeder mindestens eine der Kontaktzungen (4, 5; 4', 5') trägt, die zur jeweils
gegenüberliegenden Kontaktzunge entsprechend versetzt angeordnet ist.
2. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von
den Schenkeln abgebogenen Kontaktzungen (4, 5, 4', 5') an ihren freien Enden (4 a, 5 a, 4 α', 5 a')
zum Bodenstück (1, 1') hin in an sich bekannter Weise ballig geformt bzw. mit Warzen (4 b, 5 b,
4b', 5b') versehen sind.
' 3. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zu
seiner Herstellung in an sich bekannter Weise einseitig edelmetallplattiertes Blech verwendet
werden kann, dessen Plattierungsseite dem Kontaktraum (12) zugekehrt ist.
4. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bodenstück (1, Γ) in an sich bekannter Weise ein Durchbruch (14, 14')
oder eine Warze als Rastelement für den mit komplementären Rastmittein, z. B. einer Warze
(15), versehenen Gegenkontakt (13) angeordnet ist.
5. Elektrisches Steckkontaktelement nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, vorzugsweise
für Mehrfach-Steckverbindungen, dadurch gekennzeichnet, daß am Bodenstück (1') in an sich
bekannter Weise ein aus diesem nach unten herausgerissener Finger (16) als Verankerungsmittel
für die Anbringung in isolierenden Gehäusekammern vorgesehen ist.
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