DE1461988C - Vorrichtung zum Aufbringen von einer Aufreißstreifenmaterialbahn abgetrennter Aufreißstreifen und eine Einwickelmaterialbahn - Google Patents
Vorrichtung zum Aufbringen von einer Aufreißstreifenmaterialbahn abgetrennter Aufreißstreifen und eine EinwickelmaterialbahnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbringen von einer Aufreißstreifenmaterialbahn abgetrennter
Aufreißstreifen auf eine Einwickelmaterialbahn mit einem bewegbaren Messer, das die Aufreißstreifen
von der Aufreißstreifenmaterialbahn quer zu deren Längsrichtung abschneidet und einem die Aufreißstreifen
auf die Einwickelmaterialbahn parallel zu deren Längsrichtung übertragenden Glied.
Es ist bekannt, bei einer Vorrichtung dieser Art von einer Aufreißstreifenmaterialbahn quer zu deren
Längsrichtung Aufreißstreifen einzeln abzuschneiden und in Abständen auf eine Einwickelmaterialbahn
aufzubringen (britische Patentschrift 911 966).
Es ist ferner bekannt, bei einer Vorrichtung dieser Art den abgeschnittenen Aufreißstreifen quer auf die
Einwickelmaterialbahn aufzubringen (deutsche Patentschrift 1 215 571).
Mit solchen Vorrichtungen kann je Arbeitsgang nur ein Aufreißstreifen abgetrennt und auf die Einwickelmaterialbahn
aufgebracht werden.
Es ist schließlich bekannt, bei einer Vorrichtung, bei der die Aufreißstreifen nicht quer, sondern in
Längsrichtung von einer Materialbahn abgetrennt werden, je Arbeitsgang gleichzeitig zwei Aufreißstreifen
auf zwei Einwickelmaterialbahnen aufzubringen (deutsche Patentschrift 1156 015). Bei dieser
Vorrichtung müssen jedoch Aufreißstreifen und Einwickelmaterialbahn
aus demselben Material bestehen, außerdem kann auf die Einwickelmaterialbahn nur
eine ununterbrochene Aufreißstreifenbahn aufgebracht werden, und schließlich ist diese Vorrichtung
nur anwendbar, wenn zwei parallele Verpakkungseinrichtungen gleichzeitig arbeiten.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art die quer zur Aufreißstreifenmaterialbahn
abgeschnittenen Aufreißstreifen ohne Abstände in Längsrichtung der Streifen hintereinander auf eine
Einwickelmaterialbahn aufzubringen und dabei je Arbeitsgang mindestens zwei Aufreißstreifen auf die
Einwickelmaterialbahn aufzubringen.
Zu diesem Zweck haben zwei Messer und zwei Übertragungsglieder die Gestalt eines Segmentes einer
Scheibe, sind die Messerwellen parallel zu den Wellen der Übertragungsglieder über diesen angeordnet und
ist die^ Welle jedes Messers mit der des zugehörigen
Übertragungsgliedes mittels eines Zahnradantriebes verbunden, der bei Drehung des Messers das Übertragungsglied
mit gleicher Geschwindigkeit, aber in entgegengesetzter Drehrichtung dreht und der mit
einer Zahnstange im Eingriff steht, die sich parallel zur Ebene der Einwickelmaterialbahn und rechtwinklig
zu den Wellen erstreckt, und sind die Wellen in einem gemeinsamen Schlitten gelagert, der pa^'W
zur Länge der Einwickelmaterialbahn hin- und »-
bewegbar ist.
Auf diese Weise wird erreicht, daß bei einem Arbeitsgang mindestens zwei Aufreißstreifen ohne
Abstand auf eine Einwickelmaterialbahn aufgebracht werden können, wobei die Aufreißstreifen aus
anderem Material als die Einwickelmaterialbahn bestehen können.
Vorzugsweise trennen die Messer die Aufreißstreifen von einer einzigen Bahn von Aufreißstreifenmaterial
ab, deren Breite gleich der zweifachen Länge eines Aufreißstreifens ist, wobei ein bekanntes, als
Streifenschneider dienendes, drehbares Kreismesser die einzige Bahn entlang ihrer Mittellinie zertrennt.
Zweckmäßig schneidet eines der zwei bewegbaren
Messer von einer Kante bis zur Trennungslinie der einzigen Aufreißstreifenmaterialbahn, während das
andere Messer von der Trennungslinie bis zur anderen Kante der Bahn schneidet.
Auch können die Messer die Aufreißstreifen von zwei Bahnen von Aufreißstreifenmaterial abschneiden,
wobei die Breite jeder Bahn gleich der Länge des Aufreißstreifens ist.
ίο Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an
Hand der Zeichnungen beschrieben, und zwar stellt dar
Fig. 1 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Vorderansicht, ebenfalls teilweise im Schnitt, der in F i g. 1 dargestellten Vorrichtung, aber
in einem kleineren Maßstab, und
F i g. 3, 4 und 5 schematische Darstellungen, die lediglich gewisse der in F i g. 2 sichtbaren Teile in den
ao von ihnen bei fortschreitenden Arbeitsstufen eingenommenen
Stellungen zeigen. ·
Der in den F i g. 1 und 2 dargestellte Schlitten 1 ist auf zwei horizontalen, parallelen Stäben 2 gleitbar
gelagert. Ein Glied 3 und ein Kniehebel 4 ver-
»5 binden den Schlitten 1 mit einer Nockenabgreifrolle
5, die auf einem Nocken 6 reitet, wobei eine Feder 7 dazu dient, den Kontakt zwischen der Nokkenrolle
5 und dem Nocken 6 aufrechtzuerhalten. Der Kniehebel 4 hat einen festen Punkt 48. Der
Nocken 6 ist derart ausgebildet, daß ein Hin- und Herbewegen des Schlittens 1 auf den Stäben 2 bewirkt
wird, wie dies unten noch genauer erläutert werden wird.
Der Schlitten 1 trägt in Lagern sechs horizontale Wellen, die in zwei Sätzen je zu Dritt angeordnet
sind. Der linke Satz besteht aus den Wellen 8,9 und 10, der rechte Satz aus den Wellen 8 a, 9 α und 10 a,
wobei die drei Wellen eines jeden Satzes in einer gemeinsamen, sich rechtwinklig zu den Achsen der
Stäbe 2 erstreckenden vertikalen Ebene angeordnet sind. Darüber hinaus liegen entsprechende Wellen der
zwei Sätze in gemeinsamen Ebenen, z.B. sind die Wellen 8 und 8 α in einer horizontalen Ebene, die
. Wellen 9 und 9 α in einer niedrigeren horizontalen
Ebene und Wellen 10 und 10 α in einer dritten und wiederum niedrigeren Ebene angeordnet. Der Abstand
zwischen den vertikalen Ebenen der zwei Wellensätze gleicht der Länge eines Aufreißstreifens.
Die Welle 8 trägt ein halbkreisförmiges Messer 11, die Welle 9 ein halbkreisförmiges Übertragungsglied
12, und die Welle 10 ein geheiztes Verschließrad 13, wobei die Teile 11,12 und 13 auf dem vorderen Ende
ihrer zugehörigen Wellen vertikal miteinander ausgerichtet sind (F i g. 1).
An den hinteren Enden dieser Wellen sind drei Ritzel angeordnet, nämlich das Ritzel 14 auf der
Welle 8, das Ritzel 15 auf der Welle 9 und das Ritzel 16 auf der Welle 10. Die Ritzel 14,15 und 16 sind
alle gleich groß und haben die gleiche Zähnezahl; die Ritzel 14 und 16 greifen in das Ritzel 15 ein. Die
Welle 9 hat eine rückwärtige Verlängerung 17, auf der ein weiteres Ritzel 18 angeordnet ist, das mit einer
sich horizontal erstreckenden Zahnstange 19 im Eingriff steht. Das in der F i g. 2 rechte Ende der Zahnstange
19 weist eine Nockenabgreifrolle 20 auf, die unter der Wirkung einer Druckfeder 22, die die Stange
nach rechts drückt, mit einem drehbaren Nocken 21 in Berührung steht. Die Nocken 6 und 21 werden mit
gleicher Geschwindigkeit von einem nicht dargestellten Antrieb angetrieben.
Den Wellen 8 α bis 10 α sind entsprechende Teile
zugeordnet, deren Bezugszifiern mit einem »α« versehen sind. Es gibt aber nur eine Zahnstange 19, die
sowohl mit dem Ritzel 18 α als auch mit dem Ritzel 18 im Eingriff ist.
Die Räder 13 und 13 α werden geheizt, d. h., jedes hat ein internes elektrisches Heizelement und Schleifringe
zur Stromversorgung. Solche sind bekannt, so daß Einzelheiten dieser Räder in den Zeichnungen
nicht erforderlich sind.
Das Übertragungsglied 12 (und das Glied 12 a) ist von halbkreisförmiger Gestalt; an seinem Umfang
ist es mit einer Mehrzahl von Öffnungen 23 (F i g. 1)
versehen. Jede öffnung 23 führt in einen kurzen radialen Gang 24 (F i g. 1), der mit einer öffnung 25
(F i g. 1) an der Rückseite des Gliedes 12 verbunden ist. Eine Nabe 26, die einen Teil des Schlittens 1 bildet
und einen der Zapfen der Welle 9 stützt, erstreckt sich bis zur Rückseite des Gliedes 12. Die Nabe 26 ist
jedoch von wesentlich kleinerem Durchmesser als das Glied 12 und trägt einen Block 27 solcher Größe, daß
die Rückseite des Gliedes 12 (wenn es wie in F i g. 2 abgebildet eingestellt ist) gedeckt wird, um zu verhindern,
daß atmosphärische Luft bis zu den öffnungen 25 in der Rückseite durchdringen kann. Der Block'
27 ist auf der Nabe 26 gleitbar gelagert und wird mittels Federn 28 gegen die Rückseite des Gliedes 12 gehalten,
so daß eine gekrümmte Rille 29 in der vorderen Fläche des Blockes mit den öffnungen 25 in
Verbindung steht, während das Glied 12 sich in der in Fig. 2 dargestellten Lage befindet. Die Rille 29 ist
über einen Kanal 30 und eine biegsame Leitung 31 mit einer nicht dargestellten Saugpumpe verbunden.
Wenn also ein Aufreißstreifen um den Umfang des Gliedes 12 liegt, während dieses in der in F i g. 2 dargestellten
Lage ist, so wird der Streifen von dem durch die öffnungen 23 wirkenden Unterdruck an
dem Glied 12 gehalten.
Die Messer 11 und 11 α arbeiten mit einem stationären Messer 32 (F i g. 1) zusammen, um auf noch zu
beschreibende Weise" von einem Paar von Bahnen 33 zwei Aufreißstreifen abzuschneiden. Die Bahnen 33
werden von einer nicht dargestellten Vorratsrolle über eine horizontale Platte 34 (auf der das Messer 32 angeordnet
ist) von Zuführungsrollen 35 und 36 zugeführt.
Die Breite jeder Bahn 33 ist gleich der Länge des gewünschten Aufreißstreifens; die Zuführungsrollen
35 und 36 werden synchron mit der Drehung der Nocken 6 und 21 intermittierend angetrieben. Bei
jeder Bewegung der Rollen 35 und 36 werden die Bahnen 33 um die Breite eines Aufreißstreifens gefördert.
Die Vorrichtung weist zwei weitere Zuführungsrollen 37 und 38 an jeder Seite des Schlittens auf,
über die eine Einwickelmaterialbahn 39 zugeführt wird. Diese Rollen sind horizontal angeordnet, parallel
zu den Wellen 8 bis 10 und in solcher Höhe, daß die Einwickelmaterialbahn von der Rolle 37 zur Rolle
38 in der Ebene des höchstens Punktes des Rades 13 (und des Rades 13 a) horizontal läuft. Aus der F i g. 1
ist ersichtlich, daß die Bahn 39 über die Räder 13 und 13 α läuft, so daß diese Räder die Mittellinie der
unteren Fläche dieser Bahn durchlaufen.
Nach Vorbeigehen an der Rolle 37 und vor Erreichen des Rades 13 α läuft die Bahn 39 unter einem
Auftragsrad 40 hindurch, das ein schmales Band von Klebmaterial auf die Mitte der oberen Fläche der
Bahn auflegt.
Schließlich ist ein Paar drehbarer Messer 41 in
Fig. 1 dargestellt, und zwar zwischen der Zuführrolle 35 und den Zuführrollen 36 für die Bahnen 33 des
Aufreißstreifenmaterials. Die Messer 41 ermöglichen, eine einzige Bahn von Aufreißstreifenmaterial, dessen
Breite gleich der zweifachen Länge eines Aufreiß-Streifens ist, zuzuführen, und zwar über die Rolle 35,
und diese Bahn entlang ihrer Mittellinie zu zerschneiden, um bei den Rollen 36 die gewünschten zwei Bahnen
zu erhalten.
Die beschriebene Vorrichtung arbeitet folgendermaßen: Die Rollen 37,38 und das Rad 40 drehen sich
kontinuierlich, so daß die Einwickelmaterialbahn 39 mit einer konstanten Geschwindigkeit zugeführt wird,
und zwar von rechts nach links in F i g. 2.
Die Nocken 6 und 21 drehen sich ebenfalls kon-
ao tinuierlich, und der Nocken 6, die Feder 7, die Nokkenabgreifrolle
5, der Kniehebel 4 und das · Glied 3 bewegen den Schlitten 1 auf den Stäben 2 hin und
her. Der Beginn eines Arbeitszyklus kann bei der in F i g. 2 dargestellten Ausgangslage der Teile angenom-
s5 men werden. Dabei befinden sich der Schlitten 1 und
, die Zahnstange 19 jeweils in der äußersten linken Stellung. Zunächst bewirken Nocken 6 und Feder 7,
daß der Schlitten 1 in seihe äußerste rechte Stellung bewegt wird, während die Zahnstange 19 mittels
Nocken 21 und Feder 22 festgehalten wird. Das Ritzel 18, im Eingriff mit der Zahnstange 19, wird gezwungen,
sich mit dem Schlitten 1, in dem die Welle 9 gelagert ist, zu bewegen. Also müssen sich das Ritzel 18,
die Welle 9 und das Übertragungsglied 12 drehen.
Durch die Ritzel 15 und 14 werden die Welle 8 und das Messer 11 gedreht, außerdem werden die Welle
10 und das Rad 13 durch die Ritzel 15 und 16 gedreht. Das Größenverhältnis der Teile zueinander und
die Zähnezahl der Ritzel sind derart gewählt, daß bei einem vollen Lauf des Schlittens 1 aus einer
äußersten Stellung in die andere jede der Wellen 8, 9 und 10 eine halbe Umdrehung macht, also 180°;
während der anfänglichen Bewegung des Schlittens, in diesem Fall von links nach rechts in F i g. 2, drehen
sich die Wellen 8 und 10 im Uhrzeigersinn, die Welle 9 aber entgegen dem Uhrzeigersinn.
Darüber hinaus wird angenommen, daß am Anfang dieses Arbeitszyklus die Aufreißstreifenbahnen
33 über die Ebene des Messers 11 (und des Messers 11 a) hinausragen. Der Schlitten 1 bewegt sich nun
nach rechts, das Messer 11 dreht sich im Uhrzeigersinn und rollt über eine der Bahnen 33; das Messer 11
schneidet zusammen mit dem ortsfesten Messer 32 die Bahn und trennt deren hinausragenden Teil ab,
der eine kurze Strecke nach unten fällt (s. F i g. 1), bis er den Umfang des Gliedes 12 berührt, an dem er
durch Druck gehalten wird. Gleichzeitig rollt das Glied 12 gerade unterhalb der unteren Oberfläche der
Bahn, und also ist am Ende der Links-Rechts-Be-
So wegung des Schlittens der hinausragende Teil der Bahn 33 abgeschnitten, um einen Aufreißstreifen zu
bilden, der um den Umfang des Übertragungsgliedes 12 liegt. Die wesentlichen Teile sind nun in der in
F i g. 3 dargestellten Lage, wobei der Aufreißstreifen bei 42 angedeutet ist.
Danach bewirken der Nocken 21 und die Feder 22 eine Bewegung der Zahnstange nach rechts; die von
der Zahnstange zurückgelegte Strecke reicht aus, um
das Glied 12 und demnach das Messer 11 und das Rad 13 um 180° zu drehen, wobei das Glied 12 jetzt
im Uhrzeigersinn und das Messer 11 und das Rad 13 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden. Die
Teile werden so in die in F ig. 4 dargestellte Lage gebracht.
Hier ist kein Halt erforderlich, da die nächste Arbeitsstufe eine weitere oder fortgesetzte Bewegung
der Zahnstange nach rechts erfordert, was eine weitere Halbumdrehung der Teile 11,12 und 13 bewirkt.
Während dieser Stufe soll die Zahnstange sich mit solcher Geschwindigkeit bewegen, daß die Umfangsgeschwindigkeit
des Gliedes 12, an seinem untersten Punkt, jederzeit gleich der der Einwickelmaterialbahn
ist, und zwischen dem Aufreißstreifen und der Einwickelmaterialbahn
ist in der Förderrichtung der letzteren keine Relativbewegung. Wenn die öffnungen 25
ihre unterste Lage erreichen, sind sie nicht mehr mit der Rille 29 verbunden; Unterdruck wirkt also nicht
mehr auf die Innenfläche des Aufreißstreifens, wenn dieser die Bahn 39 berührt. Dieser Streifen wird auf
die Bahn 39 gelegt, und zwar auf den Klebmaterialstreifen; der Streifen und die Bahn werden in dem
Spalt zwischen Glied 12 und geheiztem Rad 13 kräftig zusammengepreßt. Dieser Druck, zusammen mit
der vom Rad 13 abgegebenen Hitze, wirkt auf den Klebstoff und verbindet den Aufreißstreifen fest mit
der Bahn.
Um den Arbeitszyklus zu beenden, bewegt der Nocken 21 die Zahnstange 19 in ihre äußerste linke
Stellung zurück. Gleichzeitig bewegt der Nocken 6 den Schlitten 1 wieder nach links. Die Zahnstange
muß sich zweimal so weit wie der Schlitten bewegen, da sie vorher zwei aufeinanderfolgende Bewegungen
nach rechts machte; während der Rückbewegung bewegt sich die Zahnstange gegenüber dem Schlitten
nach links. Dadurch dreht sich das Glied 12 entgegen
dem Uhrzeigersinn, Messer Ii und Rad 13 aber im Uhrzeigersinn, alle um 180°; die Teile werden auf
diese Weise in die in F i g. 2 dargestellte Ausgangslage zurückgebracht, wobei Glied 12 und Rad 13 ,entlang
des Teils der Bahn 39 abrollen, auf den der Streifen gerade aufgebracht worden ist.
Während der letzten zwei Stufen des Arbeitszyklus, d. h. während die· Zahnstange 19 die zweite Bewegung
nach rechts macht und während die Zahnstange 19 und der Schlitten 1 gleichzeitig nach links zurückbewegt
werden, ist das Messer 11 nicht im Eingriff mit dem Messer 32. Während der ersteren Bewegung
bewegt sich das Messer 11 entgegen dem Uhrzeigersinn
aus der in F i g. 4 dargestellten Lage in die in F i g. 5 dargestellte Lage; während der Rückbewegung
bewegt sich das Messer 11 im Uhrzeigersinn aus der Lage nach F i g. 5 in die in F i g. 2 dargestellte Lage.
Während der Dauer eines dieser Arbeitsgänge können die Aufreißstreifenbahnen 33 zugeführt werden, und
die Rollen 35 und 36 drehen sich während einer dieser Perioden so weit, daß eine Bahnlänge, die der gewünschten
Breite des Aufreißstreifens gleicht, derart zugeführt wird, daß diese Bahnlänge über das Messer
32 hinausragt. Vorzugsweise soll diese Bewegung nicht während des Zurückfahrens des Schlittens, sondern
wäll rend des Alleinganges der Zahnstange geschehen,
denn während der Schlittcnbcwegung besteht immer die Möglichkeit, daß die Relativbewegung
/wischen Schlitten und Halm 33 cine Störung diesel UnIiM 'mnsachtη l.öiinle. Darüber hinaus ist es
7".'Ci m'.ilig, die t-nilcn 35 und 3d (über eine entsprechend
i'.ci teuerlc K nj -ρΐιιπμ od.tijl.) vmi dein genuin
samen Antrieb für die Nocken 6 und 21 anzutreiben; dieser Antrieb ist während der Bewegung der Zahnstange
einer geringeren Belastung ausgesetzt als während der Bewegung des Schlittens. Dementsprechend
wird durch Antreiben der Rollen 35 und 36 während des Zurücklaufens der Zahnstange die Belastung des
Antriebes gleichmäßiger gestaltet.
Während der vorherbeschriebenen Arbeitsgänge arbeiten die Elemente 11 a, 12 α und 13 α zu gleicher
ίο Zeit und in gleicher Weise wie die Elemente 11,12
und 13. Wenn also das Übertragungsglied 12 einen Aufreißstreifen auf die Einwickelmaterialbahn legt,
wird ein zweiter Aufreißstreifen von dem Glied 12 a auf die gleiche Bahn gelegt. Da die vertikalen Ebenen
der zwei Wellensätze 8 und 10 einerseits und 8 α und 10 α andererseits durch die Länge eines Aufreißstreifens
getrennt sind, werden die zwei Streifen gleichzeitig und mit genau aneinanderstoßenden Enden auf
die Einwickelmaterialbahn gelegt. Nach dem Auflegen eines jeden Streifenpaares muß der von dem
Glied 12 α auf die Einwickelmaterialbahn 39 gelegte Streifen um eine Strecke, die gleich seiner eigenen
Länge ist, weitergeführt werden. Wenn der von dem Streifen zurückgelegte Weg länger oder kürzer ist,
»S dann entstehen Lücken bzw. Überlagerungen zwischen
dem (von dem Glied 12 α aufgelegten) Endstreifen eines Paares und dem (von dem Glied 12 aufgelegten)
vorderen Streifen des folgenden Paares. Also müssen die Bewegung der Zahnstange 19 und des
Schlittens 1 nach links, die Bewegung des Schlittens 1 nach rechts und die erste Bewegung der Zahnstange
19 nach rechts in dem Zeitraum erfolgen, den die Einwickelmaterialbahn benötigt, um eine Strecke
gleich der Länge eines Aufreißstreifens zurückzulegen.
Die fortgesetzte Bewegung der Zahnstange 19 nach rechts muß den Zeitraum in Anspruch nehmen, in
dem der Streifen auf die Bahn gelegt wird Diese Bedingungen bestimmen nicht nur die Konstruktion der
Nocken 6 und 21, sondern auch die der Verbindungen derjenigen Maschinenteile, die die Relätivgeschwindigkeiten
der Nocken bestimmen.
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Aufbringen von einer Aufreißstreifenmaterialbahn
abgetrennter Aufreißstreifen auf eine Einwickelmaterialbahn mit einem bewegbaren Messer, das die Aufreißstreifen von
der Aufreißstreifenmaterialbahn quer zu deren Längsrichtung abschneidet und einem die Aufreißstreifen
auf.die Einwickelmaterialbahn paral-IeI
zu deren Längsrichtung übertragenden Glied, dadurchgekennzeichnet, daß zwei Messer
(11,11 a) und zwei Übertragungsglieder (12, 12 a) die Gestalt eines Segmentes einer Scheibe
haben, daß die Messerwellen (8, 8 ä) parallel zu
den Wellen (9, 9 α) der Übertragungsglieder über diesen angeordnet sind und daß die Welle jedes
Messers mit der des zugehörigen Übertragungsglieder mittels eines Zahnradantriebes (14,15,18)
verbunden ist, der bei Drehung des Messers das Übertragungsglied mit gleicher Geschwindigkeit,
aber in entgegengesetzter Drchrichtung dicht und
der mit einer Zahnstange (1") im lüngiiff steht,
Mit sich parallel zur P.bciu: dei riirvitf:clmatcti:il-
bahn und rechtwinklig zu den Wellen (8, 9) erstreckt, und daß die Wellen (8, 8 a, 9, 9 a) in
einem gemeinsamen Schlitten (1) gelagert sind, der parallel zur Länge der Einwickelmatenalbahn
(39) hin- und herbewegbar ist. .
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (11, lla) die Aufreißstreifen
(42) von einer einzigen Bahn (33) von Aufreißstreifenmaterial abtrennen, ■ deren Breite
gleich der zweifachen Länge eines Aufreißstreifens ist, wobei ein bekanntes als Streifenschneider dienendes,
drehbares Kreismesser (41) die einzige Bahn (33) entlang ihrer Mittellinie zertrennt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß eines der zwei bewegbaren Messer (11) von einer Kante bis zur Trennungslinie der einzigen Aufreißstreifenmaterialbahn
(33) schneidet, während das andere Messer (lla) von der Trennungslinie bis zur anderen Kante der
Bahn schneidet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Messer (11, lla) die Aufreißstreifen (42) von zwei Bahnen von Aufreißstreifenmaterial
(33) abschneiden, wobei die Breite jeder Bahn gleich der Länge des Aufreißstreifens
ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 009 648/53
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