DE1449079C - Einrichtung zur zentralen Standort überwachung der Fahrzeuge eines Verkehrs netzes, z B eines stadtischen Omnibus netzes - Google Patents
Einrichtung zur zentralen Standort überwachung der Fahrzeuge eines Verkehrs netzes, z B eines stadtischen Omnibus netzesInfo
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- DE1449079C DE1449079C DE1449079C DE 1449079 C DE1449079 C DE 1449079C DE 1449079 C DE1449079 C DE 1449079C
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur zentralen Standortüberwachung der Fahrzeuge
eines Verkehrsnetzes, z. B. eines städtischen Omnibusnetzes, mit einer Funkverbindung zwischen der
Zentrale und den einzelnen Fahrzeugen, bei der jedes Fahrzeug durch eine ihm eindeutig zugeordnete Kennung
identifizierbar und mit einem die von diesem Fahrzeug zurückgelegte Wegstfecke codiert zur Abgabe
bereithaltenden Sender zwecks Übertragung dieses codierten Speicherwertes an eine Empfangsstelle
in der Zentrale ausgerüstet ist, um dort, z. B. in einem Lageplan, registriert zu werden.
Der immer dichter werdende Verkehr auf den großen Verkehrsadern und in Großstädten bringt eine
starke Behinderung aller Fahrzeuge, vor allem der des öffentlichen Verkehrsnetzes, mit sich. Damit sind
sie nicht mehr in der Lage, eine normale Durchschnittsgeschwindigkeit einzuhalten. Daraus folgen
vor allem bei städtischen Omnibuslinien und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln starke Abweichun- ao
gen von den vorgegebenen Fahrplänen und eine schlechte Ausnutzung der vorhandenen Kapazität.
Zur Abhilfe sind schon Funksprechverbindungen zwischen den Fahrern der einzelnen Fahrzeuge und
einer Zentrale eingerichtet worden, doch wird dadurch die durch den großstädtischen Verkehr stark
beanspruchte Aufmerksamkeit des Fahrers abgelenkt, selbst wenn mit Hilfe eines Selektiv-Rufverfahrens
nur jeweils eine Sprechverbindung zwischen der Zentrale und dem Fahrer des abzufragenden Fahrzeugs
aufgebaut wird.
Auch wurde der Ablauf des Fahrzeugverkehrs schon durch längs der ,Fahrzeugrouten vorgesehene
Kontrollpunkte überwacht, wobei durch induktive oder optische Kopplung zwischen den Fahrzeugen
und den Kontrollpunkten eine Durchfahrtsmeldung der durch eine bestimmte Kennung unterscheidbaren
Fahrzeuge an die Zentrale gegeben wurde. Auch wurden bereits die zu überwachenden Fahrzeuge
selbst mit Wegstreckenzählern ausgerüstet, die ihrerseits einen vom Fahrzeug mitgeführten Sender zur
Abgabe einer Meldung über die zurückgelegte Wegstrecke und die zugehörige Fahrzeugkennung veranlaßten.
^ .
So ist ein Eisenbahnsicherungssystem mit Vorzugsweise
selbsttätiger Meldung des Zuges und des Ortes an eine Zentrale bekannt, bei dem die Abgabe der
Kennzeichen eines Zuges und seines derzeitigen Standortes entweder durch Passieren von Kontrollpunkten
oder durch einen Kilometerzähler in Abhän- so gigkeit von dessen Einstellung erfolgt. Dabei können
diese Meldungen einmal oder auch so lange durch jeden Zugsender abgegeben werden, bis er durch ein
speziell an den in Frage kommenden Zug gegebenes Quittungssignal von der Zentrale wieder abgeschaltet
wird. Auch ist bei diesem System noch die Möglichkeit vorgesehen, die an sich durch Passieren eines
Kontrollpunktes oder infolge Zurücklegens der am Zähler eingestellten Strecke eingeschalteten Sender
nacheinander durch besondere Freigabesignale von der Zentrale abzufragen. Dieses eben erläuterte
Sicherungssystem ist aber speziell· auf die Erfordernisse bei Eisenbahnen abgestellt,'die mit großem
Sicherheitsabstand voneinander nach einem Blocksystem fahren. Es muß also gerade das Ein- bzw.
Ausfahren der einzelnen Züge in bzw. aus den entsprechenden Blöcken mit Sicherheit gemeldet werden,
dagegen sind Zwischenstandorte der Züge uninteressant. Deshalb schaltet auch jeder Zug selbst die
Verbindung zur Zentrale ein und muß dann natürlich sowohl seine Kennung als auch die seines Standortes
durchgeben. '
Beiden Systemen, nämlich bei Verwendung ortsfester Kontrollpunkte oder im Fahrzeug eingebauter
Wegstreckenzähler, ist der Nachteil gemeinsam, daß allein der Standort des Fahrzeuges bzw., was dem
gleichbedeutend ist, eine bestimmte zurückgelegte Wegstrecke, für die Abgabe einer Meldung an die
Zentrale maßgebend ist. Nur wenn das Fahrzeug an dem vorgesehenen Kontrollpunkt vorbeifährt bzw.
eine bestimmte vorgegebene Wegstrecke zurückgelegt hat, wird dies an die Zentrale gemeldet. Dagegen
werden während einer Verkehrsstockung keine Meldungen an die Zentrale gegeben, diese weiß also
nicht, ob Kontrollpunkte bzw. Meldeeinrichtungen in
einzelnen Fahrzeugen ausgefallen sind oder nur eine Verkehrsstockung vorliegt, wobei doch gerade diese
Tatsache durch die vorgenannten Einrichtungen erkennbar gemacht werden soll. Weiterhin verhindern
fest montierte Kontrollmittel längs bestimmter Routen die Anwendung der Überwachungsanordnungen
für andere Routen, so daß die vorgenannten Anordnungen nur sehr beschränkt verwendbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, sämtliche Fahrzeuge eines Verbandes, vor allem solche
öffentlicher Verkehrslinien, ohne Mitwirkung des Fahrers dadurch zu überwachen, daß in möglichst
kurzen Zeitabständen die Fahrzeugpositionen an eine Zentrale gemeldet und dort übersichtlich erkennbar
gemacht werden. Dabei soll diese Positionsüberwachung der einzelnen Fahrzeuge jederzeit unabhängig
von Verkehrsstockungen möglich sein, und das Wegraster der Positionsmeldungen soll ganz den Erfordernissen
des Verkehrs durch unterschiedlich große Abstände anpaßbar sein. Außerdem sollen alle
Fahrzeuge eines größeren Fahrzeugverbandes, also z. B. eines größeren Verkehrsbetriebs einer ganzen
Stadt, ohne besondere Umrüstung des Überwachungssystems auf verschiedenen Routen einsetzbar sein,
und schließlich müssen den Fahrern der Fahrzeuge möglichst mit Hilfe der gleichen Einrichtungen, die
die Positionen der Fahrzeuge überwachen, Anweisungen von der Zentrale gegeben werden können.
Erfindungsgemäß wird dies bei einer Einrichtung zur zentralen Standortüberwachung der Fahrzeuge eines
Verkehrsnetzes, z. B. eines städtischen Omnibusnetzes, dadurch erreicht, daß die einzelnen Fahrzeugsender
allein durch ihre von der Zentrale zeitlich nacheinander aussendbaren Kennungen zwecks Aufbau
der Funkverbindung und damit zur Abgabe der gewünschten Information, nämlich allein der als
Speicherwert in den einzelnen Sendern codierten Wegstrecke anreizbar, sind. Γ
Durch diese Ausgestaltung kann die Zentrale jederzeit die Standorte aller Fahrzeuge, unabhängig
davon, ob sie gerade eine bestimmte Wegstrecke zurückgelegt oder an einem bestimmten Kontrollpunkt
vorbeigefahren sind, feststellen und außerdem auch ständig die Betriebsbereitschaft aller Übertragungsmittel überprüfen. Dies ist aber ein wesentlicher
Vorteil bei städtischen Omnibuslinien gegenüber dem vorgenannten Eisenbahnsicherungssystem, bei dem es
auf die sichere Anzeige des Herausfahrens aus einem bzw. des Einfahrens in einen Blockabschnitt ankommt.
Es sind zwar auch »Einrichtungen zur Standort-
anzeige von Flugzeugen« bekannt, bei denen der Standort eines jeden Flugzeuges durch die Lage seiner
Ziffern-Buchstaben-Kombinationen im Luftstraßenbild angezeigt wird. Dabei ergeben sich Änderungen
dieser Lagenanzeige aus Radarmessungen der Zentrale, die eine entsprechende Feldverschiebung längs
der Luftbahnen bewirken.
Bei einer weiterhin bekannten »Sekundär-Radar-Einrichtung« meldet das Flugzeug auf Grund einer
Radaranfrage seine Hohe in codierter Form an die Bodenstation zurück. Außerdem ist auch ein »IFF«-
(identification of friend or for)System bekannt, bei dem das Flugzeug nur auf einen besonderen Anfragecode
antwortet.
Beide zuletzt genannten Einrichtungen enthalten aber doch nur die Lehre, die durch Radarmessungen
festgestellten Entfernungen der Flugzeuge automatisch auf einem Anzeigetableau wiederzugeben bzw.
bei Radarmessungen das gerade angepeilte Flugzeug zur Abgabe seines mittels eines barometrischen
Höhenmessers festgestellten Höhenwertes anzuregen. Demgegenüber ist zwischen den Fahrzeugen eines
Verkehrsnetzes und der Zentrale wegen der dazwischenliegenden Häuser keine direkte Peilverbindung
und die daraus resultierende Identifizierung möglich. Außerdem müssen von der Zentrale nicht nur jeweils
ein Fahrzeug, sondern sämtliche Fahrzeuge des gesamten Verkehrsnetzes angerufen, abgefragt und
ihre Standorte bleibend registriert werden. Dies ist aber nur durch eine jedem Flugzeug zugeordnete
eindeutige Kennung möglich — die Fahrzeuge können ja nicht angepeilt werden —, wodurch die Fahrzeuge
nacheinander anruf bar sind und jedes Fahrzeug dann seinerseits über die gerade zwischen ihm allein
und der Zentrale bestehende Verbindung seinen Standort in einem in der Zentrale befindlichen Lageplan
für dauernd kenntlich machen kann.
Da also sämtliche Zubehörteile der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Überwachung der Position
der einzelnen Fahrzeuge entweder in der Zentrale oder in den zu überwachenden Fahrzeugen, aber
keines an ortsfesten Kontrollpunkten längs der Routen angeordnet sind, können die zu überwachenden
Fahrzeuge jede beliebige Route befahren, ohne daß dazu irgendwelche Änderungen der Überwachungsanordnung
notwendig sind.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die in einer Zentrale, vorzugsweise jeder vorgegebenen
Route, zugeordneten und durch die Fahrzeugkennung und Fahrzeugstandortmeldung steuerbaren
und mit einem durch einen Zeitgeber zeitgerecht antreibbaren Aufzeichnungsträger ausgerüsteten Anzeigemittel
mit einer senkrecht zur Zeitachse des Aufzeichnungsträgers nebeneinander angeordneten
Anzahl Markiergeräte bestückt sein, welche — jeweils einem bestimmten Teilbereich der gesamten Route
zugehörig — von den einzelnen, vorzugsweise nacheinander von der Zentrale aus angerufenen (abgefragten)
Fahrzeugen entsprechend deren Kilometerstand einschaltbar sein können.
Zweckmäßigerweise kann jedes Registriergerät in der Zentrale einen zweiten, entsprechend dem Abfragerhythmus
der einzelnen Fahrzeuge antreibbaren Aufzeichnungsträger aufweisen, der mit einer der
Zahl der Markiergeräte für die entsprechenden Teilbereiche entsprechenden Anzahl Markiergeräte mit
unterschiedlicher Kennung bestückt ist, um die Reihenfolge, in der die den bestimmten Teilbereichen der
Verkehrslinie gehörigen Markiergeräte ansprechen, festzuhalten und damit die Fahrzeuge an ihren Standorten
zu identifizieren. Schließlich kann jedes der den einzelnen Teilbereichen des gesamten Linienweges
zugehörigen Markiergeräte Druckeinrichtungen für die der Zahl der Fahrzeuge entsprechenden Anzahl
unterschiedlicher Symbole aufweisen, und diese können jeweils durch die Zentrale entsprechend dem von
ihr angerufenen Fahrzeug einstellbar sein. Durch die obengenannte Einrichtung kann also entweder auf
dem gleichen Aufzeichnungsträger oder auf zwei verschiedenen Aufzeichnungsträgern jeweils für einen
bestimmten Zeitpunkt die Entfernung eines jeden Fahrzeuges von der Ausgangshaltestelle festgehalten
und weiterhin auch erkennbar gemacht werden, um welches Fahrzeug es sich im einzelnen handelt. Da
die Fahrtabstände kleiner und somit die Verkehrsdichte in der Innenstadt im allgemeinen größer als
auf den Außenstrecken sind, können die den einzelnen Markiergeräten zugeordneten Teilstrecken unterschiedlich
groß gewählt werden, weil damit mit der gleichen Anzahl Markiergeräte die stärkere Verkehrsbelastung der Innenstadt und andererseits die größeren
Entfernungen der Außenstrecken ausreichend genau erfaßt werden können.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus einem durch zwei Schaltungsanordnungen dargestellten
Ausführungsbeispiel. Es zeigt
F i g. 1 eine Schaltungsanordnung der Zentrale, F i g. 2 eine Schaltungsanordnung des in jedem
Fahrzeug anzuordnenden Meldegerätes und
F i g. 3 ein von einer Fernschreibmaschine geschriebenes Zeit-Weg-Diagramm für eine Verkehrslinie
mit mehreren Fahrzeugen.
Zur Inbetriebnahme der in Fig. 1 dargestellten
Zentrale sind zunächst der Zeitgeber Zg einerseits und die dessen Zeit nachbildenden Dreharme w2v
w2.2; w3v w32 der Wähler W2, W 3 andererseits
synchron zueinander einzustellen und dann die Zentrale durch Schließen des Schalters Sch an die Span*·
nungsquelle Ba anzuschalten. Damit gibt der Zeitgeber Zg über drei Leitungen Ll, L2, L3 in unterschiedlichen
Zeitabständen kurze Einstellimpulse an die Wähler Wl, W2, W3. Er schaltet damit den
Wähler Wl etwa im Abstand einer Sekunde, den Wähler W 2 im Abstand von fünf Minuten und den
Wähler W 3 im Abstand von einer Stunde fort. Die Wähler W 2, W 3 können also jeweils den augenblick·=
liehen dem Abfragebeginn des Abfragezyklus entsprechenden Zeitwert in den Hauptspeicher Hs eingeben.
Dazu läuft gleichzeitig mit dem ersten 5-Minuten-Impuls der Wähler Wl über die Nullstellung
seines Dreharmes Wl1 an und wird dann durch
die Sekundenimpulse des Zeitgebers Zg weitergeschaltet. In Stellung »1« des Wählers Wl spricht über
den Dreharm w I2 das Spaltrelais Sp 0 für die ersten
vier Spalten des Hauptspeichers Hs an, die damit den Anlaufzeitpunkt des Wählers Wl speichern, weil
über die vier Kontakte spot bis spo^ und die Dreharme
w2v w22; w3v w32 jeweils eine Zeile und über
die vier Kontakte SpO1' bis spo/ die vier ersten Spalten
des Hauptspeichers Hs Spannung erhalten. Danach spricht über den Kontakt spo5 und den abgefallenen
Kontakt /2 das anzugsverzögerte Relais G an,
so daß der Wähler Wl vom nächsten Sekundenimpuls des Zeitgebers Zg über Kontakt g in die Stellung
»2« weitergeschaltet wird. Damit wird über den Drehann wl9 und den Umrüstschalter UrI der Ton-
frequenzgenerator Ge01 angelassen. Die Umrüstschalter
UrI, Ur2 usw. sind dabei in gleicher Zahl wie die durch die Zentrale zu erfassende Gesamtzahl Fahrzeuge
aller Linien vorgesehen, also z. B. fünfhundert, und haben die gleiche Anzahl Anschlüsse. Damit
kann jeder Ausgang des Dreharmes w I2 mit jedem
Tonfrequenzgenerator Ge01, Ge02 usf. wahlweise verbunden
werden, so daß die Fahrzeuge ohne Umrüsten ihrer Einrichtungen in unterschiedlicher Reihenfolge
und für die verschiedenen Linien eingesetzt werden können. Nach Anlassen des Tonfrequenzgenerators
Ge01 wird die ihm zugehörige Frequenz über den
kurzzeitig abgefallenen Umschaltkontakt Zi1 durch
den Sender des Funkgerüstes Fu02 ausgestrahlt, und
dadurch spricht der darauf abgestimmte Tonfrequenzempfänger Em1 im ersten Fahrzeug an (vgl. Fig. 2).
Dieser bringt das abfallverzögerte Relais A, das sich über seinen Kontakt at auch nach Abschalten des
Generators Ge01 durch den Umschaltkontakt Zi1 in
der Zentrale bis auf weiteres selbst hält. Der Umschaltkontakt A1 ist nämlich wegen des Wählerruhekontaktes
w I0 nur während der oben beschriebenen
Fortschaltdauer des Wählers Wl und die Zeit der Anzugsverzögerung des Relais H abgefallen. Wird
dann der Kontakt Tz1 wieder umgelegt, so strahlt nun
das Funkgerät Fu02 die Frequenz des Generators Ge01
aus und bringt nunmehr im Fahrzeug über den angezogenen Kontakt a2 und den Empfänger Em1 das
abfallverzögerte Relais C. Mit seinem Kontakt C1
unterbricht es den Selbsthaltekreis für das Relais A, das mit Abfallverzögerung abfällt, und schaltet mit
den Kontakten C2, C3 über die Dreharme w 6 bis w8
die Frequenzgeneratoren Ge1 bis Ge12 entsprechend
der vom Fahrzeug von der Ausgangshaltestelle JC0
zurückgelegten Wegstrecke an den Hochfrequenz-Sender des Fahrzeugfunkgerätes Fm1 an.
Dazu müssen die die vom Fahrzeug zurückgelegte Wegstrecke abbildenden Dreharme w 6 bis w8 vom
Fahrer jeweils an der Ausgangshaltestelle jc0 auf Null
zurückgestellt werden. Je nach Länge der Verkehrslinie, wenn also eine Außenlinie mit großen Entfernungen
oder eine innerstädtische Linie mit kleinen Entfernungen befahren wird, können dabei diese
Drehwähler tv 6 bis w 8 wahlweise entweder über ein
Vorgelege mit einer Untersetzung 10:1 oder unmittelbar
von der gefahrenen Wegstrecke eingestellt werden. Sie arbeiten dekadisch und erfassen insgesamt
999 Wegeinheiten. Dieser dekadische Wert wird durch die Codeumsetzer Cm1 bis Cu5 entsprechend
den drei Stellen (Einer-, Zehner- und Hunderterstelle) des dekadischen Systems in drei Binärsysteme umgewandelt
und durch die zwölf Frequenzgeneratoren Ge1 bis Ge12 an die Zentrale übermittelt.
Den zwölf Generatoren Ge1 bis Ge12 entsprechen
in der Zentrale zwölf Empfänger Em01 bis Em012,
welche die zwölf Relais DX bis D12 entsprechend
der zurückgelegten Wegstrecke einstellen. Die nicht dargestellten Kontakte dieser Relais bilden die Codeumsetzer
Cu01 bis Cm03, die die drei Binärsysteme
wieder ins Dekadische umsetzen und damit die drei-Big Relais El bis E 30 entsprechend der zurückgelegten
Wegstrecke einstellen. Befindet sich also beispielsweise das angerufene Fahrzeug im Teilbereich
15,0 km seiner Verkehrslinie, so sprechen demzufolge die Relais El, E25 und E30 an, und
dieser Wert muß nun gemeinsam mit der Fahrzeugkennung auf einem Aufzeichnungsträger registriert
werden. Die Fahrzeugkennung wird vom Dreharm wl4 des Wählers Wl gewonnen. Dazu dient die
Fernschreibmaschine Fs, und diese müßte nun in der durch die Zeit bestimmten Zeile, in die der aufgezeigten
Kilometerzahl entsprechende Spalte die der Fahrzeugkennung entsprechende Zahl, nämlich »1«,
schreiben. Um jedoch das zeitraubende Hin- und Herlaufen des Wagens der Fernschreibmaschine Fi
zu vermeiden und weiterhin einer Fernschreibmaschinenspalte Teilstrecken unterschiedlicher Größe zuordnen
zu können, wird das Meldeergebnis über einen Rangierverteiler Rv zunächst in einen elektrischen
Hauptspeicher Hs, z. B. eine Speichermatrix, eingegeben. Anschließend nach Ende eines Abfragezyklus
für sämtliche Fahrzeuge einer Verkehrslinie wird dann die Nachricht vom Hauptspeicher Hs in
die Fernschreibmaschine Fs übertragen.
Durch den Rangierverteiler Rv können den einzelnen
Spalten des Hauptspeichers Hs und damit auch den Spalten der Fernschreibmaschine Fs unterschiedlicher
Wegstrecken umfassende Teilbereiche einer Verkehrslinie zugeordnet und außerdem die Zentrale
auch unterschiedlichen Verkehrslinien mit verschiedenen Längen der Gesamtstrecke angepaßt werden. (
Da in einer Linie die Haltestellen χ der Außenbezirke * (vgl. F i g. 3) einen größeren Abstand voneinander
aufweisen und die Fahrzeuge mit größerer Geschwindigkeit als im Innenbezirk ** fahren können,
ist es unwahrscheinlich, daß zwei Fahrzeuge so nahe zusammen sind, daß sie sich während eines Abfragezyklus
im gleichen Teilbereich befinden und damit für sie der gleiche Standort angezeigt würde.
Da diese Gefahr dagegen im Innenbezirk ** gegeben ist, müssen hierfür die Teilbereiche in kleinere Wegstrecken
aufgeteilt werden. Für diesen Fall kann auch der Hauptspeicher Hs vergrößert werden, damit
die Fernschreibmaschine Fs diese besonderen Fälle rot markiert.
Entsprechend den nach Wegfall der vier für das Schreiben der Uhrzeit erforderlichen Spalten noch
verbleibenden hundert Spalten der Fernschreibmaschine Fs ist die gesamte Wegstrecke der Verkehrslinie
in hundert Teilbereiche aufgegliedert, und deshalb sind an den Rangierverteiler Rv die hundert
Spaltrelais Sp 5 bis Sp 104 angeschlossen, die ihrerseits
über die Kontakte sp52 bis sp 1042 und den
Dreharm wl4 die Zeilen einer Spalte des Hauptspeichers
Hs gemäß der Entfernung des Fahrzeuges von der Ausgangshaltestelle Jt0 und der Kennung des
Fahrzeuges eingeben. Danach kommt mit Anziehen des Spaltrelais Sp S über dessen Kontakt SpS1 das
anzugsverzögerte Relais G, das seinerseits, wie vorher beschrieben, über seinen Kontakt g in Verbindung
mit dem Sekundentakt des Zeitgebers Zg den Wähler Wl in seine Stellung »3« fortschaltet. Nachdem
vorher bereits die Taste Ta2 gedrückt worden
war, um den Anruf für eine Fernsprechverbindung zwischen dem Fahrzeug »2« und der Zentrale herzustellen,
spricht nun das Relais F an und schaltet seine Kontakte fv f2 um. Zunächst wird nun wieder
über den Frequenzgenerator Ge02 das Fahrzeug »2« gerufen und dann nach Wiederansprechen des kurzzeitig
abgefallenen Kontaktes Ti1 von dem über den
Kontakt J1 angelassenen Frequenzgenerator Ge011
über den im angerufenen Fahrzeug »2« angezogenen Kontakt a2 mittels des Empfängers Em11 das Relais B
erregt, es läutet also der Wecker des Fernsprechgerätes Fg2 im Fahrzeug »2«. Gleichzeitig wird damit
eine zweite Hochfrequenzverbmdung über das
i ** ** O \J S O
Funkgerät 1-U01 zum Sprechen aufgebaut. Es wird
aber keine Meldung des Falirzeugstandorts veranlaßt.
Der Fahrzeugführer schließt nun durch Abheben des Fernsprechapparates mit Hilfe der Taste Ig 2, (entspricht
im Fahrzeug »1« der Taste IgI1) einen Haltekreis
für das Relais Ii und unterbricht mit der Ruhetaste
IgI., (entspricht im Fahrzeug »1« der Taste IgI.,) den Haltestromkreis für das noch angezogene
Relais A. Bei Auflegen des Fernsprechapparates wird die Ausgangsstellung wiederhergestellt. Dieser Vorgang
kann auch automatisch erfolgen, so daß nur ein Lautsprecher angeschaltet wird.
Da das Fahrzeug also keine Standortnieldung abgibt, spricht auch keines der Spaltenrelais Sp 5 bis
SplQ4 an. Damit trotzdem die übrigen Fahrzeuge
weiter abgefragt werden können, wird über die Kontakte /.„ /ι., das" Relais G" erregt, so daß der Zeitgeber
Zg den Wähler W 1 in die Stellung »4« fortschalten
kann, wodurch auch das Relais /·" wieder abfällt. Sind schließlich alle 35 Fahrzeuge — entsprechend den
auf einer Freiisehreibmaschine zur Verfügung stehenden
Zeichen, nämlich den 26 Buchstaben und den Zillern 1 bis 9- —. die zu einer Verkehrslinie zusammengefaßt
sein können, abgefragt worden, so steht schließlich der Wähler W1 auf Stellung »37«. Dadurch
spricht über den Dreharm M1I1 das Anwurfrelais
J für die Fernschreibmaschine/\ϊ an, während
gleichzeitig über den Dreharm u· I1 der Wähler WX
durch den nächsten Sekundentakt des Zeitgebers Zg in seine Ausgangsstellung geschaltet wird. Das Relais
J hält sich bis auf weiteres über seinen Kontakt i, selbst und gibt über den Kontakt Z2 Spannung an die
Fernschreibmaschine Fs. die beim umschalten, z. B.
über eine Parallelschaltung aus einem Kondensator und aus einem Widerstand, einen liinschaltimpuls an
den Wähler W 4 gibt und diesen aus der Stellung »0« in die Stellung »1· schaltet. Damit wird an die erste
Spalte des Ausgangs am Hauptspeicher Hs Spannung gelegt, und da gleichzeitig der sich selbst fortschaltende
Wähler M'5 verzögert über den kurzzeitig geschlossenen
Wählerkontakt w40 angelassen wird —
der Wähler US läuft nämlich dann über den Dreharm M-5, und den Wählerruhckontakt m-5„ selbst
weiter —. werden die Zeilen der Spalte 1 des Hauptspeichers //.v durch den Dreharm m-52 abgefragt und
das erste Zeichen \on der Fernschreibmaschine Fs geschrieben. Anschließend schließt in der Fernschreibmaschine
Fs. wenn also der Schreibvorgang beendet ist. ein Impulsgebekontakt und schaltet den
Wähler WA in Stellung"»2«. und nun wiederholt sich
dieses Spiel so lange, bis sämtliche im Hauptspeicher //* eingegebene Zeichen von der Fernschreibmaschine
Fs übernommen worden sind.
In Stellung »105" und »106« des Dreharmes m-4, sind in die zugehörigen Spalten des Hauptspeichers
Hs für dauernd fest die Befehle »Wagenrücklauf«
und »Zeilenvorschub" eingespeichert, so daß dadurch die Fernschreibmaschine Fs für das Schreiben einer
neuen Zeile nach dem nächsten Abfragezyklus vorbereitet wird. Gleichzeitig zieht in der letzten Stellung
»106« des Dreharmes m-4, das abfallverzögerte Löschrclais K an und löscht über seinen Kontakt A:,
alle Angaben des letzten Abfragezyklus und speichert dafür in sämtliche Spalten des Hauptspeichers Hs das
.Fernschreibzeichen für »Zwischenraum« (Leertaste) ein. so daß beim erneuten Abfragen die nicht belegten
Spalten des Hauptspeichers Hs die Fernschreibmaschine Fs selbständig weiterschalten. Durch seinen
letzten Fortschaltschritt aus Stellung »106« in Stellung »0« bringt der Wähler WA über den Kontakt k.,
das Abwurfrelais M, das seinerseits den Haltestromkreis für das abfallvcrzögerte Anwurfrelais J unterbricht.
Die Fernschreibmaschine Fs ist also nun wieder für einen neuen Abfrugezyklus schreibbercit,
wenn nach fünf Minuten der Wähler W1 über seinen
Dreharm w 1, vom Zeitgeber Zg wieder angelassen
wird.
ίο Selbstverständlich können die einzelnen Fahrzeuge
auch in den Pausen zwischen zwei Abfragezyklen zwecks Herstellung einer Fernsprechverbindung angerufen
werden, und dazu sind nur entsprechende Drucktasten vorzusehen, welche die entsprechenden
Generatoren GV01 bis GV11.,, und Gr111, nach kurzem
Unterbrechen des Stromkreises für das Relais//, ähnlich wie vorher für die Wähler W1 beschrieben, an
Spannung legen.
In dem in F" i g. 3 durch die Fernsclircibmaschine F.v aufgezeichneten Zcit-Wcg-Diagramm für insgesamt
acht Fahrzeuge »1« bis »8«, ist die Verkehrslinie in den Außenbezirken * in Teilbereiche von
0,5 km und in der Innenstadt ** in Teilbereiche von 0,2 km aufgegliedert. Dementsprechend sind auch die
zugehörigen Wegstrecken »s« in Kilometer angegeben und unter die entsprechenden hundert zur Verfügung
stehenden Spaltennummern geschrieben; da nämlich die ersten vier Spalten der Fernschreibmaschine für
die Niederschrift der Zeit frei bleiben müssen. Der Ausgangspunkt, nämlich die Ausgangshaltestclle X0
mit dem Kilometerwert »0«, ist demnach in Spalte 5 angegeben. Im Außenbezirk* entspricht nun jede
Spalte 0,5 km. und deshalb beträgt die Wegstrecke zwischen der Spalte 5 bis zur Spalte 20 fünfzehn KiIometer,
und in der Innenstadt ** entspricht eine Spalte nur 0,2 km, so daß von Spalte 21 bis zur Spalte 70
die gesamte Wegstrecke nur 10 km beträgt. Insge-. samt sind vier Zwischenhaltestellen Jr1 bis *4 und eine
Endhaltestelle xou über die Länge der Verkehrslinie
angedeutet. Im eigentlichen Diagramm ist der Standort der Fahrzeuge durch die Ziffern entsprechend der
Fahrzeugkennung gekennzeichnet. Um 8"" Uhr befindet sich also das Fahrzeug »l'<
an der Ausgangshaltestelle xn und die Fahrzeuge »7« und »8« im Außcnbezirk
*, während die übrigen Fahrzeuge noch nicht eingesetzt sind. Für die nachfolgenden Zeiten 8"5,
810 Uhr usw. kann man das Vorrücken und den Hinsatz
weiterer Fahrzeuge erkennen.
Folgende Besonderheiten sind durch gestrichelte Umfassungslinicn hervorgehoben. Der Pfeil mit
einem Querstrich zeigt den Fahrtablauf des Fahrzeuges »4^. Die Ziffern 4 verlaufen geradlinig, und deshalb
fährt das Fahrzeug »4« mit seiner Sollgcschwindigkeit. Dabei wurde angenommen, daß es in der
Innenstadt** entsprechend langsamer fahren soll, gegebenenfalls kann sonst beim Übergang vom
Außenbezirk * zur Innenstadt ** wegen der unterschiedlichen Teilbereiche ein deutlich erkennbarer
Knick auftreten, den man gegebenenfalls durch einen langsamen Übergang der unterschiedlichen, von den
Teilbereichen erfaßten Wegstrecken ineinander auszugleichen vermag.
Der Pfeil mit zwei Querstrichen zeigt auf eine Stelle, an der das Fahrzeug «2« das Fahrzeug »1«
überholt. Der Pfeil mit drei Querstrichen weist auf eine Fahrstrecke hin, auf der sich das Fahrzeug »8«
verspätet hat. Der Pfeil mit vier Querstrichen zeigt, daß das Fahrzeug »3« zu schnell fährt. Schließlich
cz—009 547/nO
deutet der Pfeil mit fünf Querstrichen auf eine Leerstelle
hin; hier wurde vom Fahrzeug »7« während einer Fernsprechverbindung zwischen ihm und der
Zentrale keine Standortmeldung abgegeben.
Weiterhin können parallel zu den Registriercinrichtungen
der einzelnen Verkehrslinien Anzcigetablcaus in Form eines Linienplanes vorgesehen sein,
die bausteinartig zu einem einzigen Tableau für alle Verkehrslinien gemeinsam zusammengefaßt werden.
Durch Beleuchten können die Teilbereiche, in denen sich gerade Fahrzeuge befinden, iind durch unterschiedliche
Farben die Zahl der in den Teilbereichen befindlichen Fahrzeuge gekennzeichnet werden.
Die in die Registriereinrichtung, nämlich die Fernschreibmaschinc Fs eingegebenen Nachrichten können
gleichzeitig auf einen abfragbaren Aufzeichnungsträger, z. B. einen Lochstreifen, zur Auswertung der
Daten für weitere Zwecke geschrieben werden.
Schließlich können in den einzelnen Fahrzeugen Möglichkeiten vorgesehen werden, damit diese ihrer- ao
seits jederzeit die Zentrale rufen und mit ihr über den zweiten Hochfrequenzkanal sprechen können.
Claims (11)
1. Einrichtung zur zentralen Standortüberwachung der Fahrzeuge eines Verkehrsnetzes,
z. B. eines städtischen Omnibusnetzes, mit einer Funkverbindung zwischen der Zentrale und den
einzelnen Fahrzeugen, bei der jedes Fahrzeug durch eine ihm eindeutig zugeordnete Kennung
identifizierbar und mit einem die von diesem Fahrzeug zurückgelegte Wegstrecke codiert zur
Abgabe bereithaltenden Sender zwecks Übertragung dieses codierten Speicherwertes an eine
Empfangsstelle in der Zentrale ausgerüstet ist, um dort, z. B. in einem Lageplan, registriert zu werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Fahrzeugsender (Fu1) allein durch ihre
von der Zentrale zeitlich nacheinander aussendbaren Kennung zwecks Aufbau der Funkverbindung
und damit zur Abgabe der gewünschten Information, nämlich allein der als Speicherwert in
den einzelnen Sendern (Fu1) codierten Wegstrecke,
anreizbar sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Zentrale, vorzugsweise
jeder Verkehrslinie zugeordneten und durch die Fahrzeugkennung und die Fahrzeugstandortmeldung
steuerbaren und mit einem durch einen Zeitgeber (Zg) zeitgerecht antreibbaren Aufzeichnungsträger
ausgerüsteten Anzeigemittel (Fs) mit einer senkrecht zur Zeitachse des Aufzeichnungsträgers
nebeneinander angeordneten Anzahl Markiergeräte (Sp 0 bis Sp 104) bestückt sind,
welche — jeweils einem bestimmten Teilbereich der vorgegebenen Route zugehörig — von den
einzelnen, vorzugsweise nacheinander von der Zentrale angerufenen (abgefragten) Fahrzeugen
entsprechend deren Kilometerstand eingeschaltet werden.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Registriergerät in der
Zentrale einen zweiten entsprechend dem Abfragerhythmus der einzelnen Fahrzeuge antreibbaren
Aufzeichnungsträger aufweist, der mittels einer der Zahl der Markiergeräte für die entsprechenden
Teilbereiche entsprechenden Anzahl Markiergeräte mit unterschiedlicher Kennung bestückt
ist, um die Reihenfolge, in der die den bestimmten Teilbereichen der Verkehrslinie zugehörigen
Markiergeräte ansprechen, festzuhalten und damit die Fahrzeuge an ihren Standorten zu
identifizieren.
4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der in einzelnen
Teilbereichen des gesamten Linienweges zugehörigen Markiergeräte Druckeinrichtungen für
die der Zahl der Fahrzeuge entsprechende Anzahl unterschiedlicher Symbole aufweist und diese jeweils
durch die Zentrale entsprechend dem von ihr angerufenen Fahrzeug einstellbar sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die den einzelnen
Markiergeräten zugehörigen Teilbereiche des gesamten Linienweges unterschiedliche Wegstrekken
erfassen, vorzugsweise kleine, längs des Linienweges mit kleiner Verkehrsdichte, also vorzugsweise
in den Außenbezirken, wobei die Summe aller von den Markiergeräten erfaßten Teilstrecken
gleich dem gesamten Linienweg ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 1 oder folgen- , den, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrale mit '
Hilfe des Zeitgebers (Zg) nacheinander über Frequenzgeneratoren (Ge01 bis Ge0300) unterschiedlicher
Frequenz frequenzabhängige Empfangseinrichtungen (Em1 bis Em.m) in den einzelnen
Fahrzeugen steuert, wobei sie zwischen zwei Anruf-Intervallen durch Verzögerungsglieder (H)
über einen von zwei Frequenzgeneratoren (Ge01
bzw. Ge011) unterschiedlicher und anderer Frequenz
als der der Rufgeneratoren (Ge01 bis Ge0500)
entweder eine Sprech- oder eine Meldeverbindung zur Rückmeldung des Fahrzeugstandortes
zwischen der Zentrale und dem gerufenen Fahrzeug herstellt.
7. Einrichtung nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß ein in jedem
Fahrzeug vorgesehener und durch ein Vorgelege (Vg) wahlweise auf unterschiedliche Wegstrecken
einstellbarer Drehwähler (w 6 bis w8), vorzugsweise
mit mehreren ebenfalls über Vorgelege mit unterschiedlicher Geschwindigkeit antreibbaren
Kontaktbahnen durch den Fahrzeugantrieb entsprechend der zurückgelegten Wegstrecke einstellbar
ist, und daß dieser Drehwähler (w 6 bis w S) vorzugsweise über Frequenzgeneratoren
(Ge1 bis Ge12) unterschiedlicher Frequenz frequenzabhängige
Empfangseinrichtungen (Em01
bis Em012) in der Zentrale steuert, welche das
dem jeweiligen Fahrzeugstandort entsprechende Markiergerät (Sp S bis 5p 104) dieser Teilstrecke
betätigt.
8. Einrichtung nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß synchron mit den
vom Zeitgeber (Zg) betätigten Frequenzgeneratoren (Ge01 bis Ge0500) zum aufeinanderfolgenden
Anruf der einzelnen Fahrzeuge Druckeinrichtungen für die den einzelnen Fahrzeugen zugeordneten
Symbole betätigbar sind, die den gleichen Aufzeichnungsträger, wie die Markiergeräte, für
die verschiedenen Teilstrecken beschriften, um so die standortmäßig markierten Fahrzeuge zu identifizieren.
&
9. Einrichtung nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen elektrischen
Speicher (Hs), vorzugsweise in Form
einer Speichermatrix mit einer der Anzahl der Markiergeräte (Sp 5 bis Sp 104) entsprechenden
Anzahl Speichermöglichkeiten (Spalten), z. B. aus Magnetkernen, um wahlweise eines der möglichen
Fahrzeugsymbole zu speichern (Zeilen aufweist), und daß durch diesen elektrischen Speicher (Hs)
z. B. eine Fernschreibmaschine (Fs) als Registriergerät für eine Verkehrslinie steuerbar ist, wobei
in diesen elektrischen Speicher (Hs) auch jeweils der Aufzeichnungszeitpunkt einspeicherbar sein
soll, um ihn ebenfalls mit der Fernschreibmaschine zu erfassen.
10. Einrichtung nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Rangierverteiler
(Rv) aufweist, um damit den einzelnen Markiergeräten die zugehörigen, vorzugsweise
unterschiedlichen Teilbereiche der Verkehrslinie zuordnen zu können.
11. Einrichtung nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß sie Wahlschalter
(UrI bis Ur500) aufweist, um Fahrzeuge \erschicdener
Linien gegeneinander auszutauschen und in einer Linie in verschiedener Reihenfolge
einzusetzen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Family
ID=
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3932029A1 (de) * | 1988-12-15 | 1990-06-28 | Sven Dipl Ing Haase | Anlage zur positionserkennung von fahrzeugen innerhalb eines ueberwachungsgebietes |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3932029A1 (de) * | 1988-12-15 | 1990-06-28 | Sven Dipl Ing Haase | Anlage zur positionserkennung von fahrzeugen innerhalb eines ueberwachungsgebietes |
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