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Die Hauptpatentanmeldung betrifft einen Kratzerförderer, der bei
der Gewinnung von Kohle oder einem ähnlich gelagerten Mineral im Streb vor dem Abbaustoß
verlegt wird und gelenkig gekuppelte Rinnenschüsse besitzt, die zur Führung eines
Kohlenhobels oder einer ähnlichen Gewinnungsmaschine geeignet sind und eine dem
Abbaustoß zugewendete schräge Rampe aufweisen, ferner mit seitenversetztem, von
Seitenwänden und daran vorgesehenen einwärts gerichteten Flanschen begrenztem Förder-
und Kettenrücklauftrum und einem diese übereinanderliegenden Trume trennenden Zwischenboden
versehen sind. Der Kratzerförderer nach der Hauptpatentanmeldung ist dadurch gekennzeichnet,
daß bei den Rinnenschüssen beide Rinnenseitenwände gleichgerichtet, rampenartige
Seitenflächen bildend, schräg rückwärts - zur Versatzseite hin - unter einem spitzen
Winkel von insbesondere etwa 450 geneigt an dem zur Basisfläche parallelen Zwischenboden
und an je einem geneigten Schenkel befestigt sind.
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Nach einem weiteren Merkmal der Hauptpatentanmeldung wird bei einem
Kratzerförderer, der in den Randbereichen des Zwischenbodens zwischen diesem und
den Seitenwänden Längskanäle aufweist, die durch gabelförmig gespreizte Schenkelabschnitte
begrenzt sind, nunmehr der - vorzugsweise aus zwei Blechplatten bestehende - Zwischenboden
an der vorderen Längsseite aufwärts gegabelt und an der rückwärts gerichteten Längsseite
abwärts gegabelt, wobei stets einer der Schenkel etwa senkrecht gegen die angrenzende
geneigte Rinnenseitenwand gerichtet und mit dieser verbunden ist, während der andere
Schenkel, in der Ebene des Zwischenbodens verbleibend, bis an die Rinnenseitenwand
geführt und dort befestigt ist. Dabei kennzeichnete sich eine weitere zweckmäßige
Ausbildung dadurch, daß der Zwischenboden mit die Stärke der Bodenmitte beibehaltenden
horizontalen Randzonen die horizontalen Schenkel zur Begrenzung der etwa dreieckförmigen
Längskanäle bildet und direkt an die schräggestellte Rinnenseitenwand angeschweißt
ist.
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Nach der Hauptpatentanmeldung werden Rinnenschüsse geschaffen, die
insbesondere bezüglich ihres Querschnittes ein Gesamtprofil haben, das bereits genügt,
um verschiedenen Forderungen des Bergbaues bei der Kohlegewinnung zu entsprechen.
Es kann auf zusätzliche Laderampen verzichtet werden. Der Förderer kann unmittelbar
gegen den Abbaustoß angedrückt werden. Jeder Rinnenschuß kann um seine Längsachse
um 1800 gewendet werden, derart, daß das Untertrum zum Obertrum gemacht wird. Dabei
übernimmt die zuvor hintere Seitenwand die Rampenaufgabe der vorderen Seitenwand.
Beim Zusammenarbeiten mit einem Kohlenhobel kann dieser unmittelbar auf der schräggestellten
Fördererseitenwand gleiten und durch sein Gewicht diese Fördererseitenwand niederhalten.
Die nach den zusätzlichen Merkmalen gewählte Begrenzung der hinter den Seitenwänden
vorgesehenen Längskanäle durch gabelförmig gespreizte Schenkelabschnitte der Randzonen
des Zwischenbodens führt zu einer einfachen Stabilisierung der schräggestellten
Seitenwände gegenüber dem Zwischenboden. Dabei kann die den horizontalen Schenkel
bildende Randzone des Zwischenbodens auch die Aufgabe der sicheren Abstützung der
schräg aufwärts oder schräg abwärts gerichteten Schenkels dadurch in wirkungsvoller
Weise unterstützen, daß er bis an die Seitenwand heran stark bemessen bleibt.
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Zum Stand der Technik gehören Rinnen von Kratzerförderern, bei welchen
die Kettenlaufbahnen des Rinnenbodens oder der Seitenwände ganz oder abschnittsweise
gehärtet bzw. verstärkt sind, um dem Verschleiß besser Rechnung tragen zu können.
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Die Erfindung befaßt sich mit der Schaffung weiterer vorteilhafter
baulicher Ausgestaltungen des Kratzerförderers nach der Hauptpatentanmeldung.
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Der Kratzerförderer nach der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
daß von den die im Querschnitt etwa dreieckförmigen Längskanäle begrenzenden Schenkeln
der in der Ebene des Zwischenbodens liegende Schenkel durch Härtung bzw. Vergütung
oder entsprechender Bemessung verformungssteifer als der abgewinkelte Schenkel ausgebildet
ist. Auf diese Weise entsteht durch verstärkte Randzonen des Zwischenbodens eine
besonders stabile Verbindung mit den schrägen Seitenwänden, wobei zugleich auch
dem Verschleiß Rechnung getragen wird. Die abgespreizten Schenkel finden an den
horizontalen Schenkeln ein stabiles Stütz- bzw. Auflager.
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Die bauliche Ausgestaltung der Erfindung kann in verschiedener Weise
durchgeführt werden. Eine einfache Ausführungsform ist die Verwendung eines doppelschichtigen,
d. h. aus zwei Blechlagen bestehenden Zwischenbodens, wobei die beiden Blechlagen
von der einen bis zur anderen schrägen Seitenwand erstreckt sind und die abgespreizten
Schenkel aufgesetzt bzw. untergesetzt werden. An Stelle der doppelschichtigen Zwischenböden
können auch entsprechend starke einschichtige Zwischenböden vorgesehen werden. Auch
ist es möglich, die abgespreizten Schenkel in der bei der Hauptpatentanmeldung offenbarten
Weise aus einer Blechlage abzubiegen. In diesem Fall werden schmale Blechstreifen
auf den horizontalen Schenkel aufgeschweißt oder unter diesen untergeschweißt.
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In der Zeichnung sind an drei Querschnitten der Rinnenschüsse mehrere
Ausführungsformen veranschaulicht.
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Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen besitzt der Rinnenschuß einen
parallelogrammartigen Querschnitt. Die unter einem spitzen Winkel, insbesondere
einem Winkel von 450, geneigten Seitenwände 1, 2 bestehen aus gebogenen Blechstreifen
und weisen die parallel zur Basisfläche des Förderers gerichteten oberen und unteren
Flansche 6 auf. In mittlerer Höhe der Seitenwände ist zwischen diesen der parallel
zur Basisfläche des Förderers verlaufende Zwischenboden 3 angeordnet. Die Randbereiche
des Zwischenbodens begrenzen mit gespreizten Schenkeln 10, 11 hinter den Seitenwänden
liegende Längskanäle 12, in welchen die Rinnenkupplungen untergebracht sein können.
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Die Schenkel 10 und 11 der Randzonen des Zwischenbodens sind unterschiedlich
gehalten. Diese unterschiedliche Ausbildung kann durch Härtung und Vergütung herbeigeführt
werden, und zwar erhält stets der horizontale Schenkel 11 die stärkere und verschleißfestere
Ausbildung.
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Beim Ausführungsbeispiel nach der F i g. 1 besteht der Zwischenboden
aus einem doppelschichtigen Blech. Jede Blechlage ist in einem Randbereich mit einem
abgebogenen Schenkel 10 versehen. Der andere Randbereich jeder Blechlage bildet
den horizontalen Schenkel 11. Auf bzw. unter diesem Schenkel 11 ist ein der Länge
des Schenkels entsprechender Blechstreifen 11 aufgeschweißt. Die Dicke dieses
Schenkels
11 kann wesentlich größer sein als die Dicke des Schenkels 10.
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Beim Ausführungsbeispiel der F i g. 2 besteht der Zwischenboden ebenfalls
aus zwei Blechlagen, die aber gemeinsam bis zu den geneigten Seitenwänden 1, 2 geführt
und dort verschweißt sind. Es werden in diesem Fall die horizontalen Schenkel 11
von dem starken Randbereich des doppelschichtigen Zwischenbodens gebildet. Die abgespreizten
Schenkel 10 sind auf dem Zwischenboden aufgestützt und festgeschweißt.
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Beim Ausführungsbeispiel der F i g. 3 besteht der Zwischenboden aus
einem entsprechend dicken einschichtigen Blech, das mit gleichbleibender Dicke bis
an die Seitenwände 1, 2 herangeführt ist. Die abgespreizten Schenkel sind in gleicher
Weise wie in F i g. 2 auf dem Zwischenboden aufgestützt und festgeschweißt.
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In allen Ausführungsformen sind von den verstärkten Randbereichen
die zur Förderermitte hin versetzten abgespreizten Schenkel 10 günstig unterstützt
bzw. gehalten, so daß die starken, die horizontalen Schenkel bildenden Randbereiche
für eine Stabilisierung der in geneigter Lage angeschlossenen Seitenwände in bester
Weise genutzt werden können und den verschiedensten Anforderungen, nämlich der Stabilisierung
und dem Verschleiß, gleichermaßen gerecht werden.