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Die Erfindung betrifft eine Einzylinder-Brennkraftmaschine, deren
Seitenteile des Maschinengehäuses spiegelbildlich gleich ausgebildet und deren Lüfterrad
und Schwungrad auf den einander entgegengesetzten Enden der Kurbelwelle angeordnet
sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine luftgekühlte Einzylinder-Brennkraftmaschine
zu schaffen, bei welcher die Aufnahme und Abgabe der Kühlluft und die Ableitung
des Abtriebs den jeweiligen Einbau- und Aufstellungsbedingungen der Maschine besser
angepaßt werden kann und das Triebwerk gegen einseitige Belastung wirksamer geschützt
ist. Insbesondere wird angestrebt, die dazu notwendigen Maßnahmen ohne Änderung
der Lage bzw. Anordnung der Brennkraftmasehine und mit geringstmöglichem Aufwand
durchführbar zu machen.
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Zu diesem Zweck wird erfindungsgemäß die Ausführung so getroffen,
daß das mit Mitteln zum wahlweisen Anschluß des Abtriebs ausgestattete Lüfterrad
und das mit gleichen Mitteln ausgerüstete Schwungrad gegeneinander austauschbar
sind und der Deckel des Lüfterraumes wahlweise an die eine oder die andere Seite
des Gehäuses ansetzbar ist.
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Dadurch wird erreicht, daß zur Verlegung des Kühllufteintritts auf
die dafür am besten geeignete Seite der Maschine der gegenseitige Austausch von
Lüfterrad und Schwungrad ausreicht und ein Umdrehen der ganzen Maschine nicht mehr
erforderlich ist. Die sogenannte Bedienungsseite der Maschine mit der Steuer- und
Regeleinrichtung behält dabei also ihre Lage bei. Die Ausbildung des Lüfterrades
als Teil der Schwungmasse wirkt sich insofern vorteilhaft aus, als dadurch im Gegensatz
zu der bekannten Anordnung von Lüfterrad und Schwungrad auf dem gleichen Ende der
Welle oder zu der Verwendung eines als Lüfterrad ausgebildeten Schwungrades die
Belastung der Kurbelwellenlager gleichmäßig verteilt und die Torsionsbeanspruchung
der Welle selbst wesentlich vermindert wird. Die Möglichkeit, den Abtrieb wahlweise
an das Schwungrad oder an das Lüfterrad anschließen zu können, verbessert die Verwendbarkeit
der Maschine und gestattet es, unabhängig von der jeweiligen Anordnung der beiden
Räder die einmal gewählte Lage des Abtriebs beizubehalten.
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Eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine in teilweisem Schnitt gehaltene Ansicht
der Maschine, F i g. 2 eine Aufsicht.
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Bei dem Ausführungsbeispiel besteht das Gehäuse der Brennkraftmaschine
aus zwei spiegelbildlich gleichen Seitenteilen 1 und 2. Seine Wandungen sind bis
in den Bereich des Zylinderkopfes 3 hinaufgezogen und umgreifen als Kühlluftführung
den in üblicher Weise mit Kühlrippen ausgestatteten, hier nicht eingezeichneten
Zylinder. Beide Seitenteile des Gehäuses sind mit einem Ringflansch 18 versehen,
der dem Umfang des Schwungrades 5 angepaßt ist. Sie weisen außerdem Durchbrechungen
für den Durchgang des Ansaugstutzens 6 und des Abgasstutzens 7 auf.
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Das Lüfterrad 8 ist zur Vergrößerung seiner Schwungmasse mit einem
Randwulst 9 ausgestattet, so daß es einen Teil der sonst allein durch das Schwungrad
5 gebildeten Masse übernimmt. Die Naben des Lüfterrades 8 und des Schwungrades 5
sind ebenso wie die Stümpfe der Kurbelwelle 4 so gestaltet, daß beide Räder gegeneinander
ausgetauscht werden können. Das Lüfterrad 8 läuft in einem durch einen Decke110
abgeschlossenen bzw. gebildeten Raum, in dem auch der Ansaugfilter 11 liegt.
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Der Schalldämpfer 12 ist mit einem Krümmer 13 um 360° schwenkbar
auf den Abgasstutzen 7 aufgesteckt.
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Beim Austausch des Schwungrades 5 gegen das Lüfterrad 8 wird
der Deckel 10 an den Randflansch des Seitenteils 2 des Gehäuses verlegt.
Die Kühlluft nimmt dann ihren Weg aus dem nunmehr am Seitenteil 2 liegenden Lüfterraum
durch den Zwischenraum zwischen den als Kühlluftführungen dienenden Wandungen der
Seitenteile 1 und 2 und dem Zylinder hindurch und tritt auf der den Ansaugstutzen
6 tragenden Seite des Seitenteils 1 aus.
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Für den Krümmer 13 ist der Deckel 10 mit einem Durchlaß
versehen, der je nach der gewünschten Winkellage des Krümmers 13 seitlich oder oben
im Randteil des Deckels 10 vorgesehen wird. Nach der Zeichnung besteht der
Durchlaß aus einer Ausnehmung, deren Verschlußstopfen 14 im Falle der Anbringung
des Deckels 10 am Seitenteil 1 seitlich eingeschoben und zwischen Deckel
10 und Gehäuse verspannt wird. Selbstverständlich könnte statt dessen oder
zusätzlich dazu auch in der Stirnfläche des Deckels 10 eine verschließbare Ausnehmung
für den Durchgang des Abgasstutzens 7 oder des Krümmers 13 vorgesehen werden. In
diesem Falle könnte bei Anordnung des Deckels 10 an dem Seitenteil 1 auch
der Ansaugstutzen 6 durch den Deckel 10 hindurchgeführt und der Ansaugluftfilter
11 außerhalb des Deckels 10 angebracht werden.
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Nach der Zeichnung ist das Lüfterrad 8 im Nabenbereich mit einer Verlängerung
15 versehen, welche als Anlasserrolle dient. Diese Verlängerung 15 wirkt
als zusätzliche Vergrößerung der Schwungmasse und macht die Verwendung einer gesonderten
Anlasserrolle mit ihrem erhöhten Aufwand und Raumbedarf überflüssig. Sie ist je
nach der Art des auf sie aufzuwindenden Anlasserseils oder Anlasserbandes auf ihrem
Umfang gerillt oder gerauht.
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In der Nabe sowohl des Schwungrades 5 als auch des Lüfterrades 8 sind
Bohrungen 16 und 17 für den Anschluß des Abtriebs vorgesehen. Es ist somit möglich,
die Leistungsabnahme wahlweise an der Schwungradseite oder an der Lüfterradseite
der Kurbelwelle 4 und sogar an beiden Seiten zugleich erfolgen zu lassen. Bei einem
Austausch der beiden Räder braucht somit die Lage des Abtriebs zur Maschine nicht
geändert zu werden. Ebenso bleibt bei dem dadurch entstehenden Wechsel der Strömungsrichtung
der Kühlluft die Bedienungsseite mit dem Drehzahlverstellhebel 19 und den sonstigen
Steuer- und überwachungseinrichtungen in ihrer ursprünglichen Lage.