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Gegenstand der Hauptpatentanmeldung ist ein Antriebsrahmen für einen
Strebförderer, an dessen Seitenwangen die Antriebe für den Förderer und einen Hobel
od. dgl. anschließbar sind und bei dem die Seitenwangen als steife Kastenträger
ausgebildet sind, deren Breite so bemessen ist, daß in das Kasteninnere der Antriebs-
bzw. Umkehrkettenstern für die Zugkette des Hobels od. dgl. einsetzbar ist.
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Die die Seitenwangen des Maschinenrahmens bildenden Kastenträger können
gemäß der Hauptpatentanmeldung jeder für sich aus Stahlguß hergestellt und anschließend
durch Einschweißen des Förderbodens sowie sonstiger Verbindungselemente zu dem Maschinenrahmen
miteinander verbunden werden. Die äußeren Begrenzungswände der kastenförmigen Seitenwangen
können dabei zumindest teilweise als selbständige Bauteile hergestellt und nachträglich
mit dem Rahmen verbunden werden.
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Die Erfindung bezweckt eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung einer
solchen Antriebsstation bzw. solcher Antriebsrahmen gemäß der Hauptpatentanmeldung
dahingehend, daß Gewicht und Bauaufwand verringert werden. Dieser Antriebsrahmen
soll trotz seiner Asymmetrie für die beidseitige Hobelführung am Förderer bei von
Kettenstern zu Kettenstern in einer Ebene verlaufenden Fördermittelzugtrum geeignet
sein.
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Gemäß der Erfindung ist der Maschinenrahmen asymmetrisch derart ausgebildet,
daß nur eine Seitenwange aus einem den Hobelkasten bildenden Kastenträger besteht,
während die andere, der ausschließlichen Befestigung des Fördererantriebs dienende
Seitenwange in an sich bekannter Weise aus einer einschichtigen Montageplatte besteht.
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In diesem Fall weist der Maschinenrahmen somit nur einseitig eine
als Kastenträger ausgebildete Seitenwange auf, während die gegenüberliegende Seitenwange
in üblicher Weise aus einer massiven Platte besteht, an die der Fördererantrieb
bzw. dessen Getriebe angeflanscht wird. Vorzugsweise ist die An- . ordnung so getroffen,
daß die den Kasteninnenraum begrenzende Seitenfläche der auf der Innenseite des
Maschinenrahmens liegenden Wand des Kastenträgers mit den Außenflächen der Seitenprofile
des sich an den Maschinenrahmen anschließenden Fördererstranges zumindest im Bereich
der Kettenlaufbahnen und des Kettensternes des Hobelantriebs fluchtet. Der Kettenstern
der Hobelkette ist dabei so in dem Kastenträger gelagert, daß die von dem Kettenstern
ablaufenden bzw. auf ihn auflaufenden ; Hobelkettentrume im wesentlichen geradlinig
und ohne seitliche Ablenkung in die Kettenführungsbahnen hinein- bzw. aus diesen
herauslaufen.
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Es empfiehlt sich, die Länge des Antriebsrahmens so zu bemessen, daß
sie im wesentlichen der Länge der an den Rahmen anzuschließenden Getriebe entspricht.
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Bei der erfindungsgemäßen Antriebsanordnung kann ein Antriebsrahmen
sowohl am Austragsende des Förderers, d. h. an der Seite des Hauptantriebs, als
auch an dem gegenüberliegenden Kopfende des Förderers, wo im allgemeinen ein Hilfsantrieb
vorgesehen wird, angebaut werden, wobei die beiden Rahmen spiegelbildlich zueinander
so ausgebildet sind, daß die kastenförmigen Seitenwangen der beiden Rahmen auf der
gleichen Seite des Förderers liegen.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die der Befestigung
der Anschlußrinne dienenden Beschläge sowie die stirnseitigen Anschlußflächen des
Maschinenrahmens und der Anschlußrinne des Förderers so ausgebildet und angeordnet,
daß die Trennebene bzw. die Anschlußfläche der beiden Teile etwa senkrecht auf der
schräg ansteigenden Förderfläche des Maschinenrahmens steht. Für die Verwendung
des erfindungsgemäßen Maschinenrahmens an der Haupt- und der Hilfsantriebsseite
finden vorzugsweise verschiedene Anschlußrinnen Verwendung, deren Anschlußflächen
in einem unterschiedlichen Winkel zueinander stehen. Die Anschlußrinnen bestehen
zweckmäßig aus Normalrinnen mit parallelen Ober-und Unterflanschen, deren Anschluß-Endverstärkungen
der Neigung der Förderflächen der Antriebsrahmen entsprechend so geneigt sind, daß
die beiden Maschinenrahmen an der Hauptantriebs- und der Hilfsantriebsseite so an
den Rinnenstrang angeschlossen werden können, daß jeweils das gezogene Kettentrum
des Förderers ablenkungsfrei bzw. geradlinig dem jeweiligen Kettenstern zuläuft.
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Es ist an sich bekannt, die Antriebsrahmen eines Kettenförderers so
auszubilden und an den Binnenstrang anzuschließen, daß die Kettenstränge der Antriebs-
bzw. Umkehrtrommel geradlinig zulaufen, während sie nach Umlauf um die Trommel bei
entsprechender Schräglage des Rahmenbodens unter Richtungsänderung in den Binnenstrang
zurücklaufen. Die an den beiden Enden des Binnenstrangs befestigten Rahmen sind
hierbei gleichartig mit rechtwinkligen Anschlußstücken ausgebildet, jedoch unter
Drehung um 180° in vertikaler Ebene an die endseitig konisch erhöhte Anschlußebene
angeschlossen.
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Bei der erfindungsgemäßen Antriebsstation empfiehlt es sich, im Wirkungsbereich
der ablaufenden Ketten Schleißstücke anzuordnen, die vorzugsweise an den Maschinenrahmen
befestigt sind.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Antriebsrahmens
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen Antriebsrahmen gemäß der Erfindung in Draufsicht,
wobei die kastenförmige Seitenwange des Rahmens teilweise aufgebrochen ist, um die
Lage des Hobelkettenrads in dem Kastenträger sichtbar zu machen, F i g. 2 den Antriebsrahmen
gemäß F i g. 1 und dessen Verbindung mit einer Anschlußrinne des Förderers auf der
Seite des Hauptantriebs, F i g. 3 den Antriebsrahmen gemäß F i g. 1 und dessen Verbindung
mit einer Anschlußrinne gemäß der Erfindung auf der Seite des Hilfsantriebs.
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Der dargestellte Antriebsrahmen weist die beiden Seitenwangen 10 und
10' auf, die durch die Förderfläche 11 miteinander verbunden sind. Die eine Seitenwange
10 besteht aus einer massiven Platte, an die das Getriebe 12 des Fördererantriebs
z. B. mittels Schrauben angeschlossen ist. Zwischen den beiden Seitenwangen 10 und
10' ist in üblicher Weise die Kettentrommel 13 drehbar gelagert, die mit
Kettensternen 14 für die beiden endlosen Ketten des Doppelkettenkratzförderers versehen
ist.
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Die andere Seitenwange 10' besteht aus einem Kastenträger, der das
Kettenrad 15 für die Hobelantriebskette 16 aufnimmt. Die dem Innenraum des Kastenträgers
zugewandte Fläche der inneren Kastenwand 17 fluchtet mit der Außenfläche 18 des
Seitenprofils des Fördererstranges, von dem in F i g. 1 nur die Anschlußrinne 19
gezeigt ist.
Das Hobelkettenrad 15 ist so zwischen der Kasteninnenwand
17 und der Kastenaußenwand 20 gelagert, daß die Hobelkette 16 ohne seitliche Ablenkung,
d. h. in geradlinigem Verlauf, auf das Kettenrad 15 läuft bzw. von diesem abläufi.
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Die Kastenaußenwand 20 ist mit einer Durchbrechung versehen, durch
die das Hobelkettenrad 15 von außen in den Kasteninnenraum einführbar ist. Das Getriebe
21 des Hobelantriebs 22 ist an die Kastenaußenwand 20 angeflanscht.
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Die Länge der beiden Seitenwangen 10 und 10' bzw. des Antriebsrahmens
entspricht im wesentlichen der Länge der Getriebe 12 und 21. Der Kastenträger
10' kann aus einem etwa U-förmigen Gußstück bestehen, mit dem die aus einer
Platte bestehende Kastenaußenwand 20 verschweißt ist. Der Kasten kann im Innenraum
durch Querwände versteift sein, die zweckmäßig mit eingegossen sind. Stirnseitig
ist der Kastenträger für den Durchgang der Hobelkette offen. Die Kettentrommel
13 ist in der Kasteninnenwand 17 drehbar gelagert. Das Hobelkettenrad 15
ist gegenüber der Trommel 13 zur Anschlußrinne 19 hin versetzt in dem Kastenträger
angeordnet.
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F i g. 2 zeigt den Antriebsrahmen an der Austragsseite des Kettenförderers.
Die Anschlußrinne 19, deren Fördererboden mit 19' bezeichnet ist, weist flanschartige
Anschlußorgane 23 auf, deren Stirnfläche 23' senkrecht zum Fördererboden 19' steht.
Der Antriebsrahmen ist hier so an die Anschlußorgane 23 der Anschlußrinne 19 angeflanscht,
daß die stirnseitigen Anschlußflächen des Antriebsrahmens, die senkrecht zu der
Förderfläche 11 des Rahmens stehen, gegen die vertikalen Stirnflächen 23' der Anschlußrinne
verspannt werden. Die Trennebene zwischen dem Antriebsrahmen und der Anschlußrinne
liegt mithin senkrecht zu der Förderfläche 11 und zum Förderboden
19'. In dieser Stellung liegt die Förderfläche 11 horizontal in Fluchtrichtung
zu dem Bodenblech 19' der Anschlußrinne. Die Kratzerketten 24 laufen somit geradlinig,
d. h. ohne Richtungsablenkung auf die sich in Pfeilrichtung drehenden Kettenräder
14 der Trommel 13 auf; sie laufen dann hinter den Kettenrädern 14 unter Richtungsablenkung
in das Untertrum des Förderers zurück, wie dies bei 24' dargestellt ist.
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F i g. 3 zeigt den Antriebsrahmen gemäß F i g. 1 am anderen Kopfende
des Förderers, wo im allgemeinen ein Hilfsantrieb vorgesehen wird. Die Anschlußrinne
19 weist hier flanschartige Anschlußorgäne 25 auf, deren Stirnfläche 25' einen spitzen
; Winkel mit dem Bodenblech 19' bildet. Der Antriebsrahmen ist so an die Anschlußrinne
angeflanscht, daß er sich mit seinen Stirnflächen flächig gegen die Stirnflächen
25' legt. Die Trennebene zwischen dem Antriebsrahmen und der Anschlußrinne ist somit
schräg zum Bodenblech 19' der Anschlußrinne geneigt. In dieser Stellung ist das
Bodenblech 11 des Antriebsrahmens gegenüber dem Bodenblech 19' um einem spitzen
Winkel geneigt. Die Kratzerketten 24 des Förderers laufen daher im Untenrum 24'
geradlinig von der Anschlußrinne auf die in Pfeilrichtung rotierenden Kettenräder
14, während sie nach Umlenkung um die Kettenräder beim Hineinlauf in das Obertrum
der Anschlußrinne eine Ablenkung erfahren.
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Mit 26 ist ein Schleißblech bezeichnet, welches zwischen den beiden
Seitenwangen 10 und 10' im Antriebsrahmen im Bereich des Kettenuntertrums angeordnet
ist. Die beschriebene Anordnung bietet die Möglichkeit, den Antriebsrahmen wahlweise
entweder an der Seite des Hauptantriebs des Förderers (Austragseite) oder aber an
der Seite des Hilfsantriebs des Förderers anzubauen, wobei im erstgenannten Fall
eine Anschlußrinne 19 mit senkrechten Anschlußflächen 23' (F ig. 2) und im zweitgenannten
Fall eine Anschlußrinne 19 mit geneigten Anschlußflächen 25' (F i g. 3) Verwendung
findet. Der Antriebsrahmen ist auf Grund der unterschiedlichen Ausbildung der beiden
Seitenwangen 10 und 10' asymmetrisch. Im allgemeinen wird der Strebförderer
an beiden Enden jeweils einen asymmetrischen Antriebsrahmen aufweisen. Diese sind
dann so an den Rinnenstrang angeschlossen, daß sie spiegelbildlich zueinander angeordnet
sind.