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Schaltungsanordnung zur zentralen Gebührenerfassung in einer Feriisprechnebenstellenanlage
C2 mit Zweitnebenstellenanlage Ist eine Fernsprechnebenstellenanlage mit zentraler
Gebührenerfassung ausgestattet, so ist es erwünscht, durch diese auch für angeschlossetie
Zweitnehenstellenanlagen anfallende Gebühren zu erfassen. Bei der in der deutschen
Auslegeschrift 1063 217 beschriebenen Anlage werden die durch Teilnehmer
von Unterlagen verursachten Gesprächsgebühren in Form von Teilnehmermarkierunggen
in Zwischenspeichern der betreffenden Unteranlage festgehalten und zu gegebener
Zeit in die Zentrale übertragen. Während jedes Gespräches, das von einem Teilnehmer
einer solchen Unteranlage geführt wird, werden, der Unteranlage bzw. dem Teilnehmer
Gebührenimpulse übermittelt, die in Form eben der Teilnehmerkennzeichen in der Unteranlagge
gespeichert werden. Würde in der Anlage keine zentrale Gebührenaufschlüsselung stattfinden,
so könnte der Speicher der Unteranlage dazu ausgenutzt werden, die von deren Teilnehmern
verursachten Gebühren festzulegen, da die Zahl dieser Gebühren mit der Summe der
betreffenden Teilnehmermarkierungen übereinstimmt. Lediglich aus Gründen der Organisation
des Rechnungswesens ist es außerdem möglich, diese Gebührenbeträge, die durch die
Zahl der Gebührenimpulse festgelegt sind, über besondere oder mehrfach ausgenutzte
Übertra-"ungsleitungen a in eine Zentrale zu übertragen, damit sie dort zentral
erfaßt und -überwacht werden können. Bei der bekannten Anordnung fallen sonst in
den einzelnen Unteranlagen bereits alle Angaben, die die Kosten für ein bestimmtes
Gespräch bestimmen, an und werden dort auch ausgewertet.
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In vielen Fällen ist es hingegen erwünscht, in Fernsprechnebenstellenanlagen
auf einen Gebührenbeleg neben der Rufnummer des die Gebühren verursachenden Teilnehmers
auch die Rufnummer der belegten Amtsleitung, die Rufnummer der eine Hauptanlage
mit einer Unteranlage verbindenden Verbindungsleitung sowie gegebenenfalls die ge-C
el wählte Rufnummer festzuhalten. Die einzelnen Daten, die zur Ausfüllung eines
entsprechenden Gebührenzettels oder Gebührenstreifens notwendig sind, können in
der Unteranlage oder in der Hauptanlage anfallen. Dies richtet sich danach, oh die
Unteranlage bedient oder unbedient ist Da in dem einen Fall der Verbindungsaufbau
durch die Vermittlung der Unteranlage und im anderen Fall durch die Vermittlung
der Hauptanlagge erfolgt. Ist das letztere der Fall, so fallen in der Unteranlage
Daten an, die bei Herstellung der Verbindung durch die- Vermittlung der Hauptanlage
in der Hauptanlage anfallen würden und deren Kenntnis für die Festlegung des Gebührenzettels
aber in der Hauptanlage ebenso wichtig ist wie diejenigen Daten, die die Hauptanlage
zur Ausfüllung des Gebührenzettels liefert, also beispielsweise die Zahl der Gebührenimpulse
und die Nummer der belegten Amtsleitung. Derartige Gebührenbelege können in der
bekannten Anordnung nicht maschinell ausgestellt werden.
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Die Erfindung bezweckt, in einfacher Weise die übertragung der Daten
in die Hauptanlage zu sichern, die zu der Ausstellung der Gebührenbelegge erforderlich
sind, ohne daß hierfür die betreffende Unteranlage besonders ausgebildet zu werden
braucht. Diese Aufgabe löst die Erfindung dadurch, daß den übertragungen an beiden
Enden jeder eine Fernsprechnebenstellenanlage und eine Zweitnebenstellenanlage verbindenden
Verbindungsleitung gesonderte Speichervorrichtungen zugeordnet sind, welche die
verschiedenen, in jeder der beiden Anlagenteile anfallenden, für die Gebührenerfassung
notwendigen Teildaten speichern, die im Erfassungszeitpunkt der für die zentrale
Gebührenerfassung eines Gespräches notwendigen Daten diese über einen gemeinsamen
übertragungskanal in der Datenverarbeitungseinrichtungo, der Hauptanlage zusammengefaßt
werden. Erfolgt die Gebührenerfassung, wie es meistens der Fall ist, am Ende jedes
Gespräches, so werden am Ende jedes Gespräches, das ein Teilnehmer einer Zweitnebenstellenanlage
führt, bestimmte Daten, beispielsweise die von diesem Teilnehmer gewählte;
Rufnummer, über den gemeinsamen Übertragungskanal in die Hauptanlag - eben,
damit sie ce teg dort mit den sonstigen Daten, die in der Hauptanlagge vorliegen,
zur Ausstellung des Gebührenzettels oder eines entsprechenden Registrierstreifens
verwendet werden können.
Bei der Anordnuna, nach der Erfindung werden
somit in der Unteranlage Daten gespeichert, die für die Ausfüllung der Gebührenrechnung
bzw. für die Ausfertigung von Belegen für ein gerade geführtes Gespräch von Bedeutung
sind und die in den bisher bekannten Anlagen bereits bei ihrer Entstehung über komplizierte
Wege in die Hauptanlage übertragen wurden, damit sie in dieser ausGewertet werden
können. Diese Daten werden zunächst zwischengespeichert und erst im Augenblick der
Gebührenerfassung, also der Festlegung der jeweiligen Gebührenschuld, für ein gerade
geführtes Gespräch in die Hauptanlage über einen besonderen, jedoch mehreren Verbindungsleitungen
gemeinsamen Weg übertragen, damit sie im richtigen Zeitpunkt den Auswerteeinrichtungen
zur Verfügung stehen.
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Ist die Zahl der an eine Hauptanlage angeschlossenen Unteranlagen
gering, also ist beispielsweise nur eine Unteranlage mit der Hauptanlage verbunden,
so sind zweckmäßig die den Übertragungen von Verbindungsleitunngen zugeordneten
Speichereinrichtungen der Hauptanlage sowie die an den von einer Zweitnebenstellenanlage
kommenden Datenübertragungskanal angeschalteten Empfangseinrichtungen der Hauptanlac">e
über einen gemeinsamen Verbinder an die zentralen Datenregistrierungs- und Verarbeitungseinrichtungen
anschaltbar. Sind andererseits mehrere C Unteranlagen vorhanden, die über Verbindungsleitunggen
mit einer gemeinsamen Hauptanlage zusammenschaltbar sind, so sind die den übertragungen
von Verbindungsleitungen zugeordneten Speichereinrichtungen der Hauptanlage und
die an die von Zweitnebenstellenanlagen kommenden Datenübertragungskanäle angeschalteten
Empfangseinrichtungen der Hauptanlage über getrennte Verbinder an getrennte Datenregistrierungseinrichtungen,
die mittels der jeweils registrierten Daten auf eine gemeinsame Datenverarbeitungseinrichtung
einwirken, anschaltbar.
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In der Zeichnung sind in Form von Blockschaltbildem zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung wiedergegeben. Es zeigt F i g. 1 die zentrale Gebührenerfassung
einer Hauptanlage mit einer angeschlossenen Unteranlage und F i g. 2 die
zentrale Gebührenerfassung einer Hauptanlage mit mehreren Unteranlagen.
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In F i g. 1 ist der Teilnehmer Tln der Wählunterlage W-U.-Anl.
über die Nebenanschlußleitungsübertragungen NAL Ue u und NAL Ue
h, die die Querverbindungsleitung QL zwischen der Hauptanlage und der Unteranlage
abschließen, mit der Amtsübertrag,ungAUe der HauptanlageW-Anl. verbunden. Die Amtsübertragung
A Ue steht andererseits mit einer Amtsleitung in Verbindung, die zur
öffentlichen Vermittlungsstelle MW führt. Da die Art der Verbindungsdurchschaltung
zwischen der Querverbindungsleitung QL und der an die Amtsübertragung
A Ue angeschlossenen Amtsleitung für die Art der Gebührenerfassung
unwesentlich ist, wurden die entsprechenden Verbindungsstufen innerhalb der beiden
Nebenstellenanlagen weggelassen. Sowohl der Amtsübertragung AUe als auch der NebenanschlußleitungsübertragungNALUeu
in der Unteranlage ist jeweils eine EinspeichersteuerungESth bzw. EStu zugeordnet,
die die in diesen Übertragungen anfallenden, für die Gebührenerfassung wichtigen
Daten aufnehmen und bis zu ihrem Registrierungszeitpunkt festhalten. Jede Unteranlaue
W-U.-A n1. enthält außerdem einen Verbinder Vii, über den die einzelnen Einspeichersteuerungen
EStu der Nebenanschlußleitungsübertragungen NAL Ue ii mit einer Sendeeinrichtuna
S verbunden werden können. Die Sendeeinrichtung S schließt den Datenkanal
DK ab, an den in der Hauptanlage ein Empfänger E angeschlossen ist. Der Datenkanal
DK kann beispielsweise aus einem Tonfrequenzkanal bestehen, der einer Querverbindungsleitung
QL unter- oder überlagert ist; es kann aber auch ein besonderer Kanal über eine
zusätzliche Querverbindungsleitung geführt werden. In der Sendeeinrichtung
S werden die in der Unteranlage anfallenden Daten, die für die Gebührenerfassung
notwendig sind, in geeignete Sendeimpulse, zweckmäßig also in Tonfrequenzimpulse,
umgesetzt, die im Empfänger E der Hauptanlage aufgenommen und dort bis zu
ihrer Übernahme in den Übernahmespeicher üh festgehalten werden.
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Die Einspeichersteuerung EStu der Unteranlage fordert über den Verbinder
VU den Sender S bei Beendigung des Amtsgespräches, bei Umlegung des Amtsgespräches,
bei Rückgabe des Amtsgespräches zur Vermittlung, bei einer automatischen Ablochung
der Daten, bei Überschreitung einer bestimmten Gebührensumme sowie bei ähnlichen
Vorgängen an. Die Aufforderung greift über den Empfänger E zum Verbinder
Yh der Hauptanlage durch. Dieser stellt sich auf den Empfänger E des Datenkanals
DK ein und veranlaßt damit die EinspeichersteuerungEStu der Unteranlage, ihren Informationsinhalt
an den Sender S abzugeben, der die Information über den Datenkanal DK dem
Empfänger E der Hauptanlage übermittelt. Dieser setzt sie an den Übernahmespeicher
üh der Hauptanlage ab. Nach beendeter Datenübernahme wird der Verbinder Vu der Unteranlaue
sowie die Einspeichersteuerung EStu der Unteranlage freigegeben, ebenso wie auch
der Verbinder Yh der Hauptanlage freigeschaltet wird. Der Umsetzer Um übernimmt
die im übernahmespeicher üh eingespeicherten Daten und leitet sie zum Locher Lo
mit angeschlossener DatenverarbeitungseinrichtungDVE weiter. Die Übernahme von Daten
aus der Einspeichersteuerung ESth der Amtsübertragung AUe in den LocherLo erfolgt
in analoger Weise, d. h., im jeweiligen Registrierungszeitpunkt, der etwa
bei Gesprächsbeendigung, bei Gesprächsübernahme oder Gesprächsumlegung der betreffenden
Amtsübertragung und damit in der Einspeichersteuerung E St h
festgestellt
wird, wird der Verbinder Vh veranlaßt, den Umsetzer Um zu belegen, um damit die
Übernahme der Information aus der Einspeichersteuerung ESth in den Übernahmespeicher
Uh zu bewirken. Damit wird die Einspeichersteuerung ESth frei-
gegeben, da
die Information nunmehr aus dem übernahmespeicher üh in den Umsetzer Um gelangt,
der sie in geeigneter Form dem Locher Lo, und damit der DatenverarbeitungseinrichtungDVe,
übergibt.
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Während in der Anordnung nach F i g. 1 die Anschaltung des
Umsetzers Um an den oder die EmpfängerE sowie an die EinspeichersteuerungenESth
der einzelnen Amtsübertragungen der Hauptanlage über den gleichen Verbinder Vh erfolgt,
sind in der Anordnung nach F i g. 2 getrennte Verbinder Vh und Vu vorgesehen,
über die die Umsetzer Umh bzw. Umu mit den Einspeichersteuerungen der Hauptanlage
oder aber mit den Empfängern El bis En zusammengeschaltet werden. Außer getrennten
Verbindem
und Umsetzern sind dann auch getrennte übernahmespeicher
üh und Vu erforderlich, und auch die Einlochung der jeweiligen Informationen, die
aus den Einspeichersteuerungen ESthl bis ESthn der Hauptanlage oder aber aus den
Empfängern E 1 und E u stammen und damit in den einzelnen
Wählunterlagen W-U.Anl.l bis W-U.Anl.n angefallen sind, erfolgt in getrennten.
LochemLoh und Lou. Die jeweiligen registrierten Ergebnisse wirken aber zusammen
in der Datenverarbeitungseinrichtung DVE in der Weise, daß sowohl die den Einspeichersteuerungen
der Hauptanlage als auch die den Einspeichersteuerungen der Unteranlage entnommenen
und im letzteren Fall über die DatenübertragungskanäleDK1 bis DKn übertragenen Informationen
zur Ausstellung , eines vollständigen Gebührenbelegs in der Datenverarbeitungseinrichtung
DVE ausgewertet werden.
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Im übrigen gilt für die Erläuterung der F i g. 2 das bereits
für die F i g. 1 wiedergegebene in sinngemäßer Weise.