-
Kontrollampenfassung für den Einbau in eine Öffnung von Schalttafeln
u. dgl. Die Erfindung betrifft eine Kontrollampenfassung für den Einbau in eine
Öffnung von Schalttafeln u. dgl. mit einem dem öffnungsquerschnitt angepaßten rohrförmigen
Gehäuse, an dessen vorderem Ende ein den öffnungsrand von vorn überdeckender Anschlagflansch
und an dessen hinter die Schalttafel od. dgl. ragendem Bereich mehrere, auf den
Gehäuseumfang verteilte, sich etwa in Richtung der Fassungslängsachse erstreckende
Spreizfedern vorgesehen sind, welche sich in Richtung des Anschlagflansches bis
über den Querschnitt der Einbauöffnung heraus spreizen und am hinteren öffnungsrand
abstützen.
-
Bei einer bekannten Ausführung dieser Art sind am Gehäuseumfang verteilt
drei blattförmige Spreizfedern mit kantigem Randverlauf angebracht, deren eines
Endes sich in einem Senkraum an der Rückseite des Anschlagflansches und. deren anderes
Ende sich in einem Senkraum des Sockels abstützen. Das Gehäuse besteht aus einem
einstückigen, auch die Linse enthaltenen kappenförmigen Körper, in dessen öffnung
der die Kontaktteile tragende Sockel eingeschoben wird, worauf beide Teile miteinander
verklebt werden. Die Spreizfedern müssen einzeln und in sehr geschickter Weise unter
weiterer Durchbiegung mit Hilfe eines zangenartigen Werkzeugs eingeführt werden.
-
Bei einer anderen bekannten Ausführung besteht die Haltevorrichtung
aus einem aus Blech herausgestanzten Haltering mit vier über den Umfang verteilten,
bei der Lochbildung für die Aufnahme des Gehäuses an den inneren Lochrand angeschnittenen,
winklig abgebogenen Spreizfedern, deren schräg einwärts verlaufende Enden sich unter
Spannung gegen den Umfang des Gehäuses legen, wobei diese Bereiche sich bis über
den Querschnitt der Einbauöffnung erheben. Dieser Haltering muß zunächst in das
Loch der Tragwand eingesetzt werden, und man kann dann erst den Fassungskörper in
den Innenraum zwischen die Spreizfederenden einschieben. Das Gehäuse wird also lediglich
durch Klemmdruck der Spreizfedern gehalten. Eine sichere örtliche Festlegung ist
auf diese Weise nicht erreichbar. Man kann viehmehr den Körper nachträglich verhältnismäßig
leicht aus dem Loch der Tragwand herausziehen bzw. schon beim Anschließen der Leitungsdrähte
herausdrücken, weil es an einer rastartigen Sperrung fehlt.
-
Bei einer anderen bekannten Kontrollampenfassung besitzt deren topfförmiges
Gehäuse in seiner Wandung zwei gegenüberliegende, sich fast über die ganze Gehäuselänge
erstreckende Schlitze, in denen je eine mehrfach gebogene, etwa S-förmige Spreizfeder
liegt, deren eines dem Gehäuseboden benachbartes Ende an der Innenwand des Gehäuses
anliegt, durch ein Loch derselben nach außen geführt und dann zur Befestigung zurückgebogen
ist. Das andere Ende der Spreizfeder dringt parallel zur Gehäusewandung in die öffnung
der Tragplatte bis in den Anschlagflansch vor, ist also dort nicht verbunden und
verrastet die in die Tragplatte eingesetzte Fassung. Diese Gestaltung erfordert
daher mindestens zwei Spreizfedern und deren einzelne Befestigung am Gehäuse, ist
also aufwendig und besitzt außerdem den Nachteil, daß Staub in den Gehäuseraum eindringt
und sowohl die Lampe wie die Linse im Lauf der Zeit beschmutzt.
-
Bei einer weiteren bekannten Kontrollampenfassung bilden zwei in Längsrichtung
verlaufende streifenförmige Spreizfedern die Seitenstege eines U-förmigen Federbügels,
wobei der Grundsteg an der Bodenfläche des Gehäuses aufliegt und in dieser Lage
durch einen in einer mittleren Bohrung des Gehäusebodens befestigten Hohlniet besonders
befestigt werden muß. Diese Befestigungsmaßnahme erfordert einen besonderen, an
die Benutzung eines Werkzeuges gebundenen verteuernden Arbeitsvorgang. Außerdem
nimmt dieser metallische Grundsteg der Spreizfeder den Bodenraum in Anspruch. Das
gilt auch für eine etwas abgeänderte bekannte Bauart mit U-förmigem, von hinten
auf das Gehäuse aufzuschiebendem Spreizfederbügel, bei dem die Spreizfedern mit
aus ihnen herausgeschnittenen Rastzungen hinter
entsprechend angeformte
Rastmittel des Fassungskörpers greifen und auf diese Weise an ihm befestigt sind.
Auch hier läuft der Grundsteg des Bügels über die rückwärtige Bodenfläche mit den
dafür angegebenen Nachteilen. Wollte man zur Verbesserung des Sitzes vier Spreizfederzungen
auf den Umfang verteilt vorsehen, so wäre ein großer Teil des Gehäusebodens bedeckt
und für die Anbringung der Anschlußklemmen unter Einhaltung der Vorschriften für
Kriechstromabstände kein Raum.
-
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, bei einer kontrollampenfassung
der eingangs genannten Art die Spreizfederanordnung zu vereinfachen und die Spreizfedern
ohne Werkzeuge bedingende Vorgänge im Bereich des Anschlagflansches auf dem Gehäuseumfang
mühelos von Hand oder auch auf billigem Wege maschinell so zu befestigen, daß sie
sich in der Längsrichtung nicht zu bewegen vermögen.
-
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß als Spreizfedern
die Federzungen eines an sich bekannten, aus einem ebenen Zuschnitt gefertigten
Federzungenringes vorgesehen sind, der durch wenigstens einen Längsschlitz im Durchmesser
dehnbar ist und zu dessen Befestigung auf dem Umfang des Gehäuses verteilt und in
einem der axialen Längserstreckung des Federzungenringes entsprechenden Abstand
mehrere Vorsprünge vorgesehen sind, die, um ein Aufschieben des Federzungenringes
vom hinteren Ende des Gehäuses her zu ermöglichen, in Richtung zum vorderen Gehäuseende
allmählich bis zur vollen Höhe ansteigen und dann zur Bildung eines Widerlagers
steil abfallen. Die Vorsprünge bilden dabei vorteilhaft eine geschlossene Ringwulst.
-
Bei einem durch Punktschweißung od. dgl. geschlossenen Federzungenring
weisen die Federzungen nach dem rückwärtigen Rand desselben hin offene, seine beim
überschieben vorübergehende Weitung zulassende ausgeschnittene Schlitze auf.
-
Zum Stand der Technik ist der Vollständigkeit halber noch zu erwähnen,
daß Schalenhalter für Glühlampenfassungen bekannt sind, die aus einem an dem Schutzring
der Glühlampenfassung anzubringenden, aus einem kammartigen Zuschnitt gebildeten
Federzungenring bestehen. Der Federzungenring hat aber hier nicht die Aufgabe, einen
Fassungskörper in dem Loch einer Tragplatte zu befestigen.
-
In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an einem Ausführungsbeispiel
dargestellt.
-
F i g. 1 zeigt eine Seitenansicht mit Federzungenring, F i g. 2 und
3 den Federzungenring allein im Schnitt und in Vorderansicht und F i g. 4 ein abgeändertes
Ausführungsbeispiel des Federzungennnges.
-
Die Kontrollampenfassung 1 besitzt hier runde Form und ein rohrförmiges
Gehäuse, an dessen vorderem Ende ein den Öffnungsrand der nicht dargestellten Schalttafel
von vorn überdeckender Anschlagflansch 1 a angeformt ist. In dem hinter die Schalttafel
ragenden Bereich sind mehrere auf den Gehäuseumfang verteilte, sich in Richtung
der Fassungslängsachse erstreckende Federzungen 211, 2 b eines Federzungenringes
2 vorgesehen, der durch wenigstens einen Längsschlitz im Durchmesser dehnbar ist.
Die Federzungen 2a entfernen sich zunächst von dem Umfang des Gehäuses 1 ansteigend
und verlaufen kurz vor dem Anschlagflansch la bei 2b einwärts gerichtet, wobei sie
sich wieder auf dem Umfang des Gehäuses abstützen. Auf diese Weise erfolgt durch
diese Federzungen 2 a, 2 b an vier Stellen eine Verrastung gegenüber dem
hinteren Rand der Einbauöffnung der Schalttafel. Der hintere Schnittrand 2 c des
Federzungenringes 2 dient dessen Lagesicherung am Umfang des Gehäuses 1. Zu diesem
Zweck ist am Gehäuse in einem der axialen Längserstreckung des Federzungenringes
2, 2a , 2 b entsprechenden Abstand vom Anschlagflansch 1 a eine Ringwulst
1 b vorgesehen, die, um ein Aufschieben des Federzungenringes 2 bis 2 c vom hinteren
Ende des Gehäuses 1 her zu ermöglichen, in Richtung zum vorderen Gehäuseende allmählich
bis zur vollen Höhe ansteigt und dann zur Bildung eines Widerlagers steil abfällt.
An Stelle einer Ringwulst können auch mehrere auf den Umfang des Gehäuses verteilte
Vorsprünge treten. Die am Federzungenring 2 bis 21' vorgesehene Weitungsmöglichkeit
durch einen Schlitz oder Spalt erlaubt ein leichtes überschieben desselben. Sein
Schnittrand 2 c stützt sich dann an dem steilen Widerlager sicher ab. Dieses überschieben
kann leicht von Hand oder auch maschinell erfolgen. Damit ist die Fassung zum Einsetzen
fertig.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform besitzen die Federzungen 2 ,1,
2 b längsverlaufende Schlitze 2 d,
die nach dem Rande 2 c hin offen
sind. Der Federzungenring 2 bis 2 d braucht in diesem Fall keinen Spalt zu besitzen,
weil er in sich infolge dieser Spalte 2 d so nachgiebig ist, daß sein Durchmesser
vorübergehend eine Weitung erfährt.
-
In F i g. 4 ist der Federzungenring 2 bis 2 d in der Abwicklung gezeigt.
Er wird aus einem Streifen mit wenig Abfall gestanzt. Er wird dann nachträglich
in die Ringform gebogen und seine sich übergreifenden Enden durch Punktschweißung
2 e miteinander verbunden.