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DE1232996B - Industrieofenanlage zur Erwaermung metallischen Gutes - Google Patents

Industrieofenanlage zur Erwaermung metallischen Gutes

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Publication number
DE1232996B
DE1232996B DE1959O0007064 DEO0007064A DE1232996B DE 1232996 B DE1232996 B DE 1232996B DE 1959O0007064 DE1959O0007064 DE 1959O0007064 DE O0007064 A DEO0007064 A DE O0007064A DE 1232996 B DE1232996 B DE 1232996B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
furnace
goods
pacemaker
ovens
stationary
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1959O0007064
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Hatzenbichler
Alfred Koeberle
Hans Stroh
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
OFU Ofenbau Union GmbH
Original Assignee
OFU Ofenbau Union GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by OFU Ofenbau Union GmbH filed Critical OFU Ofenbau Union GmbH
Priority to DE1959O0007064 priority Critical patent/DE1232996B/de
Publication of DE1232996B publication Critical patent/DE1232996B/de
Pending legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

  • Industrieofenanlage zur Erwärmung metallischen Gutes Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Industrieofenanlage zur Erwärmung warm zu verformenden metallischen Gutes, wie Blöcke, Brammen, Knüppel, die zwischen zwei hintereinandergeschalteten Verformungsaggregaten für das Gut, insbesondere zwischen zwei Walzenstraßen, angeordnet ist.
  • Nur selten ist es so, daß die Fertigungskapazität zweier einander nachgeschalteter, ein und dasselbe Material bearbeitender Verformungsaggregate für metallisches Gut, insbesondere die Kapazität zweier einander nachgeschalteter Walzenstraßen gleich groß ist. Vielmehr unterscheidet sich die Durchsatzfähigkeit aus fertigungs- oder betriebstechnischen Gründen. Des öfteren genügen zum Beispiel in einem bestimmten Zeitraum einige wenige Stiche in der ersten Walzenstraße, um einen bestimmten Gutquerschnitt zu erzeugen, so kann die zweite Walzenstraße in dem gleichen Zeitraum oft nur einen Teil des von der ersten Straße kommenden Materials verarbeiten. Dies hat seinen Grund darin, daß für den Erhalt des Fertigproduktes eine große Zahl an Stichen durchzuführen ist. Andererseits kann auch der mengenmäßige Ausstoß der ersten Walzenstraße dadurch variieren, daß diese unterschiedlich, nämlich einmal in engen und einmal in großen Zeitabständen mit Rohmaterial beliefert wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die übliche, zur Zwischenerwärmung ohnehin zwischen zwei Verformungsaggregaten der skizzierten Art angeordnete Industrieofenanlage so auszubilden, daß sie Ausgleichsfunktionen hinsichtlich der möglicherweise in variierender Größenordnung von einem ersten Verformungsaggregat ankommenden und zu einem zweiten Verformungsaggregat abgehenden Gutmenge ausübt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Ofenanlage gelöst, die sich kennzeichnet durch zwei vom Gut nacheinander zu durchlaufende, an sich bekannte Schrittmacheröfen (Hubwagen- oder Hubbalkenöfen) mit einem im Bereich von Gutaustrag des ersten und Guteinlauf des zweiten Ofens vorgesehenen, das Gut auf Abstand chargierenden Zwischenfördermittel, wobei - in Gutdurchlaufrichtung - der erste Ofen durch Anordnung von ortsfesten Gleitbahnen und/oder Anordnung von Einstoßmaschinen zusätzlich nach Art eines ebenfalls bekannten Stoßofens ohne Gutabstand chargierbar ausgebildet ist.
  • Kann beispielsweise das zweite Verformungsaggregat über einen bestimmten Zeitraum weniger Gut aufnehmen, als das erste anliefert, so wird der erste Ofen der erfindungsgemäßen Ofenanlage unter Stillsetzung seines Schrittmacherantriebes nach Art eines Stoßofens mit aneinanderliegenden Gutstücken gefahren; das erste Verformungsaggregat wird dadurch in seiner Arbeitsweise nicht beeinträchtigt. Die Schrittfahrweise des zweiten Ofens mit Gutdurchlauf unter gleichbleibendem Gutabstand bleibt dabei unverändert, denn das erfindungsgemäß vorgesehene Zwischenfördermittel trennt das aneinanderliegende Gut und überführt es einzeln vom Herd des ersten auf den Herd des zweiten Ofens. Sind Gutanlieferung aus dem ersten und Gutaufnahme des zweiten Verformungsaggregates gleich, dann wird auch der erste Ofen im Schrittmacherbetrieb gefahren. Während der zweite Ofen ständig durch gleichmäßige Chargierung eine gleich gute Gutdurchwärmung garantiert, bildet der erste Ofen einen Speicher, dessen Aufgabe, Wirkung und Betriebsweise in seiner Variationsbreite mit dein vorstehenden Beispiel angedeutet ist. Von besonderem Vorteil ist die Erfindung auch bei Anwendung auf Verformungsaggregate, die sich an Stranggußanlagen anschließen, da bei diesen das Vormaterial stoßweise anfällt.
  • Wenngleich bei der Erfindung hauptsächlich daran gedacht ist, die beiden Öfen als getrennte Baueinheit zu erstellen, so können doch in Weiterbildung des Erfindungsvorschlages die Gutfördereinrichtung bzw. die Gutauflagen beider Öfen zusammen mit dem Zwischenfördermittel in einem gemeinsamen Ofengehäuse angeordnet sein.
  • Die Ausbildung des ersten Ofens sowohl als Stoßals auch als Schrittmacherofen erfolgt zweckmäßigerweise so, daß die für den Stoßofen erforderlichen Gleitbahnen zumindest auf den ortsfesten Teilen des in bekannter Weise aus ortsfesten und beweglichen Teilen gebildeten Schrittmacherherdes angeordnet sind. Für die Beschickung des ersten Ofens nach Art eines Stoßofens ist nach der Erfindung eine diesem vorgeschaltete, an sich bekannte Guteinstoßvorrichtung mit längenveränderlichem Hub des Stößels vorgesehen. Auf diese Weise können ein und mehrere Gutstücke auf einmal in den Ofen eingebracht werden.
  • Wenngleich als Zwischenfördermittel zwischen den Herden der beiden Öfen jegliches Fördermittel geeignet ist, das in der Lage ist, das Gut einzeln vom Herd des ersten Ofens abzunehmen und an den Herd des zweiten Ofens abzugeben, ist nach den Vorschlägen der Erfindung ein Fördermittel für diese Aufgabe besonders geeignet, das sich wie folgt kennzeichnet: Das Zwischenfördermittel ist zwischen beiden Öfen in Gestalt eines kürzer als der Abstand zwischen den Ofenherden gehaltenen Wagens oder Schlittens ausgebildet, dessen Gutauflagefläche in Höhe Oberkante der ortsfesten Teile der Schrittmacherherde verläuft und um mindestens eine Gutbreite in diese hineinfahrbar ist, wobei dem Wagen oder Schlitten ortsfeste, nur in Gutförderrichtung überfahrbare Klinken od. dgl. zugeordnet sind, die bei einer Pendelbewegung des Wagens oder Schlittens eine Verschiebung des Gutes von einem zum anderen Wagenende bewirken. Ein solchermaßen gestaltetes Zwischenfördermittel ist in seiner Anwendung nicht auf Ofenanlagen beschränkt, die dem vorgeschilderten Zweck dienen, sondern kann überall dort angewendet werden, wo Gut von einer ortsfesten Auflage zu einer anderen ortsfesten Auflage gleicher Höhe zu übergeben ist.
  • Diese und weitere Merkmale der Erfindung gehen aus den in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung hervor. Es zeigt: F i g. 1 ein Ausführungsbeispiel mit zwei voneinander getrennten Öfen, F i g. 2 ein Ausführungsbeispiel mit einem kombinierten Ofen, F i g. 3 einen Querschnitt durch einen Ofen, F i g. 4 bis 9 verschiedene Stellungen einer Zwischenfördereinrichtung und F i g. 10 eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der F i g. 1 besteht die Ofenanlage der Erfindung aus zwei voneinander getrennten Öfen 1 und 2, bei derjenigen der F i g. 2 aus einem Ofen mit den Ofenteilen 1 und 2; in allen Fällen steht diese Ofenanlage zwischen den Straßen 3 und 30. Die ankommende Straße 3 kann an der Ofenanlage 1, 2 der F i g. 1 und 2 vorbei zu einem weiteren Ofen bzw. Ofensystem führen; die Straße 30 führt zu Walzgerüsten, in denen das durch die Ofenanlage 1, 2 geführte Gut weiter bzw. fertig bearbeitet wird.
  • Beide Anlageteile 1 und 2 weisen einen Schrittmacher- oder Hubbalkenantrieb auf, die voneinander unabhängig, aber auch synchron zueinander gesteuert werden können. Diese Schrittmacherantriebe bestehen aus horizontal angetriebenen Wagen 10 bzw. 20, deren Räder auf heb- und senkbaren Schienen 11 bzw.21 rollen. Die Antriebe dieser sogenannten Hubwagen sind nicht dargestellt, doch können sie mit je einem in vertikaler bzw. horizontaler Richtung wirksamen Antrieb ausgestattet sein, beispielsweise mit hydraulisch beaufschlagten senkrecht zueinander wirksamen Zylindern.
  • Der Stoßapparat 31 ist in seiner Vorschubstrecke so einstellbar, daß er einmal je ein Gutstück (Küppel) in den Ofen 1 stößt, in anderen Fällen zur gleichen Zeit mehrere aneinander anliegende; letzteres ist vorteilhaft bei der Verwendung des Anlageteils 1 als Einsatzofen. Da dieser Anlageteill sowohl als Warmhalte- wie Wärmofen arbeiten soll, muß er mit einer entsprechend veränderbaren Regelung ausgerüstet sein.
  • Zwischen Öfen 1 und 2 ist eine Zwischenfördereinrichtung 4 angeordnet, die aus mindestens zwei Wagen 4 bestehen soll; nähere Einzelheiten hierüber gehen aus den F i g. 4 bis 9 hervor und sind dort beschrieben. Die Verfahrstrecke der Wagen 4 der F i g. 1 kann mittels einer Haube überdacht sein. Die Anordnung solcher Wagen oder Hebel nach der F i g. 4 hat unter anderem den Vorteil sehr niedriger Ein- und Ausfahrtüren, so daß der hier entstehende Wärmeverlust auch ohne Überdachung kaum in Betracht kommt.
  • Bei der Ausführungsform der F i g. 2 sind die Fördermittel 10,11, 20, 21 und 4 in einem einzigen Ofen untergebracht. Es ist eine vorteilhaftere Ausführungsform der Erfindung als diejenige der F i g. 1.
  • Wie der Fig. 3 zu entnehmen ist, ist der Ofen bzw. Ofenteil 1 sowohl als Schrittmacher- wie als Stoßofen ausgebildet, d. h., die seitlichen Gutauflagen 12 weisen Schienen 120 auf, auf denen das Gut wie in Stoßöfen verschiebbar ist. Damit der Wagen 10 bzw. dessen Antrieb oder Arretierung keine Schubkräfte aufnehmen muß, ist es zweckmäßig, die Schienen nur auf den ortsfesten Bänken 2 anzuordnen. Die Schienen sollten aus keramischen Werkstoffen bestehen, also ungekühlt sein.
  • Dieser F i g. 3 ist weiterhin zu entnehmen, daß über die Ofenbreite nur ein Hubwagen angeordnet ist, der über eine verhältnismäßig große Breite verfügt. Diese breiten Wagen sind deshalb besonders vorteilhaft, weil dabei im Gegensatz zu den Hubbalkenöfen wenig abzudichtende Schlitze entstehen. Es liegen aber auch andere Ausführungen, beispielsweise Hubbalkenöfen, im Sinn der Erfindung; bei besonders breiten Öfen können auch zwei oder drei Hubwagen nebeneinanderliegend angeordnet sein, die synchron miteinander und/oder getrennt voneinander bewebar sind.
  • Die Zwischenfördermittel bestehen aus Wagen 4, von denen je einer zu je einer ortsfesten Bank 12 bzw. 22 fluchtet, so daß also bei der Ausführung nach der F i g. 3 zwei Wagen 4 angeordnet sind, zwischen die der Hubwagen 10 einfahren kann.
  • Diese Wagen sind auf der Ebene 40 in beiden Richtungen verfahrbar. Zwischen den Wagen sind bei 41, 42 Klinkenpaare 43 bzw. 44 schwenkbar so angelenkt, daß sie aus ihrer etwa lotrechten Lage entgegen dem Uhrzeigersinn durch das Gut verschwenkt werden, nach Passieren des Gutes 7 wieder zurückschwenken und in der gezeigten Stellung gegen eine Verschwenkung im Uhrzeigersinn gesichert sind, so daß sie das vor ihnen liegende Gut beim Zurückfahren der Wagen 4 arretieren.
  • Die Wagen 4 können also zur Abnahme eines Gutstückes 7 in die Aussparung 120 der ortsfesten Bänke 12 des ersten Schrittmacherantriebes einfahren, um beim nächsten Takt des Antriebes das jeweils letzte Gutstück des Ofens 1 zu übernehmen (F i g. 4). Sie wirken also als ortsfeste Bank bei Schrittmacheröfen. Dann werden die Wagen nach links verfahren, bis das Gutstück? das erste Klinkenpaar 43 passiert hat und dieses wieder in die lotrechte Lage zurückgesch -trenkt wurde (F i g. 5). Nunmehr werden die Wagen 4 wieder zurückverschoben, wobei das Gutstück 7 von den Klinken 43 angehalten und auf den Wagen 4 nach vorn verschoben wird, nachdem es nach einem kurzen Rückweg an diesen Klinken zur Anlage kommt. Die Wagen 4 werden so weit zurÜckgeschoben, daß das Gut bei der nächsten Vorwärtsbewegung über das Klinkenpaar 44 hinweggeschoben wird (F i g. 6 und 7). Danach werden die Wagen 4 nochmals zurückgeschoben, so daß das Gut? am Ende der Wagen 4 liegt und in die Aussparungen 220 der festen Bänke 22 eingefahren und dort von den Hubwagen 20 abgenommen wird (F i g. 8 und 9).
  • Obzwar die einzelnen Wege der Wagen 4 nicht immer gleich zu sein brauchen, ist es gleichwohl vorteilhaft, wenn sie es sind, wenn nämlich die Wagen 4 jedesmal die ganze Strecke zwischen den Antrieben 10, 20 durchfahren, weil sonst der Vorschubantrieb für die Wagen zu kompliziert wird.
  • Die Abstände zwischen den Klinken 43, 44 und den Bänken 12, 22 sind also vorzugsweise im wesentlichen gleich und die Wegstrecke des reversierenden Wagens 4 stets gleich; sie entspricht einem echten Bruch des Abstandes zwischen den Bänken 12, 22.
  • Je nach dem Verfahrenstakt, beispielsweise bei Taktgleichheit der Straßen 3, 30, können die Wagen in der Stellung der F i g. 6 und 8 jeweils ein neues Gutstück übernehmen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach der F i g. 10 sind die beiden Ofenteile 1 und 2 so hintereinandergeschaltet, daß die beiden Hubbalkensysteme 10, 20 parallel zueinander, also nicht hintereinander liegen. Dies erfordert eine andere Zu- und Ableitung, hat aber den sehr großen Vorteil verhältnismäßig schmaler Öfen und demzufolge einer sehr einfachen Befeuerung, die sich insbesondere auf die Deckenkonstruktion positiv auswirkt.
  • Die ankommende Straße 3 wird in den Ofen 1 hineingeführt, so daß das Gut im Gegensatz zu den anderen Ausführungen in Richtung seiner Längsachse in den Ofen bewegt wird. Quer zu diesem Rollgangteil 8 - der Rollgang 80 wird im Sinn der Erfindung als zu diesem gehörig betrachtet, da beide Rollgänge in einer Flucht liegen - ist das Hubbalkensystem 10 angeordnet, welches das Gut übernimmt; eine querfördernde Stoßeinrichtung, wie bei F i g. 1 beschrieben, kann vorgesehen sein, um diese Aufgabe zu erfüllen, jedoch ist dies nicht unbedingt erforderlich, da die Hubbalken zwischen die Rollen 8 einfahren können.
  • An sich könnten diese Hubbalken das Gut an den Rollgang 9 übergeben, doch ist es in dem Fall der Verwendung dieses Ofenteils 1 sowohl als Hubbalkenwie Stoßofen zweckmäßig, eine weitere Zwischenfördereinrichtung 100 vorzusehen, die im Augenblick des Beginns der satzweisen Beschickung die letzten Gutstücke abnimmt, speichert und einzeln an den Rollgang 9 weitergibt, so sonst die Hubbalken 10 unterschiedlich weit in den Rollgang 9 einfahren oder Zwischenschritte ausführen müßten, um die letzten Gutstücke immer an das Ende der Bänke 12 bringen zu können.
  • Diese Zwischenfördereinrichtung besteht zweckmäßig ebenfalls aus Hubbalken 100, die mit den Balken 10 fluchten und die Bänke 12 gemeinsam haben. Zweckmäßig sind die Rollen des Rollganges 9 zwischen den Hubbalken angeordnet, so daß diese in den Rollgang einfahren können. Ist keine Stoßeinrichtung vorhanden, dann sind die Rollen der Rollgange 8, 80 ebenso anzuordnen.
  • Der Rollgang 9 reicht in den anderen Ofenteil 2 hinein; von ihm nimmt das Hubbalkensystem 20 das Gut ab, befördert es nach dem Rollgang 80, durch den es ausgefahren wird.
  • Die gesamte Ofenanlage kann folgendermaßen betrieben werden: Angenommen, das Vorgerüst bzw. die ankommende Straße 3 liefert das Gut stoßweise, so daß längere Pausen zwischen den einzelnen Zulieferungen bestehen, so kann der Ofen 1 bzw. das Ofenteil l nach Art von Stoßöfen beschickt werden. In diesen beiden Fällen können bei den Ausführungen nach den F i g. 1 und 2 mehrere Gutstücke nacheinander vor dem Ofen 1 aufgefahren und durch den Stoßapparat 31 gemeinsam in den Ofen gestoßen werden. Das bereits eingestoßene Gut wird dann im Ofen durch das nachfolgende Gut weitergeschoben, bis der Ofen ganz chargiert ist.
  • Während dieser Chargierung kann dem Ofen 1 mittels des Schrittmacherantriebes 10 bzw.11 Gut einzeln entnommen und über die Zwischenfördereinrichtung 4 dem zweiten Ofen 2 zugeleitet werden. Bei der Ausführungsform der F i g.10 übernimmt diese Aufgabe die Fördereinrichtung 100. Der Ofen oder Ofenteil l wird in diesem Fall als Warmhalteofen auf einer Temperatur von etwa 900° C gehalten, also nicht hochgeregelt. In der Zulieferungspause wird er entleert. Gegen Ende der Leerung wird er neu beschickt. Der Ofen bzw. Ofentei12 arbeitet als Wärmofen, die Gutstücke 7 liegen in ihm auf Abstand, so daß sie dreiseitig beheizt werden können.
  • Besteht zwischen den Straßen 3 und 30 Taktgleichheit, dann kann der Ofen 1 ebenfalls in gleicher Weise als Stoßofen beschickt werden, um bei auftretenden Störungen beim Vorgerüst gegebenenfalls als Polster oder Puffer wirken zu können. Insbesondere für diesen Fall ist es zweckmäßig, wenn der Schrittmacherantrieb dieses Ofenteils mit größerer Taktfolge betrieben werden kann als derjenige des Ofenteils 2, damit Beschickungslücken ausgeglichen werden können, obzwar auch der Ofen 2 in seiner Taktfolge variierbar sein sollte.
  • In der Regel wird man jedoch in Fällen der Taktgleichheit auf den Straßen 3, 30 beide Ofen bzw. Ofenteile 1 und 2 als Wärmofen betreiben, den Ofen 1 zwar gegebenenfalls mit einer Stoßmaschine 31, jedoch mit Abstand beschicken und ablegen und das Gut mittels des Hubbalkensystems 10 durch den Ofen 1 zu bewegen, der ,auf etwa 1000 bis 1050° C hochgeregelt wird. Im Ofen 2 wird das Gut dann auf 1250° C gebracht.

Claims (6)

  1. Patentansprüche: 1. Industrieofenanlage zur Erwärmung warm zu verformenden metallischen Gutes, wie Blöcke, Brummen, Knüppel, die zwischen zwei hintereinandergeschalteten Verformungsaggregaten für das Gut, insbesondere zwischen zwei Walzenstraßen angeordnet ist, gekennzeichnet d u r c h zwei vom Gut nacheinander zu durchlaufende, an sich bekannte Schrittmacheröfen (1, 2) Hubwagen- oder Hubbalkenöfen) mit einem im Bereich von Gutaustrag des ersten (1) und Guteinlauf des zweiten Ofens (2) vorgesehenen, das Gut auf Abstand chargierenden Zwischenfördermittel (4), wobei der - in Gutdurchlaufrichtung gesehen - erste Ofen (1) nach Art eines ebenfalls bekannten Stoßofens mit ortsfesten Gleitbahnen (120) ausgestattet ist.
  2. 2. Industrieofenanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gutfördereinrichtungen (10, 20) bzw. Gutauflagen beider Öfen zusammen mit dem Zwischenfördermittel (4) in einem gemeinsamen Ofengehäuse angeordnet sind (F i g. 2).
  3. 3. Industrieofenanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitbahnen (120) des ersten Ofens (1), der sowohl als Schrittmacher- als auch als Stoßofen ausgebildet ist, zumindest auf den ortsfesten Teilen (12) des in bekannter Weise aus ortsfesten und beweglichen Teilen gebildeten Schrittmacherherdes angeordnet sind.
  4. 4. Industrieofenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem ersten Ofen (1) eine Guteinstoßvorrichtung (31) mit längenveränderlichem Hub des Stößels vorgeschaltet ist.
  5. 5. Industrieofenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenfördermittel (4) zwischen beiden Ofen in Gestalt eines kürzer als der Abstand zwischen den Ofenherden gehaltenen Wagens (4) oder Schlittens ausgebildet ist, dessen Gutauflagefläche in Höhe Oberkante der ortsfesten Teile (12, 22) der Schrittmacherherde verläuft und um mindestens eine Gubreite in diese hineinfahrbar ist, wobei dem Wagen oder Schlitten (4) ortsfeste, nur in Gutförderrichtung überfahrbare Klinken (44, 43) od. dgl. zugeordnet sind, die bei einer Pendelbewegung des Wagens oder Schlittens eine Verschiebung des Gutes von einem zum anderen Wagenende bewirken.
  6. 6. Industrieofenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Maß der Horizontalbewegung der beweglichen Teile (10, 20) der Schrittmacherherde beider Öfen veränderbar ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 1006 877.
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