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Kodeprüfschaltung, insbesondere für Fernmeldeanlagen In nachrichtenverarbeitenden
Anlagen, z. B. Rechenmaschinen oder Fernmeldesystemen, werden vielfach Kodezeichen
übertragen, die aus mehreren Zeichenelementen bestehen. Es ist dabei meist sicherzustellen,
daß die auftretenden Kodezeichen nicht durch Störungen verfälscht sind. Dies kann
dadurch geschehen, daß man grundsätzlich nur solche Kodezeichen vorsieht, bei denen
die Anzahl der Zeichenelemente pro Kodezeichen entweder nur gerade oder nur ungerade
ist. Wenn in einem derartigen System auf der Empfangsseite eine Prüfschaltung vorgesehen
ist, welche alle eintreffenden Kodezeichen auf das Vorhandensein der vorgegebenen
Anzahl der Zeichenelemente prüft, erfolgt damit zugleich auch eine Prüfung auf Richtigkeit
dieser Kodezeichen, als nämlich hierdurch Signale mit zu vielen oder zu wenigen
Zeichenelementen erkannt und ausgeschieden werden können. Ist ein Kode vorgesehen,
bei dem sowohl Kodezeichen mit einer geraden Anzahl von Zeichenelementen als auch
solche mit einer ungeraden Anzahl von Zeichenelementen vorkommen, dann kann mit
einer gleichartigen Schaltung schon auf der Sendeseite die Anzahl der vorhandenen
Zeichenelemente geprüft werden und je nach dem Ausgangssignal der Schaltung ein
zusätzliches Zeichenelement zu den schon vorhandenen Zeichenelementen hinzugefügt
werden, so daß sich immer eine gerade oder ungerade Zahl von Zeichenelementen ergibt.
Auf der Empfangsseite wird dann in der schon beschriebenen Weise geprüft, ob der
gesendete Kode fehlerlos übertragen wurde.
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Es sind schon Prüfschaltungen bekannt, welche eine derartige Prüfung
vornehmen. Dazu gehört beispielsweise eine in der USA: Patentschrift 2 719 959 behandelte
Prüfschaltung, bei der nach Maßgabe der Anzahl von Zeichenelementen eine bistabile
Kippschaltung nacheinander hin- und hergeschaltet wird. Je nachdem, ob nach Beendigung
der Hin- und Herschaltung die bistabile Kippschaltung die ursprüngliche Betriebslage
hat oder nicht, ist die Anzahl der Zeichenelemente, auf die geprüft wurde, gerade
oder ungerade. Bei dieser Prüfung ist aber wegen der aufeinanderfolgenden Hin- und
Herschaltungen ein bestimmter Zeitaufwand erforderlich.
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Die Erfindung zeigt nun einen Weg, wie eine Prüfschaltung für den
gleichen Zweck aufzubauen ist, bei der derartige Hin- und Herschaltungen und der
damit verbundene Zeitbedarf vermieden werden können. Bei dieser Prüfschaltung werden
nämlich alle Zeichenelemente der zu überwachenden Kodezeichen gleichzeitig ihnen
zugeordneten Eingängen der Prüfschaltung zugeführt und ausgewertet. Diese Zuführung
der Zeichenelemente erfolgt dabei so, daß das Vorhandensein eines Zeichenelementes
durch Arbeitspotential an dem betreffenden Eingang dargestellt wird, der sonst Ruhepotential
führt.
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Die Erfindung betrifft also eine Kodeprüfschaltung, insbesondere für
Fernmeldeanlagen, welche eine Mehrzahl von Potentialquellen, die jeweils entweder
ein Ruhe- oder ein Arbeitspotential aufweisen, daraufhin überwacht, ob eine gerade
oder ungerade Anzahl von Potentialquellen das Arbeitspotential liefert. Sie ist
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere gleichartige, in Kette geschaltete Exklusiv-Odergatterschaltungen
oder Aquivalenzgatterschaltungen vorgesehen sind, die jeweils zwei Eingänge und
einen Ausgang besitzen, von denen der Ausgang mit dem einen Eingang der jeweils
folgenden Gatterschaltung verbunden ist, während an dem zweiten Eingang jeweils
eine der Potentialquellen liegt, wobei dem betreffenden Eingang der ersten Gatterschaltung
mangels einer vorhergehenden Gatterschaltung entweder Ruhe- oder Arbeitspotential
fest zugeführt wird, und daß der Ausgang der letzten Gatterschaltung die Signalquelle
bildet, die je nach Anzahl der zugeführten Arbeitspotentiale ein vorgegebenes Ausgangssignal
liefert. Eine Exklusiv-Odergatterschaltung, wie sie oben erwähnt wurde, hat die
Eigenschaft, daß sie nur dann an ihren Ausgang Arbeitspotential abgibt, wenn an
ihrem einen Eingang Arbeitspotential und an ihrem anderen Eingang Ruhepotential
liegt. Die ebenfalls erwähnte Äquivalenzgatterschaltung dagegen liefert an ihrem
Ausgang nur dann Arbeitspotential, wenn die Potentiale an ihren beiden Eingängen
gleich sind, wenn also entweder an beiden Arbeitspotential oder an beiden Ruhepotential
liegt. Solche Gatterschaltungen können mit Hilfe elektronischer Schaltelemente realisiert
werden. Es sind aber auch Gatterschaltungen benutzbar; die die zugehörige
Verknüpfung
in ari""sich bekannter Weise unter Benutzung pneumatischer oder hydraulischer Mittel
bewirken. Es kommt hierbei also nur darauf an, daß die vorgesehene Verknüpfung auch
wirklich zustande kommt.
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Es wird nun an Hand eines Blockschaltbildes und einiger Schaltungen
im einzelnen beschrieben, wie eine Kodeprüfschaltung gemäß der Erfindung aufgebaut
werden kann.
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F i g. 1 zeigt das erwähnte Blockschaltbild; F i g. 2 und 3 zeigen
unter Verwendung von Symbolen für an sich bekannte Gatter Beispiele für diejenigen
Gatterschaltungen, die in dem Blockschaltbild gemäß der F i g. 1 angeordnet sind;
F i g. 4 zeigt ein Realisierungsbeispiel für den Aufbau der in der F i g. 1 gezeigten
Kodeprüfschaltung, wobei elektronische Schaltelemente verwendet sind.
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Zunächst wird der Aufbau der erfindungsgemäßen Kodeprüfschaltung an
Hand des in der F i g. 1 dargestellten Blockschaltbildes erläutert. Mit Hilfe der
dort dargestellten Kodeprüfschaltung sollen h Potentialquellen, nämlich die Potentialquellen
Q 1, Q 2 ...
Q n, die jeweils entweder ein Ruhepotential oder ein Arbeitspotential
aufweisen, daraufhin überwacht werden, ob eine gerade bzw. ungerade Anzahl von Potentialquellen
das Arbeitspotential liefert. Demgemäß besteht die Prüfschaltung aus n gleichartigen
Gatterschaltungen, nämlich den Gatterschaltungen G1, G2 ... Gn, die entweder alle
Exklusiv-Odergatterschaltungen oder alle Äquivalenzgatterschaltungen sein können.
Diese Gatterschaltungen sind in Kette geschaltet. An dem Eingang 1e1 der ersten
Gatterschaltung G 1 wird mangels einer vorhergehenden Gatterschaltung Ruhe- oder
Arbeitspotential fest zugeführt, was durch die Potentialquelle P geschieht.
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An 'den Eingang 1e2 ist die Potentialquelle Q 1 angeschlossen. Der
Ausgang A 1 dieser ersten Gatterschaltung G 1 ist mit dem einen Eingang der
nächsten Gatterschaltung, nämlich dem Eingang 2 e 1 der Gatterschaltung G2 verbunden.
An den Eingang 2e2 dieser Gatterschaltung ist als weitere Potentialquelle die Potentialquelle
Q 2 angeschlossen. Für die übrigen Potentialquellen sind in dieser Schaltungsweise
die weiteren Gatterschaltungen G3 ... Gn vorgesehen. Diese Gatterschaltungen
sind in der gleichen Weise wie die Gatterschaltungen G1 und G2 miteinander verbunden.
Der Ausgang A n der letzten Gatterschaltung Gn stellt den Ausgang der gesamten
Prüfschaltung dar. Je nach den getroffenen Voraussetzungen wird über diesen Ausgang
A nimmer nur dann ein vorgegebenes Potential als Signal abgegeben, wenn eine
gerade bzw. ungerade Anzahl von Potentialquellen das Arbeitspotential liefert.
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Zur Erläuterung der Funktion der in der F i g. 1 dargestellten Kodeprüfschaltung
sei zunächst vorausgesetzt, daß die abgebildeten Gatterschaltungen G1...
Gn durch Exklusiv-Odergatterschaltungen realisiert sind und am Eingang 1 e 1 Ruhepotential
fest zugeführt wird. Im Ruhezustand, d. h., wenn sämtliche Potentialquellen das
Ruhepotential liefern, gibt dann jede Gatterschaltung Ruhepotential ab, d. h. auch
am Ausgang A n der Schaltung steht Ruhepotential. Gibt nun eine Potentialquelle,
z. B. die Potentialquelle Q 2, Arbeitspotential ab, so* setzt sich dieses über die
Gatterschaltung G2 zu deren Ausgang A 2 durch und wird danach von den Gatterschaltungen
G3 ... Gn weiter übertragen, so daß am Ausgang A n Arbeitspotential
abgegeben wird. Wie ohne weiteres ersichtlich ist, erfolgt diese Abgabe von Arbeitspotential
am Ausgang A n unabhängig davon, welche der Potentialquellen Q 1
...
Q n Arbeitspotential führt, sofern es nur eine einzige ist. Tritt
nun eine zweite Potentialquelle mit Arbeitspotential hinzu, beispielsweise die Potentialquelle
Q 1, so setzt sich dieses Arbeitspotential vom Eingang 1 e 2 der Gatterschaltung
G 1 zu ihrem Ausgang A 1 durch, so daß also die Gatterschaltung G2 an ihren beiden
Eingängen 2 e 1 und 2 e 2 Arbeitspotential erhält. Gemäß der Wirkungsweise einer
Exklusiv-Odergatterschaltung erscheint dann am Ausgang A 2 der Gatterschaltung G2
Ruhepotential. Infolgedessen erhalten die Gatterschaltungen G 3 ... G n an
ihren Eingängen nur Ruhepotential, so daß also am Ausgang A n der Schaltung
Ruhepotential erscheint. Wie ersichtlich, hat also beim Übergang von der ungeraden
Anzahl von Potentialquellen, nämlich einer Potentialquelle, zu der geraden Anzahl
von zwei Potentialquellen mit Arbeitspotential ein Umschlag am Ausgang
A n stattgefunden, und zwar von Arbeitspotential nach Ruhepotential. Es ist
also ohne weiteres ersichtlich, daß immer dann, wenn zwei Potentialquellen Arbeitspotential
führen, unabhängig von ihrer Lage eine der Gatterschaltungen an ihren beiden Eingängen
Arbeitspotential erhält, so daß von dieser Gatterschaltung ab Ruhepotential weitergegeben
wird, das dann in dieser Form am Ausgang A n der Schaltung erscheint. Das
gleiche gilt natürlich auch, wenn vier, sechs, acht usw. Potentialquellen Arbeitspotential
führen. Dies bedeutet also, daß die Schaltung Ruhepotential abgibt, wenn die Anzahl
der Arbeitspotential führenden Potentialquellen einer geraden Zahl entspricht. Liegt
dagegen eine ungerade Anzahl von Arbeitspotential führenden Potentialquellen vor,
so muß auf Grund der vorstehenden Erläuterungen die letzte Gatterschaltung, die
mit einer Arbeitspotential liefernden Potentialquelle verbunden ist, an ihrem jeweils
anderen Eingang, der am Ausgang der vorhandenen Gatterschaltung liegt, Ruhepotential
erhalten, da die Anzahl der vorausgehenden, Arbeitspotential führenden Potentialquellen
eine gerade sein muß. Infolgedessen setzt sich das der betreffenden Gatterschaltung
allein zugeführte Arbeitspotential zu ihrem Ausgang durch und erscheint dann in
der oben beschriebenen Weise am Ausgang A n der Schaltung. Dies bedeutet
also, daß bei ungerader Anzahl von Arbeitspotential führenden Potentialquellen die
Schaltung an ihrem Ausgang A n Arbeitspotential abgibt.
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Nachstehend sei nun die Funktion der in der F i g. 1 dargestellten
Schaltung für den Fall erläutert, daß die einzelnen Gatterschaltungen durch Äquivalenzgatterschaltungen
realisiert sind. In diesem Falle ist es erforderlich, sich auf eine bestimmte Anzahl
von Gatterschaltungen festzulegen, wenn man ein definiertes Signal am Ausgang
A n in Beziehung dazu setzen will, ob es sich um eine gerade oder ungerade
Anzahl von Arbeitspotential führenden Potentialquellen handelt. Zur Erläuterung
sei angenommen, daß fünf Potentialquellen vorhanden sind, d. h., die in der F i
g. 1 dargestellte Potentialquelle Q n entspricht einer Potentialquelle Q
5, und daß dem Eingang 1 e 1 der ersten Gatterschaltung G 1 Ruhepotential fest zugeführt
wird. Wenn nun sämtliche Potentialquellen Q 1 bis Q 5 Ruhepotential führen, so erhält
die Gatterschaltung G1 an ihren beiden Eingängen
1 e 1 und 1 e
2 gleiches Potential zugeführt, so daß sie an ihrem Ausgang A 1 Arbeitspotential
abgibt. Die nächste Gatterschaltung G 2 erhält dann ungleiche Eingangspotentiale,
sie gibt infolgedessen Ruhepotential ab. Die Gatterschaltung G n - 1 (entsprechend
G4) erhält dann an ihren beiden Eingängen jeweils Ruhepotential, sie gibt also an
ihrem Ausgang A n -1 Arbeitspotential ab. Damit erhält die Gatterschaltung
Gn (entsprechend G5) sowohl Arbeitspotential als auch Ruhepotential, so daß sie
am Ausgang der Schaltung A h Ruhepotential abgibt. Tritt nun an irgendeiner
der fünf Potentialquellen Arbeitspotential auf, so ergibt sich an den Eingängen
der betreffenden Gatterschaltungen eine Änderung gegenüber dem vorhergehenden Zustand,
die zu einem Umschlag des Potentials am Ausgang der betreffenden Gatterschaltung
führt, d. h. gab diese Gatterschaltung vorher Ruhepotential ab, so liefert sie nunmehr
Arbeitspotential ab, gab sie dagegen Arbeitspotential ab, so liefert sie nunmehr
Ruhepotential. Dieser Potentialumschlag ergibt sich nun auch an dem betreffenden
Eingang der nächstfolgenden Gatterschaltung und führt dort zu dem gleichen Ergebnis.
Dies setzt sich dann bis zur letzten Gatterschaltung fort und führt damit auch zu
einem Potentialumschlag am Ausgang A n der Schaltung, d. h., dieser gibt nunmehr
Arbeitspotential ab. Eine weitere hinzutretende Potentialquelle mit Arbeitspotential
bewirkt nun wiederum am Ausgang der ihr zugeordneten Gatterschaltung einen Potentialumschlag,
der sich in gleicher Weise fortsetzt, d. h. bei Vorhandensein von zwei Potentialquellen
ergibt sich am Ausgang A n der Schaltung Ruhepotential. Eine dritte Potentialquelle
mit Arbeitspotential führt dann dementsprechend zu einem nochmaligen Umschlag mit
dem Ergebnis der Abgabe von Arbeitspotential am Ausgang A n der Schaltung
usf. Dies bedeutet also, daß die Schaltung bei geraden Anzahlen von Arbeitspotential
führenden Potentialquellen an ihrem Ausgang A n Ruhepotential abgibt, dagegen
bei ungeraden Anzahlen Arbeitspotential. Wird nun an die in der F i g. 1 dargestellte
Kette eine weitere Äquivalenzgatterschaltung angefügt, so bewirkt diese lediglich
eine Invertierung insofern, als sie ein ihr von der vorhergehenden Gatterschaltung
zugeführtes Ruhepotential in Arbeitspotential an ihrem Ausgang umwandelt, sofern
sie von der ihr zugeordneten Potentialquelle Ruhepotential erhält. Damit ist also
die Regel gegeben, aus der die Art des am Ausgang A rc abgegebenen Potentials
sich herleiten läßt, je nachdem wie viele Gatterschaltungen in Kette geschaltet
sind und wie viele Potentialquellen Arbeitspotential führen. Diese Regel läuft darauf
hinaus, daß unter der Voraussetzung des Vorhandenseins einer geraden Anzahl von
zu überwachenden Potentialquellen am Ausgang der Schaltung Arbeitspotential geliefert
wird, wenn die Anzahl der Arbeitspotential liefernden Potentialquellen ebenfalls
gerade ist. Dementsprechend wird bei ungerader Anzahl von Arbeitspotential liefernden
Potentialquellen Ruhepotential am Ausgang A n der Schaltung abgegeben. Wird dagegen
eine ungerade Anzahl von zu überwachenden Potentialquellen vorausgesetzt, so wird
am Ausgang der Schaltung Arbeitspotential abgegeben, wenn die Anzahl der Arbeitspotential
liefernden Potentialquellen ebenfalls ungerade ist, und es wird Ruhepotential bei
gerader Anzahl von Arbeitspotential liefernden Potentialquellen abgegeben. Wenn
entgegen den gemachten Voraussetzungen dem Eingang 1 e 1 der ersten Gatterschaltung
Arbeitspotential fest zugeführt wird, kehren sich die Verhältnisse gerade um.
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Wie oben schon angedeutet, handelt es sich bei den Gatterschaltungen,
aus denen die erfindungsgemäße Prüfschaltung besteht, entweder jeweils um Exklusiv-Odergatterschaltungen
oder jeweils um Äquivalenzgatterschaltungen. In den F i g. 2 und 3 ist nun gezeigt,
wie unter Verwendung von an sich bekannten Gattern derartige Exklusiv-Odergatterschaltungen
oder Äquivalenzgatterschaltungen aufgebaut werden können.
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Die F i g. 2 zeigt eine Exklusiv-Odergatterschaltung. Sie besteht
aus dem Sperrgatter SG, dessen Durchlaßeingang d das Odergatter OG und dessen Sperreingang
s das Undgatter KG vorgeschaltet ist. Die beiden Eingänge des Odergatters
OG und des Undgatters KG sind jeweils parallel geschaltet und bilden die beiden
Eingänge n e 1 und h e 2 der Gatterschaltung G n. Der Ausgang
A n des Sperrgatters SG
stellt den Ausgang der gesamten Gatterschaltung
dar. Über diesen Ausgang wird nur dann Arbeitspotential geliefert, wenn nur eine
von beiden mit den Eingängen n e 1 und n e 2 zu verbindenden Potentialquellen
Arbeitspotential liefert.
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In der F i g. 3 ist eine Äquivalenzgatterschaltung dargestellt. Sie
besteht aus einem Odergatter OG, dessen einer Eingang k mit dem Ausgang des Undgatters
KG und dessen anderer Eingang n mit dem Ausgang des Nicht-Undgatters NG verbunden
ist, das nur dann Arbeitspotential liefert, wenn es an seinen beiden Eingängen Ruhepotential
erhält. Die beiden Eingänge des Undgatters und des Nicht-Undgatters sind jeweils
parallel geschaltet und bilden die Eingänge n e 1 und n e 2 der Gatterschaltung.
Der Ausgang A n des Oder-Gatters OG bildet den Ausgang der Gatterschaltung.
Über diesen Ausgang wird nur dann Arbeitspotential abgegeben, wenn beide mit den
Eingängen ri e 1 und n e 2 zu verbindenden Potentialquellen gleiches
Potential liefern.
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An Hand der F i g. 4 wird nun noch der Aufbau und die Funktionsweise
einer erfindungsgemäßen Kodeprüfschaltung, die unter Verwendung von elektronischen
Bauelementen realisiert ist, näher beschrieben. Mit der Kodeprüfschaltung gemäß
der F i g. 4 sollen die vier Potentialquellen Q 0 ... Q 3 überwacht werden.
Dazu sind die vier Gatterschaltungen G 0 ... G 3 verwendet, die in Kette
geschaltet sind. Sie sind unter sich alle gleich, so daß zur Beschreibung ihres
Aufbaues nur auf die Gatterschaltung G 1 eingegangen wird. Diese enthält die beiden
pnp-Transistoren T 11 und T 12. An die beiden miteinander verbundenen
Kollektoren dieser Transistoren ist der gemeinsame Kollektor-Arbeitswiderstand R
13 angeschlossen, dessen anderes Ende an negativem Potential liegt. über die Widerstände
R 11 bzw. R 12 erhalten die Basen der beiden Transistoren eine entsprechende Vorspannung.
Die Hauptstromstrecke des Transistors T 11 liegt zwischen dem Ausgang der Gatterschaltung
und demjenigen ihrer Eingänge, der mit dem Ausgang der vorhergehenden Gatterschaltung
verbunden ist. Sein Emitter ist also mit der Klemme 1 e 1, die den ersten Eingang
der Gatterschaltung darstellt und sein Kollektor mit der Klemme A 1, die den Ausgang
der Gatterschaltung darstellt, verbunden. Der zweite Eingang 1 e 2 der Gatterschaltung
wird durch die Anode der Diode
D 12 gebildet, die über den mit ihrer
Kathode verbundenen Widerstand R 16 negative Vorspannung erhält. Die Kathode
dieser Diode ist über den zur Entkopplung dienenden Widerstand R 17 mit der Basis
des Transistors T11 verbunden. Die Hauptstromstrecke des Transistors T 12 liegt
zwischen einem festen Potential und dem Ausgang der Gatterschaltung. Der Emitter
dieses Transistors ist nämlich mit Erde und sein Kollektor mit der Klemme A 1 verbunden,
die den Ausgang der Gatterschaltung darstellt. An den Eingang 1 e 1 ist noch die
Anode der Diode D 1a angeschlossen, die über den mit ihrer Kathode verbundenen Widerstand
R 15 negative Vorspannung erhält. Die Kathode dieser Diode ist über den Widerstand
R 18, der zur Entkopplung dient, mit der Basis des Transistors T12 verbunden. An
die Kathode der Diode D 1 a ist auch noch die Kathode der Diode D 1 b angeschlossen,
deren Anode mit der Klemme 1-e 2 in Verbindung steht. An dieser Klemme liegt immer
ein Potential, das zu dem am Eingang 1e2 liegenden Potential invertiert ist. Der
Basis des Transistors T12 wird somit also entkoppelt das von einer Potentialquelle
an diese Gatterschaltung gelieferte Potential in invertierter Form und das Ausgangssignal
der vorhergehenden Gatterschaltung in der ursprünglichen Form zugeführt.
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Wie oben schon erläutert, sind die Gatterschaltungen, aus denen die
Prüfschaltung aufgebaut ist, unter sich alle gleich. Bei der ersten Gatterschaltung
GO können jedoch der Transistor T02 und die mit seinen Elektroden verbundenen Schaltelemente
D 0 a, D 0 b,
R08 und R05 eingespart werden. Die Gatterschaltungen sind dadurch
in Kette geschaltet, daß jeweils ihr Ausgang mit dem ersten Eingang der nächstfolgenden
Gatterschaltungen verbunden ist, also der Ausgang A 0 der ersten Gatterschaltung
G0 mit dem Eingang 1 e 1 der zweiten Gatterschaltung G 1, der Ausgang A 1 der ersten
Gatterschaltung mit dem ersten Eingang 2 e 1 der zweiten Gatterschaltung
usf. Der Ausgang A 3 der vierten Gatterschaltung stellt den Ausgang der gesamten
Prüfschaltung dar. An die zweiten Eingänge 0 e 2 ... 3e2 der Gatterschaliungen
ist jeweils eine der Potentialquellen Q 0 ... Q n angeschlossen,
und zwar Q 0 an 0 e 2, Q 1 an 1 e 2, Q
2
an 2 e 2 und Q 3 an 3 e 2, und an die den zweiten Eingängen zugeordneten
Klemmen (0 e 2, I e 2, 2-e2 und 3e2 wird das von den Potentialquellen an die betreffenden
zweiten Eingänge gelieferte Potential in invertierter Form geliefert.
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Im Ruhezustand der Schaltung, d. h., wenn sämtliche Potentialquellen
das Ruhepotential in Form von negativem Potential liefern, ist bei jeder Gatterschaltung
ein Transistor leitend und der andere gesperrt. Es liegt nämlich an den Emittern
der Transistoren T O1, T 11, T21 und T31 Erdpotential, an ihren Basen
dagegen negatives Potential, so daß diese Transistoren sich in leitendem Zustand
befinden. Die Transistoren T 02, T 12, T 22 und T 32 sind im Ruhezustand
dagegen gesperrt, da das über die Klemmen 1 e 2, '2e-2 und 1e2 geführte invertierte
Ruhepotential, also Erdpotential, jeweils die Dioden D 0 b, D 1 b
und
D 2 b, D 3 b leitend macht und sich auf die Basen dieser Transistoren auswirkt,
so daß ihre Basen positiver als ihre Emitter sind. Im Ruhezustand der Schaltung
wird dann also über die Kette der leitenden Transistoren Erdpotential vom Emitter
des Transistors T01 der ersten Gatterschaltung GO an den Ausgang A 3 der Kodeprüfschaltung
geliefert. Gibt nun eine Potentialquelle, z. B. die Potentialquelle Q2, Arbeitspotential
in Form von Erdpotential ab; so macht dieses die Diode D 22 leitend, wirkt sich
auf die Basis des Transistors T21 aus und sperrt diesen. Der Transistor T22 verbleibt
im gesperrten Zustand, da seiner Basis immer noch positives Potential zugeführt
wird, und zwar über die Diode D 2 a.
Da nun beide Transistoren T21 und T22
gesperrt sind, erscheint negatives Potential am Ausgang A 2 der Gatterschaltung
G2. Dieses negative Potential wird dem ersten Eingang 3 e 1 der Gatterschaltung
G3 zugeführt und bewirkt, daß der Transistor T31 bis in den gesperrten Zustand übergeführt
wird. Am gesperrten Zustand des Transistors T32 dagegen ändert sich nichts, da an
seine Basis nach wie vor über die Klemme 3e2 und die Diode D 3 b positives Potential
geliefert wird. Auch hier sind also beide Transistoren gesperrt, d. h., es wird
negatives Potential an den Ausgang A 3 geliefert. Tritt nun eine zweite Potentialquelle
mit Arbeitspotential hinzu, beispielsweise die Potentialquelle Q 3, so bewirkt dieses
Arbeitspotential, daß die Diode D 32 leitend wird und das Potential sich auf die
Basis des Transistors T31 auswirken kann. Da dieser sich jedoch schon im gesperrten
Zustand befand, hat das Zuführen von Arbeitspotential keine Änderung seines Leitungsfähigkeitszustandes
zur Folge. Der Transistor T32 dagegen wird von dem gesperrten in den leitenden Zustand
übergeführt, da an der Klemme 3e2 jetzt negatives Potential liegt und das Potential
an der Basis dieses Transistors damit ebenfalls negativ wird. Das Leitendwerden
des Transistors T32 hat zur Folge, daß an den Ausgang A 3 der Kodeprüfschaltung
jetzt positives Potential geliefert wird.
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Eine derartig aufgebaute Kodeprüfschaltung wirkt also so, daß Arbeitspotential,
das am ersten Eingang einer der Gatterschaltungen liegt, bis zu der Gatterschaltung
weitergegeben wird, an deren zweiten Eingang von einer Potentialquelle ebenfalls
Arbeitspotential geliefert wird, und daß andererseits von der Gatterschaltung ab,
die an ihren ersten Eingang Ruhepotential geliefert bekommt und an deren zweiten
Eingang das Arbeitspotential einer Potentialquelle liegt, wieder Arbeitspotential
weitergeliefert wird. Demgemäß gibt eine derartige Kodeprüfschaltung über ihren
Ausgang dann Arbeitspotential ab, wenn eine gerade Anzahl von Potentialquellen das
Arbeitspotential liefert.