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Fördervorrichtung Die Erfindung geht aus von einer Fördervorrichtung,
bestehend aus zwei im Abstand parallel nebeneinander angeordneten, endlosen, über
je zwei angetriebene Umlenkungsrollen geführten Zugmitteln, z. B. Ketten, an und
zwischen welchen ein flexibles, durchhängendes Transportförderband mit seinen Längsrändern
befestigt ist, dessen Breite wesentlich größer ist als der Abstand der Zugmittel,
welch letztere mittels auf Schienen laufenden Rollen auf einer vorbestimmten Bahn
geführt sind.
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Derartige Fördervorrichtungen haben den Nachteil, daß sie für die
Förderung, das Laden und das Abladen von schweren Gütern, wie Betonblöcken oder
Natursteinen mit Stückgewichten von einigen Tonnen, nicht geeignet sind, da die
bisher üblichen Förderbänder nur einer geringen Flächenbelastung gewachsen sind.
So beträgt bei den bekannten Gummiförderbändern die Auflagerung ungefähr 1,5 t/m,
was .oft zu wenig ist, und zwar insbesondere dann, wenn das Förderband gleichzeitig
als Lager für eine große Materialmenge dienen muß. Im letzteren Fall war man bisher
häufig gezwungen, einen Bunker zu verwenden, der jedoch wegen der auftretenden Brückenbildungen
unzweckmäßig ist. Weiterhin kann man das Material bei den bekannten Förderbändern
nur an einer einzigen, z. B. der federnd unterstützten Stelle stürzen.
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Es sind auch Förderbänder aus metallischen Geflechten bekannt, welche
das Gummiförderband ersetzen, die jedoch, wenn sie große Belastungen aufzunehmen
haben, in Längsrichtung des Förderbandes zu starr sind, so daß ein zweckmäßiges
Entleeren des Förderbandes nicht möglich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die angeführten Nachteile
zu beseitigen und eine Fördervorrichtung zu schaffen, die zum Fördern und anschließenden
Entladen vor allem auch von schwerem und/oder sperrigem Gut geeignet ist.
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Diese Aufgabe wird bei einer Fördervorrichtung der eingangs ausgeführten
Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das Transportförderband aus mehreren
kettenlinienförmig durchhängenden, sich kreuzenden Ketten oder Drähten geringer
Biegesteifigkeit besteht, die an ihren Kreuzungspunkten gelenkig miteinander verbunden
sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Fördervorrichtung befindet sich zwischen
den Zugmitteln somit ein schlaffes Geflecht zum Tragen des zu fördernden Materials.
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Dadurch, daß das Geflecht schlaff ist, wird die Belastung eines schweren
Körpers über eine große Fläche des Geflechtes verteilt. Die einfach herzustellende
Fördervorrichtung nach der Erfindung ist für den Transport von Betonblöcken oder
willkürlich gestalteten Natursteinen mit einem Gewicht von mehreren Tonnen besonders
geeignet. Hierbei sind Auflagerungen von 20 t/m ohne weiteres möglich, so daß die
Fördervorrichtung zum Lagern einer großen Materialmenge benutzt werden kann und
die Verwendung eines große Schwierigkeiten bietenden Bunkers nicht nötig ist. Auch
kann man das Förderband auf seiner ganzen Länge mit Material beladen, ohne daß es,
wie bisher notwendig, besonderer Unterstützungen an der Beladestelle bedarf.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Fördervorrichtung besteht unter
anderem darin, daß die das Förderband bildenden, sich kreuzenden Ketten oder Drähte
bei Belastung mit Steinen mit einem Gewicht von oft mehreren Tonnen nie punktförmig
belastet werden, da die Last stets auf mehrere, in einem dreieckigen Feld gespannte
Glieder des Geflechtes verteilt wird.
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Sowohl die Drähte oder Ketten des Geflechtes als auch die Zugmittel
werden bei der erfindungsgemäßen Ausführung weniger stark als bei einer Ausführung,
bei der die Drähte oder Ketten parallel und quer zur Längsrichtung der Zugmittel
verlaufen, belastet, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung leichter und billiger
gebaut werden kann. Außerdem läßt sich das Geflecht an seinem Abwurfende einfacher
umbiegen.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bilden die Ketten oder
Drähte des Geflechtes mit den Zugmitteln in an sich bekannter Weise einen spitzen
Winkel.
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Vorzugsweise ist das Geflecht aus Ringgliedketten gebildet, wobei
die sich schneidenden Ketten gemeinsame Ringglieder besitzen.
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Mit Vorteil kann man die Fördervorrichtung so ausführen, daß das
Geflecht eine Länge hat, die der Länge des einen sfchzwischen denFührungsorgånen
erstreckenden Teiles der endlosen Zugmittel nahezu gleich ist. Dadurch erhält man
in verhältnismäßig einfacher Weise eine Fördervorrichtung, auf der eine große Menge
schweren Materials gelagert und von der dieses Material zu jeder erwünschten Zeit
schnell abgeladen werden kann.
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Wenn das hintere Ende des Geflechtes an einem zwischen den Zugmitteln
angeordneten Querbalken aufgehängt ist, wie ferner vorgeschlagen wird, so kann die
für eine bestimmte Auflagerung erforderliche Länge des Geflechtes kleiner sein,
so daß auch die Baulänge der Fördervórrichtung vermindert wird.
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Sind weiter am vorderen Rand des frei nach unten hängenden anderen
Endes des Geflechtes Seile od. dgl. befestigt, die sich vom vorderen Rand des Geflechtes
bis zu weiter liegenden Punkten der Zugmittel erstrekken, so wird eine sehr gute
Umbiegung des Abwurfendes des Geflechtes während des Abladens gewährleistet.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend an Hand der Zeichnung
näher erläutert, mit der beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung schematisch
dargestellt sind. Es zeigt F i g. 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten
Ausführungsform der Fördervorrichtung, Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie II-II
in Fig. 1, F i g. 3 einen Längsschnitt einer zweiten Ausführungsform der Fördervorrichtung,
F i g. 4 eine Draufsicht der Fördervorrichtung nach Fig. 3, F i g. 5 einen Teil
eines Geflechtes für die Fördervorrichtung nach Fig. 3 und 4 und F i g. 6 einen
Querschnitt des einen Zugmittels der Fördervorrichtung.
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In den Fig. 1 und 2 ist eine Fördervorrichtung dargestellt, bei welcher
endlose Ketten 1 und 2, die über Kettenräder 3 und 4 geführt sind, als Zugmittel
dienen, wobei die Kettenräder 4 in der durch den Pfeil angedeuteten Richtung angetrieben
werden. Die als Zugmittel dienenden Ketten können als Rollenketten ausgebildet sein.
Die Wellen 5 der Kettenräder 3 sind mittels der Lager 6, wie insbesondere aus F
i g. 2 hervorgeht, in einem nicht dargestellten Gestell gelagert. Zwischen den Zugmitteln
1 und 2 sind die durchhängenden Querketten 7 und zwischen den Zugmitteln selbst
sind die parallel zu diesen verlaufenden Längsketten 8 und 9 angeordnet, wobei die
Quer- und Längsketten gelenkig miteinander verbunden sind.
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Die Längs- und die-Querketten bilden zusammen ein schlaffes Geflecht,
das zwischen den Zugmitteln aufgehängt ist. An Stelle der Ketten kann das Geflecht
auch aus Drahtseilen bestehende Elemente aufweisen.
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Wie insbesondere in F i g. 2 veranschaulicht ist, ist die Fördervorrichtung
für den Transport schwerer Körper 10 willkürlicher Gestalt, wie z. B. Natursteine,
geeignet, da sich das Geflecht dem Körper anzupassen sucht, wobei es, im Querschnitt
gesehen, etwa die Form eines Dreiecks einnimmt.
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Bei der Ausführungsform der Fördervorrichtung nach den F i g. 3 bis
6 sind die Kettenräder 4 auf einer gemeinsamen Welle 11 befestigt, die in den Lagern
12 des nicht dargestellten Gestells gelagert ist und von einem nicht dargestellten
Motor angetrieben wird.
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Das zwischen den Zugmitteln 1 und 2 aufgehängte, schlaffe Geflecht
13 erstreckt sich bei dieser Ausführungsform nur über etwa die Hälfte der Länge
der Zugmittel 1, 2. An den Längsrändern des Geflechtes sind Rollenpaare 15 und 16
vorgesehen, die auf Schienen 17 bis 19 geführt sind und deren Achsen 14 auf der
dem Geflecht zugekehrten Seite mit Ösen versehen sind, in deren Löcher 21 die Endglieder25
des Geflechtes 13 eingehängt sind. Wie aus Fig. 6 der Zeichnung hervorgeht, laufen
diejenigen Rollen 15, die auf den dem Geflecht zugekehrten Enden der Achsenl4 angeordnet
sind, nur auf unterhalb der Rollen angeordneten Schienenl7, während die auf den
anderen Enden der Achsen 14 angeordneten Rollen sowohl durch unterhalb der Rollen
angebrachte Schienen 18 als auch durch oberhalb der Rollen vorhandene Schienen 19
geführt sind. Der Abstand der Achsen 14 ist bei der dargestellten Ausführungsform
doppelt so groß wie die Teilung des Kettengeflechts.
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Das zwischen den Rollenketten 1 und 2 aufgehängte Geflecht besteht,
wie F i g. 5 der Zeichnung zeigt, aus Ringgliedketten 22 und 23, die sich unter
etwa 900 schneiden, während sie mit den Rollenketten 1 und 2 Winkel von etwa 450
einschließen. In ihren Schnittpunkten weisen die Ketten 22, 23 gemeinsame Ringglieder
24 auf. Das rechte Ende des Geflechts 13 in F i g. 4 ist mit den gemeinsamen Endgliedern
an einem Querbalken 26 aufgehängt, der an den Rollenketten 1 und 2 befestigt ist.
In der Mitte 28 des frei nach unten hängenden, vorderen linken Randes 27 des Geflechts
13 sind zwei Seile 29 und 30 befestigt, deren andere Enden jeweils mit einer Rollenkette
1 bzw. 2 verbunden sind und mit dieser einen spitzen Winkel einschließen.
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Die Fördervorrichtung kann mit Bruchsteinen großer Eigengewichte,
z.B. mehrerer Tonnen, beladen werden. Nach der Beladung kann das Geflecht in der
Richtung des Pfeiles A in Fig. 3 gezogen werden, wobei der untere Punkt 28 des Geflechts
vermittels der an den Zugmitteln 1 und 2 befestigten Seile 29,30 entgegen der Förderrichtung
zurückgezogen wird, sobald das Geflecht die Kettenräder 3 erreicht hat.
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Hierdurch wird das Geflecht nahe der Kettenräder 3 in einfacher Weise
entladen. Beim weiteren Fördervorgang werden die jeweils entladenen Teile des Geflechts
entgegen der Bewegung der noch beladenen Teile bewegt, wobei die Seile 29 und 30
für eine richtige Ausbiegung des Geflechts am Entladepunkt und für die ordnungsgemäße
Rückbewegung des Geflechts sorgen. Nach dem Entladen des Geflechts werden die oberen
Teile der Rollenketten 1 und 2 in der Richtung des Pfeiles B zurückbewegt, worauf
das Geflecht erneut beladen werden kann.
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Diejenigen Teile der Zugmittel 1 und 2, welche nicht mit Ketten des
Geflechts 13 verbunden sind; können mit in größeren Abständen angeordneten Rollen
31 versehen sein.