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Garageneinheit für Kraftwagen Die Erfindung bezieht sich auf eine
Garageneinheit für Kraftwagen mit einer durchgehenden Fahrbahn, von der Teile mit
abgestellten Kraftwagen heb- und senkbar sind, so daß sowohl im abgesenkten wie
auch im angehobenen Zustand eine durchgehende Fahrbahn vorhanden ist.
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Bei einer bekannten derartigen Garageneinheit müssen die Kraftwagen
entweder mit eigener Motorkraft auf die Plattformen gefahren oder auf diese Plattformen
geschoben werden. Wenn die Plattform mit dem darauf befindlichen Kraftwagen angehoben
oder abgesenkt ist, muß der Kraftwagen in der über oder unter der durchgehenden
Fahrbahn befindlichen Abstellebene von der Plattform heruntergeschoben oder mit
Motorkraft heruntergefahren werden, um mit der gleichen Plattform einen anderen
Kraftwagen in eine Abstellebene anheben oder absenken zu können. Es ist also erforderlich,
daß bei Benutzung dieser bekannten Garageneinheit der Kraftwagen innerhalb der Garage
entweder durch eigene Kraft oder durch Schieben mehrfach bewegt werden muß, so daß
entweder dafür Personal erforderlich ist oder der Fahrer sich selbst in die Garage
begeben muß, um sein Fahrzeug an die richtige Stelle zu bringen. Damit wird nicht
nur die Zeit der betreffenden Personen beansprucht, sondern diese Personen werden
durch die innerhalb der Garage sich ansammelnden Auspuffgase belästigt und sind
außerdem derUnfallgefahr bei der Bewegung der Kraftwagen und der Plattformen ausgesetzt.
Aus diesem Grund läßt sich die Automation in einer solchen Garage kaum durchführen.
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Diese Nachteile werden gemäß der Erfindung dadurch vermieden, daß
die Fahrbahn aus seitlichen, auf Konsolen angeordneten Gleisen besteht, auf denen
Plattformen zum Absetzen von Kraftwagen verfahrbar sind, die zum Befördern und Abstellen
der Kraftwagen in der Garage dienen. Damit wird die Aufgabe gelöst, das Abstellen
des Kraftwagens in der Garage ohne Mitwirkung des Fahrers und ohne Gebrauch des
Fahrzeugmotors zu ermöglichen, denn die Kraftwagen können gleich am Eingang der
Garage auf die verschiebbaren Plattformen gesetzt werden, auf welchen der Wagen
zu einer freien bewegbaren Konsole rollt und dort zur Abstellebene angehoben oder
abgesenkt wird, wo er auf der Konsole stehenbleibt, bis er wieder abgerufen wird.
Diese Bewegungen können durch Mechanismen bekannter Art ausgeführt werden, so daß
innerhalb der Garage die Tätigkeit irgendwelcher Personen nicht erforderlich ist.
Aus diesem Grund bietet die Erfindung auch die Möglichkeit, die gesamten Bewegungen
innerhalb der Garage automatisch durchzuführen.
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An sich sind Garagen mit verschiebbaren Plattformen bereits bekannt,
jedoch nicht mit auf seitlichen Konsolen befindlichen Teilen einer durchgehenden
Fahrbahn in der Durchfahrtebene, so daß die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe
bei diesen bekannten Garagen nicht gelöst wird.
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In einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung können die heb- und
senkbaren Teile der Fahrbahn aus kurzen, dem Durchmesser der Räder der Plattform
entsprechenden Gleisstücken mit den dazugehörigen Konsolstücken bestehen, denen
ebensolche Gleis- und Konsolstücke zugeordnet sind, die in einem derartigen Abstand
lotrecht über oder unter den ersten Gleisstücken mit diesen heb- und senkbar verbunden
sind, daß dabei bei über oder unter der Fahrbahn abgestellten Kraftwagen die Gleislücken
geschlossen sind.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung können die heb- und
senkbaren Teile der Fahrbahn aus langen, wenigstens dem äußeren Abstand der Räder
der Plattform entsprechenden Gleisstücken mit den dazugehörenden Konsolstücken bestehen,
denen ebensolche Gleis- und Konsolstücke zugeordnet sind, die in einem derartigen
Abstand lotrecht über oder unter den ersteren Gleisstücken mit diesen heb- und senkbar
verbunden sind, daß dadurch bei über oder unter der Fahrbahn abgestellten Kraftwagen
die Gleislücken geschlossen sind.
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Durch diese besonderen Ausbildungsformen wird die Möglichkeit geschaffen,
daß in der gleichen Vertikalen sowohl ein Kraftwagen über als auch ein Kraftwagen
unter der durchgehenden Fahrbahn abgestellt
werden kann, ohne daß
diese Kraftwagen sich gegenseitig behindem.
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Dabei ist nach der Abstellung der Kraftwagen die Fahrbahn wieder
durchgehend geschlossen, damit andere Kraftwagen die Plattformen in dieser Fahrbahn
benutzen können.
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In besonders einfacher Weise läßt sich das Heben und Senken der mit
Kraftwagen beladenen Plattformen auf kleinstem Raum durchführen, wenn an jeder Heb-
und Senkstelle in der durchgehenden Fahrbahn entsprechend der Anzahl der Räder an
der Plattform jeweils zwei heb- und senkbare Gleisstücke mit den dazugehörenden
Konsolstücken unmittelbar nebeneinander liegen und in zugehörigen Paaren für die
Räder der Plattform unabhängig voneinander derart heb- und senkbar sind, daß sowohl
über als auch unter der durchgehenden Fahrbahn ein Kraftwagen abstellbar ist.
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Eine besonders schnelle Abfertigung innerhalb der erfindungsgemäßen
Garageneinheit ist bei einem durchgehenden Einbahnbetrieb möglich. Dazu kann unterhalb
der untersten Abstellebene für die Kraftwagen eine Rücklauffahrbahn angeordnet sein
zum Rückfahren der Plattformen von dem einen Ende der durchgehenden Fahrbahn, wo
die Kraftwagen an der Ausfahrt die Plattformen verlassen haben, bis zum anderen
Ende, wo die Plattformen an der Einfahrt mit Kraftwagen beladen werden.
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Zum Heben und Senken der lotrecht bewegbaren Fahrbahnteile können
an sich bekannte Steuereinrichtungen vorgesehen sein.
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Für die Bewegung der mit Kraftwagen beladenen Plaftformen--erübrigt
sich innerhalb der Garage ein besonderer Antrieb, wenn die durchgehende Fahrbahn
von der Einfahrt zur Ausfahrt eine Neigung von 1,54/o aufweist. Die beladenen Kraftwagen
setzen sich dann unter dem Einfluß der Schwerkraft an der Einfahrt in Bewegung und
werden durch an sich bekannte Steuereinrichtungen angehalten, wenn die Plattform
auf einer Konsole angelangt ist, über oder unter welcher noch Platz für die Einstellung
des Kraftwagens in eine Einstellebene vorhanden ist.
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In den Zeichnungen sind zwei Ausführungsformen nach der Erfindung
schematisch dargestellt und nachstehend beschrieben. Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht
des Inneren der Kraftwagengarage bei Benutzung kurzer Konsolstücke, Fig. 2 die Draufsicht
auf mehrere nebeneinanderliegende Abstellplätze, Fig. 3 eine Seitenansicht für das
Absenken eines Kraftwagens aus der Fahrbahn in die darunter befindliche Abstellebene
bei Verwendung langer Konsolstücke und Fig. 4 die Draufsicht auf zwei hintereinanderliegende
Einstellplätze nach Fig. 3.
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Im Normalzustand ist von der Einfahrt E der Garageneinheit bis zur
Ausfahrt A eine durchgehende Fahrbahn 1 vorhanden, welche von der Einfahrt zur Ausfahrt
eine Neigung von etwa 1,5 ovo aufweisen kann. Diese Fahrbahn besteht aus festen
Gleisstücken 2 und aus heb- und senkbaren Gleisstücken 3 und 4, die auf heb- und
senkbaren Konsolen 5 und 6 befestigt sind, welche dem Radstand und dem Durchmesser
der Räder 8 einer Plattform 7 entsprechen, die mittels ihrer Räder 8 auf den Gleisstücken
2, 3 und 4 fahrbar ist.
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Den Konsolen 5 sind, durch heb- und senkbare Träger 9 gehalten, lotrecht
darüber befindliche Kon-
solen 10 zugeordnet, auf welchen entsprechende Gleisstücke
11 befestigt sind.
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Den Konsolen 6 sind, durch heb- und senkbare Träger 12 gehalten,
lotrecht darunter befindliche Konsolen 13 zugeordnet, auf welchen entsprechende
Gleisstücke 14 befestigt sind. Die Konsolen mit den Gleisstücken sind durch bekannte
hydraulische oder pneumatische Vorrichtungen heb- und senkbar.
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Kommt ein Kraftwagen am Eingang E zum Einstellen in die Garage an,
so fährt er auf eine Plattform 7, die auf der Fahrbahn 1 fahrbar ist. Da die Fahrbahn
1 eine Neigung von etwa 1,50/0 hat, kann sich die Plattform 7 mit dem darauf befindlichen
Kraftwagen 15 ohne besondere äußere Kraft vom Eingang E in Richtung des Ausganges
A bewegen.
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Die Plattform 7 fährt auf der Fahrbahn 1 bis zu einer Stelle, wo entweder
auf der oberen Abstellebene-16 oder auf der unteren Abstellebene 17 noch ein Platz
frei ist. Dort wird die Plattform 7 auf der entspre.-chenden Konsole 10 oder 13
durch einen Anschlag zum Stillstand gebracht und zusammen mit dem darauf befindlichen
Kraftwagen 15 - in die betreffende Abstellebene 16 oder 17 gehoben oder gesenkt.
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Wenn ein Kraftwagen 15 mittels der Konsole 10, die sich beim Auffahren
des Kraftwagens in der Höhe der Fahrbahn 1 befand, gehoben wurde, sind nach Beendigung
des Hubes die Konsolen 5 an deren Stelle getreten, so daß die Fahrbahn 1 wieder
geschlossen ist.
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Wenn ein Kraftwagen 15 mittels der Konsolen 13; die sich beim Auffahren
des Kraftwagens in der Höhe der Fahrbahn 1 befanden, abgesenkt wurde, sind nach
Beendigung des Hubes die Konsolen 6 an deren Stelle getreten, so daß die Fahrbahn
1 wieder geschlossen ist.
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Es ist ersichtlich, daß auf diese Art zwei Kraftwagen 15 über- bzw.
untereinander eingestellt werden können und daß zugleich die Fahrbahn 1 wieder zur
Durchfahrt frei ist für andere Kraftwagen. Die auf der oberen Abstellebene 16 und
auf der unteren Abstellebene 17 befindlichen Kraftwagen bleiben dort auf ihren Plattformen
7 stehen, bis sie wieder abgeholt werden.
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Zum Abholen werden die Träger 9 mit den daran befestigten Konsolen
5 und 10 gesenkt bzw. nacheinander die Träger 12 mit den daran befestigten Konsolen
6 und 13 gehoben, so daß schließlich, nachdem die Kraftwagen auf ihren Plattformen
7 dem AusgangA zugerollt sind, die Fahrbahn 1 wieder durch die Konsolen 10 mit den
darauf befindlichen Gleisstücken 11 und durch die Konsolen 13 mit den darauf befindlichen
Gleisstücken 14 für die Auf- oder Durchfahrt anderer Kraftwagen frei ist.
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Wenn die Plattformen 7 mit den darauf befindlichen Kraftwagen 15
am Ausgang A angekommen sind, werden die Kraftwagen von den Plattformen heruntergefahren
und können die Garage verlassen.
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Die Plattformen 7 werden nacheinander in eine oder mehrere Rücklaufbahnen
18 abgesenkt, auf welchen sie zur Einfahrt E zurücklaufen, wo sie nacheinander je
nach Bedarf in die Höhe der Fahrbahn 1 empor gehoben werden, um für das Auffahren
einzustellender Kraftwagen bereit zu sein.
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Die heb- und senkbaren Teile der Fahrbahn können auch aus langen,
wenigstens dem äußeren Abstand der Räder 8 der Plattform 7 entsprechenden Gleisstücken
19mit den dazugehörigen Konsolen 20 bestehen, denen ebensolche Gleisstücke 21 und
Konsolstücke
22 zugeordnet sind, die in einem derartigen Abstand
lotrecht über den Gleisstücken 19 und den Konsolstücken 20 oder auch unter diesen
angeordnet und mit ihnen durch Träger heb- und senkbar verbunden sind, daß in der
bereits beschriebenen Weise bei über oder unter der Fahrbahn abgestellten Kraftwagen
15 die während der Bewegung der Konsole offenen Gleislücken geschlossen sind.
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Die Träger können als hydraulische oder pneumatische Kolben 23 ausgebildet
und in dem zugehörigen Zylinder 24 unter Benutzung eines Grisson-Zahnrades beweglich
sein. Der Kolben 23 kann dabei mit einem Anschlag versehen sein, welcher ein Halteventil
auslöst, das bewirkt, daß der Kolben 23 in den Zylinder 24 zurückgeht.
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Wie bereits für die Anordnungen nach Fig. 1 und 2 beschrieben wurde,
daß zwei zusammengehörige Gruppen von Konsolen unmittelbar nebeneinander heb- und
senkbar angeordnet sind, können auch bei der in F i g. 3 und 4 beschriebenen Anordnung
zwei Gruppen von zusammengehörigen Konsolen 20, 25 unmittelbar nebeneinander angeordnet
sein, um sowohl oberhalb als auch unterhalb der Fahrbahn Kraftfahrzeuge abstellen
zu können. Während jedoch bei der Anordnung der F i g. 1 die Konsolengruppen 5 und
10 einerseits, 6 und 13 andererseits in Richtung der Fahrbahn hintereinander angeordnet
sein können, weil es sich nur um kurze Konsolen handelt, sind bei der in Fig. 3
und 4 gezeigten Anordnung die Konsolengruppen 20 und 22 seitlich neben den Konsolengruppen
25 angeordnet.
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Abgesehen von den kurzen Zeiträumen, in denen gerade eine Plattform
mit darauf befindlichem Kraftwagen durch eine Konsole in eine Abstellebene gehoben
oder gesenkt wird, ist bei der Garage stets eine Durchfahrt vom Eingang zum Ausgang
der Garage frei. Ein ankommender Kraftwagen fährt auf eine am Eingang befindliche
Plattform 7 und rollt unter dem Einfluß der Neigung der Fahrbahn 1 auf dieser Plattform
7 bis zu einer Konsole, über oder unter welcher sich noch ein freier Abstellraum
befindet. Die Konsole hebt oder senkt die Plattform 7 mit dem Kraftwagen in den
noch freien Raum einer Abstellebene, wo der Kraftwagen auf der Plattform 7 stehen
bleibt, bis er wieder abgeholt wird. Dabei ist nicht erforderlich, daß irgendein
bereits eingestellter Kraftwagen in irgendeiner Form bewegt wird, die Garageneinheit
kann also während des ganzen Betriebes menschenleer sein.
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Soll der eingestellte Kraftwagen abgeholt werden, so wird er aus
einer Abstellebene durch die Konsole wieder zusammen mit der Plattform 7 in die
Fahrbahn 1 befördert, ohne daß irgendein anderer Kraftwagen bewegt zu werden braucht.
In der Fahrbahn rollt die Plattform 7 mit dem darauf befindlichen Kraftwagen unter
dem Einfluß der Fahrbahnneigung zum Ausgang, wo der Kraftwagen die Plattform 7 und
die Garage verläßt.
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Am Ausgang werden die leeren Plattformen 7 auf die Rücklaufbahn 1S
abgesenkt, auf der sie zum Eingang zurücklaufen, wo sie auf die Fahrbahn 1 angehoben
werden.
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Durch diese Ausgestaltung der Garageneinheit ist einerseits gewährleistet,
daß die Kraftfahrzeuge in mehreren Abstellbahnen abgestellt werden können, und andererseits,
daß die Plattformen 7, die nach dem Herausfahren der Kraftfahrzeuge aus der Garage
leer sind, zum Eingang ohne Hinderung des
übrigen Garagenbetriebes zurücklaufen können,
um zu erneuter Verwendung für ankommende Kraftfahrzeuge zur Verfügung zu stehen.
Die Garageneinheit kann jederzeit Kraftwagen aufnehmen, solange noch Abstellplätze
frei sind, ohne die bereits abgestellten Kraftwagen zu bewegen. Das Einstellen und
Abholen der Kraftwagen kann ohne jede Verzögerung erfolgen.
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Durch das Anbringen mehrerer der beschriebenen Garageneinheiten nebeneinander
und mehrerer Plattformpaare hintereinander läßt sich die Kapazität dei Garage beliebig
erweitern.