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Kunststoffsack Die Erfindung bezieht sich auf einen Kunststoffsack
mit Seitenfalten und je durch eine Schweißnaht geschlossenen Enden.
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Bei derartigen bekannten Kunststoffsäcken werden die Einfüllöffnungen
in der Regel durch schlauchförmige Stücke gebildet, die entweder als besondere Zuschnitte
hergestellt und dann mit dem Sack verschweißt werden oder die sich bei der Sackherstellung
durch einen entsprechenden Zuschnitt des Sackes ergeben.
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Ferner ist es auch bei Kunststoffsäcken mit und ohne Seitenfalten
bekannt, ein Einfüllventil durch Einschlagen einer Sackecke nach dem Sackinneren
hin zu bilden. Um hierbei jedoch eine gute Dichtwirkung des Ventils zu erreichen,
ist eine Ventilverlängerung erforderlich, die man einmal durch einen sogenannten
Kröpfschnitt und zum anderen durch Anschweißen eines Ventilblattes an den Eckeinschlag
erhält.
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Die Herstellung der bekannten Kunststoffsäcke ist jedoch sehr unwirtschaftlich,
weil der Materialabfall erheblich ist und weil die Herstellung umständlich und entsprechend
langwierig ist. Außerdem erweist sich bei einem Kunststoffsack mit Seitenfalten,
dessen Einfüllöffnung bzw. -röhre durch Einschlagen einer Sackecke nach dem Sackinneren
hin gebildet ist, als nachteilig, daß die flachliegende Füllröhre stets die Breite
des Bodens des im gefüllten Zustand quaderförmigen Sackes hat. Um eine Anpassung
der Füllröhre an die genormten Füllstutzen von Fülimaschinen zu erzielen, muß daher
die Bodenbreite derartiger Säcke im wesentlichen gleich dem Durchmesser des Füllstutzens
gewählt werden. Besteht aber zum Verpacken bestimmter Güter ein Bedarf an Säcken
mit sehr breitem Boden, d. h. einem Boden, der den Durchmesser des Füllstutzens
wesentlich überschreitet, so kann die Forderung nach Anpassung des Füllröhrendurchmessers
an den Füllstutzendurchmesser bei einem Seitenfaltensack mit durch Einschlagen einer
Sackecke nach dem Sackinneren hin gebildeter Füllröhre nicht mehr erfüllt werden.
Vielmehr würde sich bei dem bekannten Sack die Einfüllöffnung bzw.
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-röhre über die gesamte Bodenbreite erstrecken und ließe sich wegen
ihrer Größe durch den Druck des Füllgutes bei weitem schlechter abdichten als eine
in ihrem Durchmesser dem Füllstutzen angepaßte.
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Außerdem wäre bei vorgesehener Füllröhrenverlängerung ein erhöhter
Materialverbrauch für das zu diesem Zweck verwendete Verlängerungsblatt erforderlich,
der jedoch nicht zu einer besseren Dichtwirkung des Ventils führen würde.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kunststoff-Seitenfaltensack
mit Einfüllöffnung so auszubilden und zu gestalten, daß eine Anpassung der Einfüllröhre
an den Füllstutzen einer Füllmaschine trotz eines Sackbodens, der wesentlich breiter
als der Füllrüsseldurchmesser ist, auf wirtschaftliche Weise möglich ist.
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Erfindungsgemäß wird dies bei einem Kunststoffsack mit Seitenfalten
und je durch eine Schweißnaht geschlossenen Enden, bei welchem die Füllöffnung durch
einen Eckeinschlag gebildet ist, dadurch erreicht, daß die eingeschlagene Ecke einer
Seitenfalte unter Bildung einer Füllröhre nach außen zu umgeschlagen ist.
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Neben einer vollmaschinellen und wirtschaftlichen Herstellung des
Sackes nach der Erfindung führt diese Ausgestaltung zu einer Füllröhre, deren Breite
im flachen, durch das Füllen des Sackes bewirkten Zustand nur einen Teil der Bodenbreite
einnimmt, so daß ihr Durchmesser auch bei breitem Sackboden dem Durchmesser des
Füllrüssels einer Füllmaschine angepaßt werden kann. Ferner ermöglicht es die erfindungsgemäße
Ausbildung eines Kunststoffsackes, die nach dem Füllen des Sackes flachliegende
Füllröhre von außen gasdicht zuzuschweißen, so daß der Sack nach der Erfindung auch
als Vakuumsack Verwendung finden kann.
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In den Fällen, in denen kein Vakuumsack erforderlich ist, läßt sich
der Sack nach der Erfindung dadurch zu einem Ventilsack mit vollkommen selbsttätiger
Dichtwirkung des Ventils ausbilden, daß in die nach außen zu eingeschlagene Ecke
der Seitenfalte ein Verlängerungsblatt eingelegt und mit dem Außen rand der Ecke
verschweißt ist, wobei zweckmäßig die Längsseitenränder des Verlängerungsblattes
mit der eingeschlagenen Ecke und darüber hinaus mit den Sackwänden verschweißt sind.
Derartige Ventilverlängerungsblätter, die mit der eingeschlagenen Ecke verschweißt
oder verklebt sind, sind bei Säcken, deren Einfüllöffnung durch eine nach dem Sackinneren
hin eingeschlagene Sackecke gebildet ist, bekannt.
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Um das Flachlegen der FüllrQhre nach dem Füllen des Sackes zu begünstigen,
können an der Einfüllecke des Sackes nach der Erfindung im Bereich des Sackbodens
senkrecht oder schräg zur Faltenlängsrichtung außerhalb des Bereichs -der Füllröhre
verlaufende, jeweils einen Faltenteil mit der ihm anliegenden Wand verbindende Schweißnähte
vorgesehen sein. Die Befestigung eines unabhängig von der Herstellung eines Kunststoffsackes
hergestellten Ventilschlauches an den Sackwänden durch Schweißnähte ist bereits
bei einem Kunststoffsack bekannt, dessen Einfüllöffnung durch einen schmalen Randausschnitt
an einer Sackecke gebildet ist.
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Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind im folgenden
an Hand der Zeichnungen ausführlich beschrieben. Es zeigt F i g. 1 eine die Einfüllöffnung
aufweisende Ecke eines leeren, flachliegenden Kunststoffsackes, Fig. 2 eine Ansicht
der Ecke in Pfeilrichtung II der Fig. 1, Fig.3 die Ecke nach den Fig. 1 und 2 nach
dem Füllen des Kunststoffsackes, F i g. 4 eine der F i g. 1 entsprechende Ansicht
der Sackecke gemäß einer zweiten Ausführungsform, F i g. 5 die Sackecke nach F i
g. 4 nach dem Füllen des Sackes und F i g. 6 eine Sackecke entsprechend der F i
g. 5 gemäß einer dritten Ausführungsform.
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Der erfindungsgemäße Kunststoffsack, von dem auf den Zeichnungen
jeweils immer nur eine, die Einfüll--öffnung aufweisende Ecke dargestellt ist, umfaßt
die beiden Sackwände 1 und 2 und beispielsweise an seiner Längsseite eingelegte
Seitenfalten 3. Die Enden des Sackes sind je durch eine Schweißnaht 4 geschlossen.
Bei allen drei dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Ecke der Seitenfalte
3 zur Bildung einer Einfüllöffnung nach außen zu eingeschlagen (s. insbesondere
Fig. 1 und 4).
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Die einfachste Ausführung des erfindungsgemäßen Kunststoffsackes
ist in den F i g. 1 bis 3 dargestellt.
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Durch das Einschlagen der Ecke 3 a der Seitenfalte 3 bis 3 c nach
außen zu 3 b ergibt sich nach dem Schließen des Sackende als Einfüllöffnung 5 eine
kurze aus den F i g. 2 und 3 ersichtliche Röhre. Zur Herstellung eines völlig dichten
Sackes läßt sich der äußere Rand der Röhre 5, beispielsweise mittels einer Schweißzange
von Hand, nach dem Füllen des Sackes auf einfache Weise zuschweißen.
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Die Ausführungsform nach den F i g. 4 und 5 entspricht im wesentlichen
der Ausführung nach den Fig. 1 bis 3. Bei dieser Ausführungsform sind lediglich
im Bereich des Sackbodens schräg zur Faltenlängsrichtung verlaufende, jeweils einen
Faltenteil 6 bzw. 7 mit der ihm anliegenden Wand 1 bzw. 2 verbindende Schweißnähte
8 bzw. 9 vorgesehen. In F i g. 5 ist die Einfüllöffnung 5 mittels einer Schweißnaht
10 geschlossen. Die Ränder der Seitenfalten 3 sind hierbei, soweit sie über der
Einfüllöffnung liegen, mitverschweißt worden.
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F i g. 6 zeigt eine dritte Ausführungsform des neuen Kunststoffsackes.
Bei dieser Ausführungsform ist in die nach außen zu eingeschlagene Ecke der Seitenfalte
zur Bildung eines Ventils ein Verlängerungsblatt 11 eingelegt und mit dem Außenrand
der Ecke durch die Schweißnaht 12 verschweißt. Außerdem sind hierbei noch die Längsseitenränder
des Verlängerungsblattes durch Schweißnähte 13, 14 mit der eingeschlagenen Ecke-
und den Sackwänden 1 und 2 verschweißt. Das Verlängerungsblatt kann außerdem noch
in bekannter und nicht dargestellter Weise an seinem inneren Ende mit Längseinschnitten
versehen sein.
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Durch Ausführung eines zweckmäßig vor dem Einlegen der Seitenfalten
vorgenommenen Kröpfschnittes an Stelle des bei den beschriebenen Ausführungsformen
ausgeführten Glattschnittes läßt sich eine Verlängerung der Seitenfalte und damit
eine außen vorstehende Verlängerung der röhrenförmigen Einfüllöffnung nach dem Einschlagen
der Ecke nach außen zu erreichen.
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An den drei übrigen, nicht die Einfüllöffnung aufweisenden Sackecken
können die Seitenfaltenflächen in an sich bekannter Weise durch unter 450 verlaufende
Schweißnähte mit der ihnen jeweils anliegenden Sackwand verbunden sein, was die
Bodenbildung beim Füllen des Sackes begünstigt.