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Übergangseinrichtung für zwei miteinander zu kuppelnde Schienenfahrzeuge
Die Erfindung bezieht sich auf eine übergangseinrichtung für zwei miteinander zu
kuppelnde Schienenfahrzeuge, bestehend aus einer gemeinsamen Übergangsbrücke, zwei
die Durchtrittsöffnungen in den Stirnwänden verschließenden Schiebetüren und Gummiwülsten,
deren oberer waagerechter Teil fest an .der zugehörigen Fahrzeugstirnwand angeordnet
ist.
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Es ist bekannt, zwischen den einander benachbarten Enden von aufeinanderfolgenden
und miteinander gekuppelten Fahrzeugen Übergangseinrichtungen vorzusehen und die
Brücken der übergangseinrichtungen mit Gummiwülsten derart einzufassen, daß die
übergangseinrichtungen einen allseitig gegen Zugluft, Staub und Steinschlag geschützten
Übergang vom einen Wagen zum anderen bilden.
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Bei einer bekannten Übergangseinrichtung dieser Art sind die den Übergang
schützenden Gummiwülste derart an den benachbarten Enden der gekuppelten Fahrzeuge
angebracht, daß die senkrecht an den Enden angeordneten Gummiwülste bei Geradeausfahrt
der Fahrzeuge aneinanderhegen, bei Kurvenfahrt bzw. beim Durchfahren einer S-Kurve
oder beim Einfahren in eine Kurve jedoch in Fahrzeugquerrichtung sich voneinander
lösen. Durch das Lösen der senkrecht angeordneten Gummiwülste voneinander werden
beträchtliche Öffnungen zwischen diesen und der Übergangsbrücke gebildet, durch
welche die die Übergangseinrichtung überschreitenden Personen gefährdet werden.
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Bei einer weiteren bekannten Übergangseinrichtung dieser Art sind
die die Übergangsbrücke einfassenden Gummiwülste in Fahrzeuglängsrichtung als Durchgangsröhren
verlängert, die mit schallschluckenden bzw. schallisolierenden Mitteln versehen
sind. Des weiteren sind diese Röhren an den Stirnseiten der Schienenfahrzeuge befestigt
und ihr aneinanderstoßenden Enden durch Schraubverbindungen miteinander verbunden.
Die Innenwände des Überganges werden von einer allseitig nachgiebigen mit den Röhren
verbundenen Gummihaut gebildet, die bei Fahrt des Fahrzeuges den Verschiebungen
der Wagenenden folgt und durch welche die bei horizontalen oder vertikalen Verschiebungen
der Wagenenden auftretende Spalte in der übergangsbrücke überdeckt werden. Die bekannte
Übergangseinrichtung gewährleistet zwar einen sicheren Schutz für die die Brücke
betretenden Personen, indessen ist die den Übergang schützende Einrichtung teuer.
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Es ist auch schon bekannt, die Übergangseinrichtung, d. h. deren Übergangsbrücke
zwischen zwei miteinander gekuppelten Wagenenden als Fingerrost auszubilden und
diesen Rost derart an den- Enden -der Wagen anzulenken, daß dieser jeder horizontalen
und vertikalen Verschiebung der Wagenenden folgen kann. Der Nachteil dieser Übergangsbrücke
ist jedoch, daß durch das Fehlen von Gummiwülsten oder ähnlichen Wänden der Fingerrost
keine seitliche Begrenzung aufweist, so daß die die Übergangsbrücke betretenden
Personen gefährdet sind.
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Demgegenüber besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Übergangseinrichtung
mit Gummiwülsten zu schaffen, bei der die Gummiwülste trotz beliebiger horizontaler
und vertikaler Verschiebung der Wagenenden zweier Fahrzeuge gegeneinander stets
dichtend in Verbindung bleiben.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe bei der eingangs genannten
Einrichtung dadurch gelöst, daß jeder der beiden senkrechten Teile der Gummiwülste
auf einer für sich beweglichen Schiebetürhälfte befestigt ist, deren Verschiebebewegung
bei Kurvenfahrt von der Übergangsbrücke über an dieser und den Schiebetürhälften
befestigte Mittel, z. B. Mitnehmerstangen, gesteuert wird.
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Durch diese Maßnahmen werden nicht nur die der Erfindung zugrunde
liegenden Aufgaben vorteilhaft gelöst, sondern darüber hinaus eine übergangseinrichtung
mit geringem Konstruktionsaufwand geschaffen, die ein sicheres übergehen der Personen
vom einen Wagenende zum anderen gewährleistet. Ein weiterer Vorteil ist auch darin
zu sehen, daß durch die Befestigung der senkrechten Gummiwulstteile an den Schiebetürhälften
bei Kurvenfahrt keine Öffnungen zwischen der Übergangsbrücke und den Gummiwülsten
entstehen. Schließlich bleibt durch diese Befestigungsart der Gummiwülste .auch
ein ungehindertes Spiel der Puffer in Längsrichtung des Schienenfahr-.zeuges erhalten.
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Gemäß *einem weiteren Merkmal der Eifindung ist die übergangsbrücke
in der Mitte teilbar ausgestaltet, wvobei`jede'Brückenhälfte an dem jeweils zugehörigen
Fahrzeug
hochklappbar und an ihrer freien Stirnkante fingerförmig ausgebildet ist.
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Durch diese Maßnahmen wird der Vorteil erzielt, daß jede Brückenhälfte
einen festen Bestandteil des Wagens bildet, der je nach Notwendigkeit nach vorherigem
Kuppeln der Wagen abgeklappt und zusammen mit der anderen Brückenhälfte zu einer
übergangsbrücke vereinigt werden kann.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind auf der Übergangsbrücke
bewegliche Matten od. dgl. angeordnet, die mit dem Kopfstück des zugeordneten Fahrzeuges
fest verbunden sind.
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Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß vom Wagenende zur Übergangsbrücke
ein spaltfreier Übergang geschaffen wird, so daß ein Stolpern einer die übergangsbrücke
betretenden Person an dieser Stelle nicht möglich ist.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispiels
schematisch dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen senkrechten und F i g. 2 einen
waagerechten Schnitt durch die übergangseinrichtung in Geradstellung und die angrenzenden
Kopfstücke der Schienenfahrzeuge, F i g. 3 einen senkrechten Schnitt durch ein wagenseitiges
Ende einer einstückigen Übergangsbrücke im vergrößerten Maßstab, F i g. 4 einen
waagerechten Schnitt durch die übergangseinrichtung in Kurvenstellung und die angrenzenden
Kopfstücke der Schienenfahrzeuge, F i g. 5 eine perspektivische Ansicht der übergangseinrichtung
zwischen den Kopfstücken der Schienenfahrzeuge einschließlich der sie steuernden
Mittel, F i g. 6 eine aus zwei Brückenhälften bestehende Übergangsbrücke und F i
g. 7 diese Übergangsbrücke im Schnitt nach Linie A-A der Fi g. 6.
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Zwischen -den Kopfstücken 1 und 2 zweier zu verbindender Schienenfahrzeuge
ist eine gemeinsame Übergangsbrücke 5 angeordnet. Diese übergangsbrücke 5 trägt
feste Zapfen 4, die nach unten ragen , und in Langlöchern 3,der Kopfstücke
1 und 2 gleiten können. Hierdurch wird ein ungehindertes Bewegungsspiel
der Puffer in Längsrichtung des Zuges ermöglicht. An die gemeinsame Übergangsbrücke
5 sind mehrere Mitnehmerstangen 6 aasgelenkt, die die Schiebetürhälften 7 der Stirnwände
8 der Fahrzeuge derart verschieben, daß bei Kurvenausschlägen des Zuges diese Schiebetürhälften
7 den zwischen der ausgewanderten Übergangsbrücke 5 und der festen Stirnwand 8 verbleibenden
Raum ausfüllen. Auf den Schiebetürhälften 7 sind die senkrecht verlaufenden Teile
der Gummiwülste 9 befestigt, während der waagerechte obere Teil der Gummiwülste
9 in bekannter Weise fest an der zugehörigen Stirnwand 8 angebracht ist, was jedoch
nicht dargestellt ist.
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Wie bei den üblichen Gummiwülsten besteht zwischen dem oberen waagerechten
Teil und den beiden senkrechten Teilen keine feste Verbindung. Bei der erfindungsgemäßen
Ausführung kann der senkrechte, auf den Schiebetürhälften 7 angeordnete Teil sich
gegenüber dem. waagerechten, auf der Stirnwand 8
angeordneten Teil bewegen.
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Um eine Stolpergefahr für Personen weitgehend zu vermeiden, können
von beiden Stirnseiten 8 her bewegliche Matten 10 und 11 od. dgl.
auf die Übergangsbrücke 5 gelegt werden, die an den Kopfstücken 1 und 2 fest anzuordnen
sind.
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Die vorstehend beschriebene Ausführung eignet sich insbesondere für
mehrteilige Triebwagen, die im Zugverkehr beständig miteinander gekuppelt sind.
Die Schiebetürhälften 7 sind zum Verschließen der Durchtrittsöffnungen vorgesehen,
wenn die Fahrzeuge nicht gekuppelt sind. In einem solchen Fall ist vorher die Übergangsbrücke
5 auszubauen, nachdem die Mitnehmerstangen 6 von der Übergangsbrücke 5 gelöst sind.
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Bei Verwendung der Erfindung für drei kuppelbare Schienenfahrzeuge,
z. B. Schnellzugwagen, ist die Übergangsbrücke 5 zweckmäßig so auszubilden, daß
sie in der Mitte teilbar ist und die beiden Brückenhälften 5 a und
5 b jeweils an dem zugehörigen Schienenfahrzeug hochzuklappen sind. Dies
läßt sich dadurch erreichen, daß die Brückenhälften 5 a und 5 b an ihren
freien Stirnkanten fingerförmig ausgebildet sind, wodurch sich die Trennstellen
12 ergeben.
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Ebenso ist das Kuppeln eines Wagens, der eine derartig fingerförmig
ausgebildete Brückenhälfte 5 a
oder 5 b aufweist, mit einem üblichen
Fahrzeug einfach durchzuführen. Hierbei ist nur darauf zu achten, daß die Brückenhälfte
5 a bzw. 5 b zuerst abgeklappt wird. Dadurch wird erreicht, daß die
andere mit glatt ausgebildetem Rand versehene Brückenhälfte oberhalb der Brückenhälfte
5 a bzw. 5 b zu liegen kommt. Die Übergangsbrücke 5 verhält sich dann
im Betrieb genauso wie diejenige bei üblichen Fahrzeugen.
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Die Ansprüche 2 und 3 sind reine Unteransprüche und gelten nur in
Verbindung mit Anspruch 1.