-
Vorrichtung zum Abbauen von Schüttguthalden Die Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zum Abbauen von Schüttguthalden bzw. zum Entleeren von
Bunkern, Silos u. dgl. über eine Auslauföffnung oder Auslaufrinne, wobei eine aus
einer luftdichten Hülle gebildete Unterlage für das Schüttgut auftlähbar ist.
-
Bisher wurden Schüttguthalden von Hand oder mechanisch durch Becherwerke,
Frässcheibenlader, Schaufeiradlader oder ähnliche Geräte abgebaut. Die Schüttgutbewegung
von Hand ist kostspielig und zeitraubend. Die mechanische Schüttgutaufnahme hat
zwar eine Rationalisierung mit sich gebracht, die jedoch bei gewissen Schüttgütern,
wie z. B. Briketts und Koks, mit erheblicher Grus-und Staubbildung und einem großen
Verschleiß der Aufnahmevorrichtungen, wie z. B. Becher, Greifer, Schnecken u. ä.,
erkauft wurde. Außerdem erfordern die mechanischen Vorrichtungen eine sorgfältige
Wartung, die bei rauhem Betrieb, z. B. auf Kies- oder Kohlenplätzen, nicht immer
gewährleistet ist.
-
Im Zusammenhang mit der Entleerung von Schüttgütern von Kastenaufbauten
auf Fahrzeugen oder aus geschlossenen Schüttgutbehältern ist es bereits bekannt,
das Schüttgut auf einer aus einer luftdichten Hülle bestehenden aufblasbaren Unterlage
zu lagern.
-
Durch Aufblasen dieser Unterlage mit einem geeigneten Druckmedium
wird dann das in dem Behälter enthaltende Schüttgut zu einer Öffnung oder bei Kastenaufbauten
von Kraftfahrzeugen zu der Entladeseite hinbewegt und durch weiteres Aufblasen der
Unterlage über den Gleitwinkel des betreffenden Gutes hinaus zum Abrutschen gebracht.
Diese bekannten Vorrichtungen können jedoch nur dann einwandfrei arbeiten, wenn
sie dem Schüttgutbehälter, in dem sie angeordnet sind, genau angepaßt und dabei
so gestaltet sind, daß im Ruhezustand des auflagernden Schüttgutes keine unzulässige
B eanspruchung des Materials der aufblasbaren Unterlage eintritt. Außerdem sind
sie für eine allmähliche tJbergabe des Schüttgutes auf ein Abtransportmittel, wie
z. B. ein Förderband, nur dann brauchbar, wenn bereits der Schüttgutbehälter, in
dem sie angeordnet sind, eine entsprechend gestaltete Austragsöffnung besitzt, die
möglichst noch mit einem Absperrschieber od. dgl. versehen sein muß, um den Abfluß
des wegzufördernden Schüttgutes regulieren zu können. Für den Abbau, insbesondere
von offen gelagerten Schüttguthalden, sind diese Vorrichtungen jedoch nicht geeignet.
-
Der Erfindung hat die Aufgabe zugrunde gelegen, eine Vorrichtung
zu schaffen, mit der es möglich ist, sowohl offen wie auch in Bunkern, Silos od.
dgl.
gelagertes Schüttgut in einfacher Weise und ohne eine nennenswerte Beschädigung
des derart bewegten Schüttgutes abzubauen. Diese Vorrichtung soll vor allen Dingen
keine mechanisch bewegten Teile aufweisen, die einem Verschleiß unterworfen sind
und einer dauernden Wartung bedürfen.
-
Diese Aufgabe findet ihre Lösung nach der Erfindung dadurch, daß
die Unterlage für das Schüttgut faltenbalgartig zusammenlegbare Randpartien aufweist,
die durch einen im Randbereich im wesentlichen nicht aufblähbaren, als Auslauf dienenden
Abschnitt unterbrochen sind. Die faltenbalgartig zusammenlegbaren Wandpartien bieten
dabei den Vorteil, daß sich die Unterlage zunächst rings um das Schüttgut aufwölbt.
Dabei wird sie jedoch noch in der Mitte durch das auflagernde Gut zu Boden gedrückt.
Durch weitere Zufuhr eines gasförmigen oder flüssigen Druckmittels wird dann bewirkt,
daß das Schüttgut allmählich an dem als Auslaufrinne dienenden Abschnitt des Randbereiches
der Unterlage abrutscht und somit durch ein Fördermittel abtransportiert werden
kann.
-
Die Unterlage für das Schüttgut besteht aus Gummi, Kunststoff oder
einem ähnlichen Material und kann je nach den örtlichen Gegebenheiten eine runde
oder polygonförmige Grundform besitzen. Sie ist dabei so zugeschnitten, daß sich
bei Füllung mit dem Druckmedium allmählich aufrichtende, gegebenenfalls auch unterschiedlich
hohe Randpartien herausbilden. Es kann vorteilhaft sein, daß die aufblasbare Unterlage
in ihrem Inneren in mehrere Füllkammern unterteilt ist, deren Fülireihenfolge den
Abbau- oder Entleerungsbedingungen angepaßt ist.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
In dieser zeigt F i g. 1 eine Schüttguthnlde auf einer Unterlage nach der Erfindung
in der Seitenansicht im Schnitt gemäß Schnittlinie A-B in F i g. 2,
Fig.
2 eine Draufsicht auf die in F i g. 1 dargestellte Schüttguthalde nebst Unterlage,
F i g. 3 die Schüttguthalde nach F i g. 1 und 2 mit teilweise aufgeblasener Unterlage,
F i g. 4 bis 6 jeweils in Seitenansicht eine mit Druckmedium gefüllte Unterlage
mit verschieden geformten Ausläufen für das Schüttgut, F i g. 7 eine Draufsicht
zu den in F i g. 4 bis 6 dargestellten Unterlagen, F i g. 8 bis 11 als weitere Ausführungsformen
der Erfindung in verschiedene Luftkammern unterteilte Unterlagen in zusammengelegtem
sowie in teilweise und ganz aufgeblasenem Zustand im Schnitt und in Draufsicht (F
i g. 11), F i g. 12 und 13 eine Behälterentleerung am Beispiel eines Güterwagens
in schematischer Darstellung im Schnitt und in Draufsicht und F i g. 14 bis 16 eine
Vorrichtung gemäß der Erfindung für eine rechteckige Halde, schematisch, teilweise
geschnitten, in Vorderansicht, Seitenansicht und Draufsicht.
-
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 bis 3 ist unter eine Schüttguthalde
1 eine aus einer luftdichten Hülle bestehende aufblasbare Unterlage 2 ausgebreitet,
die eine runde Grundform besitzt und deren Seitenwand 3 faltenbalgartig zusammengelegt
ist. Der sich bei der Füllung mit Luft oder Gas aufblähende Randteil 3' (F i g.
3) ist an einer Stelle durch einen Auslauf 4 unterbrochen. Dieser Auslauf kann gemäß
Fig. 4 bis 7 aus einer seitlich begrenzten durchgehenden Schräge 4', aus einem senkrechten
Fallschacht 4" oder einer Kombination eines Fallschachtes mit einer Schräge 4"'bestehen.
-
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8 bis 11 ist die die Unterlage
2 für die Schüttguthalde bildende Hülle in mehrere Füllkammern 6 unterteilt, die
die Unterlage im aufgefüllten Zustand zu einem Trichter formen. Die Füllkammern.
sind so zueinander geschaltet, daß sie von außen nach innen nacheinander mit Luft
gefüllt werden. Die Seitenwände 7 der Füllkammern sind schräg gestellt, um das Zusammenfalten
zu begünstigen und örtliche Materialanhäufungen zu vermeiden. Mit 4 ist der Auslauf
bezeichnet.
-
Die Fi g. 12 und 13 zeigen eine Ausführung der Vorrichtung gemäß
der Erfindung, wie sie für die Entleerung von Güterwagen in Frage kommt. Die als
Unterlage 2 dienende Hülle besitzt eine rechteckige Grundform und randseitig angeordnete
Füllkammern 6', wobei zu beiden Längsseiten der Hülle Auslauf--öffnungen 4 vorgesehen
sind.
-
In den F i g. 14 bis 16 ist eine Unterlage 2 für eine rechteckige
Halde gezeigt, die gleichfalls in Luftkammern 6" unterteilt ist. Eingezogene Standstreben
7 können dazu dienen, im gefüllten Zustand die günstigste Lage der Rutschflächen
zu fixieren. Der Auslauf 4 ist in diesem Fall nach unten vorgesehen.
-
Das Prinzip für den Haldenabban ist derart, daß vor dem Aufschütten
der Halde eine Unterlage auf
dem Boden ausgebreitet wird, wobei deren Auslauf von
vornherein so ausgerichtet wird, daß an ihn beispielsweise ein Förderband mit Trichter
angeschlossen werden kann.
-
Wenn Schüttgut benötigt wird, wird die Unterlage mit Gas oder Luft
oder auch mit einer Flüssigkeit, z. B. Wasser, angefüllt. Dadurch bildet sich zunächst
ein Randwulst, der ein Abrutschen des Schüttgutes nach außen verhindert. Die Wulstbildung
erfolgt zwangläufig, da durch die Form der Halde am Rand die geringste Belastung
auftritt. Bei einer Unterlage mit mehreren Luftkammern für bestimmte Schüttgüter
wird die Wulstbildung durch das Füllen der äußeren Kammern erzwungen.
-
Da in der Unterlage nur ein geringer Druck herrscht, kann das Füllmedium
mit dem gleichen Aggregat, mit dem es eingepumpt wurde, über eine Umsteuerung wieder
abgesaugt werden. Damit die Unterlage im nicht gefüllten Zustand möglichst flach
auf dem Boden liegt, wird die Hülle während des Absaugvorganges von Hand in Falten
gelegt. Diese Faltenlegung kann durch einen entsprechenden Zuschnitt unterstützt
werden.