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Freileitungsmast mit mehr als zwei Hochspannungsfreileitungssystemen
unter Verwendung von Kunststofftraversen Die Erfindung bezieht sich auf einen Freileitungsmast,
bei dem mehr als zwei Hochspannungsfreileitungssysteme unter Verwendung von Kunststofftraversen
angebracht sind.
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Infolge der zunehmenden Elektrifizierung und im Zusammenhang mit einer
starken Vergrößerung der Städte und Industrieanlagen ist in manchen Ländern eine
erhebliche Schwierigkeit entstanden, die darin besteht, daß die zur Verlegung von
Hochspannungsfreileitungen erforderlichen Trassen nicht mehr zur Verfügung stehen.
An vielen Stellen ist schon heute eine so starke Massierung von Freileitungen vorhanden,
daß keine weiteren Freileitungen mehr verlegt werden können. Gleichzeitig tritt
mit Rücksicht auf die Flugsicherheit die Forderung auf, daß die Maste von- Hochspannungsfreileitungen
möglichst niedrig sein sollen. Dies gilt insbesondere für das Einfluggelände in
der Nähe von Flugplätzen, deren Zahl ständig zunimmt.
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Aufgabe der Erfindung ist es nun, diesen Mängeln abzuhelfen und einen
raumsparenden Freileitungsmast zu schaffen, an dem mehrere Freileitungssysteme befestigt
werden können.
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Erfindungsgemäß ist der Freileitungsmast in bekannter Weise als Portalmast
in H-Form ausgebildet, und die in horizontalen Ebenen verlegten Freileitungssysteme
sind im Innern des H-Mastes und die in senkrechten Ebenen verlegten Freileitungssysteme
an den äußeren, nahezu senkrechten Streben des H-Mastes angeordnet.
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Vorteilhafterweise sind nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
die Freileitungssysteme höherer Betriebsspannung an den äußeren Streben des H-Mastes
in senkrechten Ebenen, die niedrigerer Spannung im Innern des H-Mastes in horizontalen
Ebenen angebracht.
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Wird es erforderlich, ein innerhalb des Mastes angeordnetes Freileitungssystein
von der Trasse abzuzweigen, so sind nach einem weiteren Erfindungsgedanken die an
den äußeren Streben der H-Maste verlegten Freileitungssysteme an den Stellen, an
denen die im Innern der H-Maste gelegenen Freileitungssysteme von der Trasse abzweigen,
in die nächste, nach oben folgende Abspannhöhe des H-Mastes verlegt.
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Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß zur Befestigung der Leiterseile
Kunststofftraversen an Stelle von Hängeisolatoren dienen, ist die Gesamthöhe der
Freileitungsmaste trotz der Verlegung von drei oder sogar vier Drehstrom-Freileitungssystemen
gering. Eine noch weitergehende Verringerung der Masthöhe kann erreicht werden,
wenn die Leiterseile selbst teilisoliert ausgebildet sind, da dann die Leitungsabstände
erheblich verringert werden können.
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Auf diese Weise ist es, wie an Hand der Ausführungsbeispiele erläutert
wird, möglich, auf einem Mast drei oder sogar vier Drehstrom-Freileitungssysteme
unterzubringen. Voraussetzung dabei ist, daß die Leiterseile nicht in der bisher
üblichen Weise an Isolatorhängeketten befestigt sind, weil diese unter dem Einfluß
von Wind ins Schwingen geraten können und deshalb recht beträchtliche Abstände gegenübei
geerdeten Mastteilen eingehalten werden müssen. Vielmehr sind die Leiterseile an
Kunststofftraversen befestigt, so daß Seilschwingungen der erwähnten Art überhaupt
nicht mehr auftreten können.
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Die Zeichnung F i g. 1 bis 4 zeigt Ausführungsbeispiele der
Erfindung, und zwar in F i g. 1 einen Portalmast in H-Form mit drei Freileitungssystemen,
in F i g. 2 einen Portalmast in H-Form mit vier Freileitungssystemen. Dabei
sind Freileitungssysteme im Innern des Mastes geführt. An Hand der F i
g. 3 und 4 wird erläutert, wie solche im Innern des Mastes angeordneten Freileitungssysteme
seitlich herausgeführt werden können.
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Die F i g. 1 zeigt einen Portalmäst in H-Form, an dem drei
Drehstromsysteme befestigt sind. Der Mast besteht aus dem rechten Eckstiel
1, dem linken Eckstiel l' und dem horizontalen Querbalken
l". An Kunststofftraversen 2, die der Einfachheit halber als Stützisolatoren
dargestellt sind, ist ein Leitungssystem 20 befestigt. Durch die zeichnerische Darstellung
ist angedeutet, wie weit die Leiterseile im freien Spannfeld durchhängen. Die Leiterseile
liegen nicht genau in einer lotrechten Ebene, sondern sind mit Absicht etwas gegeneinander
versetzt. An dem linken Masteckstiel l' ist unter Verwendung von Kunststofftraversen
3 ein weiteres Leitungssystem 30 befestigt.
Schließlich
ist noch ein drittes Leitungssystem 40 vorhanden, das an Kunststofftraversen 4 befestigt
ist. Diese Kunststofftraversen befinden sich auf dem honzontalen Querbalken der
H-Foim. Man wird zweckmäßigerweise die Leitungssysteme mit der höchsten Betriebsspannung,
z. B. 220 kV, rechts und links außerhalb des Mastes, das Leitungssystein
mit niedrigerer Spannung dagegen auf dem Querbalken anbringen.
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Die F i g. 2 zeigt sinngemäß eine Abwandlung dieser Anordnung
mit einem H-Mast ' der aber zwei horizontale Querbalken besitzt. An diesen
Querbalken sind unter Verwendung von Kunststofftraversen die Leitungssysteine 40
und 50 aufgehängt. Auch hier sind mit Absicht die außerhalb des Mastes angeordneten
Teilleiter der Systeme 20 bzw. 30 nicht genau lotrecht übereinander angeordnet,
und zwar mit Rücksicht auf -das soaenannte Tanzen der Leiterseile.
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Bei den beschriebenen Bauformen kommt es vor, daß ein oder sogar zwei
Leitungssysteme innerhalb des Mastes, also zwischen den beiden Masteckstielen, befestigt
sind. Es tritt nun die Frage auf, wie die Anordnung weitergebildet werden muß, um
ein solches innerhalb des Mastes angeordnetes Leitungssystem nach der Seite, beispielsweise
nach rechts, als Ab-
zweig herauszuführen. Es sei in diesem Zusammeii hang
auf die F i g. 3 und 4 verwiesen. Die F i g. 4 zeigt die im Zug ,e
der Leitung hintereinander angeordneten Maste 8, 9, 10, 11. Der Mast
8 soll so ausgebildet sein, wie es beispielsweise die F i g. 1 zeigt.
Bei dem nächstfolgenden Mast 9 werden die zu beiden Seiten der Masteckstiele
befindlichen Leitungssysteine in eine höhere Ebene geführL Es ergibt sich dabei
eine Mastform, wie sie etwa in F i g. 3 dargestellt ist. An dem Mast
9 befinden sich also die Leitungssysteme 20 bzw. 30 in einer höheren
Ebene, z. B. in der Lage 20', 30' oder, falls notwendig, sogar in einer Lage
20" bzw. 30". Nunmehr kann im Spannfeld zwischen den aufeinanderfolgenden
Masten 9 und 10 ein Zwischenmast 12 als Abzweigmast angebracht werden,
der ein Winkelabspannmast ist und an dem das Leitungssystem 40 bzw. 50 abgespannt
und seitlich in Richtung des Pfeiles x als Abzweig herausgeführt wird. Dieselbe
Anordnung kann sinngemäß auch verwendet werden, wenn nicht nur eines,. sondern beide
im: Innern des H-Mastes angeordneten Leitungssysteme nach der Seite als Abzweige
herausgeführt werden sollen.