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Schalenhalter für eine Leuchte Bekannt ist ein Schalenhalter für eine
Leuchte mit einem Gehäuse und einer durchsichtigen Verschlußkappe, von denen mindestens
eines aus etwas nachgiebigem Material hergestellt ist und von denen die Kappe bei
geschlossener Leuchte mit nach außen ragenden Tragmitteln auf am Gehäuse vorgesehenen,
nach innen ragenden Stützorganen ruht und in dieser Lage durch an der Innenseite
des Leuchtengehäuses vorgesehene haarnadelförmig gebogene Federn gesichert wird.
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Bei dieser bekannten Bauart werden die am Gehäuse vorgesehenen nach
innen ragenden Stützorgane von einem vorspringenden Rand gebildet, der mit dem Gehäuse
ein Ganzes bildet und dadurch erzeugt ist, daß bei der Herstellung des Gehäuses
das Material an der dazu bestimmten Stelle mit diesem Rand versehen wird. Weiterhin
sind bei dieser bekannten Bauart am Gehäuse eine Anzahl Federn angebracht, welche
die Kappe in der Sicherungslage im Gehäuse festhalten.
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Die vorliegende Erfindung bezweckt, den Federn durch eine passende
Formgebung eine doppelte Funktion zu geben. Die betreffenden Federn dienen bei der
Leuchte nach der Erfindung sowohl als Stützorgane für die an derKappe vorgesehenenTragmittel,
als auch zum Sichern der Kappe gegenüber dem Gehäuse.
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Dazu weist der Schalenhalter nach der Erfindung das Kennzeichen auf,
daß die Federn je mit einem Schenkel am Leuchtengehäuse befestigt sind, wobei das
freie Ende dieses Schenkels einwärts gebogen ist und als nicht nachgiebiges Stützorgan
für die an der Kappe vorgesehenen Tragmittel dient, während der andere Federschenkel
bei geschlossener Leuchte als noch federndes Sicherungsorgan für die Kappe im Gehäuse
dient.
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Durch eine solche Gestaltung der Federn gelangt man zu einer einfachen
Bauart des Gehäuses und trotzdem ist eine gute Befestigung der Kappe in der Leuchte
gewährleistet.
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Bei einer Ausführungsform des Schalenhalters nach der Erfindung weist
das Gehäuse einen auswärts gerichteten Rand auf, an dessen Innenseite ein Teil des
am Gehäuse befestigten Schenkels der Feder anliegt, wobei zwischen der Oberseite
des an der Verschlußkappe vorgesehenen Tragrandes und der Unterseite des hervorragenden
Randes am Gehäuse eine Dichtung angebracht ist.
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Wenn bei einer weiteren Ausführungsform des Schalenhalters nach der
Erfindung der am Gehäuse befestigte Schenkel der Feder mit einem aus der geschlossenen
Leuchte herausragenden Teil versehen wird, der beim Öffnen der Leuchte als Bedienungsorgan
für diese Feder dient, so ergibt sich der weitere Vorteil, daß die Kappe von der
Leuchte in einfacher Weise gelöst werden kann.
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Zur Befestigung von Verschlußkappen an Leuchten hat man bereits einfache
Feder-Schnappverschlüsse verwendet, die jedoch den Nachteil haben, daß die Federspannung
relativ gering ist. Bei Windbelastung z. B. besteht die Gefahr, daß sich die Kappe
vom Leuchtenoberteil löst.
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Bei anderen bekannten Leuchten wird der Rand eines starren Leuchtenschirmes
zwischen die Schenkel einer Feder gepreßt und dort gehaltert. Als Stützorgan im
Sinne der Erfindung ist diese bekannte Feder nicht ausgebildet. Da diese Feder zum
Einsetzen des Schirmes relativ leicht gespreizt werden muß, kann ihre Haltekraft
nicht groß sein. Derartige Befestigungen sind deshalb für größere Verschlußkappen,
insbesondere bei Außenleuchten, ungeeignet.
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Bei einer ferner bekannten Leuchte wird die Abdeckwanne hinter den
U-förmigen Rand des Leuchtenoberteiles geklemmt und in dieser Lage mit Hilfe von
Federn gehalten. Diese Anordnung bedingt erheblich mehr Aufwand als die Federn bei
dem Schalenhalter nach der Erfindung, die nämlich die Aufgabe des U-förmigen Halterandes
der bekannten Leuchte mit übernehmen. Im übrigen ist das Einsetzen bzw. Abnehmen
der Wanne bei der bekannten Leuchte erheblich schwieriger als beim Erfindungsgegenstand.
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Bei einer ebenfalls bekannten Leuchte wird zwar ein Lampenschirm zwischen
federnden Greiffingern gehalten, jedoch werden diese Greiffinger entweder
mit
Hilfe eines Hebels oder einer Schiebehülse nach dem Einsetzen des Schirmes zusammengedrückt,
wodurch erst die feste Halterung dieses Schirmes bewirkt wird. Auch hier ist die
Feder nicht gleichzeitig als Stütz- oder Sicherungsorgan für den Schirm ausgebildet.
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Es ist ferner bekannt, eine elastische Abdeckwanne hinter über den
Umfang des Leuchtenoberteiles verteilte Halteklauen einzusprengen. Hierbei wird
der Rand der Abdeckwanne aber nicht fest gegen die Halteklauen gedrückt, so daß
ein sicherer Sitz der Wanne, insbesondere wenn sie sich infolge Erwärmung verzieht,
nicht gewährleistet ist.
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Die Erfindung wird an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert: F i g. 1 ist eine Unteransicht des Gehäuses der Leuchte nach der
Erfindung; F i g. 2 zeigt einen Schnitt in der Längsrichtung der Leuchte, wobei
das Gehäuse durch die Kappe verschlossen ist; F i g. 3 zeigt in größerem Maßstab
einen Querschnitt gemäß den Pfeilen III-III eines Teiles der F i g. 2, wobei ein
Teil des Gehäuses, ein Teil der Kappe und das federnde Befestigungsorgan dargestellt
sind.
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Das mit 1 bezeichnete Leuchtengehäuse besteht aus einem etwas nachgiebigen,
mit Glasfasern verstärkten Kunststoff. Das Gehäuse 1 ist durch eine Zwischenwand
2 in die Räume 3 und 4 geteilt. Im Raum 3 befinden sich die
Anschlußkontakte, die etwaige Vorschaltapparatur und die Mittel zur Befestigung
der Leuchte an einem Mast. Dieser Teil ist durch eine lösbare Platte 5 verschlossen.
Im Raum,4 des Gehäuses können in Flucht miteinander liegende nicht dargestellte,
rohrförmige Lichtquellen mit Hilfe .von Lampenfassungen 6 und 7 befestigt werden.
Die Lichtquellen werden -dabei von den Bügeln 9 und 10
unterstützt.
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Um- den Raum 4 des Gehäuses 1 nach unten abzuschließen, wird eine
trogförmige Kappe 15 verwendet, -die aus etwas nachgiebigem und durchsichtigem Material
besteht. Die Kappe 15 ist über ihren ganzen Umfang mit einem nach außen ragenden
Tragrand 16 versehen. Dieser Rand wirkt mit einem Anschlagrand 17 -zusammen, der
an der Unterseite des -Gehäuses 1 vorgesehen ist. Auch die Zwischenwand 2- weist
einen Anschlagrand 1.8 auf.
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Der Tragrand 16 wird mit Hilfe von vier Federn 20 unter Zwischenfügung
-eines Abdichtstreifens 19 gegen den Anschlagrand 17,18 gedrückt.
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-Die- Form dieser Federn ist insbesondere aus F i g. 3- ersichtlich:
Jede Feder ist haarnadelförmig gebogen -und aus bandförmigem Material hergestellt.
Ein Schenkel 21 -dieser Federn ist durch zwei Nieten 22 -am Anschlagrand 17 befestigt.
Das freie Ende 23 dieses -Schenkels- ist- einwärts gebogen und dient als Stützorgan
für den Tragrand 16 der Kappe 15. Das Ende 26 des anderen Schenkels
24 jeder Feder 20
.dient als Sicherungsorgan für die Kappe im Gehäuse.
Aus dem freien Ende 23 des Schenkels 21 jeder Feder ist eine Zunge 25 geformt und
umgebogen, welche als Zugglied zum Lösen der Verbindung dient.
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Wenn die Kappe vom Gehäuse entfernt werden soll, wird die Zunge 25
seitwärts nach außen gezogen, bis das freie Ende 23 des Schenkels 21 unter dem Tragrand
16 wegschnappt. Beim Ziehen an der Zunge 25 werden zunächst das Gehäuse 1 und die
Kappe 15 etwas verformt und der Tragrand 16 der Kappe 15 bleibt anfänglich durch
das Ende 26 des Schenkels 24 noch in den Stützmitteln gesichert. Erst nachdem eine
gewisse Verformung des Gehäuses 1 und der Kappe 15 zustande gekommen ist, erfolgt
eine solche Spreizung der Schenkel 21 und 24 der Federn 20, daß der Tragrand
von den Stützmitteln freikommt. Wenn die Kappe aus dem Gehäuse entfernt worden ist,
schließen sich die Federschenkel wieder. Beim Anbringen der Kappe spreizt die Oberseite
ihres Tragrandes die Feder, sobald diese Oberseite mit dem zurückgebogenen Ende
des Federschenkels 24 in Berührung kommt.
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Gegebenenfalls kann die Zunge 25 auch weggelassen werden. In diesem
Falle muß die Feder 20 dadurch geöffnet werden, daß die Kappe an der Stelle der
Federn etwas einwärts gedrückt wird.
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Die neue Bauart ist auch verwendbar, wenn nur das Gehäuse oder nur
die Kappe nachgiebig ist.