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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Schlingengarnes .
Es sind zahlreiche Verfahren zum Kräuseln von Kunstfäden bekannt, um dadurch die
charakteristischen Eigenschaften dieser Fäden zu verbessern, wobei jeder Einzelfaden
in sich gekräuselt wird.
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Gemäß der deutschen Patentschrift 655 392 erfolgt die Kräuselung durch
Einwirkung eines gasförmigen wirbelnden Mittels auf die Kunstfäden im koagulierten,
aber noch plastischen Zustand.
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Das Hauptpatent 1170 109 bezieht sich demgegenüber auf ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines Schlingengarnes aus endlosen
gezwirnten Kunstfadenbündeln, bei dem das Fadenbündel mittels eines Gasstromes mit
großer Geschwindigkeit durch ein Rohr od. dgl. getrieben wird sowie nach Verlassen
des Rohres seine Bewegungsrichtung ändert und die Fadengeschwindigkeit vermindert
wird, wobei das Fadenbündel in den das Rohr od. dgl. in gerader Richtung durchströmenden
Gasstrom unter einem Winkel eingeführt wird.
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Das erzeugte Schlingengarn besteht aus einem Fadenbündel, dessen einzelne
Fäden an beliebigen Stellen Schlingen aufweisen. Die Fäden sind dabei nicht gekräuselt.
Auf diese Weise wird ein Garn erhalten, das einem aus Stapelfasern hergestellten
Garn sehr ähnlich ist und bei der Verarbeitung zu Textilerzeugnissen mit besonders
erwünschten Eigenschaften hinsichtlich Fülligkeit, Weichheit des Griffes und Wärmeisoliervermögen
führt.
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Gemäß dem Hauptpatent wird eine besonders kräftige Schlingenbildung
erzielt, auch bei solchen Fadenbündeln, die schon den endgültigen Drall aufweisen.
Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, besonders kleine Schlingen bei möglichst
niedrigem Luftverbrauch zu erzeugen.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren werden die Schwierigkeiten bei
der Herstellung von Schlingengarn mit sehr kleinen Schlingen in den Endlosfäden
durch eine sehr einfache Maßnahme beseitigt. Es können dann Schlingen hergestellt
werden, die einen Durchmesser in der Größenordnung des ursprünglichen Fadendurchmessers
aufweisen, wodurch eine weitere Erhöhung des endgültigen Volumens des Schlingengarnes
erreicht wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Schlingengarnes
aus endlosen, gezwirnten Kunstfadenbündeln gemäß Patent 1170 109, wobei das
Fadenbündel unter einem Winkel in einen ein Behandlungsrohr od. dgl. in gerader
Richtung durchströmenden Gasstrom eingeführt wird und nach Verlassen des Rohres
unter Verminderung der Laufgeschwindigkeit seine Bewegungsrichtung ändert, ist dadurch
gekennzeichnet, daß dem Gasstrom im umschlossenen Behandlungsraum eine schraubenlinienförmige
Bewegung erteilt wird.
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Vorzugsweise weist die schraubenlinienförmige Bewegung des Gasstroms
den gleichen Drehsinn wie der Verlauf des Zwirnes im Fadenbündel auf.
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Die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht aus einem von einem Gasstrom durchflossenen Rohr od. dgl., zwischen dessen
beiden Enden eine Öffnung oder Einkerbung zur schrägen Zuführung des Fadenbündels
vorgesehen ist, und ist dadurch gekennzeichnet, daß im Rohr ein schraubenlinienförmiger
Metalldraht angeordnet ist.
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Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist an Stelle des
Metalldrahtes eine schraubenlinienförmige Erhöhung bzw. Vertiefung an der Innenwand
des Behandlungsraumes vorgesehen.
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Bei dem in der deutschen Patentschrift 172 264 beschriebenen Verfahren
wird z: B. ein frischgesponnener Faden im hochgequollenen Zustand der Einwirkung
einer
in Drehbewegung versetzten Flüssigkeit ausgesetzt, ohne daß jedoch eine Xräuäelung
beabsichtigt oder erreicht wird.
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Nach der französischen Patentschrift 405 782 wird ein frischgesponnener
Kunstfaden möglichst reibungsfrei durch ein gekrümmtes Rohr geführt, wobei der gleichzeitig
durchströmenden. Flüssigkeit durch in bestimmter Weise angeordnete Rippen eine gewisse
Drehbewegung erteilt wird. Auch hier ergibt sich keine Kräuselung in dem Fadenbündel.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beschrieben,
in der zwei Ausführungsformen der erfindungsgemäß verwendeten Behandlungsvorrichtung
dargestellt sind.
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F i g. 1 zeigt im Längsschnitt eine Vorrichtung mit einem schraubenlinienförmigen
Metallfaden; F i g. 2 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch die Vorrichtung
gemäß Linie II-Il der Fig.1; F i g. 3 zeigt eine gegenüber der Ausführungsform nach
F i g. 1 etwas geänderte Ausführungsform der Vorrichtung; F i g. 4 zeigt im Schnitt
die gleiche Vorrichtung wie in F i g. 3, jedoch mit einer schraubenlinienförmigen
Erhöhung.
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Die F i g. 1, 2 und 3 zeigen eine Vorrichtung 1, bestehend aus einem
Rohr 2 mit einer Einkerbung 3, wobei dieses Rohr mit einem Rohrstück 4 versehen
ist, das als Verbindung zu einer Zufuhrleitung für ein unter Druck befindliches
Gas, z: B. Preßluft, dient.
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Dem freien Ende des Rohres 2 gegenüber befindet sich eine Platte 5,
die mittels einer Schraube 6 an einer um das Kehr 2 ängebraeliten Stützet befestigt
ist. Der Abstand der Stütze 7 bis zum Ende des Rohres 2 ist einstellbar, und die
Stütze 7 kann an der erwünschten Stelle mittels einer Schraube ,8 fest angeordnet
werden.
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Ein von einem nicht dargestellten Fadenkörper kommendes Fadenbündel
9 wird über einen Fadenführer 10 von einem durch das Rohrstück 4 zugeführten Luftstrom
in die Einkerbung 3 gesogen und im Röhr 2 fortbewegt.
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Nach Verlassen des Rohres 2 stößt das Fadenbündel 9 gegen die
Platte 5. Die Verlängerung der Mittellinie des Rohres 2 schneidet die Platte 5 in
einem Abstand von 1,6 mm vom Rohrende. Während sich das Fadenbündel noch unter Einfluß
des Luftstromes befindet, verringert sich die Fadengeschwindigkeit durch das Anstoßen,
und. es ändert sich die Bewegungsrichtung des Fadenbündels. Nach dem Anstoßen wird
der Faden auf die in dein Hauptpatent beschriebene Weise zu einer nicht dar'-gestellten
Aufwickelvorrichtüng abgeführt.
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In! Rohr 2 befindet sich ein schraübenlinienförmi> gei Metalldraht
11. Der Luftstrom erhält dadurch eine schräüberilinienfötndige Bewegung, und das
Ergebnis ist, däß ein Fadenbündel irZit sehr kleinen Schlingen in den Endlosfäden
hergestellt Wird. Der Draht 11 ist genügend federftd, uni an seinem Platt im Rohr
2 zu bleiben.
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Das Fadenbüftdel 9 kann in einer Richtung abgeführt werden, die der
Richtung de's Luftstromes nach Anstößen an die Plätte 5 entgegengesetzt ist. In
F i g. 1 ist die Richtung, in der sirh der Luftstrom bewegt, mit einem Pfeil angegeben.
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An Stelle eines schraübenlinienförinigen Drahtes kann auch eine schraubenlinienförmige
Erhöhung oder Vertiefung an der Innefwänd des Rohres 2 vorgesehen sein, so däA nnait
eine Innenoberfläche erhält, die mit der mit Zügefi versehenen Oberfläche in einem
Gewehrlauf vergleichbar ist.
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Ein Beispiel einer solchen Ausführungsform ist in F` i g. 4 dargestellt.
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Im Rohr 2 ist eine Vertiefung eingeschnitten, so daß die schraubenlinienförmige
Erhöhung 12 übrigbleibt. Der Luftstrom erhält dadurch die gleiche schraubenlinienförmige
Bewegung wie durch den schraubenlinienförmig gewundenen Draht bei der Vorrichtung
nach F i g. 1.
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Die Länge und Stärke des schraubenlinienförmigen Drahtes oder der
schraubenlinienförmigen Vertiefung bzw. Erhöhung im Rohr 2 sowie dessen bzw. deren
Ganghöhe können je nach den Betriebsverhältnissen und den erwünschten Resultaten
geändert werden. Beispiel 1 Ein Acetätseidengärn mit einem Z -Zwirn von 200 Drehungen
je Meter und einem Titer von 300 den, welches aus 75 Endlosfäden bestand, wurde
unter Einfluß eines Luftstromes von 301/Min. in einer Vorrichtung gemäß F i g. 1
behandelt. Die lichte Weite des Rohres 2 betrug 1,7 mm, Der schraubenlinienförmige
Draht 11 hätte eine Stärke von 0;5 mm und 160 Drehungen je Meter. Die Drehungen
hatten den gleichen Drehsinn wie das zu behandelnde Garn.
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Die Platte war unter einem Winkel von 100° zur Mittellinie des Rohres
2 angeordnet, und der kleinste Abstand zwischen Platte und Röhr bettzig 0,4
mm. Das Garn wurde über eine Rolle ntit einem Durchmesser von 28;6 mm zugeführt
und über eine Rolle finit einem Durchmesser von 23,8 min abgeführt. Beide Rollen
hatten die gleiche Um> drehungsgescliwindigkeit.
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Das behandelte Garn wurde unter einer Spannung von 35 g mit einer
Geschwindigkeit von 50 in/Min. aufgespult.
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Der durchschnittliche Durchmesser des unbehandelten Garnbündels betrug
0,3 mm. Nach Bähand= hing in der angegebenen Weise betrug der Dürchmesser bei 75b/ö
der erzeugten Schlingen in den Einzelfäden 0,3 mm oder weniger. Nur selten fand
man Schlingen mit einem Durchmesser von mehr als 0,6 mm.
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Wenn kein schraubenlinienförmiger Draht vorhanden ist, erhält man
dagegen ein Garn, bei dem mehr als 50% der Schlingen größer als 0,3 mm sind, währ
rend einige Schlingen einen Durchmesser von 1 mm haben.
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Die nachstehende Tabelle zeigt den Unterschied im Titer bei Garn,
das mit und ohne den schraubenlinienförmigen Metalldraht im Rohr behandelt würde.
| Tabelle I |
| Uübehändelt liehäüdelt Zu_ |
| Titer in den Titer in den nahme |
| Ohne Metalldraht 302,9 327,8 8,2 |
| Mit Metalldraht 302,9 332,6 9,8 |
Beispiel 2 Ein Viskoseseidengarn mit einem Titer von 150 den und
einem S-Zwirn von 220 Drehungen je Meter, bestehend aus 40 Fäden, wurde in einer
Vorrichtung gemäß Beispiel 1 behandelt. Der Luftverbrauch betrug 751/Min. Der schraubenlinienförmige
Metalldraht war in S-Richtung mit 160 Drehungen je Meter gedreht.
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Der Durchmesser des ursprünglichen Garns betrug 0,25 mm. Bei Verwendung
des schraubenlinienförmigen Metalldrahtes waren nur etwa 10 % der Schlingen größer
als 0,25 mm. Ohne den Metalldraht betrug dieser Prozentsatz etwa 30fl/o.
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Die Zunahme des Titers in beiden Fällen ist in nachstehender Tabelle
angegeben.
| Tabelle 1I |
| Unbehandelt Behandelt Zu- |
| Titer in den Titer in den nie |
| °/o |
| Ohne Metalldraht 150,9 161,6 7,1 |
| Mit Metalldraht 150,9 164,5 9,0 |