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Schwenkarmgreifer mit zweifach angelenkter Greifarmendplatte Die Erfindung
betrifft einen Schwenkarmgreifer, der insbesondere zur Entnahme von Werkstücken
aus Pressen geeignet ist.
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Bekannte Schwenkarmgreifer sind hydraulisch oder pneumatisch über
eine zweifach angelenkte Greifarmendplatte verschwenkbar, deren einer Anlenkpunkt
eine lotrecht verlaufende Bahn beschreibt, während der andere Anlenkpunkt zwangläufig
in einem gekrümmten Führungsschlitz geführt ist, der an seinem unteren Ende in lotrechter
Richtung beginnt. Solche Schwenkarmgreifer können besonders zum Herausnehmen von
Blechwerkstücken, wie z. B.
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Automobilkarosserieteilen, aus Pressen verwendet werden, aber auch
in Verbindung mit anderen Maschinen, beispielsweise zur Überführung von Werkstücken
von einer zur anderen Arbeitsstation, zum Einlegen von Werkstücken in Pressen und
zu anderen ähnlichen Arbeiten.
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Bei bisher bekannten Schwenkarmgreifern konnte man unterschiedliche
Bewegungsbahnen zwischen sich verändernden Aufnahme- und Abgabepunkten dadurch einstellen,
daß die Länge des die Greifer tragenden Schwenkarms und der Anlaufwinkel des davon
getragenen Greifers verändert wurden. Bisher gibt es aber noch keinen Schwenkarmgreifer,
den man auf mehrere, vom gleichen Aufnahmepunkt ausgehende unterschiedliche Bewegungsbahnen
einstellen kann. Dies wäre aber sehr zweckmäßig, um den Schwenkarmgreifer beispielsweise
im Falle der Anwendung auf Pressen unterschiedlichen Formgebungen des Preßlings
und verschiedenen Pressenbauweisen anpassen zu können, damit in all diesen Fällen
dieselbe Grundbauweise des Schwenkarmgreifers verwendet werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Schwenkarmgreifers,
der diese Einstellmöglichkeiten bietet und insbesondere bei gleichbleibendem Aufnahmepunkt,
von dem aus die Bahn zunächst nach oben und anschließend über eine größere Strecke
horizontal verläuft, die Möglichkeit bietet, diese horizontalen Wegstrecken auf
unterschiedliche Höhe gegenüber dem Aufnahmepunkt einzustellen.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Führungsschlitz
dem unteren Anlenkpunkt der Greifarmendplatte zugeordnet ist und eine nach außen
verlaufende Krümmung beschreibt, die in einem horizontal verlaufenden Abschnitt
endet, und daß ferner der obere Anlenkpunkt der Greifarmendplatte auf einer lotrechten
Führungssäule gleitend geführt ist, auf der unterhalb dieser Führung des oberen
Anlenkpunktes ein Schlitten gleitend verschiebbar angeordnet ist, an dem der Kolben
des
hydraulischen oder pneumatischen Antriebs angreift, und daß an diesem Schlitten
eine Konsole befestigt ist, die mindestens einen Zapfen aufweist, an dem das eine
Ende eines Hebels angelenkt ist, dessen anderes Ende an dem in dem Führungsschlitz
geführten unteren Anlenkpunkt der Greifarmendplatte angreift.
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Diese Konsole wird zweckmäßig an dem Schlitten in ihrer Höhenlage
einstellbar befestigt, wodurch es möglich ist, die Höhenlage des horizontalen Bahnabschnittes
des Schwenkarmgreifers gegenüber der Aufnahmestelle zu verändern.
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Zweckmäßig wird zwischen dem Schlitten und der Führung des oberen
Anlenkpunktes der Greifarmendplatte eine Druckfeder eingeschaltet, die beim Verschwenken
des Greifarms aus der Werkzeugmaschine heraus nach außen zusammengedrückt wird und
die die Bewegung des Greifarms in seine Ausgangsstellung zurück in die betreffende
Werkzeugmaschine einleitet. Der Schwenkarmgreifer nach der Erfindung kann in besonders
einfacher Weise an einer Werkzeugmaschine, wie beispielsweise an einer Presse, abnehmbar
angebracht sein. Seine Betätigung wird unmittelbar von der Bewegung der Presse oder
aber auch vom Arbeiten der Steuerung der Presse abgeleitet.
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Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
der Zeichnung.
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F i g. 1 ist die Seitenansicht einer Ausführungsform der Erfindung
in zurückgezogener Betriebslage, wobei einige Teile weggelassen sind;
Fig.
2 ist eine der Fig. 1 entsprechende Seitenansicht, in der ebenfalls einige Teile
weggelassen sind, und zeigt die Einrichtung in einer mittleren Betriebslage; F i
g. 3 zeigt in entsprechender Darstellung wie die Fig. 1 und 2 die Einrichtung in
der ausgestreckten Betriebslage; Fig. 4 ist ein Schnitt durch die Einrichtung entlang
der Linie 4-4 in Fig. 1; Fig. 5 ist ein Schnitt durch die gesamte Einrichtung entlang
der Linie 5-5 in F i g. 1; F i g. 6 zeigt schematisch einige der mit der erfindungsgemäßen
Einrichtung erzielbaren veränderlichen, von einem bestimmten Werkstückaufnahmepunkt
ausgehenden Bewegungsbahnen eines Werkstückes; F i g. 7 zeigt schematisch veränderliche
Bewegungsbahnen eines Schwenkpunktes des Werkstücktragarms entsprechend den in F
i g. 6 dargestellten Bewegungsbahnen des Werkstückes.
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Gemäß der Zeichnung sind die Greifer-Trageinrichtungen und die zugehörigen
Steuer- und Betätigungseinrichtungen an einem Rahmen gelagert, der von vertikalen
Seitenplatten 10, 12, oberen und unteren Platten 14,16 und einem Paar von Querstegen
18, 20 gebildet wird. Der Rahmen kann an einem Teil 22 einer Presse oder einer damit
verbundenen Konsole über Haken 24, 26 befestigt werden, die an dem Quersteg 18 befestigt
sind und in ihren unteren Bereichen nach unten offene Schlitze 28 aufweisen. Diese
Schlitze 28 dienen zur Aufnahme von nach oben ragenden Halteflanschen 30, 32 am
Pressenteil 22, die konisch zulaufen und abgerundete Ecken 34 aufweisen, um den
Zusammenbau zu erleichtern. Eine die Haken-Schlitz-Verbindung schneidende vertikale
Linie wird im folgenden als Hakenlinie bezeichnet; hierauf wird noch im einzelnen
zurückzukommen sein. Es ist eine Anzahl von Schrauben 36 vorgesehen, um den Rahmen
über den Quersteg 20 an dem Pressenteil 22 zu befestigen. Hierdurch wird eine schnelle
und bequeme Möglichkeit zur Befestigung und Lösung der Materialtransporteinheit
an bzw. von der Presse geschaffen. Ein Überkopfkran kann dazu verwendet werden,
um die Einheit anzuheben und die Haken über die Halteflansche 30, 32 zu schieben.
Anschließend können die Schrauben 36 angezogen werden, um die Transporteinheit fest
mit dem Pressenteil 22 zu verbinden. In entsprechender Weise wird ein Abbau der
Einheit von der Presse durch Lösen der Schrauben 36 und Abheben der Einheit von
den Halteflanschen 30,32 bewirkt.
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Als Führungseinrichtung zur Festlegung der Bewegungsbahn des beweglichen
Greifertragarms ist ein Paar von parallel zueinander gekrümmten und miteinander
fluchtenden Führungsschlitzen 40, 42 vorgesehen. Diese Führungsschlitze sind miteinander
identisch, weshalb nachfolgend nur der Führungsschlitz 40 im einzelnen beschrieben
wird. Jeder Führungsschlitz wird durch parallel zueinander verlaufende Nockenflächen
44, 46 an plattenförmigen Teilen 48, 50 gebildet, die in geeigneter Weise am Rahmen
befestigt sind und sich gegenüber dem Pressenteil 22 nach oben und nach außen erstrecken.
Jeder Schlitz hat untere, etwa vertikal verlaufende Teile 52 und obere, etWa horizontal
verlaufende Teile 54, die durch gekrümmte Abschnitte 56, 58 von sich veränderndem
Radius miteinander verbunden sind, um eine durchgehende, -stetige Kurve zu bilden,
die die
geraden Teile 52,54 tangential miteinander verbindet.
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Der Krümmungsradius des gekrümmten Teils 56 ist beträchtlich größer
als der Krümmungsradius des gekrümmten Teils 58. Die Neigung des gekrümmten Teils
56 bewirkt eine beträchtlich größere Vertikalbewegung als Horizontalbewegung eines
sich entlang dieser gekrümmten Fläche bewegenden Punktes. Der gekrümmte Teil 58
dagegen hat eine beträchtlich längere Horizontalbewegung als Vertikalbewegung eines
Punktes zur Folge, der sich entlang dieser gekrümmten Fläche bewegt.
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Ein Schlitten 60 ist zwischen den Führungsschlitzen innerhalb des
Rahmens vertikal hin- und herbewegbar gelagert. Dieser Schlitten umfaßt einen Schlittenblock
62, der mittels einer Lagerhülse 65 verschiebbar auf einer vertikal verlaufenden
Führungssäule 64 gelagert ist. Diese Führungssäule verläuft zwischen der oberen
Platte 14 und der unteren Platte 16 und ist mit diesen fest verbunden.
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An dem Schlittenblock 62 ist mittels einer Anzahl von Befestigungsmitteln
68 und einem Paßkeil 69 einstellbar eine Hebellagerkonsole 66 gelagert. Ein Lagergehäuse
70 ist am unteren Ende der Konsole 66 befestigt und nimmt einen quer verlaufenden
Zapfen 72 in Lagerhülsen 74 auf. An dem Schlittenblock 62 ist zu einem weiter unten
noch zu beschreibenden Zweck eine Lörmfge Konsole 75 in geeigneter Weise befestigt.
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Wie Fig. 5 zeigt, ist auf den Enden des Zapfens 72 ein Paar von gekrümmten
Hebeln 76, 78 schwenkbar gelagert. Stößelelemente in Form von Rollen 80, 82 sind
mittels Befestigungseinrichtungen 84, 86 drehbar an den Enden der Hebel 76, 78 gelagert.
Die Rollen 80, 82 werden von den Führungsschlitzen 40, 42 aufgenommen und geführt;
sie stellen mit ihrer Mittellinie den unteren Anlenkpunkt 150 der Greifarmendplatte
90, 92 dar. Die Rollen-Befestigungseinrichtungen 84, 86 umfassen Bolzen 87, 88,
die sich durch die unter Abstand angeordneten Greif- oder Tragarmendplatten90, 92
erstrecken, so daß eine Bewegung der Rollen entlang den Führungsschlitzen eine entsprechende
Bewegung des Tragarms durch die Endplatten hervorruft. Gemäß Fig. 1 sind die Endplatten90,
92 etwa dreieckig geformt, und mit ihren äußeren Enden sind sich nach unten erstrekkende
Greif- oder Tragarme 96 verbunden, und zwar über plattenförmige Teile 98, 100 (die
in F i g. 5 gezeigt sind) und eine Zapfen-Lagerhülsen-Einheit 102.
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Am unteren Ende der Tragarme 96 ist eine (nicht dargestellte) Greifereinrichtung
befestigt, und zwar in der in der USA.-Patentschrift 2 609 776 beschriebenen Art
und Weise. Die inneren Enden 103, 104 der Tragarmendplatten sind mittels einer Zapfen-Lagerhülsen-Einheit
105 miteinander verbunden, deren Mittellinie den oberen Anlenkpunkt 155 dieser Endplatten
bildet. Ein Gleitblock 106 mit einer Lagerhülse 108 ist verschiebbar auf der Führungssäule
64 gelagert und mit der Zapfen-Lagerhülsen-Einheit 105 starr verbunden, die eine
Schwenkbewegung der Tragarmendplatten demgegenüber gestattet.
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Mit den der Führung dienenden Blöcken 62 und 106 ist eine Einrichtung
zur Unterstützung des Rückhubes verbunden, und zwar in Form eines vertikalen Zapfens
110, der an einem Flansch 112 des Blockes 62 befestigt ist und sich nach oben durch
eine entsprechende Öffnung in einem Flansch 114 des Blokkes 106 erstreckt. Eine
Druckfederll6 ist auf den Zapfen 110 aufgeschoben und sitzt mit ihrem unteren
Ende
auf dem Flansch 112 auf. Während bestimmter Zeitpunkte im Betrieb der Einrichtung
liegt das obere Ende der Feder 116 an der Unterseite des Flansches 114 an, und dann
wird die Feder zwischen den Flanschen 112 und 114 zusammengedrückt.
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Der Schlitten 60 ist entlang der Führungssäule 64 mittels eines einfach
wirkenden Druckmittelzylinders 130 verschiebbar, der unterhalb des Rahmens in der
Lage angeordnet ist, die eine optimale Kraftausnutzung und eine höchstmögliche Wirksamkeit
im Betrieb gestattet. Die Anordnung des Zylinders in dieser bevorzugten Lage wird
ermöglicht durch die besondere Anordnung der beschriebenen Tragarm-Betätigungs-
und -Steuereinrichtung. Eine Kolbenstange 132 erstreckt sich durch den Boden des
Rahmens nach oben und ist an dem Schlitten 60 mittels eines Kupplungsstückes 134
und eines Verbindungsblockes 136, der an dem Schlittenblock 62 befestigt ist, dauerhaft
befestigt. Eine Dämpfungseinrichtung zur Steuerung der Rückbewegung des Tragarms
besteht aus einem Ölzylinder 140 od. dgl., dessen Stange 142 mit der L-förmigen
Konsole 75 verbunden ist, so daß sie sich mit dieser hin- und herbewegt. Aus Zwecken
der Darstellung ist der Hub des Zylinders 130 derart gezeigt, daß er ausreichend
ist, um die Rollen 80, 82 über die gesamte Länge der Führungsschlitze 40, 42 zu
bewegen. Jedoch kann gewöhnlich auch ein Zylinder mit einem kürzeren Hub verwendet
werden, dessen Hub nur ausreicht, um die Rollen über einen Teil der Schlitze zu
bewegen, um eine möglichst große Vielfalt von Armbewegungen durch Verstellung der
Konsole 66 gegenüber dem Block 62 zu ermöglichen.
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Bei der Betriebsstellung der Einrichtung gemäß Fig. 1 ist die Kolbenstange
132 des Zylinders 130 völlig zurückgezogen, der Schlitten 60 befindet sich in seiner
untersten Stellung, die Rollen 80, 82 befinden sich am unteren Ende ihrer Bewegungsbahn
entlang der Führungsschlitze 40, 42, und der Tragarm 96 ist in seiner untersten
Lage relativ zu der Presse 22. In dieser Stellung befindet sich die (nicht dargestellte)
Greifereinrichtung am unteren Ende des Tragarms innerhalb des Umrisses der Presse
und kann derart betätigt werden, daß sie ein in der Presse befindliches Werkstück
an einem bestimmten Aufnahmepunkt ergreift. Die Rollen 80, 82 befinden sich am Boden
des vertikalen Teils 52 der Schlitze 40, 42.
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Wie Fig.7 zeigt, kann die ausgängliche untere Stellung des unteren
Anlenkpunktes bzw. Ider Mittellinie 150 der Walzen 80, 82 gegenüber den Führungsschlitzen
verstellt werden zwischen einer untersten, mit 160 bezeichneten Lage und einer Anzahl
von weiter oben liegenden Ausgangsstellungen 162, 164, in dem die Konsole 66 gegenüber
dem Schlittenblock 62 verstellt wird. Um diese Einstellbarkeit nach der Erfindung
auszunutzen, ist der Kolbenhub kleiner gewählt, als er erforderlich wäre, um eine
Bewegung über die gesamte Länge der Führungsschlitze hervorzurufen. Falls ein Kolbenstangenhub
von 610 mm gewählt wird, so endet die Bewegungsbahn der Mittellinie der Walzen an
den Punkten 166, 168 bzw.
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170 je nach der Ausgangsstellung. Falls ein Maximalhub von 762 mm
angewandt wird, so wird die Mittellinie 150 der Rollen von der Ausgangslage 160
bis zur Endstelle 172 am Ende der Führungsschlitze bewegt.
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Zum Zwecke der Erläuterung der vollständigen Bewegung der Vorrichtung
soll angenommen werden, daß ein Zylinder 130 mit einem Maximalhub von
762 mm verwendet
wird, der eine Bewegung über die Gesamtlänge der Nockenschlitze hervorruft. Die
Länge des Greifertragarms und der Greifereinrichtung ist einstellbar, wie dies in
der USA.-Patentschrift 2 609 776 beschrieben ist, um ein genaues Erfassen des Werkstückes
innerhalb der Presse durch die Greifereinrichtung zu gewährleisten. Die Greifereinrichtung
ist nach Maßgabe eines Signals betätigbar, das am Ende des Preßvorganges abgegeben
wird, um das Werkstück innerhalb der Presse zu erfassen.
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Sodann wird der Zylinder 130 mit Druckmittel gespeist, um ein Herausschieben
der Kolbenstange 132 zu bewirken. Die Kolbenstange 132 bewegt sich nach oben und
verschiebt den Schlitten 60, indem der Schlittenblock 62 auf der Führungssäule 64
gleitend verschoben wird. Die Rollen 80, 82 folgen den Führungsschlitzen nach oben
und bewirken eine derartige Führung des Greifer-Tragarms und der Greifereinrichtung
selbst, daß das Werkstück entlang der Bahn AD in F i g. 6 bewegt wird, die zunächst
genau vertikal verläuft, wie dies bei 176 gezeigt ist, um das Werkstück zunächst
aus der Matrizenaussparung herauszuheben. Anschließend verläuft die Bewegung des
Werkstückes genau horizontal, wie bei 178 dargestellt, und endet in einer nach oben
und außen gekrümmten Bewegung, mit 180 bezeichnet. Die entsprechende Bewegung der
Mitellinie 150 der Walzen 80, 82, in F i g. 7 gezeigt, ist zunächst genau vertikal,
wie mit 52 bezeichnet ist, und anschließend etwa vertikal mit zunehmender Horizontalkomponente,
wenn sich die Rollen entlang den gekrümmten Teilen 56 der Führungsschlitze 40, 42
bewegen. Wenn die Rollen die gekrümmten Abschnitte 48 der Führungsschlitze erreichen,
so wird die Bewegung im wesentlichen horizontal mit immer kleiner werdender Vertikalkomponente,
bis die Rollen die horizontalen Abschnitte 54 der Führungsschlitze erreichen, wonach
ihre Bewegung genau horizontal wird. Die Bewegung der Rollen über die gesamte Nockenfläche
52 bewirkt ein maximales Anheben des Werkstückes aus der Matrizenvertiefung in der
Presse zu Beginn der Bewegungsbahn. Im allgemeinen bestimmt die Tiefe des Matrizenhohlraums
die Größe der Anhebebewegung, die erforderlich ist, um ein bestimmtes Werkstück
aus der Presse entnehmen zu können.
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Bei Annahme eines Hubs von 610 mm ist die Konsole 66 gegenüber dem
Schlittenblock 62 nach oben einstellbar, und hierdurch wird die Ausgangsstellung
der in den Schlitzen abrollenden Rollen nach oben verlagert, um die Bewegungsbahn
zwischen der Einstellung auf maximalen Hub, eingezeichnet durch die Linie A, über
die Linie B für halben Hub bis zu der Bewegungsbahn C ohne jeglichen Hub verändern
zu können. Es ist darauf hinzuweisen, daß weder die Hakenlinie noch der Aufnahmepunkt
sich ändern, und daß für einen feststehenden Aufnahmepunkt eine größere Anzahl unterschiedlicher
Bewegungsbahnen erzielbar ist. Für den Durchschnittsfachmann ist ersichtlich, daß
außerdem auch die Länge des Greifertragarms und die Lage der Greifereinrichtung,
falls erforderlich, bei jeder Veränderung der Bewegungsbahn des Tragarmes verstellt
werden können.
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Während der oberen Bewegung des Schlittens sind die Tragarme 96 einschließlich
der Armendplatten 90, 92 um die Mittellinie 150 und die Mittellinie 155 der Schwenkverbindung
105 schwenkbar. Der Schlittenblock 106 bewegt sich auf der Führungssäule 64 bis
in die höchste Verbikalliage nach F i g. 2 und sodann
nach unten
in Richtung auf den sich noch nach oben bewegenden Block 62 und begrenzt die Bewegung
der Tragarme auf eine vorbestimmte Bahn nach Maßgabe der Führungsschlitze. Die Abwärtsbewegung
setzt sich während der letzten Stufen der Bewegung des Tragarms aus der zurückgezogenen
Stellung in die ausgezogene Stellung fort, bis die in Fig.3 dargestellte Lage erreicht
ist. Die zwischen den Flanschen 162, in4 befindliche Druckfeder 116 wird hierbei
zusammengedrückt. Demzufolge wird also in der Feder Energie zur Einleitung des Rückhubs
gespeichert.
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Am Ende der Auswärtsbewegung oder an einem vorbestimmten Punkt vor
Beendigung dieser Bewegung des Tragarms wird ein Signal erzeugt, das (nicht dargestellte)
übliche Ventileinrichtungen in üblicher Weise betätigt, um die Greifereinrichtung
zwecks Freigabe des Werkstückes auszulösen. Die Stange 142 wird während der Bewegung
des Arms von der zurückgezogenen in die ausgestreckte Stellung im Rückführzylinder
140 frei nach oben mitgenommen.
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Am Ende der Aufwärtsbewegung wird der Zylinder 130 zur Atmosphäre
hin entlüftet, und das Gewicht des Arms wird durch in dem Zylinder 140 eingeschlossenes
Gas oder eingeschlossene Flüssigkeit unterhalb des Kolbens am Ende der Stange 142
und den flachen, horizontalen Flächen 54 der Führungsschlitze getragen. Um die Rückbewegung
des Tragarms in die zurückgezogene Lage zu unterstützen, ist eine Energiespeichereinrichtung
vorgesehen, die bei dem,dargestellten Ausführungsbeispiel die Form der Feder 116
hat. Die Feder 116 ist während des Arbeitshubs des Tragarms in die ausgezogene Stellung
gespannt worden und unterstützt den Beginn der nachfolgenden Tragarm-Zurückbewegung.
Der Zylinder 140 ist mit durch Drosselstellen gesteuerten Beipaßkanälen versehen,
sodaß die darin eingeschlossene Flüssigkeit (oder das Gas) mit gesteuerter Geschwindigkeit
von unterhalb des Kolbens ausfließen kann, so daß die Stange 142 unter der Wirkung
des Gewichts des Tragarms 96 sich herausschieben kann.
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Infolge der Lage der Rollen 80, 82 und der Schwenkachse des Tragarms
in der heraus gestreckten Stellung kann die Schwerkraft gegebenenfalls nicht ausreichend
sein, um die Rückwärtsbewegung einzuleiten. Die zusammengedrückte Druckfeder 116
übt aber eine Kraft zwischen dem Schlittenblock 62 und dem Schlittenblock 106 aus,
die eine Abwärtsbewegung des ersteren entlang der Führungssäule 64 zur Folge hat.
Bei der Abwärtsbewegung des Schlittenblockes 62 entlang der Führungssäule 64 wird
der Gelenkzapfen 72 nach unten gezogen und zieht die Rollen 80, 82 aus Iden horizontalen
Abschnitten 54 der Führungsschlitze heraus in die gekrümmten Abschnitte 58. Wenn
die Rollen 80, 82 die gekrümmten Abschnitte 58 dieser Schlitze erreichen, so bewirkt
die auf die Tragarme wirkende Schwerkraft eine weitere Abwärtsbewegung entlang der
gekrümmten Schlitze, da der Zylinder 140 über eine Beipaßleitung entleert wird,
und wird ausreichend sein, um den Tragarm aus der ausgestreckten Lage in die in
F i g. 1 gezeigte zurückgezogene Lage iu bewegen. In der zurückgezogenen Lage verläuft
der Tragarm 96 nach unten und innen in Richtung auf die Presse 22, und die Rollen
80, 82 befinden sich wieder in ihrer Ausgangsstellung in den Schlitzen 40, 42. In
der zurückgezogenen Stellung liegt die von den Tragarmen getragene Greifereinrichtung
innerhalb der Presse und
kann derart betätigt werden, daß sie das Werkstück in der
Presse ergreift.
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Die LinienA,B und C in Fig. 6 stellen Bewegungsbahnen eines Werkstückes
für einen Zylinder mit einem Hub von 610 mm dar, und zwar entsprechend den in Fig.
7 eingezeichneten Ausgangseinstellungenl60, 162 bzw. 164 für die Rollen. Man kann
mittels der erfindungsgemäßen Einrichtung offensichtlich eine unbegrenzte Zahl unterschiedlicher
Bewegungsbahnen verwirklichen, abhängig von dem Hub des Zylinders und von der Ausgangseinstellung
der Rollen. Da es überflüssig ist, alle möglichen Bewegungsbahnen darzustellen,
ist in den Fig. 1 bis 5 der Maximalweg AD mit einem Zylinder von maximalem Hub gezeigt;
eine Anzahl von kürzeren Bahnen A, B und C mit einem Zylinder kleineren Hubes und
mit unterschiedlicher Einstellung der Konsole 66 gegenüber dem Schlittenblock 62
ist in den Fig.6 und 7 schematisch dargestellt. Einer der Hauptvorteile der Erfindung
ist die Ermöglichung einer Werkstückbewegungsbahn, bei der der Durchgang der Werkstückbahn
wesentlich verbessert wird. Wie in Fig. 6 gezeigt ist, haben die Bewegungsbahnen
A, B und C praktisch gerade, mittlere Teile, die die Horizontallinie durch den Aufnahmepunkt
hindurch nicht schneiden und sich somit auch nicht unter diesen Punkt erstrecken.
Falls die Bewegungsbahn nicht genau gesteuert wird, um einen Durchhang zu vermeiden,
so kann das Werkstück in unerwünschter Weise mit der Presse in Eingriff kommen.
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Durch die Erfindung wird eine verbesserte Werkstücktransporteinrichtung
geschaffen, die besonders bei der geschilderten Anwendung ihre Nützlichkeit entfaltet.
Jedoch kann die Erfindung offensichtlich, unter Verwendung der Erfindungsmerkmale,
auch anderen Anwendungsfällen angepaßt werden. Beispielsweise kann die Bewegung
des Tragarms, falls gewünscht, umgekehrt werden, so daß die Normalstellung die obere,
äußere Lage ist, wobei ,die Bewegungsbahn sodann nach unten in die Presse und zurück
in die obere Stellung verläuft, statt von der Presse weg in die obere Lage und zurück
in die untere Lage in Nähe der Presse.