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Auswechselbare Lagerungsanordnung für Förderbandtragrollen Die Erfindung
geht aus von einer auswechselbaren Lagerungsanordnung für Förderbandtragrollen mit
beiderseitig am Tragrollenboden angeordneten Lagerzapfen, wobei der Lagerzapfen
mit einer Lageraufnahme, einem am Tragrollenboden anliegenden Bund und einem durch
den Tragrollenboden geführten Zapfen versehen ist.
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Die gebräuchlichste Förderbandtragrolle besteht aus einem auf einem
Lagerzapfen aufgezogenen Wälzlager mit Labyrinthdichtringen und einem glockenförmigen
Gehäuse, welches das Lager und die Abdichtringe umschließt. Diese Gehäuse werden
mittels zwei seitlich angeordneter Schildzapfen auf der Förderbandtragrollenkonstruktion
befestigt, und zwar so, daß sie in einer Gabel aufgenommen werden können. Diese
Lagerung zeichnet sich durch ihren einfachen sowie robusten Aufbau und einer großen
Wirtschaftlichkeit bei einer hohen Lebensdauer aus.
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Auf Grund dieser Vorteile wird diese Förderbandtragrollenlagerung
für Förderbandanlagen mit einer hohen Leistungsfähigkeit und für hohe Fördergeschwindigkeiten
verwendet. Die von Zeit zu Zeit notwendigen Schmierungen der Lager sowie die auftretenden
Störungen im Wälzlager, die durch eindringenden Staub, Wasser oder durch überhöhte
Beanspruchungen entstehen können, machen einen Ausbau der Förderbandtragrollen und
ein Überholen der Lagerung in gewissen Zeitabständen dennoch notwendig. Um hierbei
den Transport der Tragrollen zu der Reparaturwerkstatt und weiterhin einen größeren
Stillstand der gesamten Förderbandanlage zu vermeiden, ist es bereits bekannt, die
komplette Lagerung der Förderbandtragrolle in einem Gehäuse unterzubringen, welches
in einem Tragrollenstück, z. B. einem dementsprechend ausgebildeten Rollenboden,
eingesetzt ist, so daß eine Auswechselung nach Bedarf vorgenommen werden kann. Die
Befestigung geschieht dabei mittels eines den Abdichtring tragenden Abschlußflansches,
der an der Stirnfläche der Förderbandtragrolle angeschraubt ist. Damit hierbei das
Gehäuse innerhalb der Tragrolle einen festen Halt bekommt, ist es notwendig, eine
große Auflagefläche zu schaffen. Diese Ausführung ist aber aufwendig und nur geeignet
für Förderbandanlagen, die unter extremen Betriebsbedingungen arbeiten. Außerdem
vermögen die Schrauben nicht die Umfangkräfte dann wirkungsvoll aufzunehmen, wenn
eine obere beanspruchung des Lagerzapfens auftritt z. B. beim Festlaufen des Wälzlagers.
Gerade das Festlaufen tritt bei den Wälzlagern, die in den Förderbandtragrollen
eingebaut sind, sehr häufig auf, wobei die Ursache hauptsächlich in der Verunreinigung
des
Schmierstoffes durch Eindringen von Flugsand, Wasser und anderen Fremdstoffen
liegt. Gerade diese Verunreinigungen führen in den meisten Fällen bei den Förderbandtragrollen
zu Betriebsstörungen, die für den Transport von Abraummassen und Rohbraunkohle im
Braunkohlenbergbau eingesetzt sind.
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Des weiteren ist bekannt, den Innenring des Wälzlagers mittels eines
Schiebesitzes auf Abflachungen des Lagerzapfens derart aufzubringen, daß das Lager
als Ganzes ohne Werkzeug auf die Tragrolle aufgezogen und von dieser abgenommen
werden kann.
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Bei dieser Anordnung ist der Lagerzapfen unlösbar mit dem Tragrollenboden
verbunden. Treten hierbei auch die genannten Störungen auf, d. h., das Lager läuft
ebenfalls auf dem Lagerzapfen fest, läßt sich das Lager nur äußerst schwer abziehen
bzw. der Lagerzapfen erhält eine derartige Deformierung, daß er überarbeitet bzw.
erneuert werden muß. Hierbei muß der unlösbar angeordnete Lagerzapfen in der Werkstatt
abgedreht oder abgebohrt werden. Als weiterer Mangel ist auch das Anbringen ein
oder mehrerer Flächen am Innenring des Wälzlagers anzusehen, weil eine Veränderung
des Innenringes gegenüber dem genormten Wälzlager eine weitere Erhöhung der Kosten
mit sich bringt.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine auswechselbare
Lagerungsanordnung für Förderbandtragrollen zu schaffen, die ein schnelles und leichtes
Auswechseln des Lagers und der Lagerzapfen unmittelbar an der Förderbandanlage ermöglicht
und den Anforderungen des Bergbaues entspricht, ohne daß die angeführten Mängel
auftreten. Außerdem soll es weiterhin die Aufgabe der Erfindung sein, den reparaturbedürftigen
Förderbandtragrollen mit Hilfe wirtschaftlich vertretbarer Mittel, ohne größere
Stillstandszeiten der gesamten Förderbandanlage, wieder ihre volle Funktionsfähigkeit
zu geben.
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Erfindungsgemäß geschieht dies dadurch, daß der Zapfen einen nach
innen aus dem Boden der Förderbandtragrolle herausragenden kegelförmigen Ansatz
mit einer in diesen eingearbeiteten Öffnung aufweist, die einen durch Montagebohrungen
am Tragrollenmantel eingeführten Treibkeil aufnimmt.
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Nach dem Einsetzen des Lagerzapfens wird durch die im kegelförmigen
Ansatz befindliche öffnung der Treibkeil hindurchgeschlagen, der am Tragrollenboden
anliegt. Zwei am Förderbandtragrollenumfang angeordnete Montagebohrungen dienen
zum Einführen und zum Herausschlagen des Treibkeiles.
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Durch diese einfache und robuste Anordnung läßt sich der Lagerzapfen
mit dem darauf befindlichen Wälzlager und den Abdichtringen mühelos auswechseln,
ohne die Förderbandtragrollen in eine Werkstatt zu transportieren. Durch die Treibkeilbefestigung
wird ein fester Sitz des Lagerzapfens in der Bohrung des Tragrollenbodens erreicht,
und die Verbindung erhält außerdem einen erhöhten Reibschluß durch den von außen
am Tragrollenboden anliegenden Bund. Der kegelförmige Zapfen weist am Bund einen
zylindrischen Teil auf, der mit leichtem Preßsitz in der Bohrung des Tragrollenbodens
sitzt.
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Das Herausdrücken des Lagerzapfens aus der Bohrung des Bodens der
Förderbandtragrolle geschieht mittels Hebel, die in die am Umfang der Förderbandtragrolle
eingearbeiteten Montagebohrungen eingeführt werden und gegen die Stirnfläche des
kegelförmigen Ansatzes drücken.
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Die Lagerzapfen werden zusammen mit dem Wälzlager, den Abdichtringen
und dem Gehäuse in einer Werkstatt montiert und sind nur noch gegen die reparaturbedürftigen
Lagerzapfen auszuwechseln.
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Die Bohrungen am Umfang der Förderbandtragrolle können mittels geeigneter
Verschlüsse, z. B. mittels Kunststoffeinsätzen, abgedeckt werden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im Schnitt
dargestellt.
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Die Förderbandtragrolle 1 weist am Boden 2 eine zentrische Bohrung
auf, in die ein Lagerzapfen 3 eingesetzt ist. Der Lagerzapfen 3 besteht aus einer
Lageraufnahme 4, einem Bund 5 und aus einem mit einen kegelförmigen Ansatz versehenen
Zapfen 6, wobei in dem Ansatz eine annähernd rechteckige Öffnung an geordnet ist.
Zum Aufnehmen der Abdichtringe 7
sind außerdem zwei Ansätze 8, 9 am Lagerzapfen 3
angeordnet. Durch einen Treibkeil 10, der durch Montagebohrungen 11,12 in der Förderbandtragrolle
1 in die Öffnung des kegelförmigen Zapfens 6 eingeführt wird, erhält der Lagerzapfen
3 einen genügend festen Sitz, wobei die in das Förderbandtragrolleninnere weisende
Stirnseite der Öffnung die gleiche Steigung wie die des Treibkeils 10 aufweist.
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Durch den Treibkeil 10 wird der Bund 5 am Lagerzapfen 3 mit dem Boden
2 derart verspannt, daß selbst bei einer Deformation der Lageraufnahme 4, z. B.
bei einem Festlaufen des Wälzlagers, ein Verdrehen des Lagerzapfens 3 im Boden 2
nicht auftreten kann. Die Bohrungen sind im Boden 2 sowie der analoge Teil des Zapfens
6 mit einem leichten Preßsitz versehen. Durch Scheiben 13 aus Kunststoff werden
die Montagebohrungen 11, 12 verschlossen, so daß eine Verunreinigung des Innenraumes
der Förderbandtragrolle 1 vermieden wird.
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Durch eine am Boden2 angebrachte Arretierung 14, die in den Bund
S eingreift, ist eine Sicherung gegen die Verdrehung des Lagerzapfens 3 vorhanden.