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Notrufsäule Notrufsäulen sind auf Straßen oder Plätzen oder auch in
Werksgeländen aufgestellt und dienen vorzugsweise zur Unfall- und Feuerineldung
sowie als Polizeiruf bzw. zur Verständigung einer Zentrale und gegebenenfalls auch
zum Geben von Warn, oder Alarmsignalen, die von der Zentrale ausgelöst werden.
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Die Notrufsäulen sollen, um sofort leicht erkennbar zu sein, die charakteristische
Form einer viereckigen, sich nach unten verjüngenden Säule haben, mit einem die
Säule allseitig überragenden Dach. Auf dem Dach ist in der Regel eine Rundum-Blinkleuchte
angebracht, damit die Notrufsäule bei Tag und Nacht leicht auffindbar ist.
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Bei den bekannten Notrufsäulen besteht das Gehäuse aus Blech. Das
Zusammenschweißen der Blechplatten zu dem selbsttragenden Gehäuse ist verhältnismäßig
teuer, außerdem bedürfen diese Notrufsäulen einer ständigen Pflege durch Erneuerung
des Anstriches.
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Die Erfindung geht aus von einer Notrufsäule, deren Säulenkörper aus,
gegebenenfalls glasfaserverstärktem, Kunststoff besteht. Die Herstellung des Säulenkörpers
aus Kunststoff ist verhältnismäßig einfach und insbesondere bei Herstellung einer
größeren Zahl wesentlich billiger als die Herstellung aus Blech. Sie hat aber den
Nachteil, daß Kunststoff den mechanischen Beanspruchungen, die bei einer sochen
Säule besonders an der Befestigungsstelle der Säule am Sockel aufgetreten, nicht
gewachsen ist.
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Um einen solchen Kunststoffhohlkörper von Spannungen zu entlasten
sind erfindungsgemäß in einer zur Verankerung der Säule als Boden des Hohlkörpers
dienenden Ankerplatte Längsstäbe,eingespannt, die frei den Hohlkörper durchlaufen
und mit den Stirnseiten des Hohlkörpers derart kraftschlüssig verbunden sind, daß
der Hohlkörper von Spannungen entlastet ist. Diese Längsstäbe sind somit dazu bestimmt
alle Zug- und Druckspannungen insbesondere, die Zug- und Druckspannungen die durch
seitlich auf die Säule wirkenden Kräfte hervorgerufen werden, aufzunehmen und auf
das Fundament zu übertragen, ohne daß im Kunststoffkörper Scher- und Biegespannungen
auftreten, denen das Material nicht gewachsen ist. Die Längsstäbe bilden somit das
tragende Säulengerippe. Zusätzlich sind zweckmäßig die Seitenwände des Säulenkörpers
unten flanschartig nach innen gebogen und mit der Ankerplatte kraftschlüssig, insbesondere
durch Schrauben, verbunden, während die Ankerplatte ihrerseits durch Verankerungsbolzen
mit dem Fundament kraftschlüssig verbunden ist. Der Kunststoffhohlkörper kann aus
einem Körper bestehen oder auch aus mehreren Teilkörpern zusammengesetzt sein, deren
Stimseiten mit den Längsstäben kraftschlüssig verbunden sind. Um diese kraftschlüssige
Verbindung herzustellen, besitzen die Kunststoffteile des Mantels zweckmäßig an
ihren Stimseiten nach innen gerichtete Augen, durch welche die Versteifungsstäbe
geführt sind. Damit nicht etwa durch zu festes oderungleichmäßiges Anziehen der
Muttern auf den Versteifungsstäben in den Kunststoffteilen Spannungen erzeugt werden,
die zur Zerstörung der Kunststoffteile führen könnten, werden ferner zweckmäßig
zwischen den Augen der Kunststoffteile die Stäbe von Abstandsrohren umgeben, die
die von den Muttern hervorgerufenen Spannungen aufnehmen. Zwischen den einzelnen
Säulenteilen können noch zusätzliche Diagonalverstrebungen angeordnet sein, die
ebenfalls dazu dienen, den Hohlkörper von Spannungen zu entlasten. Die Kunststoffteile
bestehen zweckmäßig aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Wird undurchsichtiger entsprechend
gefärbter Kunststoff verwendet, so erübrigt sich ein Anstrich.
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Da die Notrufsäulen häufig nicht nur zu Meldungen an eine Zentrale,
beispielsweise die nächste Polizeidienststelle, sondern auch zum geben von Alarmsignalen
dienen sollen, kann in die Notrufsäule ein Lautsprecher eingebaut sein, dessen nach
allen Richtungen horizontal abstrahlende Schallöffnungen durch den Zwischenraum
zwischen dem Deckel der Säule und dem darüber angeordneten Dach gebildet werden.
In diesem Fall können die Längsstäbe, sei es ohne Unterbrechung, sei es durch aufgesetzte
Verlängerungen auch gleichzeitig als Stützen für das Dach dienen.
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Ausführungsbeispiele von Notrufsäulen gemäß der Erfindung sind in
den Abbildungen dargestellt. Ab b. 1 zeigt eine Notrufsäule mit einteiligem
Kunststoff-Hohlkörper gemäß der Erfindung im Längsschnitt-,
Ab
b. 2 zeigt einen oberen Eckenausschnitt des Hohlkörpers in Aufsicht und
Ab b. 3 einen Schnitt durch den Sockel der in A b b. 1 dargestellten
Säule in der Schnittebene einer Versteifungsstange; Ab b. 4 zeigt eine zweite
Ausführungsforin einer Notrufsäule gemäß der Erfindung mit -einem aus zwei Teilen
bestehenden Hohlkörper; Ab b. 5 zeigt eine Aufsicht auf eine Zwischenplatte
zwischen dem Säulen- und Deckelteil nach Ab b. 4; A b b. 6 zeigt in
Aufsicht eine Verstrebungsplatte zwischen den beiden Säulenteilen nach
A b b. 4. Bei der Notrufsäule nach Ab b. 1 besteht der Säulenkörper
aus einem Kunststoffhohlkörper 1, des-
sen quadratischer Querschnitt nach
unten abnimmt. Die Seitenwände sind am oberen und -unteren Ende flanschartig nach
innen gebogen. Ini unteren Ende des Säulenkörpers liegt eine als Boden des Hohlkörpers
dienende Ankerplatte 2, deren Unterseite nach A b b. 3 so abgestuft ist,
daß die Stufe die, untere flanschartige Umbiegung 9 des Mantels kraftschlüssig
aufnimmt. Die Ankerplatte 2 besitzt eine oder mehrere Bohrungen zur Aufnahme der
Bolzen 4, durch die die Platte am Fundament 5
verankert wird. Zwischen dem
Fundament 5 und dem Hohlkörper 1 ist eine Abdichtung 3 vorgesehen.
Die Platte 2 ist über die Schrauben 11 mit den flanschartigen. Umbiegungen
9 des Körpers 1 verbunden. In den vier Ecken besitzt die Grundplatte
vier Gewindebohrungen 6, die entsprechend der Neigung der Kanten des Körpers
1 etwas schräg stehen und in die die Längsstäbe 7 eingeschraubt werden
können. An der oberen Stirnseite des Hohlkörpers 1 sind, wie A b b.
2 zeigt, Augen 8 für den Durchtritt der Stäbe 7 vorgesehen, die durch
Muttern mit den Stäben kraftschlüssig verbunden sind. Um Spannungen in dem Hohlkörper
1, die zu dessen Zerstörung führen könnten, zu vermeiden, können die Stäbe
7 von Rohren 13 umgeben sein, deren Länge dem Abstandzwischen der
Grundplatte. 2 und den Augen 8 entspricht. Zwischen der Grundplatte 2 und
den Augen 8 können noch zusätzlich Augen vorgesehen sein, durch die die Stäbe
7 ebenfalls hindurchgehen, wobei gegebenenfalls auch die Rohre
13
unterbrochen sein können. Hierbei können an dieser Stelle, wenn erwünscht,
auch noch Diagonalverstrebungen vorgesehen sein.
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Auf diesen Säulenteil ist ein Oberteil aufgesetzt, das in seinem unteren
Teil 12 aus durchsichtigem oder durchscheinendem Kunststoffmaterial bestehen kann,
das durch eine Lichtquelle, beispielsweise eine Leuchtröhre 23, von innen
beleuchtet wird. Dadurch wird die Notrufsäule einerseits bei Nacht weithin sichtbar,
anderseits werden gleichzeitig die an der Notrufsäule angebrachten Alarmvorrichtungen
usw. beleuchtet. Das Dach 14 der Notrufsäule kann direkt oder indirekt an den Stäben
7 befestigt sein. In der rechten Hälfte der A b b. 1 ist eine Anordnung
dargestellt, bei der die Stäbe 7 ohne Unterbrechung bis zum Dach durchgehen,
so daß außen auf das Dach Muttern 15 auf die Enden der Stäbe aufgesehraubt
werden können, die das Dach festhalten. Die Stäbe -haben etwa bei den Augen
8 der Säule beginnend ein Gewinde 16 für die Muttern, es können aber
auch passende Rohre auf die Stäbe aufgeschoben werden, durch die der Abstand des
Daches vom Säulenkörper festgelegt und die Spannung der Schraubenmuttern
15 aufgenommen wird. Zum Schutz gegen Regen usw. können die Schraubenmuttern
15 durch nachträglich aufgeklebte Kunststoffkappen abgedeckt sein.
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Eine andere Befestigungsart des Oberteils ist in der linken Hälfte
der A b b. 1 dargestellt. Hier enden die Stäbe 7 zwischen dem Säulenkörper
und dem Dach, und in Sacklöchern 17 an der Unterseite des Daches sind kurze
Stäbe 18 eingeschraubt. An den unteren Enden dieser Stäbe ist ein Gewinde
vorgesehen, das zum Gewinde an den Enden der Stäbe 7
entgegengesetzt gängig
ist, so daß durch eine Spannmutter 10 die Stäbe 18 mit den Stäben
7 verbunden werdenkönnen.Auf demDach 14ist eineBlinkleuchte 20 aufgesetzt.
Ferner kann ini Dach ein Lautsprecher 21 vorgesehen sein, dessen Sehallführungstrichter
19 unter dem Dach an den öffnungen 22 endet. Wie gestrichelt eingezeichnet,
kann sich auch im Zwischenraum unter dem Dach ein Lautsprecher 26 mit einem
Exponential-Trichter 30 befinden, der nach allen Seiten gleichmäßig radial
abstrahlt. Der Lautsprecher 26 ist zweckmäßig ein Druckkammerlautsprecher
mit nach oben gerichteter AbstrahlunIg. Hierbei kann auch das Säulendach 14 für
eine TrichterfÜhrung entsprechend geformt sein.
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A b b. 4 zeigt die zweite Ausführungsforin einer Notrufsäule
gemäß der Erfindung, bei der die Säule selbst aus zwei Säulenteilen la und
1 b besteht, wobei der untere Säulenteil la an der oberen Stirnseite und
der obere Säulenteil an beiden Stirnseiten Augen 24 bzw. 25 aufweisen, durch
die die Stäbe 7
.des Säulengerippes geführt und mindestens an der oberen Stirnseite
der Säule durch Muttern kraftschlüssig mit diesen Augen verbunden sind. Im übrigen
sind in A b b. 4 gleiche Teile mit den gleichen Bezugsziffern wie in
A b b. 1 versehen. Zwischen den beiden Hohlkörpem la und 1 b ist die
in A b b. 6 dargestellte Diagonalverstrebung 28 angeordnet. Unterhalb
des Oberteils 12 ist eine Zwischenplatte 29 angeordnet, die zur weiteren
Versteifang dient. Zur Verbindung des Oberteils 12 mit dem Säulenkörper können,
wenn insbesondere die mit Gewinde 16 verschenen Stäbe 7 wie rechts
dargestellt, bis durch das Dach der Säule geführt sind, neben den Augen für den
Durchtritt der Versteifungsstäbe noch weitere Augen 27 vorgesehen sein, um
das Oberteil 12 durch Schrauben mit der oberen Stirnseite der Säule zu verbinden.
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Der durchscheinende Teil der Haube der Notrufsäule kann mit einer
entsprechenden Aufschrift, zum Beispiel dem Wort »Notruf« versehen sein. In die
Vorderseite der Säule sind in üblicher Weise die Notrufeinrichtungen, wie Freisprecheinsatz
mit Lautsprecher, Mikrophon, Ruftaste usw. eingesetzt.