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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft einen Mast für Straßen oder
Plätze, an welchen ein oder mehrere Endgeräte in
unterschiedlicher Höhe befestigbar sind, wobei der Mast
entlang seines Außenprofils Anlageflächen zur Aufnahme
von Hebelkräften aufweist, welche von einem Endgerät über
ein formschlüssig angelegtes Befestigungselement auf den
Mast ausgeübt werden.
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Solche
Maste sind zusammen mit entsprechenden Leuchten gewöhnlich
für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen
und dergleichen vorgesehen. Sie dienen aber auch zum Befestigen
von anderen Endgeräten und sonstigem Zubehör.
Solche Endgeräte sind zum Beispiel Ampeln, Papierkörbe,
Werbemittel oder Schilder.
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Stand der Technik
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Die
DE 3511693 C2 offenbart
einen Mast, auf welchen halbkugelförmige, zylindrische
oder sonstige Befestigungselemente aufgesteckt, aufgeschweißt
oder aufgeschraubt sind. Diese Befestigungselemente weisen auf der
dem Mast abgewandten Seite eine Bohrung auf, welche es erlaubt,
Endgeräte an dem Mast zu befestigen. Der Mast bietet eine
hohe Flexibilität, da unterschiedliche Endgeräte beliebig
befestigt werden können. Nachteilig ist jedoch, dass durch
die Höhe der Befestigungselemente die Höhe der
Endgeräte vorab festgelegt ist. Weiterhin werden eine Vielzahl
von Befestigungselementen benötigt um eine ausreichende
Flexibilität zu ermöglichen. Diese bleiben jedoch
zu einem großen Teil ungenutzt. Die Herstellung von Masten
mit Befestigungselementen ist teuer.
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Offenbarung der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der Erfindung einen Mast zu schaffen, welcher Möglichkeiten
zum einfachen und/oder nachträglichen Befestigen von Endgeräten schafft
und kostengünstig herstellbar ist.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe dadurch gelöst, dass sich die Anlagefläche
gegenüber der Umhüllenden des Mastes konkav nach
innen erstreckt. Endgeräte, welche ein Befestigungselement mit
einem korrespondierenden gekrümmten Außenprofil
aufweisen, können in Anlage an die Anlagefläche
in beliebiger Höhe befestigt werden.
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Wenn
ein Befestigungselement verwendet wird, welches sich über
eine ausreichende Länge erstreckt, können auch
bei langen Auslegern, z. B. bei Ampeln oder Leuchten, starke Hebelkräfte
aufgenommen werden. Die flächenhafte Aufnahme ist insofern
gegenüber der punktförmigen Befestigung nach dem
Stand der Technik von Vorteil. Der konkave Charakter der Anlagefläche
ermöglicht große Anlageflächen ohne den
maximalen Querschnitt der Anordnung unangemessen zu vergrößern.
Die Befestigung erfolgt ohne mechanische Verletzung des Mastes.
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Vorzugsweise
ist das Querschnittsprofil des Mastes über die gesamte
Mastlänge gleich. Dann hat der Mast ein über die
Länge gleichförmiges Profil, welches kostengünstig
z. B. durch Strangpressen aus Aluminium herstellbar ist.
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Aluminium
ist ein besonders geeignetes Material für den Mast. Aluminium
ist kostengünstig, leicht, und leicht zu verarbeiten. Die
Oberfläche des Materials kann nach ästhetischen
Gesichtspunkten und zur Vermeidung von Korrosion behandelt, zum Beispiel
eloxiert sein.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung sind Anlageflächen für
wenigstens vier Befestigungselemente vorgesehen, welche jeweils
um 90° entlang des Mastumfangs versetzt anlegbar sind.
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Im
Bereich der jeweiligen Anlagefläche kann eine Nut zur Aufnahme
von Befestigungsmuttern oder -ankern vorgesehen sein. In diese Nut
kann eine Mutter eingreifen, in welche eine Befestigungsschraube
geschraubt wird. Es kann aber auch ein Befestigungsanker, Bajonettverbinder
oder dergleichen in der Aussparung zur Befestigung der Endgeräte vorgesehen
sein. Die Aussparung erstreckt sich vorzugsweise über die
gesamte Mastlänge. Der Querschnitt bleibt somit über
die gesamte Mastlänge gleich und lässt sich als
Pressprofil leicht herstellen.
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Zur
Stabilisierung eines hohlen Mastes können die Anlageflächen
und/oder Nuten rückseitig über einen Hohlzylinder
verstärkt sein. Der Hohlzylinder kann sich über
die gesamte Mastlänge erstrecken. Es sind aber auch andere
Formen denkbar, mit denen der Mast im Inneren stabilisiert wird.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der
Mast mit einer Kabelführungsnut versehen. Eine solche Kabelführungsnut kann
sich über die gesamte Mastlänge erstrecken. Die
Nut kann entweder in einer Anlagefläche gebildet sein oder
innerhalb der Nut zur Aufnahme von Befestigungsmuttern oder -ankern
kann ein Teilbereich für die Kabelführung vorgesehen
sein. Die Kabelführungsnut dient zur Kabelführung
von Strom-, Licht- und Daten-führenden Kabeln. Durch die
Kabelführungsnut außerhalb des Mastinnenraums
können die Kabel sicher geführt werden ohne dass
die Mastoberfläche aufgebohrt oder sonstwie durchbrochen
werden muß. Der Hohlraum kann durch eine einfache Kappe,
ein Abdeckprofil oder dergleichen verschlossen und so gegen unerwünschten
Zugriff und Umwelteinflüsse gesichert werden. Die Kabel
sind auf jeder Befestigungshöhe verfügbar und
nicht an die Höhe von Bohrungen o. ä. gebunden.
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In
einer ersten Ausgestaltung der Erfindung sind die Anlageflächen
gekrümmt. Die Krümmung bewirkt eine Aufnahme der
Kräfte sowohl in lateraler, als auch in radialer Richtung.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bilden
die Anlageflächen ein Zylindersegment. Dann kann das Befestigungselement
des Endgeräts innerhalb des von den Anlageflächen
umschlossenen Hohlraums in unterschiedlichen Winkelpositionen befestigt
werden. Auf diese Weise wird eine größere Flexibilität
erreicht.
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In
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Anlageflächen
von planen, vertikalen Oberflächen gebildet, welche um
eine Mastlängsachse winkelversetzt entlang des Mastumfangs
angeordnet sind. Die Anlageflächen können von
einer Masthülle gebildet sein, innerhalb der Stützelemente aus
Stahl vorgesehen sind. Die Stützelemente sind immer dann
erforderlich, wenn besonders große Lasten, wie zum Beispiel
Ampelausleger oder dergleichen an dem Mast gehalten werden sollen.
Besonderer Vorteil ist hier, dass das äußere Erscheinungsbild bei
unterschiedlicher statischer Belastbarkeit gleich bleibt.
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In
einer besonders einfachen Ausgestaltung dieser Ausführungsform
sind die Stützelemente und/oder der Mast mit einer verankerbaren
Grundplatte verschweißt.
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Es
kann aber auch eine Mastanordnung vorgesehen sein enthaltend einen
Mast mit mehreren, über den Umfang verteilten Anlageflächen
für die Aufnahme von Befestigungselementen und einen im Boden
verankerbaren Fuß zur Aufnahme des Mastes, wobei der Fuß eine
Mehrzahl von vertikalen Stangen mit einem dem Profil der Anlageflächen
entsprechenden Profil umfasst, so dass die Stangen in die Längsnuten
eingreifend angeordnet sind. Der Fuß kann eine Grundplatte
umfassen, auf welche die Stangen aufgeschweißt sind.
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Der
Mast hat also keinen integrierten Fuß mit breiterem Querschnitt
und besonders großem Gewicht, wie dies bei Masten nach
dem Stand der Technik der Fall ist. Der Mast behält seinen
Querschnitt vielmehr auch im unteren Bereich bei. Dies führt
zu Erleichterungen bei Transport und Herstellung. Der Fuß zur
Verankerung stellt ein separates Bauteil dar. Der Fuß kann
eine Grundplatte umfassen, auf welche die Stangen aufgeschweißt
sind. Vorzugsweise ist der Fuß aus einem schweren Material,
wie Stahl oder ähnlichem. Stahl lässt sich gut
schweißen und im Boden verankern. Zur galvanischen Trennung
kann eine Kunststoffzwischenschicht in Form eine Beschichtung oder
einer Kunststofffolie im Kontaktbereich vorgesehen sein. Die Stangen
können quasi unsichtbar unterhalb des Erdbodens versenkt
sein, oder sich sichtbar nach oben erstrecken. Der Fuß kann
separat transportiert werden. Dies ist aufgrund seiner geringeren
Abmessungen auch bei großem Gewicht einfacher, als ein
in einen Mast integrierter Fuß.
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Der
durch die Umhüllende des Mastes konkav nach innen erstreckenden
Anlagefläche gebildete Hohlraum und/oder die Kabelführungsnut
können auch illuminiert werden.
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Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Ein Ausführungsbeispiel ist
nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
näher erläutert.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
ein Querschnitt durch einen Mast mit vier Aufnahmeprofilen und integrierterten
Kabelführungsnuten.
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2 ist
eine Explosionsdarstellung des Mastes aus 1 mit Verkabelung
und Befestigungselement.
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3 ist
eine perspektivische Darstellung des Mastes aus 1 im
unteren Bereich mit Mastfuß und Befestigungselement.
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4 ist
eine geschnittene Darstellung entlang der Schnittlinie A-A in 3.
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5 ist
ein Längsschnitt durch die Darstellung in 3.
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6 ist
eine Draufsicht auf einen Mast mit Leuchte.
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7 ist
eine seitliche Ansicht des oberen Mastbereichs der Anordnung aus 6.
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8 ist
eine geschnittene Ansicht des in 7 dargestellten
Bereichs.
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9 ist
eine perspektivische Ansicht des in 7 dargestellten
Bereichs.
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10 ist
eine Explosionsdarstellung der Anordnung aus 7.
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11 ist
ein Querschnitt durch einen Mast ähnlich wie der Mast in 1,
aber ohne Kabelführungsnut.
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12 ist
ein Längsschnitt durch einen Ausschnitt des Mastes aus 11.
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13 ist
eine Seitenansicht eines Ausschnittes des Mastes aus 11.
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14 ist
eine perspektivische Darstellung des Mastes aus 11.
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15 ist
eine Explosionsdarstellung des Mastes aus 11.
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16 ist
ein Querschnitt durch den unteren Bereich des Mastes aus 11 mit
Fuß und Papierkorb.
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17 ist
ein Längsschnitt durch den unteren Bereich des Mastes aus 11 mit
Fuß und Papierkorb.
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18 ist
eine Seitenansicht des unteren Bereichs des Mastes aus 11 mit
Fuß und Papierkorb.
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19 ist
eine perspektivische Darstellung des unteren Bereichs des Mastes
aus 11 mit Fuß und Papierkorb.
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20 ist
eine Explosionsdarstellung des unteren Bereichs des Mastes aus 11 mit
Fuß und Papierkorb.
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21 ist
eine perspektivische Darstellung eines Mastfußes.
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22 ist
ein Querschnitt durch einen alternativen Mast.
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23 ist
ein Querschnitt durch den Mast aus 22 mit
Stütze.
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24 ist eine perspektivische Darstellung des
Mastes aus 22.
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25 ist
ein Längsschnitt durch einen Ausschnitt eines Mastes aus 22.
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26 zeigt
einen Gehäuse für Kabel- und Leitungsanschlüsse.
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27 ist
eine perspektivische Darstellung eines Fußes für
den Mast aus 22.
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28 ist
ein Vertikalschnitt durch einen Mastauschnitt des Mastes aus 22 mit
Ausleger und einer Leuchte.
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29 ist
eine perspektivische Ansicht des Auslegers aus 28.
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30 ist
ein Horizontalschnitt durch den Ausleger aus 28.
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31 ist
eine Explosionsdarstellung des Auslegers aus 28.
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32 ist
ein Horizontalschnitt durch den Mast aus 22, an
dem ein Banner befestigt ist.
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33 ist
ein Vertikalschnitt durch die Anordnung aus 32.
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34 ist
eine perspektivische Darstellung der Anordnung aus 32.
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35 ist
eine perspektivische Darstellung eines in der Anordnung aus 32 verwendeten
Befestigungselements im Detail.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
den Querschnitt eines allgemein mit 10 bezeichneten Mastes
nach einem ersten Ausführungsbeispiel. Der Mast 10 hat über
seine gesamte Länge einen gleichförmigen Querschnitt.
Das Profil besteht aus einer kreisförmigen Grundform 12.
Die Grundform weist vier Aufnahmeprofile 14 mit gerundetem
Querschnitt auf. Die Aufnahmeprofile 14 sind jeweils um
90° versetzt entlang des Umfangs angeordnet. Jedes Aufnahmeprofil 14 erstreckt
sich über die gesamte Mastlänge.
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Jedes
Aufnahmeprofil 14 umfasst zwei kreissegmentförmig
nach innen gekrümmte Schenkel 16 und 18.
Ein zylinderförmiges Befestigungselement 20 mit
korrespondierendem Außenprofil liegt über seine
Länge an den Schenkeln 16 und 18 an.
Dies ist in 2 dargestellt. Die Schenkel 16 und 18 münden in
einer Längsnut 22, welche sich ebenfalls über
die gesamte Länge des Mastes erstreckt.
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Die
Befestigungselemente 20 weisen zumindest ein Paar von gegenüberliegenden
Bohrungen 24 und 26 auf. Im Bereich 28 der
Bohrungen 24 und 26 ist das Befestigungselement 20 innen
verstärkt. Durch jeweils ein Paar dieser Bohrungen 24 und 26 erstrecken
sich Schrauben 30 und 32 mit Führungshülsen 34 und 36 und
Mutter 38 und 40. Die Schrauben 30 und 32 werden
mit einer Schiene 42 verschraubt. Die Schiene 42 ist
in der Längsnut 22 verankert. Die Längsnut 22 weist
zu diesem Zweck Ränder 44 und 46 auf,
in welche stufenförmige Profile 48 entlang der
vorderen, vertikalen Kanten der Schiene 42 eingreifen.
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Es
ist leicht zu erkennen, dass der Mast 10 keine Bohrungen
für Befestigungszwecke aufweist. Dadurch wird die Korrosionsgefahr
verringert. Weiterhin kann die Befestigung von Endgeräten
in jeder beliebigen Höhe erfolgen.
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Das
Befestigungselement 20 ist mit einer Öffnung 50 versehen,
die mit einer Kappe 52 verschließbar ist. Je nach
Anwendung sind auch die oberen und unteren Enden 54 und 56 des
zylinderförmigen Befestigungselements 20 mit Kappen 58 und 60 verschließbar.
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Die
Befestigungselemente 20 können ein Endgerät,
z. B. eine Leuchte, Schalter oder Taster zur Steuerung von Ampeln
oder dergleichen enthalten. Sie können aber auch modulartig
mit verschiedenen Endgeräten verbunden werden. Der flächenhafte Kontakt
ermöglicht im Gegensatz zu punktförmigen Befestigungen,
z. B. mit Schrauben, die Aufnahme von großen Kräften.
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Durch
verschiedene, winkelversetzte Paare von Bohrungen in den Befestigungselementen
können die Endgeräte um eine Achse 28 winkelversetzt an
dem Mast 10 befestigt werden.
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Wenn
das Endgerät mit elektrischer Energie, Daten, Licht oder
dergleichen versorgt werden muß, können die erforderlichen
Zuleitungen 62 in einer dafür vorgesehenen Kabelführungsnut 64 geführt
werden. Die Kabelführungsnut 64 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
im Bereich der Längsnut 22 vorgesehen. Die Kabel 62 sind
versteckt geführt und vor Zugriff von Außen und
Umwelteinflüssen geschützt. Zusätzlich
kann die Kabelführungsnut mit einem Verschluss versehen
werden. Da die Kabel 62 aber außerhalb des Innenraums 66 geführt
werden, sind keine Bohrungen oder dergleichen erforderlich. Auf
diese Weise wird die an Bohrungen oder Durchbrüchen häufig
auftretende Korrosion vermieden. Auch ist die Herstellung des Mastes
einfacher.
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3 zeigt
den unteren Bereich eines Mastes 10 mit einem daran befestigten
Befestigungselement 20. Die Figur zeigt weiterhin den oberen
Teil eines Mastfußes 70. Der Mast 10 ist
in den Fuß 70 eingesteckt, der aus einer Grundplatte 80 (4)
besteht, auf die vier Stangen 72, 74, 76 und 78 aufgeschweißt
sind. Die Grundplatte 80 und die Stangen 72, 74, 76 und 78 bestehen
aus Stahl. Der Mast 10 besteht aus stranggepresstem Aluminium.
Zwischen dem Mast 10 und den Stahlkomponenten ist eine Kunststofffolie
angeordnet. Die Stangen 72, 74, 76 und 78 liegen
in den Aufnahmeprofilen 14 des Mastes 10 und erstrecken
sich nur über den unteren Bereich. Der Mast 10 wird
auf diese Weise in seiner Position gehalten. Die Enden der Stangen
sind mit einer Schräge 82 versehen. Durch diese
Schräge 82 gehen Bohrungen 84 mit Schrauben 86 zur
Befestigung der Stangen 72, 74, 76 und 78 an
dem Mast 10. 5 zeigt einen Querschnitt, in
dem die Verschraubung deutlich zu erkennen ist.
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Auf
der Höhe des Fußes 70 weist der Mast eine
mit einer Klappe 88 verschlossene Öffnung (3)
auf. Diese Revisionsöffnung dient dem Zugang zu den Versorgungsleitungen,
die zum Beispiel für eine Endleuchte innerhalb des Mastes
geführt sind.
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Der
Fuß 70 des Mastes ist zumindest teilweise im Erdboden
versenkt. Je nach Gegebenheiten, kann der Fuß 70 so
tief versenkt werden, dass die Stangen 72, 74, 76 und 78 des
Fußes nicht oder nur teilweise sichtbar sind.
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In
den 6 bis 10 ist die Anbringung einer
Leuchte 90 dargestellt. 6 ist eine
Draufsicht auf einen Mast 10 mit Leuchte 90. 7 ist
eine seitliche Ansicht des oberen Mastbereichs. 8 ist
eine geschnittene Ansicht des in 7 dargestellten
Bereichs. 9 ist eine perspektivische Ansicht.
Die Leuchte 90 ist an einem Ausleger 92 befestigt.
Der Ausleger 92 weist eine Stütze 84 auf.
Der Ausleger 92 ist im oberen Bereich und die Stütze 94 im
unteren Bereich eines Befestigungselements 96 integriert. Ansonsten
ist das Befestigungselement 96 gleich aufgebaut und befestigt,
wie das Befestigungselement 20 der 1 bis 5.
Durch die flächenhafte Kräfteübertragung über
das Befestigungselement 96 auf den Mast 10 können
auch vergleichsweise große Ausleger verwendet werden.
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10 ist
eine Explosionsdarstellung der Anordnung. Man erkennt die Modulbauweise.
Die Leuchte 90 weist einen Rohrstück 98 auf.
Das Rohrstück 98 wird auf ein Auslegerende 100 mit
verringertem Durchmesser des Auslegers 92 aufgesteckt.
Am anderen Ende wird das Rohrstück 98 mit einer
Kappe 102 verschlossen. Auf diese Weise können
unterschiedliche Lampen an der gleichen Auslegeranordnung 92, 96 befestigt
werden.
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11 bis 14 zeigt
eine alternative Mastgestaltung. Hier ist ein Mast 110 ohne
Kabelführungsnut ausgebildet. Ansonsten ist der Mast 110 baugleich
zu dem oben beschriebenen Mast 10. Ein erstes Befestigungselement 120 ist
im oberen Bereich des Mastes befestigt. Das Befestigungselement 120 ist
auf die gleiche Weise an dem Mast 110 befestigt, wie das
Befestigungselement 20 des vorhergehenden Ausführungsbeispiels.
Das Befestigungselement 120 ist in seinem oberen Bereich
mit einem integrierten Ausleger 122 versehen. Ein zweites
Befestigungselement 124 ist im unteren Mastbereich befestigt.
Das zweite Befestigungselement 124 ist auf die gleiche
Weise an dem Mast 110 befestigt, wie das Befestigungselement 20 des
vorhergehenden Ausführungsbeispiels. Das untere Befestigungselement 124 ist
in seinem unteren Bereich mit einem integrierten Ausleger 126 versehen.
Beide Ausleger 122 und 126 erstrecken sich in
horizontaler Richtung. Zwischen den Auslegern 122 und 126 wird
ein WerbeBanner 128, eine Fahne oder dergleichen aus festem oder
flexiblem Material gespannt. Da die Befestigungselemente 120 und 124 in
beliebiger Höhe befestigbar sind, ist die Größe
(Höhe) des WerbeBanners oder der Fahne 128 frei
wählbar. 14 ist eine perspektivische
Darstellung des oberen Bereichs der Anordnung aus 11 bis 13. 15 ist
eine Explosionsdarstellung des oberen Befestigungselements 120 aus 11 bis 14.
Das Befestigungselement 120 wird wie das Befestigungselement 20 mittels
Schrauben 130, 132 und Schiene 134 an
dem Mast 110 befestigt.
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16 bis 20 zeigt
die gleiche Mastgestaltung, wie 11 bis 15.
Auch hier ist ein Mast 110 ohne Kabelführungsnut
ausgebildet. Ein Befestigungselement 136 ist im unteren
Bereich des Mastes befestigt. Das Befestigungselement 136 ist auf
die gleiche Weise an dem Mast 110 befestigt, wie das Befestigungselement 20 und
das Befestigungselement 122 der vorhergehenden Ausführungsbeispiele.
Das Befestigungselement 136 ist in seinem oberen Bereich
und in seinem unteren Bereich mit einem integrierten Abstandsstück 138 versehen.
Das Abstandsstück 138 erstreckt sich in horizontaler Richtung.
An dem Abstandsstück wird ein Papierkorb 140 angeschraubt.
Da der Abstandshalter 138 lösbar mit dem Papierkorb 140 verbunden
ist, kann auch anderes Zubehör mit anderen Designs und
Funktionalitäten an dem Abstandsstück befestigt
werden. 19 ist eine perspektivische
Darstellung der Anordnung aus 16 bis 18. 20 ist
eine Explosionsdarstellung des Befestigungselements 136 aus 16 bis 19.
Das Befestigungselement 136 wird wie das Befestigungselement 20 mittels Schrauben 142, 144 und
Schiene 146 an dem Mast 110 befestigt.
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21 ist
eine perspektivische Darstellung eines Mastfußes 70 mit
Stangen 72, 74, 76 und 78. Der
Mastfuß 70 wird mit der Bodenplatte 80 im
Boden verankert. Er besteht aus Stahl.
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22 ist
ein Querschnitt durch eine alternative Ausgestaltung eines Mastes 210.
Auch hier hat der Mast über die Mastlänge den
gleichen Querschnitt. Der Mast 210 umfasst zwei identische
Mastteile 212 und 214. BannerBannerBanner Die
Mastteile 212 und 214 werden zu einem Mast mit
vier „Hüllprofilen" 216, 218, 220 und 222 zusammengesetzt. Die
Hüllprofile 216 und 220 sind vollständig
von einem Mastteil gebildet. Die Hüllprofile 218 und 222 werden
mit den überlappenden Kanten 224 und 226 bzw. 228 und 230 der
Mastteile 212 und 214 zusammengesetzt.
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Die
vier Hüllprofile 216, 218, 220 und 222 weisen
jeweils zwei gegenüberliegende, vertikale, plane Anlageflächen
auf. Die Anlageflächen des Hüllprofils 216 sind
in 22 mit 232 und 234 bezeichnet.
Zwischen jeweils zwei einander zugewandten Anlageflächen,
zum Beispiel zwischen Anlagefläche 232 des Hüllprofils 214 und
der Anlagefläche 236 des Hüllprofils 218 ist
im Schnittbereich der durch die Anlageflächen definierten
Ebene eine Längsnut 238 vorgesehen. Die Längsnut 238 und
die Kabelführungsnut 264 haben die gleiche Funktion
wie die Längsnut 22 und die Kabelführungsnut 64 der
vorhergehenden Ausführungsbeispiele und braucht daher hier
nicht näher beschrieben werden.
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Durch
die Verwendung zweier identischer Mastteile 212 und 214 wird
die Herstellung des Mastes vereinfacht. Das Profil der Mastteile 212 und 214 weist
keine Kammern auf. Die überlappenden Kanten 224 und 226 verhindern
eine sichtbare Trennfuge. Durch vorspringende Kanten 240 und 242 werden
die Mastteile 212 und 214 in ihrer Lage gehalten. Die
Mastteile 212 und 214 können mittels
Fügeverbindung, Steckverbindung, Rastverbindung oder Klebeverbindung
miteinander verbunden werden.
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Der
in 22 gezeigte Mast ist aus stranggepresstem Aluminium
gefertigt. Die Stabilität ist für Anwendungen
ohne große Kräfte ausreichend. Bei höherer
Belastung wird der Mast auf der Innenseite gestützt. Dies
ist in 23 daragestellt. Im Zentrum des
Innenraums 244 des Mastes 210 ist ein Stahlrohr 246 angeordnet.
Die nach innen ragenden Wandungen 248 der Längsnuten 238 liegen
an dem Stahlrohr 246 an. Je nach Anwendung sind die Wandungen
an das Stahlrohr angenietet oder angeschraubt.
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Innerhalb
der Hüllprofile sind vertikale Stahlflügel 250, 252, 254 und 256 angeordnet.
Die Flügel liegen mit einer Innenkante 258 an
dem Stahlrohr an und sind entlang der Kanten 260 an das
Stahlrohr angeschweißt oder angeheftet. Die Verwendung
einer solchen aus Stahlrohr 246 und Flügeln 250, 252, 254 und 256 gebildeten
Stütze erlaubt auch die Aufnahme großer Kräfte
durch größere Ausleger und dergleichen. Insbesondere
werden auch Torsionskräfte um die Mittenachse 258 gut
aufgenommen.
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24 ist eine perspektivische und 25 eine
Seitenansicht des Mastes 210 aus 22 und 23.
Zur weiteren Stabilisierung gegen Torsionskräfte ist in
regelmäßigen Abständen eine horizontale Stahlplatte 260 vorgesehen.
Ein Gehäuse 262 kann von außen an der
Längsnut befestigt werden. 26 zeigt
das Gehäuse 262 separat. Es kann der Unterbringung
von Steuerelementen, Tastern und Lautsprechern dienen. In 27 ist
dargestellt, wie das Gehäuse 262 mittels eines
Verbindungsteils 268 und Schrauben 270 mit einer
Schiene 266 verbunden wird. Die Schiene 266 wird
auf oben beschriebene Weise in der Längsnut 272 in
dem Mast befestigt.
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27 zeigt
weiterhin den Fuß 274 des Mastes mit Bodenplatte 276 und
Revisionsklappe 278.
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28 bis 31 zeigen
die Befestigung einer Leuchte 280 an einem Ausleger 282 an
dem Mast 210. Der Ausleger besteht aus zwei Teilen 284 und 286.
Jedes der Teile 284 und 286 weist eine horizontale
Fläche 288 und eine vertikale Fläche 290 auf. Am
Ende des Ausleger ist ein Profil 292 vorgesehen, das zum
Außenprofil des Mastes 210 komplementär ist.
Das Profil 292 ist mit vier Bohrungen 294 versehen.
Jeds Teil 284 und 286 wird mittels Schrauben 296 mit
einer Schiene verschraubt, die in der Längsnut geführt
ist.
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Die
Außenseite des Profils 292 liegt an den Anlageflächen
des Mastes 210 an. Auf diese Weise werden die Kräfte
auf den Mast übertragen.
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32 bis 35 zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel. Dabei wird ein Banner 298 oder eine
Fahne ähnlich wie bei der anderen Mastform mittels zweier
Befestigungselement 300 und vier Schrauben an dem Mast
befestigt. Das Befestigungselement 300 weist wie bei der
Ausgestaltung nach 28 bis 31 zwei
rechtwinklig zueinander angeordnete Anlageflächen 302 und 304 auf.
Diese liegen an den Anlageflächen des Mastes 210 an.
Zur weiteren Abstützung des Bannerhalters 306 ist
eine Stütze 308 vorgesehen.
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Die
Art der Befestigungselemente ist an die Mastform angepasst. Es versteht
sich, dass die Form der Befestigungselemente entsprechend variieren kann.
Wichtig ist es, dass die Befestigungselemente flächig anliegen
und so auch große Kräfte und Torsionskräfte
aufnehmen können. Durch die konkave Ausbildung der zusammenwirkenden
Anlageflächen gegenüber der Umhüllenden
des Mastes bleibt der Mastumfang unverändert.
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Im
vorliegenden Fall wurde eine modulare Bauweise mit separaten Befestigungselementen
dargestellt. Die Befestigungselemente können aber auch
in die Endgeräte bzw. das Zubehör integriert sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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