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Vorrichtung zum Verbinden von partiellen Zahnprothesen mit dem Restgebiß
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von partiellen Zahnprothesen
mit dem Restgebiß, bei der zur Vermeidung der Übertragung des Kaudruckes der Prothese
auf das Restgebiß ein am Restgebiß befestigbarer Federdraht in der Zahnprothese
elastisch befestigt ist.
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Eine solche Vorrichtung soll bekanntlich die partielle Zahnprothese
nicht nur mit dem Restgebiß verbinden, sondern zugleich auch die Übertragung des
Kaudruckes der Prothese auf das Restgebiß verhindern. Hierzu ist es bekannt, einen
Federdraht, der am Restgebiß befestigbar ist, in der Prothese durch Verwendung eines
elastischen Einbettungsmaterials zu befestigen. Dabei können aber die elastischen
Eigenschaften des Federdrahtes nicht voll zur Geltung kommen, weil die seitliche
Beweglichkeit des Federdrahtes in dem Teil, der in die Prothese eingebettet ist,
durch das elastische Einbettungsmaterial vermindert ist. Somit besteht die Gefahr,
daß der Federdraht in der Lücke zwischen Prothese und Restgebiß bricht.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, dieser Bruchgefahr
zu begegnen. Zum Lösen dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß in an sich bekannter Weise
der Federdraht in eine in der Prothese eingebettete Hülse hineinragt, in dieser
frei beweglich ist und im Zwischenraum zwischen dem Federdraht und der Hülse eine
zwischen einem Anschlag der Hülse und einem Anschlag am hinteren Ende des Federdrahtes
gespannte Schraubenfeder angeordnet ist, wobei die Entspannung der Schraubenfeder
verhindernde Anschläge vorgesehen sind.
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Auf diese Weise kommen die elastischen Eigenschaften des Federdrahtes
voll zur Geltung; denn die Biegekräfte können sich nunmehr gleichmäßig über die
gesamte Drahtlänge verteilen. Es ist zwar eine Anordnung bekannt, deren wesentliche
Merkmale mit denen der Erfindung übereinstimmen; diese bekannte Anordnung dient
indes zur Lösung einer anderen Aufgabe.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß der als Abstützung für die Schraubenfeder dienende Anschlag des Federdrahtes
verstellbar, insbesondere als auf den Federdraht aufgeschraubte Mutter, ausgebildet
ist. Es ist aber auch denkbar, daß der als Abstützung für die Schraubenfeder dienende
Anschlag in der Hülse als eine in eine Ausnehmung der Hülse eingeschraubte Schraube
ausgebildet ist. Um zu verhindern, daß irgendwelche Fremdkörper in die Hülse eindringen
können, kann weiterhin vorgesehen sein, daß eine die Entspannung der Schraubenfeder
verhindernde
Madenschraube vorgesehen ist, die gleichzeitig dazu dient, das Innere
der Hülse abzuschließen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
je Prothese zwei je einen Federdraht und eine Schraubenfeder umschließende Hülsen
vorgesehen sind, die seitlich beiderseits des Kieferkammes liegen und mit der Prothese
fest verbunden sind, wobei der Federdraht mit Hilfe von Halteklammern und einer
Kunststoffarmierung an dem Restgebiß lösbar befestigt ist.
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Das eine Ende des Federdrahtes soll das Restgebiß in an sich bekannter
Weise umklammern oder mit einem Kunststoffzwischenstück, das zur Befestigung der
Prothese am Restgebiß dient, befestigt sein.
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Für den Fall, daß die Molaren beiderseits ersetzt werden müssen, wird
vorgeschlagen, den Federdraht von der in der ersten Prothese eingebetteten Hülse
lingual hinter dem Restgebiß entlang zu der in der zweiten Prothese eingebetteten
Hülse zu führen, wobei das Mittelstück des Federdrahtes in einer Kunststoffarmierung,
die die beiden Prothesen verbindet, eingebettet ist. Diese Kunststoffarmierung wird
dann mit Hilfe von Halteklammern, die ebenfalls in die Kunststoffarmierung eingebettet
sind und deren andere Enden das Restgebiß lösbar umschließen, am Restgebiß gehalten.
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Insbesondere für kleinere Prothesen wird vorgeschlagen, zwei etwa
parallel angeordnete Federdrähte, die von Federn und Hülsen umschlossen sind, mit
Metallkronen zu verbinden, indem man an diese Kronen eine lösbare Haltevorrichtung
für die Federdrähte anbringt.
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Diese nach der Erfindung zwischen Restgebiß und Prothese angeordnete
Vorrichtung gewährleistet, daß bei einer Druckbelastung der Prothese, beispielsweise
beim Kauakt, die Kraftwirkung nicht über die eigentliche Vorrichtung auf das Restgebiß
übertragen wird, da die Prothese gegenüber ihrer Halterung in gewissen
Grenzen
beweglich ist. Die über die Feder der Hülse verbundene Federführung gestattet eine
axiale Verschiebung zwischen Federführung und Hülse und damit zwischen Befestigung
und Prothese in Richtung des freien Endes des Federdrahtes. Damit nun auch eine
Eindrückung der gesamten=Prothese erfolgen kann, weist die Hülse gegenüber dem Federdraht
ein gewisses Spiel auf, das der Resiliens der Schleimhäute angepaßt ist. Es hat
sich als zweckmäßig erwiesen, den Innendurchmesser der Hülse auf 2 mm festzusetzen,
weil die Resiliens der Schleimhaut etwa 0,7 bis 1 mm beträgt. Auf diese Weise wird
die Prothese in Richtung in den wünschenswerten Grenzen frei beweglich, ohne unzulässig
locker auf dem Kieferkamm zu sitzen. Der Patient hat daher beim Kauen das Empfinden,
daß er auf natürlichen Zähnen beißt.
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Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 die Hülse mit Federdraht und. Schraubenfeder, Fig. 2 eine Draufsicht
auf die am Restgebiß angeordnete Prothese, -F i g. 3 -eine andere Ausführungsform
der Vorrichrung in vergrößertem. Maßstab.
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Die in F i g. 1 dargestellte Vorrichtung besteht aus einer Hülse
5, die der Aufnahme eines an seinem Ende mit GewindQZyersehenen Federdrahtes 1 sowie
einer Schraubenfeder 3 dient. Die über den frei beweglichen Federdraht 1. geschobene
Schraubenfeder stützt sich einenends gegen einen in der Hülse 5 vorgesehenen Anschlag
6 ab und findet anderenends als Widerlager einen Anschlag 4 vor, der als Schraubmutter
ausgebildet und auf dem Gewinde 2 einstellbar aufschraubbar ist; Eine in dieHülse5
einschraubbare Madenschraube 7 verschließt das eine Hülsenende und legt sich fest
gegen das betreffende Ende des Federdrahtes 1 an.
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In F i g. 2 ist dargestellt, auf welche Weise die Vorrichtung nach
der Erfindung verwendet wird. Das dort gezeigte Ausführungsbeispiel veranschaulicht
den Fall, wonach die Molaren beiderseits fehlen, jedoch ein mittleres Restgebiß
12 verblieben ist, an dem auf noch näher zu beschreibende Weise die nicht dargestellten
Prothesen partiell mit der Vorrichtung nach der Erfindung zu befestigen sind.
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Danach sind zwei Federdrähte 1 vorgesehen, die in vorbeschriebener
Weise mit je einem Ende in die Hülsen 5 untergebracht sind, die ihrerseits in die
nicht dargestellten Prothesen eingebettet sind. Die Prothesen ruhen auf dem Kieferkammll.
Der die beiden Prothesen verbindende Mittelteil ist eine Kunststoffarmierung 8,
die hinter das Restgebiß zu liegen kommt und die lingual verlaufende Federdrähte
1 in gehöriger Länge aufnimmt. In diese Kunststoffarmierung sind fernerhin Halteklammern
10 eingebettet, deren freie Enden das Restgebiß 12 oder Teile davon lösbar umschließen.
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Wie aus F i g. 2 weiterhin ersichtlich ist, sind von links nach rechts
nebeneinander verschieden weit montierte Vorrichtungen zum Halten der Prothesen
dargestellt. Ganz links ist der Federdraht 1 ohne alle sonstigen Merkmale veranschaulicht,
während der Federdraht 1 unmittelbar daneben wiederum die Schraubenfeder 3 und den
hinteren, als Mutter ausgebildeten Anschlag 4 aufweist. Auf der gegenüberliegenden
Seite ist ebenfalls die Schraubenfeder 3 vorgesehen, die von einer im Schnitt gezeigten
Hülse5
umgeben ist. Ganz rechts außen schließlich ist die den anderen Federdraht
1 aufnehmende und mit der Madenschraube 7 verschlossene Hülse dargestellt.
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Zwischen dem Restgebiß 12 und den beiden Prothesen sind noch Schichten
9 aus einem weichbleibenden Kunststoff vorgesehen, durch die die Federdrähte ebenfalls
hindurchgeführt sind.
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Die Eigenart der Vorrichtung nach der Erfindung ist darin zu sehen,
daß es durch die Wahl der Federspannung (Schraubenfeder 3) möglich ist, die Prothese
gegenüber den Federdrähten 1 axial ein wenig elastisch, d. h. bewegbar, zu lagern.
Die Wahl der lichten Weite der die Federdrähte und die Schraubenfeder 3 mit Spiel
umschließenden Hülse 5 ermöglicht fernerhin eine radiale Bewegung der Hülse und
damit zugleich der Prothese mit Bezug auf den Federdraht.
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In F i g. 3 ist die elastische Halterung für eine an einer Metallkrone
20 befestigte Prothese dargestellt.
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An die an einen Zahn zu befestigende Krone 20 ist der Steg eines U-förmigen
Bügels 13 z. B. angelötet.
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Ein weiterer, als Anschlag 14 für die Schraubenfeder 3 dienender U-förmiger
Bügel ist so bemessen, daß er in den erstgenannten Bügel 13 mit seinen nach unten
gerichteten Flanschen einschiebbar ist. Die Flanschen beider Bügel sind mit Paßlöchern
15 und 16 versehen, durch die eine die beiden Bügel miteinander verbindende Schraube
17 hindurchgeführt ist.
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Am als- Anschlag 14 dienenden Bügel sind zwei etwa parallel verlaufende
Federdrähte 1 angeordnet, an deren freien Enden die Schraubenfedern 3 und die Hülsen
5 entsprechend F i g. 1 und 2 vorgesehen sind.
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Um die Schraubenfedern3 insbesondere bei Ermüdungserscheinungen leicht
auswechseln zu können, weisen die Hülsen 5 an Stelle der ansonsten vorgesehenen
Anschläge 6 nunmehr seitlich angeordnete Ausnehmungen 19 auf, die Schrauben 18 aufnehmen.
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Die Schraubenfedern 3 sind hierbei zwischen den verstellbaren Anschlägen
4 und den Schrauben 18 eingespannt, wobei zum Auswechseln der Schraubenfeder 3 lediglich
die Schrauben 18 - die gleichzeitig in der Prothese die Hülsen 5 haltern - gelöst
zu werden brauchen. Alsdann können die Federdrähte 1 zusammen mit den Schraubenfedern
3 aus den Prothesen herausgezogen werden.
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Es versteht sich von selbst, daß die Vorrichtung nach der Erfindung
auch zur Verbesserung der Befestigung einer Vollprothese in der Weise dienen kann,
daß die Vollprothese aus mehreren Teilen hergestellt ist, die elastisch gemäß der
Erfindung miteinander verbunden sind. So kann insbesondere die Vollprothese aus
drei Teilen hergestellt werden, deren Mittelteil auf übliche Weise durch saugengen
Paßsitz auf dem dazugehörigen Alveolarkamm befestigt ist.
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Dieser Mittelteil dient zur Befestigung der Führungsstifte, deren
Enden dann wieder mit den Anschlägen und Schraubenfedern zur elastischen Halterung
von zwei den Ersatz für die Molaren und unter Umständen die Prämolaren tragenden
partiellen Prothesen versehen sind.