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Selbsttätig aufblasbares Rettungsfloß Die Erfindung betrifft ein selbsttätig
aufblasbares Rettungsfloß, das in zusammengefaltetem Zustand in einer am Körper
eines Fliegers mittels Traggurten befestigten Packhülle angeordnet ist und das eine
Vorrichtung zu seiner Inbetriebnahme aufweist, die beim Eintauchen in das Wässer
selbsttätig Druckgas aus einem Druckgasbehälter zur Betätigung der Freigabevorrichtung
für die Packhülle und für das Entfalten des Floßes freigibt, nach Patent
1198 698.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein derartiges in Stufen
aufblasbares Rettungsfloß so weiter auszubilden, daß eine Trennung des Floßes vom
Körper des Fliegers nach dem Entfalten, jedoch vor oder zu Beginn des Aufblasvorganges
für den eigentlichen Schwimmschlauch, stattfindet. Bleibt nämlich der Flieger auch
während des Aufblasvorganges des Schwimmschlauches mit dem Floß eng verbunden, so
besteht, falls sich das Floß in umgekehrter Lage aufbläst, die Gefahr, daß der Flieger
unter dem Floß gefangen bleibt und unter Umständen ertrinkt. Diese Gefahr wird auch
durch ein Kippen des Floßes, das im noch nicht vollständig aufgeblasenen Zustand
des Schwimmschlauches leichter auftreten kann, herbeigeführt. Andererseits ist es
aber, da im allgemeinen ein mit dem Fallschirm abspringender Flieger in aufrechter
Stellung auf der Wasseroberfläche ankommt, zweckmäßig, diesen während des Entfaltungsvorganges
mit dem Floß eng verbunden zu halten.
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Die obengenannte Aufgabe wird nun bei einem eingangs erwähnten Rettungsfloß
erfindungsgemäß dadurch gelöst, d'aß die Traggurte mittels durch Druckgas lösbare
Verriegelungsvorrichtungen an der Packhülle befestigt sind, denen nach erfolgter
Betätigung der Freigabevorrichtung für die Packhülle und das Entfalten des Floßes,
gleichzeitig wie dem Schwimmschlauch, Druckgas zugeführt wird.
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Mit dieser Anordnung wird also erreicht, daß zun.chst der Entfaltungsvorgang
sichergestellt ist, daß anschließend der Flieger vom Floß selbsttätig getrennt wird
und daß dieses sich dann in den schwimmfähigen Zustand selbsttätig aufbläst. Der
Flieger kann also das Floß bis nach der Entfaltung nicht verlieren und ist dennoch
nicht an das Floß während des eigentlichen Aufblasvorganges gefesselt. E:;erbei
ist es wesentlich, daß der Entfaltungsvorgang, wie bei der Anordnung nach dem Hauptpatent,
im wesentlichen beendet ist, bevor das Aufblasen des Schwimmschlauches einsetzt.
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Es ist bereits bekannt, pneumatisch lösbare Verriegelungsvorrichtungen
für die Freigabe der Verschlußvorrichtung für die Packhüllen von aufblasbaren Rettungsflößen
zu benutzen. Die Erfindung macht sich die Vorteile derartiger Verriegelungsvorrichtungen
zunutze, indem sie in an sich bekannter Weise als pneumatische Kolben-Zylinder-Einheiten
ausgebildete Vorrichtungen verwendet, deren Kolbenstangen in Ösen an den Enden der
Traggurte eingreifende Verriegelungsbolzen bilden. Ein Beaufschlagen der Kolben
mittels des Druckgases hat mithin ein Lösen derartig ausgebildeter Verriegelungsvorrichtungen
zur Folge.
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Eine besonders vorteilhafte Befestigung und Ausbildung der Packhülle
mit den Verriegelungsvorrichtungen ergibt sich, wenn bei in bekannter Weise als
Sitzfläche für den Flieger dienender Oberseite der Packhülle, die Traggurte dessen
Oberschenkel überspannen und mit ihren freien Enden in die Verriegelungsvorrichtungen
eingreifen. Bei der Verwendung von zwei Traggurten ist es zweckmäßig, die vier dazugehörigen
Verriegelungsvorrichtungen unterhalb der Oberseite der Packhülle jeweils in der
Nähe von
deren Ecken anzuordnen und an eine gemeinsame Ringleitung
anzuschließen, wobei der Ringleitung Druckgas über ein Rückschlagventil aus einem
der dem Aufblasen des Schwimmschlauches dienenden Druckgasbehälter zugeführt wird.
Mit der Druckgaszufuhr aus einem lediglich dem Aufblasen des Schwimmschlauches dienenden
Behälter ist sichergestellt, daß keine vorzeitige Trennung zwischen Flieger und
Rettungsfloß stattfindet.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand eines auf den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
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F i g. 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Rettungsfloß nach
dem Hauptpatent mit der Vorrichtung zur Inbetriebnahme der Freigabevorrichtung und
den Aufblasvorrichtungen; F i g. 2 zeigt schematisch die Befestigung der das zusammengefaltete
Rettungsfloß enthaltenden Packhülle am Körper des Fliegers; F i g. 3 stellt einen
Schnitt längs der Linie 3-3 der F i g. 2 dar und zeigt das Leitungssystem zur Beaufschlagung
der Verriegelungsvorrichtungen.
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Das in F i g. 1 dargestellte Rettungsfloß 24 ist mit einem Boden 1,
einem Schwimmschlauch 2 und einem äußeren, zum Entfalten dienenden Hochdruckschlauch
3 versehen und befindet sich im zusammengefalteten Zustand in einer mit einem lösbaren
Verschluß 4 versehenen Packhülle. Ein Druckgasbehälter 6 dient über eine beim Eintauchen
in das Wasser selbsttätig öffnende Vorrichtung zur Inbetriebnahme 7 und eine Freigabevorrichtung
9 für den Packhüllenverschluß 4 dem Aufblasen des Hochdruckschlauches 3. Druckgasbehälter
12 dienen über durch den Hochdruckschlauch 3 bei dessen Entfalten auslösbare Vorrichtungen
11 und Rückschlagventile 14 dem Aufblasen des Schwimmschlauches 2.
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In F i g. 2 sind schematisch die Oberschenkel 20 eines Fliegers angedeutet,
der auf der Oberseite 25 der Packhülle 23 sitzt. Es sind zwei Traggurte 22 vorgesehen,
die die Oberschenkel 20 überspannen und mittels derer die Packhülle 23 am Körper
des Fliegers befestigt ist. Die freien Enden der Traggurte sind in die unterhalb
der als Sitzfläche dienenden Oberseite 25 der Packhülle 23 für das zusammengefaltete
Rettungsfloß 24, in der Nähe der vier Ecken angeordneten Verriegelungsvorrichtungen
21, eingeklinkt.
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Das Leitungssystem zur Beaufschlagung der Verriegelungsvorrichtungen
21 besteht aus einer Ringleitung 32 (F i g. 3), an die die vier Verriegelungsvorrichtungen
21 angeschlossen sind, und aus einer Zweigleitung 10 (F i g. 1), über welche das
Druckgas dem Anschlußstutzen 34 eines Anschlußstückes 33 mit einem Rückschlagventil
36 und einem Abzweigstück 37 zur Ringleitung 32 zugeführt wird.
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In F i g. 3 ist auch eine der Verriegelungsvorrichtungen 21 im Schnitt
wiedergegeben. Diese weist einen Verriegelungsbolzen 38 auf, der in Verriegelungslage
in eine Öse 39 am Ende eines Traggurtes 22 (F i g. 2) eingreift. Der Bolzen 38 stellt
die mit dem im Zylinder 42 der Kolben-Zylinder-Einheit geführten Kolben 40 verbundene
Kolbenstange dar. Der Hubraum 41 auf der der Öse 39 zugewandten Seite ist an die
Ringleitung 32 angeschlossen. Die Öse 39 tritt durch eine Ausnehmung 46 im Zylinderblock
42 in den Bewegungsbreich des darin und in dem der Ausnehmung 46 gegenüberliegenden
Ende des Zylinders 42 eingeschraubten Verschlußstück 47 gleitbar gelagerten Verriegelungsbolzens
38 ein. Eine Ringdichturig 35 dichtet den Hubraum 41 gegen die Seite der Ausnehmung
46 ab.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Anordnung ist folgende: Beim Eintauchen
in das Wasser wird durch die Vorrichtung zur Inbetriebnahme 7 des Floßes zunächst
die Freigabevorrichtung 9 für den Packhüllenverschluß 4 betätigt und anschließend
durch Aufblasen des Hochdruckschlauches 3 das Rettungsfloß 24 entfaltet. Durch das
Entfalten werden die Aufblasvorrichtungen 11 ausgelöst, die nunmehr über
die Rückschlagventile 14 den Schwimmschlauch 2 aufblasen. Gleichzeitig wird über
die Zweigleitung 10 und das Anschlußstück 33 die Ringleitung 32 (F i g. 3) mit Druckgas
versorgt, wodurch die Kolben 40 beaufschlagt werden und die Verriegelungsbolzen
38 aus den Ösen 39 der Traggurte 22 herausgezogen werden. Zu Beginn und während
des Aufblasvorganges des Schwimmschlauches 2 wird also der Flieger von der Sitzfläche
25 (F i g. 2) gelöst, so daß er bei einem etwa umgeschlagenen Rettungsfloß nicht
an dieses gefesselt und der Gefahr des Ertrinkens ausgesetzt ist.
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Bei Verwendung einer einzigen Druckgasquelle zum Aufblasen sowohl
des Hochdruckschlauches 3 als auch des Schwimmschlauches 2 mit entsprechender Verzögerung
zwischen beiden Aufblasvorgängen kann die Ringleitung 32 auch an diese Druckgasquelle
angeschlossen werden, sofern dafür Sorge getragen ist, daß das Druckgas in die Ringleitung
32 erst nach dem Entfalten des Rettungsfloßes strömt.