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Autblasbares ltettungstloß Die Erfindung betrifft ein aufblasbares
Rettungsfloß für damit ins Wasser springende Flieger oder Seeleute.
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Es ist ein derartiges aufblasbares Rettungsfloß bekannt, das aus einem
Boden und einem an dessen Umfang angeordneten aufblasbaren Schwimmschlauch besteht,
in zusammengerolltem Zustand in einer Packhülle gelagert ist und eine Vorrichtung
zur Inbetriebnahme des Floßes aufweist, die beim Eintauchen ins Wasser selbsttätig
ausgelöst wird, wobei sie das Gas eines ersten Druckgasbehälters freigibt, das einerseits
die Freigabevorrichtung für den Verschluß der Packhülle und andererseits eine Aufblasvorrichtung,
die das Gas des ihr zugeordneten zweiten Druckgasbehälters zum Aufblasen des Floßes
freigibt, betätigt.
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Es hat sich gezeigt, daß es einem zu rettenden Menschen oft sehr schwer
wird, auf ein derartiges Rettungsfloß zu gelangen, besonders naturgemäß dann, wenn
er dazu noch verletzt ist.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einem in die See springenden
Flieger oder Seemann das Hinaufschieben auf das von ihm mitgeführte, im Wasser aufzublasende
Rettungsfloß zu erleichtern, indem das eigentliche Aufblasen des Rettungsfloßes
erst in einem zu bestimmenden Zeitintervall nach dem Entfalten des Floßes erfolgt.
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Die Lösung der gestellten Aufgabe wird bei einem eingangs erwähnten
Rettungsfloß erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das nach Auslösung der im Wasser
selbsttätig wirkenden Vorrichtung zur Inbetriebnahme des Floßes aus dem ersten Druckgasbehälter
freigegebene Gas nach Betätigung der Freigabevorrichtung für den Verschluß der Packhülle,
in einem an dem Schwimmschlauch befestigten Hochdruckschlauch kleinen Querschnitts
einen hohen, die Streckung des Floßes bewirkenden Innendruck aufbaut, der der damit
verbundenen selbsttätig wirkenden Aufblasvorrichtung zum Aufblasen des Schwimmschlauches
die Freigabe des Gases des zugeordneten zweiten Druckgasbehälters nach einer vorbestimmten
Zeit gestattet.
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Vorzugsweise wird die selbsttätige Wirkung der Aufblasvorrichtung
zum Freigeben des Gases aus dem zweiten Druckgasbehälter zum Aufblasen des Schwimmschlauches
nach einer vorbestimmten Zeit durch ein wasserempfindliches Element hervorgerufen,
das durch eine kolbenartige, in dem zylindrischen Gehäuse der Vorrichtung verschiebbare
Abdeckkappe gegen die Berührung mit Wasser geschützt ist, bis der im mit dem zylindrischen
Gehäuse verbundenen Hochdruckschlauch aufgebaute Druck die Abdeckkappe aus der Abdeckstellung
in die nicht deckende Stellung verschiebt. Dabei soll als wasserempfindliches Element
der Vorrichtung zur Inbetriebnahme des Floßes und der Aufblasvorrichtung in bekannter
Weise jeweils ein in Wasser auflösbarer Pfropfen dienen, der in einer Verriegelungsvorrichtung
eines federbelasteten, das Öffnen des jeweils zugeordneten Druckgasbehälters bewirkenden
Kolbens vorgesehen ist.
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Vorzugsweise wird zum Aufblasen des Schwimmschlauches auf gegenüberliegenden
Seiten desselben je eine den zugehörigen Druckgasbehälter betätigende Aufblasvorrichtung
vorgesehen, die beide das Gas dem Schwimmschlauch gleichzeitig zuführen. Ein erfindungsgemäß
ausgebildetes Rettungsfloß gestattet es dem zu Rettenden, sich in dem Zeitintervall
zwischen dem Entfalten und dem Aufblasen des Floßes auf dieses mühelos und ohne
Kraftaufwand hinaufzuschieben, was insbesondere für Verletzte von größter Bedeutung
ist.
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Nachstehend ist ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel an Hand
der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine schematische Darstellung
des Rettungsfloßes im nicht aufgeblasenen Zustand, F i g. 2 eine schematische Darstellung
des Rettungsfloßes im entfalteten Zustand,
F i g. 3 eine schematische
Darstellung des Rettungsfloßes im aufgeblasenen Zustand, F i g. 4 einen Längsschnitt
durch die Vorrichtung zur Inbetriebnahme des Rettungsfloßes, F i g. 5 einen Längsschnitt
durch eine der Aufblasvorrichtungen zum Aufblasen des Schwimmschlauches des Rettungsfloßes
und F i g. 6 einen Längsschnitt durch die Freigabevorrichtung für den Verschluß
der Packhülle.
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Das Rettungsfloß weist einen Boden 1 und einen für niedrigen Gasdruck
bestimmten Schwimmschlauch 2 auf. Ein biegsamer Hochdruckschlauch kleinen Querschnitts
3, der beispielsweise einem Innendruck von 7 kg/cm2 widersteht, ist am Umfang des
Schwimmschlauches 2 befestigt.
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Das Rettungsfloß liegt für gewöhnlich zusammengerollt und befestigt
in einer mit einem lösbaren Verschluß versehenen Packtasche oder Packhülle.
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Die Freigabe des Packhüllenverschlusses 4 und das Aufblasen des Hochdruckschlauches
3 erfolgt durch Freigabe des Gases eines Druckgasbehälters 6, dessen Inhalt sorgfältig
der Kapazität des Hochdruckschlauches 3 angepaßt ist. Die Gasfreigabe aus dem Behälter
6 erfolgt durch eine vom Wasser betätigte Vorrichtung zur Inbetriebnahme des Floßes
7 (F i g. 4), die einen auflösbaren Pfropfen 35 aufweist, der gegen das Einströmen
von Wasser so lange verdeckt gehalten wird, bis eine Sperre durch eine für gewöhnlich
an dem Schleudersitz des Flugzeuges befestigte Leine 8 zurückgezogen wird, so daß
die Freigabe des Packhüllenverschlusses 4 erfolgt, sobald sich der Flieger von seinem
Schleudersitz trennt.
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Der lösbare Pfropfen 35 ist so bemessen, daß die Freigabe des Gases
aus dem Behälter 6 ungefähr 15 Sekunden nach dem Eintauchen des Floßes in das Wasser
erfolgt. Das Gas strömt zuerst in die Freigabevorrichtung 9 für den Verschluß der
Packhülle. Diese später an Hand der F i g. 6 noch näher beschriebene Freigabevorrichtung
9 verhütet den Gaszustrom zu dem Hochdruckschlauch 3 so lange, bis der Verschluß
4 der Packhülle freigegeben worden ist. Hat die Vorrichtung 9 diese Freigabestellung
erreicht, dann strömt das Druckgas aus dem Druckgasbehälter 6 in den Hochdruckschlauch
3, baut in diesem einen Druck von etwa 7 kg/cm2 auf und entfaltet bzw. streckt so
das zusammengefaltete bzw. zusammengerollte Floß. Sobald der in dem Hochdruckschlauch
3 herrschende Gasdruck auf einen vorherbestimmten Wert gestiegen ist, werden die
Abdeckkappen 10 der vom Wasser zu betätigenden Aufblasvorrichtungen 11 verschoben,
um dem Wasser den Zutritt in die Vorrichtungen zu gestatten. Dies ist die in F i
g. 2 dargestellte Stellung.
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Das Wasser gelangt nunmehr zu den in den Aufblasvorrichtungen
11 ebenfalls vorhandenen lösbaren Pfropfen 35, die so bemessen sind, daß
sie nach etwa 10 Sekunden zusammenfallen, worauf die Vorrichtungen das in den Druckgasbehältern
12 befindliche Gas freigeben (F i g. 3). Das aus den Behältern 12 kommende Gas strömt
über Rückschlagventile 14 in den Schwimmschlauch 2. Die Druckgasbehälter 12 enthalten
naturgemäß eine solche Gasmenge, daß der Schwimmschlauch bei allen auftretenden
Umgebungstemperaturen voll aufgeblasen wird. Der Schwimmschlauch 2 ist mit einem
nicht dargestellten überdruckventil versehen, durch das überschüssiges Gas entweichen
kann. Der Schwimmschlauch kann also auch bei hohen Umgebungstemperaturen nicht reißen.
Durch die vom Wasser betätigten Aufblasvorrichtungen 11 (F i g. 5) wird somit eine
Zeitverzögerung zwischen der Gaszuführung zum Hochdruckschlauch 3 aus dem Druckgasbehälter
6 und der Gaszuführung zum Schwimmschlauch 2 aus den Druckgasbehältern 12 bewirkt,
so daß ein genügend großes Zeitintervall entsteht, in dem sich das Floß entfalten
kann, ehe das Aufblasen des Schwimmschlauches beginnt.
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Eine vom Wasser zu betätigende Vorrichtung zur Inbetriebnahme des
Rettungsfloßes 7 ist des näheren in F i g. 4 dargestellt. Diese Vorrichtung weist
ein Gehäuse 20 mit einem mit Innengewinde 21 versehenen Gewindestutzen
auf. In das Innengewinde 21 wird ein entsprechendes Gewinde des Behälters 6 eingeschraubt.
Das Gehäuse 20 hat einen Gasauslaß 22, durch den das Gas ausströmt, wenn die am
Behälter 6 befindliche Verschlußmembran zerstört worden ist. Das Gas durchströmt
dann einen Auslaßring 23, aus dem es über einen biegsamen Schlauch zur Freigabevorrichtung
9 für den Packhüllenverschluß strömt.
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Das Zerstören der Verschlußmembran des Behälters 6 erfolgt durch einen
hohlen Stößel oder Kolben 24, der in die Membran in Bruchrichtung von einer
starken Feder 25 gedrückt wird, die zwischen einem Anschlag des mit dem Gehäuse
20 verschraubten Gehäuseteiles 26 und einem Anschlag auf dem Kolben 24 eingeschaltet
ist. Der Kolben 24 wird für gewöhnlich in der in F i g. 4 dargestellten zurückgezogenen
Stellung von einer Sperrkugel 27 gehalten, die an einer Schrägfläche 28 einer Führungsbuchse
29 anliegt.
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Die Kugel 27 liegt in einer in der Wand des hohlen Kolbens 24 befindlichen
Bohrung 30 und wirkt nur so lange als Sperre, wie sie über den Umfang des Kolbens
24 hinausragt. Die Kugel 27 wird in dieser vorgeschobenen Stellung
von dem Vorderende 31 der Auslösespindel 32 gehalten. Sobald die Auslösespindel
32 aus ihrer Berührung mit der Kugel 27 zurückgezogen wird, wird der Kolben 24 freigegeben
und führt einen plötzlichen Hub aus, bei dem die Membran zerstört wird. Die Spindel
32 wird in Auslöserichtung von einer Druckfeder 33 gedrückt, die in einer
Ausnehmung des Gehäuseteiles 26 und in eine an der Spindel 32 befestigte
Endkappe 34 eingesetzt ist. Die Bewegung der Auslösespindel32 wird von einem ringförmigen
auslösbaren Pfropfen 35 blokkiert, der sich zwischen der Endkappe 34 und einem Gehäuseteil
36 befindet, das auf den Gehäuseteil 26
aufgeschraubt ist. Der Gehäuseteil
36 hat auf seinem Umfang eine Reihe von Schlitzen 37, die sich rings um den Pfropfen
35 befinden und mit in einer Außenkappe 39 befindlichen Schlitzen 38 fluchten. Die
Schlitze 37 sind jedoch von einer gleitbaren Abdeckkappe 40 verschlossen, die von
einer Druckfeder 41 in Öffnungsrichtung gedrückt wird. Die Abdeckkappe wird gegen
eine solche Bewegung von einer Sperrkugel 42, in die die Leine
8 zum Schleudersitz eingeschraubt ist und die zwischen der Seitenwand einer
in der Außenkappe 39 befindlichen Bohrung 43 und einem winkelförmigen, auf der Oberseite
der Abdeckkappe 40 befindlichen Anschlag 44 gehalten wird, blockiert.
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Der auflösbare Pfropfen 35 wird also gegen das Zuströmen von Wasser
so lange gedeckt, bis die Abdeckkappe 40 mittels der Leine 8 freigegeben wird.
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Die Abdeckkappe 40 wirkt außerdem auch mit
einer Zwangsverriegelung
zusammen, die die Auslösespinde132 gegen eine unbeabsichtigte Bewegung festhält,
falls der auflösbare Pfropfen schadhaft werden oder zerbröckeln sollte, d. h. ohne
daß eine Freigabe der Abdeckkappe 40 erfolgt ist. Diese Verriegelung erfolgt
durch einen Sperrzapfen 45, der in eine im Umfang der Endkappe 34 vorhandene flache
Ausnehmung 46 eingreift. Nach Längsbewegung der Abdeckkappe 40 mittels der
Feder 41 kann sich der Zapfen 45 nach außen schieben, so daß die Spindel
32 aus ihrer Zwangsverriegelung frei ist.
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Bei der dargestellten Ausführung ist die Spannung der Feder 33, die
die Auslösespindel 32 in der Entriegelungsrichtung bewegt, schwach im Verhältnis
zu der Spannung der Feder 25, die den Kolben 24 in Membranrichtung treibt. Der statische
Druck auf den auflösbaren Pfropfen 35 ist daher viel geringer, als wenn der Druck
der Feder 25 auf den Pfropfen zur Einwirkung gebracht würde. Auflösbare Pfropfen
haben jedoch eine Neigung, unter starkem statischem Druck zu zerbröckeln.
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Das Freilegen des auflösbaren Pfropfens 35 durch die Verschiebung
der Abdeckkappe 40 bringt die Vorrichtung in Bereitschaftsstellung, so daß
der Kolben 24 freigegeben wird, nachdem die Vorrichtung so lange in Wasser getaucht
wurde, bis sich der auflösbare Pfropfen 35 zersetzt hat. Die Herstellung von Pfropfen
ist möglich, die sich beim Eintauchen in Wasser in gleichbleibender Zeit zersetzen.
In der dargestellten Ausführung ist der Pfropfen 35 so gewählt, daß er in etwa 15
Sekunden zerbricht. Infolgedessen wird also Druckgas aus dem Vorratsbehälter 6 etwa
15 Sekunden später freigegeben, nachdem der das Rettungsfloß tragende Flieger im
Wasser landet.
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Die Freigabevorrichtung 9 für den Packhüllenverschluß (F i g. 6) weist
ein Gehäuse 51 mit einer zwei verschiedene Durchmesser aufweisenden Bohrung auf.
In die Bohrung kleineren Durchmessers führt der Einlaß 50, an den der Zuführschlauch
vom Druckgasbehälter 6 angeschlossen ist. Mit der Bohrung größeren Durchmessers
steht eine Gasauslaßöffnung 52 in Verbindung, an die der Schlauch zum Hochdruckschlauch
3 angeschlossen ist. Der Auslaß 52 ist gegenüber dem Einlaß 50 durch einen Kolben
53 abgedichtet, der Dichtringe 54 trägt.
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Das aus dem Druckgasbehälter 6 ausströmende Druckgas bewegt den Kolben
53 in der Bohrung gegen den Auslaß 52, jedoch kann Gas erst dann aus dem Auslaß
52 strömen und mit dem Aufblasen des Hochdruckschlauches 3 beginnen, wenn der Kolben
53 über den Auslaß 52 hinaus verschoben ist. Der Kolben 53 ist durch eine eine Stopfbuchse
56 durchsetzende Kolbenstange 55 mit einer Verbindungsschiene 57 verbunden, an der
eine Verriegelungsstange 58 befestigt ist. Diese bildet die Verriegelung des Verschlusses
für die Packhülle. Wird die Verriegelungsstange 58 in F i g. 6 nach rechts
verschoben, dann wird der Verschluß 4 freigegeben.
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Die Ausführung einer Aufblasvorrichtung 11 zum Aufblasen des Schwimmschlauches
2 ist in F i g. 5 dargestellt. Diese Vorrichtung hat im wesentlichen den gleichen
Aufbau wie die in F i g. 4 dargestellte Vorrichtung 7. In F i g. 5 werden daher
gleiche Bezugszeichen verwendet, um Teile zu bezeichnen, die beiden Ausführungen
gemeinsam sind. Diese Teile i werden nicht näher beschrieben. Der wesentliche Unterschied
zwischen den beiden vom Wasser betätigten Freigabevorrichtungen liegt in der Art,
in der der auflösbare Pfropfen 35 freigelegt wird. Bei der in F i g. 5 dargestellten
Ausführung gleitet eine Abdeckkappe 60 auf der Außenfläche des Gehäuseteiles 36.
Diese Kappe 60 hat Schlitze 61, die in Fluchtung mit den im Gehäuseteil 36 vorhandenen
Schlitzen 37 dadurch gebracht werden können, daß die Kappe 60 gegen den Druck einer
Rückführfeder 62 verschoben wird. Die Kappe 60 hat Außennuten für Dichtringe
63, die eine an der Wand der Außenkappe 64 liegende Gleitdichtung bilden. Die Außenkappe
64
wirkt als Zylinder, der einen Gaseinlaß 65 hat, dem Gas aus dem Hochdruckschlauch
3 des Rettungsfloßes zugeführt wird. Das Verschieben der den Kolben darstellenden
Abdeckkappe 60 durch die Zuführung von Druckgas über den Einlaß 65 schaltet
die Aufblasvorrichtung 11 dadurch ein, daß die Schlitze 37 und 61 in Fluchtung
gebracht werden, so daß Wasser über die in der Außenkappe 64 befindlichen Schlitze
66 einströmen und den auflösbaren Pfropfen 35 angreifen kann, so daß der Kolben
24 nach einer vorbestimmten Zeit nach der Verschiebung der Abdeckkappe
60 freigegeben wird. Da die Vorrichtung 7 für das Aufblasen des Hochdruckschlauches
3 nur beim Eintauchen in Wasser arbeitet, kann sich auch die Abdeckkappe 60 der
Aufblasvorrichtung 11 in ihre Freilegstellung in bezug auf den auflösbaren Pfropfen
nur bewegen, wenn das Floß und damit die Vorrichtung 7 ins Wasser eintaucht.
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Die beschriebene Ausführung schafft nicht nur eine vollautomatische
Anlage zum Entfalten und Aufblasen eines aufblasbaren Rettungsfloßes, sondern jede
der Vorrichtungen zur Freigabe von Gas ist auch gegen dessen unbeabsichtigte Freigabe
verriegelt, so daß ein vorzeitiges Aufblasen des Schwimmschlauches 2 oder des Hochdruckschlauches
3 verhütet wird. Ein derartiges verfrühtes Aufblasen könnte z. B. ernste Folgen
in dem engen Raum -eines einsitzigen Flugzeuges haben.