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Isolierstoffgehäuse für gekapselte elektrische Verteilungs- und Schaltanlagen
In gekapselten elektrischen Verteilungs- oder Schaltanlagen werden für die elektrischen
Geräte u. dgl. Gehäuse verwendet, die in der Regel aus undurchsichtigem Baustoff
(Guß, Isolierstoff) bestehen. Es besteht aber öfter der Wunsch, die Einbauten bei
geschlossenem Deckel von außen erkennen zu können. In Anlagen, deren Kästen aus
Isolierstoff gefertigt werden, hat man Deckel vollständig aus durchsichtigem Formstoff
hergestellt. Solche vollständig durchsichtigen Deckel haben verschiedene Nachteile.
Vor allem lassen sie sich nicht aus den gleichen Formen herstellen wie die Deckel
aus undurchsichtigem Formstoff, die nach wie vor verlangt werden. Infolgedessen
sind die vollständig durchsichtigen Deckel wesentlich teurer als die undurchsichtigen
Deckel. Auch geben sie Anlageteile, z. B. Leitungsgut, der Sicht frei, deren Erkennen
unwichtig ist und störend empfunden wird. Ferner ist es bekannt, den Deckel des
Gehäuses zum Teil aus undurchsichtigem Baustoff herzustellen und an der Stirnwand
eine ebene Sichtscheibe vorzusehen. Man benutzt zur Befestigung der Sichtscheibe
an dem Deckel einen zusätzlichen Rahmen unter anderem aus Stahl, der von der Innenseite
oder Außenseite des Deckels her die Sichtscheibe gegen den Deckel mit Hilfe von
Verschraubungen preßt. Von dieser Befestigungsweise macht man in der Regel Gebrauch,
wenn es sich im Vergleich zu dem Deckel um kleine Sichtscheiben handelt. Sie wird
aber kostspielig, wenn der Deckel mit Sichtscheiben versehen wird, die sich weitgehend
über seine Vorderseite erstrecken. Schließlich ist es bekannt, an Zählergehäusen
aus Stahl die Sichtscheibe durch einen Rahmen aus Spritzguß in der Öffnung des Gehäuses
zu halten. Eine solche Befestigungsweise ist für isolierstoffgekapselte Verteilungsanlagen
ungeeignet. Der metallene Rahmen würde an dem Gehäuse die Spannung von innen nach
außen treten lassen, wodurch das Prinzip der vollständigen Isolierung der Einbauten
durch das Gehäuse durchbrochen wird. Dazu kommt noch, daß ein solcher Spritzgußrahmen,
insbesondere wenn es sich um die Befestigung großer Sichtscheiben handeln sollte,
in seiner Herstellung sehr teuer ist. Auch ist seine Anbringung kostspielig, da
für das Umbördeln des Rahmens besondere Werkzeuge und eine lange Arbeitszeit erforderlich
sind.
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Es ist auch vorgeschlagen worden, an Deckeln von IsoLierstoffgehäusen
die Sichtscheibe mit Hilfe eines im Querschnitt U-förmigen Dichtungsringes zu halten,
der mit beiden Schenkeln den Rand der Sichtscheibe umfaßt. Zur Sicherung des Sitzes
dienen Schrauben, die von der Innenseite des Deckels durch den Dichtungsring in
die Sichtscheibe geschraubt werden.
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Die Erfindung befaßt sich mit einer vorteilhaften Befestigung einer
ebenen Sichtscheibe an einem zumindest an den Rändern aus undurchsichtigem Baustoff
bestehenden Deckel eines Isolierstoffgehäuses. Der Deckel hat an der Vorderseite
die Sichtscheibe, vorzugsweise aus anorganischem Glas, wobei die Sichtscheibe gegenüber
dem Deckel durch einen Dichtungsring aus elastischem Isolierstoff, z. B. Gummi,
abgedichtet ist. Erfindungsgemäß ist die Sichtscheibe zugleich durch den Dichtungsring
in ihrem Sitz am Deckel befestigt, indem ein in eine umlaufende Rille eingeführter
Spreizkern das Anliegen des Dichtungsringes an den beiden Seiten des Deckels und
der Sichtscheibe sichert.
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Bei der erfindungsgemäßen Befestigungsweise entfällt der bisher verwendete
zusätzliche Rahmen, der an den Deckel angeschraubt wird. Der Deckel wird in einer
Preßform mit der gewünschten Öffnung gepreßt. Die gleiche Preßförm läßt sich verwenden,
wenn der Deckel vollständig undurchsichtig sein soll. In diesem Fall erhält die
Preßform eine Einlage. Die Herstellung des mit der Öffnung für die Sichtscheibe
versehenen Deckels ist also sehr verbilligt. Nach dem Pressen des undurchsichtigen
Teiles des Deckels braucht an diesem keine weitere Bearbeitung durchgeführt zu werden.
Irgendwelche Gewindelöcher für Schrauben sind nicht zu bohren. Um die Sichtscheibe
zu halten, wird nur die an sich notwendige Dichtung benutzt. Zu diesem Zweck erhält
die Dichtung eine umlaufende Rille. In die Rille wird ein Spreizkern eingefüllt,
wodurch eine Verspannung zwischen Sichtscheibe und Deckel erfolgt. Die erfindungsgemäße
Befestigungsweise ist nicht nur billig, sondern auch montagetechnisch schnell durchführbar.
Vor allem kann der Benutzer der Verteilungsanlage
die Sichtscheibe,
falls sie beschädigt ist, rasch durch eine andere ersetzen. Durch die Erfindung
ist die Möglichkeit gegeben, die Gehäuse gekapselter elektrischer Verteilungsanlagen,
bei denen im geschlossenen Zustand ein Erkennen der Einbauten gewünscht wird, besonders
preisgünstig zu gestalten. Dazu kommt noch der Vorteil, daß durch die erfindungsgemäße
Befestigungsweise das Prinzip der vollständigen Isolierung der Einbauten durch das
Gehäuse nicht durchbrochen wird. Da der Dichtungsring aus Isolierstoff besteht,
kann an dem Gehäuse nicht Spannung von innen nach außen dringen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Die F i g. 1 und 2 zeigen ein Gehäuse gemäß der Erfindung im Schnitt und in Aufsicht.
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Das Gehäuse gemäß der Erfindung, das in gekapselten elektrischen Verteilungs-
bzw. Schaltanlagen Verwendung findet, besteht aus dem Kasten 1 und dem Deckel 2.
Der Kasten und der Deckel bestehen aus Isolierstoff, der undurchsichtig ist. Zwischen
Kasten und Deckel ist eine Dichtung 3 angeordnet. Durch an den Ecken des Gehäuses
sitzende Schrauben 4 aus Isolierstoff ist der Deckel an dem Kasten befestigt.
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Der Deckel 2 ist an der Vorderseite mit einer weitgehend über die
Vorderseite sich erstreckenden ebenen Sichtscheibe 5 versehen. Die Sichtscheibe
kann aus organischem Glas bestehen. Vorzugsweise ist sie aber aus anorganischem
Glas (Silikatglas) hergestellt. Besteht die Sichtscheibe aus anorganischem Glas
(Silikatglas), so ergeben sich im Vergleich zu den vollständig aus durchsichtigem
Kunststoff hergestellten Deckeln weitere Vorteile. Der Deckel gemäß der Erfindung
ist beständig gegen alle atmosphärischen und chemischen Einflüsse. Eine nachteilige
Einwirkung von UV-Strahlen ist ausgeschlossen. Auch ist der Deckel gemäß der Erfindung
ausreichend hitzebeständig. Eine statische Aufladung, die zu rascher Verstaubung
und damit Trübung der Durchsicht führt, ist unmöglich. Auch läßt sich die Oberfläche
nicht ohne weiteres zerkratzen. Erfindungsgemäß ist die Sichtscheibe 5 durch einen
Dichtungsring 6 zugleich in ihrem Sitz am Deckel 2 befestigt. Der Dichtungsring,
der vorzugsweise aus Gummi besteht, hat ein Profil, in dessen umlaufende Rille ein
Spreizkern? einführbar ist. Der Spreizkern? ist ein bandförmiges Gebilde, das nach
dem Einsetzen des Dichtungsringes 6 in den Deckel 2 und nach dem Einsetzen der Sichtscheibe
5 in den Dichtungsring 6 eingebracht wird. Der Spreizkern drückt den Dichtungsring
durch seine Keilwirkung aufeinander und sichert das Anliegen des Dichtungsringes
6 an den beiden Seiten des Deckels 2 und der Sichtscheibe 5. Der Deckel 2 besteht
in seinem undurchsichtigen Teil aus dem gleichen Werkstoff wie die vollständig undurchsichtigen
Deckel für die in der Anlage vorkommenden Kästen.